LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit?

Ein Gespräch mit Sebastian Sauerborn

Der Brexit bringt Veränderungen mit sich, und zwar in jedem Bereich. Seit dem Verlassen der Europäischen Union (EU) müssen Sie auch bei einer Firmengründung im Vereinigten Königreich viele Details beachten.

Sebastian Sauerborn erklärt Ihnen heute die neuen Umstände und Zusammenhänge. Er ist Steuerexperte, und als Inhaber der Steuerkanzlei St. Matthew gibt er Ihnen wertvolle Ratschläge bezüglich einer Firmengründung im UK bzw. Firmengründung England post Brexit, den neuen Gesetzen bei Firmengründungen und wie Sie Steuerfallen vermeiden können.

Wir sprechen darüber, welche Unternehmensformen es in Großbritannien gibt und welche für Sie und Ihre Vorhaben vorteilhaft ist. Schließt sich eine Tür, dann öffnet sich eine andere. Was Irland mit einer neuen offenen Tür zu tun hat, erfahren Sie nachfolgend.

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Der Untergang der UK Limited

UK Limited / Geschäftsform ldt - Seit 2008 haben Sie die Möglichkeit, in Deutschland eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft mit sehr geringem Eigenkapital zu gründen (Unternehmergesellschaft UG). Viele deutsche Unternehmer haben dieses wahrgenommen und entsprechend weniger UK Limiteds gegründet. Der letzte Nagel im Sarg der UK Limited für Europäer war der Brexit, denn eine Gesellschaft ohne Aktivität im Land des Registersitzes und nur am Ort der Niederlassung ist nur innerhalb der EU legal.

Der Fortbestand der Form der UK Limited

UK Limited in England gründen - haben Sie eine UK Limited mit Büro, Personal und britischen Kunden, können Sie selbstverständlich weiterhin beispielsweise eine deutsche Niederlassung eröffnen. Fällt Ihnen der Abschied von der Form der Limited schwer, können Sie eine Irische Limited mit Niederlassung in Europa gründen und weiterhin so verwenden, wie Sie es vormals mit der UK Limited getan haben.

Was passiert mit den bereits bestehenden UK Limiteds?

Bereits bestehende UK Limiteds mit deutscher Niederlassung erwarten nur bedingt Veränderungen, denn steuerlich werden sei weiterhin so behandelt wie vor dem Brexit. Sie genießen „Bestandsschutz“. Die Niederlassung wird behandelt wie eine GmbH und zahlt dementsprechend Steuern, was die Haftungsfrage angeht, wie eine OHG. Die beschränkte Haftung ist damit Vergangenheit.

Wann sich die Gründung einer UK Limited weiterhin lohnt

Es gibt weiterhin viele gute Gründe, eine UK Limited zu gründen, beispielsweise wenn Sie vor Ort Dienstleistungen oder Produkte anbieten und vermarkten. Aber: Sie müssen Substanz aufbauen! Wenn Sie dieses verpassen, kann es unter Umständen zur Doppelbesteuerung kommen. Für Bürger eines Landes mit einem freundlichen Außensteuergesetz lohnt sich weiterhin die Gründung einer UK Limited, deren Eintragung zügig und unbürokratisch vonstattengeht.

Der bunte Blumenstrauß der im UK möglichen Gesellschaftsformen

Die Limited (Ltd.) entspricht in ihrer Rechtsform der deutschen AG; sie hat keine Geschäftsanteile wie eine GmbH, sondern gibt Aktien aus und ist somit eine Aktiengesellschaft. Das Stammkapital können Sie frei wählen, die Aktien sehr gut stückeln, und die Körperschaftsteuer für Gesellschaften mit einem Gewinn von wenigen hunderttausend beträgt aktuell lediglich zwischen 19% und 25%.

Die Public Limited Company (PLC) ist eine weitere Form der Kapitalgesellschaft, deren Unterschied zur Limited darin besteht, dass ihrer Anteile in der Öffentlichkeit angeboten werden und sie höhere Auflagen hat.

Die Limited Liability Partnership (LLP) ist eine relativ neue Rechtsform, die Anwaltskanzleien und Steuerberater aufgrund ihres guten Images häufig wählen. Alle Gesellschafter sind gleichberechtigt und die Haftung zwischen ihnen ist abgegrenzt.

Im nächsten Fall steht LP nicht für Long-Play, sondern für die Limited Partnership, die der deutschen Kommanditgesellschaft entspricht. Ihre Kommanditisten haften mit ihrer Einlage und sind nur passiv am Unternehmen beteiligt, entsprechend einer GmbH & Co. KG.

Zum guten Schluss kommt die Limited by Guarantee, die häufig überschätzt wird. Sie entspricht eher dem deutschen Verein, und viele nutzen sie zur Gründung von Interessengemeinschaften wie beispielsweise einem Fußballclub oder auch von Privatschulen.

Welches steuergünstige Land ist ratsam mit einer Limited Partnership zu kombinieren?

Offshore Firma / Offshore Gesellschaft : Malta hat enorm viel zu bieten und ist auch im nachfolgenden Beispiel ein guter Partner für das UK: Sie ziehen nach Malta und gründen dort eine maltesische operative Gesellschaft, eine maltesische Zwischenholding und eine schottische Limited Partnership als Holding über allem. Als Gesellschafter wohnen Sie nicht in Großbritannien, Sie sind also offshore und es gibt keine britische Betriebsstätte, die Gewinnausschüttungen in Malta haben also keinen Bezug zu Großbritannien und werden dann auf Malta mit lediglich 5% versteuert. In Großbritannien sind diese Gewinne aufgrund der genannten Gründe steuerfrei. Für Mandanten mit Wohnsitz in einem der bekannte Non-Dom Staaten oder in Staaten mit Exempt Status käme eher die Limited Partnership infrage. Bei korrekter Steuergestaltung fallen auf das Auslandseinkommen dort keine Steuern an, und Sie haben die Möglichkeit, das Einkommen aus Großbritannien steuerfrei zu erhalten.

Das Transparenzregister und der legale Weg drumherum

Anonyme Firma gründen - Anonymisierung ist in England nur schwer möglich: Das Handelsregister England ist ein Transparenzregister, beinhaltet alle unternehmensrelevante Information und wird penibel aktuell gehalten. Sie haben somit keine Anonymität mehr, und auch das Einstellen eines Treuhand-Direktors ist von diesem Blickpunkt aus nicht mehr sinnvoll. Wünschen Sie sich besagte Anonymität, zeigen wir Ihnen einen Weg, denn nur Gesellschafter mit mehr als 25% der Stimmrechte sind aufzuführen.

Ein erster Einblick in die British Holding

Der größte Vorteil der British Holding besteht darin, dass sie keine Quellensteuer erhebt und Dividenden somit ohne Quellensteuerabzug ausgeschüttet werden. Besonders lohnenswert bei dem Gedanken, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und Sie möchten Ihre deutsche GmbH verkaufen. Hat diese eine Britische Holding, dann ist der Veräußerungserlös in der Holdinggesellschaft steuerfrei und auch die Quellensteuer greift nicht.

Wichtige Ratschläge eines Steuerexperten

Informieren Sie sich über die gültige Rechtslage wenn Sie in England Firmen wie eine Inc. Gesellschaftsform oder eine inc. Rechtsform gründen. Wir hörten von einem Mandanten, der eine Sache übersehen hat und dafür schwer bezahlen musste. Unterschätzen Sie andere Länder nicht, auch wenn diese simpel erscheinen mögen. Großbritannien nimmt einige Dinge noch strenger, als Sie das beispielsweise aus Deutschland her kennen. Erkundigen Sie sich über die Anforderungen, die bei Firmengründung in Großbritannien oder auch in Irland auf Sie zukommen.

Kontaktdaten und Links:

Sebastian Sauerborn

Homepage: www.stmatthew.de

E-Mail:        kontakt@stmatthew.uk

Telefon:       +44 20 3318 5946

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Timestamps

00:00  -  Warum ist die UK Limited für Deutsche nicht mehr populär?

04:14  -  Eine UK Limited ohne ausländische Niederlassung

05:53  -  Was geschieht mit den noch bestehenden UK Limiteds deutscher Unternehmer?

07:11  -  Für wen ist die Gründung einer UK Limited noch empfehlenswert?

08:08  -  Wann lohnt sich weiterhin die Gründung einer UK Limited?

10:22  -  Warum unbedingt Substanz aufbauen?

12:15  -  Beispiel eines Mandanten

15:22  -  Gründung einer UK Limited bei Wohnsitz in einem steuergünstigen Land

19:02  -  In einem Satz zusammengefasst

19:25  -  Die Limited (Ltd.)

21:16  -  Die Public Limited Company (PLC)

21:56  -  Die Public Limited Partnership (LLP) und die Limited Liability Partnership (LP)

22:47  -  Die Limited by Guarantee

24:07  -  Vorteile bei korrekter Gestaltung

24:51  -  Wie ist das Ansehen der unterschiedlichen Gesellschaftsformen?

26:57  -  Die Wahl des richtigen Bankkontos

29:48  -  Welches steuergünstige Land ist ratsam mit einer Limited Partnership zu kombinieren?

33:03  -  Das Transparenzregister und warum Treuhand-Direktoren nicht mehr unbedingt erforderlich sind

38:02  -  Eine Möglichkeit, das Transparenzregister legal zu umgehen

40:52  -  Die Mehrwertsteuerregistrierung im UK

44:07  -  Meine Geschäftsidee hat sich erledigt – Firma löschen oder auslaufen lassen?

47:22  -  Eine ausgelaufene UK Limited wieder aufleben lassen oder lieber neu gründen?

48:26  -  Ein Blick durch das Schlüsselloch der Britischen Holding

52:00  -  Folgendes ist bei Gesellschaftsgründung im UK unbedingt zu vermeiden

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Folge 20 LTD, PLC, LLP & Co - welche UK Firma gründen nach dem Brexit?

Perspektive Ausland – Der Podcast aus London für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Ermöglicht durch freundliche Unterstützung der Steuerkanzlei St Matthew aus London.

00:18 - Warum ist die UK Limited für Deutsche nicht mehr populär?

Daniel: Herzlich Willkommen bei Perspektive Ausland. Mein Name ist Daniel Taborek, und heute unterhalte ich mich mit Sebastian Sauerborn, Inhaber der Steuerkanzlei St Matthew in London über die verschiedenen Möglichkeiten einer Firmengründung in Großbritannien und was dabei beachtet werden soll. Wir fangen direkt mit der ersten Frage an: Die UK Limited war ja für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland eine sehr populäre Lösung. Warum ist das heute nicht mehr so?

Sebastian: Ja, das ist eine sehr gut Frage, es war ja bis, sagen wir mal 2008, 2010 war die Britische Limited mit einer deutschen Niederlassung oder auch einer österreichischen oder Schweizer Niederlassung im deutschsprachigen Raum sehr populär, was daran gelegen hat, dass natürlich die Gründung einer Kapitalgesellschaft in den deutschsprachigen Ländern doch sehr kapitalintensiv ist, und nicht jeder hat 25.000 € rumliegen, die er dort als Eigenkapital einzahlen kann. Mittlerweile wurde ja dann die sogenannte UG eingeführt in Deutschland, Unternehmergesellschaft, die ich ja auch zunächst ohne Stammkapital gründen kann, und damit hat sich das Thema Limited für die meisten ohnehin schon erledigt. Die Limited, muss man ja ehrlich sagen, mit deutscher Niederlassung, hatte ja immer einen schlechten Ruf, also die „Ein-Pfund-Limited“, und so, „das haben die gemacht, dass die sich keine GmbH leisten können.“ Also von der Reputation war das immer miserabel, und je schneller die Leute davon weggekommen sind, umso besser. Das heißt, viele haben dann tatsächlich sofort die UG gegründet, es hat sich also als eine sehr erfolgreiche Rechtsform entpuppt. Den endgültigen Todesstoß für die Limited mit deutscher Niederlassung war dann tatsächlich Brexit, denn diese Konstruktion, welche ja die Limited mit Niederlassung war, dass man also eine Gesellschaft hatte, die eigentlich im Land des Registersitzes keinerlei Aktivität entfaltet hat und eigentlich nur am Ort der Niederlassung, nämlich in Deutschland eine Tätigkeit entfaltet, diese Konstruktion ist nur innerhalb der EU legal. Außerhalb der EU, mit Ausnahme von den USA, ist eine Gesellschaft im Ausland, die dort keinerlei Aktivität entfaltet, die dort keine Betriebsstätte hat, die dort keine Substanz hat, nach deutschem Recht keine rechtswirksame Gesellschaft, das heißt, sie kann also auch keine Niederlassung in Deutschland haben. Natürlich, wenn ich eine Gesellschaft in Großbritannien habe, wo ich richtig Personal habe, eine Büro habe und britische Kunden bediene, also mal angenommen ein britisches Unternehmen wie Marks & Spencer oder Tesco oder sowas mit tausenden von Mitarbeitern, und die planen dann die Gründung einer Niederlassung in Deutschland, das geht natürlich problemlos, denn hier ist ja dann am Ort der Gesellschaft, nämlich in Großbritannien, sehr viel Aktivität, Substanz, Geschäftsführung, Mitarbeiter vorhanden. Das ist natürlich möglich, aber diese Variante, wo die Limited im Grunde keinerlei Aktivität, Personal, Geschäftsführung im UK hat, sondern sie nur in Deutschland hat, ist nur innerhalb der EU möglich. Und dadurch, dass Großbritannien aus der EU ausgeschieden ist, kann also eine solche Limited nicht mehr legal in Deutschland betrieben werden. Die würde dann haftungsrechtlich wie eine OHG betrachtet werden. Das heißt also, wenn es jetzt zum Haftungsfall käme, und der Haftungsmantel war ja der Grund, warum man überhaupt die Limited gegründet hat, dann würden also die Gesellschafter selbst haften mit dem persönlichen Vermögen, und das ist natürlich nicht attraktiv.

04:14 - Eine UK Limited ohne ausländische Niederlassung

Daniel: Vielleicht, um nochmal präzise nachzufragen, Du hast gesagt für einen in Deutschland lebenden Deutschen ist es keine Alternative mehr, weil nach deutschem Recht, etc., aber wie ist es für einen Deutschen, der in einem anderen europäischen Land wohnt? Ist es da das gleiche, oder gibt es da Unterschiede?

Sebastian: Naja, es kann natürlich immer noch eine Limited gegründet werden, die jetzt keine Betriebsstätte, keine Niederlassung in Deutschland hat, sondern nur eine rein englische Betriebsstätte hat, und das ist natürlich möglich. Die lokale Niederlassung ist in keinem EU-Land möglich, denn das ist EU-Recht, also, das heißt, die Limited ist damit grundsätzlich ausgeschieden. Man kann natürlich eine Irische Limited verwenden, wer das machen wollte, der könnte natürlich anstatt der Britischen Limited eine Irische Limited verwenden, damit eine deutsche Niederlassung errichten, und dann die Irische Limited genauso weiterverwenden, wie er früher eine Englische verwendet hat. Wer jetzt also besonders in die Rechtsform der Limited verliebt ist, aus irgendeinem bestimmten Grund, der kann natürlich eine Irische Limited nutzen, aber er kann keine Britische Limited mehr mit deutscher Niederlassung nutzen, und das Gleiche gilt natürlich auch für Österreich. Es ist vielleicht nochmal interessant, kurz darauf einzugehen, was mit den ganzen Bestandgesellschaften passiert, denn es gibt ja zehntausende, nach wie vor, auch heute noch, zehntausende Britische Gesellschaften, die Niederlassungen haben in Deutschland, die früher errichtet worden sind, und wo sich jetzt die Eigentümer nicht richtig drum gekümmert haben.

05:53 - Was geschieht mit den noch bestehenden UK Limiteds deutscher Unternehmer?

Daniel: Hierbei gibt es aber zwei Konsequenzen.

Sebastian: Aus steuerlicher Hinsicht hat der Deutsche Bundestag entschieden, dass diese Gesellschaften nicht abgestraft werden, das heißt also, die werden steuerlich genauso behandelt, wie sie zuvor behandelt worden sind, das heißt, die Gesellschaft, beziehungsweise die Niederlassung wird behandelt wie eine deutsche GmbH, sage ich jetzt mal vergleichbar, die zahlt Körperschaft, Gewerbesteuer, und das geht einfach so weiter. Da gewährt das Finanzamt sozusagen Bestandsschutz. Die haftungsrechtliche Frage ist allerdings so, wie ich es vorhin gesagt habe, das heißt alle diese Gesellschaften sind haftungsrechtlich jetzt OHGs, das heißt die beschränkte Haftung ist dahin. Auch wenn steuertechnisch die Form der Körperschaft weiterhin beibehalten wurde, was möglicherweise Vorteile natürlich auch bedeuten kann, wenn es um stille Reserven und Dinge geht, denn wenn das jetzt alles zwangsweise aufgelöst werden würde, gibt es ja gigantische steuerliche Negativwirkungen bei stillen Reserven. Also insofern hat sich das Finanzamt hier gnädig gezeigt, sage ich mal, oder der Bundestag, ehrlich gesagt.

07:11 - Für wen ist die Gründung einer UK Limited noch empfehlenswert?

Daniel: Okay, also unterm Strich, wem empfiehlst Du aktuell denn dann überhaupt noch so eine UK Limited zu gründen oder eine UK Gesellschaft zu gründen?

Sebastian: Wir haben immer noch viele Mandanten, die UK Gesellschaften gründen. Es hängt natürlich stark davon ab, warum diese gegründet wird. Es ist ja, gerade wenn man in Deutschland wohnt, in Österreich ist es ähnlich, nicht so ohne Weiteres legal möglich, eine Auslandsgesellschaft zu gründen. Man muss ja den Erwerb der Auslandsgesellschaft dem Finanzamt melden, und man bekommt dann sofort umfangreiche Fragen vom Finanzamt gestellt, warum man diese Auslandsgesellschaft gegründet hat. Also warum hat man eine Britische Gesellschaft gegründet und keine Deutsche GmbH, zum Beispiel? Was ist der Grund dafür?

08:08 - Wann sich die Gründung einer UK Limited weiterhin lohnt

Daniel: Für einige dieser Gründe gibt uns Sebastian ein Beispiel.

Sebastian: Mal angenommen, wenn ich jetzt ein Immobilien Portfolio in Großbritannien aufbauen möchte mit Mietimmobilien, die ich dann dort vermieten möchte, macht es absolut Sinn, eine Britische Gesellschaft zu gründen. Wenn ich vorhabe, ein Hotel in Großbritannien zu eröffnen, macht es natürlich Sinn, dort eine Limited zu gründen. Wir haben viele Mandanten, die zumindest vor Covid auf die britischen Weihnachtsmärkte gegangen sind und dort ihre Produkte verkauft haben, Würstchen und Glühwein, und so weiter. Dass die dort eine Britische Limited gründen, macht vieles für sie einfacher, macht absolut Sinn. Wer ein deutsches Unternehmen hat, das in Großbritannien tätig ist, und dort Kunden hat, für den macht es unter Umständen Sinn, eine Limited zu gründen, denn viele der Bestimmungen hinsichtlich Zoll und Umsatzsteuer nach Brexit lassen sich im Grunde nur noch zufriedenstellend lösen, wenn man eine britische Gesellschaft hat, ansonsten wird es einfach schlicht und ergreifend zu kompliziert. Das heißt, wir haben viele Mandanten, die sehr gute Geschäfte machen in Großbritannien. Die haben das früher mit ihrer deutschen oder österreichischen Gesellschaft gemacht, aber aufgrund der Schwierigkeiten, die durch Brexit entstanden sind, ist es nun mal einfacher jetzt geworden, die Britische Gesellschaft zu machen, die gründen natürlich eine Britische Gesellschaft dann, um diese Geschäfte weiterhin zu machen, und die vereinfacht zu machen, und natürlich auch, um in gewisser Weise die Haftung dort zu kapseln. Es gibt ja immer wieder tatsächlich gute Gründe, wir haben zum Beispiel Mandanten, die verkaufen Elektrogeräte, und jetzt ist ja letztlich die Elektrowelt in Großbritannien, da wird nicht mehr die DIN, die Europäische Norm erfüllt, sondern da haben jetzt die Briten ihre eigene Norm, die auch für Elektrogeräte in der Europäischen Union bisher gegolten hat, und jetzt sehen wir natürlich dann, dass das alles gekapselt ist in eine Gesellschaft, falls es da irgendwie zum Haftungsfall kommt. Also das sind so die typischen Szenarien, wo die Gründung einer britischen Gesellschaft nach wie vor standardmäßig auch beschlossen wird.

10:22 - Warum unbedingt Substanz aufbauen?

Daniel: Noch eine Frage zu diesem Thema, Sebastian, und zwar auf den Webseiten der Kanzlei liest man immer wieder den Satz: „Sie müssen Substanz aufbauen.“ Und es wird immer wieder darauf verwiesen, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist, besonders für nicht im UK lebende Unternehmer, die eine Gesellschaft im UK gründen, dass es extrem wichtig ist, eine richtige und glaubhafte Betriebsstätte aufzubauen. Vielleicht kannst Du dort noch ein bisschen mehr Licht ins Dunkel bringen und etwas besser oder näher erläutern?

Sebastian: Absolut, jetzt hatten wir ja gerade eben besprochen, dass es doch eine Reihe von legitimen Gründen gibt, eine Gesellschaft im UK zu gründen, wenn man in Ländern wie Deutschland oder Österreich wohnt, wie zum Beispiel der Fall eben, dass man hier Kunden hat, die man nach Brexit weiterhin bedienen möchte. Es gibt natürlich verschiedene Modelle, wie man dann solche Gesellschaften betreibt, aber sobald letztlich Gewinne in Großbritannien versteuert werden, wie gesagt, in einer Firmengruppe kann ich das ja in der Regel steuern, ich kann ja die Gewinne im UK minimieren, aber natürlich gibt es da auch die UK Gesetzgebung, die das eben manchmal dann eben nicht möglich macht. Also sobald Gewinne hier versteuert werden, und dann aus Sicht, zum Beispiel eines deutschen Finanzamtes somit dann nach Großbritannien verschoben werden von Deutschland aus, denn momentan muss man ja sagen, wurden die Gewinne in Deutschland gemacht, dann kam Brexit, und jetzt wird eine UK Gesellschaft gemacht, dann werden die Gewinne möglicherweise da drin versteuert, damit verschiebe ich die Gewinne. Dann wird es hier auf jeden Fall Nachfragen, auf Dauer jedenfalls, nicht unbedingt sofort, aber auf Dauer, spätestens bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes geben.

12:15 - Beispiel eines Mandanten

Sebastian: Ich habe da ein aktuelles Beispiel, wir hatten einen Mandanten, der in Deutschland ein Unternehmen besessen hat, was Rohmaterial für den Bau verkauft hat, also zum Beispiel Gipsgemische, Schrauben und so weiter. Der Hauptsitz war also in Deutschland, und dann haben sie ihn verschiedenen Ländern Tochtergesellschaften gegründet, um dort den aktuellen Markt anzugehen, so auch in Großbritannien. Der hatte eine britische Gesellschaft, die also tatsächlich auch nur britische Kunden angegangen hat, war also völlig legitim, war auch vom Finanzamt her zunächst alles kein Problem. Die Gewinne wurden hier versteuert, es wurden möglicherweise steuerliche Ersparnisse oder Vorteile von Großbritannien ausgenutzt, und die Reingewinne wurden dann an die Muttergesellschaft in Deutschland ausgeschüttet. Es kam dann in Deutschland zu einer routinemäßigen Betriebsprüfung, und dort wurden eben auch die verschiedenen Tochtergesellschaften angeschaut, und dort wurde dann dem Mandanten zu verstehen gegeben, dass dadurch, dass die britische Gesellschaft keine lokale Betriebsstätte hat in Großbritannien, keine Substanz hat, keine Geschäftsführer in Großbritannien hat, kein Personal in Großbritannien hat, keine Geschäftsräume in Großbritannien hat, die Gewinne dann somit dem deutschen Unternehmen zugerechnet werden und in Deutschland versteuert werden müssen. So, was heißt das? Natürlich kann man sagen: „Okay, die Steuern sind nicht so unterschiedlich, wäre ja eigentlich egal,“ aber man muss sich vorstellen, dass der Mandant das schon seit fünf Jahren gemacht hat und musste seit fünf Jahren Steuern im UK bezahlen. Das deutsche Finanzamt würde nun diese fünf Jahre komplett nochmal versteuern, und er müsste sich von den britischen Behörden dann die gezahlten Steuern wiederholen, was unmöglich werden würde. Also hier würde es dann tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung kommen, weil der Mandant versäumt hat, in Großbritannien die entsprechende Substanz aufzubauen. Also deswegen, jeder, der auch aus legitimen Gründen eine Gesellschaft in Großbritannien gründet, muss das mit seinem Steuerberater zu Hause besprechen und sich überlegen, ob und wann hier eine Substanz in Großbritannien aufgebaut werden muss. In der Regel ist der Geschäftsführer das Wichtigste, die anderen Dinge sind weniger wichtig, aber ein Geschäftsführer, der ein ortsübliches Gehalt erhält, ich sage mal in Großbritannien 5.000 £ Minimum pro Monat, oder auf Teilzeitbasis natürlich entsprechend weniger, manchmal ist ja nicht so viel, manchmal kann man das in ein, zwei Tagen pro Woche machen, dann sind es vielleicht nur 1.000 £ pro Monat, weil man nur einen Tag arbeitet pro Woche. Das ist dann sehr wichtig, weil andernfalls, wie gesagt, gibt es möglicherweise Probleme mit dem Finanzamt zu Hause.

Daniel: Guter Hinweis.

15:22 - Gründung einer UK Limited bei Wohnsitz in einem steuergünstigen Land

Daniel: Sebastian, jetzt haben wir über in Deutschland lebende deutsche Unternehmer gesprochen, jetzt interessiert mich mal die Antwort auf die Frage: Wie sieht es denn aus mit Deutschen, die ins Ausland ziehen, die also ihren Wohnsitz verlagert haben ins Ausland und von dort aus tätig sein möchten. Ist für die nach wie vor noch die UK Limited oder eine andere Gesellschaftsform interessant?

Sebastian: Absolut, wie gesagt, man muss beachten, dass man in Deutschland und in gewisser Weise auch in Österreich ein sehr strenges Außensteuergesetz hat, das heißt, es gibt umfangreiche Meldepflichten zu Auslandsgesellschaften, es gibt strikte, sogenannte CFC Rules, Control Form Corporation Rules, die dort sehr streng ausgelegt werden und auch Verstöße geahndet werden. In vielen Ländern ist das natürlich nicht so. Nehmen wir als bekanntes Beispiel mal die Schweiz. Wer in der Schweiz natürlich wohnt, der kann nach wie vor natürlich Gesellschaften, oder nicht nur nach wie vor, der konnte schon immer Gesellschaften nach Herzenslust gründen, auch offshore, aus welchen Motiven auch immer, muss die nicht anmelden, und das geht natürlich weiterhin. Und jetzt auch andere Länder, zum Beispiel in Großbritannien selbst, wo wir ja sind, gibt es keine Meldepflicht, wenn man Auslandsgesellschaften, natürlich, freilich, man müsste jetzt das Einkommen natürlich angeben, das ist ja ganz klar, aber den alleinigen Erwerb müsste man nicht melden, und die CFC Rules sind so ausgelegt, dass die im Grunde natürlich Steuervermeidung verhindern möchten, aber die sind jetzt nicht so pauschal wie zum Beispiel in Deutschland, dass aus jedem Grund ein solcher Erwerb jetzt schon letztlich möglicherweise problematisch wäre. Das heißt, wer jetzt zum Beispiel im steuergünstigen Land wohnt, worüber wir ja auf unserer Webseite sehr viel darüber sprechen, wer jetzt auf Malta wohnt, wer den Beckham Law Status in Spanien hat, NHR Status Portugal, Zypern, und so weiter, wer in all diesen Ländern wohnt oder auch digitaler Nomade ist, kann natürlich ohne Weiteres weiter die Limited gründen, und das ist ja oftmals auch, sage ich, ein Standard Vehicle, wenn man mal eine Firma für irgendetwas braucht. Es gibt ja immer mal Situationen, man möchte eine Geschäftsidee ausprobieren, man macht vielleicht irgendeinen Vertrag, man hat vielleicht ein Recht an irgendwas, also irgendetwas, wo es eigentlich gar nicht um Steuern groß geht, sondern einfach nur, dass man eine Gesellschaft hat, eine Rechtsform hat, die man möglicherweise nach einem Jahr schon wieder löschen möchte, und dafür ist die UK Limited nach wie vor immer noch sehr gut geeignet. Wir reden dann nachher nochmal über andere Rechtsformen in Großbritannien, und dafür ist die Limited nach wie vor immer noch sehr populär. Man weiß ja, gerade zum Beispiel bei Corona, wie sich zum Beispiel die Eintragung von Gesellschaften in Spanien, in Deutschland, in Österreich doch extrem verzögert hatten. Oftmals ging es ja dann Wochen und Monate, bis die Gesellschaft eingetragen war. In Großbritannien ist die Gesellschaft oftmals am gleichen Tag eingetragen, das funktioniert alles komplett elektronisch, dass selbst wenn die Behörde überlastet ist, findet die ganze Eintragung ja ohne manuelle Eingriffe statt, die wird komplett elektronisch eingereicht, es gibt keinen Notar, es gibt kein Nichts, die Gesellschaft ist gegründet, und das ist natürlich ein Riesenvorteil, wenn man jetzt schnell eine Gesellschaft braucht. Mit schnell meine ich jetzt innerhalb von wenigen Tagen. Natürlich auch hier ist zu beachten, dass, wenn man hier über einen Dienstleister geht, oftmals muss man dann natürlich Identität nachweisen und so, das kann natürlich auch, je nachdem, wo man ist, ein bisschen Zeit brauchen, aber grundsätzlich ist die Gründung an sich sehr schnell.

19:02 - In einem Satz zusammengefasst

Daniel: Sebastian fasst seine Einschätzung jetzt noch einmal kurz für uns zusammen.

Sebastian: Das heißt für jeden im Grunde, der jetzt keine einschränkenden außensteuergesetzlichen Bedingungen hat, die er umgehen muss, ist die Gründung der UK Limited für alle möglichen Sachen immer noch sehr zu empfehlen.

19:25 - Die Limited (Ltd.)

Daniel: Jetzt hast Du für uns schon erwähnt, dass es neben der UK Limited noch andere interessante Gesellschaftsformen gibt. Kannst Du uns dort vielleicht mehr dazu erzählen? Was gibt es für Gesellschaftsformen? Für wen sind die Gesellschaftsformen geeignet? Das würde uns interessieren.

Sebastian: Wir haben zunächst mal in Großbritannien, wie gesagt, die Limited. Die Limited ist letztlich, wenn man sie mit einer deutschen Rechtsform vergleicht, eine AG, und keine GmbH, denn die Limited hat ja Aktien, die GmbH hat keine Aktien, die hat Gesellschaftsanteile. Die Limited hat einen Vorstand, hat ein Board, wie gesagt, sie gibt Aktien aus und entspricht daher im Grunde genommen der deutschen AG. Das ist so die Standardrechtsform. Es gibt keine Stammkapitalanforderungen in Großbritannien, das heißt, das Stammkapital kann 1 £ sein, die Aktien können gestückelt werden in 1 Pence zum Beispiel, wenn man möchte, das heißt wenn ich bei einer Schweizer AG eine Stückelung von mindestens 1 €, sondern man kann die relativ gut stückeln. Und man hat dann natürlich eine Kapitalgesellschaft, das heißt, die Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich in Großbritannien steuerpflichtig und zahlt auch Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer gibt es nicht in Großbritannien. Die Körperschaftsteuer war bisher 19%, sollte eigentlich dann abgesenkt werden auf 16%, dann kam Corona, und jetzt hat die britische Regierung diese dann angehoben auf 25%, und kleinere Gesellschaften, die nur wenige hunderttausend Gewinn machen, zahlen einfach dann zwischen 19% und 25% Steuern, abhängig vom Gewinn. Das ist mal mit Abstand die am weitest verbreitete Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Großbritannien.

21:16 - Die Public Limited Company (PLC)

Sebastian: Die andere Form der Kapitalgesellschaft in Großbritannien ist eine Public Limited Company, die sogenannte PLC, die ist letztlich genau gleich strukturiert wie die Limited auch, nur, dass deren Anteile entsprechend der Öffentlichkeit angeboten werden können. Die hat daher höhere Auflagen, die braucht mindestens zwei Geschäftsführer, ist testatspflichtig. Die würde also verwendet werden für Kapitalmarktmaßnahmen, die lässt sich heute auch noch gut einsetzen, wenn man zum Beispiel einen Börsengang plant oder einen Bond auflegen möchte, so als SPV oder als Gesellschaft, die dann eine Tochtergesellschaft zum Beispiel vereinnahmt, wenn die an der Börse gelistet werden, dann ist die gut geeignet, auch heute noch für Mandanten im deutschsprachigen Raum.

21:56 - Die Limited Liability Partnership (LLP) und die Limited Partnership (LP)

Sebastian: Dann gibt es in Großbritannien Personengesellschaften, da gibt es die LLP und die LP, die LLP steht für Limited Liability Partnership, das ist eine relativ neue Rechtsform, wird gerne von Anwaltskanzleien und Steuerberatern verwendet, da sind letztlich alle Gesellschafter, die sogenannten Members gleich berechtigt in der Gesellschaft und die Haftung ist abgegrenzt zwischen den verschiedenen Members, was gerade für Anwälte und so hochgradig interessant ist.

Die LP, Limited Partnership, entspricht im Grunde der deutschen Kommanditgesellschaft, dort gibt es einen Komplementär, häufig wird eine Kapitalgesellschaft dafür verwendet, und dann gibt es eben Kommanditisten, und die Kommanditisten haften mit ihrer Einlage, sind aber nur passiv am Unternehmen beteiligt, das heißt sie sind in der Geschäftsführung nicht aktiv involviert, also das Gleiche zum Beispiel bei einer GmbH & Co. KG.

22:47 - Die Limited by Guarantee

Sebastian: Dann gibt es noch die Limited by Guarantee. Die Limited by Guarantee wird häufig verwendet, wenn einen Fußballclub zum Beispiel gründen will, also entspricht im Grunde dem deutschen Verein, wird in Deutschland häufig verkauft als sogenannte Stiftungs-Limited, was aber letztlich nicht korrekt ist. Also im Grunde entspricht sie eigentlich eher einem Verein und wird hier einfach bei allem Möglichen verwendet, also wenn Leute einen Fußballverein gründen, oder wenn Leute auch Interessengemeinschaften gründen oder auch zum Beispiel eine Privatschule gründen und so, das wird meistens durch ein Limited by Guarantee gehalten, die kann gemeinnützig sein oder nicht, das ist möglich, muss es aber nicht. Wie gesagt, meiner Meinung nach wird diese konkrete Rechtsform oft überschätzt in dem, was sie kann. Es gibt relativ wenige Präzedenzfälle, gerade wo es um Vermögensschutz und so was geht. Im Zweifelsfall, nach meiner Erfahrung, wenn man die jetzt verwenden würde, um irgendwie Vermögen dem Zugriff von Gläubigern und so was zu entziehen, kann das nicht funktionieren. Im Zweifelsfall, wenn das überprüft wird, geht das nicht gut. Da muss man sehr vorsichtig sein hinsichtlich dieser Rechtsform. Das sind eigentlich so die häufigsten Rechtsformen, die es in Großbritannien gibt.

24:07 - Vorteile bei korrekter Gestaltung

Sebastian: Gerade die Personengesellschaften haben bei richtiger Strukturierung, wenn man jetzt nicht in Deutschland wohnt, sondern irgendwo anders, in einem steuerlich günstigen Land, den Vorteil, dass man dort bei korrekter Gestaltung möglicherweise die Besteuerung in Großbritannien vermeiden kann, denn bei einer Personengesellschaft werden ja die Gewinne auf Seiten des Gesellschafters versteuert, nicht auf Seiten der Gesellschaft, und wenn der Gesellschafter im Ausland ist und die Gewinne keinen Bezug zu Großbritannien haben, kann bei richtiger Gestaltung eine Besteuerung in Großbritannien möglicherweise vermieden werden. Das macht die Attraktivität der LP aus, gerade für Mandanten, die in einem steuergünstigen Land im Ausland wohnen.

24:51 - Wie ist das Ansehen der unterschiedlichen Gesellschaftsformen?

Daniel: Auch ausschlaggebend für die Wahl oder die Entscheidung für eine der verschiedenen Gesellschaftsformen, die man in Großbritannien gründen kann, könnten Unterschiede im Ansehen der verschiedenen Gesellschaftsformen bei Kunden oder bei Geschäftspartnern und letztlich auch bei Banken sein. Hören wir mal, wie Sebastian das einschätzt.

Sebastian: Zunächst mal die Reputation. In Großbritannien selbst ist, sage ich mal die Höhe des Stammkapitals völlig egal, das ist nicht so, wie in Deutschland, dass man dort, das Erste, was man bei einem neuen Geschäftspartner macht, mal im Handelsregister nachschauen, um zu sehen, wieviel Stammkapital die Gesellschaft hat. Das ist hier nicht so. Das Stammkapital ist also irrelevant. Im Gegenteil, es werden oftmals Limiteds, auch von renommierten Investmentfirmen gegründet, auch mit 1 £ Stammkapital, das ist nichts Besonderes. Natürlich hat die PLC ein hohes Ansehen, weil die PLC natürlich testierte Bilanzen hat, da muss ein Wirtschaftsprüfer die Bilanz prüfen, das zeugt natürlich immer von Qualität, weil es sehr viel aufwendiger ist und kostet, und auch weil das Stammkapital dort mindestens 50.000 £ ist, hat es sicherlich ein hohes Ansehen, aber wird von den Allerwenigsten so gewählt. Die anderen Gesellschaften würde ich in etwa gleich bewerten. Wie gesagt, natürlich ist es in Deutschland so, dass die Limited notorisch ist für Billigheimer, sage ich mal, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung und deswegen, selbst wenn man jetzt nicht in Großbritannien wohnt, aber deutsche oder österreichische Kunden hat, denen man eine Rechnung schreibt mit Ltd, muss man immer sehen, wie das in der Außenwirkung dann wahrgenommen wird, aber letztlich grundsätzlich natürlich problemlos. Also hier sind die Gesellschaften, glaube ich gleichwertig, die PLC ist schon nochmal was anderes, aber die anderen Gesellschaften sind gleichwertig. Ich denke, so die LLP hat immer gleich den Hauch irgendwie von Anwalt und Berater und so, das sieht ganz gut aus und ist natürlich gerade im deutschsprachigen Raum nicht verwendet, und insofern kann das gut aussehen. Aber das sind alles eher optische oder kosmetische Überlegungen.

26:57 - Die Wahl des richtigen Bankkontos

Sebastian: Die Frage des Bankkontos ist ein sehr guter Punkt. Grundsätzlich lassen sich für alle Gesellschaften natürlich Bankkonten eröffnen, bei britischen Banken und auch bei Onlinebanken, wie zum Beispiel Revolut oder Wise. Hier ist dann die wichtige Frage zum einen: Was macht die Gesellschaft? Was hat sie für eine Tätigkeit? Wo findet die Geschäftsführung statt? Die meisten Online Banken nehmen nur Gesellschaften an, wo die Geschäftsführung sich in einem wie auch immer definierten Länderkreis befindet. Bei Revolut sind das zum Beispiel Europäische Union, Schweiz, Großbritannien, oder dann für US Gesellschaften auch die USA. Bei britischen, bei den traditionellen Banken wird man im Grunde in der Regel einen britischen Geschäftsführer brauchen, um dort ein Konto zu eröffnen, und man muss dann auch vor Ort sein, um ein Konto zu eröffnen. Die meisten Banken stehen Unternehmen, die, sagen wir mal ein Konto im UK eröffnen möchten, aber keinerlei Aktivität in Großbritannien haben, kritisch gegenüber. Also wiederum mein Beispiel von vorhin, wenn ich eine britische Gesellschaft gründe, weil ich jetzt britische Kunden habe, dann werde ich dieses Problem nicht haben. Aber wenn ich nicht zeigen kann, warum ich eine Gesellschaft gründe in Großbritannien, wenn ich keine britischen Kunden habe, kein britisches Büro oder Geschäftsräume, keine britischen festangestellten Mitarbeiter, ist es in der Regel schwierig, dort ein Konto zu eröffnen bei den traditionellen britischen Banken, bei den Fintech Banken natürlich überhaupt kein Problem. Viele Banken tun sich mit den Limited Partnerships schwer, insbesondere, wenn dort dann wieder andere Gesellschaften drinstehen, das muss man ganz klar sagen, das ist eine komplizierte Sache. Bei allen Banken, egal ob FinTech oder traditionelle Banken, muss man davon ausgehen, dass man eine aussagekräftige Website vorzeigen kann, möglicherweise einen Lebenslauf einreichen kann, es ist dringend ratsam, dass alle Gesellschafter und der Geschäftsführer aussagekräftige LinkedIn Profile haben. Wie gesagt, eine Website ist wichtig, wenn man keine Website hat, dann ein Business Plan, aber man kann nicht davon ausgehen, dass man so hier ohne irgendwelche Nachweise, dass es sich um ein tatsächlich ernsthaftes Unternehmen oder Vorhaben handelt, hier ein Konto bekommt, weder bei einer Fintech Bank noch bei einer Onlinebank. Das hat jetzt UK spezifisch nichts zu tun, aber es ist im UK natürlich ganz genau gleich.

29:48 - Welches steuergünstige Land ist ratsam mit einer Limited Partnership zu kombinieren?

Daniel: Dann hattest Du vorhin erwähnt, dass die Limited Partnership eine interessante Gesellschaftsform ist, wenn man selber im steuergünstigen Ausland wohnt. Kannst Du vielleicht dort uns noch ein paar mehr Details nennen? Also zum Beispiel welches steuergünstige Ausland? Oder für welche Mandanten das konkret interessant sein könnte?

Sebastian: Genau, ich habe ein gutes Beispiel, wir machen ja relativ viel in Malta, gründen relativ viele Malta Gesellschaften über unsere Partner DWP in Malta mit meinem Bruder, und dort ist die Struktur so, dass die Mandanten meistens nach Malta dann auch umziehen, und dort haben wir dann eine maltesische operative Gesellschaft, eine maltesische Zwischenholding und eine schottische Limited Partnership als Holding über allem. Diese schottische Limited Partnership bekommt dann die gesamten Gewinnausschüttungen in Malta, die dort mit 5% versteuert werden, und weil eben es keinerlei Bezug dieser Gewinnausschüttungen zu Großbritannien gibt, das heißt also die Gesellschafter wohnen nicht in Großbritannien, es gibt jetzt keine britische Betriebsstätte, wo das Einkommen irgendwie eine Verbindung zu hätte, was also eine britische Steuerpflicht auslösen würde. Daher sind dann diese ganzen Einkünfte aus der maltesischen Gesellschaft dort komplett steuerfrei und müssen dort nicht noch weiter besteuert werden, und zwar sowohl die Dividende als auch eine mögliche Steuererstattung, die ja in Malta immer eine Rolle spielt. Die LP muss in dem Fall zum Beispiel auch gar keine vollen Jahresabschlüsse in Großbritannien einreichen, die reicht einfach eine Null-Steuererklärung ein, da ja nur für mit Großbritannien verbundene Gewinne dann eine volle Buchhaltung und eine Gewinn- und Verlustrechnung präsentiert werden muss. Wenn die Gesellschaft dieses nicht hat, reicht sie einfach eine Null-Erklärung ein, weil aus britischer Sicht eben kein Gewinn entsteht und entsprechend auch nichts zu den Umsätzen dann dort deklariert werden muss. Das ist jetzt ein typisches Beispiel. Es gibt andere Beispiele, wo die LP natürlich günstiger ist, und das betrifft Mandanten, die in den ganzen Wohnsitzstaaten leben, die wir empfehlen, also die ganzen Non-Dom Staaten, Zypern, Malta, Irland, und dann natürlich auch die anderen Länder mit Exempt Stati wie Portugal, Spanien und natürlich auch Länder wie Dubai und so weiter, die würden da natürlich genauso mit einfließen, denn wie gesagt, in diesen Ländern wird das Auslandseinkommen bei richtiger Steuergestaltung nicht versteuert, und insofern könnte das Einkommen aus der LP könnte einem dann steuerfrei zufließen.

33:03 - Das Transparenzregister und warum Treuhand-Direktoren nicht mehr unbedingt erforderlich sind

Daniel: Noch ein anderer Punkt, und zwar auf den Webseiten der Kanzlei steht überall bei den Themen Treuhandgesellschafter, Treuhand-Direktoren ein ganz klares „Nein, wir bieten das nicht an,“ teilweise wird da auch ganz kurz erklärt, dass es auch eigentlich gar keinen Sinn mehr macht. Auf der anderen Seite sieht man bei ganz, ganz vielen anderen Anbietern im Internet noch, dass sie auf den Seiten das propagieren und empfehlen und sagen: „Wir gründen für Sie eine Gesellschaft, wir stellen Treuhand-Direktoren, wir stellen Treuhand-Shareholder.“ Kannst Du für interessierte Mandanten, die unsere Webseite lesen, diese Verwirrung ein bisschen auflösen?

Sebastian: Ja, absolut. Es gibt ja mittlerweile eigentlich europaweit, um nicht zu sagen weltweit die sogenannten Transparenzregister, die gibt es natürlich auch in Großbritannien, und Großbritannien war eins der ersten Länder, was diese Transparenzregister dann auch eingeführt hat. Das Transparenzregister in Großbritannien ist wirklich transparent, da braucht man kein Login, da braucht man keine besondere Qualifikation oder Berechtigung, das ist öffentlich einsehbar im Companies House, im Handelsregister, also bei jeder Gesellschaft, wer dort im Transparenzregister drin steht. Ich werde das mal kurz zeigen. Ich habe jetzt einfach beliebig eine Gesellschaft in Großbritannien im Handelsregister rausgesucht: Sausage Man Ltd., die verkaufen deutsche Würste in Großbritannien, also doch ganz passend. So sieht also das britische Handelsregister aus, hier sehe ich den Namen der Gesellschaft, die Firmennummer, den Firmensitz, und so weiter, dann klicke ich auf „People“, dann sehe ich zunächst mal hier die Geschäftsführer Herr Braese, Herr Halvorsen, Herr Juska und ein Herr Rundel, der früher Geschäftsführer war, aber jetzt inzwischen resigned ist, der zurückgetreten ist. Wenn ich jetzt hier klicke auf „Persons with Significant Control“, dann klicke ich im Grunde ins Transparenzregister rein, und dann sehe ich jetzt, dass es bei dieser Gesellschaft einen sogenannten PSC gibt, Person with Significant Control, nämlich den besagten Herrn Mr. David Rundel. Hier wird dann erklärt, warum er PSC bei der Gesellschaft ist. Er hält also über 75% der Aktien, hat über 75% der Stimmrechte und kann Geschäftsführer entfernen und neu benennen. Und er lebt in Thailand, und er ist Deutsch, das kann ich also hieraus entnehmen. Diese Information, wie gesagt, das ist ja in allen Ländern, mittlerweile in Europa genauso, die Briten waren die Ersten, die muss ich natürlich überall eintragen. Wenn das Transparenzregister nicht aktualisiert wird, dann handelt es sich dabei möglicherweise um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat, und man kommt dann gleich in die Nähe der Geldwäscherei und so, und in diese Ecke möchte bekanntlich gedrängt werden.

Hinzu kommt, dass zulassungspflichtige Tätigkeiten, wie zum Beispiel wir, Accountants, Steuerberater, Rechtsanwälte, melden müssen, wenn ihnen ein Mandant begegnet, bei dem das Transparenzregister nicht aktuell ist, sagen wir es mal so, wo es Diskrepanzen im Transparenzregister gibt, wo ganz offensichtlich hier das Transparenzregister umgangen werden soll, und zwar müssen die gemeldet werden, ohne, dass man es dem Mandanten sagen darf. Der entsprechende Berufsträger bringt seine eigene Zulassung in Gefahr, wenn er sich daran nicht hält. Also insofern gibt es hier im Grunde keine Möglichkeit mehr, legal nicht mehr als Gesellschafter zu erscheinen. Das heißt selbst wenn ich jetzt einen Treuhänder hätte, der diese Anteile hält, muss trotzdem der Treugeber hier im Transparenzregister veröffentlicht werden. Also insofern machen ein Treuhandgesellschafter oder ein Treuhänder im Grunde keinen Sinn. Einen Geschäftsführer kann man natürlich nach wie vor weiterhin verwenden, das ist auch legal und kann auch Sinn machen, möglicherweise das zu tun. Wir machen das nicht mehr, weil uns das aus Haftungsgründen zu heikel ist, aber wenn man jemanden kennt in Großbritannien, der dort Geschäftsführer ist und dort im Unternehmen mitarbeitet, ist es in dem Fall natürlich völlig legitim, das hat in dem Fall ja nichts mit Treuhand zu tun, sondern einfach nur, dass man einen externen Geschäftsführer bestellt. Nur wir können das nicht machen, weil, wie gesagt, wir sind ja in beiden Unternehmen nicht im Tagesgeschäft involviert, wir könnten diese Leistung also gar nicht erbringen.

38:02 - Eine Möglichkeit, das Transparenzregister legal zu umgehen“

Daniel: Da stellt sich jetzt aber doch die Frage, warum andere Anbieter gerade das anbieten?

Sebastian: Da wird natürlich oft auch mit naiven Mandanten im Grunde ein unlauteres Business betrieben, denn man durchschaut möglicherweise in fremden Ländern nicht, wie die Zusammenhänge genau sind, und wenn einem dann jemand sagt: „Du, wir können immer noch die Anonymität bieten“, dann wird es möglicherweise so gemacht, oder man sagt sich: „Ich bin ja sowieso nicht in Großbritannien, ich sitze in Deutschland als Anbieter, ich kann dort im Handelsregister rumpfuschen, bekommt ja eh keiner raus, und wenn was passiert, dann bin ich weit weg, in Deutschland“. Also, das sind höchstproblematische Positionen, aber ich kann mir erklären, dass deswegen letztlich viele diese Dienstleistung noch anbieten. Aber wie gesagt, man kommt um dieses Transparenzregister nicht rum, also auch zum Beispiel bei den Stiftungs Limiteds muss das Transparenzregister entsprechend befüllt werden. Selbst wenn es jetzt bei Stiftungs Limiteds, bei den sogenannten Limiteds by Guarantee es ja keine Besitzer in dem Fall gibt, sind trotzdem stimmberechtigte Stimmmitglieder dort vorhanden, und das müsste entsprechend dann hier aufgeführt werden. Jede Person, die mehr als 25% der Stimmrechte hat, muss dort genannt werden. Wenn natürlich eine Gesellschaft aus hunderten von Gesellschaftern besteht, oder auch schon aus fünf, und keiner von ihnen hat mehr als 25%, dann muss ich das Transparenzregister natürlich nicht befüllen. Also eine tatsächlich legale Lösung wäre, wenn man eine Gesellschaft gründet, die mindestens fünf Gesellschafter hat, und keiner der Gesellschafter hat mehr als 25% der Stimmrechte. Das müssen tatsächliche Gesellschafter natürlich sein, das dürfen keine Personen sein, die ich kontrolliere, das darf jetzt kein Treuhandverhältnis sein in dem Sinne, dann wäre es wiederum nicht legal, weil dann eine Person hier die Strippen in der Hand hat. Aber wenn jetzt tatsächlich fünf Personen sich entscheiden, eine Gesellschaft zu gründen, dann wäre das Transparenzregister hier leer, dann würden da keine Namen erscheinen, dann würde da tatsächlich stehen, dass es keine PSCs gibt.

Daniel: Interessanter Hinweis.

Sebastian: Das betrifft also PSC, der Eintrag ins Transparenzregister ist überall gleich, und auch, wenn Großbritannien nicht mehr in der EU ist, haben die natürlich mitgewirkt bei der Entwicklung dieser Standards. Also deswegen, jeder, der 25% oder mehr Kontrolle über die Gesellschaft hat, oder Stimmrechte hat, oder Eigentum hat, der muss da veröffentlicht werden, und für wen es nicht zutrifft, der muss entsprechend eben nicht veröffentlicht werden.

40:52 - Die Mehrwertsteuerregistrierung im UK

Daniel: Dann sprechen wir vielleicht noch ganz kurz über ein anderes Thema, das unter anderem auch gefragt wird, und zwar das Thema Mehrwertsteuerregistrierung. Gibt es da noch besondere Dinge, die man wissen muss? Ist es einfach oder kompliziert, eine Mehrwertsteuer zu beantragen für so eine Gesellschaft, die man gründet?

Sebastian: Das ist eine sehr gute Frage. Man muss natürlich beachten, dass Großbritannien jetzt nicht mehr in der EU-Mehrwertsteuerzone ist. Das heißt also im Grunde genommen, die britische Mehrwertsteuer und daher auch die Umsatzsteuer-Identnummer aus Großbritannien ist eigentlich nur noch relevant, wenn ich tatsächlich Kunden in Großbritannien habe. Jetzt hatten wir ja vorhin gesagt, ein häufiger Grund, warum diese Limited oder eine britische Gesellschaft gegründet wird, ist eben, weil man noch britische Kunden hat, dann macht die Registrierung für die Mehrwertsteuer Sinn oder ist sogar gesetzlich erforderlich. Die Schwelle liegt hier bei 85.000 £, aber wenn ich als jemand, der nicht in Großbritannien wohnt und keine britischen Kunden habe eine Gesellschaft gründe, ist in der Regel die Umsatzsteueridentnummer nicht notwendig, und ich spare mir dann die Umsatzsteuermeldung, die ich ja ansonsten machen müsste. Das heißt, wenn die Gesellschaft keinen Umsatz hat, der umsatzsteuerpflichtig ist, muss sie dafür auch nicht registriert werden. Man kann dann auch seinen Geschäftspartnern jeweils die Körperschaftsteuernummer geben, und die würden dann damit, wenn ich zum Beispiel Geschäftspartner in der EU habe, Reverse Charge machen. Die britische Umsatzsteuer-Identnummer wird nicht mehr als Reverse Charge Referenz anerkannt, das heißt also, das würde ohnehin nicht mehr funktionieren, deswegen kann man die Körperschaftsteuernummer einfach verwenden, um nachzuweisen, dass es sich hier um ein B2B Austausch handelt und nicht um Endverbraucher.

Die Mehrwertsteuerregistrierung im UK war schon immer relativ langwierig und kompliziert, das ist auch immer noch so, es ist eben jetzt noch mehr als sonst notwendig, dass man tatsächlich nachweist, warum man diese benötigt. Wie gesagt, Mandanten, die hier eine Gesellschaft gründen, um auf dem britischen Markt tätig zu sein, haben diese Nachweise in der Regel, die haben Verträge, Vorverträge, Absichtserklärungen, die können nachweisen und zeigen, wir haben das bisher von der deutschen Gesellschaft gemacht, hier sind Brexit Verträge und so weiter, wegen Brexit, man muss jetzt mit der britischen Gesellschaft, die haben wir gegründet. In der Regel ist es völlig problemlos, das nachzuweisen. Oder natürlich, wenn man sowieso einen britischen Geschäftsführer hat, der in Großbritannien wohnt, dann ist es ohnehin kein Problem, oder wenn man ein tatsächliches Büro angemietet hat, und man kann den Mietvertrag nachweisen, der Steuerbescheid ist auch kein Problem. Das heißt, Mandanten, die eine Gesellschaft gründen, weil sie hier geschäftlich aktiv sind, werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese Nachweise haben. Wenn sie sie nicht haben, ist es schwierig, die Umsatzsteuernummer zu bekommen, da müsste man möglicherweise jemanden anstellen, der die Geschäftsführung macht.

44:07 - Meine Geschäftsidee hat sich erledigt – Firma löschen oder auslaufen lassen ?

Daniel: Noch eine kurze Frage, ein kleines Randthema vielleicht, Du hattest vorhin erwähnt, dass die UK Limited unter anderem für Personen geeignet ist, jemand hat eine Geschäftsidee und gründet mal schnell für diese Geschäftsidee eine Gesellschaft, das war ja so ein Grund. Hat das irgendwelche Risiken oder irgendwelche Verantwortlichkeiten, so eine Firma einfach laufen zu lassen, ohne dass man damit aktiv wird? Teilfrage eins. Und Teilfrage zwei: Die Geschäftsidee hat sich für mich erledigt, wie einfach und schwierig ist es, diese Firma wieder zu löschen? Ist es langwierig oder habe ich mir irgendwelche Risiken nachher zu rechnen?

Sebastian: Grundsätzlich ist es so, die britische Gesellschaft ist extrem pflegeleicht, sage ich mal so. Unter der Annahme, dass sie nicht für die Umsatzsteuer registriert ist, gibt es keine Erklärungspflichten, außer eben eine jährliche Körperschaftsteuererklärung, die muss jeweils zehn Monate nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden, mit den Jahresabschlüssen beim Companies House. Das muss in der Regel ein Accountant in Großbritannien machen, und abhängig davon, also wir berechnen dafür, wenn es eine Gesellschaft ist, die aktiv war zum Beispiel, so in der Regel so 2.000 £, bei einer Gesellschaft, wenn sie nicht aktiv war, dann wäre eine Nullerklärung fällig, die kann man auch schon für 350 £ oder 500 £ machen.

Wenn jetzt man feststellt, dass eine Gesellschaft nicht mehr benötigt wird, dann würden die meisten Mandanten meiner Erfahrung nach einfach gar nichts mehr machen, auch nichts mehr einreichen, denn dann wird die Gesellschaft automatisch von Amts wegen gelöscht. Und meine Erfahrung ist, dass dann auch kein Hahn mehr danach kräht, das heißt, man lässt die einfach sterben, macht gar nichts mehr, schließt die auch nicht mehr aktiv, daraus entsteht auch keine Negativwirkung, die steht im Handelsregister drin, und man hat da kein Problem als Geschäftsführer. Auch dem Steuerberater ist es letztlich egal, denn wie gesagt, wenn die Gesellschaft bisher nichts gemacht hat, dann passiert da nichts. Also wohlgemerkt, man ist natürlich verpflichtet, für die Gesellschaft die besagte Steuererklärung und auch die Bilanz einzureichen, aber meine Erfahrung mit ganz vielen Mandanten zeigt, dass die einfach gar nichts mehr machen, dann löst sich das in Wohlgefallen auf, und bisher gab es da auch keine negativen Folgen von diesen Vorgängen. Es gibt da auch kein Sperrjahr, das heißt, man kann davon ausgehen, wenn man zum Bilanzstichtag, beziehungsweise zum Einreichungsstichtag beim Companies House, also zehn Monate nach Ende des Geschäftsjahres nichts einreicht, dann ist die Gesellschaft innerhalb von maximal einem halben Jahr automatisch gelöscht, ohne dass man irgendetwas machen muss. Der korrekte Weg wäre vielleicht, alles einzureichen, und dann die Gesellschaft zu schließen, ist auch nicht besonders schwierig, ein Sperrjahr gibt es nicht, also sobald die Gesellschaft drei Monate ruhend war, kann sie geschlossen werden und das ist ein relativ einfaches administratives Verfahren.

47:22 - Eine ausgelaufene UK Limited wieder aufleben lassen oder lieber neu gründen?

Daniel: Jetzt habe ich von einem Bekannten gehört, der hat eine UK Limited gegründet, hat sie dann einfach auslaufen lassen und hat sich dann nach ein paar Jahren überlegt, doch diese Geschäftsidee wieder aufzugreifen. Dann wurde ihm gesagt: „Du, das ist billiger und einfacher, schnell eine neue Firma zu gründen, als diese alte Firma wieder zum Leben zu erwecken.“ Kannst Du das bestätigen? Ist das so?

Sebastian: Absolut, ja, das kann ich absolut bestätigen. Und in der Tat, wir würden auch Mandanten raten, dass es letztlich keinen Sinn macht, eine Gesellschaft wieder zu reaktivieren, außer eben, es gibt dafür gute Gründe. Wir haben jetzt ja zum Teil Gründe, dass die Gesellschaft zum Beispiel ein Vermögen, zum Beispiel eine Immobilie oder so besitzt, dann habe ich natürlich keine andere Wahl, dann muss ich ja die Gesellschaft wieder reaktivieren, aber wenn die Gesellschaft kein Vermögen hat und es keine anderen wichtigen Gründe gibt, dann wird man besser eine neue Gesellschaft machen.

48:26 - Ein Blick durch das Schlüsselloch der Britischen Holding

Daniel: Auf der Webseite der Steuerkanzlei St. Matthew ist ja noch einiges über die Britische Holding zu lesen, und die wurde bis jetzt noch gar nicht erwähnt. Sebastian gibt uns hierzu einen ersten kleinen Einblick.

Sebastian: Ich denke, dass wir die Britische Holding in einer separaten Folge dann auch nochmal besprechen werden, aber jetzt nur nochmal hier kurz zur Einführung. Großbritannien hat natürlich ein relativ interessantes Holding Regime, und wir verwenden sogar oft die Britische Holdinggesellschaft als eine Standard Holding für alles Mögliche. Ich hatte ja vorhin schon gesagt, dass wir zum Beispiel für die maltesischen Mandanten oftmals die Schottische Limited verwenden als eine Holdinggesellschaft, aber wir verwenden eben auch die Limited als Holdinggesellschaft relativ häufig. Der größte Vorteil an der britischen Holdinggesellschaft ist, dass sie keine Quellensteuer erhebt bei Dividendenausschüttungen. Normalerweise ist ja Quellensteuer üblich, wir kennen das ja, USA 30% oder 15% mit DBA, die Schweiz hat sogar 35% Quellensteuer, Deutschland hat Quellensteuer, die meisten Staaten, Luxemburg, Holland und so weiter haben Quellensteuer, wenn Gewinne ausgeschüttet werden. Die kann dann natürlich der Aktionär mit seiner lokalen Steuer auf Kapitalerträge, zum Beispiel der Abgabensteuer verrechnen, und dann interessiert es niemanden. Das heißt, wer in Deutschland wohnt, Gewinne erhält, Quellensteuer irgendwo bezahlt, die dann mit der Abgabensteuer verrechnet, der zahlt natürlich ohnehin nicht zusätzliche Steuern. Wenn jetzt aber jemand in einem steuerfreien Land lebt, zum Beispiel in Spanien mit Beckham Law oder Irland mit Non-Dom oder Zypern oder in Dubai, und der bekommt dann von einer Schweizer Gesellschaft 100.000 Dividende ausbezahlt, dann werden 35.000 davon in der Schweiz einbehalten, oder er bekommt 100.000 aus den USA einbezahlt, dann werden dort 30.000 $ oder 15.000 $ in den USA einbehalten, in Deutschland ganz genau das Gleiche. Das gibt es in Großbritannien nicht. Das heißt, wenn ich jetzt mir eine Britische Limited gründe als Holdinggesellschaft und die mir dann Dividenden ausschüttet, dann bekomme ich die komplette Dividende ausgeschüttet, ohne Quellensteuerabzug. Insbesondere ist es interessant, wenn ich mein Unternehmen verkaufe, wenn ich also zum Beispiel eine Gesellschaft, zum Beispiel ich hätte eine deutsche GmbH, ich wohne im Ausland, diese GmbH wird dann irgendwann verkauft an Käufer, an Investoren, dann ist es sehr interessant, wenn die eine Britische Holdinggesellschaft hat, denn der Veräußerungserlös in der Holdinggesellschaft ist steuerfrei, und bei der Ausschüttung des Veräußerungserlöses als Dividende gibt es auch keine Quellensteuer, das heißt, die Veräußerung kann auch für mich, wenn ich in einem steuergünstigen Land wohne, komplett steuerfrei erfolgen. Das ist so der wichtigste Vorteil von einer Britischen Holdinggesellschaft. Wie gesagt, wir gehen da nochmal im Detail darauf ein, wenn wir eine Folge machen über Holdinggesellschaften, aber als Standard Holding für alle möglichen Varianten kann die Britische Holding sehr interessant sein.

Daniel: Klasse, danke für die Antwort.

52:00 - Folgendes ist bei Gesellschaftsgründung im UK unbedingt zu vermeiden

Daniel: Sebastian, gibt es aus Deiner Sicht, vielleicht kannst Du nochmal so die ein, zwei, drei größten und wichtigsten Fehler nochmal aufzählen, die man unbedingt vermeiden muss, wenn man eine Gesellschaft gründet in Großbritannien.

Sebastian: Der größte Fehler ist mit Sicherheit, dass man sich nicht über die gültige Rechtslage informiert hinsichtlich Außensteuergesetz, Substanz und so weiter, weil dann passiert das Gleiche, was dem Mandanten passiert ist, den ich vorhin erwähnt habe, dass man nach mehreren Jahren Probleme mit dem Finanzamt bekommt und dann möglicherweise heftig draufbezahlen muss. Das ist der größte Fehler, sich nicht informieren zu der geltenden Gesetzgebung, lokal und international.

Der zweite Fehler, den Mandanten manchmal machen, wobei zunehmend weniger, ist, dass man irgendwie den Eindruck hat, dass Großbritannien so der Wilde Westen ist, und dass man dort machen kann, was man will, das interessiert niemanden, und es fällt sowieso nicht auf, und man kann anonym und so weiter. Da darf man sich keinen Illusionen hingeben, das ist mit Sicherheit nicht so, und da bewegt man sich auf Glatteis, und man wird keinen Dienstleister in Großbritannien oder sonst wo finden, zumindest keinen seriösen Dienstleister, der sich hier zum Komplizen macht für irgendwelche Vorhaben, die nicht glasklar sind. Es ist keine Bananenrepublik, und man muss tatsächlich davon ausgehen, dass viele Dinge zum Teil sogar noch viel genauer genommen werden. Vor allen Dingen deswegen, wir haben natürlich in Deutschland schon eine lange Tradition von Genauigkeit und Präzision und so bei verwaltungstechnischen Vorgängen. Manchmal hat man hier das Gefühl, die seien etwas hintendran, aber wenn sie dann anfangen, sind sie umso pedantischer. Das heißt, man muss wirklich dann die richtigen Dokumente haben, muss es alles sehr genau erklären können, wenn es dann nur einen Widerspruch gibt, wo man in Deutschland sagen würde: „Na, okay, nach menschlichem Ermessen.“ Oftmals ist das hier nicht so, das ist dann auch sehr formalistisch hier in Großbritannien. Dessen muss man sich tatsächlich bewusst sein, das ist bei einer Kontoeröffnung oftmals so, das ist auch mit den Behörden so.

Der dritte Fehler ist, dass man letztlich so im Betrieb der Gesellschaft sich nicht darüber informiert, was jetzt hier tatsächlich, welche Forderungen, welche Anforderungen hier an einen Unternehmer gestellt werden. Ich sage zum Beispiel, wenn man hier Mitarbeiter einstellt, braucht man natürlich Versicherung und so weiter, Haftpflichtversicherung. Es gibt hier mittlerweile auch eine betriebliche Altersvorsorge, die vorgeschrieben ist, also auch außerhalb des steuerlichen Themas gibt es hier doch relativ viele rechtliche Anforderungen, die hier an das Unternehmen gestellt werden, die man auf jeden Fall beachten muss.

Daniel: Okay, vielen Dank.

Daniel: Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland – Der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht.

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