One Stop Shop

Zu Gast: Dr. Roger Gothmann

Der OSS (One-Stop-Shop) ist zum 01.07.2021 online gegangen, eine zentrale Stelle, bei der alle bürokratischen und steuerlichen Schritte zusammenlaufen. Diese soll die Erhebung der Umsatzsteuer innerhalb der EU vereinfachen.

Was ist ein OSS - One Stop Shop

Der OSS soll zum einen den Umsatzsteuerbetrug bei Lieferungen aus Drittstaaten vorbeugen und zum anderen die Umsatzsteuer-Abfuhr vereinfachen, so dass Händler sich nicht mehr in jedem Land steuerlich registrieren müssen, was immerhin mit enormem Zeitaufwand, sprachlichen Barrieren und auch Kosten verbunden ist. Die Abgabetermine in den unterschiedlichen Ländern sind nicht einheitlich geregelt, und wie man schon bei Taxdoo-Kunden sehen kann, sie haben im Durchschnitt Steuerpflichten in sieben anderen EU-Staaten – man kann sich vorstellen, was das bedeutet.

Mit diesen ganzen Steuerpflichten müssen sie sich jetzt nicht mehr lokal registrieren, sondern sie können jetzt ihre Umsätze, die sie im Ausland erzielen, über ihren OSS, den sie in einem Land ihrer Wahl registrieren können, zentral erklären. Nebenbei bemerkt schneiden da die baltischen Länder bezüglich behördlicher Effizienz wohl recht gut ab.

Lieferschwellen

Bisher gab es die sogenannten nationalen Lieferschwellen, die, in wenige Worte gefasst, bei 100.000 € pro Jahr lagen, aber von den einzelnen Mitgliedstaaten individuell bis auf 35.000 € abgesenkt werden konnten, was mittlerweile auch fast alle EU-Staaten gemacht haben. Jetzt gibt es nur einen globalen Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr, was bedeutet, erst wenn ich bei meinen grenzüberschreitenden Warenverkäufen über diesen Wert komme, bin ich mit jedem Paket, das ich egal in welchen EU-Staat versende, immer im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Vereinfachung durch elektronische Schnittstellen bei Sendungen aus Drittländern

Bei Sendungen aus Drittländern in die EU ist zu beachten, dass ab dem ersten Cent immer Umsatzsteuer im Bestimmungsland fällig. Diese Durchführung wird vereinfacht, wenn diese Verkäufe über einen Marktplatz wie Amazon laufen, denn da wird ein bestimmter Teil der Steuerpflichten auf die Marktplätze selber übertragen, so dass diese einen Großteil der Umsatzsteuer für Drittlands-Händler direkt abführen und dem Marktplatz-Händler nur noch den Netto-Betrag auszahlen. Dieses gilt für alle elektronischen Schnittstellen, womit in der Regel ein solcher Marktplatz gemeint ist, die bezüglich mindestens einer der drei Kriterien (Zahlungskonditionen, Retouren-Konditionen, Artikellistung-Kondition) irgendwelche Vorgaben machen, sei es auch nur ein Minimum. Marktplätze, wie z.B. Shopify, auf den ersten Blick eine elektronische Schnittstelle, machen dem Händler bezüglich der o.g. Kriterien keinerlei Vorgaben und fallen somit nicht darunter.

Vorteile des IOSS

Die Einfuhrumsatzsteuer, eine Art Umsatzsteuer, die entsteht, wenn Produkte aus Dritt-Staaten eingeführt werden. Bestimmte Produkte bis zu einem Sachwert von 150 € kann ich über den IOSS melden, was bedeutet, dass keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, und weil diese Transaktionen auch vom Zoll befreit sind, verläuft die Bearbeitung schneller, wovon Händler und Kunde selbstverständlich profitieren. Unabhängig davon aber entsteht im Nachgang noch die Umsatzsteuer beim Verkauf an den Endverbraucher.

Fulfillment

Bei einem klassischen „Fulfillment-Fall“ liegt die Ware des Händlers in einem ausländischen Warenlager und wird dort lokal an den Endverbraucher verkauft, d.h. dieser lokale Verkauf muss weiterhin lokal über die Umsatzsteuererklärung deklariert werden, auch die Warenbewegung vorher dorthin muss lokal gemeldet werden, das nennt sich Innergemeinschaftliches Erbringen/Erwerben, was ebenfalls umsatzsteuerlich relevant ist.

Drop Shipping

Bei Drop-Shipping ist jetzt die Frage: wer ist für die sogenannte bewegte Lieferung zuständig? Die Vereinfachung im OSS oder IOSS gilt nur für die bewegte Lieferung, aber was ist mit der Unbewegten? Beauftragt der Händler, der in der Mitte steht, den Spediteur, die Ware an den Endverbraucher zu liefern, wird der auch von seinem OSS/IOSS profitieren. Hält er sich da aber komplett raus, ist er immer unmittelbar im Bestimmungsland steuerpflichtig, weil er diese sogenannte unbewegte Lieferung ausführt. Zusammengefasst: die Lieferung ist steuerpflichtig, wo die bewegte Lieferung, also die Lieferung des Suppliers, endet, d.h. Drop-Shipper werden von der Vereinfachung ab 01.07. nicht profitieren; sie werden in jedem EU-Staat lokal steuerpflichtig sein, wenn sie auch nur ein Produkt versenden.

Was macht Taxdoo?

Taxdoo versteht sich als Compliance Plattform für den Bereich E-Commerce mit Schwerpunkt Umsatzsteuer. Sie können Transaktionen im E-Commerce Bereich automatisch über Schnittstellen beziehen, umsatzsteuerlich bewerten, und wenn eine Steuerpflicht im Ausland besteht, diese direkt im Ausland bei den Finanzbehörden melden. Mittlerweile sind sie auch dazu übergegangen, diesen Service für Marktplätze selber anzubieten. Im Rahmen dieser One-Stop-Shops werden auch die Marktplätze zunehmend mehr Steuerpflichten bekommen, die früher dem Online-Händler oblagen. Auch dazu bietet Taxdoo Lösungen an. Zu erreichen ist Taxdoo unter taxdoo.com und es können Live-Demos in unterschiedlichen Sprachen gebucht werden.

Vorteile von Taxdoo

Bei Amazon kann Taxdoo zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht eingreifen, falls der Händler einen inkorrekten Steuersatz hinterlegt hat. In dem Fall würde Taxdoo dann im Nachgang korrigierend eingreifen, aber beim Shop-System, wie z.B. dem Presta-Shop kann Taxdoo bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits zum korrekten Steuersatz übergehen. Und diese Steuersätze sind recht komplex, wenn man bedenkt, dass Kinderbekleidung in einem Land mit 0%, dieselben Artikel in einem anderen Land mit 27% versteuert werden, nur als kleine Nebenbemerkung zu den steuerlichen Herausforderungen.

Kontaktdaten und Links:

Dr. Roger Gothmann

Homepage: www.taxdoo.com

E-Mail:        info@taxdoo.com

Telefon: +49 40 3688 145-0

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Timestamps

00:00 - Intro

00:18   -   Begrüßung und Einleitung

00:50   -   Roger stellt sich und Taxdoo kurz vor

03:33   -   OSS und die neuen Regeln

05:18   -   FBA – Fulfillment bei Amazon kurz erklärt

08:33   -   Rundumschlag über die Thematik des OSS

10:40   -   Vereinfachung durch den OSS

14:35   -   Lieferschwellen

17:50   -   Wie hilft Taxdoo?

22:17   -   Anmeldung und Ablauf OSS

23:43   -   Rahmenbedingungen bei Sendungen aus Drittländern

25:45   -   Wer fällt darunter?

26:26   -   IOSS Import-One-Stop-Shop

28:20   -   Was in Richtung Import beim OSS relevant ist

30:34   -   Drop-Shipping und die Änderung ab 01.07.

34:15   -   Gesamtbewertung von Roger zu OSS und IOSS

35:27   -   Wie kann Taxdoo helfen, und wie kann ich Taxdoo finden?

36:26   -   Eine wichtige Frage und Verabschiedung

Mitschrift zu Folge 6 von Perspektive Ausland

Perspektive Ausland – Der Podcast aus London für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Ermöglicht durch freundliche Unterstützung der Steuerkanzlei St Matthew aus London.

00:18 - Begrüßung und Einleitung

Magnus: Herzlich Willkommen bei Perspektive Ausland, der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Mein Name ist Sauerborn, außerdem mit dabei Sebastian Sauerborn als Gastgeber und Inhaber der Steuerkanzlei St Matthew in London.

Magnus: Heute sprechen wir über die Umsatzsteuer, bzw. welche Rolle One-Stop-Shops dabei spielen. Dafür begrüßen wir heute Dr. Roger Gothmann, der sich uns gleich einmal vorstellt und erzählt, was ihn zu diesem Thema gebracht hat und wie er jetzt mit unseren Steuern in Verbindung steht.

00:50 - Roger stellt sich und Taxdoo kurz vor

Roger: Ja, vielen Dank Magnus, vielen Dank Sebastian, dass ich heute bei euch zu Gast sein darf. Genau, ganz kurz zu mir, man kann es eigentlich in einem Satz zusammenfassen, seit dem Abitur habe ich mich eigentlich nur mit Umsatzsteuer beschäftigt, die etwas längere Fassung ist, ich hab‘ angefangen auf Seiten der, des Finanzamtes als Umsatzsteuersonderprüfer im schönen beschaulichen Mecklenburg Vorpommern, hab's da so anderthalb Jahre ausgehalten, dann hatte man eigentlich fast alles gesehen, ich bin dann für ungefähr zehn Jahre dann noch ans Bundeszentralamt für Steuern nach Bonn gewechselt, habe da mitgeholfen, diesen Umsatzsteuer-Amtshilfeaustausch mit zu koordinieren, also Information bezüglich Umsatzsteuer zwischen verschiedenen EU Staaten mit zu koordinieren, hab‘ das dann auch für zehn Jahre gemacht, bin dann wieder zurück nach Hamburg gegangen, hab‘ dann dort promoviert, und hab‘ da meine beiden Co-Founder kenngelernt, den Matthias und den Christian, und da ist quasi auch die Idee zu Taxdoo entstanden. Was machen wir bei Taxdoo? Wir sind mittlerweile ein Team von knapp 110 Leuten, und wir verstehen uns als Compliance Plattform für den Bereich E-Commerce. Und der Schwerpunkt ist natürlich Umsatzsteuer, d.h. wir können Transaktionen im E-Commerce Bereich, sei es, sie passieren auf Amazon, auf Ebay, oder auch in einem Webshop, wir können sie uns automatisch über Schnittstellen beziehen, wir können sie umsatzsteuerlich bewerten, und wenn eine Steuerpflicht im Ausland besteht, und das ist ja heute auch das Thema des heutigen Podcast, dann können wir diese Transaktion auch direkt im Ausland bei den Finanzbehörden melden. Das war bislang so überhaupt kein Geschäftsfeld. Mittlerweile sind wir auch dazu übergegangen, und das wird die Reform, über die wir heute reden auch zeigen, auch diesen Service für Marktplätze selber anzubieten, also Amazon und Co., d.h. wir werden sehen, dass im Rahmen dieser One-Stop-Shop, oder dieses E-Commerce Package auch die Marktplätze zunehmend mehr Steuerpflichten bekommen, die früher den Onlinehändlern oblagen, und dafür bieten wir mittlerweile auch Lösungen an.

Magnus: Genau, wunderbar, also wir gehen da auch in die Themen ja heute rein. Als Sebastian gesagt hat, äh, Magnus, wir sollten unbedingt eine Folge über One-Stop-Shop und Umsatzsteuerrecht allgemein machen, habe ich erstmal gedacht, okay, jetzt nicht das sexyste Thema, was es so gibt, aber es ist ja tatsächlich so, haben wir auch in unseren Podcast-Folgen immer wieder gemerkt, es gibt natürlich viele Unternehmer, die auch im E-Commerce Bereich aktiv sind, die sich dann damit auseinandersetzen. Sebastian, vielleicht kannst Du ein Wort dazu sagen, inwiefern Umsatzsteuer denn bei Deinen Mandanten oder den Personen, die bei Dir anfragen, immer wieder ein Thema ist.

Sebastian: Ja, ist natürlich absolute, natürlich immer ein Riesenthema die Umsatzsteuer, das ist ja ganz klar, und da natürlich auch hier auf verschiedenen Ebenen. Wir haben ja, unsere Mandanten sind hauptsächlich deutschsprachige Mandanten, die im Ausland leben und in Auslandsgesellschaften sitzen und damit Dienstleistungen erbringen oder E-Commerce, oder die E-Commerce-Business betreiben, das sind viele Mandanten z.B. in den USA oder auch in anderen europäischen Ländern,

03:33 - OSS und die neuen Regeln

Magnus: Sebastian lenkt dann auch gleich das Thema von Umsatzsteuer zu One-Stop-Shop und den neuen Regeln, die diese betreffen.

Sebastian: Und jetzt ist ja tatsächlich, wir nehmen das jetzt hier gerade auf, Anfang Juli, jetzt ist ja tatsächlich seit Anfang diesen Monats hier dieser OSS, dieser One-Stop-Shop online gegangen, wir kennen das ganze ja schon so ein bisschen von digitalen Dienstleistungen her schon seit fünf Jahren, wo es ja auch einen One-Stop-Shop gab, wenn man jetzt, was weiß ich, jetzt Software oder so was online verkauft hat, also ist man ja schon jetzt mit vertraut. Jetzt gilt das ganze natürlich auch für physikalische Güter. Ich lass das gleich jetzt mal am besten mal den Roger ein bisschen zusammenfassen, was da gilt, ist auf jeden Fall eine Riesenänderung, ja, das ist ja ganz klar, es ist verspätet eingeführt worden, wegen Corona, ja, aber ist auf jeden Fall auf verschiedenen Ebenen eine Riesenänderung. Und deswegen bin ich froh, dass wir heute darüber sprechen, also wie gesagt, es betrifft viele Leute, aber auch gerade Leute, die neu beginnen möchten. Es sind ja gerade viele dabei, z.B. so ein FBA Business oder so bei Amazon zu starten, ja. Äh, und die haben sich vielleicht zuletzt mit dem Thema vor zwei Jahren auseinandergesetzt, ja, und da ist jetzt auf jeden Fall sehr viel passiert, deswegen ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich zum jetzigen Zeitpunkt damit neu zu befassen.

Magnus: Sebastian, da nimmst Du meinen Einstieg quasi von der Zunge. Ich möchte nochmal fragen, wenn wir jetzt mal vielleicht ausgehen von einem Unternehmer, der vor Corona gesagt hat, okay, ich will jetzt ein FBA Business vielleicht aufsatteln, will das ganze machen, sich dann hat irgendwie Unterstützung geholt, genau, vor anderthalb Jahren oder so was, das ganze über Corona hat liegenlassen, jetzt wieder starten möchte, dann können wir auf jeden Fall schon mal sagen, das, was er damals an Information hatte, ist im Prinzip alles hinfällig und jetzt muss er nochmal neu überlegen. Roger, könntest Du das so bestätigen?

05:18 - FBA – Fulfillment bei Amazon kurz erklärt

Roger: Ähm, das kann ich eigentlich so unterstreichen, in der Tat, wir können ja nochmal ganz kurz sagen, was heißt denn dieses FBA, und FBA sagt, und dieses Kürzel steht ja für "Fulfillment bei Amazon", d.h. ich verkaufe meine Produkte über den Marktplatz Amazon, der mittlerweile ja schon, ich will nicht sagen, eine Pole-Stellung hat, aber schon eine sehr dominante Stellung hat, der mit Abstand größte Marktplatz, zumindest hier in Europa. Und was macht Amazon, bzw. was hat diese Vormarschstellung untermauert? Äh, einfach der Aspekt, dass Amazon nicht nur seine Reichweite zur Verfügung stellt, also den Marktplatz selber, da tritt Amazon ja nur als Vermittler auf, sondern auch diese gesamte Logistik dahinter abbildet. Das bedeutet, ich als Händler muss mir nur noch überlegen, welche Produkte will ich verkaufen, source die vielleicht in China oder bei irgendeinem Supplier in Europa, schicke sie dann zu Amazon, und Amazon disponiert sie dann europaweit in verschiedenen ausländischen Warenlagern, so dass sie dann nach Möglichkeit schon am nächsten Tag, wenn der Kunde das Produkt bestellt, auch direkt beim Kunden sind.

Magnus: Somit muss der Händler selbst kein eigenes Lager mehr zur Verfügung stellen, sondern kann von den Vorteilen von Amazon profitieren.

Roger: Absolut, nä, und das führt natürlich auch dazu, dass auch viele junge Unternehmen gerade in diesen Markt strömen, weil halt die Investitionskosten, gerade zu Beginn, dadurch, dass Amazon ja viel abnimmt, eben sehr gering sind. Das heißt, ich kann quasi auf Knopfdruck, das sag' ich immer so gerne auf Knopfdruck auf die Logistik-Infrastruktur eines großen Handelskonzerns zurückgreifen, aber, und das ist ja auch der Punkt, der heute im Fokus steht, ich müsste, um das Ganze auch steuerlich abbilden zu können, eine Konzernsteuerabteilung fast unterhalten können, und das macht das ganze eben so komplex.

Magnus: Okay.

Sebastian: Und vielleicht noch eine Sache, wie soll ich sagen, ja genau, also, Amazon ist natürlich ein Riesenthema, ich weiß, eines, dass Amazon, ähm, was E-Commerce-Markt in Europa, ich weiß es aus den USA, da sind es über 50%, ja, also d.h. jeder über die Hälfte allen Umsatzes, E-Commerce allgemein USA oder über Amazon abzuwickeln ist natürlich schon wahnsinnig, ist, ja. Aber es gibt ja auch Leute, die jetzt außerhalb von Amazon, z.B. gerademal Drop-Shipping und so was anbieten. Drop-Shipping ist jetzt ja auch so‘ne Sache, die jetzt ja in den letzten, ja, also ist ja nichts neues jetzt natürlich, aber ist in den letzten zehn Jahren stark gekommen ist, wo man also z.B. sagt, also naja, ich hab' irgendwie ein paar Facebook Kampagnen, verkauf, was weiß ich, so irgendwelche Gadgets, was weiß ich, so elektrischer Schraubenzieher oder so was, ja, oder elektrischer Korkenzieher oder so 'ne Sachen, dann wird das direkt von China an den Kunden geschickt, der irgendwo in Deutschland ist, ja. Äh, war schon davor umsatzsteuerlich für manche abenteuerlich, die gesagt haben, naja, okay, muss gar keine Umsatzsteuer berechnen oder so ein Quatsch, ja, und jetzt ist es nochmal schwieriger geworden, ist dann nochmal ein weiterer Aspekt, der neben Amazon, FBA auch nochmal ein wichtiges Thema sein sollte heute.

Magnus: Das heißt für die gilt natürlich genauso jetzt die neue Regelung dieses One-Stop-Shop jeder Art von Drop-Shipping oder Onlinehandel oder auch normaler Handel im Prinzip, wenn ich in einem anderen Land tätig werde, dass ich dann umsatzsteuerpflichtig bin, auch als Ausländer.

Sebastian: Ja, und da, da gab’s ja immer sehr viel Missbrauch, äh, sagen wir jetzt mal hier, ohne bestimme Länder hier besonders hervorheben zu wollen, aber dass dort einfach viel Umsatzsteuerbetrug begangen wurde. Und deswegen wurde des jetzt sogar so geregelt, aber wie gesagt, da wird sicher der Roger jetzt gleich dazukommen, aber auch dass jetzt bei Importen außerhalb der EU, muss die Umsatzsteuer im Vorfeld letztlich schon bezahlt werden, zumindest bei kleineren Produkten, um dem im Grunde vorzubeugen. Also im Grunde so, ist das der Themenbereich, den wir heute mal besprechen wollen.

08:33 - Rundumschlag über die Thematik des OSS

Magnus: Um also diese einzelnen Regelungen und Änderungen zu verstehen, gibt uns Roger einen Rundumschlag über die Thematik des One-Stop-Shops.

Roger: Gerne, also die Reform an sich, die wir ja zum 01.07. gesehen haben, die ja eigentlich zum 01.01 dieses Jahres kommen sollte, aber dann ja nochmal um in halbes Jahr verschoben worden ist, hat eigentlich ja zwei Beweggründe. Der eine Grund ist, Sebastian hat das ja gerade angesprochen, dieser massive Umsatzsteuerbetrug bei Lieferungen aus Drittstaaten, das ist nicht nur China, das sind auch andere Drittstaaten, können wir ja gleich noch drüber reden, aber der zweite Grund, und da standen ja die redlichen Unternehmer immer im Fokus, die in Europa sitzen und auch gerne ihre Umsatzsteuer abführen, die hatten eben folgende Herausforderung. Das heißt, wenn sie ihre Produkte grenzüberschreitend verkauft haben, und das geht ja mittlerweile aufgrund der Reichweite der Marktplätze extrem schnell, aber auch wenn ich ein Händler bin, der nur da in seinem Shopify Shop verkauft, kann ich über gezielte Kampagnen auch eine enorme Reichweite aufbauen. Die hatten eben die Herausforderung, dass das europäische Umsatzsteuerrecht sagt, äh, eigentlich musst Du jeden Verkauf, der grenzüberschreitend stattfindet, an Privatpersonen, und das ist ja noch der Hauptteil des E-Commerce, immer im Bestimmungsland versteuern. Na, das bedeutet, wenn ich meine Produkte z.B. aus deutscher Sicht nach Frankreich verkaufe, muss ich mir Gedanken darüber zu machen, wie ich die Umsatzsteuer dann in Frankreich abführe. Und da, das war bislang so regelt, ich muss mich als Unternehmer an das dort zentral zuständige Finanzamt in Frankreich wenden, musste mich dort steuerlich registrieren, auf französischen Anmeldebögen und muss dann dort meine französische Steuermeldung abgeben.

Magnus: Ich muss mich also in den Ländern immer gut auskennen, die Sprache sprechen können oder das Geld haben, einen Fachanwalt bezahlen zu können.

Roger: Exakt. Und wenn ich da vielleicht nur für einen Staat gemacht hatte, könnte man das vielleicht noch handeln, aber wir wissen ja alle, der E-Commerce boomt, die Reichweiten boomen, das bedeutet, wir sehen es uns bei uns bei Taxdoo, im Durchschnitt hat ein Kunde bei uns Steuerpflichten in sieben anderen EU-Staaten, d.h. er müsste das mal sieben machen, und das große Problem ist, dieses ganze Verfahrensrecht, also wann gebe ich wo wie eine Umsatzsteuererklärung ab, ist leider nicht harmonisiert, also d.h. das ist wirklich ein Wildwuchs, und das war natürlich am Ende des Tages auch eine Barriere, oder ist eine Barriere gerade in einem Binnenmarkt wie der EU, den es ja eigentlich gar nicht geben soll.

10:40 - Vereinfachung durch den OSS

Magnus: Genau diese Barriere soll durch den One-Stop-Shop vereinfacht werden.

Roger: Das heißt, ich muss mich jetzt nicht mehr lokal registrieren, sondern ich kann quasi meine Umsätze, die ich jetzt in Frankreich erziele, die ich jetzt vielleicht in Polen erziele, dann in meinem Sitzstaat, z.B. Deutschland über den One-Stop-Shop zentral erklären. Allerdings, und äh, da sag' ich mal so gerne, hat mittlerweile auch die Technologie die Reglatorik wieder überholt, dass nur für bestimme Transaktionsarten, ja, d.h. wenn ich jetzt ein Online-Händler bin, der nur ein Zentrallager in Deutschland hat und von dort aus grenzüberschreitend verkauft, habe ich eine Vereinfachung, ich muss mich nicht mehr in diversen EU-Staaten steuerlich registrieren, sondern mache das über den One-Stop-Shop. Wenn ich aber in diesen Bereich für Fulfillment-bei-Amazon komme, dann muss ich mir Gedanken machen über zweigleisige Compliance-Struktur, ja, da können wir gleich nochmal drüber reden.

Magnus: Okay, aber das heißt, erstmal können wir festhalten, die Idee davon war, eine Vereinfachung zu erreichen, was sich ja erstmal sehr positiv anhört, oder?

Sebastian: Und vielleicht man sollte hier noch eben einfügen, dass diese Idee ja letztlich für digitale Dienstleistungen, für digitale Produkte jetzt schon seit glaub' ich 2015 oder so, ja, Recht und Gesetz ist, und dass dort auch schon ein Mini-Online-Shop, One-Stop-Online-Shop gibt und die Erfahrung eigentlich sehr positiv gewesen sind, ja. Und das hat den Gesetzgeber meiner Meinung nach weiter motiviert, okay, wir machen das jetzt auch für physikalische Produkte, weil es im Grunde so gut gelaufen ist, für digitale Produkte.

Magnus: D.h. Du hast auch Mandanten, Sebastian, die, äh, den One-Stop-Shop anwenden für digitale Dienstleistungen.

Sebastian: Ja, absolut, also wie gesagt so Software ist so das Klassische, wenn man irgendwelche Downloads bestellt oder irgendwelche Hostings oder irgendwelche automatisierten eben automatisierte, digitalisierte, da gibt’s ja so Produkte, wo jetzt kein, wo jetzt im Grunde relativ wenig Mitgliedschaften bei irgendwas, alle solche Sachen, sind wir alle von betroffen, auch schon heute.

Magnus: Gut, dann hört sich diese Vereinfachung ja erstmal sehr schön an, könnten alle jubeln, Roger, gibt's denn Grund durchgängig zu jubeln oder gibt's auch das eine oder andere neue Änderung, wo man sagen muss, okay, da werden manche Unternehmer vielleicht nicht ganz glücklich mit sein.

Roger: Ja, das ist eben die Herausforderung, nä, ich mein, diese Gesetzesreform braucht natürlich enormen Vorlauf, enormen zeitlichen Vorlauf, weil wann immer wir in der Europäischen Union unser Umsatzsteuerrecht ändern, müssen alle EU-Staaten einstimmig zustimmen. Naja, d.h. man kann sich vorstellen, wie lange dieser Abwägungsprozess, dieser Abstimmungsprozess ist, äh, d.h. wir haben schon viele, viele Jahre Vorlauf, und als diese Gesetzesinitiative aufkam, sah der Online-Handel noch ganz anders aus. Ja, da hatten wir vielleicht die Ebay-Seller, die haben ihre Produkte aus einem Zentrallager heraus verschickt, europaweit, die hatte man im Fokus, aber man hatte natürlich nicht im Fokus diese Cross-Border-Fulfillment-Strukturen. Das kann Fulfillment bei Amazon sein, das kann aber mittlerweile auch Zalando Fulfillment sein, also Zalando zieht da auch gerade stark nach, aber auch Ebay mittlerweile, mit Cross-Border-Fulfillment-Strukturen, d.h. mit Warenlagern im EU-Ausland. Und wann immer ich diese Warenlager nutze, damit meine Produkte natürlich möglichst schnell beim Endverbraucher sind, was ja auf dem Marktplatz immer, sag‘ ich mal, die beste Option ist, deswegen sag' ich jetzt mal, verkauft ja auf dem Marktplatz Amazon sehr pro-aktiv an die Händler, nutzt das doch bitte, ja, äh, bin ich natürlich aus diesem One-Stop-Shop-Verfahren wieder zum Stück raus, weil über den One-Stop-Shop kann ich eben nur Fernverkäufe melden, d.h. Verkäufe aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat an Endverbraucher. Wenn ich aber jetzt so einen klassischen FBA Fall oder Zalando-Fulfillment-Fall vor Augen habe, da liegt meine Ware ja dann vielleicht in einem Warenlager in Italien und wird dort lokal dann an den Endverbraucher verkauft, d.h. diesen lokalen Sale, diesen lokalen Verkauf, den muss ich weiterhin lokal über eine lokale italienische Umsatzsteuererklärung deklarieren und selbst diese Warenbewegung vorher dorthin nach Italien muss ich auch lokal melden, das nennt man Innergemeinschaftliches Erbringen, bzw. Innergemeinschaftliches Erwerben, ja, auch das ist umsatzsteuerlich relevant und muss lokal gemeldet werden.

14:35 - Lieferschwellen

Magnus: Okay, also da hören wir schon mal einen wesentlichen Stolperstein, der wahrscheinlich doch viele Unternehmer trifft, wenn ich dann über FBA oder andere Varianten im Ausland aktiv bin und dort die Varianten nutze. Jetzt gab es ja vorher immer, oder habe ich gehört, immer die attraktiven Lieferschwellen, wo ich gesagt habe, ah ja, da falle ich ja nicht drunter - hat sich da auch irgendwas getan?

Roger: Genau, die Lieferschwellen sollten ja eigentlich unsere heißgeliebten kleinen mittleren Unternehmer, also unsere SMI ein bisschen beschützen, weil das Umsatzsteuerrecht, das ja noch weitgehend auf dem Stand von 1993 ist, hat ja dieses Bestimmungslandprinzip in sich, d.h. grundsätzlich soll jede grenzüberschreitende Transaktion immer im Bestimmungsland der Umsatzsteuer unterliegen. Damit jetzt nicht wirklich jedes kleine Unternehmen sich im Ausland registrieren muss, was ja oft mit Kosten verbunden ist, hat man gesagt, bis zu einer bestimmten Grenze an Umsätzen, könnt Ihr eure Umsätze weiterhin bei Euch im Sitzstaat versteuern. Ja, und diese Grenze, das waren eben diese Lieferschwellen. Man hat damals angefangen mit 100.000 €, das war der Default pro Jahr pro Staat, und wenn ein Mitgliedsstaat gesagt hat, diese Grenze ist mir zu hoch, da verliere ich zu viel an Umsatzsteuer, also aus Empfängerlandsicht, je höher die Grenze, desto weniger Umsatzsteuer nimmt der Staat ja ein, hatte er das Recht, diese Grenze auf 35.000 € netto pro Kalenderjahr abzusenken. Und das haben mittlerweile fast alle EU-Staaten gemacht, und ich würde mal sagen, ein Händler, der vielleicht einen Jahresumsatz von einer halben Million hat, was glaub' ich nicht viel ist für einen Online-Händler, der hat in der Regel vorher schon drei, vier Lieferschwellen überschritten gehabt.

Magnus: Diese Lieferschwellen fallen also gänzlich weg und werden durch den globalen Schwellenwert ersetzt, der Mikrounternehmen schützen soll.

Roger: Und zwar gibt es dann keine nationalen Lieferschwellen mehr, sondern nur einen globalen Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr, d.h. wenn ich grenzüberschreitend Waren im Wert von weniger als für 10.000 € netto, egal in welchen EU-Staat verkaufe, kann ich es weiterhin bei mir im Sitzstaat versteuern, wenn ich über diese 10.000 € komme, bin ich quasi mit jedem Paket, das ich egal in welchen EU-Staat ich versende, sei es nach Malta, sei es nach Rumänien oder Lettland, immer im Bestimmungsland steuerpflichtig.

Sebastian: Diese Etsy-Shops, die so handgemachte Sachen verkaufen oder so, ja, wo es ja also durchaus möglich ist, dass man sehr, sehr geringe Umsätze hat.

Magnus: Wobei wir aber eher so im Bereich die Liebhaberei quasi stecken.

Sebastian: Ja ja, würde ich sagen, also ja, ist mein Eindruck, ja.

Magnus: Äh, und wie ist das insgesamt mit der, werden die einzelnen Transaktionen dann auch nachverfolgt, oder wie funktioniert das, weißt Du da was zu, Roger?

Roger: Ich muss mir natürlich dann auch Gedanken machen, welche Transaktion geht wohin, ist natürlich aus Händlersicht zum einen natürlich schon eine gewisse Herausforderung, weil viele Händler das über ihr IT System teilweise gar nicht abbilden können, also ich kenne viele Amazon-Seller, die kriegen einmal monatlich diese Auszahlung von Amazon, verbuchen die in Gänze, ja, d.h. die schauen sich gar nicht an, welche Transaktion ist jetzt nach Rumänien gegangen, oder nach Lettland gegangen, ja, ist schon eine große Herausforderung auf Händler-, aber auch auf Steuerberater-Seite, wenn ich als Steuerberater noch die Buchhaltung laufend übernehme und wird das Ganze, sag‘ ich mal, auch von Seiten der Finanzverwaltung überwacht, ja, grundsätzlich natürlich auch, weil, was wir auch sehen, ist, ist auch eine zunehmende Haftung auch der Marktplätze für nicht abgeführte Umsatzsteuer. Ja, da sehen wir, sage ich mal, Bewegung drin, wenn wir vielleicht gleich noch über Händler aus Drittstaaten reden, da ist es sogar noch krasser, da sind ja die Marktplätze sogar in der Steuerpflicht.

Magnus: Mhm, das heißt, die versuchen sich dort teilweise auch abzusichern.

Roger: Ja.

17:50 - Wie hilft Taxdoo?

Magnus: Um den Ablauf des ganzen Prozesses verdeutlichen zu können, lenkt Sebastian das Gespräch in einen konkreten Kontext.

Sebastian: Wenn man sich mal vorstellt, jemand hat jetzt irgend so ein System -Shopify oder sonst irgendwas, oder Woo-Commerce, und der hat jetzt einen relativ, also mal einen relativ kleinen Handel, ja, wie der Roger schon sagte, 500.000-1.000.000 und verkauft in alle EU-Länder, ja, mittlerweile ist mein Verständnis so, dass die meisten E-Commerce Plattformen, Amazon ja sowieso, aber auch die eigenen Online-Shops ja die Funktionalität, ja sagen wir mal die Berechnung der Steuer sowieso abdecken. Ja, d.h. da kann man irgend so eine Einstellung machen, dann berechnen die die Steuer, und dann hat man im Grunde dann am Ende, vermute ich, bin mir jetzt nicht sicher, kannst es vielleicht gleich nochmal klarstellen, Roger, irgendeinen Report wo steht, pro Land, so und so viele Umsatzsteuer ist jetzt abzuführen, und dann muss ich das dort irgendwie einpflegen und halt dann den entsprechenden Betrag, vermute ich mal, bezahlen. Ja, wäre gut, wenn Du dazu was sagen kannst, Roger, dann kannst Du da mal erklären, wozu Eure Software oder Eure Dienstleistung dann hier mit einfließt, ob das über API integriert wird in die E-Commerce Plattform wie Amazon oder wie das funktioniert.

Roger: Ja, genau, Sebastian, Du hast eben da einen wichtigen Punkt angesprochen, d.h. ja, es gibt die großen Marktplätze Amazon, Ebay, Zalando, die übernehmen dann auch die Steuerberechnung, wenn man das möchte, allen voran also Amazon über diesen sogenannten Steuerberechnungsservice, die muss der Händler aber buchen, und dann kann ich quasi in den Transaktionsdaten ja sehen, welcher Steuersatz wurde jetzt angewendet für meine Lieferung nach Rumänien, oder für meine Lieferung nach Frankreich, und kann mir dann auch diese Daten nehmen und dann quasi entsprechend zu Hause aufschlüsseln, sag ich so eine Software wie Taxdoo oder ich mach's auch irgendwie selber mit Excel, wie auch immer, und kann die Daten dann quasi ja über diesem One-Stop-Shop-Portal eben auch entsprechend melden. Sag' ich mal alle mittleren Marktplätze oder auch viele Shop-Systeme oder auch ERP-Systeme, die haben ja natürlich nicht so eine ausgefeilte Umsatzsteuerlogik, d.h. da muss ich oftmals auch selber überlegen, welcher Steuersatz greift denn, wenn ich jetzt Kinderschuhe nach Irland verkaufe. Ja, da ist nämlich Kinderbekleidung z.B: mit 0% Steuersatz, einer Zero-Rate versteuert, wohingegen das ganze vielleicht, wenn ich das nach Ungarn verschicke, mit 27% versteuert wird. Da fangen dann schon so die großen Herausforderungen an. D.h. wir haben natürlich in Europa dieses Steuersatz-Wirr-Warr, wir haben eine enorme Bandbreite an den Standardsteuersätzen, dann haben wir noch ermäßigte Steuersätze, und wenn ich quasi unterhalb dieser großen Plattform agiere, was ja viele Händler machen, weil sie sich ja auch breit aufstellen, keiner will ja nur komplett abhängig sein von Amazon oder Ebay oder Zalando, dann fangen da eben schon die Herausforderungen an.

Magnus: An dieser Stelle kann Taxdoo die Händler unterstützen.

Roger: Wir können bei Taxdoo, über EPI’s, die wir zu den Marktplätzen, zu IP Systemen haben, uns natürlich alle Transaktionsdaten ziehen, wir bewerten sie auch nochmal gesondert, können sagen welcher Steuersatz greift für welches Produkt und welchen EU-Staat und können dann natürlich entscheiden, muss das ganze lokal gemeldet werden, weil es vielleicht aus dem lokalen Fulfillment-Center heraus passiert ist, dann machen wir das automatisiert, und die restlichen Transaktionen, diese Fernverkäufe, können wir dann quasi über eine One-Stop-Shop-Schnittstelle an den One-Stop-Shop melden, sei es in Deutschland oder jedem anderen EU-Staat.

Magnus: Und das passiert automatisiert?

Roger: Genau, das passiert automatisiert?

Sebastian: Und Euer System ermöglicht es dem Online-Händler praktisch zum Zeitpunkt des Verkaufs schon die Umsatzsteuer zu berechnen, korrekt? Oder ist das alles im Nachhinein basierend auf historischen Daten?

Roger: Bei Amazon ist es natürlich so, da kann man zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht eingreifen, das ist ein geschlossenes System, d.h. da würden wir dann gerade im Nachgang korrigierend eingreifen, wenn wir feststellen, okay, dieses Produkt wurde vielleicht falsch versteuert, weil der Händler auch vielleicht einen falschen Steuersatz bei Amazon hinterlegt hat, das ist grundsätzlich auch möglich. Bei dem Shop-System, wie z.B. Presta-Shop, da arbeiten wir in der Tat mit Plug-Ins und können quasi zum Zeitpunkt des Verkaufs eben auch zum korrekten Steuersatz übergehen.

Sebastian: Was dann sicherstellt, und das ist ja eben für den Händler immer am schlimmsten, wenn er jetzt irgendwie keine Steuer abführt obwohl er hätte abführen müssen, ja, und wird nimmt dem Kunden selbst dann keine Umsatzsteuer ab und stellt hinterher fest, oh, mein Gott, ich muss jetzt ja hier hinterher nachzahlen und hab' eigentlich die Umsatzsteuer gar nicht eingenommen erst und bin dann damit im Minus, sagen wir es mal so, ja.

Sebastian: Und macht Ihr das auch eigentlich "nur", also in Anführungszeichen, "nur" in der Europäischen Union oder auch in den USA mit Sales Tax?

Roger: Ne, wir bieten den Service z.Z. nur für die Europäischen Union und für Großbritannien und jetzt in den ersten Zügen schon für die Schweiz an, nä, also EU plus UK und Schweiz.

22:17 - Anmeldung und Ablauf OSS

Magnus: Okay, ich glaub' wir müssen hier zwei grundlegende Fälle ein bisschen unterscheiden, Roger, Du hattest es schon angesprochen, mit Drittland, wenn wir jetzt vielleicht erstmal den einfacheren Fall wählen und sagen wir sind irgendwie in der EU, wir haben einen Unternehmer, der ist in einem EU Land mit seiner Gesellschaft ansässig, was weiß ich, Malta, wo auch immer, und verschickt eben aber auch in andere EU-Länder, wie wäre das konkrete Vorgehen jetzt beim One-Stop-Shop von der Anmeldung bis zum Ablauf, kannst Du dazu was sagen, bevor wir dann im zweiten Schritt uns auch Drittländer anschauen.

Roger: Genau, bei Händlern mit Sitz in der EU, die müssen natürlich schauen, okay, komm' ich jetzt über diese 10.000 € Grenze, wo natürlich, sag‘ ich mal alle, die keine Liebhaberei betreiben, relativ schnell darüber kommen, äh, die sollten sich natürlich dann auch relativ schnell und fristgerecht für den One-Stop-Shop registriert haben und die brauchen dann natürlich auch entsprechende Prozesse im Hintergrund, die, sag‘ ich mal feststellen, welche Transaktion kann über den One-Stop-Shop gemeldet werden, welcher Steuersatz ist anzuwenden und welche Transaktion muss ich vielleicht noch weiterhin lokal melden, weil es z.B. über Amazon FBA oder Zalando-Fulfillments läuft.

Magnus: Und diese Meldung, kann ich die noch selber machen oder brauche im Grunde da auch schon irgendwie Unterstützung von Experten, die das machen?

Roger: Beim One-Stop-Shop hängt's natürlich immer, sag‘ ich mal, von der Transaktionsanzahl ab, d.h. wenn ich, sag' ich jetzt mal ein mittlerer Händler bin, der vielleicht nur ein paar hundert Transaktionen hat, kann ich mir dann auch selber, sag' ich mal, vielleicht einen Excel Makro zusammenbauen, bei den größeren Händlern Richtung 1.000, 10.000 oder Million Transaktionen brauch' ich sicherlich irgendwie einen automatisierten Prozess.

Magnus: Okay.

23:43 - Rahmenbedingungen bei Sendungen aus Drittländern

Magnus: Das heißt, in der EU wäre das alles ein bisschen klarer, ein bisschen einfacherer, aber wenn wir jetzt eben z.B. in Richtung Drittland gehen, wenn wir z.B. einen US-Unternehmer haben, der in die EU liefern möchte, was ändert sich hier, was sind da die großen, wichtigen Rahmenbedingungen, die er kennen sollte?

Roger: Genau, das wichtigste, das hatte Sebastian ja schon zu Beginn angesprochen, früher war es ja so, dass man gerade so diese kleinen Betragszahlen, also bis 22 € war der Betrag in Deutschland, da ist man eigentlich davon ausgegangen, da fällt gar keine Umsatzsteuer an, was aber eigentlich ein Trugschluss war, aber ich will das Fass jetzt nicht auch noch aufmachen, aufmachen, d.h. da ist dem Fiskus nicht nur in Deutschland, sondern europaweit sehr, sehr viel Umsatzsteuer durch die Lappen gegangen. Das waren natürlich Händler aus Drittstaaten, das kann USA gewesen sein, natürlich auch in großem Maße auch aus China, gar keine Frage, und da sag' ich mal wird es zum 01.07. so sein, dass ab dem ersten Cent bei Lieferungen aus Drittstaaten immer Umsatzsteuer anfällt, das ist ganz wichtig, ja. Das ist der eine Aspekt, und Händler aus Drittstaaten müssen dann in der Tat schauen, was sind ihre Vertriebskanäle. Wenn sie über ihren eigenen Webshop in die Europäische Union verkaufen, dann müssen sie sich selber Gedanken machen, wie führe ich jetzt meine Umsatzsteuer im entsprechenden Bestimmungsland ab, wenn noch ein Marktplatz dazwischengeschaltet ist, dann wird der unter gewissen Konditionen die Umsatzsteuer abführen müssen für den Händler aus China oder aus den USA. Ja, d.h. das ist so eine Art Betrugsmechanismus, weil die Händler kriegt man ja nicht gegriffen, es gibt ja kein Amtshilfeabkommen zwischen der EU und China, d.h. da überlagert man oder da überträgt man einen bestimmten Teil der Steuerpflichten auf die Marktplätze selber. D.h. Amazon und Co. werden einen Großteil der Umsatzsteuer eben für Drittlands-Händler direkt abführen.

Magnus: Und wie kann Amazon sicherstellen, dass sie sozusagen die Umsatzsteuer dann auch bekommen?

Roger: Äh, weil sie ja quasi Herr der Daten sind. D.h. ich rede hier über einen geschlossenen Kreislauf. Wenn ich jetzt im Bereich FBA bin, dann liegt ja die Ware direkt bei Amazon, Amazon kann ja das ganze Inventar überblicken, Amazon weiß ja wo geht welches Produkt hin, und Amazon nimmt ja sogar das Geld ein, d.h. aus diesem Bruttobetrag muss Amazon dann eben den entsprechenden Steuerbetrag einbehalten, ans Finanzamt abführen und leitet dann nur noch den Nettobetrag an den Händler ab.

25:45 - Wer fällt darunter?

Magnus: Je nach dem ist dieses Prozedere bei anderen Drop-Shipping Plattformen ähnlich.

Roger: Genau, also die Frage ist immer: wer fällt darunter? Der Gesetzgeber sagt: alle elektronischen Schnittstellen. Da gibt es quasi dann drei Kriterien, und davon muss mindestens ein Kriterium erfüllt sein. Und zwar muss diese Schnittstelle, also mit Schnittstelle ist in der Regel so ein Marktplatz gemeint, entweder die Zahlungskonditionen festlegen, entweder die Retouren-Konditionen festlegen oder auch festlegen, wie Artikel gelistet werden dürfen. Das heißt, so ein Shopify-Shop ist ja auf den ersten Blick auch erstmal eine elektronische Schnittstelle, macht aber gar keine Vorgaben, da bin ich als Händler komplett frei. Der fällt nicht darunter, aber natürlich jeder Marktplatz, der, sag‘ ich mal nur ein Minimum an Vorgaben macht.

26:26 - IOSS Import-One-Stop-Shop

Magnus: Okay, und gibt's da, wenn ich jetzt nur einen Shopify-Shop vielleicht hab', in Anführungsstrichen, gibt's da gewisse Vorgaben, zu welchem Zeitpunkt ich die Umsatzsteuerzahlungen zu leisten habe, schon im Voraus oder gibt es da keine konkreteren Regelungen?

Roger: Das hängt davon ab, und da kommen wir jetzt quasi schon zum Import-One-Stop-Shop, d.h. für bestimmte Produkte bis zu einem Sachwert von 150 €, die kann ich zukünftig, sag‘ ich mal, über den sogenannten Import-One-Stop-Shop melden. Was ist da die Vereinfachung? Die Vereinfachung ist, dass wenn ich diesen Import-One-Stop-Shop nutze, keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Also Einfuhrumsatzsteuer ist auch so eine Art Umsatzsteuer, die entsteht immer dann, wenn Produkte aus Dritt-Staaten eingeführt werden. Unabhängig davon entsteht quasi im Nachgang auch noch einmal Umsatzsteuer, beim Verkauf an den Endverbraucher. Wenn ich jetzt aber diesen Import-One-Stop-Shop nutze, dann sind diese Transaktionen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, d.h. ich spar mir diesen Financial Gap, weil bei der EUS ist es so, also Einfuhrumsatzsteuer, die führ' ich erst ab beim Grenzübertritt und kann sie mir dann, weil ich ja Unternehmer bin und durch Umsatzsteuer nicht belastet werden darf, später vom lokalen Finanzamt wieder zurückholen und führe dann quasi in einem dritten Schritt Umsatzsteuer ab. Merkt man, macht eigentlich gar keinen Sinn, so ne Null da im Spiel, aber ich hab' ne Liquiditäts-Gap. Wenn ich diesen Import-One-Stop-Shop nutze, ist quasi diese Transaktion von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Und bei diesen Transaktionen ist es so, die muss ich monatlich melden, und hab' dann quasi noch einen Monat Zeit, diese Umsatzsteuer zu bezahlen über den Import-One-Stop-Shop. Gilt aber wie gesagt nur für Transaktionen bis 150 €, weil auch nur diese Transaktionen dann vom Zoll noch befreit sind.

Magnus: Okay, Sebastian, ...

Sebastian: Das führt dann auch zu einer schnelleren Bearbeitung, sag' ich jetzt mal, bei der Warenlieferung, bei der Verzollung, ja, weil eben dieses ganze Thema im Grunde schon, also ich mein' die Compliance ist mehr oder weniger schon vorgelagert und wird nicht dann beim Zoll erst, muss nicht beim Zoll erst geregelt werden.

28:20 - Was in Richtung Import beim OSS relevant ist

Magnus: Genau Sebastian, vielleicht kannst Du noch ein bisschen konkretisieren, was in Richtung Import beim One-Stop-Shop noch relevant ist, auch für Deine Mandanten.

Sebastian: Wir haben auf jeden Fall jetzt also auch Mandanten aus den USA, die von den USA aus nach Europa geschickt haben oder verschicken werden. Eben, bisher war es dort auch so, da gab es, es gab verschiedene Modelle, man konnte zum einen sagen, naja, also der Kunde kümmert sich einmal um die Einfuhrumsatzsteuer und zumal macht ja auch DHL und UPS machen eigentlich dann das ganze Handling, und letztlich braucht dann der Händler gar nicht sich da so groß darum zu kümmern. Ähm, ist das nach wie vor noch möglich, dass man das mehr oder weniger einfach an UPS und DHL delegieren kann und dann muss der Kunde sich um die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, bzw. die Verzollung, oder kann das nicht mehr gemacht werden, Roger?

Roger: Doch, äh, da wird es noch ein besonderes Verfahren geben, das ist quasi den Logistiker mit einspannend. Das ist allerdings zukünftig, oder ja mittlerweile schon, mit relativ hohen Haftungsrisiken verbunden, dass ich mir gar nicht so sicher bin, wie das in der Praxis jetzt umgesetzt werden wird, ob das noch so die große Nachfrage jetzt gibt. Wird sich über die nächsten Wochen jetzt zeigen.

Sebastian: Also wir haben auf jeden Fall etliche Mandanten, die jetzt auch schon im Vorfeld jetzt gar nicht unbedingt erst bei der Einführung hier von IOSS oder OSS bei Amazon früher gehandelt hatten, die mussten jetzt ja schon letztes Jahr im Grunde anfangen, sich eine Umsatzsteuernummer in der EU zu besorgen, äh, ansonsten hat Amazon die gesperrt, ja, also d.h. die konnten da gar nicht mehr auf Amazon verkaufen, wenn die aus einem Dritt-Staat-Land kommen, also das ist auf jeden Fall, äh, das ist auf jeden Fall dort schon passiert. Jetzt mit dieser weiteren Einschränkung hier, ich glaub', dass das von den meisten als etwas Positives gesehen wird. Wir hatten z.B. einen Mandanten, die haben solche, die haben so Druckerpatronen verkauft in Deutschland, ja, also, komplett legitim, äh, und die sind nicht untergegangen, ja, aber die sind fast untergegangen durch der Chinesen, die ja einfach die Sachen dort erstens mal gefälscht und zweitens mal komplett ohne Umsatzsteuer, d.h. 20% günstiger letztlich verkauft haben, ja, also ich glaub' dieses Änderung wird eigentlich von den meisten Mandanten von uns, die in dem Bereich tätig sind, auf jeden Fall begrüßt.

30:34 - Drop-Shipping und die Änderung ab 01.07.

Sebastian: Was nochmal interessant wäre, wäre jetzt nochmal hier zu klären, wie das denn jetzt funktioniert konkret, wenn ich jetzt bei Amazon oder aber über den einen Online-Shop, sondern beim Drop-Shipping letztlich. Drop-Shipping ist ja letztlich ein Streckengeschäft, ja, d.h. ich hab' letztlich zwei Transaktionen, einmal die Transaktion, wo ich als Händler beim Verkäufer aus China, sagen wir mal, den vorhin schon angesprochenen elektrischen Korkenzieher bestelle, und die zweite Transaktion ist, dass der das dann liefert letztlich an den Kunden in Deutschland, aber ich als Händler mit der Ware nie etwas zu tun habe, also ich hab' eine Facebook-Kampagne, verkauf' das Zeug dadrüber, nehm' das Geld ein, was hat sich denn jetzt dort bezüglich diesem Geschäftsmodell geändert?

Roger: Genau, da muss man jetzt genau hingucken und sagen, okay, wer ist denn jetzt für die sogenannte bewegte Lieferung verantwortlich, nä? Bei Drop-Shipments hab' ich immer so eine Lieferkette: Supplier -> Händler -> Endverbraucher, ja, und die Ware geht ja eigentlich unmittelbar vom Supplier an den Endverbraucher. Und, sag' ich mal, diese große Vereinfachung, One-Stop-Shop oder Import-One-Stop-Shop, die gilt natürlich nur für die bewegte Lieferung. In dieser Lieferkette gibt es aber eine sogenannte unbewegte und eine bewegte Lieferung, und die große Frage ist jetzt, wer beauftragt den Spediteur? Ist es der Supplier oder ist es der Händler, der in der Mitte steht. Wenn es der Händler selber macht, also sprich, den Spediteur beauftragt, die Ware an den Endverbraucher zu liefern, dann wird der in der Regel auch von seinem One-Stop-Shop oder seinem Import-One-Stop-Shop profitieren. Wenn er sich da komplett raushält, und das machen ja auch gerade viele, viele junge Dropshipper, die sagen, ich will quasi nur auf Knopfdruck meine Umsätze generieren, damit gar nichts zu tun haben, da wird es in der Tat so sein, die werden immer unmittelbar im Bestimmungsland steuerpflichtig sein, weil sie diese sogenannte unbewegte Lieferung ausführen. Ja, weil die Lieferung ist dort steuerpflichtig, wo die bewegte, also Lieferung des Suppliers endet. D.h. die werden von dieser ganzen Vereinfachung, die wir jetzt zum 01.07. sehen, gar nicht profitieren, sondern, weil sie in jedem EU-Staat lokal steuerpflichtig sein, dass sie auch nur ein Produkt versenden. Ich glaube, das ist vielen gar nicht bewusst.

Sebastian: Also interessant, ja, nee, interessant, das heißt, und das war bisher aber auch schon so, oder, das ist jetzt nicht etwas Neues, nur dass sie bisher, bisher hatten wir die Lieferschwellen.

Roger: Genau, wir hatten bisher die Lieferschwellen, oder wir hatten auch diese Kleinbetrags-, sag' ich mal, Regelung, ...

Sebastian: Ah, ja, ja.

Roger: Wo ja dann auch faktisch die Finanzbehörden bei uns in Deutschland hatten, die hatten gar keine Motivation die Fälle aufzugreifen oder konnten es auch gar nicht, weil das waren Massendaten, ja, und das fällt jetzt weg, d.h. es steht jetzt immer ab dem ersten Cent Umsatzsteuer an.

Sebastian: Also, mal angenommen, ich hab' jetzt so'n Drop-Shipping Business in Deutschland, ich hab' den Kunden in Italien, der da bestellt, das bedeutet die müssen dann im Grunde genommen italienische Umsatzsteuer berechnen, …

Roger: Ja.

Sebastian: …ähm, und dann wird der chinesische Händler, der kann dann über den IOS, letztlich die Einfuhrumsatzsteuer, IOSS meine ich, die Einfuhrumsatzsteuer dann regeln, äh, und das nach Italien schicken.

Roger: Exakt, genau. Nä, also wenn er quasi den Spediteur beauftragt, die bewegte Lieferung tätig, dann könnte er diese Vereinbarung so eben nutzen, Wenn man sich vor Augen führt, ich weiß nicht, wir kennen also diesen Marktplatz „Wish“ aus China, da kommen also diese Ein-Euro-Artikel her, wo man dann 14 Tage darauf wartet, äh,

Magnus: Da sag' ich lieber nicht, was meine Frau da schon alles bestellt hat!

Sebastian: (lacht)

Roger: Und ich würde mal behaupten, und damit lehn' ich mich wahrscheinlich nicht zu weit aus dem Fenster, dass nur 90-95% dieser Artikel niemals auch nur, sag' ich mal, auch nur einen Cent Umsatzsteuer irgendwie abgeführt haben über diese Lieferung, äh, und das Geschäft müsste faktisch jetzt zum Erliegen kommen, wenn man jetzt nicht dafür sorgt, da umsatzsteuerpflichtig compliant zu werden.

Magnus: Ich hoffe, ich hoffe, es ist so.

Sebastian: Weil im Grunde jetzt gibt's jetzt diese Grenze nicht mehr, diese Freigrenze für 22 €, sondern es heißt, die müssen jetzt im Grunde sofort auch schon für Ein-Euro-Produkte letztlich die Umsatzsteuer bezahlen, abführen.

34:15 - Gesamtbewertung von Roger zu OSS und IOSS

Magnus: Um das Thema noch einmal abzurunden, gibt uns Roger nochmal eine Gesamtbewertung, wie er zu OSS und IOSS steht.

Roger: Ich seh's mit einem lachenden und mit einem weinenden Auge, ich seh' es deswegen mit einem lachenden Auge, weil ich glaube, wir bekommen mit einem Level-Playing-Field, also gleiche Regeln für alle, sei es aus China, aus USA, aus Europa, damit deutlich weiter voran, Sebastian hat es ja vorhin schon angesprochen, ja, also es gibt viele Produkte, da konkurrieren wirklich redliche Händler mit unredlichen Händlern aus Drittstaaten, die nicht greifbar sind, da sehen wir, oder sehe ich, sehen wir glaub‘ ich alle, auch erhebliche Fortschritte, ähm, was, sage ich mal, diese neuen Logistikstrukturen betrifft, sei es Fulfillments bei Amazon, sei es Zalando Fulfillments, oder was auch immer, da wird's für die Händler doch deutlich komplexer. Nä, das heißt, die müssen sich wirklich so 'ne zweigleisige Compliance-Struktur aufbauen mit lokalen Teil-Links, überall da, wo es ein Warenlager gibt, plus dann mal so'n One-Stop-Shop Compliance Struktur, das heißt, für die wird's schwieriger, aber im ich glaube un Großen und Ganzen brauchen wir diese Reform, sie muss noch weiterentwickelt werden. Ja, das heißt, wir müssen auch immer dazu übergehen, dass man diese ganzen Fulfillment-Transaktionen auch noch über den One-Stop-Shop abbilden kann, das wird sicher im nächsten Jahr nicht kommen, aber es steht auf der Agenda der EU-Kommission.

35: 27 - Wie kann Taxdoo helfen, und wie kann ich Taxdoo finden?

Magnus: Und vielleicht kannst Du mir noch sagen, wo kann jetzt Taxdoo hier helfen, wie kann man Euch finden und was ist konkret Eure Lösung, die Ihr anbietet?

Roger: Genau, unsere Lösung ist quasi, wir bieten das zum einen sogar für Marktplätze an, d.h. wenn irgendwo ein kleiner, mittlerer oder ein sehr großer Marktplatz irgendwo existiert, der sich überlegt, wie kann ich jetzt die Umsatzsteuer für Händler aus Drittstaaten berechnen und abführen, dann sind wir die Lösung dafür, aber auch für Händler, die eben, ja, ihre One-Stop-Shop Umsätze melden wollen und nicht wissen, wie sie das aufschlüsseln, welcher Steuersatz greift, oder noch zusätzlich über Amazon verkaufen, dann machen wir das alles automatisiert, aus einer Hand, aus lokalen Teil-Links und OSS-Schnittstelle, und wie findet man uns? Einfach auf taxdoo.com, Taxdoo mit Doppel-O, dot com, gehen, man kann eine Life-Demo buchen, auf Deutsch, auf Englisch, auf Spanisch, Französisch und Italienisch und, äh, und kann uns dann auch relativ schnell plug- und play-mäßig an sein EIP System oder auch unseren Marktplatz anspielen.

Magnus: Cool, da bin ich mir sicher, dass sich der eine oder andere an Euch wenden wird.

Sebastian: Das glaub' ich auch, ja.

36:26 - Eine wichtige Frage und Verabschiedung

Magnus: Zum Schluss stellt Sebastian noch eine Frage, die für viele Zuhörer interessant sein könnte.

Sebastian: Wenn ich jetzt eine Drittstaaten-Gesellschaft habe, dann habe ich ja die Möglichkeit, mich in irgendeinem Land der EU für die Umsatzsteuer zu registrieren, und dann den dortigen I oder den dortigen OSS dort dann zu nutzen. Wie gesagt, gibt's bisher auch schon für die digitalen Produkte, ja, war da genau das gleiche Ding. Jetzt eine Frage, die immer wieder mich Mandanten stellen, die in der Situation sind: welches Land in der EU ist das unternehmerfreundlichste, wo sollte man sich registrieren für die Umsatzsteuer, wo ist das Handling am einfachsten?

Roger: Das ist eine gute Frage, äh, ich kann sagen, welche Staaten es nicht sind, also äh, aus umsatzsteuerlicher Sicht immer so die Endgegner Italien und Spanien, also, das ist wirklich ein bürokratischer Dschungel ohne Ende. Also, ich will ja niemanden bashen oder so, aber das ist echt eine Herausforderung, ...

Magnus: Ich meinte immer schon, in Deutschland wären die schlimmen Bürokraten.

Roger: Ja, ist Deutschland vielleicht sogar noch Vorreiter, aber die baltischen Staaten, ja, Island, Lettland, die sind da wirklich sehr, sag‘ ich mal, effizient aufgestellt, was so Behördenstrukturen betrifft, die würde ich vielleicht sogar dann präferieren.

Sebastian: Und Ihr, Ihr würdet auch mit Händlern aus Drittstaaten zusammenarbeiten, oder ist Eure Lösung nur für europäische Unternehmen geeignet?

Roger: Nein, also, wir können auch unsere Lösung auch für Händler aus Drittstaaten anbieten, definitiv, ja.

Magnus: Okay, von meiner Seite, meine Fragen sind alle abgearbeitet. Sebastian?

Sebastian: Ja, meine auch, war sehr gut, sehr interessant.

Magnus: Wunderbar, Roger, dann bleibt mir ja an der Stelle nicht mehr viel zu sagen als vielen herzlichen Dank, Du hast einen super Einblick gegeben in ein Thema, was sich für mich erstmal trocken angehört hat, aber dann doch recht lebhaft und plastisch wurde - vielen Dank dafür. Ich denke, Du hast einigen Zuhörern helfen können und wie man Dich erreicht, haben wir ja jetzt rausgefunden, und wie Taxdoo da eine Hilfe sein kann.

Roger: Vielen Dank Magnus, und vielen Dank Sebastian, dass ich zu Gast sein durfte.

Magnus: Das war Perspektive Ausland – Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Bis zur nächsten Folge.

Ressourcen

Sebastian Sauerborn: LinkedIn

Dr. Roger Gothmann: LinkedIn

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