Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei einer Auslandsentsendung von Mitarbeitern

Die Internationalisierung ist in vollem Gange und hat auch das Arbeitsrecht erfasst. Arbeitnehmer werden vermehrt ins Ausland entsandt, um zum Beispiel Qualifikationslücken zu schließen, die Umsetzung einer einheitlichen Unternehmenspolitik zu gewährleisten, internationale Erfahrungen auszutauschen und Auslandserfahrungen zu sammeln. Allerdings ändern sich für den Mitarbeiter im Ausland die Arbeitsbedingungen erheblich. Daher ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den künftigen Expatriate umfassend auf seine Entsendung vorzubereiten und über den Auslandsaufenthalt aufzuklären. Dabei trägt der Arbeitgeber nicht nur die Fürsorgepflicht, sondern muss auch den Sozialversicherungsschutz des Arbeitnehmers gewährleisten. Wenn du mehr zum Thema Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland erfahren möchtest, kannst du im folgenden Text alles Wichtige dazu nachlesen.

Welche Fürsorgepflichten hat der Arbeitgeber vor der Entsendung?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den entsendeten Mitarbeitern im Ausland ist nicht einfach zu definieren. Es hängt von der Art der Entsendung ab, wie lange der Mitarbeiter im Ausland tätig sein wird und auch vom Einsatzort selbst. Es kann nicht erwartet werden, dass der Arbeitgeber alle Interessen des Arbeitnehmers im Ausland verwalten wird. Es ist jedoch sicher anzunehmen, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei einem längeren und spezifischeren Auslandseinsatz steigt. Vor allem in politisch oder religiös geprägten Ländern und Krisengebieten ist es entscheidend, dass der Arbeitgeber ein umfassendes Sicherheitsmanagement entwickelt und eine Risikoanalyse durchführt, um den Arbeitnehmer in jeder Hinsicht zu schützen. Hierzu gehört auch die Aufklärung im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts für den Mitarbeiter.

Auch ist es für den Arbeitgeber unerlässlich, die gesundheitliche Eignung ihrer Angestellten zu überprüfen. Besonders bei Einsätzen in Ländern mit abweichenden Lebensumständen von europäischen Bedingungen ist eine medizinische Beratung und der entsprechende Impfschutz notwendig. Beispielsweise kann eine internationale Krankenversicherung eine große Hilfe sein.

Ebenso sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei den Reiseformalitäten und Umzugskosten unterstützen, um einen reibungslosen Prozess während der Entsendung zu ermöglichen.

Es stellt sich die Frage, ob ein Mitarbeiter im Ausland die Komplexität und spezifischen Vorschriften vor Ort selbstständig kennen kann. Insbesondere bei einer Entsendung im Interesse des Arbeitgebers besteht eine besondere Verantwortung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Expatriate und dessen Familie.

Welche Fürsorgepflichten hat der Arbeitgeber während des Auslandseinsatzes und bei Wiedereinreise?

Während der Entsendung hat der Arbeitgeber ebenfalls eine gewisse Fürsorgepflicht für seinen Mitarbeiter. Dazu gehört das Abschließen der notwendigen Versicherungen, wie eine Auslandsunfallversicherung und eventuell auch eine Auslandskrankenversicherung für mitreisende Familienmitglieder. Des Weiteren sollte der Arbeitgeber bei Formalitäten, wie Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden, hilfreich zur Seite stehen.

Bei bedeutenden Änderungen der ausländischen Rechtslage, die den Arbeitnehmer betreffen, besteht eine Informationspflicht des Arbeitgebers. In bestimmten Fällen, insbesondere bei Entsendungen in kritische Gebiete, kann die Einschaltung eines externen Servicedienstes oder einer Notfall-Hotline sinnvoll sein, um dem Arbeitnehmer in Notfällen einen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Zudem ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer bei der Wiedereinreise ins Inland zu unterstützen, zum Beispiel bei Einreiseformalitäten oder den Reise- und Umzugskosten.

Auszug § 17 Sozialgesetzbuch V

Die Gesetzgebung in Deutschland sieht bestimmte Vorkehrungen für den Fall einer Erkrankung des Mitarbeiters im Ausland vor. Gemäß § 17 SGB V erhalten Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Zeit erkranken, die zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Aber auch die im § 10 versicherten Familienangehörigen des Mitarbeiters im Ausland sind hierbei berücksichtigt.

Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, sollten sich bewusst sein, dass im Falle einer Erkrankung der Expat einen beträchtlichen Kostenfaktor darstellen kann. Denn obwohl der Arbeitgeber grundsätzlich einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Mitarbeiters hat, werden nur in seltenen Fällen sämtliche Kosten abgedeckt. Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte im Ausland können schnell das Vielfache dessen kosten, was in Deutschland üblich ist. Eine mögliche Lösung ist daher die Wahl einer Anwartschaft.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Arbeitgeber, wenn Sie die Entsendung eines Ihrer Mitarbeiter ins Ausland in Erwägung ziehen, unbedingt die notwendigen Vorkehrungen vor, während und nach dem Umzug treffen müssen, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter in jeder Hinsicht unterstützt wird. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer die notwendige Unterstützung für den Übergang in die neue Umgebung bereitgestellt bekommt, indem dieser für die soziale Absicherung und einen umfassenden Vorbereitungsprozess sorgt.

Angemessenes Hintergrundwissen über das Leben im Ausland kann sowohl eine Bereicherung als auch ein Schutz vor Sicherheitsrisiken im Ausland sein. Darüber hinaus kann die Inanspruchnahme von professionellem Rat bei einer solchen Aufgabe für beide Seiten sehr hilfreich sein, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Egal ob du ein Arbeitgeber bist, der weitere Beratung oder Anleitung zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland benötigt oder ein Arbeitnehmer, der sich zusätzlich professionelle Unterstützung holen möchte, wir stehen dir hierbei zur Seite! Buche hier dein Beratungsgespräch mit unserem Experten. Zusätzlich kannst du dir auch unseren Auswanderer Podcast anhören, in dem wir alle wichtigen Themen bezüglich eines Umzugs ins Ausland ansprechen.

 
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