Wer sollte eine LLC gründen?

Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn

Die Limited Liability Company (LLC) gibt es seit den 1970er Jahren in allen US-Bundesstaaten und ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in den USA. Doch was genau ist eine LLC, warum ist sie so beliebt und für wen ist sie interessant?

Mit einer LLC kann man als Ausländer in den USA ein Unternehmen gründen, hat den Vorteil des Haftungsschutzes und muss keine Steuererklärung abgeben.

Erfahren Sie alles über die LLC in unserem aktuellen Podcast mit Sebastian Sauerborn, der UK- und Cross-Border-Tax Experte ist und bereits 1000 ausländische Kapitalgesellschaften bzw. Gesellschaftsstrukturen in über 20 Ländern (hauptsächlich USA, UK, Malta und Irland) bei der Gründung unterstützt und begleitet hat.

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Was ist eine LLC?

Eine LLC ist eine Hybridgesellschaft mit beschränkter Haftung, was bedeutet, dass ihre Mitglieder nicht persönlich für das Unternehmen haften. Zwar hat die LLC als Gesellschaft haftungsrechtlich eine eigene Rechtspersönlichkeit und bietet auch Haftungsschutz, kann auch Vermögen halten, aber die Gesellschaft selbst zahlt keine Steuern. Daher müssen auch keine Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen abgegeben werden. Alle Gewinne und Verluste einer LLC werden über die persönliche Steuererklärung (Einkommensteuer) der Gesellschafter eingereicht und bezahlt. Gesellschaftsrechtlich und haftungsrechtlich wird eine LLC also wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, steuerrechtlich wie eine Personengesellschaft. 

Was sind die Vorteile der LLC?

  • Kann auch von Einzelpersonen gegründet werden
    Die LLC ist zwar eine Personengesellschaft, kann aber auch von einer Einzelperson gegründet werden. 

  • Haftungsschutz
    Einzelpersonen und Mehrheitsgesellschafter einer LLC genießen den Haftungsschutz und haften nicht mit ihrem Privatvermögen für das Unternehmen.

  • Die LLC selbst zahlt keine Steuern
    Alle Einkünfte einer LLC werden an die Gesellschafter aufgeteilt und anschließend von den Gesellschaftern privat versteuert (Einkommensteuer). Das hat den Vorteil, dass die LLC-Gesellschafter keine Steuererklärung einreichen müssen.

  • Datenschutz
    Die LLC bietet einen gewissen Schutz der Privatsphäre der Beteiligten, da es in den USA keine Veröffentlichung im Handelsregister gibt, es steht zwar der eingetragene Firmensitz drin, aber in den meisten Bundesstaaten wird das Mitglied nicht öffentlich. Man muss zwar Informationen an das Finanzamt (IRS) übermitteln, aber diese sind nicht öffentlich zugänglich und man muss auch keine Bilanzen und andere Finanzdaten einreichen.

  • Sie erhalten einfach ein Bankkonto
    Die LLC ist eine der einfachsten Rechtsformen, um ein Bankkonto zu erhalten. Nach der Gründung einer LLC erfolgt die steuerliche Registrierung, die in den USA, wenn man keine Sozialversicherungsnummer hat, einige Wochen dauert. Sobald die Steuernummer vorliegt, kann man problemlos ein Bankkonto bei einer Online-Bank (z.B. Mercury oder Wise) eröffnen. Um als Unternehmen ein Bankkonto zu erhalten, ist es in der Regel wichtig, eine Website und ein LinkedIn-Profil zu haben.

Wann wird die LLC steuerbefreit? Was ist zu beachten? 

Die LLC selbst zahlt zwar selbst keine Steuern, doch die Gesellschafter der meisten LLCs zahlen ganz regulär Steuern in den USA. Die Steuerbefreiung in den USA liegt nur dann vor, wenn es a) einen Gesellschafter gibt, der eine natürliche Person ist und b) keine gewerbliche Tätigkeit/Betriebsstätte (Mitarbeiter, Büro) in den USA gibt und vor Ort kein Einkommen erwirtschaftet wird.

Eine LLC existiert in den USA also steuerlich nur dann, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit oder Betriebsstätte in den USA hat. Wenn eine ausländische Person in den USA eine LLC gründet und keine Betriebsstätte vor Ort hat, dann ist das Unternehmen zwar im Handelsregister als juristische Person eingetragen, gilt aber als "Disregarded Entity" und existiert steuerlich nicht. Das von der LLC erzielte Einkommen unterliegt jedoch der Einkommensteuer in dem Land, in dem das Einkommen der LLC erwirtschaftet wird. 

Die wichtigste Frage ist also immer, wo sich die Betriebsstätte der LLC befindet und wo die Dienstleistungen/Produkte entwickelt werden. 

Für wen ist die LLC interessant?

  • Für alle mit Unternehmenssitz in Niedrigsteuerländern oder Non-Dom-Ländern
    Für Ausländer, die in einem Niedrigsteuerland oder einem Land leben, wo Auslandseinkünfte steuerfrei sind, wie z.B. UK, Malta, Zypern, Portugal, Irland, Spanien, Costa Rica, Paraguay, Dubai etc., ist die LLC interessant. Denn wer z.B. in Malta lebt und Dividenden von seinem US-Unternehmen erhält, zahlt auf diese Dividenden keine Steuern, da sie als Auslandseinkommen gelten. 

    Wichtiger Hinweis: Wenn sich die Betriebsstätte der LLC in z.B. Malta befindet und die LLC-Einkünfte in Malta erwirtschaftet werden, gelten diese nicht als Auslandseinkommen und müssen in Malta besteuert werden.

  • Digitale Nomaden
    Die LLC eignet sich besonders für digitale Nomaden, die sich oft nicht länger als 3 Monate in einem Land aufhalten. Denn sie sind meistens ohnehin steuerbefreit und zahlen keine Steuern auf ihr LLC-Einkommen.

  • Dienstleistungsunternehmen im Ausland
    Wenn Sie eine LLC nutzen um digitale Produkte aus dem Ausland in den USA zu verkaufen oder Rechnungen an US-Kunden zu stellen, wird dieses Einkommen in den USA als steuerfrei angesehen, da Sie die US-Betriebsstätte umgehen und Ihre Dienstleistung außerhalb der USA erbringen.

  • Dropshipping-Unternehmen
    Dropshipping-Unternehmen können mit großen Anbietern wie Amazon FBA zusammenarbeiten und deren Lager und Infrastruktur nutzen, so dass keine Betriebsstätte in den USA erforderlich ist. Wenn Sie jedoch einen Freiberufler beschäftigen, der sich von den USA aus um den Kundenservice kümmert, kann dies bereits als Betriebsstätte gelten. Wir empfehlen, in diesen Fällen rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen.  

Falls Sie sich überlegen ein Unternehmen in den USA zu gründen und mehr über die LLC erfahren wollen, beraten wir Sie gerne persönlich. Hier erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Vorratsgesellschaft. Weitere Informationen zur LLC und Unternehmensgründung im Ausland finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Wohnsitz Ausland, Auslandsunternehmen, St Matthew, und auf LinkedIn.

Kontaktdaten und Links

Sebastian Sauerborn

Homepage www.sebsauerborn.com

Beratungsgespräch buchen: www.nullsteuer.llc/kanzlei/beratungsgespraech

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Timestamps

00:00:25  -  Einführung in das Thema: Alles Wichtige zur Exempt-LLC

00:02:14 - Was zeichnet eine LCC aus? 

00:09:54 - Welche Vorteile bietet die LLC?

00:13:56 - Lohnt sich eine LLC, wenn man in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt?

00:15:37 - Wie schafft man es, die LLC steuerfrei zu nutzen?

00:16:54 - Wie kann man die LLC steuerfrei für Dropshipping nutzen?

00:20:01 - Warum man mit der LLC keine Betriebstätte auslösen sollte!

00:22:03 -  Kann man mit der LLC in der EU geschäftlich tätig sein?

00:27:11 - Was zählt alles unter “steuerfreie Auslandseinkünfte”?

00:32:56 - Welche Vorteile bietet die LLC hinsichtlich Anonymität?

00:36:54 - Welche US-Staaten bieten, bei der Gründung einer LLC, welche Vorteile? 

00:41:36 - Wie schnell und einfach ist es, mit einer LLC ein Bankkonto zu eröffnen?

00:45:51 - Für wen ist die LLC besonders geeignet?

00:49:31 - Für wen ist die LLC nicht geeignet?

00:50:49 - LLC oder UK-Limited - was sind die Unterschiede?

00:53:10 - Bietet die LLC Vorteile bei der Beantragung eines Visums?

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 56: Wer sollte eine LLC gründen?

Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn

Perspektive Ausland – Perspektive Ausland der Podcast für Unternehmer und Freiberufler dies ins Ausland ziehen, egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung oder Lifestyle Fragen. Hier geht es jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.

00:25 - Einführung und Überblick zum Podcast

Daniel Sebastian, schön, dass es heute wieder klappt. Wir wollen uns ja heute zu einem weiteren besonderen Thema unterhalten, nämlich zur Exempt-LLC. Da gibt es so einige interessante Themen, die auch immer wieder unsere Mandanten interessieren, oder unsere Zuschauer, Zuhörer unseres Podcasts. Zum Beispiel: Wie funktioniert eigentlich eine LLC? Und was bedeutet das eigentlich in der Konsequenz, dass eine LLC steuerrechtlich eine Personengesellschaft ist, haftungsrechtlich aber eine Kapitalgesellschaft? Auch da gibt es ja Ausnahmen, auch darüber müssen wir nochmal sprechen ... Dann: In welcher Gestaltung oder unter welchen Bedingungen ist sie denn wirklich steuerfrei? Welche Hürden gibt es? Also sollte sich einfach jeder eine LLC zulegen, oder gibt es auch Dinge, die man bedenken muss? Vielleicht Schwierigkeiten zum Beispiel, werden wir auf das Thema Bankkonten zu sprechen kommen. Wie einfach oder schwer es ist, ein Bankkonto von LLC zu bekommen. Und wann sollte man vielleicht doch lieber die Finger von der LLC lassen und was gibt es für Alternativen? Das wären so einige Themen, die wir heute besprechen wollen. Ja.

Sebastian Klingt interessant. Da freue ich mich drauf.

Daniel Ich noch viel mehr, weil ich habe ja die Frage und du hast die Antworten. Also es ist ja so, für viele ist es immer wieder schwer vorstellbar, dass man jetzt einfach eine US-Firma gründen und besitzen kann, ohne jemals selber die USA betreten zu haben. Und dann obwohl man sozusagen im Land x wohnt, aber dann in den USA eine Firma hat und vielleicht im Land y auch noch geschäftlich damit tätig ist. Also, da musst du jetzt mal unseren Zuschauern erklären, wie das genau funktioniert.

00:02:14 - Was zeichnet eine LCC aus?

Sebastian Genau. Also wir haben ja schon mal einen Podcast aufgenommen zum Thema Firmengründungen in den USA, da gehen wir im Detail auf die einzelnen Rechtsformen ein. Das würde ich auf jeden Fall jedem mal empfehlen, sich dort die Abschnitte und Segmente zum Thema LCC anzuschauen. Ich wiederhole es noch mal ganz kurz, aber ausführlich haben wir dann auch die Rechtstypen Vergleiche dann dort besprochen. Also die LLC steht für Limited Liability Company. Das ist die mit Abstand am häufigsten verwendete Rechtsform in den USA. Also ist extrem häufig dort. Die LLC ist eine neue Rechtsform. Die wurde erst in den 70er Jahren mehr oder weniger erfunden. Es gibt sie in jedem US-Bundesstaat. Wie du schon vorhin gesagt hast, ist die LLC eine Hybrid Gesellschaft. Also die ist zum einen mal gesellschaftsrechtlich, haftungsrechtlich eine Kapitalgesellschaft, aber im Grunde steuerrechtlich eine Personengesellschaft. Was bedeutet das jetzt? Die LLC ist auf jeden Fall als Haftungsmantel geeignet. Sie hat also beschränkte Haftung, wie zum Beispiel eine GmbH, aber weil bei der LLC die Einlage halt möglicherweise nur ein Dollar ist, ist hier die Haftung also extrem beschränkt. Was die Besteuerung jetzt anbelangt, zahlt ja im Grunde die Gesellschaft keine Steuern und ist steuertransparent, vergleichbar in etwa mit einer deutschen KG. Eine deutsche GmbH & Co. KG bezahlt ja auch keine Steuern, sondern dort werden die Gewinne versteuert auf Ebene der Kommanditisten, das heißt die Kommanditisten bezahlen letztlich Steuern auf die Gewinne. Die Gesellschaft muss lediglich die Gewerbesteuer abführen, aber die gibt es ja in den USA nicht. Das heißt, also mal angenommen, wir beide würden jetzt in den USA leben, Daniel und ich und würden dort eine Firma zusammen gründen, dann würden wir eine LLC gründen, wir wären beide Members, also Gesellschafter dieser LLC. Die LLC macht $10000 Gewinn im Jahr. Dann nimmst du 5000 auf deine Steuererklärung und ich 5000 meine Steuererklärung und wir bezahlen dann ganz normal Einkommensteuer darauf. Und natürlich, die LLC muss dann auch noch eine Partnerschaftssteuererklärung einreichen. Aber wie gesagt, Steuern selbst bezahlt sie nicht. Die Steuertransparenz Steuern bezahlt immer der an der Gesellschaft beteiligte Member. So jetzt stellt sich natürlich die interessante Frage, was ist jetzt, wenn eine solche LLC nur einen einzigen Gesellschafter hat? Ja, bei einer Personengesellschaft geht es ja normalerweise nicht. Also alleine kann ich keine Personengesellschaft gründen. Also, ich könnte mir theoretisch eine GmbH gründen, werde dort Geschäftsführer, Gesellschafter, und dann wird die GmbH Komplementärin und ich selbst dann Kommanditist. Natürlich, das ginge, aber es sind ja trotzdem dann 2 Personen in der Gesellschaft drin, nämlich die GmbH und ich selbst. Alleine kann ich keine Personengesellschaft gründen. Als jetzt also, wie gesagt, diese Rechtsform in den USA dort erfunden wurde in den 70er Jahren, da stand dann natürlich die Steuerbehörde IRS vor einem Dilemma und hat sich gefragt: "Wie machen wir das jetzt? Wie gehen wir jetzt damit um?" Man hätte ja zum einen einfach sagen können: "Ok, eine Person alleine kann keine LLC gründen, sondern es benötigt mindestens 2.", und das Problem wäre gegessen gewesen. Man hätte die behandelt wie jeder andere Personengesellschaft, auch vergleichbar der Limited Partnership zum Beispiel, welche wiederum der GmbH und KG entspricht. Aber es war eben tatsächlich ein ganz eindeutiges Ziel des Erfinders dieser LLC zu sagen, dass auch Einzelpersonen diese Gesellschaft gründen können. Der wollte ganz klar den Unternehmergeist fördern, Initiative fördern und wollte jetzt nicht wieder irgendwas Kompliziertes machen. Sondern wollte im Grunde eine einfache Rechtsform machen, mit der jedermann letztlich sich selbständig machen kann und dabei dann natürlich den Haftungsschutz genießt. Das ist ja das entscheidende, warum eine Gesellschaft in der Regel gegründet wird. Der hat also gesagt: "Wir wollen definitiv, dass auch ein Gesellschafter eine solche Gesellschaft gründen kann, auch wenn normalerweise eine Person alleine keine Personengesellschaft gründen kann." Und deswegen gab es dann letztlich eine revolutionäre Regelung, die jetzt steuertechnisch gesehen revolutionär war. Die IRS hat nämlich gesagt: "OK. Wir machen Folgendes: Zwar hat diese Gesellschaft jetzt haftungsrechtlich usw. eine eigene Rechtspersönlichkeit und bietet auch Haftungsschutz an, kann auch Vermögen halten und so weiter und sofort, aber eine ein-Person-LLC ist steuerlich gesehen kein eigenes Steuersubjekt." Das heißt, es gibt diese LLC steuerlich gesehen nicht. Die muss keine Jahresabschlüsse einreichen, muss keine Steuererklärung einreichen. Die hat zwar bei der IRS eine Steuernummer, eine sogenannte IRN, aber die ist steuerrechtlich nicht existent. Sie ist eine sogenannte Disregarded Entity. Sondern der einzige Eigentümer der LLC erklärt, wie auch bei einer Mehr-Gesellschafter-LLC, die Einkünfte auf seiner Steuererklärung und muss im Grunde genommen für die LLC nichts einreichen. Steuerlich betrachtet wird die Ein-Mann-LLC in den USA wie ein Gewerbe, eine Einzelfirma, ein Soultrader. Das heißt steuerlich gesehen, macht es keinen Unterschied, ob ich mich jetzt selbständig mache oder meine Selbständigkeit über eine LLC laufen lasse, das ist dann eben nur wieder haftungsrechtlich und gesellschaftsrechtlich dann wichtig und deswegen mache ich's ja. Das ist ein riesengroßer Vorteil, weil wir alle wissen das ja von Mandanten. Viele Mandanten, die selbständig sind, die ein Gewerbe haben, sind ja begeistert eigentlich von dem Gewerbe. Man kann einen Namen machen, es gibt hier keine Trennung, es gibt keine doppelte Versteuerung, es ist alles einfach versteuert. Aber es gibt eben das große Manko, dass es keinen Haftungsschutz gibt. Sondern ich hafte mit dem Privatvermögen letztlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ja, und die LLC löst diesen Widerspruch auf. Du bist letztlich steuerlich gesehen wie eine Einzelfirma, wie ein Gewerbe, du kannst deinen Namen machen und so weiter und sofort. Die LLC zahlt keine Steuern, du zahlst ganz normal Einkommensteuer darauf und so weiter und sofort, aber eben haftungstechnisch, hast du den Haftungsmantel einer Kapitalgesellschaft.

00:09:54 - Welche Vorteile bietet die LLC?

Daniel Also, ich muss jetzt nochmal nachfragen, Sebastian. Die LLC ist ja grundsätzlich eine beliebte Rechtsform, nicht nur wegen der Steuern. Kannst du vielleicht noch etwas mehr auch über andere Vorteile der LLC sprechen?

Sebastian Nehmen wir mal an, du und ich, Daniel und ich, wir wohnen jetzt in Europa und wir gründen jetzt eine amerikanische LLC gemeinsam, die hat also 2 Gesellschafter. Dann werden wir beide beschränkt in den USA steuerpflichtig, denn wir haben gerade eben besprochen, die LLC zahlt an sich keine Steuern, sondern Steuern bezahlen die einzelnen Gesellschafter. Wenn wir jetzt also zusammen eine LLC gründen, dann ist es das Gleiche, wie wenn wir in Deutschland eine KG gründen, eine Kommandit Gesellschaft gründen. Angenommen, du wohnst in Frankreich und ich wohne in England, werden wir beide dann als französischer und englischer Steuerzahler in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, reichen dort eine Steuererklärung ein und letztlich bezahlen dann auf diese Einkünfte aus unserer deutschen KG Steuern in Deutschland. Das Gleiche passiert auch in den USA. Das heißt, wenn wir zusammen also eine LLC gründen, dann müssen wir uns beide Steuernummer in den USA besorgen und wir beide müssen dann eben Einkommensteuer auf diese Einkünfte der LLC bezahlen. Jetzt haben wir ja gerade eben gesagt, wenn da nur ein Gesellschafter ist, dann ist diese Gesellschaft eine Disregarded Entity. Das heißt, die existiert steuerlich gesehen nicht. Sie ist kein eigenständiges Steuersubjekt. Das heißt also, wenn ich jetzt als Ausländer, als Einzelperson, eine LLC gründe in den USA, dann existiert zwar die Gesellschaft im Handelsregister, die ist also als Rechtspersönlichkeit oder als juristische Person mit Rechtspersönlichkeit dort etabliert, steuerlich existiert sie aber nicht. Sie würde dann steuerlich existieren, wenn ich zum Beispiel in den USA vor Ort Arbeiten vornehmen würde. Also mal angenommen, ich würde jetzt zum Beispiel Konzerte veranstalten in den USA als ausländischer Künstler mit meiner LLC. Dann wäre ich gewerblich in den USA tätig, müssen diese Einkünfte dann natürlich dort versteuern. Oder mal angenommen, ich vermiete dort ein Ferienhaus oder mache sonst irgendwas anderes. Aber wenn jetzt die LLC keine gewerbliche Tätigkeit in den USA hat, keine Betriebsstätte in den USA hat, dann sind die gesamten Einkünfte aus dieser LLC, der Logik folgend, die ich grade eben entwickelt habe, in den USA nicht steuerpflichtig. Denn ich hab ja in den USA keine Gewerblichkeit. Damit sind, die gesamten Einkünfte, die die Gesellschaft erzielt, in den USA nicht steuerpflichtig. Außer eben es gibt eine Betriebsstätte in den USA oder es liegt eine gewerbliche Tätigkeit in den USA vor, die dort eine Steuerpflicht auslösen. Das ist eben im Grunde genommen ein großer Vorteil für Personen, die im Ausland leben und eine Gesellschaft benötigen. Vor allen Dingen natürlich für Personen interessant, die jetzt im steuergünstigen Ausland leben und dann entsprechend auf bestimmte Einkünfte keine Steuern bezahlen müssen.

00:13:56 - Lohnt sich eine LLC auch, wenn man in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt?

Daniel Jetzt interessiert mich natürlich noch zu wissen, also nehmen wir mal an, ich verliebe mich jetzt in die Rechtsform der LLC, ich finde das jetzt spannend. Ist das jetzt eher schädlich, oder habe ich auch Nutzen davon, wenn ich zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder Schweiz, also in Europa vielleicht, mit einer LLC dann an den Start gehe? Das wäre noch interessant.

Sebastian Es ist natürlich klar, dass für jemanden jetzt, der ich sag es mal in Deutschland zum Beispiel wohnt, ist das völlig uninteressant. Denn wie gesagt, in den USA gibt es keine Betriebsstätte, damit keine Besteuerung. Das heißt natürlich nicht, dass außerhalb der USA keine Steuern anfallen. Ja, wenn ich in Deutschland gewerblich tätig bin, egal ob über eine amerikanische LLC, deutsche Einzelfirma, englische Limited, oder was auch immer, habe in Deutschland eine Betriebsstätte, dann werden die Gewinne dort immer steuerpflichtig. Dem kann ich nicht entkommen. Also insofern macht es natürlich dann für jemand, der in Deutschland steuerpflichtig ist, absolut keinen Sinn eine LLC zuwenden. Da handel ich mir nur Ärger ein, weil es alle möglichen Probleme gibt. Aber letztlich bin ich dann gewerblich steuerpflichtig in Deutschland und zahle die gleichen Steuern auch, die jeder Einzelunternehmer in Deutschland bezahlt. Also Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw.. Das würde überhaupt nichts bringen. Das Ganze ist nur dann interessant, wenn ich in einem Land lebe, zum Beispiel Dubai, wo ich keine Steuern bezahlen muss. Und wo ich dann letztlich, weil ich keine Steuern USA bezahlen muss und auch keine Steuern an meinem Wohnsitzstaat zahlen muss, die Einkünfte dann steuerfrei vereinnahmen kann.

00:15:37 - Wie schafft man es, die LLC steuerfrei zu nutzen?

Daniel Die LLC, Sebastian, ist ja aber nicht grundsätzlich steuerfrei. Also was muss man beachten, damit es klappt und ich auch wirklich für meine LLC keine Steuern bezahlen muss?

Sebastian Genau, wie gesagt, von den Millionen LLC's die es gibt, zahlen natürlich, keine Ahnung, ca. 95% ganz regulär Steuern in den USA. Die Steuerbefreiung in den USA liegt nur dann vor, wenn es erstens, und das ist ein ganz wichtiger Punkt, einen Gesellschafter gibt, der eine natürliche Person ist, zweitens diese LLC kein Gewerbe in den USA hat, dort nicht gewerblich tätig ist, dort keine Betriebsstätte hat. Wobei der Betriebsstätten Begriff in den USA sich unterscheidet von dem, was wir in Europa kennen. Also man muss zum Beispiel bei Handelsvertretern sehr aufpassen, muss kein Handelsvertreter sein, es kann auch eine sogenannter Representative der Firma sein, der dann irgendwie stark involviert ist. Das sind die Bedingungen, damit letztlich die Einkünfte der LLC in den USA nicht zu versteuern sind.

00:16:54 - LLC steuerfrei für Dropshipping und als digitaler Nomade nutzen

Daniel Ich würde jetzt gerne nochmal dort ein bisschen mehr nachhaken zu dem Thema. Also ganz speziell US-Geschäft. Es gibt ja einige Mandanten oder einige Zuschauer, Zuhörer, die vielleicht sagen, ich möchte deswegen auch eine LLC gründen, weil ich mir über diese Rechtsform dann auch eine Erleichterung verspreche, die USA als Markt zu bedienen. Jetzt die Frage: Ich bin jetzt zum Beispiel Dropshipper, wir haben ja viele, die als Dropshipper unterwegs sind, vielleicht Amazon FBA verwenden wollen. Eigentlich wäre es jetzt so, dass sie keine Steuerpflicht hätten in den USA, wenn sie ein reines Dropshipping Geschäft betreiben, ist das richtig?

Sebastian Ja, das ist korrekt. Also wie gesagt, die Definition ist hier, dass es letztlich in den USA keine Betriebsstätte geben darf. Eine Betriebsstätte könnte zum Beispiel auch sein, dass die LLC einen Freelancer beschäftigt, der sich hier um den ganzen Kundenservice in den USA kümmert, der hier irgendwie mit den einzelnen Geschäftspartnern alles regelt und so weiter. Das kann möglicherweise schon eine Betriebsstätte sein. Man darf im Grunde in den USA überhaupt nichts haben im Sinne von Mitarbeitern, Substanz, Büro oder sonst irgendwas. Es ist in der Regel möglich, mit jetzt großen Anbietern wie Amazon FBA zusammenzuarbeiten, hier Lager zu halten, deren Infrastruktur zu nutzen, das löst keine Betriebsstätte aus, aber das hängt alles sehr stark vom Einzelfall ab. Das heißt also, hier ist auf jeden Fall rechtliche Beratung, steuerliche Beratung unbedingt notwendig, wenn hier Geschäfte mit den USA gemacht werden sollen. Aber noch mal zusammengefasst: Es können Geschäfte in den USA gemacht werden. Das einfachste sind natürlich Dienstleistungsgeschäfte. Also mal angenommen, ich bin digital Nomade, ich bin Programmierer und hab eine LLC und stelle damit Rechnungen an US-Kunden. Das ist überhaupt kein Problem, weil die Leistung wurde ja sowieso außerhalb der USA erbracht, da ist es völlig klar, dass es nichts in den USA gibt. Es gibt diesen Graubereich möglicherweise immer dann, wenn ich jetzt tatsächlich zum Beispiel Produkte in die USA liefere. Da muss man sehr genau hinschauen. Es ist keine automatische Besteuerung, aber man muss natürlich sich dessen bewusst sein, dass das möglicherweise eine Gratwanderung ist. Man muss sich tatsächlich überlegen, ob das dann sinnvoll ist, das so zu machen.

Daniel Wenn ich jetzt digitale Produkte beispielsweise in den USA verkaufe, Video Kurse, Online Bücher, mein Server steht aber jetzt zum Beispiel im Amazon Rechenzentrum in den USA, ist es dann meine Betriebsstätte?

Sebastian Nein, das wäre das keine Betriebsstätte.

00:20:01 - Warum man mit der LLC keine Betriebstätte auslösen sollte!

Daniel Ok, weil letztendlich liefere ich ja dann aus den USA in die USA. Das ist eine spezielle Frage. Du hast gerade von einer Gratwanderung gesprochen, jetzt habe ich also den Grad überschritten, mein Geschäft ist jetzt also so weit gewachsen, ich muss ein Support Mitarbeiter anstellen in den USA, löse also jetzt Steuerpflicht aus, löse eine Betriebsstätte aus, wie läuft es dann ab? Muss ich mich dann selbst melden? Muss ich dann irgendwie den Status meiner Firma ändern? Oder einfach nur eine Steuererklärung abgeben? Und wie teuer und aufwändig wird denn das Ganze dann?

Sebastian Also ich würde in dem Fall nicht die LLC dazu verwenden, vor allen Dingen keine LLC, die ich auch anderweitig verwende, um steuerfreies Einkommen zu generieren. Ich halte das für riskant, weil ich ja dann letztlich all diese Unterlagen gegenüber den amerikanischen Behörden dann offenlegen muss und möglicherweise sich dann dort Begehrlichkeiten entwickeln oder es zumindest zu detaillierten Prüfungen usw. kommt, was man alles nicht haben will. Also, ich würde so eine LLC, die jetzt Mischformen von steuerpflichtigem Einkommen und nicht steuerpflichtigem Einkommen in den USA hat, nicht machen. Um es kurz zu erklären, was passieren würde: Wir haben ja vorhin gesagt, die LLC bezahlt keine Steuern. Das heißt, wenn ich jetzt die Situation hätte, dass sie in den USA eine Betriebsstätte hätte und dort Steuern bezahlen müsste, müsste ich selbst persönlich eine Steuernummer in den USA beantragen und müsste dann selbst eine Steuernummer einreichen und die Gewinne der LLC dort erklären. Es gilt: Die LLC bleibt trotzdem eine Disregarded Entity, das heißt, die muss keine eigene Steuererklärung einreichen, muss keine Bilanz einreichen, das wird alles auf meiner Steuererklärung gemacht. Ich würde es nicht machen. Ich würde eine separate Gesellschaft gründen. Wahrscheinlich einfach eine C-Corporation und die würde dann letztlich dieses US-Geschäft machen.

00:22:03 - Kann man mit der LLC in der EU geschäftlich tätig sein?

Daniel Ok. Jetzt habe ich eine LLC gegründet und möchte jetzt mit dieser Firma in Europa, besser gesagt in der Europäischen Union, geschäftlich tätig werden. Gehen wir mal davon aus, ich wohne nicht in der Europäischen Union, ich wohne also in einem anderen, steuergünstigen Land und möchte jetzt aber mit der LLC in der Europäischen Union geschäftlich tätig werden. Gibt es da irgendwas Spezielles zu beachten?

Sebastian Wir müssen natürlich grundsätzlich unterscheiden zwischen den verschiedenen Steuerarten. Wir haben ja in den USA keine Umsatzsteuer, keine Mehrwertsteuer nach europäischem Modell, aber haben das natürlich sehr wohl in der Europäischen Union. Jetzt im B2B Bereich, also wenn meine Kunden gewerbliche Kunden sind, andere Unternehmen sind, gibt es da eigentlich nichts zu beachten. Die machen auch bei US-amerikanischen Unternehmen Reverse Charging. Das heißt, die geben einfach in ihren Systemen die US-Steuernummer ein und können dann Reverse Charging machen. Das heißt, zum Beispiel die Deutsche Umsatzsteuer wird eingebucht wieder ausgebucht, wird also behandelt, wie auch ein anderes EU-Unternehmen. Wenn ich jetzt natürliche Personen beliefere in der Europäischen Union, dann habe ich in vielen Fällen natürlich die Umsatzsteuer Problematik. Wir wissen ja schon seit 2015, dass digitale Leistungen - also Zugang zu irgendwelchen Videos, zu irgendwelchen Online Kursen, zu Software Lizenzen und all diese Sachen, die automatisiert elektronisch sind - dann wird darauf EU-Umsatzsteuer fällig, ab dem ersten Euro Umsatz in der Europäischen Union, immer im Land des Kunden. Das heißt, wenn ich Kunden aus 20 EU-Ländern habe, dann muss ich dann Umsatzsteuer berechnen, jeweils individuell für zwanzig EU-Länder und muss die dann entsprechend abführen über OSS. Das ist ein Zentralsystem, wo ich die ganze Mehrwertsteuer abführe und diese wird dann auch verteilt an die Länder. Also es ist ganz wichtig zu verstehen, dass die LLC auch als Nicht-EU-Unternehmen, sich hier für die EU-Umsatzsteuer registrieren muss. Ich kann die LLC nicht verwenden, um die EU-Umsatzsteuer zu vermeiden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das heißt, wenn ein EU-Unternehmen Umsatzsteuer verlangen müsste, in vielen Fällen, nicht in allen Fällen, in vielen Fällen, dann muss ich auch die LLC als amerikanisches Unternehmen für die Umsatzsteuer registrieren. Das Gleiche gilt auch seit einiger Zeit für physische Produkte. Das heisst, wenn ich zum Beispiel Dropshipping mache, früher hatten wir ja andere Regeln gehabt, wenn es unter 15 € ist, fällt gar keine Umsatzsteuer an und so weiter und sofort, dann gab es die Umsatzschwellen bis zu hunderttausend Euro muss man sich registrieren und so weiter und sofort. Das gibt es alles nicht mehr. Heute gilt: ab dem ersten Euro Umsatz in der Europäischen Union mit physikalischen Produkten, Dropshipping, E-Commerce oder sonst was, muss ich mich in der Europäischen Union umsatzsteuerlich erfassen lassen. Dann muss ich über OSS und IOSS entsprechend dann die Umsatzsteuer abführen. Zum Teil, manchmal schon im Vorfeld, muss ich die dann bezahlen, damit die abgeführt wird, zum Teil dann auch monatlich. Und wenn ich ein Lager in der EU habe, das heißt, wenn die LLC ein Lager unterhält, dann muss ich mich in dem Land, wo sich das Lager befindet, separat, zusätzlich zu IOSS und OSS, dann nochmal mehrwertsteuerlich erfassen lassen.

Daniel Auch wenn ich FBA Amazon betreibe?

Sebastian Ja. Und hier ist es ein großes Problem, denn wenn ich zum Beispiel in Deutschland eine Umsatzsteuernummer beantragen will, was die LLC ohne weiteres kann, dann will Deutschland eine Ansässigkeitsbescheinigung haben aus den USA. Diese Ansässigkeitsbescheinigung bekommt die LLC nicht, denn sie ist ja nicht steuerlich ansässig in den USA. Insofern bekomme ich noch keine Umsatzsteuernummer in Deutschland. Bei ISS und IOSS sollte das eigentlich kein Problem sein, denn dort werden ja keine länderspezifischen Umsatzsteuernummern ausgegeben, da werden diese EU-Umsatzsteuernummer ausgegeben. Ich fange an mit EU. Aber wenn ich jetzt ein Lager zum Beispiel hätte in Deutschland, dann hätte ich ein ernsthaftes Problem. Das wird mit der LLC wahrscheinlich nicht gehen, da müsste ich dann auf eine andere Rechtsform ausweichen.

00:27:11 - Was zählt alles unter “steuerfreie Auslandseinkünfte”?

Daniel Ok, gut zu wissen. Jetzt möchte ich gerne noch über einen Mythos sprechen. Und zwar der Mythos lautet: Ich lebe in einem Land, in dem Auslandseinkünfte steuerfrei sind, zum Beispiel Paraguay. Und jetzt denken ja viele, dann nehme ich einfach eine LLC, arbeite von Zuhause in Paraguay, zum Beispiel als Webdesigner, und mein erwirtschaftetes Einkommen ist ja Auslandseinkommen, weil ich es über meine US-LLC, also eine Auslandsfirma, den Kunden in Rechnung stelle. Ist das wirklich so?

Sebastian Ja, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Also grundsätzlich wissen wir ja, dass es verschiedene Länder gibt, in denen Auslandseinkünfte nicht besteuert werden. Was sind Auslandseinkünfte? Also zum Beispiel, wenn ich jetzt in Deutschland Mieteinkünfte habe und ich wohne in Paraguay, dann sind das Auslandseinkünfte. Wenn ich aus von einem US-Unternehmen oder Schweizer Unternehmen Dividenden erhalte, und ich lebe im Paraguay, dann sind das Auslandseinkünfte. Diese werden dann in dem Wohnsitzland jeweils nicht besteuert. Da gibt es jetzt eine Reihe von Ländern, wo das so ist. Wir kennen ja alle UK, Malta, Zypern, Portugal, Irland und Spanien. Da gibt es solche Sonderstati, wo ich entsprechend hier mich darauf berufen kann. Übersee dann natürlich auch Costa Rica, Paraguay und so weiter und sofort, da ist es natürlich auch möglich. Die Betonung liegt aber wohlgemerkt auf Auslandseinkünfte. Die Beispiele, die ich grade eben genannt habe, da gab es jetzt Mieteinkünfte und Kapitalerträge, die sind ja völlig im Ausland generiert. Wenn ich jetzt eine LLC habe, aber vor Ort in Paraguay langfristig lebe, ich sag’ jetzt Paraguay als Beispiel, und für diese LLC hier täglich arbeite, dann sind es keine Auslandseinkünfte. Denn die werden ja im Inland erwirtschaftet. Die Wertschöpfung erfolgt im Inland. Ich sitze im Inland als Eigentümer dieser LLC. Das heißt möglicherweise hat zunächst mal die LLC eine Betriebsstätte in Paraguay oder aber, da es eine Disregarded Entity ist und im Grunde genommen die Ein-Mann-LLC einem Gewerbe entspricht, bin ich dann gewerblich hier als Gewerbetreibender in Paraguay tätig. Aber diese Einkünfte wären im Grunde genommen dann in Paraguay zu versteuern. Nun wissen wir ja alle, dass letztlich hier oftmals verfahren wird nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Das heißt, es ist natürlich durch die Ineffizienz in diesen Ländern seitens der Behörden oftmals gegeben, dass da nie jemand nachfragen wird, oder dass es den Leuten sowieso egal ist, die sind sogar noch dankbar, dass da irgendwelche reichen Ausländer sitzen und in deren Land Geld ausgeben. Ich will damit sagen, de facto ist das möglicherweise unproblematisch oder ein kalkulierbares Risiko, was der ein oder andere bereit ist einzugehen. Insbesondere dann, wenn man ja sowieso noch vorhat, wie bei einem digitalen Nomaden, sich dort nur kurzfristig aufzuhalten. Also zum Beispiel ein halbes Jahr oder ein Jahr oder so. Man darf sich aber nicht der Illusion hingeben, dass es hier eine Rechtssicherheit gibt, dass es tatsächlich so ist. Es ist natürlich so, dass es dort im Internet online extrem wenig verlässliche Informationen dazu gibt. Es gibt jede Menge Webseiten von irgendwelchen Bauernfänger, die es so darstellen, als gebe es Rechtssicherheit. Aber im Grunde genommen ist es sehr schwer, hier tatsächlich eine eindeutige Aussage finden zu können. Daher meine Aussage: Möglicherweise ist es ein Risiko, was man bereit ist einzugehen, was möglicherweise de facto auf Basis der Erfahrung von Hunderter oder Tausender anderer Betroffener gar kein wirkliches Risiko ist, aber jeder muss sich im Grunde selbst damit befassen. Jeder muss sich selbst damit auseinandersetzen und sich rechtlich beraten und sich steuerlich beraten lassen und sich überlegen, ob das in seiner Situation das Richtige ist. Also es ist definitiv jedenfalls nicht so, dass man hier von dieser sogenannten Teritorialbesteuerung sprechen kann, die es ja ohnehin in dem Sinne nicht gibt, und sagen kann, man kann dann in dem Land hier selbständig tätig sein, eine Auslandsgesellschaft leiten, ohne eine Betriebsstätte auszulösen, ohne dann hierfür steuerlich dann entsprechend im Wohnsitzland belangt zu werden.

00:32:56 - Welche Vorteile bietet die LLC hinsichtlich Anonymität?

Daniel Ok, gut. Dann haben wir also auch darüber gesprochen. Jetzt noch ein anderes Thema, was unsere Zuschauer, unsere Mandanten immer wieder nachfragen: Wie schneidet denn die LLC ab, wenn es um Fragen wie Anonymität und Informationsaustausch geht? Hat die LLC Vorteile, wenn man das vergleicht mit den anderen bekannten wie UK Limited und ähnliche?

Sebastian Ja, die LLC hat diesbezüglich sehr große Vorteile. Man muss natürlich hier ganz dick mit einem Edding unterstreichen, dass es jetzt gar nicht um irgendwelche anrüchigen Tätigkeiten geht oder darum, irgendwas zu verstecken vor den Behörden. Es gibt viele Gründe hier ein gesundes Verhältnis zu seiner Privatsphäre zu haben und auch eine gewisse Privatsphäre, eine gewisse Verschleierung der eigenen Umstände und des eigenen Vermögens, die dann auch für dessen Schutz dienen, letztlich hier für sich zu beanspruchen. Also diese Haltung, die wir ja heute haben, dieses gläsernen Bürgers, des gläsernen Unternehmers, dass es ein Transparenzregister in jedem Land gibt, dass ich jetzt in Zukunft dann auch noch volle Bilanzen und Gewinn- und Verlust Rechnungen im Handelsregister hochladen muss, wo im Grunde jeder sieht, was dann auch jeder verdient hat, der daran beteiligt ist... Das ist natürlich aus vielerlei Gründen sehr fragwürdig. Also man fragt sich: Was ist hier das tatsächliche Ansinnen der Behörden? Hier wird immer gesprochen von Schutz vor Terrorismus, Geldwäscherei, Menschenhandel, Drogenhandel usw., alles natürlich sehr ernstzunehmende Themen, natürlich wollen wir die alle bekämpfen, das sind wir alle im gleichen Boot. Aber dienen jetzt diese Maßnahmen wirklich dazu, wenn hier der Nachbar mit der kleinen GmbH hunderttausend Umsatz macht und da steht dann drin genau, was er da verdient hat und jeder kann es sehen. Dient das wirklich dazu, den Terrorismus hier zu beschneiden und zu bekämpfen? Oder gibt es ein anderes Ansinnen, was vielleicht eher in Richtung Kontrolle geht, was vielleicht auch dahin geht, dann auf Vermögen nach Bedarf zugreifen zu können, wenn ich eine willkürlich agierende Steuerbehörde oder Staat bin? Das heisst, es gibt eigentlich viele gute Gründe dafür, hier seine Privatsphäre in gewisser Weise schützen zu wollen, zumindest auf einer ganz oberflächliche Ebene. Und das ist tatsächlich bei der LLC möglich. Es gibt natürlich keine öffentlichen Transparenzregister in den USA. Ich muss natürlich meine Informationen auch im Rahmen einer Steuererklärung, die ich ja schon seit 2017 in den USA für jede LLC einreichen muss, sowieso an die US-Behörden abliefern, ist ja klar, aber es wird nicht veröffentlicht. Eine Veröffentlichung im Handelsregister zum Beispiel gibt es nicht. Im Handelsregister in den USA steht der Registersitz drin und in manchen Staaten wird tatsächlich auch der Gesellschafter öffentlich, in vielen Staaten aber auch nicht. Ich muss keine Bilanzen dort einreichen, da werden keine anderen Finanzzahlen eingereicht und die USA nimmt natürlich auch nicht am automatischen Informationsaustausch teil. Wie gesagt, die USA sind dabei, ein Transparenzregister einzuführen, was aber nicht öffentlich wird. Da stehen sowieso die Informationen drin, die man auch schon heute an die IRS liefern muss. Also dem wird man sich nicht entziehen können, aber es ist nicht öffentlich einsehbar.

00:36:54 - Welche US-Staaten bieten, bei der Gründung einer LLC, welche Vorteile?

Daniel Jetzt hast du schon angesprochen, dass in verschiedenen Staaten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Anonymität gelten. Gibt es denn noch andere Vor- und Nachteile? Wenn ich jetzt meine LLC gründen will und verschiedene Serviceanbieter schlagen da zum Beispiel Florida, Wyoming oder Delaware vor, wie rätst du jetzt jemanden vorzugehen, wenn er sich für den passenden Standort entscheidet? Wobei es ja eigentlich egal ist, wenn ich ja sowieso niemals persönlich anwesend sein muss oder vielleicht sogar will.

Sebastian Man muss vor allen Dingen verstehen, das ist ganz wichtig, die steuerlichen Vorteile, die wir besprochen haben vorhin - also dass die Gewinne der LLC, solange die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, in den USA steuerfrei sind - diese gelten, egal in welchem Bundesstaat die LLC eingetragen ist. Manche denken ja immer: “Delaware, diese Steueroase …”, das stimmt nicht, das ist absolut nicht korrekt, Delaware hat absolut keine steuerlichen Vorteile. Dennoch, viele LLC’s werden in Delaware gegründet. Das hat aber andere Gründe. Zum einen liegt es daran, dass letztlich Delaware, gerade für große Unternehmen, eine sehr zuvorkommende Rechtsprechung hatte. Es hilft dann vor allen Dingen, wenn man so eine große Klage - Produkthaftung kennen wir ja in den USA - am Bein hat. Dort gibt es auch eine lange Rechtsgeschichte in Delaware, die sind der erste Bundesstaat. Das heißt, im Case Law ist ja immer wichtig, hier auf Präzedenzfälle zurückgreifen zu können. Das ist also in Delaware vorhanden. Das ist alles interessant, Daleware ist der Standard, wenn man amerikanische Investoren hat, den amerikanische Investoren erwarten. Delaware bietet auch gute Anonymität an. Also das sind alles Vorteile von Delaware, aber steuerliche Vorteile keine, absolut keine. Ich habe also gerade die Gründe für Delaware genannt. Andere Staaten, die man ins Auge fassen kann, die auch gut für Anonymität sind, ist zum Beispiel bei Wyoming. Wyoming hat jetzt auch noch ein paar andere Vorteile. Also die LLC Gesetzgebung ist in jedem Bundesstaat leicht unterschiedlich. Jeder Bundesstaat setzt seine eigenen Nuancen. Wyoming hat nun den Haftungsschutz gesetzlich verankert. Warum ist das wichtig? Es gibt immer wieder Versuche, den Haftungsschutz auszuhebeln. Letztlich wird es daran festgemacht, dass wenn der Unternehmer die LLC wie eine Porto Kasse behandelt, dann ist es, wie gesagt, keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern dann ist es eben er selbst. Insofern hat er noch kein Haftungsschutz. Das wird immer wieder versucht. Und da hat sich Wyoming letztlich dann hervor gemacht und gesagt: Nein, wir schreiben das dort ins Gesellschaftsrecht bei uns rein. Selbst wenn das der Fall ist, der Haftungsmantel wird letztlich dadurch nicht angegriffen. Deswegen ist Wyoming zum Beispiel vorteilhaft. Es hat auch noch andere Vorteile, wenn man jetzt den Trust etablieren will und so weiter. Gerade was Vermögensschutz usw. anbelangt, ist Wyoming besonders hervorzuheben. Auch weil es extrem schwierig ist für Gläubiger und andere externe Interessenten an das Vermögen einer LLC heranzukommen, selbst wenn der Eigentümer der LLC finanzielle Probleme, Insolvenz usw. hat. Also das ist ein anderes Sitzstaat, den wir empfehlen und den wir auch ja bei 0 Steuer LLC dann gründen können. Florida bietet keine Privatsphäre an. Das heißt, dort wird der Eigentümer im Handelsregister veröffentlicht. Das ist aber manchmal auch gewollt so. Es gibt durchaus Geschäftspartner, die wollen dann sehen, wer im Handelsregister drinsteht. Banken ist das übrigens völlig egal, spielt absolut keine Rolle. Aber manchmal ist eben Florida und diese Tatsache, dass der Eigentümer im Handelsregister steht, eine gewollte Sache. Dann nimmt man dann eben Florida, kann man durchaus auch empfehlen, aber steuerlich betrachtet sind alle LLCs gleich.

00:41:36 - Wie schnell und einfach ist es, mit einer LLC ein Bankkonto zu eröffnen?

Daniel Ok. Jetzt noch ein anderes wichtiges Thema: Die verschiedensten Service Agenturen auf dem Gebiet bieten ja immer an: Wir gründen ihnen jede beliebige Firma, sei es die UK Limited oder in Irland die Limited oder eben auch die LLCs, innerhalb von so und so viel Stunden. Und das mag auch in vielen Fällen wirklich sehr, sehr schnell gehen, aber das Erwachen, das böse Erwachen findet ja manchmal dann statt, wenn ich jetzt mit meiner frisch gegründeten Firma ein Bankkonto eröffnen möchte. Letztendlich brauche ich das Bankkonto, um überhaupt mit meiner Firma geschäftlich tätig zu sein. Wie sieht es denn da mit der LLC aus? Ist es einfach? schwierig? Also ich gründe jetzt aus einem anderen Wohnsitzstaat in den USA eine LLC und jetzt möchte ich am nächsten Tag ein Bankkonto eröffnen. Was rätst du da Mandanten? Worauf sollte man sich einstellen? Worauf soll man gefasst sein? Wie funktioniert das?

Sebastian Also hier muss man sagen, hier ist es natürlich so, dass jetzt nach der Gründung zunächst noch die steuerliche Registrierung erfolgen muss. In den USA ist die steuerliche Registrierung, wenn man keine Sozialversicherungsnummer hat, ein bisschen zeitaufwändig. Also man muss zwar nicht mit Monaten rechnen, aber mit ein paar Wochen muss man schon rechnen, bis die Steuernummer vorliegt. Wir machen das natürlich für die Mandanten. Aber im Grunde genommen wird dann letztlich die Steuernummer nicht online zugestellt, sondern die wird per Post zugestellt. Das ist natürlich nicht so schön. Wenn man jetzt die Steuernummer tatsächlich sofort braucht, könnte man noch eine Vorratsgesellschaft kaufen, bieten wir auch an. Vorratsgesellschaften UK und auch ein paar LLCs. Die haben Steuernummern. Aber die meisten Mandanten brauchen das natürlich nicht. Das heißt die LLC wird gegründet, wir beantragen die Steuernummer und sobald dann die Steuernummer vorliegt, kann man das Konto eröffnen. Die LLC ist eine der einfachsten Rechtsformen, um ein Konto zu bekommen. Es gibt in den USA eine Reihe von Online-Banken, wo man ein Konto eröffnen kann. Wir helfen Mandanten ein Konto zu eröffnen bei Mercury. Das ist also die führende Online-Bank. Die ist spezialisiert auf ausländische Unternehmer. Nachteil bei Mercury ist, es gibt halt nur Dollarkonten. Wenn man jetzt gerade in der EU tätig ist, nicht so schön. Dann kann man eben hier die anderen Anbieter verwenden. Wise kennt ja jeder. Pioneer geht zum Beispiel auch. Da gibt es eigentlich viele solcher Online Anbieter, die dort Konten dann eröffnen. Wir haben jetzt erst letzte Woche wieder ein Konto bei Pioneer eröffnet für eine amerikanische LLC. Da bekommt man dann bei einer irischen Bank eine IBAN. Eine Einschränkungen zum Beispiel dort ist, dass man nur Zahlungen von Unternehmen entgegennehmen kann und nicht von natürlichen Personen. Also nur von Geschäftskunden. Andere Einschränkungen bei Wise sind zum Beispiel, dass man keine Karte bekommt für die LLC. Also da gibt es überall so gewisse kleine Einschränkungen, die man sich anschauen muss. Natürlich im Vorfeld ganz wichtig zu verstehen ist natürlich heutzutage, dass es letztlich unmöglich ist, irgendwo ein Konto zu bekommen, wenn die Gesellschaft keine Webseite hat und man kein LinkedIn Profil oder sowas hat. Also das schauen sich alle Banken an: Website und LinkedIn Profil. Davor brauch man es überhaupt nicht zu probieren. Daher sage ich immer, in der Zeit wo man sowieso auf die Steuernummer wartet, kann man sich dann mit den Sachen auseinandersetzen. Richtige Webseite bauen und auch dann entsprechend, wenn man noch kein richtiges LinkedIn Profil hat, das bitte auch machen. Das sind wichtige Punkte.

00:45:51 - Für wen ist die LLC besonders geeignet?

Daniel Für wen ist denn jetzt die LLC besonders geeignet? Für wen eher nicht?

Sebastian Also aus meiner Sicht ist die LLC besonders geeignet für digitale Nomaden. Für Personen, die jetzt in keinem Land der Welt letztlich sich sehr lange aufhalten, sondern so hin und her durch die Weltgeschichte ziehen, wenigstens für bestimmte Zeit. Man darf ja nicht vergessen, dass man auch mit der LLC potenziell hier sich fragen muss: Hat diese LLC jetzt eine Betriebsstätte, wo ich lebe? Das heißt, selbst wenn ich zum Beispiel jetzt in Portugal den NHR Status habe, oder Beckham Law Status habe in Spanien, und ich habe dann eine LLC und bin dort tatsächlich mit der mehr oder weniger auch gewerblich tätig. Ich arbeite dort mit, akquiriere dort, mache Softwareentwicklung oder sonst irgendwas, dann hat ja diese Gesellschaft möglicherweise in meinem Wohnsitzstaat eine Betriebsstätte. Und damit sind dann die Einkünfte nicht mehr steuerfrei. Hat die LLC jetzt natürlich Einkünfte aus Lizenzeinnahmen oder sowas, Kapitalerträge, ohne dass ich jetzt gewerblich trade, dann ist es was anderes, dann kann man die ruhig haben. Aber die Frage: Hat die Gesellschaft eine Betriebsstätte lokal? Was dann letztlich die Einkünfte hier der lokalen Steuerpflicht unterwerfen würde, ist eine Frage, die sich jeder genau stellen muss. Jeder, der jetzt längerfristig in einem Land lebt. Also wen jemand vorhat, in Spanien mit Beckham Law zu leben für ein paar Jahre oder als NonDom in England, oder Non Dom in Malta, oder NHR Status und so weiter - also man plant irgendwo länger zu sein und plant mit der LLC zu operieren - dann muss man sich dazu sehr genau beraten lassen. Diese ganze Problematik gibt es natürlich bei digitalen Nomaden nicht. Also digitaler Nomade ist jemand, der durch die Weltgeschichte reist, in jedem Land vielleicht weniger als 3 Monate ist. Der hat dieses Problem nicht. Das heißt für die digitale Nomaden ist die LLC vor allen Dingen zu empfehlen. Man hat die Vorteile: Man hat dann eine richtige Firma, man hat eine richtige Anschrift, man hat den Haftungsschutz, man muss nicht seine eigene Adresse auf die Rechnung schreiben, man kriegt schnell ein Bankkonto. Also das sind alles Vorteile spezifisch für digitale Nomaden, die hier eine Rolle spielen. Und natürlich auch dann grundsätzlich für alle anderen Personen, die dann in Ländern leben wie die, die wir angesprochen haben: Dubai, Spanien, Portugal, Malta und so weiter. Wobei man immer dann dort prüfen muss: Wie kann ich eine lokale Betriebsstätte verhindern, um hier dann keine steuerlichen Probleme zu bekommen? Gerade für Personen, die in Dubai wohnen, die jetzt zum Beispiel mit einer Dubai Gesellschaft große Probleme haben, Bankkonten zu bekommen, Probleme haben Kreditkarten zu akzeptieren und diese ganzen Dinge, die ich ja mit der LSC ohne Weiteres machen. Jede LLC bekommt ein Stripekonto, jede LLC kann ein Paypal Konto bekommen, jede LLC kann ein Bankkonto bekommen. Was also für die Firmen zum Beispiel in Dubai jetzt schwierig ist. Also Personen, die in solchen Ländern leben und sagen: "Ich brauche irgendwie eine gängige Rechtsform, die weltweit akzeptiert ist, wo ich Kreditkartenzahlungen annehmen kann.", für diese ist die LLC besonders geeignet.

00:49:31 - Für wen ist die LLC nicht geeignet?

Daniel Für wen ist jetzt die LLC nicht geeignet? Wer sollte lieber die Finger von der LLC lassen und vielleicht auf eine Alternative ausweichen?

Sebastian Jeder der in einem klassischen Hochsteuerland unbeschränkt steuerpflichtig ist wie Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, diese ganzen Länder. Da ist die Gesellschaft absolut nicht geeignet. Im besten Fall zahle ich ganz normal Einkommensteuer, dann kann ich auch ein Gewerbe anmelden, da brauche ich diese Gesellschaft nicht. Im schlimmsten Fall wird dann eine Umgehung unterstellt und dann habe ich möglicherweise ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung am Bein. Wer jetzt in einem solchen Land lebt, sollte keine LLC gründen. Das gilt übrigens auch dann, wenn man tatsächlich nicht vorhat, in den USA gewerblich tätig zu sein. Ich würde allen Mandanten, die in Deutschland leben, eher raten eine Corporation zu gründen, oder wenn sie unbedingt eine Personengesellschaft wollen, dann eine Limited Partnership in den USA zu gründen, die der deutschen GmbH & Co KG entspricht.

00:50:49 - LLC oder UK-Limited - was sind die Unterschiede?

Daniel Ok. Wie schneidet denn jetzt eigentlich die LLC im Vergleich zur UK-Limited ab? Also ich wohne jetzt vielleicht in einem steuergünstigen Land und könnte ja genauso für meine Tätigkeit im Ausland eine UK-Limited nehmen.

Sebastian Korrekt. Das ist eine sehr gute Frage. Im Idealfall, meiner Meinung nach, ist es eine Frage von sowohl als auch und nicht von entweder oder. Die UK-Limited hat natürlich die ganzen Themen, die wir vorhin angesprochen haben. Transparenzregister, man muss komplette Bilanzen einreichen, Gewinn- und Verlustrechnung einreichen, man hat eine Körperschaftsteuer mit 19%, die relativ hoch ist. Das sind schon mal die Dinge. Es gibt natürlich Wege zu sagen, wie ich dann manche Dinge umgehen kann. Zum Beispiel, wenn ich nicht selbst Geschäftsführer und Gesellschafter der Gesellschaft bin, könnte ich mir zum Beispiel Gehalt auszahlen lassen. Sagen wir mal, ich wohne in Dubai, lass mir Gehalt von einer UK-Limited auszahlen, dann wäre das natürlich auch steuerfrei. Aber es ist in gewisser Weise kompliziert alles ein bisschen. Die Vorteile der LLC liegen auf der Hand, auch was Buchhaltungspflicht usw. anbelangt, die gibt es jetzt ja tatsächlich bei der LLC nicht in dem Umfang wie bei anderen Gesellschaften. Konten sind gleichwertig. Ich kriege sehr gute Konten für die UK-Limited. Oftmals unsere Mandanten verwenden beides in Kombination. Denn oftmals ist es ja so, wenn man einen europäischen Kunden hat, dann zuckt er vielleicht zusammen, wenn er eine Rechnung von einer LLC bekommt, gerade wenn die jetzt in Delaware oder sowas ist, weil er nicht weiß, wie er damit umgehen soll. Wenn er da eine Rechnung von einer Limited bekommt, dann ist es doch bei weitem weniger verdächtig. Da nimmt man halt eine Limited und hat dann eine LLC, die dann wiederum Rechnungen an die Limited stellt, um dort den Gewinn zu reduzieren oder so gut wie zu eliminieren.

00:53:10 - Bietet die LLC Vorteile bei der Beantragung eines Visums?

Daniel Dann noch eine abschließende Frage: Wenn ich jetzt eine US-LLC gründe, hilft mir das bei der Einreise in die USA, also bei der Beantragung eines Visums?

Sebastian Das ist jetzt in gewisser Weise eine akademische Diskussion hier, also sehr, sehr, sehr theoretisch. Denn im Grunde genommen es wäre möglicherweise möglich, US-Visum oder eine Green Card möglicherweise zu beantragen, aber natürlich ist ja Sinn, dieser Excempt-LLC, Steuern zu vermeiden, auch Steuern in den USA zu vermeiden. Während ja ein Visum und die Green Card in den USA, immer an Personen gegeben wird, die dort unternehmerisch aktiv werden, die dort Steuern bezahlen, die dort Mitarbeiter einstellen, die Substanz schaffen... Also das ist diametral gegensätzlich dieses Vorhaben. Das heißt, meine Empfehlung wäre, wir brauchen jetzt nicht jetzt groß zu diskutieren, doch dass es theoretisch doch irgendwie möglich wäre. Möglicherweise ist es das, aber ich würde sagen, dass das widerspricht sich sozusagen im Geiste. Man würde im Grunde die Exempt-LLC nicht dafür verwenden, man würde dann eher eine separate Gesellschaft gründen, um Visum oder Green Card zu beantragen.

Daniel OK, dann haben wir auch über diesen wichtigen Punkt gesprochen. Vielen Dank Sebastian. Das war ein schönes Gespräch. Die Zeit vergeht wie im Flug, eine Stunde ist vorbei. Aber es waren ja auch viele interessante Fragen und Themen, die unsere Zuschauer uns immer wieder gestellt haben und deswegen haben wir jetzt hier mal für alle zusammengefasst besprochen in diesem Podcast.

Sebastian Wunderbar. Hat mich gefreut, Daniel, bis demnächst.

Daniel Bis dann. Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland - der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Übrigens, wenn ihr keins unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren Button und auf die Glocke. Auch über Kommentare, Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.

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