E-Residency in Estland – endlich verständlich

Zu Gast: Rechtsanwältin Aet Bergmann

Mit Begriffen wie „Expat“, „Non Dom“ „digitaler Nomade“ sind wir mittlerweile vertraut. Aber was bitte in aller Welt ist ein „E-Resident“? Auch mit „E-Mail“ und „E-Money“ können wir umgehen, aber was hat das „E“ mit Menschen zu tun? Es handelt sich bei der E-Residency um eine junge Spezies in unserer modernen und digitalen Welt, die im Dezember 2014 in Estland geboren wurde und besonders Freelancern und digitalen Nomaden erstaunliche Möglichkeiten bietet.

Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:

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Die estnische Rechtsanwältin Frau Aet Bergmann erläutert die Hintergründe und Zusammenhänge der E-Residency in Estland und erklärt, was Sie damit alles machen können. Sie erfahren, wie es zu dieser Idee kam, wie das digitale Leben in Estland ist und welche Steuervorteile Sie erwarten. Lassen Sie uns am Anfang beginnen:

Digitales Estland

Nach der Unabhängigkeit von der Sowjetunion Anfang der 1990er überlegte sich Estland, wie sie sich neu aufstellen können und kam auf die Idee des „digitalen Staates“. Die Bevölkerung des Landes beträgt 1,3 Millionen Menschen, und bereits seit vielen Jahren läuft in Estland alles digital. Alle Daten einer Person werden digital erfasst und an die entsprechenden staatlichen Stellen weitergeleitet. Der estnische Staat darf den Bürger nur einmal nach einer Angabe fragen.

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Esten können alles digital einsehen, auch wer Zugriff auf ihre Daten hatte

Mit der estnischen ID-Karte können die Bürger sehen, wann sie das letzte Mal beim Arzt waren, welche Rezepte sie bekommen haben, welche Immobilien sie haben und wer etwas über sie wissen wollte. Sehr interessant ist das für die Bürger Tallinns kostenfreie Verkehrsnetz. Um zu überprüfen, ob ihre Bürger noch ihre Bürger sind, schaut die Stadt Tallinn täglich online nach; das kann jeder Bürger sehen.

Für wen ist die E-Residency möglich und empfehlenswert?

Leben Sie in Estland, können Sie kein E-Resident sein. Die E-Residency ist für im Ausland lebende Menschen, die entweder Estland einfach lieben oder dort geschäftlich tätig sind. Das geht auch für Esten, die im Ausland leben. Sie können Verträge mit der Stromgesellschaft schließen und Bauanträge stellen. Die ganze Kommunikation verläuft über die E-Residency-Karte, und seit 2020 sind auch notarielle Amtshandlungen damit durchführbar.

Optimal ist diese E-Residency für digitale Nomaden, denn Firmengründung und -verwaltung, Einträge im Handelsregister und die Abrechnung mit Kunden verläuft alles digital. Sie können Dokumente kryptieren, digital Unterschriften geben und sich jedem ausweisen, der diese Karte lesen kann. Um mehr zum Thema digitale Nomaden zu erfahren, empfehlen wir Ihnen für unsere Episode über Krankenversicherungen für digitale Nomaden oder über das Leben als digitaler Nomade.

Wie kann ich die E-Residency in Estland beantragen?

Den Antrag stellen Sie online und kostet zwischen 100 € und 120 €. Nach Prüfung Ihrer Angaben gehen Sie zu einer estnischen Botschaft, weisen sich dort einmal dem estnischen Staat aus und erhalten Ihre ID-Card mit PIN-Codes, Lesegerät und Software. Die Karte im Scheckkartenformat ist ohne Bild, aber mit Personenkennzahl und Chip.

Unterschied Residency und E-Residency

Ihre E-Residency ist lediglich eine virtuelle „Residenz“, die Ihnen kein Aufenthaltsrecht in der EU und im Schengen-Raum gewährt. Es handelt sich um einen digitalen Ausweis im Internet, der Ihnen digitalen Zugriff und Handlungsmöglichkeiten bietet. Möchten Sie als EU-Bürger nach Estland tatsächlich umziehen, gehen Sie dort zur Polizei, melden sich mit ihrem lokalen Wohnsitz an und erhalten dann die estnische ID-Karte. Die ist wie ein Personalausweis, und Sie können damit innerhalb der EU reisen. Dieser Vorgang ähnelt dem in Malta und in Irland. Die E-Residency entbindet Sie nirgendwo von Ihrer Steuerpflicht und macht Sie auch nirgendwo steuerpflichtig.

Welche Gesellschaftsformen gibt es in Estland?

Wie die UK-Gesellschaftsformen dieselben sind wie in Malta und Irland, ist Estland nach deutschem Vorbild aufgebaut. Dort finden Sie alle deutschen Gesellschaftsformen, wobei die estnische GmbH, die OÜ (Osaühing) die Gängigste ist. Die können Sie online gründen, auch mit nur einem Gesellschafter. Sie können als E-Resident selber Gesellschafter und Geschäftsführer sein. Möchten Sie die Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern gründen, müssen die Beteiligten eine estnische E-Residency-Card oder ID-Card besitzen.

Das Stammkapital beträgt 2.500 € und kann zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden. Das ist im Register sichtbar, und Gewinne können Sie erst ausschütten nach Einzahlung des Stammkapitals.

Interessantes Steuersystem in Estland

In Estland gibt es eine Körperschaftsteuer. Der aktuelle Steuersatz von 20% trifft nur auf entnommene Gewinne zum Zeitpunkt der Entnahme zu. Das ist besonders lohnenswert, wenn die Gewinne vorerst in der Gesellschaft bleiben oder man Immobilien kaufen oder investieren möchte. Das ist durchaus für Holdings interessant, aber die Gewinne müssen auch in Estland erwirtschaftet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Besteuerung dort stattfindet, wo die Geschäftsleitung sitzt. Für digitale Nomaden würden die 20% Dividendenbesteuerung für die Gesellschaft anfallen, da ein digitaler Nomade nirgendwo seinen Wohnsitz hat.

Anforderungen an die Buchhaltung

Die Anforderungen an die Buchhaltung entsprechen den in der EU üblichen Abläufen: monatlich bei Umsatzsteuerpflicht und Angestellten, jährlich für jede Gesellschaft. Wenn nicht viel anfällt, können Sie ein Programm dafür nutzen. Estnischen Buchhalter kommunizieren mit dem estnischen Staat auf Estnisch, und das ist eine Kunst an sich. Wenn mehr anliegt, suchen Sie sich einen estnischen Buchhalter. Die Fristen sind streng, und ein Verzug ist jedem sichtbar.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Ein Lichtblick ist die Beantragung und der Erhalt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Dieses ist in vielen Ländern schwer und man muss oftmals darum kämpfen. In Estland wird sie schnell und effizient zugeteilt.

Ein Bankkonto in Estland eröffnen

Frau Bergmann nennt die estnischen Banken „paranoid“, denn nach ein paar Geldwäsche Fällen ist das Eröffnen eines Bankkontos bei einer traditionellen Bank sehr schwer. Sie müssen vorweisen, dass Sie bereits etwas machen. Für ein Unternehmen mit Büro und Mitarbeitern sollte das dann möglich sein. Oder Sie gehen zu einer Internetbank.

Bei Einzahlung des Stammkapitals würde das Konto lediglich für den Gründungszeitraum gesperrt; es verhält sich nicht wie in der Schweiz, wo das Gründungskapital dauerhaft geblockt ist.

Kontaktdaten und Links:

Aet Bergmann

Homepage: www.bnt.eu

E-Mail:        aet.bergmann@bnt.eu

Telefon:       +372 667 6240

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Timestamps

00:00  -  Begrüßung, Einleitung und Vorstellung Frau Bergmann

02:51  -  Was ist die E-Residency?

04:26  -  Digitales Estland

08:41  -  Zugriff auf meine Daten – durchweg transparent

11:09  -  Die unschlagbaren Vorteile der E-Residency in drei Sätzen

12:45  -  Die einfache Beantragung der E-Residency

14:31  -  Kann mir die E-Residency verweigert werden?

16:13  -  Geringe Kosten für die E-Residency und weitere Anwendungsbeispiele

18:15  -  Nach Estland umziehen

19:57  -  Wie ist das mit der Krankenversicherung?

21:28  -  Gesellschaftsformen in Estland

23:56  -  Für welche Branchen eignet sich Estland besonders gut?

27:11  -  Eine estnische Gesellschaft für digitale Nomaden optimal

30:22  -  Digitale und physische Produkte

33:48  -  Anforderungen an die Buchhaltung

37:00  -  Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

39:26  -  Ein Bankkonto in Estland eröffnen

43:58  -  Aktuelle Einreisebestimmungen in Estland, Kontaktdaten & Verabschiedung

Mitschrift zu Folge 28 von Perspektive Ausland: E-Residency in Estland – endlich verständlich

Zu Gast: Rechtsanwältin Aet Bergmann

Perspektive Ausland – Der Podcast aus London für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Ermöglicht durch freundliche Unterstützung der Steuerkanzlei St Matthew aus London.

00:18 - Begrüßung, Einleitung und Vorstellung Frau Bergmann

Daniel: Herzlich Willkommen bei Perspektive Ausland. Mein Name ist Daniel Taborek, außerdem mit dabei ist Sebastian Sauerborn als Gastgeber und Inhaber der Steuerkanzlei St Matthew in London. Unser Gast ist heute Frau Aet Bergmann. Sie kann uns einiges über die E-Residency erzählen, die Estland vor fünf Jahren als erstes Land eingeführt hat und inzwischen schon von mehreren zehntausend Personen aus über 100 Ländern beantragt wurde. Bevor wir gleich näher darauf eingehen, was man mit dieser E-Residency für Möglichkeiten hat, bitten wir Frau Bergmann, sich uns erst einmal selbst vorzustellen.

Frau Bergmann: Mein Name ist Aet Bergmann, ich bin Estin, bin hier geboren, allerdings als Kind nach Deutschland gekommen, bin in Bayern aufgewachsen und habe danach noch einen Umweg über Skandinavien gemacht. Ich war sechs Jahre in Finnland, vier Jahre in Schweden, und fast forward war ich dann im Jahre 1993 auf einmal in der glücklichen Situation, dass Estland frei geworden war, meine Familie waren alle zurückgegangen, und ich kam dann auch zurück und habe dann hier Jura studiert und bin seit 1998 Anwältin in Estland. Erst in Großkanzleien, und mittlerweile als geschäftsführende Partnerin bei der Anwaltskanzlei BNT Attorneys at Law. Das ist eine internationale Kanzlei, wir haben Kanzleien in elf Ländern in Mitteleuropa und betreuen hauptsächlich deutschsprachige und englischsprachige Mandanten, die in unseren Ländern etwas wollen oder nicht wollen. Also von der Gründung bis zur Liquidierung alles, und dazwischen auch ein bisschen Gerichtsarbeit und Wirtschaftsrecht.

Daniel: Vielen Dank, wobei, dafür, dass Sie in Bayern aufgewachsen sind, sprechen Sie sehr gutes Hochdeutsch, muss man wirklich sagen.

Sebastian: Allerdings, das hört man nicht, dass Sie in Bayern aufgewachsen sind, in der Tat.

Frau Bergmann: Ich habe ja auch zu Hause Estnisch gesprochen, und nur in der Schule Deutsch, und in der Schule in Bayern spricht man dann doch eher Hochdeutsch. Ich verstehe Bayerisch sehr gut, aber ich kann es nicht sprechen. Das ist wahrscheinlich auch das, was mich verrät, wenn ich mit Deutschen rede, dann fragen die mich: „Wo kommen Sie eigentlich her aus Deutschland?“ Ich sage: „Aus Tallinn.“

Daniel: Meine Tochter ist ja in der Schweiz in die Schule gegangen, und die kann ein Schweizer Deutsch sprechen, dass ich sie nicht mehr verstehen kann. Wenn sie nicht will, dass ich sie verstehe, das ist schon manchmal interessant.

02:51 - Was ist die E-Residency?

Daniel: Zurück zu Estland. Wir haben über diese E-Residency gesprochen. Vielleicht können wir da als erstes mal Klarheit bringen. Die E-Residency: Was ist das? Ist das eine E-Staatsbürgerschaft oder mehr oder weniger? Vielleicht können Sie das erst mal ganz kurz vorstellen. Was ist die estnische E-Residency?

Frau Bergmann: Die estnische E-Residency ist ein digitaler Personalausweis. Das ist keine Staatsbürgerschaft, auch kein Personalausweis sozusagen. Es ist ein physisches Kärtchen, das ich zwar jetzt hier nicht habe, da ich selbst kein E-Resident bin, aber das ist ein Kärtchen ohne Bild drauf, mit Namen, mit einer Personenkennzahl. Wenn man die E-Residency beantragt, bekommt man das Kärtchen und PIN-Codes, und damit kann man sich digital ausweisen. Dem estnischen Staat gegenüber, anderen E-Residenten und estnischen Residenten gegenüber, eigentlich in der ganzen Welt, sofern die Welt die Mittel hat, diese E-Residency zu lesen. Damit kann man sich ausweisen, man kann Unterschriften geben, man kann Dokumente kryptieren und kryptierte Dokumente eröffnen. Es ist natürlich erstmal eine estnische Sache, aber es ist etwas, was sich immer mehr ausweitet.

04:26 - Digitales Estland

Sebastian: Auf den ersten Blick klingt es natürlich interessant, aber wenn man nicht mit der Materie vertraut ist und sich nicht so im internationalen Kontext bewegt, fragt man sich ja: „Was bringt mir das? Offensichtlich, ich habe dann keine Staatsbürgerschaft, hat steuerlich wahrscheinlich auch keine Implikationen, also was soll ich mit dem machen? Was sind Vorteile?“ Für jemand, der zum Beispiel digitaler Nomade ist oder sowas, vielleicht können Sie dazu noch kurz etwas sagen.

Frau Bergmann: Ja, wenn man mit Estland überhaupt nichts am Hut hat, dann hat es natürlich auch keine Vorteile, überhaupt nicht. Wenn man in Estland zum Beispiel bereits eine Gesellschaft hat, oder eigentlich müsste ich ein bisschen mehr ausholen. Estland ist ja seitdem wir uns von der Sowjetunion losgelöst haben ein bisschen auf der Suche gewesen: Was machen wir anders als die anderen? Eine Sache, die man anders machen kann, wenn man sich vollkommen neu aufstellt, ist, sich zu erneuern und sich technisch zu profilieren, und das wurde eben gemacht. Wenn man zum Beispiel alte Computer hat, dann ist es schwierig auf neue umzustellen, weil es immer Kosten sind. Wenn man gar nichts hat, dann kann man von vornherein mehr entwickeln und sich schneller entwickeln. Aus dieser Idee wurde das Konzept geboren, Estland als digitalen Staat aufzustellen.

Wir haben ja auch nicht so viele Leute, wir haben 1,3 Millionen, das ist nicht mal München. Insofern ist es praktischer, wenn nicht so viele Leute Beamte sind, die Papiere entgegennehmen, und mittlerweile sind wir mit dem Staat schon seit etlichen Jahren soweit, dass sehr vieles einfach digital verläuft. Das ganze Handelsregister ist digital, man kann mit dem Handelsregister am Computer kommunizieren, man muss dafür nicht irgendwo hingehen. Das Steuersystem, also das Finanzamt ist digital. Die Steuererklärung macht man am Computer in eigentlich fünf Minuten. Wenn man sehr viele Besonderheiten anzugeben hat, dann werden es vielleicht zehn, aber mehr kann es nicht dauern. Die gesamten Angaben von allen Personen werden digital erfasst, und es gibt auch dieses Once-Only-Prinzip. Der Staat darf mich als Bürger nicht zweimal fragen nach einer Angabe, die ich dem Staat bereits gemacht habe.

Zum Beispiel, wenn ich hier in der Kanzlei jemanden anstelle, dann wird meine Buchhaltung dem Staat gegenüber sagen: Diese Person ist jetzt hier angestellt. Und diese Information geht überall hin. Also zum Finanzamt, zur Krankenkasse, zum Statistikamt, also jeder, der das hören muss, hört das von uns einmal, und das reicht dann auch aus. In diesem System ist diese estnische ID-Karte mit dem Chip drauf, ein zentrales Element, weil ich mich eben mit dieser ID-Karte dem Staat gegenüber ausweise und mich einloggen kann und zum Beispiel im elektronischen Gesundheitssystem sehen kann, welche Rezepte habe ich, wann war ich zuletzt beim Arzt, welche Ergebnisse haben meine Proben. Oder ich kann zum Grundbuch und schauen, welche Immobilien habe ich. Ich kann auch schauen, wer Zugriff auf meine Angaben hatte, das muss ich gleich auch sagen, weil sehr viele heutzutage ja Angst haben vor dem Zugriff auf ihre Daten, und die Daten sind in Estland natürlich geschützt, aber sie sind auch transparent geschützt. Also ich sehe tatsächlich, wer auf meine Daten zugegriffen hat und kann auch immer fragen, warum. Wenn ich sehe, dass jemand sich angeschaut hat, welche Immobilien ich hatte, dann kann ich da auch hingehen und fragen, welches Interesse hatte diese Person, meine Immobilien anzuschauen.

08:41 - Zugriff auf meine Daten – durchweg transparent

Daniel: Wenn ich kurz mal dazwischenhaken kann. Sie könnten jetzt also mit Ihrer Karte sich da irgendwo einloggen und können jetzt nachgucken, wer hat auf meine Daten zugegriffen? Das kann jeder Bürger?

Frau Bergmann: Ja, das kann ich jederzeit machen. Das habe ich auch schon öfter gemacht, und ich sehe zum Beispiel, dass die Stadt Tallinn täglich nachschaut, ob ich noch Einwohnerin der Stadt Tallinn bin, weil die Stadt Tallinn nämlich so ein öffentliches Nahverkehrssystem hat, das umsonst ist für die Einwohner von Tallinn. Daher muss die Stadt Tallinn jeden Tag überzeugt sein, dass ich hier noch wohne. Und das sehe ich tatsächlich auch täglich. Jetzt kommt dazu E-Residency. Die E-Residency ist ja per Definition eben nicht die Residency. Wenn ich hier wohne, hier lebe, dann kann ich nicht E-Residentin sein. Ich kann E-Residentin sein, wenn ich estnische Staatsbürgerin bin, aber im Ausland wohne, dann würde das auch gehen. Aber die gesamte Kommunikation mit dem Staat kann ich über die E-Residency genauso abwickeln, wie über dieses Kärtchen. Und wenn ich zum Beispiel hier eine Firma habe, dann läuft die Kommunikation genauso über diese Karte. Also ich kann Anträge stellen an das Register, ich kann den Namen der Firma ändern, den Geschäftsführer ändern, die Satzung ändern. Ich kann auch eine ganz neue Firma gründen damit, und das dauert auch ungefähr, man sagt, der Rekord wäre glaube ich 20 Minuten, 18 Minuten oder sowas. Ich habe es selbst nie unter einer halben Stunde geschafft, aber dann ist die Gesellschaft auch fertig. Das kann man aus dem Ausland auch machen, und dann hat man eine Gesellschaft in Estland. Die Frage ist dann immer: Warum sollte man das machen? Und dann kommen wir in den eher interessanten Bereich, ob man das machen sollte, und welche Vorteile und Nachteile man damit hat. Aber die E-Residency gibt einem das Handwerkszeug dafür, dass man das machen kann, und zwar auch aus dem Ausland, also weltweit. Und noch eine interessante Sache, die jetzt in der Covid-Zeit hinzukam, die estnischen Notare hatten das schon lange vorbereitet, aber haben dann 2020 tatsächlich gelauncht, dass man nämlich auch alle notariellen Amtshandlungen auch aus der Ferne digital vornehmen kann.

11:09 - Die unschlagbaren Vorteile der E-Residency in drei Sätzen

Daniel: Außer der ID-Card selbst bekommt man natürlich noch ein passendes Lesegerät, die nötigen PIN-Codes und eine Anleitung. Für die Benutzung von Karte und Lesegerät gibt es dann noch eine Software, die man herunterladen und installieren muss. Und auf der E-Resident-Webseite findet man natürlich Anleitung und Videoerklärungen zur Verwendung.

Sebastian: Das heißt im Grunde genommen, wenn wir das nochmal zusammenfassen, was Sie gerade eben gesagt haben: Angenommen, ich bin digitaler Nomade, ich ziehe um die Welt, brauche aber eine Gesellschaft in der EU zum Beispiel, um mit Kunden abzurechnen, dann würde sich Estland hier vor allen Dingen anbieten, weil über diese E-Residence-Card ich dann die gesamte Verwaltung meiner Firma inklusive Firmengründung, mögliche Handelsregistereinträge, notarielle Beurkundungen und so weiter, viel effizienter und schneller machen kann, als ich das mit zum Beispiel anderen Gesellschaften in anderen Staaten machen könnte, wo ich dann immer Papierformulare einschicken muss oder wo alles Ewigkeiten dauert, wo ich möglicherweise laufen meine Unterlagen notariell beglaubigen muss, die dann dort hinschicken muss. Das heißt also, wenn ich im Ausland lebe, aber eine Verbindung zum Beispiel zur EU behalten möchte, dann ist die estnische Gesellschaft in Kombination mit dieser E-Residency ein unschlagbar einfaches und effizientes und schnelles Werkzeug, um das zu gewährleisten.

Frau Bergmann: Das stimmt, so ist es.

12:45 - Die einfache Beantragung der E-Residency

Daniel: Dies ist also tatsächlich eine interessante Möglichkeit, die für den einen oder anderen sehr attraktiv sein kann. Könnte es aber passieren, dass mein Antrag auf die E-Residency abgelehnt wird? Und sollte ich mir deshalb lieber von Beginn an Unterstützung suchen?

Frau Bergmann: Der Beantragungsprozess ist denkbar einfach, das beantragt man im Internet, aber danach muss man zu einer estnischen Botschaft oder, wenn man hier in Estland ist, dann hier zur Polizei. Was der estnische Staat damit macht innerhalb von paar Wochen, eben untersuchen, ob diese Person sich für die E-Residency eignet, also ob es Gründe gibt dagegen. Die Gründe sind auch gesetzlich festgelegt, das sind nicht furchtbar viele, aber wenn man sich strafbar gemacht hat, und wenn man für den estnischen Staat so nicht annehmbar ist als ordentlicher Geschäftsmann. Dann wird es abgelehnt in circa vielleicht 2% bis 3% der Fälle. Die Sicherheit bei der E-Residency ist ja, dass man sich einmal dem estnischen Staat auch physisch zeigen muss, man muss sich ausweisen. Man geht zur estnischen Botschaft und zeigt seinen Personalausweis, Reisepass oder was auch immer, und damit weiß der estnische Staat: Das ist dieser Mensch. Das bringt auch die Sicherheit für alle anderen, also wenn ich einen anderen E-Residenten treffe, dann kann ich sicher sein, dass der estnische Staat kontrolliert hat, der ist das. Es gibt natürlich auch die Fälle, wo man eben irgendwo so weit weg lebt, dass man nicht zur estnischen Botschaft kann, das ist dann unpraktisch, und dann funktioniert das auch nicht.

14:31 - Kann mir die E-Residency verweigert werden?

Sebastian: Sie hatten jetzt gerade eben angesprochen, natürlich wenn man vorbestraft ist oder so, dann wird man die nicht bekommen. Gibt es andere Gründe? Was ist zum Beispiel, wenn jemand mal insolvent war, ist das ein Grund? Oder was sind so ausschlaggebende Gründe, warum einem die von den estnischen Behörden verweigert werden würde, die E-Residency?

Frau Bergmann: Eine Insolvenz würde ich jetzt nicht sagen, dass das ein Grund sein müsste, eine Insolvenz kann jeder in seinem Leben mal durchlaufen, und das ist ja nichts, was etwas ausschließt. So Beispielfälle habe ich auch nicht, und mir sind auch keine Mandanten ins Haus gekommen, die gesagt hätten: „Ich habe die E-Residency nicht bekommen, und ich will sie unbedingt.“

Sebastian: Große Ausnahmen.

Frau Bergmann: Ja, das ist die Ausnahme.

Daniel: Vielleicht jemand aus Nordkorea, der die E-Residency beantragen möchte.

Sebastian: Jaja, klar und korrekt.

Frau Bergmann: Oder wenn klar ist, dass es jemand ist, der auf Betrug aus ist, das gibt es auch. Man kann auch gleich falsche Angaben machen, und damit hat man dann schlechte Karten.

Sebastian: Vielleicht einmal noch zur Klarstellung, es wird jedem klar sein, der hier zuhört, aber natürlich, um es nochmal ganz klar zu sagen: Damit ist weder ein Aufenthaltsrecht in der EU, im Schengenraum, in Estland verbunden, mit der E-Residency, das hat auch keinerlei im Grunde steuerliche Konsequenzen, insofern, dass man dort steuerpflichtig ist oder woanders nicht steuerpflichtig wäre. Diese Punkte sind letztlich von der E-Residency nicht berührt.

Frau Bergmann: Das stimmt. Jaja, genau. Es ist nur ein digitaler Ausweis im Internet.

16:13 - Geringe Kosten für die E-Residency und weitere Anwendungsbeispiele

Sebastian: Was kostet die E-Residency, wenn ich fragen darf? Was kostet es, einen Antrag zu stellen?

Frau Bergmann: Das ist eine gute Frage.

Daniel: Ich habe mal was von 100 € ungefähr gehört, aber vielleicht ist das ja teurer geworden, wie alles immer teurer wird, oder?

Sebastian: Auf jeden Fall sehr erschwinglich, es ist nicht so, dass ich irgendwelche Tausende hinlegen muss, also sehr erschwinglich, hundert Euro, ein paar hundert Euro, irgendwie sowas.

Frau Bergmann: Das sind 100 € bis 120 €.

Sebastian: Okay, selbst, wenn man im Grunde nicht weiß, ob man es tatsächlich braucht, könnte man sagen: „Probier‘ ich mal aus, klingt ja ganz interessant, vielleicht will ich da mal eine Firma gründen.“

Frau Bergmann: Ja, man kann ja auch einfach nur Fan vom estnischen Staat sein oder Fan von Internet oder so, und wir haben mittlerweile, ich denke 90.000 oder so sind es schon?! Eine ganze Menge. Wenn ich das nun richtig in Erinnerung habe, ich glaube jede dritte Gesellschaft in Estland wird mittlerweile von E-Residenten gegründet.

Sebastian: Ist das sozusagen auch immer, oder in den meisten Fällen, sagen wir mal der Auslöser, dass wenn man E-Residency beantragt, dass jemand sagt: „Ich möchte eine Firma gründen, also mach ich diese E-Residency, weil dann die Firmengründung und die Verwaltung der Gesellschaft so viel einfacher und schneller ist.“

Frau Bergmann: Ja, wenn man überhaupt irgendwas in Estland machen will, auch wenn man zum Beispiel hier ein Sommerhäuschen kaufen will, dann wird sich das wirklich lohnen, weil man dann, zum Beispiel man will den Vertrag mit der Stromgesellschaft schließen, dann muss man nicht unterschreiben und schicken, sondern man signiert digital und schickt das per E-Mail, und das ist die Unterschrift. Oder wenn man eine Baugenehmigung beantragt. Und weil auch die meisten von meinen Mandanten, die E-Resident werden, haben ja bereits hier etwas. Entweder Gesellschaften oder Immobilien oder sind Geschäftsführer oder was auch immer.

18:15 - Nach Estland umziehen

Sebastian: Das heißt aber, wenn ich zum Beispiel vorhätte, tatsächlich nach Estland umzuziehen, weil es ja auch durchaus ein attraktives Land ist, um dort zu leben, dann würde ich letztlich die E-Residency nicht beantragen, dann würde ich dorthin umziehen, und würde mir dann, wenn ich dort bin, die normale ID-Card bekommen, wie zum Beispiel in Malta. Wenn ich zum Beispiel als Ausländer nach Malta komme, bekomme ich die maltesische ID-Card. Ist das in Estland das Gleiche, oder würde ich dort, wenn ich als Ausländer in Estland lebe, auch die E-Residence-Card beantragen?

Frau Bergmann: Ne, als Ausländer in Estland, besonders als EU-Ausländer, geht man einfach zur Polizei, beantragt die ID-Karte und bekommt die dann innerhalb von paar Wochen. Dafür muss man eigentlich nur sich hier anmelden, also man muss eine Adresse haben, wo man anmelden kann, wo man tatsächlich auch lebt.

Sebastian: Und die ist dann auch wie ein Personalausweis, das heißt, ich kann die verwenden, um innerhalb der EU zum Beispiel dann zu reisen, zu fliegen und so weiter.

Frau Bergmann: Ja, genau.

Sebastian: Also sehr ähnlich, wie in Malta, das heißt im Grunde genommen genau da ist genau das Gleiche. Wenn man dorthin umzieht, bekommt man auch diesen Personalausweis, auch so im Scheckkartenformat mit Foto drauf, der dann als Personalausweis und auch zum Reisen und so weiter, wenigstens innerhalb der EU zählt. Also für Personen, die sich überlegen würden, den Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, nach Estland umzuziehen, die müssen das nicht im Vorfeld machen, die hätten dadurch keine Vorteile. Die ziehen nach Estland um, und sobald sie dort sind, melden sie sich an, gehen zur Polizei und beantragen sich den normalen estnischen Personalausweis, ID-Card.

Frau Bergmann: Genau. Das geht schnell und ist unbürokratisch.

19:57 - Wie ist das mit der Krankenversicherung?

Daniel: Ist zwar jetzt nicht unser Hauptthema, ein Wohnsitzwechsel, aber trotzdem interessiert es mich jetzt, weil Sebastian damit angefangen hat.

Sebastian: Man fängt einmal an, das ist . . .

Daniel: Trotzdem noch eine Frage, die sich dann automatisch stellt, ist auch das Thema Krankenversicherung. Wenn ich jetzt nicht E-Residendy, sondern die echte Residenz beantrage, weil ich meinen Wohnsitz verlagere nach Estland, gibt es da etwas spezielles zur Krankenversicherung? Es gibt ja verschiedene Länder, die dann sagen: Jeder, der bei uns wohnt, der ist dann auch in so einer staatlichen Versicherung mit drin, oder gibt es da spezielle Konditionen für EU-Ausländer, die ihren Wohnsitz zum Beispiel verlagern nach Estland?

Frau Bergmann: Man ist in Estland nicht automatisch krankenversichert, aber wir haben eine staatliche Krankenversicherung. Um in diese reinzukommen, müsste man hier eigentlich arbeiten, also man muss Steuern zahlen, und das ist in der Sozialsteuer inbegriffen, dass man krankenversichert ist. Ich denke, normalerweise, wenn man hierher umzieht, dann wird man hier ja höchstwahrscheinlich auch arbeiten und ein Einkommen haben und vom Bruttolohn gerechnet 34% sind die Sozialabgaben, und darunter gehört auch Krankenkasse und Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Wenn man das nicht hat, kann man sich trotzdem krankenversichern, indem man eine Minimumsumme von einigen hundert Euro monatlich an die estnische Krankenversicherung zahlt. Das ist dann nicht ganz billig, aber es ist machbar.

21:28 - Gesellschaftsformen in Estland

Daniel: Kommen wir jetzt noch einmal zum primären Anwendungsfall der E-Residency in Estland zurück, und zwar ein Unternehmen zu gründen. Welche Gesellschaftsformen gibt es denn in Estland?

Frau Bergmann: Da müsste man sich eigentlich an Deutschland orientieren, weil das estnische Rechtssystem ist ganz nach deutschem Vorbild aufgebaut, und alles, was Sie in Deutschland so haben an Gesellschaftsformen, die haben wir hier auch.

Sebastian: Sehr interessant.

Frau Bergmann: GmbHs und AGs, und wir haben theoretisch sogar die GmbH & Co KG, benutzt zwar niemand, aber wäre auch machbar. Was natürlich am interessantesten ist, was am meisten verwendet ist, ist einfach die estnische GmbH, die heißt hier OÜ, Osaühing. Die ist online gründbar.

Daniel: Nur diese eine Gesellschaft ist online gründbar?

Frau Bergmann: Nein, es sind auch andere Sachen online gründbar, aber das wüsste ich jetzt nicht mal auswendig, was man alles online gründen kann, weil die allermeisten gründen ja eine OÜ, aber das meiste ist online gründbar.

Daniel: Jetzt habe ich eine E-Residency, das heißt in den meisten Fällen wäre das eine GmbH mit einem Gesellschafter.

Frau Bergmann: Wenn man eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern haben will, dann müssten alle eine E-Residency haben, ist auch machbar. Voraussetzung für die digitale Gründung ist eben, dass alle, die daran beteiligt sind, eine E-Residency oder eine estnische ID-Karte haben, also auch die Geschäftsführer. Aber normalerweise, wenn man gründet, dann gründet man ja so, dass man selbst Gesellschafter und Geschäftsführer ist. Das ist am einfachsten.

Daniel: Und Stammkapital, Mindeststammkapital-Anforderung?

Frau Bergmann: Ist 2.500 €. Man kann aber auch gründen, ohne das Kapital einzuzahlen. Dann muss man eben später einzahlen, und bis man eingezahlt hat, kann man sich zum Beispiel keinen Gewinn ausschütten und so, und es ist auch im Register sichtbar, dass das Kapital nicht eingezahlt ist. Es ist keine besondere Form, nicht wie in Deutschland, das wäre die UG, bei uns ist das trotzdem die OÜ, aber die OÜ ohne eingezahltes Kapital.

Sebastian: Sie haben gesagt, aber nochmal zu Bestätigung, man braucht nur einen Beteiligten, es ist nicht notwendig, dass man was weiß ich noch einen Schriftführer oder einen zweiten Gesellschafter oder so braucht. Eine Person kann Gesellschafter und Geschäftsführer sein.

Frau Bergmann: Ja, das stimmt.

23:56 - Für welche Branchen eignet sich Estland besonders gut?

Daniel: Gibt es, weil Sie betreuen ja eine ganze Reihe von Mandanten, wie würden Sie selber das jetzt einschätzen? Nach Estland zu gehen, dort die E-Residency und eine Gesellschaft zu gründen, was sind so typische Branchen, für die das eine gute Alternative, ein guter Standort ist?

Frau Bergmann: Ich würde es nicht mal branchenspezifisch aufziehen, ich würde eher sagen, es muss ja auch irgendwie wirtschaftlich und inhaltlich Sinn machen. Erstens mal jeder, der nach Estland sowieso umziehen möchte, das ist die Frage, warum man das machen sollte, aber es gibt ja eine ganze Menge Leute, denen der Staat gefällt, denen es hier gefällt, und die vielleicht hier persönliche Anknüpfung haben. Meistens hat man dann doch einen Grund, warum man hierher will, und nicht einfach so, dass man sagt: „Estland ist ein schöner Staat, und da gehe ich jetzt hin.“ Für all die ist es natürlich interessant, jetzt vollkommen egal, was die Branche ist. Dann gibt es die zweite Gruppe, die sagt: „Estland hat ein interessantes Steuersystem.“ Und zwar haben wir keine Körperschaftsteuer, und nur die entnommenen Gewinne werden besteuert, zu dem Augenblick, wo sie entnommen werden mit derzeit 20%. Das ist immer dann interessant, wenn man die Gewinne erstmal in der Gesellschaft belassen will, oder wenn man mit den Gewinnen etwas machen will, was weiß ich, Immobilien kaufen oder woanders investieren, oder was auch immer einem dann einfällt. Für Holdings ist das durchaus interessant. Das Wesentliche in dem Zusammenhang ist aber, dass man dann diese Gewinne auch in Estland erwirtschaftet haben müsste, weil man ansonsten ja eine Betriebsstätte hat woanders, und dann greift ja meistens schon die Besteuerung auch woanders. Die ganzen Leute, die mir schreiben: „Ich möchte jetzt meine Schreinergesellschaft in Estland anmelden, aber weiterhin in Deutschland Schreiner sein, aber von der estnischen Steuer profitieren,“ denen sage ich immer: „Dann setzen Sie sich doch bitte kurz mal mit Ihrem deutschen Steuerberater in Verbindung, ob der das auch gutheißt und auch so sieht, dass Sie dann in Deutschland keine Steuern mehr zahlen,“ und die meisten von denen melden sich dann nicht mehr bei mir.

Sebastian: Ja, da haben Sie völlig Recht, da sprechen Sie einen extrem wichtigen Punkt an. Es ist natürlich so, ich meine wir haben das hier immer wieder, erwähnen das auch auf unseren Webseiten im größten Detail und auch hier in dem Podcast. Also Sitz der Besteuerung ist Sitz der geschäftlichen Oberleitung. Das heißt, wo der Geschäftsführer lebt, wo die Wertschöpfung stattfindet, dort werden Steuern bezahlt. Was natürlich nicht funktioniert ist zu sagen man lebt in Deutschland oder Italien oder sonst irgendwo, hat eine estnische Gesellschaft und zahlt dann dort die Steuern und nicht dort, wo die Betriebsstätte der Gesellschaft ist. Das ist völlig klar.

27:11 - Eine estnische Gesellschaft für digitale Nomaden optimal

Sebastian: Haben Sie Mandanten, die digitale Nomaden sind?

Frau Bergmann: Ja, habe ich.

Sebastian: Was würde Sie denen sagen, was würden Sie jemandem sagen, der digitaler Nomade ist, so ganz allgemein zum Thema estnische Gesellschaft?

Frau Bergmann: Für digitale Nomaden ist die estnische Gesellschaft natürlich das Mittel der Wahl, würde ich sagen.

Sebastian: Das heißt, Sie würden dann sagen, in dem Fall würde die Regelung mit den 20% Besteuerung in Estland zutreffen, weil digitaler Nomade per Definition nirgendwo den Wohnsitz hat, und er würde dann letztlich die Steuern zahlen, wenn er sich einen Gewinn ausschüttet.

Frau Bergmann: Das stimmt. Man muss im Auge behalten, dass diese 20% Dividendenbesteuerung ja eine Besteuerung der Gesellschaft ist, und nicht der Person. Wenn ich nun in Deutschland sitze, und auch wenn es so funktioniert, dass ich in Estland diese Gesellschaft habe und dort die Dividenden ausschütte und davon 20% an den estnischen Staat abgebe, den Rest muss ich in Deutschland ja trotzdem als mein Einkommen versteuern. Das ist nicht meine Einkommensteuer, die ich an Estland gebe, sondern das ist die Einkommensteuer der Gesellschaft, das ist mittlerweile auch allen Finanzämtern klar, in Estland und in Deutschland, dass es so ist.

Sebastian: Es käme dann im Falle von Deutschland zum Beispiel noch die Abgeltungsteuer drauf.

Frau Bergmann: Ja, was auch immer in Deutschland für persönliche Steuern dann noch anfallen, die fallen dann auch tatsächlich an, und das ist etwas, wo wir auch nicht beraten können und dürfen.

Sebastian: Absolut, klar.

Sebastian: Also derjenige, der die Gesellschaft gründet und der Gesellschafter ist, und der Gewinne aus Estland ausgeschüttet bekommt von der Gesellschaft, muss sich natürlich damit befassen, wie er seinen Wohnsitzstaat dann diese Gewinnausschüttung versteuert und angibt und in der Steuererklärung deklariert und so weiter. Wie gesagt, ganz wichtiger Punkt, wichtig, dass Sie das ansprechen. Zwar wird die Steuer in Estland zum Zeitpunkt der Ausschüttung fällig, aber es ist letztlich eine Steuer der Körperschaft der estnischen Gesellschaft und keine Besteuerung der Gesellschafter.

Frau Bergmann: Genau, so ist es. Darüber muss man sich im Klaren sein. Aber eben deswegen ist es für digitale Nomaden interessant, wenn die persönlich dann nirgendwo Steuern zahlen, dann fällt ja nur diese Dividendensteuer hier an.

Daniel: Kann ich denn eine Firma auf die Art und Weise gründen, dass die Gesellschafter eine ausländische Firma ist, und nicht ich als Person?

Frau Bergmann: Das kann man gründen, allerdings nicht digital, aber man kann es gründen beim Notar und eben seit einigen Jahren auch aus der Ferne. Da kommt ein bisschen Papierarbeit auf uns zu, weil die Notare ja dann den Registerauszug und sowas im Original mit Apostille, mit Übersetzung und allem Drum und Dran haben wollen. Aber das geht, es ist recht üblich, dass man das auch so macht.

30:22 - Digitale und physische Produkte

Daniel: Sebastian und mir ist bei der Recherche über die E-Residency, die Unternehmensgründung und die dazugehörige Buchhaltung in Estland doch noch eine Sache aufgefallen, über welche uns Frau Bergmann jetzt hoffentlich aufklären kann. Wenn man jetzt vom Prozess her diese E-Residency bekommt, dann bekommt man ja meist noch die Empfehlung, einen gewissen Service Provider auszuwählen für das gesamte Thema Buchhaltung. Da bieten ja ganz viele Service Gesellschaften für einen monatlichen Betrag so eine Art All-Inclusive-Package an, wo die gesamte Buchhaltung, Abgabe der Jahresmeldung etc. drin ist. Dort ist mir aufgefallen, dass da ganz häufig immer wieder geschrieben ist, eigentlich sie bieten an die Abrechnung für einen Serviceleistung oder vielleicht von Apps, die man entwickelt, aber es wird immer in irgendeiner Art und Weise der Handel mit physischen Produkten ausgeschlossen. Liegt das an der Beantragung der Mehrwertsteuernummer, oder vielleicht können Sie da ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Oder muss man sich da einfach nur einen anderen Steuerberater suchen, der die Buchhaltung macht in dem Moment, wenn ich zum Beispiel physische Produkte, also ich will handeln mit physischen Produkten.

Sebastian: Auch auf der Seite der estnischen Regierung zum Thema „Why become an e-resident“ wird auch ganz klar darauf hingewiesen: „e-Residency works particularly well for entrepreneurs offering location-independent digital services, consultants and digital nomads“, und dann worauf “sell services or digital products online in a broad range of sectors“ und so weiter. Hier wird immer eine klare Unterscheidung gemacht zu physikalischen Produkten. Es gibt ja auch Leute, die als digitale Nomaden irgendwie mit Amazon und so weiter Produkte verkaufen. Das hat uns ein bisschen gewundert, warum diese klare Abgrenzung zu physikalischen Produkten gemacht wird.

Frau Bergmann: Das ist wahrscheinlich so, weil das recht unüblich ist. Man kann als E-Resident ja alles andere, also man kann alles machen, was andere auch machen, man ist ja nicht ein Bürger zweiter Klasse. Allerdings sind die Buchhalter und die Service Provider in dem Feld mehr spezialisiert darauf, jetzt ohne physische Produkte zu arbeiten. Also ohne irgendwelche Lager, wo etwas ausgeliefert wird und die Pakete sind eher darauf zugeschnitten, dass es vielleicht Beratung ist oder Holding oder dass da nicht so viel stattfindet. Wenn man täglich hunderte an Paketen verschickt, dann sind das vollkommen andere Maßstäbe an Aufwand, was die Buchhaltung dann leisten muss. Aber es ist natürlich durchaus möglich Buchhalter zu finden und höchstwahrscheinlich auch in den gleichen Buchhaltungsgesellschaften Absprachen zu treffen, eben auch für physische Produkte. Das würde ich überhaupt nicht ausschließen wollen. Ich würde sagen, wenn es allgemein diese, wenn der Staat auf dieser offiziellen Seite von E-Resident hat auch so ein Market Place, und da sind die ganzen Service Provider drauf, die jetzt vom Staat sozusagen ausgesucht und gewählt und überprüft wurden, die dann auch, sagen wir mal ordentliche Arbeit leisten, die damit Erfahrung haben.

33:48 - Anforderungen an die Buchhaltung

Daniel: Naja, jetzt zwei Dinge, vielleicht können Sie da noch ein bisschen darauf eingehen. Das erste wäre generell vielleicht mal die Anforderung an die Buchhaltung in Verbindung mit dieser E-Residency und dann diese Online-Unternehmensgründung. Dann im zweiten Schritt interessiert uns auch nochmal das Thema Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-Beantragung, weil das ja für viele Unternehmen essentiell wichtig ist, wenn sie jetzt in Europa eine Firma gründen. Aber vielleicht beginnen wir einfach mal mit dem Themenbereich „Anforderungen an die Buchhaltung“.

Frau Bergmann: Man muss eine haben, man muss eine estnische Buchhaltung haben. Das ist auch so, die estnischen Buchhalter kommunizieren mit dem estnischen Staat auch digital, aber auf Estnisch, und das ist eine Kunst für sich, die ich auch nicht beherrsche. Ich würde nichts ohne Buchhaltung machen. Es gibt natürlich auch, es gibt ein Programm, das angeboten wird, dass falls man jetzt selbst nicht viel macht, das kann man verwenden, und ist sicher machbar. Also wofür man die Buchhaltung braucht, ist eigentlich die monatliche Steuererklärung, und zwar in zwei Fällen: Wenn man Umsatzsteuer zahlt, also umsatzsteuerpflichtig ist und wenn man Angestellte hat, also an irgendjemanden Lohn zahlt, unter Umständen auch an sich selbst. Für beide Fälle müssen monatliche Steuerberichte abgegeben werden, allerdings wenn man keinen Angestellten hat und nicht umsatzsteuerpflichtig ist, dann entfallen die. Dann hat man eigentlich nur die alljährliche Steuererklärung, und das kann man auch so beantragen. Man kann auch diese Vereinbarung mit der Buchhaltung haben, dass die sonst nichts machen, außer einmal im Jahr alle Quittungen zusammensuchen und dann so eine Jahressteuererklärung zu machen. Aber eben der Aufwand ist von ganz wenig im Fall der jährlichen Steuererklärung bis hin zu zwei Steuererklärungen monatlich, falls man Angestellte hat und falls man umsatzsteuerpflichtig ist. In dem Fall, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist, dann kommen natürlich die ganzen anderen Rechnungen, die einkommenden, die ausgehenden noch dazu.

Sebastian: Um es zusammengefasst zu sagen: man kann sich die Buchhaltungsantwortpflichten vorstellen, wie bei jeder anderen EU-Gesellschaft auch. Also nach dem gleichen Muster, nach den gleichen Anforderungen im Sinne von Vollständigkeit, Gründlichkeit und so, also weder weniger noch mehr.

Frau Bergmann: Das stimmt.

Daniel: Aber Fristen wäre noch eine Frage. Jetzt ist ja alles digitalisiert, jetzt ist die Frage, wenn das alles so hoch digitalisiert ist, gibt es da vielleicht strengere Vorgaben, was die Einhaltung von Fristen betrifft?

Frau Bergmann: Ja, die Fristen sind recht streng. Zum zehnten von jedem Monat muss man die Arbeitgeberabgaben vom letzten Monat erklären und abführen, und zum zwanzigsten die Umsatzsteuer. Das ist recht genau, weil es ist digital, es ist transparent, und jeder kann sehen, wenn ich mit einer Frist auch nur zwei Tage in Verzug bin. Oder mit der Zahlung von Steuern.

37:00 - Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Daniel: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wie sieht es damit aus?

Frau Bergmann: Das beantragt man und bekommt man so gut wie sofort.

Sebastian: Würden Sie sagen deswegen, weil das Thema Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in vielen EU-Ländern ja mittlerweile sehr schwierig geworden ist. Wenn man irgendwo eine Gesellschaft gründet, selbst in Deutschland, ist es schon relativ ein Aufwand, die Umsatzsteuernummer zu bekommen, man muss ohne Ende Fragen beantworten, und es ist umfangreich und wird genau geprüft: Hat der wirklich ein Recht auf diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Das heißt, hat der wirklich vor, auch dort Dienstleistungen zu verkaufen? Dann wird das hinterfragt und so, und ob dann da auch tatsächlich hier umsatzsteuerlich eine Betriebsstätte vorliegt. Wie ist das in Estland?

Frau Bergmann: Das war hier eine Zeit lang auch ein bisschen komplizierter als jetzt. Es war am Anfang überhaupt nicht kompliziert. Man hat einen Antrag gestellt, und am gleichen Tag hatte man die Nummer. Dann gab es Betrugsfälle, und es wurde ein bisschen komplizierter, aber mittlerweile ist es wieder sehr einfach geworden. Man bekommt die Nummer in der Regel, es sei denn, die Finanzämter haben irgendeinen Verdacht, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen könnte. Die Nummer wird auch von der Buchhaltung beantragt und insofern sind das Esten, die mit Esten reden und sagen: „Wir brauchen die Nummer.“

Sebastian: Alles klar. Sehr interessant. Wie gesagt, gerade wer jetzt in der EU Geschäfte machen will, der ist ja letztlich ohne die Umsatzsteuer-Identnummer, ich sage jetzt mal gelähmt, der kann ja gar nichts machen. Und oftmals, wir haben ja Beispiele, wo die dann zwar erteilt wird, aber das geht sechs Monate, bis die erteilt wird. Und deswegen ist es natürlich ein Riesenvorteil, wenn ein Land in der Lage ist, eine solche Umsatzsteueridentnummer schnell und effizient zu erteilen. Das ist ein großer Vorteil für internationale Unternehmer, weil es ist nicht selbstverständlich.

Frau Bergmann: Das stimmt, und in den allermeisten Fällen ist es ja auch praktisch und rechtens so, und man kann damit sofort operieren, und das ist alles gut. Es kann problematisch werden, wenn man gründet, dann die Nummer beantragt und dann erstmal sehr viel Umsatzsteuer sozusagen einnehmen will. Dann werden die Finanzämter natürlich hellhörig, das sollte man dann vielleicht nicht machen, aber ansonsten, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dann ist es unproblematisch.

39:26 - Ein Bankkonto in Estland eröffnen

Daniel: Neben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist natürlich auch ein Bankkonto ein essentieller Teil einer Unternehmensgründung. In manchen europäischen Ländern ist es inzwischen ganz schön schwierig, für eine im Ausland gegründete Firma ein Konto bei einer traditionellen Bank zu eröffnen. Wie leicht oder schwer ist es denn, für eine Firma in Estland, ein Bankkonto zu eröffnen?

Frau Bergmann: Das ist nicht einfacher als woanders, das ist vielleicht sogar schwieriger als woanders, nachdem wir hier ein paar Geldwäschefälle hatten, sind die estnischen Banken sehr hellhörig, vielleicht sogar paranoid könnte man sagen. Es ist recht schwer, zum Teil unmöglich für einen E-Residenten ein Bankkonto auf einer estnischen Geschäftsbank zu bekommen. Und sowieso müsste man mindestens einmal sich selbst zeigen. Hier entfällt der ganze Vorteil von E-Residency und Digitalität, weil Banken immer noch den Menschen sehen wollen und wissen wollen, dass diese Gesellschaft auch tatsächlich etwas in Estland hat, und das hilft da wenig zu sagen: „Ich habe vor, hier was zu machen.“ Dann sagen die Banken: „Ja, machen Sie was, und dann kommen Sie wieder zu uns.“ Also das ist schwierig. Aber es gibt ja mittlerweile auch Internetbanken, und es ist nicht verpflichtend für eine estnische Gesellschaft ein Bankkonto in Estland zu haben, es kann auch ein Internet Bankkonto sein, und diese Anbieter gibt es mittlerweile, und es sollte machbar sein.

Sebastian: Das heißt also, Ihren Mandanten würden Sie empfehlen, die jetzt mit Ihnen zum Beispiel zusammen eine Gesellschaft gründen, man soll zu Wise gehen, Revolut, diese Anbieter. Es gibt ja selbst in den baltischen Staaten etliche solcher Internetbanken. Viele gibt es ja in Lettland, ich weiß nicht, wie es in Estland ist, ob es da auch so viele gibt, aber Revolut hat auch eine lettische Lizenz mittlerweile. Also da gibt es ja heute viele Anbieter.

Frau Bergmann: Ja, genau, Wise ist ja aus Estland, in dem Sinne.

Sebastian: Genau, in dem Sinne. Der Gründer. Der lebt aber in London mittlerweile. Da hat nämlich jemand das Steuernetz jetzt [unverständlich].

Frau Bergmann: Jaja. Es gibt mehrere, und es funktioniert auch. Ich würde eigentlich raten, wenn man tatsächlich hier herkommt, und ich habe einen Mandanten, der kam her nicht wegen der Steuer, sondern weil er hier gute Leute zum Arbeiten gefunden hat, hat hier ein Büro aufgestellt und ist Geschäftsführer mit dem Büro hier und hat als solcher auch ein Bankkonto bekommen und ist alles gut. Aber wenn das nicht gegeben ist, dann würde ich tatsächlich raten, erstmal zu versuchen, so eine Internetbank zu kontaktieren. Und es ist auch die Frage, ab wann man das Bankkonto überhaupt braucht. Weil wenn man gründet, ohne einzuzahlen, dann wird man das Bankkonto ja erst dann brauchen, wenn tatsächlich Geld fließen soll, und dann hat man ein bisschen Zeit, sich umzusehen und zu schauen, wo man bei wem welches Bankkonto eröffnen kann. Wenn man allerdings das Kapital einzahlen will, die 2.500 € mindestens, dann muss man gleich entscheiden, wo man die hin zahlt, und dann ist ausschlaggebend, dass die Bank, wo man das einzahlt, auch bereit ist, eine Bestätigung auszugeben, dass das Geld auf ein gesperrtes Gründungskonto eingezahlt wurde, und das ist nämlich die Voraussetzung dann dafür, dass sie auch eingetragen werden kann.

Daniel: Wie lange ist die gesperrt dann? In der Schweiz ist das ähnlich, wenn man dort zum Beispiel eine Firma gründen will, aber dieses Gründungskapital wird dann dauerhaft geblockt, oder nur für den Gründungszeitraum?

Frau Bergmann: Für den Gründungszeitraum. Sobald gegründet ist, kann man mit der gegründeten Gesellschaft sozusagen als gegründete Gesellschaft sofort zur Bank gehen und das Gründungskonto in ein normales Konto umwandeln. Das müsste auch bei Internetbanken genauso dann gestaltet sein, damit es funktioniert.

Sebastian: Ich glaube, das geht ja nicht bei Internetbanken, die machen ja keine Kontosperrung. Aber gut, okay.

Frau Bergmann: Im Prinzip, ich habe die Erfahrung gemacht, dass es funktioniert, auch mit Internetbanken.

Sebastian: Ah ja, wirklich? Das wusste ich gar nicht.

Frau Bergmann: Ja.

43:58 - Aktuelle Einreisebestimmungen in Estland, Kontaktdaten & Verabschiedung

Daniel: Wenn man sich jetzt ernsthaft für Estland interessiert und sich vor Ort mal umschauen möchte, stellt sich noch die Frage, ob bei der Einreise in Estland etwas bestimmtes zu beachten ist.

Frau Bergmann: Momentan mit Covid muss man natürlich schauen, welche Beschränkungen aktuell gelten, aber wir sind ja auch dabei, alle Beschränkungen herunterzufahren, soweit es geht, und im Augenblick wüsste ich nicht, dass es da irgendwas Besonderes gibt im Vergleich zu anderen Ländern, und das wird ja hoffentlich dann auch immer besser werden. Also nein, nichts Besonderes, man kann herkommen, und ich glaube, im Augenblick muss man auch nicht in Quarantäne, wenn man geimpft ist und so, also, man kann schon herkommen. Es ist gerade sehr schön, wir haben sehr viel Schnee.

Daniel: Schön.

Daniel: Übrigens, wenn Du keinen unserer interessanten Podcasts mehr verpassen willst, dann klick jetzt gleich auf ABO und besuch uns doch mal auf unserer Webseite www.perspektiveausland.com. Da gibt es übrigens auch alle Podcasts als Video zum Ansehen, und Du kannst uns dort Deine Fragen, Kommentare oder Vorschläge für neue Sendungen hinterlassen.

Dann haben wir natürlich noch eine ganz wichtige Frage zum Schluss: Wenn jetzt also unsere Zuschauer oder Zuhörer sich dafür interessieren, auch von Ihnen noch Beratungsleistung in Anspruch nehmen wollen, wie kann man Sie denn am besten erreichen?

Frau Bergmann: Ja, am besten digital über unsere Webseite zum Beispiel: www.bnt.eu, und da finden Sie auch Tallinn und mich und können jederzeit schreiben, anrufen, wie auch immer. Wir beraten immer sehr gerne alle Menschen und Gesellschaften, die nach Estland kommen wollen, und die sich für ein Leben in Estland oder mit Estland interessieren.

Daniel: Vielen herzlichen Dank, Frau Bergmann.

Sebastian: Vielen Dank Frau Bergmann, hat uns gefreut, war sehr interessant.

Daniel: Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland – Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht.

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Firma in IRLAND gründen –Steuern niedrig, Hürden hoch

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Leben in IRLAND – Rückständig, aber steuerlich attraktiv