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Podcast Kurzfolgen - täglich!
Neben den “langen” Podcastfolgen (meistens Interviews mit spannenden Gästen), die wir freitags veröffentlichen, publizieren wir an allen anderen Tagen 10-30 Minuten lange Kurzfolgen. Hier spricht Sebastian zusammenfassend zu einem bestimmten Thema, das gerade aktuell ist.
In diesen Ländern zahlen Immobilienbesitzer keine Grundsteuer
Entdecken Sie Länder, in denen keine Grundsteuer anfällt und Immobilieneigentümer von dauerhaften Steuerbefreiungen profitieren. Ideal für Investoren, die eine globale Immobilienstrategie ohne laufende Abgaben suchen.
Beim Erwerb einer Immobilie fallen verschiedene Steuern an, die sowohl Käufer als auch Verkäufer berücksichtigen müssen. Besonders interessant ist hierbei die Gegenüberstellung von Grunderwerbsteuer und Grundsteuer. Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Immobilienkauf anfällt und in englischsprachigen Ländern oft als "Stamp Duty" bezeichnet wird, ist die Grundsteuer eine laufende Abgabe, die Eigentümer im jeweiligen Land regelmäßig entrichten müssen.
In jüngster Zeit hat das Thema durch die Grundsteuerreform in Deutschland an Brisanz gewonnen. In verschiedenen Ländern variieren die Steuersätze erheblich, was zu einem wichtigen Faktor bei Immobilientransaktionen wird. Zudem gibt es Länder, in denen keine Grundsteuer erhoben wird, was wiederum für Immobilienkäufer von großer Bedeutung sein kann. Darüber hinaus spielen Sonderregelungen und zusätzliche Kosten eine Rolle, die bei einer ganzheitlichen Steueroptimierung berücksichtigt werden sollten.
Key Takeaways
Steuern beim Immobilienerwerb unterscheiden sich international beträchtlich.
Die Grundsteuerreform in Deutschland beeinflusst die laufenden Kosten für Immobilieneigentümer.
Nebenkosten und Sonderregelungen sollten bei der Steuerplanung mit einbezogen werden.
Grundlagen des Immobilienerwerbs und der damit verbundenen Steuern
Beim Erwerb einer Immobilie fallen unterschiedliche Steuern an. Im Mittelpunkt steht dabei die Betrachtung der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer. Diese Abgaben unterscheiden sich erheblich voneinander, wobei die Grunderwerbsteuer bei jedem Kaufvorgang anfällt und oft vom Käufer getragen wird. Im internationalen Raum ist diese unter der Bezeichnung "Stamp Duty" bekannt. Die Grundsteuer hingegen wurde in Deutschland kürzlich reformiert und belastet regelmäßig die Eigentümer des Grundbesitzes.
Grunderwerbsteuer im internationalen Vergleich:
Kaimaninseln:
Grunderwerbsteuer: 7,5%
Cookinseln:
Grunderwerbsteuer: Nicht vorhanden; ggf. notarielle Gebühren
Dominica:
Grunderwerbsteuer: 4%
Fidschi:
Grunderwerbsteuer: 3% für Einheimische, 10% für Ausländer
Grunderwerbsteuer: Nicht auf Grundbesitzwert, sondern auf in Georgien erwirtschaftetes Einkommen bezogen; über 40.000 Lari jährlich 0,1%
Kambodscha:
Grunderwerbsteuer: 4%
Grunderwerbsteuer: 5%
Grunderwerbsteuer: 4,5% bis 7,5% des Immobilienwerts
Sri Lanka:
Grunderwerbsteuer: 3% bis 4%
Thailand:
Grunderwerbsteuer: 0,05% bis 0,5% je nach Eigenschaft des Eigentums
Turks- und Caicosinseln:
Grunderwerbsteuer: 0% bis 10%
Vereinigtes Königreich:
Grunderwerbsteuer: 0% bis 12%, abhängig vom Wert; Ausländer zahlen zusätzliche 2% und für Zweitwohnungen erhöhte Sätze
Vereinigte Arabische Emirate:
Grunderwerbsteuer: 4%
Beratung und Unterstützung beim Immobilienkauf:
Für Interessenten, die in Erwägung ziehen, im Zuge ihrer Steueroptimierung eine Immobilie im Ausland zu erwerben, ist es empfehlenswert, sich umfassend über die gesamte steuerliche Lage im Zielland zu informieren. Dies schließt die Konsultation mit Anwälten und Steuerberatern ein, um eine solide Planung sicherzustellen, die über die reine Betrachtung von Grund- und Grunderwerbsteuer hinausgeht.
Schlussfolgerung:
Immobilienkäufer sollten über die genannten Steuern hinaus auch mögliche weitere Abgaben im Zielland berücksichtigen, wie Einkommensteuer auf Mieteinkünfte oder potenzielle Veräußerungsgewinnsteuer. Eine genaue Recherche sowie professionelle Beratung sind für eine erfolgreiche Immobilientransaktion unerlässlich.
Vergleich zwischen Grunderwerbsteuer und Grundbesitzabgaben
Beim Kauf einer Immobilie fallen unterschiedliche Steuerarten an. Besonders zu beachten sind die Grunderwerbsteuer, die in der Regel beim Immobilienerwerb anfällt, und die Grundbesitzabgabe, die von Immobilieneigentümern jährlich zu zahlen ist.
Grunderwerbsteuer:
Auch als Stempelgebühr bekannt
Häufig vom Käufer getragen, kann aber auch vom Verkäufer übernommen werden
Beispiel Deutschland: Die Steuer wird auf den Erwerb des Eigentums erhoben
Grundbesitzabgabe:
Durch die Grundsteuerreform in Deutschland beeinflusst
In manchen Ländern, wie den USA, können diese Steuern sehr hoch sein
Es gibt Länder ohne Grundbesitzabgabe, in denen bei Immobilienkäufen jedoch eine Grunderwerbsteuer anfällt:
Kaimaninseln: 7,5% Grunderwerbsteuer
Cookinseln: Keine Grunderwerbsteuer, ausgenommen Notargebühren in bestimmten Fällen
Dominica: Grunderwerbsteuer beträgt 4%
Fidschi: Grunderwerbsteuer beträgt 3% für Einheimische und 10% für Ausländer
Georgien: Grunderwerbsteuer wird erhoben, wobei die Grundbesitzabgabe basierend auf dem Einkommen in Georgien und nicht auf dem Immobilienwert berechnet wird
Kambodscha: 4% Grunderwerbsteuer
Malta: 5% Grunderwerbsteuer
Monaco: Grunderwerbsteuer liegt zwischen 4,5% und 7,5%
Sri Lanka: 3-4% Grunderwerbsteuer
Thailand: Grunderwerbsteuer zwischen 0,05% und 0,5%
Turks- und Caicosinseln: 0 bis 10% Grunderwerbsteuer
Vereinigtes Königreich: Grunderwerbsteuer zwischen 0% und 12%; Ausländer zahlen teilweise Zusatzsteuern
Vereinigte Arabische Emirate: 4% Grunderwerbsteuer
Eine genaue Betrachtung der gesamten Steuersituation, unter Berücksichtigung möglicher weiterer Abgaben und Steuern bei Vermietung oder späterem Verkauf der Immobilie, ist essentiell. Spezialisierte Anwälte oder Steuerberater können detaillierte Auskunft über die individuellen Verhältnisse im Zielland geben.
Reform der Grundsteuer in Deutschland
In jüngerer Vergangenheit wurde in Deutschland die Grundsteuer reformiert, eine Abgabe, die von jedem Immobilienbesitzer zu entrichten ist. Diese Steuer kann in bestimmten Fällen beträchtlich sein. Bei internationalem Vergleich ist zu bemerken, dass in einigen US-Bundesstaaten die Grundsteuer jährlich in den Bereich von Zehntausenden Dollar steigen kann. Doch auch in Deutschland kann sie unter gewissen Umständen beachtlich ausfallen.
Immobilienerwerb und Steuern
Bei der Akquise einer Immobilie fallen verschiedene Steuern an. Zu differenzieren ist zwischen der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer. Die Grunderwerbsteuer, in englischsprachigen Regionen oft als Stamp Duty bezeichnet, wird in der Regel vom Käufer getragen und ist einmalig beim Kauf fällig.
Internationale Beispiele ohne Grundsteuer
Es gibt Länder, in denen keine Grundsteuer erhoben wird. Zu diesen zählen:
Kaimaninseln: Eine Stamp Duty von 7,5% ist hier beim Immobilienkauf zu zahlen.
Cookinseln: Glücklicherweise existiert hier keine Stamp Duty, wenngleich geringfügige Ausnahmen wie Notariatsgebühren anfallen können.
Dominica: Keine Grundsteuer, eine Stamp Duty von 4% fällt bei Kauf an.
Fidschi: Die Stamp Duty liegt bei 3% für Einheimische und 10% für Ausländer.
Georgien: Ein ungewöhnliches System, bei dem die Grundsteuer nicht auf den Wert, sondern auf das in Georgien erzielte Einkommen basiert. Liegt dieses über 40.000 Lari (circa 15.000 US-Dollar), wird eine Grundsteuer von 0,1% fällig.
Kambodscha: Es wird keine Grundsteuer erhoben, die Stamp Duty beträgt 4%.
Des Weiteren wurden Länder wie Malta, Monaco, Sri Lanka und Thailand erwähnt, die jeweils unterschiedliche Sätze für die Grunderwerbsteuer, jedoch keine Grundsteuer aufweisen.
Grundsteuerreform als Kriterium für Immobilienerwerb
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie sollte nicht ausschließlich auf der Grundsteuer basieren. Vielmehr empfiehlt es sich, die gesamte Steuersituation zu betrachten und gegebenenfalls fachkundige juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine umfassende Einschätzung zu erhalten – sei es im Hinblick auf allgemeine Steuersätze oder spezifische Regelungen wie Einkommensteuer bei Vermietungen oder die Kapitalertragssteuer beim Verkauf.
Länder Ohne Grundsteuer
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, gibt es verschiedene Steuern zu entrichten. Im Fokus steht heute die Grunderwerbsteuer, im Englischen oft als "Stamp Duty" bezeichnet, und die Grundsteuer. Wir sehen uns einige Staaten an, in denen die Grundsteuer nicht erhoben wird und konzentrieren uns dabei auf die jeweiligen Grunderwerbsteuern.
Kaimaninseln: Eine Einmalzahlung von 7,5% des Immobilienwerts ist hier zu leisten.
Cookinseln: Erwerber kommen in den Genuss, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, dennoch fallen möglicherweise Notariatskosten an.
Dominica: Keine Grundsteuer, aber eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 4% ist zu entrichten.
Fidschi-Inseln: Einheimische zahlen 3% Grunderwerbsteuer, für Ausländer sind es hingegen 10%.
Georgien: Zwar existiert hier eine Grundsteuer, doch basiert diese nicht auf dem Wert der Immobilie, sondern auf dem in Georgien erzielten Einkommen. Übersteigt dieses Einkommen 40.000 Lari (~15.000 USD), beläuft sich die Grundsteuer lediglich auf 0,1%.
Kambodscha: Auch hier wird keine Grundsteuer erhoben, die Grunderwerbsteuer beträgt 4%.
Malta: Ohne Grundsteuer, mit einer Grunderwerbsteuer von 5% ist diese Mittelmeerinsel sehr attraktiv.
Monaco: Je nach Wert der Immobilie liegt die Grunderwerbsteuer zwischen 4,5% und 7,5%, eine Grundsteuer gibt es nicht.
Sri Lanka: Keine Grundsteuer vorhanden, die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3% und 4%.
Thailand: Mit einer Bandbreite der Grunderwerbsteuer von 0,05% bis 0,5% je nach Immobilientyp.
Turks- und Caicosinseln: Die Grunderwerbsteuer reicht hier von 0% bis 10%.
Vereinigtes Königreich: Die Grunderwerbsteuer beträgt zwischen 0% und 12%. Ausländer zahlen zusätzlich 2% und für den Erwerb einer zweiten Immobilie gibt es erhöhte Sätze.
Vereinigte Arabische Emirate: Hier beläuft sich die Grunderwerbsteuer auf 4%.
Es ist anzumerken, dass diese Auflistung möglicherweise nicht erschöpfend ist und dass in den genannten Ländern spezielle Vorschriften gelten können, die beim Immobilienerwerb zu beachten sind. Andere Steuerarten können anfallen, wie zum Beispiel die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen oder die Kapitalertragsteuer beim Verkauf. Daher sollte die Grundsteuer nicht als einziges Kriterium für den Immobilienkauf gelten. Umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ist empfehlenswert.
Länderbeispiele und Übertragungssteuern
Kaimaninseln
Übertragungssteuer: 7,5%
Cookinseln
Übertragungssteuer: Keine
Zusätzliche Notargebühren können anfallen.
Dominika
Übertragungssteuer: 4%
Fidschi-Inseln
Übertragungssteuer: 3% für Bürger, 10% für Ausländer
Georgien
Immobiliensteuer: 0,1% bei einem Einkommen über 40.000 Lari (lokale Währung)
Die Steuer basiert auf Einkommen in Georgien, nicht auf Immobilienwert.
Kambodscha
Übertragungssteuer: 4%
Malta
Übertragungssteuer: 5%
Monaco
Übertragungssteuer: Zwischen 4,5% und 7,5%
Sri Lanka
Übertragungssteuer: 3-4%
Thailand
Übertragungssteuer: Zwischen 0,05% und 0,5%
Turks- und Caicosinseln
Übertragungssteuer: 0 bis 10%
Vereinigtes Königreich
Übertragungssteuer: 0 bis 12%, abhängig von Wert und Eigenschaften der Immobilie
Ausländer zahlen zusätzlich 2% und bei Zweitwohnungen höhere Sätze.
Vereinigte Arabische Emirate
Übertragungssteuer: 4%
Die Wichtigkeit der Immobiliensteuer und Einblicke in weitere Steuern
Immobiliensteuern sowie Steuern auf den Eigentumsübergang fallen an, wenn man ein Haus oder ein Grundstück kauft. Die Grunderwerbsteuer, die auch als Stamp Duty bekannt ist, wird beim Kauf einer Immobilie fällig. Es ist üblich, dass diese Steuer vom Käufer getragen wird, aber es gibt Ausnahmen. In Deutschland kam es kürzlich zu einer Reform der Grundsteuer, die von jedem Grundbesitzer zu entrichten ist. Die Höhe kann in einigen Ländern, wie zum Beispiel den USA, erheblich sein, aber auch in Deutschland gibt es Fälle, wo diese beträchtlich ausfallen kann.
Überblick über die Grunderwerbsteuer in verschiedenen Ländern ohne Grundsteuer:
Kaimaninseln: 7,5% Grunderwerbsteuer
Cookinseln: Keine Grunderwerbsteuer, aber eventuell anfallende Notargebühren
Dominica: 4% Grunderwerbsteuer
Fidschi: Für Einwohner 3%, für Ausländer 10% Grunderwerbsteuer
Georgien: Eigentümliche Immobilienbesteuerung, abhängig vom Einkommen in Georgien. Für Einkommen über 40.000 Lari ca. 0,1% Steuer.
Kambodscha: 4% Grunderwerbsteuer
Malta: 5% Grunderwerbsteuer
Monaco: Grunderwerbsteuer zwischen 4,5% und 7,5%
Sri Lanka: 3-4% Grunderwerbsteuer
Thailand: 0,05–0,5% Grunderwerbsteuer, abhängig von der Immobilienart
Turks- und Caicosinseln: 0 bis 10% Grunderwerbsteuer
Vereinigtes Königreich: Zwischen 0 und 12% Grunderwerbsteuer, je nach Wert der Immobilie und zusätzliche 2% für ausländische Erstkäufer
Vereinigte Arabische Emirate: 4% Grunderwerbsteuer
Es ist wichtig, sich nicht ausschließlich auf die Grundsteuer zu konzentrieren, wenn man eine Immobilie im Ausland erwirbt. Neben der Grunderwerbsteuer können auch andere Steuern relevant sein, wie beispielsweise Einkommenssteuern aus Vermietung oder Kapitalgewinnsteuern beim Verkauf der Immobilie. Man sollte sich daher eingehend über die gesamte Steuersituation im jeweiligen Land informieren und idealerweise einen Anwalt zurate ziehen. Bei größeren Vorhaben, wie einem Umzug, ist es ratsam, Fachleute wie Steuerberater und Rechtsanwälte zu konsultieren, um eine umfassende Beratung zum Steuersystem des Ziellandes zu erhalten.
Zusätzliche Kosten beim Immobilienerwerb und Sonderregelungen
Beim Kauf einer Immobilie treten verschiedene Steuern in Kraft. Zentral sind dabei die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer. Erstere fällt beim Erwerb der Immobilie an und wird oftmals in englischsprachigen Ländern als "Stamp Duty" bezeichnet. In der Regel trägt diese der Käufer. Die Grundsteuer hingegen wurde in Deutschland kürzlich reformiert und muss von Grundbesitzern in vielen Ländern entrichtet werden, was je nach Standort erheblich variieren kann. Im Gegensatz dazu gibt es Staaten ohne Grundsteuer, wo beim Kauf lediglich die Grunderwerbsteuer fällig wird.
Kaimaninseln:
Grunderwerbsteuer: 7,5%
Cookinseln:
Grunderwerbsteuer: 0%
Ausnahmen: Notargebühren können anfallen
Dominica:
Grunderwerbsteuer: 4%
Fidschi:
Grunderwerbsteuer: Für Einheimische 3%, für Ausländer 10%
Georgien:
Grunderwerbsteuer: Entfällt
Grundsteuer: 0,1% auf Einkommen über 40.000 Lari (ca. 15.000 USD), jedoch nur auf in Georgien erzieltes Einkommen
Kambodscha:
Grunderwerbsteuer: 4%
Malta:
Grunderwerbsteuer: 5%
Monaco:
Grunderwerbsteuer: 4,5% bis 7,5%, abhängig vom Immobilienwert
Sri Lanka:
Grunderwerbsteuer: 3-4%
Thailand:
Grunderwerbsteuer: Je nach Immobilientyp 0,05% bis 0,5%
Turks- und Caicosinseln:
Grunderwerbsteuer: 0% bis 10%
Vereinigtes Königreich:
Grunderwerbsteuer: 0% bis 12%, abhängig vom Immobilienwert
Zusatz für Ausländer: 2% mehr bei Immobilienerwerb
Zusatzabgabe beim Kauf einer zweiten Immobilie, gilt auch für Einheimische
Vereinigte Arabische Emirate:
Grunderwerbsteuer: 4%
Bei der Auswahl eines Immobilienerwerbs sollten neben den genannten Steuern auch andere lokale Steuerregelungen beachtet werden, wie beispielsweise Einkommensteuer auf Mieteinnahmen oder eine eventuelle Ertragssteuer beim Verkauf der Immobilie. Eine ausführliche Beratung durch Fachleute vor Ort wird empfohlen.
Individuelle Steuergestaltung beim Immobilienerwerb
Beim Kauf von Immobilien fallen unterschiedliche Steuern an. Besonders relevant sind die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb einer Immobilie fällig wird, und die Grundsteuer, die Eigentümer regelmäßig zahlen müssen. In Deutschland gibt es kürzlich eine Reform der Grundsteuer, während in anderen Ländern wie den USA die Höhe der Grundsteuer stark variieren kann.
Grunderwerbsteuer in verschiedenen Ländern
Land Grunderwerbsteuer Kaimaninseln 7,5% Cookinseln 0% (mit Ausnahmen) Dominica 4% Fidschi 3% (Einheimische); 10% (Ausländer) Georgien Steuer auf Einkommen über 40.000 Lari (~15.000 USD): 0,1% Kambodscha 4% Malta 5% Monaco 4,5% - 7,5% Sri Lanka 3% - 4% Thailand 0,05% - 0,5% Turks- und Caicosinseln 0% - 10% Vereinigtes Königreich 0% - 12% (abhängig von Eigenschaften und Wert der Immobilie) Vereinigte Arabische Emirate 4%
In Georgien beispielsweise hängt die Grundsteuer nicht vom Wert des Objekts ab, sondern von den in Georgien erzielten Einkünften. Wer mehr als 40.000 Lari verdient, zahlt eine niedrige Grundsteuer von 0,1%. Andere Länder wie die Cookinseln erheben keine Grunderwerbsteuer, allerdings können dennoch Notarkosten anfallen.
Unterstützung bei der Steueroptimierung
Wer überlegt, aufgrund der Steuersituation in ein anderes Land zu ziehen und dort Immobilien zu erwerben, sollte sich eingehend beraten lassen. Oft gibt es neben der Grunderwerb- und Grundsteuer noch weitere Abgaben wie Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen oder Kapitalertragssteuer bei einem Verkauf. Eine umfassende Beratung durch Anwälte und lokale Steuerberater ist daher ratsam, um die vollständige Steuersituation zu erfassen und zu verstehen.
Es wird empfohlen, eine Beratung zu buchen, um das geplante Vorhaben zu besprechen, sei es ein Umzug oder ein Immobilienerwerb im Ausland. Hierbei können Spezialisten einen Überblick über die zu erwartenden Steuerlasten geben und bei der Gesamtplanung Unterstützung bieten.
Nach England auswandern post Brexit? Das musst Du wissen...
Planen Sie 2024 den Umzug nach England? Entdecken Sie die aktuellen Visa-Regelungen, beruflichen Chancen und das Alltagsleben in England. Erfahren Sie, was Sie post-Brexit wissen müssen, um sich nahtlos in das englische Leben zu integrieren – von London bis zur idyllischen Landschaft.
Trotz des Brexits bleibt England ein begehrtes Ziel für deutsche Auswanderer. Über 5.000 Deutsche haben sich 2022 für einen Umzug dorthin entschieden. Die Anziehungskraft Englands ist vielschichtig: London gilt als einzige wahre Weltstadt Europas und bietet als Finanzzentrum hervorragende Möglichkeiten für Fachkräfte und Start-ups. Zudem beheimatet England führende Universitäten und ist ein kulturelles Schwergewicht, insbesondere im Filmsektor. Hinzu kommt die führende Stellung des Landes im Bereich der Konsumentenvermarktung.
Die Lebensrealität in England unterscheidet sich in Teilen von anderen Ländern: Visaregelungen sind seit dem Brexit komplexer geworden, und der Alltag wurde durch diesen politischen Schritt kaum beeinflusst. Während die Ein- und Ausreise Herausforderungen birgt, gestaltet sich das Leben vor Ort relativ normal. Trotz der Stärken gilt es, die Schwachstellen des englischen Systems, wie das Bildungs- und Gesundheitswesen, zu bedenken. Auch die Steuersituation bietet nicht die erhofften Vorteile. Das Leben außerhalb Londons offenbart faszinierende Landschaften und Gemeinden, während das englische Wetter und die Küche besser sind als ihr Ruf.
Key Takeaways
England bleibt trotz Brexit ein attraktiver Ort für Deutsche, besonders im Hinblick auf Karriere- und Bildungschancen.
Der Brexit hat geringe Auswirkungen auf den täglichen Lebensablauf, jedoch sind die Visabestimmungen verschärft worden.
Die infrastrukturellen Herausforderungen und die Lebensqualität in ländlichen Gebieten stellen einen wichtigen Aspekt bei der Entscheidung für einen Umzug dar.
Deutsche Einwanderung ins Vereinigte Königreich nach dem Brexit
Trotz des Rückgangs der deutschen Einwanderung ins Vereinigte Königreich nach dem Brexit wählten im Jahr 2022 über 5.000 Deutsche diesen Weg. Gerade England steht trotz der veränderten politischen Umstände aufgrund seiner zahlreichen Anziehungspunkte weiterhin hoch im Kurs.
Einer der Hauptgründe für die Attraktivität Englands ist die Tatsache, dass London als wahre Weltstadt gilt, die ein Zentrum für Finanzdienstleistungen und die größte Start-up-Szene Europas darstellt. Darüber hinaus übertrifft die britische IT-Branche die deutsche um das Doppelte und die französische um das Dreifache. England beherbergt zudem führende europäische Universitäten und zeichnet sich durch eine innovative Vermarktung von Produkten an Endverbraucher aus, die der EU in etwa fünf Jahren voraus ist. Die kulturelle Bedeutung, insbesondere im Filmsektor, macht das Land weltweit führend, und die englische Sprache verstärkt diese Stellung noch.
Visabestimmungen:
Mitarbeiter: Visum relativ leicht zugänglich
Studenten: Visum erhältlich
Ehepartner von Personen mit Visum: Zugang möglich
Unternehmer, Freiberufler, Investoren, Privatpersonen, Reiche, Rentner etc.: Erhalt eines Visums nahezu unmöglich
Alltagsleben nach dem Brexit:
Bei Anreise und Ausreise können Schwierigkeiten auftreten
Täglicher Alltag nur geringfügig durch den Brexit beeinflusst
Staatliche Strukturen:
Bildungs- und Gesundheitssystem zeigen Schwächen und sind in Teilen schlecht organisiert
Private Schulalternativen vorhanden, aber kostspielig
Kindergartenplätze für Kleinkinder rar und teuer
Steuerliche Aspekte:
Steuerniveau nahezu gleichauf mit Deutschland
Wenig Möglichkeiten für steuerliche Entlastungen
Leben außerhalb Londons:
Viele malerische Regionen und Städte in England
Cornwall, Shropshire und weitere Grafschaften bieten charmante Wohnmöglichkeiten
Ländliche Gebiete wie Hampshire zeigen sich idyllisch, bieten jedoch weniger Kulturangebote
Englisches Wetter und Küche:
Wetter in England ist angenehm, speziell im Frühling und Herbst
Kulinarische Landschaft hat sich seit den 1990ern verbessert, ausgezeichnete Restaurants und Speisen verfügbar
Englands Anziehung
Trotz des Rückgangs der Zahl deutscher Einwanderer nach dem Brexit, wählten immer noch über 5.000 Deutsche im Jahr 2022 den Umzug nach Großbritannien, insbesondere nach England. Ein bedeutender Anziehungspunkt ist London, Europas unangefochtene Metropole in mehreren Sektoren. Während Paris kulturell mithalten mag, erreicht es in anderen Bereichen nicht den Status Londons. Besonders hervorzuheben ist die Dominanz Londons im Bereich der Finanzdienstleistungen und der lebendigen Start-up-Szene. Die britische IT-Branche übertrifft die deutsche um das Doppelte und die französische um das Dreifache. Zudem beheimatet England einige der besten Universitäten Europas und zeichnet sich durch ein innovatives Vermarktungsverständnis für Endverbraucherprodukte aus, welches die Region für arbeitende Fachkräfte und Geschäftsleute außerordentlich attraktiv macht.
Die Filmindustrie des Vereinigten Königreichs genießt weltweit einen ausgezeichneten Ruf, und die englische Sprache spielt dabei eine Schlüsselrolle. So bleibt England für viele facettenreich und reizvoll.
In Bezug auf den Alltag unterscheiden sich die Erfahrungen von Einwanderern erheblich. Zwar stellt die Visaproblematik für Selbstständige, Investoren oder Privatpersonen eine enorme Herausforderung dar, doch einmal eingewandert, ist der Einfluss des Brexit im täglichen Leben überraschenderweise marginal. Berichtet wird von gelegentlichen Engpässen in Supermärkten und Tankstellen, deren eigentliche Ursachen diskutabel sind. Für Arbeitnehmer ändert sich im Alltag wenig.
Das britische Staatswesen und die Infrastruktur offenbaren Defizite gegenüber deutschen Standards, vor allem in Schulen und im Gesundheitssystem. Diese Mängel werden insbesondere Familien mit Kindern und Patienten spürbar. Hochwertige, aber kostenintensive Privatschulen können eine Alternative darstellen.
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist die niedrigere Besteuerung in England im Vergleich zu Deutschland. Tatsächlich sind die Abgaben ähnlich hoch, und Vergünstigungen wie das Kindergeld fallen im Vereinigten Königreich deutlich geringer aus.
Abseits der pulsierenden Hauptstadt London offenbart England eine Fülle von reizvollen Regionen und Städten. Hampshire beispielsweise bietet eine malerische Kulisse, die viele Deutsche an die Schauplätze der Romane von Rosamunde Pilcher erinnert. Naturliebhaber und Suchende nach ländlicher Idylle finden hier ihr Glück.
Abschließend sei die Qualität des englischen Wetters und der Küche erwähnt, die weit besser sind als ihr Ruf. Insbesondere die pubkultur und die traditionellen Gerichte wie der Roast erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und können an einem verregneten Sonntagnachmittag als wahrer Genuss erlebt werden.
Visabestimmungen
In England anzukommen erfordert die Beachtung spezifischer Visavorschriften. Ein Arbeits- oder Studienvisum ermöglicht die Einreise, wohingegen Personen wie Unternehmer, Freiberufler, Investoren, sowie private Einzelpersonen, Vermögende oder Rentner vor größeren Herausforderungen stehen. Die Einreise ist für diese Personengruppen ohne entsprechende Beschäftigung oder familiäre Bindungen zu einem Einheimischen in der Regel nicht möglich.
Es ist von Bedeutung, die Fakten zu kennen:
Arbeitsvisa: Verfügbar für Personen mit einem Arbeitsangebot von einem Unternehmen in England.
Studienvisa: Bestimmt für jene, die eine Ausbildung oder ein Studium in England anstreben.
Familienvisum: Eine Option für diejenigen, die eng mit einem Visuminhaber oder einem Staatsbürger verheiratet sind.
Auch nach dem Brexit bleibt die tägliche Erfahrung in England relativ unverändert, obwohl die Ein- und Ausreise Herausforderungen mit sich bringen kann. Jedoch spürt man im täglichen Leben kaum negative Auswirkungen des Brexits.
Die Verwaltungsstrukturen, insbesondere das Bildungs- und Gesundheitssystem, weisen deutliche Schwächen auf, besonders wenn man sie mit deutschen Standards vergleicht. Schulen können je nach Wohngegend variieren und private Bildungseinrichtungen, obwohl von hoher Qualität, erweisen sich als kostenintensiver. Gleichfalls ist die Kinderbetreuung für die ganz Kleinen nicht umfassend verfügbar und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Die Steuerlast in England unterscheidet sich kaum von der in Deutschland, was die Erwartungen einiger, durch den Umzug Steuern zu sparen, durchkreuzen könnte. Während in bestimmten Einkommensbereichen Einsparungen möglich sind, ist der Umfang an sozialen Leistungen, wie z.B. das Kindergeld, begrenzt.
Außerhalb Londons, der pulsierenden Metropole, bietet England charmante Gegenden und Städte, die Alternativen für ein idyllisches Leben bieten. Hampshire beispielsweise zeichnet sich durch seine ländliche Schönheit aus.
Das Wetter in England, insbesondere in den Frühlings- und Herbstmonaten, ist angenehmer und trockener als vielfach angenommen. Auch das Angebot an kulinarischen Genüssen hat sich seit den 1990er Jahren erheblich verbessert. So bietet die englische Küche in den Pubs hervorragende Gaumenfreuden, insbesondere nach einem erfrischenden Spaziergang im Regen.
Einfluss von Brexit auf das tägliche Leben
Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen, hat zu einer Veränderung in der Einwanderungsbewegung geführt. Obwohl die Zahl der deutschen Einwanderer ins Vereinigte Königreich zurückgegangen ist, haben mehr als 5.000 Deutsche im Jahr 2022 diesen Schritt gewagt. Großbritannien, bestehend aus England, Schottland, Wales und Nordirland, hat insbesondere für England immer noch eine starke Anziehungskraft auf Deutsche. Diese wird durch die einzigartig internationale Atmosphäre Londons, die führende Rolle in Finanzdienstleistungen und der größten Start-up-Szene Europas, sowie eine IT-Industrie, die die der anderen europäischen Länder übertrifft, behauptet.
Wirtschaftliche und kulturelle Anziehungspunkte
Finanzmetropole London: Größtes Zentrum für Finanzdienstleistungen in Europa.
Start-up-Szene: Größte Anzahl an Start-ups im europäischen Vergleich.
Bildung: Führende Universitäten, insbesondere in England.
IT-Industrie: Umfangreicher als in Deutschland und Frankreich.
Innovationsgeist: Im Vergleich zur EU um Jahre voraus in der Vermarktung von Produkten an Endverbraucher.
Filmindustrie: Aufgrund der englischen Sprache von weltweiter Bedeutung.
Visa-Angelegenheiten und Einwanderung
Visa für Arbeitnehmer und Studenten: Einfacher, ein Visum zu erhalten, wenn man von einem englischen Arbeitgeber eingestellt wird oder studieren möchte.
Unternehmer und Privatpersonen: Schwierigkeiten beim Erhalt eines Visums.
Alltagsleben nach Brexit
Alltägliche Wahrnehmung: Brexit ist im täglichen Leben wenig spürbar.
Reisen: Komplikationen bei Ein- und Ausreise, insbesondere in Dover.
Sozial- und Bildungssystem
Gesundheitswesen und Schulen: Defizite und Unterfinanzierung.
Schulwesen: Je nach Wohngebiet sehr unterschiedliche Qualität.
Kinderbetreuung: Hohe Kosten und geringe Verfügbarkeit für kleine Kinder.
Steuersystem
Steuerniveau: Ähnlich hoch wie in Deutschland.
Kindergeld und Absetzmöglichkeiten: Geringer als in Deutschland.
Leben außerhalb Londons
Vielfältige Regionen: Von Cornwall bis Shropshire bieten sich zahlreiche charmante Wohnorte an.
Wetter und Küche
Wetter: Insbesondere im Frühling und Herbst oft schönes Wetter.
Restaurants: Vielfältige und qualitativ hochwertige Küche, vor allem seit den 1990ern.
Schwächen des gesellschaftlichen Infrastruktursystems in England
In England, einem Land mit vielfältigen kulturellen und wirtschaftlichen Stärken, fallen bestimmte Schwachstellen auf, insbesondere wenn man aus Deutschland kommt. Die Bereiche Bildung und Gesundheit weisen deutliche Mängel auf. Unterfinanzierung und eine teils zentralisierte, ineffiziente Organisation führen dazu, dass die Dienstleistungen nicht mit dem gewohnten deutschen Standard mithalten können. Diese Probleme treten insbesondere hervor, wenn man Kinder hat oder häufig ärztliche Hilfe benötigt. Im Bildungsbereich ähnelt die Qualität der öffentlichen Schulen einer Lotterie, mit stark variierenden Standards je nach Wohnbezirk. Vielen Familien bleibt nur der teure Weg über Privatschulen.
Bereich Beschreibung Gesundheit Mängel durch Unterfinanzierung und Organisation Bildung Starke Variabilität in der Qualität der Schulen
Neben diesen Herausforderungen ist auch die Visapolitik ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt. Für Freiberufler, Investoren und Rentner ist es nahezu unmöglich, ein Visum zu erhalten, während Angestellte, Studenten und Ehepartner von Visuminhabern eher Chancen haben.
Der tägliche Einfluss von Brexit auf das Leben in England ist weniger spürbar, dennoch kann die Ein- und Ausreise, wie etwa die langen Wartezeiten in Dover illustrieren, kompliziert sein. Die Annahme, dass ein Umzug nach England zu erheblichen Steuerersparnissen führt, ist ebenfalls ein verbreiteter Irrtum. Die Steuerlast in England ist ähnlich hoch wie in Deutschland und steuerliche Vorteile sind eher die Ausnahme als die Regel.
Beim Thema Lebensqualität außerhalb Londons findet sich ein überraschend positives Bild. Regionen wie Cornwall oder Hampshire glänzen mit malerischen Landschaften und dem ländlichen Charme. Hier findet man Ruhe und Naturnähe – ein Kontrast zum kosmopolitischen Treiben Londons. Ergänzt wird dieser Reiz durch die vielfach unterschätzte englische Küche und das angenehmere Klima, insbesondere in den Jahreszeiten Frühling und Herbst.
Wichtige Aspekte
Visapolitik: Anspruchsvoll für Nicht-Arbeitnehmer oder Studenten
Steuerlast: Ähnlich hoch wie in Deutschland
Lebensqualität im ländlichen Raum: Alternativen zu London bieten idyllische Umgebungen
Zusammengefasst zeigen diese Punkte auf, dass trotz der Attraktivität Englands in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht, die staatlichen Systeme in einigen Bereichen Optimierungen benötigen und dass ein Umzug gut durchdacht sein sollte.
Bildungswesen und Kinderfürsorge
Beim Umzug nach England offenbaren sich die staatlichen Strukturen, wie das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung, als nicht ohne Schwachstellen. Diese Institutionen leiden unter einer Unterversorgung an finanziellen Mitteln und einer teilweise suboptimalen Organisation. Besonders Eltern, die auf eine häufige medizinische Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, müssen sich auf merkliche Unterschiede im Vergleich zu Deutschland einstellen. Für Erwachsene, die selten ärztliche Hilfe beanspruchen, wird dies weniger spürbar sein.
Schulbildung gleicht in England einem Glücksspiel: Leben Familien in einem guten Viertel, ist die Qualität der Schulbildung möglicherweise hoch. Ansonsten ist das Niveau sehr unterschiedlich. Als Alternative ziehen viele Auswanderer Privatschulen in Betracht, die zwar exzellent, aber entsprechend kostenintensiv sind.
In Bezug auf Kinderbetreuung existieren kaum große Kindertagesstätten, insbesondere für Kleinkinder, was mit hohen Betreuungskosten verbunden ist. Familien sollten daher die Planung der Kinderfürsorge detailliert durchführen.
Was die Steuern angeht, so liegen sie in England nahezu auf einem Niveau mit Deutschland; steuerliche Entlastungen sind also geringfügig. Es gibt Situationen, in denen Personen weniger Steuern zahlen, doch dies hängt von verschiedenen Faktoren wie Einkommensart und -höhe ab. Zudem sind Leistungen wie das Kindergeld im Vereinigten Königreich nur sehr begrenzt vorhanden und weniger absetzbar als in Deutschland.
Abseits der Hauptstadt existiert ein vielfältiges England mit charmanten Ortschaften und Landschaften. Regionen wie Cornwall oder Hampshire zeigen sich idyllisch und naturverbunden, mit kleinen Teichen, Kirchen und Pubs, eine Rosamunde-Pilcher-Romanlandschaft, die Alternativen zum Großstadttrubel bietet.
Wetter und Kulinarik in England genießen einen besseren Ruf, als sie häufig dargestellt werden. Frühling und Herbst sind angenehm trocken und sonnig, und die Sommer mild. Die englische Küche hat sich seit den 1990er Jahren gewandelt, und in zahlreichen Restaurants lässt sich die gastronomische Qualität nach einem langen Spaziergang bei einem traditionellen Sonntagsbraten erleben.
Steuersystem und Lebensqualität in England
Steuerlast und finanzielle Aspekte
Die Steuern in England ähneln denen in Deutschland, wesentlich geringere Abgaben sind also nicht zu erwarten.
Finanzielle Vorteile existieren, sind jedoch begrenzt und variieren je nach Einkommensart und -höhe.
Visabestimmungen
Angestellte und Studenten: Erleichterter Zugang zu Visa.
Unternehmer, Investoren und Rentner: Erhebliche Hürden bei der Visabeschaffung post-Brexit.
Kulturelle und wirtschaftliche Attraktivität
London: Ein wichtiger wirtschaftlicher Knotenpunkt mit einer dynamischen Start-up-Szene.
England bietet Zugang zu führenden Universitäten sowie eine fortschrittliche IT-Branche.
Soziales und Bildungssystem
Schulen und Gesundheitssystem zeigen deutliche Schwächen im Vergleich zu Deutschland.
Private Bildungsinstitutionen bieten hohe Standards, sind allerdings kostenintensiv.
Lebensqualität außerhalb Londons
Es gibt charmante ländliche Regionen mit hohem Wohnwert, wie Hampshire oder Cornwall.
Kulturelle Angebote sind regional begrenzter als in der Metropole London.
Wetter und Küche
Die Wetterbedingungen sind häufig besser als ihr Ruf, besonders im Frühling und Herbst.
Die englische Gastronomie hat sich seit den 1990er Jahren stark verbessert und bietet qualitativ hochwertige Erlebnisse.
Leben außerhalb Londons
2022 zogen trotz des Brexits immer noch über 5.000 Deutsche nach Großbritannien. England zieht viele Menschen an, nicht zuletzt wegen seines wirtschaftlichen und kulturellen Angebots.
Wirtschaftliche Attraktivität:
Finanzdienstleistungen: London ist das Zentrum in Europa.
Startup-Szene: Die größte in Europa.
IT-Industrie: Doppelt so groß wie die deutsche, dreimal so groß wie die französische.
Universitäten: Zu den besten Europas zählend.
Kulturelle Bedeutung:
Filmindustrie: Weltklasse.
Zugang zu einer kulturell reichen und vielfältigen Gesellschaft.
Visumfrage:
Angestellte, Studierende oder Personen mit einem britischen Ehepartner können eher ein Visum erhalten.
Für Unternehmer, Freiberufler und weitere Gruppen ist es schwieriger bis unmöglich.
Alltagsleben nach Brexit:
Einreise kann kompliziert sein, jedoch sind kaum Auswirkungen des Brexit im täglichen Leben zu spüren.
Staatliche Einrichtungen:
Schwächen: Besonders bei Schulen und Gesundheitssystem sind Defizite feststellbar.
Private Schulen: Eine gute, aber teure Alternative.
Kinderbetreuung: Für sehr kleine Kinder nicht ausreichend vorhanden.
Steuerlage:
Steuern sind ähnlich hoch wie in Deutschland.
Wenige finanzielle Vorteile, weniger staatliche Unterstützungen verglichen mit Deutschland.
Leben abseits der Metropole:
Charmante kleine Städte und malerische Dörfer außerhalb Londons, wie z.B. in Cornwall oder Hampshire.
Attraktive Lebensbedingungen im ländlichen Raum.
Englisches Wetter und Küche:
Besser als ihr Ruf.
Schöne Jahreszeiten und verbesserte Restaurantkultur seit den 1990er Jahren.
Insgesamt bietet England außerhalb Londons eine Vielfalt an Möglichkeiten sowohl im persönlichen als auch im beruflichen Bereich.
Englisches Wetter und Kulinarisches
In England besteht ein reichhaltiges Angebots an kulinarischen Erlebnissen und das Wetter wird oft unterschätzt. Trotz seiner milden Sommer und dem Ruf, regnerisch zu sein, bieten besonders Frühling und Herbst sonnige und trockene Tage.
Wetter:
Die Jahreszeiten Frühling und Herbst zeichnen sich durch viel Sonnenschein aus
Die Sommer sind gemäßigter als in einigen Teilen Deutschlands
Gastronomie:
Großbritannien erlebte einen gastronomischen Wandel in den 1990er Jahren
Schmackhaftes Essen ist beispielsweise nach einem ausgedehnten Spaziergang in einem Pub erhältlich
Sonntags werden oft traditionelle Braten angeboten
In Hampshire, ein ländlicher Bezirk, findet man malerische Dörfer und Landschaften, die vielen bekannt vorkommen, die Werke von Rosamunde Pilcher schätzen. Dies ist ein Beispiel für die charmanten Gebiete, die außerhalb Londons zu finden sind.
Lebensqualität in ländlichen Gebieten:
Das Dorfleben kann idyllisch und friedlich sein
Es mangelt eventuell an Kultureinrichtungen wie Theatern und Museen
Die Natur ist überwältigend und bietet hervorragende Möglichkeiten zur Erholung
Als ein Ort weltweit führender Universitäten und eines florierenden IT-Sektors, der den deutschen übertrifft, repräsentiert England, insbesondere London, ein kulturelles und geschäftliches Zentrum Europas. Die britische Filmindustrie genießt international Ansehen und unterstützt das weltweite kulturelle Gefüge durch die englische Sprache.
Bildungs- und Geschäftszentren:
London gilt als kosmopolitischer Mittelpunkt
Führende Universitäten und eine blühende Start-up-Szene
Größe der IT-Industrie übertrifft die anderer europäischer Länder
Das Leben in England bietet sowohl für diejenigen, die in der Industrie tätig sind oder geschäftlich tätig sein möchten, als auch für Natur- und Kulturliebhaber vielfältige Optionen.
Such Dir aus, wo Du steuerpflichtig bist
Entdecken Sie die wahren Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht und wie diese durch Ihren Wohnsitz und familiäre Bindungen bestimmt wird, anstatt durch die Anzahl der Tage, die Sie in einem Land verbringen. Informieren Sie sich, um bewusste Entscheidungen über Ihre steuerliche Ansässigkeit zu treffen.
Es gibt zahlreiche Missverständnisse bezüglich der unbegrenzten Steuerpflicht und wie diese durch Aufenthaltsdauern in einem Land bedingt wird. Die verbreitete Annahme, dass 183 Tage Aufenthalt in einem Land automatisch zu einer unbegrenzten Steuerpflicht führen, ist nicht ganz korrekt. Tatsächlich bestimmt die OECD, dass die Steuerpflicht primär durch den Ort einer dauerhaften Wohnung vorgegeben wird. Es spielt keine Rolle, wie oft man sich in dieser Wohnung aufhält. Selbst bei Personen, die berufsbedingt selten zu Hause sind, wie Piloten oder Berater, wird die Steuerpflicht nicht durch die Tage der Anwesenheit, sondern durch andere Faktoren bestimmt.
Familienstand und Kinder können einen erheblichen Einfluss auf die Steuersituation haben. Sofern man nicht von Partner und Kindern getrennt lebt, besteht in der Regel eine Steuerpflicht dort, wo die Familie wohnt und die Kinder zur Schule gehen. Zudem kann die Steuerpflicht unabsichtlich in anderen Ländern ausgelöst werden, wenn man dort über längere Zeit verweilt, auch wenn man dort keine ständige Wohnstätte hat. Daher ist es wichtig, sich über die Kriterien, die eine unbegrenzte Steuerpflicht auslösen, genau zu informieren und entsprechende Entscheidungen über den eigenen Wohnsitz und seine steuerliche Ansässigkeit bewusst zu treffen.
Key Takeaways
Die 183-Tage-Regel ist nicht das entscheidende Kriterium für die unbegrenzte Steuerpflicht.
Der Wohnsitz und die familiären Verhältnisse sind zentrale Faktoren für die Bestimmung der Steuerpflicht.
Eine gezielte Wahl des steuerlichen Wohnsitzes kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Die Tragweite der Regelung zu den 183 Tagen
In steuerlichen Angelegenheiten halten sich viele an die weit verbreitete Annahme, dass eine 183-Tage-Präsenz im Land eine unbeschränkte Steuerpflicht auslöst. Diese Annahme ist allerdings irreführend. Die Steuerpflicht hängt nicht primär von der Anwesenheitsdauer ab. Dies ist insbesondere für Berufsgruppen wie Piloten, Berater oder Musiker relevant, da diese oft nicht 183 Tage an ihrem Wohnsitz verbringen.
Kriterien der Steuerpflicht
Hauptwohnsitz: Der entscheidende Faktor ist vielmehr der Ort, an dem eine Person einen Hauptwohnsitz unterhält, der als langfristige Wohnung dient und persönliche Gegenstände enthält.
Familie und Kinder: Das Vorhandensein von schulpflichtigen Kindern und der Wohnort des Ehepartners können ebenso einen erheblichen Einfluss auf die Steuerpflicht haben.
Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsdauer kann unter bestimmten Umständen relevant werden, insbesondere wenn man in einem Land ohne Hauptwohnsitz 183 Tage verbringt.
In manchen Ländern wie den USA oder dem Vereinigten Königreich gibt es abweichende Aufenthaltsdauern, die eine Steuerpflicht begründen können.
Wahl des Steuerwohnsitzes
Steuerliche Wohnsitzländer: Länder wie Malta oder Irland ermöglichen die Einrichtung eines Steuerwohnsitzes ohne die Notwendigkeit einer Mindestaufenthaltsdauer.
Erwägungen zur Steuerresidenz: Die Auswahl des Steuerwohnsitzes sollte sorgfältig getroffen werden, wobei sowohl persönliche Lebensumstände als auch die Infrastruktur des Landes berücksichtigt werden müssen.
KISS-Prinzip
Vereinfachung: Die Anwendung des „Keep It Simple, Stupid“-Prinzips ist ratsam, um die Komplexität zu mindern und nur einen Hauptwohnsitz zu unterhalten.
Die 183-Tage-Regel ist somit ein Aspekt unter vielen, der in der internationalen Steuerplanung Berücksichtigung finden sollte, aber nicht isoliert als alleiniges Kriterium für die Beurteilung der Steuerpflicht herangezogen werden kann.
OECD-Bestimmung der umfassenden Steuerpflicht
Steuersitz und Aufenthaltstage: Die oftmals genannte 183-Tage-Regel ist nach der Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht ausschlaggebend für die Begründung einer uneingeschränkten Steuerpflicht. Die tatsächliche physische Anwesenheit in einem Land spielt für die Bestimmung des Steuerwohnsitzes eine untergeordnete Rolle. Dies trifft insbesondere auf Berufe zu, bei denen Personen selten länger als 183 Tage an ihrem Wohnsitz verweilen, wie zum Beispiel bei Piloten oder Beratern.
Festigkeit der Wohnstätte: Entscheidend ist, ob eine Person über eine dauerhafte Wohnung verfügt, in der persönliche Gegenstände gelagert sind. Die Frequenz des Aufenthalts in dieser Wohnung ist dabei unerheblich. Die Möglichkeit einer steuerlichen Ansässigkeit in nur einem Land vereinfacht die Lage und erlaubt es Individuen, ein steuerlich attraktives Land für ihren Steuerwohnsitz auszuwählen.
Doppelte Wohnsitze: Das Vorhandensein von zwei langfristig gemieteten oder zur Verfügung stehenden Wohnungen kann zu einer komplizierteren steuerlichen Beurteilung führen, da es zu einer Steuerpflicht in mehreren Ländern kommen könnte. Das KISS-Prinzip („keep it simple, stupid“) empfiehlt hier Einfachheit, um mögliche steuerliche Verwicklungen zu vermeiden.
183-Tage-Regel: Trotz der zuvor genannten Bestimmungen existiert dennoch die 183-Tage-Regel als Kriterium für eine uneingeschränkte Steuerpflicht in einigen Ländern. Wer sich länger als 183 Tage in einem solchen Land aufhält, wird dort unabhängig von weiteren Umständen als steuerpflichtig betrachtet. Diese Regelung kann auch auf Langzeiturlauber zutreffen, die dort keine berufliche Tätigkeit ausüben.
Weitere Kriterien: Neben der steuerlichen Ansässigkeit spielen auch familiäre Bindungen, wie der Wohnort von Ehepartner und schulpflichtigen Kindern, eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Steuerpflicht. Ein Wohnsitz getrennt vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Familie ist für die Steuerpflicht kaum möglich.
Wahl des Steuerwohnsitzes: Die Auswahl des Steuerwohnsitzes sollte sorgfältig erfolgen. Steueroasen wie Panama oder Paraguay können geeignet sein, es sollte jedoch die Liste etwaiger schwarzer Listen beachtet werden, die den Zugang zum westlichen Bankensystem erschweren können. EU-Länder wie Malta oder Irland bieten oft attraktive Bedingungen für die steuerliche Ansässigkeit und sind als Standorte für ein steuerliches Domizil beliebt.
Steuerberatung: Eine individuelle Steuerberatung ist von wesentlicher Bedeutung, um die steuerliche Ansässigkeit an die persönlichen Verhältnisse und Vorhaben anzupassen. Es werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die beruflichen und privaten Lebensumstände sowie Zukunftspläne der Klienten.
Wohnsitz und Steuerpflicht
Vorteile eines einzigen Wohnsitzes
Besitzen Sie nur eine Wohnung, können Sie gezielt ein Land für Ihre steuerliche Ansässigkeit auswählen, das Ihnen steuerliche Vorteile bietet. Ihre Steuerpflichtigkeit richtet sich nach der nachweislichen Einrichtung einer echten Wohnstätte in dem gewählten Staat: Ihre persönlichen Gegenstände befinden sich dort, eine Steuernummer ist vorhanden und Steuererklärungen werden eingereicht. Die häufige physische Anwesenheit in dieser Wohnung ist kein entscheidender Faktor, solange Sie in keinem anderen Staat steuerpflichtig werden – etwa durch längere Anwesenheit.
Mehrere Wohnsitze und Steuerkomplexität
Mehrere Langzeit-Wohnsitze zu unterhalten, erhöht die steuerliche Komplexität. Es kann zur Steuerpflicht in mehreren Ländern führen und macht es erforderlich, die genaue Art der verschiedenen Wohnorte zu klären/zu definieren. Finden Sie sich in der Situation mit mehreren Wohnsitzen wieder, müssen Sie prüfen, in welchen Ländern Sie aufgrund Ihrer Anwesenheit steuerpflichtig sein könnten. Wichtige Faktoren wie der Wohnort der Familie und die schulische Situation der Kinder können die Steuerpflicht zusätzlich beeinflussen und binden Sie möglicherweise an einen Standort, unabhängig von anderen Überlegungen.
Der Einfluss des Wohnsitzes auf die Steuerpflicht
Steuerlich unbegrenzte Steuerpflicht entsteht nicht notwendigerweise durch dauerhafte Anwesenheit in einem Land, sondern durch die Unterhaltung einer dauerhaften Wohnung. Unabhängig davon, wie oft Personen dort tatsächlich sind, bestimmt der Ort des Hauptwohnsitzes die Steuerpflicht. Dies gilt auch für Berufsgruppen, die selten zu Hause sind, wie Piloten oder Berater.
Wohndauerregelung: Die verbreitete "183-Tage-Regel" ist nicht ausschlaggebend für eine unbegrenzte Steuerpflicht. Diese Regel ist eher relevant, um festzustellen, ob jemand in einem Land ohne steuerlichen Wohnsitz trotzdem unbegrenzt steuerpflichtig wird.
Hauptwohnsitz: Der OECD zufolge ist entscheidend, ob jemand einen langfristigen Wohnsitz unterhält, an dem persönliche Gegenstände aufbewahrt werden. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer spielt dabei keine Rolle.
Mehrere Wohnsitze: Bei der Unterhaltung von mehr als einem Wohnsitz können Steuerfragen komplexer werden. Es ist ratsam, sich auf einen Hauptwohnsitz zu beschränken, um die Steuerpflichten zu vereinfachen.
Familienstand: Der Wohnort von Ehepartnern und schulpflichtigen Kindern wirkt sich erheblich auf die Steuerpflicht aus. Ist die Familie an einem Ort angesiedelt, ergibt sich dort meist auch die Steuerpflicht.
Steuerwohnsitz bestimmen: Einige Länder bieten sich aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile als Wohnsitz an. Beispiele hierfür sind Malta oder Irland, wo es einfacher ist, einen steuerlichen Wohnsitz einzurichten, ohne dass eine langfristige physische Anwesenheit erforderlich ist.
Ein Einzelwohnsitz bietet zudem den Vorteil, dass die Personen im Grunde wählen können, in welchem Land sie steuerpflichtig sein möchten, vorausgesetzt, es besteht keine Steuerpflicht in einem anderen Land durch Anwesenheit oder andere Umstände. Um jedoch konkrete und länderspezifische Regelungen zu verstehen und eine optimale steuerliche Ansässigkeit zu wählen, ist eine umfassende Analyse der individuellen Umstände sowie professionelle Beratung empfehlenswert.
Auslöser der Unbeschränkten Steuerpflicht
Die häufig vorkommende Annahme, dass ein 183-tägiger Aufenthalt in einem Land automatisch zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führt, entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) betont, dass die unbeschränkte Steuerpflicht nicht primär von der Anwesenheitsdauer in einem Land abhängt. Viele Berufsgruppen wie Piloten, Berater oder Fernfahrer verbringen selten 183 Tage an ihrem Wohnsitz. Daher greift dieses Kriterium nicht.
Kernvoraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht ist vielmehr das Vorhandensein einer festen Wohnstätte, in der persönliche Gegenstände aufbewahrt werden, und nicht die Häufigkeit des Aufenthalts. Die Regelung der 183 Tage, die allgemein als Anhaltspunkt für die Begründung einer Steuerpflicht ohne festen Wohnsitz gilt, bezieht sich auf eine andere Sachlage. Die Anwendung dieses Kriteriums kann bei langfristigen Urlaubsaufenthalten in einem Land zu einer ungewollten Steuerpflicht führen – ungeachtet anderer Umstände.
Aufenthaltstage Steuerliche Bedeutung Unter 183 Tagen Keine automatische unbeschränkte Steuerpflicht. 183 Tage und mehr Mögliche unbeschränkte Steuerpflicht ohne festen Wohnsitz.
Weitere maßgebliche Faktoren, die über eine unbeschränkte Steuerpflicht entscheiden können, sind familiäre Bindungen, insbesondere wenn Kinder im schulpflichtigen Alter betroffen sind. Der Wohnort der Kinder beeinflusst in der Regel den Steuerwohnsitz der Eltern.
Fazit zur Steuerwohnsitzwahl: Die beste Strategie ist es, Komplexität zu vermeiden und das KISS-Prinzip anzuwenden – "keep it simple, stupid". Mit nur einer gemieteten, langfristig zur Verfügung stehenden Wohnung, in der persönliche Dinge gelagert sind, und ohne einen weiteren Wohnsitz kann der Steuerwohnsitz effektiv gewählt und steuerliche Klarheit geschaffen werden.
Mögliche Länder für die steuerliche Ansässigkeit:
Panama
Paraguay
Costa Rica
Malta
Irland
Bei der Auswahl des Steuerwohnsitzes ist zu beachten, dass der ausgewählte Standort mit vorhandener Infrastruktur und individuellen Lebensumständen harmoniert. Es ist ratsam, vorab zu klären, ob beispielsweise das Bankensystem des entsprechenden Lands genutzt werden kann und ob keine Einschränkungen durch etwaige Schwarze Listen bestehen.
Die Wahl des Steuerwohnsitzes sollte auf einer eingehenden Analyse der persönlichen Situation beruhen, da viele individuelle Aspekte wie berufliche Pläne, Vermögensverhältnisse und familiäre Bindungen beachtet werden müssen.
## Steuerwohnsitz und Entscheidungskriterien
### Länder mit steuerlichen Vorteilen
Es ist bekannt, dass Länder wie Irland oder Malta keine spezifische Anwesenheitsdauer als Voraussetzung für steuerliche Ansässigkeit voraussetzen. Hierbei ist entscheidend, das Vorhandensein einer dauerhaften Wohnung, in welcher persönliche Gegenstände lagern, was eine unbeschränkte Steuerpflicht begründet. Die Häufigkeit des Aufenthalts spielt hierbei keine Rolle.
- **Irland**: Keine Anwesenheitsdauer erforderlich.
- **Malta**: Keine Anwesenheitsdauer erforderlich.
### Problematik der schwarzen Listen
Verschiedene Staaten, darunter Costa Rica und Panama, befinden sich auf schwarzen Listen von Organisationen wie der EU oder OECD, was das Eröffnen von Konten in westlichen Ländern erschweren kann. Trotz der steuerlichen Attraktivität exotischer Residenzen ist die Kompatibilität mit dem westlichen Bankensystem zu prüfen.
- **Panama**: Schwierigkeiten beim Eröffnen westlicher Bankkonten möglich.
- **Costa Rica**: Erschwerte Nutzung westlicher Finanzdienstleistungen.
- **Dubai**: Herausforderungen bei der Kontoeröffnung aufgrund von Listeinträgen.
Steuerwohnsitzberatung
Beim Thema Steuerwohnsitz treten oft Missverständnisse bezüglich der Aufenthaltsdauer in einem Land auf. Obwohl weit verbreitet ist, dass 183 Tage Präsenz in einem Land steuerliche Pflichten mit sich bringen, ist dies nicht das ausschlaggebende Kriterium. Entscheidender ist die Existenz einer langfristig gemieteten oder zur Verfügung stehenden Wohnung, die als Hauptwohnsitz dient und in der persönliche Gegenstände aufbewahrt werden. Hierdurch wird im Allgemeinen eine unbeschränkte Steuerpflicht begründet, unabhängig davon, wie viel Zeit tatsächlich dort verbracht wird.
Menschen, die beruflich stark reisen, wie Piloten oder Berater, und weniger als 30 Tage zu Hause verbringen, können aufgrund ihrer Lebensweise nicht von manchen Regelungen wie dem zypriotischen Non-Dom-Status profitieren, der eine Mindestaufenthaltsdauer von 60 Tagen vorsieht. Länder wie Irland oder Malta hingegen setzen keine spezifische Aufenthaltsdauer voraus, was für internationale Geschäftsleute flexibler ist.
Die Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht verkomplizieren sich bei Vorhandensein mehrerer Wohnorte. Hier empfiehlt sich eine vereinfachte Lebensweise nach dem KISS-Prinzip – "Keep it simple, stupid". Die Fokussierung auf eine einzige Wohnung erleichtert die Wahl des steuerlichen Wohnsitzes und verringert die Komplexität bezüglich möglicher steuerlicher Verpflichtungen in verschiedenen Staaten.
Obwohl die 183-Tage-Regel teilweise angewendet wird, ist sie nicht immer maßgeblich. Die Regel besagt, dass Personen, die sich länger als 183 Tage in einem Land aufhalten, dort unter Umständen unabhängig von ihrem Wohnsitz steuerpflichtig werden. Dies kann beispielsweise Langzeiturlauber betreffen, die keine berufliche Tätigkeit im Land ausüben. In einigen Ländern, wie den USA oder Großbritannien, sind die Zeiträume für unbeschränkte Steuerpflicht sogar kürzer. Daher ist es wesentlich, die Aufenthaltsdauer im Kontext der steuerlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder genau zu analysieren.
Zusätzlich beeinflussen persönliche Umstände wie Familienverhältnisse und Wohnsituationen die steuerlichen Verpflichtungen maßgeblich. Eltern mit schulpflichtigen Kindern können kaum vermeiden, in dem Land steuerpflichtig zu werden, in dem ihre Kinder wohnen und zur Schule gehen.
Um steuerliche Wohnsitze effektiv zu wählen und zu optimieren, bedarf es einer umfassenden Beratung. Hierbei werden zahlreichen Faktoren wie persönliche Präferenzen, zukünftige berufliche Pläne und familiäre Situationen sorgfältig untersucht, um eine individuell angepasste steuerliche Strategie zu entwickeln. Einige Länder bieten besondere Steuervorteile und können als steuerlicher Wohnsitz in Betracht gezogen werden; dazugehören beispielsweise Malta oder Irland. Jedoch sollte man Vorsicht walten lassen bei Ländern, die auf schwarzen Listen stehen, da dies Schwierigkeiten bei Bankgeschäften mit sich bringen kann.
Die sorgfältige Auswahl des steuerlichen Wohnsitzes ist ein entscheidender Schritt für internationale Unternehmen und Einzelpersonen. Beratungsexperten unterstützen dabei, die geeignete Lösung, die steuerliche Effizienz mit Lebensqualität und persönlichen Anforderungen vereint, zu finden.
Spanien steuergünstig: Beckham Law jetzt endlich auch für Freiberufler
Entdecken Sie, wie das aktualisierte Beckham Law in Spanien nun Freiberuflern ermöglicht, steuerliche Vorteile zu genießen. Erfahren Sie mehr über die Nutzung eines Employer of Record, um ohne feste Niederlassung in Spanien steuergünstig zu arbeiten.
In Spanien wird das Beckham-Gesetz häufig diskutiert, besonders in Bezug auf seine steuerlichen Vorteile. Ursprünglich galt das Gesetz für Arbeitsverhältnisse und ermöglichte es bestimmten Expatriates, ihr ausländisches Einkommen für fünf bis sechs Jahre steuerfrei zu halten. Dieser Status war bislang selbstständigen Freiberuflern verwehrt. Nun gibt es jedoch einen innovativen Ansatz, der auch Freiberuflern ermöglichen könnte, von diesem besonderen Steuerstatus zu profitieren.
Als Schlüsselkomponente dieses neuen Ansatzes dient der Einsatz eines sogenannten Employer of Record, eines Dienstleisters, der die Anstellung in Spanien verwaltet, ohne dass eine eigene Betriebsstätte gegründet werden muss. Dies könnte Kosten verursachen, die sich für die steuerlichen Vorteile jedoch lohnen könnten. Dies vereinfacht den Verwaltungsaufwand für Freelancer, die in Spanien arbeiten und dennoch die Mehrheit ihres Einkommens über ein ausländisches Unternehmen erwirtschaften möchten. Die genaue Beachtung der rechtlichen Compliance bildet hierbei eine wichtige Grundlage für die Nutzung des Beckham-Gesetzes ohne Risiko einer festen Niederlassung.
Key Takeaways
Das Beckham-Gesetz bietet steuerliche Vorteile für Expatriates in Spanien, kann jedoch nun auch Freelancer betreffen.
Die Nutzung eines Employer of Record kann Freelancern helfen, die Vorteile des Beckham-Gesetzes in Anspruch zu nehmen, ohne eine feste Niederlassung zu gründen.
Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ist bei der Anwendung des Beckham-Gesetzes für steuerliche Vorteile essentiell.
Beckham-Gesetz: Allgemeine Erklärung
Das Beckham-Gesetz ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine steuerliche Befreiung für bestimmte ausländische Einkünfte. Ursprünglich waren von dieser Regelung vor allem Sportler und Künstler betroffen, jetzt können jedoch auch andere Personen davon profitieren. Hierzu zählen Angestellte spanischer Unternehmen, die Einkünfte aus dem Ausland beziehen, wie beispielsweise Kapitalerträge oder Krypto-Gewinne, die in diesem Fall in Spanien nicht besteuert werden.
Nutzung des Beckham-Gesetzes durch Unternehmer:
Gründung einer Firma im Ausland, z.B. Malta, zur Nutzung niedriger Steuersätze
Anstellung in Spanien, um einen Teil des Einkommens über eine spanische Firmenstruktur abzuwickeln
Die Mehrheit des Umsatzes wird im Ausland erzielt, wodurch diese steuerfrei bleibt
Freiberufler und das Beckham-Gesetz: Bisher war es Freiberuflern nicht gestattet, das Beckham-Gesetz für sich in Anspruch zu nehmen. Eine Lösung bietet nun der sogenannte Employer of Record-Service.
Employer of Record:
Dienstleister, der Freiberufler in Spanien offiziell anstellt
Übernahme von Steuern und Sozialabgaben in Spanien
Rest des Einkommens fließt an die ausländische Firma und bleibt in Spanien steuerfrei
Kosten und Administrativer Aufwand:
Monatliche Gebühren für den Employer of Record-Service
Notwendigkeit der Unterstützung durch Spezialisten bei der Registrierung für das Beckham-Gesetz
Zusammenarbeit mit spanischen Juristen und Steuerberatern für die rechtliche Abwicklung
Risiken und wichtige Überlegungen:
Grundsätzliches Risiko der Begründung einer Betriebsstätte in Spanien
Notwendigkeit der sorgfältigen Organisation und Beratung zu vermeiden von rechtlichen Problemen
Beckhams Steuerstatus und Beschäftigungsverhältnisse
In Spanien ermöglicht ein spezieller Steuerstatus, bekannt als Beckhams Gesetz, Personen eine steuerliche Befreiung für ausländische Einkünfte für die Dauer von fünf bis sechs Jahren. Dieser Status war traditionell mit einer Anstellung in Spanien verknüpft, weshalb Einkommen aus spanischer Arbeit besteuert wird, während Einkommen aus dem Ausland steuerfrei bleibt.
Anwendung auf Angestellte:
Ursprünglich konnten Künstler und Sportler diesen Vorteil nutzen, allerdings steht er nun hauptsächlich anderen Berufsgruppen offen.
Beschäftigte ausländischer Unternehmen können Kapitalgewinne aus dem Ausland, wie z.B. Einnahmen aus Kryptowährungen, steuerfrei in Spanien halten.
Geschäftsleute haben die Möglichkeit, eine Firma in einem niedrig besteuerten Land zu gründen und zugleich in Spanien einer Beschäftigung nachzugehen.
Einbezug der Freiberufler:
Zuvor konnten Freiberufler das Beckhams Gesetz in Spanien nicht nutzen.
Eine neue Möglichkeit bietet sich über das Konzept des Employer of Record (EoR) an, welcher als Dienstleister für die Einstellung von Personal in einem anderen Land ohne Firmengründung agiert.
Indem eine ausländische Firma, z.B. eine US LLC, einen EoR in Spanien nutzt, kann sich ein Freiberufler offiziell in Spanien anstellen lassen.
Kosten und Administration:
Die Monatskosten für den EoR-Service betragen mehrere Hundert Euro, ein angemessener Betrag angesichts der steuerlichen Vorteile.
EoRs, die spezielle Unterstützung für Beckhams Gesetz-Klienten bieten, existieren und arbeiten häufig mit spanischen Beratern zusammen, um die Anmeldung und die Konformität zu gewährleisten.
Wichtige Überlegungen:
Es muss beachtet werden, ob eine Betriebsstätte in Spanien durch die Unternehmung des Freiberuflers begründet wird, was steuerliche Folgen haben kann.
Expertenberatung sollte eingeholt werden, um die Situation korrekt zu verwalten und um die Vorteile des Beckhams Gesetzes legal zu nutzen.
Sollte Interesse an einer legalen Steueroptimierung bestehen, wird empfohlen, Experten zu konsultieren, um die persönlichen Umstände und die beste Vorgehensweise zu klären.
Anwendung des Beckham-Gesetzes für Selbstständige
In Spanien ist es seit kurzem möglich, dass auch Freiberufler von einem besonderen steuerlichen Status profitieren können. Ursprünglich war diese Regelung, bekannt als Beckham-Gesetz, nicht für Selbstständige gedacht. Die Regelung ermöglicht es, Einkünfte aus dem Ausland für fünf bis sechs Jahre steuerfrei zu erhalten, wobei dies ursprünglich nur in Verbindung mit einer Anstellung in Spanien galt.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen und Selbstständige:
Gründung einer Firma im Ausland mit niedriger Besteuerung (z.B. Malta mit 5% Steuersatz).
Anstellung in Spanien durch ein spanisches Unternehmen oder über einen Arbeitgeber der Verzeichnis (Employer of Record).
Geringer Umsatz und damit verbundene geringe Besteuerung in Spanien, wohingegen der Hauptumsatz im Ausland generiert und dort besteuert wird.
Lösung für Freiberufler über den Arbeitgeber der Verzeichnis:
Gründung einer ausländischen Gesellschaft, wie zum Beispiel einer US-amerikanischen LLC.
Diese LLC rechnet gegenüber Kunden ab und beauftragt einen Arbeitgeber der Verzeichnis in Spanien, den Freiberufler anzustellen.
Der Freiberufler ist somit offiziell in Spanien angestellt und zahlt dort die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Die übrigen Einnahmen laufen über die ausländische Gesellschaft und sind unter Anwendung des Beckham-Gesetzes in Spanien steuerfrei.
Kosten und administrative Aspekte:
Kosten für die Nutzung eines Arbeitgebers der Verzeichnis liegen im Bereich von mehreren Hundert Euro pro Monat.
Anmeldung zum Beckham-Gesetz erfolgt über korrespondierende Anwälte und Steuerberater in Spanien.
Notwendige Rechtskonformität der Verträge zwischen der ausländischen Gesellschaft und dem Arbeitgeber der Verzeichnis.
Bedenkliche Aspekte und due diligence:
Klärung der Frage, ob eine feste Geschäftseinrichtung (permanent establishment) in Spanien begründet wird.
Beratung zur rechtssicheren Strukturierung der Geschäftsaktivitäten und Optimierung der Steuersituation.
Für Interessierte bietet sich die Buchung einer Beratung an, um den individuellen Fall zu besprechen und eine optimale steuerliche Strategie zu entwickeln.
Nutzung eines Dienstanbieters für die Anstellung
Ein spezieller Steuerstatus in Spanien, bekannt als das Beckham-Gesetz, ermöglicht es Personen, ihr Einkommen aus dem Ausland für fünf bis sechs Jahre steuerfrei zu erhalten. Nicht mehr anwendbar für Künstler und Fußballspieler, ist dieses Gesetz besonders vorteilhaft für Unternehmer und Angestellte, die ausländische Kapitalerträge erzielen.
Anwendung für Freiberufler:
Bisher konnten Freiberufler in Spanien nicht vom Beckham-Gesetz profitieren.
Eine innovative Lösung ermöglicht jedoch nun auch Freiberuflern, dieses Gesetz zu nutzen.
Lösung über einen Employer of Record:
Ein Employer of Record ist ein Dienstleistungsanbieter, der Arbeitnehmer im Auftrag ausländischer Unternehmen einstellt, ohne dass diese eine lokale Firma gründen müssen.
Freiberufler können sich von einem Employer of Record in Spanien anstellen lassen.
Vorgehensweise:
Ein ausländisches Unternehmen, wie eine amerikanische LLC, stellt Rechnungen an die Kunden des Freiberuflers.
Die amerikanische LLC beauftragt einen spanischen Employer of Record, den Freiberufler anzustellen.
Der Freiberufler wird dann offiziell in Spanien angestellt und zahlt entsprechende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Finanzieller Aspekt:
Die Kosten für die Nutzung eines Employer of Record belaufen sich auf mehrere hundert Euro monatlich.
Administrativer Aufwand:
Die Suche nach einem geeigneten Employer of Record, der die Voraussetzungen für das Beckham-Gesetz erfüllt, ist entscheidend.
Unser Unternehmen arbeitet mit solchen Dienstleistern in Spanien zusammen und kann Unterstützung anbieten.
Schlüsselüberlegungen:
Die Einrichtung einer ausländischen Firma und die Beschäftigung über einen Employer of Record könnten Fragen bezüglich einer Betriebsstätte in Spanien aufwerfen.
Bei Interesse an dieser Lösung und dem Wunsch, mehrheitlich steuerfreies Einkommen in Spanien zu erzielen, empfiehlt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und Steuervorteile legal zu maximieren.
Steuerliche Vorteile und Unternehmensführung
Die Beckham-Regelung ist ein spezieller Steuerstatus in Spanien, der es ermöglicht, ausländische Einkünfte für etwa fünf bis sechs Jahre steuerfrei zu erhalten. Ursprünglich für Angestellte gedacht, können nun auch Freelancer davon profitieren, indem sie Dienstleistungen wie die eines Arbeitgeber-Ersatzes (Employer of Record) nutzen. Hierdurch kann man als Freelancer offiziell in Spanien angestellt werden und Einkünfte aus einem ausländischen Unternehmen – beispielsweise einer amerikanischen LLC – beziehen, die dann in Spanien steuerfrei bleiben.
Finanzielle Aspekte
Monatliche Kosten: Mehrere hundert Euro.
Steuervorteile: Einkünfte über den Employer of Record in Spanien versteuert, Rest über ausländische Firma steuerfrei.
Organisatorisches
Employer of Record: Koordinierung über spanische Korrespondenz-Anwälte und Steuerberater.
Besteht eine Kooperation mit spanischen Employer of Records, die die Beckham-Regelung unterstützen.
Gehaltsabrechnungen und Steuerabführungen erfolgen durch den Employer of Record.
Betrachtungen zur Unternehmensführung
Risiken einer Betriebsstätte in Spanien sind zu prüfen.
Strategien zur Vermeidung einer festen Betriebsstätte und damit verbundenen steuerlichen Verpflichtungen in Spanien.
Weitere Anmerkungen
Die Nutzung dieses Steuerstatus für Freelancer erfordert eine umsichtige Planung und das Einbeziehen eines spezialisierten Rechtsberaters, um die Regelungen ordnungsgemäß zu navigieren.
Für Freelancer, die in Spanien steuerlich effizient arbeiten möchten, bietet die Beckham-Regelung kombiniert mit einem Employer of Record eine attraktive Lösung. Die Kosten sind im Vergleich zu den Steuereinsparungen verhältnismäßig gering und durch die richtige Unterstützung ist der administrative Aufwand handhabbar.
Wahl und Einsatz eines Arbeitgeberdienstleisters
Beim Navigieren der steuerlichen Landschaft in Spanien stößt man häufig auf das sogenannte Beckham-Gesetz, ein spezieller Steuerstatus, der es ermöglicht, ausländisches Einkommen für fünf bis sechs Jahre steuerfrei zu erhalten. Dieser Vorteil war bisher für fest Angestellte reserviert. Nun allerdings eröffnet sich eine Möglichkeit, diesen Status auch als Freiberufler zu nutzen, indem man einen „Employer of Record“ (Arbeitgeberdienstleister) einschaltet.
Ein Arbeitgeberdienstleister agiert als Dienstleister für Unternehmen, die Mitarbeiter im Ausland anstellen möchten, ohne dort eine eigene Niederlassung zu gründen. Er kümmert sich um die Anstellung, entrichtet die erforderlichen Steuern und Sozialabgaben und sorgt damit für eine problemlose Beschäftigung.
Prozessablauf:
Registrierung für das Beckham-Gesetz: Über spanische Korrespondenzanwälte und Steuerberater.
Vertragsgestaltung: Zwischen der ausländischen Gesellschaft und dem Arbeitgeberdienstleister, kompatibel mit dem Beckham-Gesetz.
Anstellung in Spanien: Durch den Arbeitgeberdienstleister.
Freiberufler können nun ein ausländisches Unternehmen, wie zum Beispiel eine amerikanische LLC, nutzen, um Rechnungen an ihre Kunden zu stellen. Dieses Unternehmen beauftragt dann einen spanischen Arbeitgeberdienstleister, der den Freiberufler in Spanien anstellt. Ein wesentlicher Teil des Einkommens kann somit über die LLC fließen und bleibt unter Nutzung des Beckham-Gesetzes in Spanien steuerfrei.
Kostenaspekte: Die Dienste eines Arbeitgeberdienstleisters sind mit Kosten verbunden, die jedoch angesichts des steuerlichen Nutzens als angemessen betrachtet werden können. Sie belaufen sich auf mehrere hundert Euro pro Monat.
Zu beachtende Risiken: Eine Schlüsselfrage ist, ob die Aktivitäten des Freiberuflers in Spanien zur Begründung einer Betriebsstätte führen könnten. Fachkundiger Rat ist unerlässlich, um diese Situation gesetzeskonform zu handhaben.
Suche nach einem Arbeitgeberdienstleister: Es ist wichtig, einen geeigneten Dienstleister zu finden, der Erfahrung mit dem Beckham-Gesetz hat und spezielle Lösungen für die Steuerpflichtigen anbieten kann.
Für freiberuflich Tätige, die überlegen, nach Spanien umzusiedeln oder dort zu arbeiten und gleichzeitig Steuern zu sparen, empfiehlt sich eine ausführliche Beratung.
Anmeldung und Arbeitstätigkeit in Spanien
Spanien bietet einen besonderen steuerlichen Status, bekannt als das Beckham-Gesetz, der es gewissen Personen erlaubt, ausländische Einnahmen fünf bis sechs Jahre lang steuerfrei zu beziehen. Dies betrifft normalerweise Einkommen aus dem Ausland und ist an eine Beschäftigung in Spanien geknüpft. Ursprünglich für Sportler und Künstler gedacht, steht dieser Status heute auch anderen Gruppen offen.
Für Unternehmer kann diese Regelung besonders attraktiv sein. Sie könnten eine Firma in einem Land mit niedrigeren Steuersätzen gründen und gleichzeitig in Spanien angestellt sein. Durch diese Konstellation könnten sie von reduzierten Steuersätzen im Gründungsland profitieren und gleichzeitig die Vorteile des Beckham-Gesetzes für Einkommen aus dem Ausland nutzen.
Freiberufler hatten bisher keinen Zugang zu diesem Status, doch das hat sich geändert. Die Lösung bietet die Nutzung eines sogenannten Employer of Record (EoR). Ein EoR ist ein Dienstleister, der es Firmen ermöglicht, Mitarbeiter in einem anderen Land legal zu beschäftigen, ohne dort eine physische Präsenz zu etablieren.
Arbeit mit einem Employer of Record (EoR)
Fakturierung von Kunden: erfolgt über eine ausländische Firma, beispielsweise eine amerikanische LLC.
Anstellung: in Spanien über einen EoR, inklusive Gehalt und Abführung der lokalen Steuern und Sozialabgaben.
Kosten: Mehrere hundert Euro monatlich für die Dienste des EoR – ein vertretbarer Betrag angesichts der Steuervorteile.
Notwendige Schritte und Berücksichtigung von Steuergesetzen
Registrierung: für das Beckham-Gesetz über spanische Korrespondenzanwälte und Steuerberater.
Vertragserstellung: zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem EoR muss mit dem Beckham-Gesetz konform gehen.
Permanente Betriebsstätte: Risiko für eine steuerliche Betriebsstätte in Spanien muss ausgeschlossen werden; Beratung notwendig.
Für diejenigen, die rechtlich korrekt als Freiberufler in Spanien arbeiten und dabei Steuern sparen möchten, bietet sich eine Beratung zur bestmöglichen Umsetzung des Beckham-Gesetzes an. Die Koordination mit erfahrenen EoRs ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses.
Gefahren und Überlegungen beim Aufbau einer festen Betriebsstätte
Beim Überlegen, ein Unternehmen zu gründen oder sich in Spanien niederzulassen, besteht die Möglichkeit der Nutzung des sogenannten Beckham-Gesetzes. Ursprünglich für Fußballspieler und Künstler gedacht, steht es heute anderen Berufsgruppen offen. Dies ermöglicht es, bei einer Anstellung in einem spanischen Unternehmen, Einkünfte aus dem Ausland steuerlich geltend zu machen. Dennoch sind Risikofaktoren und organisatorische Aspekte zu berücksichtigen.
Anwendung der Regelung auf Freiberufler
Früher keine Anwendbarkeit auf Freiberufler
Lösung durch die Nutzung eines Employer of Record gefunden
Funktionsweise des Employer of Record
Administrative Dienstleistung, die das lokale Unternehmen erspart
Der Dienstleister übernimmt die Anstellung sowie Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
Der Freiberufler wird in Spanien angestellt, wobei der Großteil des Einkommens über ein ausländisches Unternehmen steuerfrei bleibt
Kosten
Monatliche Kosten von mehreren Hundert Euro
In Relation zu Steuervorteilen betrachtet, sind diese Kosten angemessen
Wahl des richtigen Employer of Record
Nicht alle Dienstleister unterstützen die speziellen Anforderungen des Beckham-Gesetzes
Spezialisierte Arbeitgeber erforderlich, die die Regelung kennen und umsetzen können
Risiko einer festen Betriebsstätte
Eine kritische Überlegung ist die mögliche Begründung einer festen Betriebsstätte in Spanien
Dies hängt von der Struktur und dem Management der ausländischen Gesellschaft ab
Vorgehensweise
Konsultation erforderlich, um die Situation gesetzeskonform zu gestalten
Individuelle Beratung und Unterstützung durch Fachexperten
Die Nutzung des Beckham-Gesetzes kann für Freiberufler interessant sein, sofern sie die Regelungen richtig anwenden und das Risiko der Gründung einer festen Niederlassung vermeiden. Eine professionelle Beratung im Vorfeld ist empfehlenswert, um die Vorteile nutzen und gleichzeitig gesetzeskonform handeln zu können.
Steuerberatung und Rechtskonformität
Steuerstatus in Spanien: Der sogenannte Beckham-Gesetz ermöglicht es einigen Personen, unter bestimmten Umständen ihr im Ausland erzieltes Einkommen in Spanien steuerfrei zu erhalten. Dies war traditionell mit einer Anstellung in Spanien verbunden. Fußballspieler, nach denen das Gesetz benannt ist, profitierten davon, indem sie ihr im Ausland verdientes Einkommen nicht versteuern mussten, während sie in Spanien angestellt waren.
Für Unternehmer gültige Regelungen: Der Anwendungsbereich des Beckham-Gesetzes umfasst auch Unternehmer, die durch die Gründung von Unternehmen im Ausland, wie beispielsweise in Malta, und gleichzeitige Anstellung in einer spanischen Firma davon profitieren können.
Problemstellung für Freiberufler: Bisher konnten Freiberufler von diesen Vorteilen nicht Gebrauch machen. Die Bedingungen des Beckham-Gesetzes ließen eine Anwendung für selbstständige Tätigkeiten ohne feste Anstellung in Spanien nicht zu.
Lösungsansatz über Dienstleister: Die Lösung für dieses Problem bietet der sogenannte Arbeitgeber des Aufzeichnungs-Dienstes (Employer of Record). Dieser Dienst ermöglicht es Freiberuflern, als Angestellte in Spanien geführt zu werden, auch wenn ihre Kunden und ihr Geschäft im Ausland sind. Die Anstellung durch einen solchen Dienstleister ermöglicht es, die Vorgaben des Beckham-Gesetzes zu erfüllen.
Kosten und Verwaltungsaufwand: Die Dienstleistungen eines Arbeitgeber des Aufzeichnungs-Dienstes sind kostenpflichtig, die sich im Hinblick auf die Steuervorteile jedoch in Grenzen halten. Das Finden solcher Dienstleister kann eine Herausforderung sein, jedoch sind diese durch das Netzwerk des Sprechenden zugänglich.
Berücksichtigung einer Betriebsstätte in Spanien: Ein wesentlicher Punkt ist die Vermeidung der Begründung einer festen Betriebsstätte in Spanien durch unternehmerische Aktivitäten, was zu steuerlichen Konsequenzen führen könnte. In einer Beratung würde dargelegt, wie diese Situation vermieden und gleichzeitig die Vorteile des Beckham-Gesetzes genutzt werden können.
Angebotene Beratungsdienste: Es wird eine Beratung angeboten, um die Umstände, unter denen das Beckham-Gesetz angewendet werden kann, zu klären und eine rechtskonforme Umsetzung zu gewährleisten, die zu erheblichen Steuereinsparungen führen kann.
Überblick und Einsatzmöglichkeiten
Im Fokus dieses Abschnitts steht das Beckham-Gesetz, welches eine spezielle steuerliche Regelung in Spanien beschreibt. Diese ermöglicht es, unter bestimmten Bedingungen ausländisches Einkommen für fünf bis sechs Jahre steuerfrei zu erhalten. Ursprünglich war diese Regelung an eine Anstellung in Spanien gebunden. Berühmte Personen wie Künstler und Fußballspieler sind von dieser Regelung ausgeschlossen, dennoch bietet sie für normale Angestellte und Unternehmer attraktive Optionen. Es ergibt sich beispielsweise die Möglichkeit, als Angestellter eines spanischen Unternehmens Kapitalgewinne aus dem Ausland steuerfrei zu beziehen.
Einsatz bei Selbstständigen:
Frühere Einschränkungen: Selbstständige konnten das Beckham-Gesetz bisher nicht nutzen.
Neue Lösungen: Durch eine neue Vorgehensweise, ähnlich einem Modell aus Thailand, ergeben sich nun Optionen für Selbstständige, das Beckham-Gesetz anzuwenden.
Nutzung eines Arbeitgeber-Dienstleisters:
Definition: Ein Arbeitgeber-Dienstleister (Employer of Record) ermöglicht die offizielle Anstellung in Spanien, ohne dass ein Unternehmen dort gegründet werden muss.
Verfahren: Selbstständige mit ausländischer Firma (z.B. US-LLC) lassen sich über einen spanischen Arbeitgeber-Dienstleister anstellen und nutzen so die Vorteile des Gesetzes.
Kosten: Die Kosten liegen im mehrere Hundert Euro pro Monat, was sich gegenüber den Steuervorteilen als gängig erweist.
Umgang mit der Regelung:
Beckham-Gesetz Anmeldung: Die Anmeldung für das Beckham-Gesetz erfolgt über spanische Korrespondenzanwälte und Steuerberater.
Unterstützende Dienstleister: Arbeitgeber-Dienstleister sollten spezialisierte Lösungen für Beckham-Gesetz-Steuerzahler anbieten.
Es ist wesentlich, dass Freelancer die Frage der Betriebsstätte beachten, um festzustellen, ob ihre ausländische Firma eine dauerhafte Geschäftseinrichtung in Spanien begründet. Um alle rechtlichen Belange korrekt zu handhaben, wird empfohlen, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Länder ohne Krypto Steuern (Stand 2023)
Entdecken Sie die Top-Länder ohne Krypto Steuern im Jahr 2023. Informieren Sie sich über die besten Jurisdiktionen für Krypto-Investoren, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Ihr Vermögensmanagement zu optimieren.
Kryptowährungen sind zu einem Spannungsfeld globaler Finanzen geworden, und viele Menschen suchen nach Wegen, ihre Gewinne zu maximieren. Ein entscheidender Faktor hierfür ist das Verständnis der steuerlichen Implikationen von Krypto-Transaktionen. Während einige Länder hohe Steuern auf Krypto-Gewinne erheben, bieten andere Länder steuerliche Anreize und haben geringere oder sogar keine Krypto-Steuern. Dies kann insbesondere für Privatpersonen und Investoren von Interesse sein, die Kryptowährungen als Teil ihres Vermögensmanagements handeln.
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass unterschiedliche Vorschriften für Privatpersonen, Investoren und Unternehmen existieren. Insbesondere der gelegentliche Handel mit Kryptowährungen durch Privatanleger kann in einigen Jurisdiktionen steuerfrei sein. Für den kommerziellen und vollzeitlichen Krypto-Handel hingegen sind die Einkünfte in der Regel steuerpflichtig. Die Gesetze und Kriterien variieren von Land zu Land und es ist unerlässlich, dass Personen, die in diesem Bereich tätig sind, ihre jeweilige steuerliche Situation genau kennen und sich entsprechend informieren.
Key Takeaways
Kryptowährungsgewinne können in einigen Ländern steuerlich begünstigt sein.
Für gelegentlichen Handel durch Privatanleger gelten in bestimmten Ländern keine Steuern.
Die steuerliche Behandlung von Krypto-Transaktionen hängt von den individuellen Umständen und lokalen Gesetzen ab.
Steuern auf Kryptowährungen
Grundlagen zu Kryptowährungssteuern
Kryptowährungen haben weltweit unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Während manche Länder keine Steuern auf Gewinne aus Kryptowährungen erheben, gelten anderswo spezifische Steuersätze. Im Kontext der privaten Vermögensverwaltung sind gelegentliche Verkäufe von Krypto-Assets in bestimmten Ländern steuerfrei. Die staatliche Einstufung digitaler Währungen hat direkte Konsequenzen für die Besteuerung dieser Vermögenswerte.
Unterschiede zwischen privaten Anlegern und professionellen Händlern
Private Anleger:
Gelegentliche Transaktionen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung unterliegen oftmals keiner Besteuerung.
Das Halten von Kryptowährungen als Investitionsanlage oder Zahlungsmittel kann in einigen Ländern steuerlich begünstigt sein.
Personen, die Kryptowährungshandel gewerblich betreiben, sind steuerpflichtig.
Faktoren wie die tägliche Handelsdauer, die Anzahl der verwendeten Monitore und ob der Handel die Haupteinkommensquelle darstellt, beeinflussen die Steuersituation.
Beispiele für steuerliche Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern:
Land Steuerregelung für private Anleger Hinweis für Vollzeit-Trader Georgien Keine Steuer auf Kryptogewinne Wird als nicht geografisch zugehöriges Gut behandelt Irland Ausländische Einkommen steuerfrei bei Non-Dom Status Keine Nutzung von irischen Plattformen erlaubt Malaysia Krypto nicht als Kapitalvermögen anerkannt Steuerfreiheit für gelegentlichen Handel Malta Keine Kapitalertragssteuer auf Krypto als Wertanlage Non-Dom Status relevant für steuerliche Behandlung Portugal Keine Steuer zwischen Kryptowährungen, aber Kapitalertragssteuer beim Wechsel zu Fiat Einhaltung einer einjährigen Haltefrist vermeidet Steuern
Kryptowährungsfreundliche Nationen
In einigen Staaten können Bürger Gewinne aus Kryptogeschäften steuerfrei realisieren. Dies betrifft überwiegend einzelne Verkäufe durch Privatpersonen, welche kryptowährungen gelegentlich im Rahmen ihres Vermögensmanagements handeln. Gewerblicher Kryptohandel hingegen unterliegt der Einkommensteuer. In einigen Ländern ist die Krypto-Besteuerung aufgrund von Steuergrundsätzen oder speziellen Regelungen für Ausländer geringer oder nicht vorhanden.
Georgien: Es existiert keine Besteuerung von Krypto-Einkommen für Individuen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die georgische Regierung digitale Währungen nicht als georgisches Eigentum ansieht und demzufolge auch keine Kapitalertragssteuer erhebt, da in Georgien das Territorialprinzip gilt.
Irland: Individuen mit 'Non-Dom'-Status können ausländische Einkünfte steuerfrei vereinnahmen. Im Kontext von Krypto bedeutet dies, dass Gewinne aus Transaktionen auf nicht-irischen Plattformen für 'Non-Doms' steuerfrei sind, solange die Erlöse nicht nach Irland fließen.
Malaysia: Hier werden Kryptowährungen weder als Kapitalgüter noch als gesetzliches Zahlungsmittel betrachtet. Daher bleiben private Investoren, die gelegentlich handeln, von der Steuer befreit.
Malta: Oftmals als 'Blockchain Island' bezeichnet, wird angenommen, dass in Malta Kryptotransaktionen steuerfrei sind. Dies kann auf die Anerkennung digitaler Währungen als Tauschmittel und Wertanlage zurückgeführt werden, was die Befreiung von der Kapitalertragssteuer bei langfristigen Gewinnen mit sich bringt.
Portugal: Bis 2023 galt Portugal als Krypto-Steuerparadies. Änderungen in der Gesetzgebung führten zur Einführung einer Steuer von 28% auf Verkäufe in Fiat-Währungen. Transaktionen zwischen Kryptowährungen bleiben jedoch steuerfrei, und es gibt eine vollständige Steuerbefreiung, sofern eine Haltefrist von einem Jahr eingehalten wird.
Die Regulierungen im Bereich Kryptowährungen sind einem stetigen Wandel unterworfen, und es ist zu erwarten, dass Bestimmungen zukünftig angepasst oder verschärft werden könnten. Wichtig ist, sich über aktuelle Gesetzesänderungen informiert zu halten.
Georgien
In Georgien gibt es für Einzelpersonen keine Einkommenssteuer auf Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen. Dies wurde vom georgischen Finanzministerium ausdrücklich bestätigt. Da die georgische Regierung digitale Währungen nicht als in Georgien lokalisierte Vermögenswerte betrachtet, fallen diese auch nicht unter die Kapitalertragssteuer. Das Territorialprinzip ist hier ausschlaggebend, wonach nur Einkünfte besteuert werden, die von georgischen Quellen stammen. Dies bedeutet, dass das Handeln mit Kryptowährungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein kann.
Regelungen in Georgien:
Keine Einkommenssteuer: Individuen zahlen keine Einkommenssteuer auf Gewinne aus dem Kryptohandel.
Territorialprinzip: Erfasst werden nur die Einkünfte, die innerhalb Georgiens erzielt werden.
Keine Kapitalertragssteuer: Kryptowährungen unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer, da sie nicht als lokalisiertes Vermögen gelten.
Die Regelungen spezifizieren, dass dies insbesondere für den gelegentlichen Verkauf von Krypto-Assets durch private Investoren im Rahmen ihres eigenen Vermögensmanagements gilt. Im Falle einer kommerziellen Tätigkeit oder eines Vollzeithandels mit Kryptowährungen können andere Steuervorschriften zur Anwendung kommen.
Diese Informationen spiegeln den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt wider. Es ist stets ratsam, sich auf den neuesten Stand zu bringen, da im Bereich der Krypto-Regulierung dynamische Entwicklungen stattfinden.
Irland
In Irland profitieren Personen mit dem Status als Nichtansässige (non-dom) von einer steuerlichen Besonderheit: Ausländische Einkünfte bleiben steuerfrei. Diese Regelung betrifft auch Einkünfte aus dem Kryptowährungshandel, sofern keine Verbindung zu irischen Krypto-Börsen oder Handelsplattformen besteht. Demzufolge müssen ausländische Staatsangehörige mit non-dom Status in Irland keine Steuern auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen zahlen, falls diese Einkünfte außerhalb Irlands generiert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Nutzung irischer Börsen oder Plattformen in diesem Kontext nicht gestattet ist, und die Einkünfte dürfen nicht ins Land gebracht werden.
Malaysia
In Malaysia betrachtet die Regierung Kryptowährungen weder als Kapitalvermögen noch als gesetzliches Zahlungsmittel. Daher sind Transaktionen mit Kryptowährungen für Privatanleger, die diese gelegentlich handeln, völlig steuerfrei. Es ist wichtig zu betonen, dass diese steuerfreie Regelung ausschließlich auf den privaten, unregelmäßigen Handel abzielt.
Steuerstatus von Kryptowährungen in Malaysia:
Keine Kapitalvermögensgegenstände
Keine gesetzliche Zahlungsmittel
Transaktionen sind steuerfrei für Privatanleger
Die Auslegung dieser Regelungen hängt allerdings jeweils von der individuellen Situation des Anlegers ab. Wer Kryptowährungen jedoch beruflich und geschäftlich handelt, unterliegt in diesem Fall einer Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.
Malta
Malta ist auch bekannt als die "Blockchain-Insel" und wird häufig diskutiert, wenn es um steuerlich attraktives Wohnen geht. Im Land werden Kryptowährungen als Wertanlage und Tauschmittel anerkannt, wodurch langfristige Krypto-Gewinne, solange sie als Wertanlage dienen, nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen – ähnlich wie bei anderen Kapitalanlagen. Ein weiterer Punkt ist der sogenannte Non-Dom-Status; Einnahmen ohne Bezug zu Malta, wie beispielsweise durch Börsen oder Handelsplattformen, sind steuerfrei, dürfen jedoch nicht ins Land gebracht werden.
Steuerregelungen für Kryptowährungen in Malta:
Anerkannt als Wertanlage und Tauschmittel
Keine Kapitalertragssteuer auf langfristige Gewinne
Non-Dom-Status führt zu steuerfreien Einkünften ohne lokale Verbindung
Einnahmen dürfen nicht nach Malta gebracht werden
Hervorhebung des Non-Dom-Status:
Einkünfte, die außerhalb Maltas generiert werden, bleiben unbesteuert
Keine Nutzung maltesischer Börsen oder Handelsplattformen erlaubt
Es wird deutlich, dass besonders für Private Investoren, die gelegentlich Kryptowährungen verkaufen, die maltesische Steuerlandschaft vorteilhaft sein kann. Professionelle Händler oder diejenigen, die regelmäßig und gewerblich handeln, müssen allerdings mit anderen steuerlichen Bedingungen rechnen.
Portugal
Entwicklungen im Jahr 2023
2023 führte Portugal gesetzliche Veränderungen für die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen ein. Vorher war Portugal als eine Art Krypto-Paradies bekannt, da es kaum Regulierungen gab. Viele siedelten aus diesem Grund um. Die neue Gesetzgebung besagt, dass nun ein Steuersatz von 28% auf den Verkauf von Kryptowährungen erhoben wird. Allerdings hat die portugiesische Regierung beschlossen, Transaktionen zwischen Kryptowährungen nicht zu besteuern. Gewinne aus dem Verkauf sind nur dann steuerpflichtig, wenn sie in Fiat-Währungen umgetauscht werden. Darüber hinaus ist nach einer einjährigen Haltefrist eine vollständige Steuerbefreiung vorgesehen.
Spezifische Regelungen
Es ist wichtig zu beachten, dass der bevorzugte Steuersatz für den NHR-Status (Non-Habitual Resident) in Portugal keine Auswirkungen auf die Krypto-Besteuerung hat. Die Steuergesetze beziehen sich spezifisch auf Krypto-Aktivitäten und bieten die Möglichkeit, nach einer Haltefrist von einem Jahr ohne Besteuerung zu veräußern. Dies bedeutet, dass man Kryptoeinnahmen in eine Stablecoin umwandeln und bis zum Ablauf des Jahres warten kann, um sie dann in Portugal steuerfrei abzuheben. Die Regelungen sind ein Zeichen für die fortschreitende Anpassung der Gesetzgebung im Bereich Kryptowährungen, um mit der Entwicklung des digitalen Finanzsektors Schritt zu halten.
Schweiz
Steuerlandschaft für Kryptowährungen: In der Schweiz sind viele Unternehmen aus dem Bereich Blockchain und Kryptotechnologien angesiedelt. Insbesondere Zug, bekannt als das "Crypto Valley", ist die Heimat von über 900 Unternehmen aus dieser Branche. Die steuerliche Behandlung von Krypto-Einkünften in der Schweiz variiert. Die Umstände des einzelnen Falles sind entscheidend dafür, ob und wie Transaktionen zu versteuern sind.
Handel und Investitionen: Private Anleger, die nur gelegentlich Kryptowährungen verkaufen, fallen unter die Kategorie der nicht professionellen Vermögensverwaltung, wobei solche Transaktionen häufig steuerfrei sind. Dennoch können aktive Händler mit regelmäßigem Handel und denen, die davon ihren Lebensunterhalt bestreiten, steuerpflichtige Einkünfte erwirtschaften, die der Einkommensteuer unterliegen.
Kriterien für steuerpflichtige Kryptogeschäfte: Mehrere Faktoren können für die Bestimmung der Steuerpflicht in der Schweiz herangezogen werden: die Dauer der täglichen Handelsaktivitäten, die Verwendung mehrerer Monitore, die Hauptquelle des Einkommens und ähnliche Aspekte können dazu führen, dass der Handel als berufliche Tätigkeit eingestuft und entsprechend besteuert wird.
Steuerstatus: In der Schweiz ist es wichtig, den individuellen Steuerstatus und die jeweiligen Umstände zu kennen, um korrekt einschätzen zu können, ob man als privater oder gewerblicher Händler gilt. Nicht in jedem Fall wird vom Finanzamt eine genaue Prüfung durchgeführt, doch die Verantwortung für eine korrekte Einordnung und eventuelle Deklaration von Einkünften liegt beim Steuerpflichtigen selbst.
Rechtslage und Unsicherheit: Die Gesetzgebung im Bereich Kryptowährungen unterliegt ständigen Veränderungen, was zu Unsicherheiten führen kann. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, stets auf dem neuesten Stand zu sein und die Gesetzeslage genau zu beobachten, da Änderungen unerwartet eintreten und die Steuersituation für Krypto-Anleger beeinflussen können.
Die hier dargestellten Informationen reflektieren die Situation zum Zeitpunkt der Ausführungen und können sich in der Zwischenzeit geändert haben.
Vermeide Erbschaft- & Schenkungsteuer durch Umzug in diese Länder
Entdecken Sie, wie Sie durch den Umzug in Länder ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer Ihre steuerliche Belastung minimieren können. Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Bindungen Deutschlands und wie Sie langfristig planen, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden.
In der heutigen globalisierten Welt ist es von wesentlicher Bedeutung, die steuerlichen Konsequenzen von Erbschaften und Schenkungen zu verstehen. Insbesondere in Deutschland können Steuern auf Erbschaften und Schenkungen beträchtlich sein; allerdings existieren Regelungen, die unter bestimmten Bedingungen eine Steuerpflicht auch nach dem Wegzug ins Ausland begründen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass ehemalige deutsche Steuerpflichtige bis zu fünf oder sogar zehn Jahre nach ihrem Fortzug aufgrund einer "erweiterten beschränkten Steuerpflicht" weiterhin für Erbschafts- oder Schenkungssteuer in Deutschland haften können.
Die Verbindung zu Deutschland bleibt steuerlich relevant, wenn ein Erbschaftsfaktor wie der Erblasser, der Erbe oder der Standort des Erbes – wie beispielsweise Immobilien – in Deutschland liegt. Das Resultat: Erbschaftssteuer muss gezahlt werden, ungeachtet davon, wo der Erbe oder das Vermögen sich befindet. Diese steuerliche Verankerung kann besonders dann überraschen, wenn ein Erbe in einem Land wie den USA lebt, wo hohe Freibeträge das Erbschaftssteueraufkommen reduzieren, und dennoch die vollständige deutsche Erbschaftssteuer auf das geerbte Vermögen begleichen muss. Optimierungsmöglichkeiten für Erbschafts- und Schenkungssteuer sind gleichermaßen komplex wie individuell und hängen stark von der jeweiligen Konstellation und den Ländergesetzen ab.
Schlüsselerkenntnisse
Deutschland hält an einer ausgedehnten Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht fest, die auch nach einem Umzug ins Ausland bestehen kann.
Eine Steuerschuld in Deutschland kann selbst dann entstehen, wenn nur eines der drei Elemente – Erbe, Erblasser oder Vermögen – in Deutschland lokalisiert ist.
Verschiedene Länder bieten steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer reduzieren oder vermeiden können.
Bestimmungen zu Erbschafts- und Schenkungssteuern in Deutschland
In Deutschland gibt es spezifische Regelungen bezüglich der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Für Personen, die aus Deutschland wegziehen, besteht weiterhin eine Steuerpflicht für Erbschaften und Schenkungen für einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei sich diese Frist auf zehn Jahre verlängern kann, wenn besondere steuerliche Bindungen vorliegen.
Steuerpflicht bei Erbschaften:
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verhältnis dreier Faktoren: Erbe, Erblasser und der Lage des Erbes.
Sollte der Erbe oder Erblasser in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein oder das Erbe sich in Deutschland befinden, wie beispielsweise Immobilien, wird Erbschaftssteuer fällig.
Besteuerung grenzüberschreitender Erbschaftsfälle:
Ein in Deutschland lebender Erbe wird zur Kasse gebeten, selbst wenn das Erbe aus dem Ausland stammt, wie im Fall eines Erbes aus den USA, bei dem dort keine Erbschaftssteuer anfiel.
Regelungen zur Schenkungssteuer:
Eine genaue Planung von Schenkungen ist möglich, bei Erbschaften hängt die Steuerplanung von verschiedenen Umständen ab.
Schenkungssteuer ist in Deutschland sowohl von der schenkenden als auch der empfangenden Person zu leisten, je nachdem wer in Deutschland steuerpflichtig ist.
In bestimmten Ländern kann die Erbschafts- und Schenkungssteuer umgangen werden, und in einigen Fällen bestehen attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für Ausländer. Beispiele hierfür sind:
Argentinien: In den ersten fünf Jahren keine Besteuerung ausländischen Einkommens für Neuansässige.
Australien: Keine Erbschaft- oder Schenkungssteuer; unter bestimmten Bedingungen keine Besteuerung ausländischen Einkommens für die ersten drei Jahre.
Beispiele weiterer Länder mit steuerlichen Besonderheiten:
Israel: Umfassendes steuerliches Programm für Zuwanderer, das eine zehnjährige Befreiung von der Besteuerung ausländischer Einkünfte vorsieht. Weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer werden erhoben.
Mexiko: Erbschafts- und Schenkungssteuerplanung ist möglich, und unter bestimmten Bedingungen können Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei sein.
Neuseeland: Ebenso werden hier keine Erbschaft- oder Schenkungssteuern erhoben und ausländisches Einkommen ist für die ersten vier Jahre steuerfrei.
Steuerliche Bindung an Deutschland nach Umzug ins Ausland
Regelung zur beschränkten Steuerpflicht nach der Auswanderung
In Deutschland unterliegt man weiterhin der Erbschafts- und Schenkungssteuer für fünf Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland, und unter bestimmten Umständen wird diese Frist auf zehn Jahre erweitert. Trotz des Wohnsitzwechsels bleibt also eine Steuerbindung an Deutschland für eine beträchtliche Zeit bestehen.
Faktoren, die die Erbschaftssteuerpflicht beeinflussen
Die Erbschaftssteuerpflicht richtet sich danach, wo sich der Erbe, der Erblasser sowie das Erbgut befinden. Erfüllt der Erbe oder der Erblasser die Kriterien der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, oder befinden sich Vermögenswerte wie Immobilien in Deutschland, so wird unabhängig vom Wohnsitz Erbschaftssteuer fällig.
Erbschaftssteuerpflicht bei in Deutschland lebenden Erben
Selbst wenn das Erbgut nicht in Deutschland liegt, wie im Falle eines Erben, der in Deutschland wohnt, kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Dies gilt, wenn ein Element – Erbe, Erblasser, oder Nachlassgut – eine Verbindung zu Deutschland hat, selbst wenn beispielsweise der Erblasser und das Vermögen sich im Ausland befinden.
Strategien zur Minimierung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern
Beim Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer stößt man oft auf hohe Steuersätze, was dazu führt, dass viele Personen nach Wegen suchen, diese Steuerlast zu minimieren. In einigen Ländern werden diese Steuern nicht erhoben, was bedeutet, dass ein Umzug ins Ausland eine mögliche Option zur Steuervermeidung darstellen kann.
Steuerpflicht in Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland
Selbst nach einem Umzug bleibt man in Deutschland für fünf Jahre, oder unter bestimmten Bedingungen sogar für zehn Jahre, erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig.
Bestimmungsfaktoren für die Erhebung von Erbschaftssteuern
Erbe: Steht der Erbe in Deutschland steuerlich in der unbeschränkten Steuerpflicht, so wird die Steuer fällig.
Erblasser: Auch wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war, unterliegt das Erbe der Steuerpflicht.
Vermögenslage: Befinden sich Vermögensgegenstände, wie Immobilien, in Deutschland, wird ebenso Steuer erhoben.
Beispielsfall
Ein in den USA lebender Erblasser vererbt seinem in Deutschland lebenden Sohn Vermögen. Trotz der Tatsache, dass in den USA keine Erbschaftssteuer fällig wurde, muss der Sohn in Deutschland die Erbschaftssteuer auf das gesamte Erbe entrichten.
Erb- vs. Schenkungssteuerplanung
Die Planung für Schenkungssteuer bietet mehr Gestaltungsfreiheit als die Erbschaftssteuerplanung, da man den Zeitpunkt der Schenkung festlegen kann. Im Gegensatz dazu muss die Erbschaftssteuerplanung die unsicheren Faktoren rund um den Zeitpunkt des Erbfalls berücksichtigen.
Steuerliche Behandlung im Ausland – Beispiele
Argentinien: Für die ersten fünf Jahre nach Übersiedlung keine Besteuerung auf Einkommen aus dem Ausland für Neuankömmlinge.
Australien: Für die ersten drei Jahre nach Übersiedlung keine Besteuerung auf ausländisches Einkommen für Neuankömmlinge unter bestimmten Bedingungen.
Verantwortung für Schenkungssteuer
In Deutschland können sowohl Schenker als auch Beschenkter für die Schenkungssteuer verantwortlich sein. Es gibt auch in Deutschland Freibeträge, die zu berücksichtigen sind.
Ausgewählte Länder ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer
Israel: Zehnjährige Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte für Einwanderer unter bestimmten Voraussetzungen.
Mexiko: Möglichkeit der steuerlichen Gestaltung, um ausländische Einkünfte steuerfrei zu halten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Neuseeland: Vierjährige Steuerbefreiung für ausländisches Einkommen für Immigranten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine umsichtige Planung und Kenntnis internationaler Steuerregelungen dabei helfen können, die Steuerlast bei Schenkungen und Erbfällen zu mindern.
Internationale Unterschiede in der Besteuerung von Nachlässen und Schenkungen
Nationen ohne Nachlass- und Schenkungssteuer
In einigen Teilen der Welt gibt es Staaten, die keine Nachlass- und Schenkungssteuer erheben. Diese Steuerpolitik kann für Personen, die eine hohe Erbschaftssteuer umgehen möchten, äußerst vorteilhaft sein. Eine exemplarische Liste dieser Staaten umfasst:
Argentinien: Ausländer, die dorthin umziehen, zahlen für die ersten fünf Jahre keine Steuer auf ausländische Einkünfte.
Australien: Bietet Steuererleichterungen für Neuankömmlinge, keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Mexiko: Begrenzte Steuerpflicht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, und ebenfalls keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Neuseeland: Keine Nachlass- oder Schenkungssteuer und für die ersten vier Jahre nach der Einreise Steuerfreiheit für ausländisches Einkommen.
Diese Länder bieten somit attraktive Bedingungen, besonders für Personen, die sich in einer Lebensphase befinden, in der Erbschaften oder Schenkungen eine Rolle spielen könnten.
Steuerliche Aspekte bei Auswanderung aus Deutschland
Das internationale Steuerrecht sieht vor, dass eine Auswanderung aus Deutschland die Verpflichtung zur Nachlass- und Schenkungssteuer in den ersten fünf Jahren nach dem Wegzug nicht aussetzt. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist sogar auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Darüber hinaus hängt die Steuerpflicht von der Lage des Erben, des Erblassers und des Vermögens ab. Selbst wenn die vererbten Vermögenswerte sich außerhalb Deutschlands befinden sollten und in dem entsprechenden Land keine Steuer anfällt, können für in Deutschland lebende Erben dennoch Steuerpflichten entstehen.
Ein Beispiel: Ein in den USA ansässiger Vater vererbt seinem in Deutschland lebenden Sohn sein Vermögen. Obwohl in den USA keine Steuern darauf erhoben werden, muss der Sohn in Deutschland die volle Erbschaftssteuer zahlen. Diese Regelung zeigt die Wichtigkeit einer strategischen Planung im Hinblick auf internationale Steuerpflichten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen.
Steuerliche Rahmenbedingungen und Vorzüge in verschiedenen Nationen
Argentinien
In Argentinien haben neu angesiedelte Ausländer in den ersten fünf Jahren den Vorteil, dass ihr im Ausland erzieltes Einkommen dort nicht versteuert wird. Dies gilt auch für empfangene oder gegebene Schenkungen von außerhalb des Landes während dieser Zeitspanne.
Australien
Australien erhebt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer und bietet darüber hinaus für die ersten drei Jahre nach Zuzug unter bestimmten Bedingungen Steuerfreibeträge auf ausländische Einkommen.
Israel
In Israel besteht eine Dekade der Steuerfreiheit für ausländische Einkünfte für Immigranten. Dieses Angebot ist vornehmlich für Personen jüdischen Glaubens oder Herkunft zugänglich. Sowohl Schenkungs- als auch Erbschaftssteuer werden nicht gefordert.
Mexiko
Auf unbegrenzte Steuerpflicht in Mexiko trifft zu, wer dort seinen einzigen Wohnsitz hat. Ist noch ein weiterer Wohnsitz im Ausland vorhanden, ist eine Besteuerung mexikanischer oder lokal erarbeiteter Einkommen nur dann zutreffend, wenn diese Einkommen die Mehrheit des Welt-Einkommens ausmachen oder Mexiko den beruflichen Schwerpunkt bildet.
Neuseeland
In Neuseeland profitieren Immigranten von einer vierjährigen Befreiung von der Besteuerung ausländischer Einkünfte nach ihrer Ankunft. Sowohl die Erbschafts- als auch die Schenkungssteuer existieren dort nicht.
Diese Länder sind sicherer als Deutschland und steuergünstig
Entdecken Sie Länder, die sowohl sicherer als auch steuerlich vorteilhafter als Deutschland sind. Finden Sie das perfekte Ziel für Ihre Auswanderung, mit einem optimalen Gleichgewicht zwischen Sicherheit und steuerlichen Anreizen.
Sicherheit und steuerliche Aspekte sind entscheidende Faktoren für Menschen, die eine Auswanderung in Betracht ziehen. Deutschland rangiert auf einer von den Vereinten Nationen veröffentlichten Liste von 195 Ländern hinsichtlich der Anzahl an Tötungsdelikten auf Platz 37 und zählt damit zu den sichereren Ländern weltweit. Allerdings zieht es viele aufgrund finanzieller Vorteile in andere Nationen, deren Sicherheitsstatistiken variieren.
Die Auswahl eines neuen Wohnsitzlandes hängt nicht nur von der Steuerlast ab, sondern auch von der persönlichen Sicherheit. Während einige der Länder, die für niedrigere Steuern bekannt sind, in der Sicherheitsstatistik schlechter als Deutschland abschneiden, gibt es dennoch zahlreiche Alternativen, die sowohl hohe Sicherheit bieten als auch steuerlich attraktiv sind. Diese Länder bieten eine breite Palette an Sicherheitsniveaus und steuerlichen Anreizen, die individuellen Bedürfnissen entsprechen können.
Key Takeaways
Sicherheit und Steuerlast sind zentrale Überlegungen bei der Auswanderungsplanung.
Trotz attraktiver Steuervorteile in manchen Ländern ist die persönliche Sicherheit nicht überall gewährleistet.
Es gibt zahlreiche Länder, die sowohl sicherer als auch steuerlich vorteilhafter als Deutschland sind.
Sicherheitsstatistik
In der weltweiten Betrachtung der Sicherheitslage von Ländern spielt die Häufigkeit von Tötungsdelikten eine wesentliche Rolle. In einer von den Vereinten Nationen herausgegebenen Auflistung, welche 195 Länder umfasst, befindet sich Deutschland auf Platz 37. Dies platziert das Land im vorderen Viertel des Rankings. Die Einordnung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da regionale Schwankungen innerhalb der Länder existieren und Sicherheit mehrdimensional betrachtet werden muss.
Internationale Emigrationsziele Deutschlands spiegeln eine breite Palette in diesem Ranking wider:
Costa Rica: Platz 160
Vereinigte Staaten: Platz 141
Paraguay: Platz 139
Türkei: Platz 95
Frankreich: Platz 62
Sicherheit ist ein entscheidendes Kriterium, v.a. für Familien und diejenigen, die in ein neues Land ziehen möchten. Dies betrifft nicht nur Morde, sondern auch Delikte wie Einbrüche und Raubüberfälle. Für unsere Mandanten gilt daher auch, spezifischen Sicherheitsbedürfnissen gerecht zu werden und eventuell in gesicherten Gemeinschaften (Gated Communities) zu leben.
Es wurden 16 Länder identifiziert, die eine höhere Sicherheitsbewertung als Deutschland aufweisen und zudem steuerlich attraktiver sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um:
Monaco: Platz 3
Bermuda: Keine Tötungsdelikte verzeichnet
Weitere Länder mit günstigen Sicherheitsbewertungen und Steuervorteilen sind:
Bahrain
Singapur
Oman
Katar
Zusätzlich sind Länder wie:
Indonesien: Platz 17
Schweiz: Platz 18, mit variablen, attraktiven Steuersätzen
Italien: Diverse Steuerprogramme für Ausländer
Insgesamt reflektiert diese Zusammenstellung eine grobe Approximation des Sicherheitsniveaus, welches jedoch bei individuellen Bedürfnissen weiter spezifiziert werden sollte. Wir stehen zur Verfügung, um das passende Land entsprechend den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Klienten zu identifizieren und den Umzug zu unterstützen.
Sicherheitserwägungen und Interessen der Mandanten
Sicherheit nimmt einen hohen Stellenwert bei Mandanten ein, die eine Umsiedlung in steuerlich vorteilhafte Länder in Betracht ziehen. Diese Länder bieten oft ein attraktives Steuersystem, jedoch unterscheiden sie sich deutlich bezüglich der Sicherheitslage. Laut einer von den Vereinten Nationen veröffentlichten Aufstellung sind Länder nach ihrer Mordrate eingestuft. Deutschland findet sich auf dieser Liste auf Platz 37 wieder und gilt somit als ein relativ sicheres Land.
Einfluss regionaler Gegebenheiten auf Sicherheit:
Deutschland:
Mit Rang 37 im unteren Viertel der Liste angesiedelt.
Andere Länder:
Spannweite der Sicherheitsstufen: In der Liste sind viele beliebte Auswanderungsländer enthalten, mit Rangierungen quer durch das Spektrum.
Beispielhafte Platzierungen:
Costa Rica: Platz 160
USA: Platz 141
Paraguay: Platz 139
Türkei: Platz 95
Frankreich: Platz 62
Großbritannien und Portugal: Plätze 52 und 40
Norwegen und Luxemburg: Plätze 25 und 10
Bedeutungsvoll ist zu berücksichtigen, dass die Liste lediglich einen Anhaltspunkt bietet. Es gibt stets regionale Unterschiede innerhalb eines Landes, und verschiedene Arten von Kriminalität, wie Diebstahl und Raub, müssen berücksichtigt werden. So könnte beispielsweise das Wohnen in einer abgesicherten Gemeinschaft die Sicherheit erhöhen.
Sicherheit kontra Steueranreize:
Einige Mandanten legen großen Wert auf Sicherheit, was insbesondere für Familien gilt. Länder mit niedrigeren Steuern stehen im Vergleich zu Deutschland meist schlechter da, was die Sicherheitslage betrifft. Sei es Paraguay oder Costa Rica, beide beliebt bei deutschen Auswanderern, zeigen regional unterschiedliche Sicherheitsniveaus. Einer genauen Prüfung muss vorausgehen, wie sich die individuellen Sicherheitsanforderungen mit den steuerlichen Aspekten in Einklang bringen lassen.
Liste sicherer und steuerlich attraktiver Länder:
Monaco: Platz 3, keine Einkommenssteuer.
Weitere Länder, die in Sicherheit und niedrigen Steuern punkten:
Bermuda: Keine Morde, gewisse Einkommensteuer für Lohnempfänger.
Bahrain: Keine Einkommenssteuer.
Singapur: Ausländisches Einkommen steuerfrei.
Oman: Keine Einkommenssteuer.
Für Mandanten ist daher die ausgewogene Wahl zwischen Sicherheit und Steuervorteilen essentiell. Die Liste zeigt 16 Länder, die gemäß Statistik sicherer als Deutschland sind und zugleich bedeutend geringere Steuersätze aufweisen. Sie bildet eine grobe Orientierungshilfe und dient dazu, in einer Beratung ergründen zu können, welches Land am besten zu den wirtschaftlichen und familiären Umständen des Mandanten passt.
Sichere und steuervorteilige Destinationen
Monaco, ein bekannter Kleinstaat, zeichnet sich durch Sicherheit und eine Steuerquote von 0% aus und belegt den dritten Platz in der Sicherheitsstatistik. Bermuda, eine Inselgruppe im Atlantik, weist keine Morde auf und bietet ebenso vorteilhafte Steuergesetze für die meisten Einkommensarten. Auf Platz 12, das exotische Oman, erhebt ebenfalls keine Steuern.
Singapur, bekannt für seine starke Wirtschaft, lässt ausländisches Einkommen steuerfrei und geniesst einen hohen Platz in der Sicherheitsrangliste. Japan überrascht, indem es für die ersten fünf Jahre nach dem Zuzug keine Steuern auf ausländisches Einkommen erhebt, vorausgesetzt, es besteht ein entsprechendes Visum.
In Katar fallen keine Steuern an, und das Land sichert sich einen guten Rang hinsichtlich Sicherheit. Spanien, mit der so genannten Beckham-Regelung, ermöglicht, dass ausländisches Einkommen für fünf Jahre steuerfrei ist und übertrifft Deutschland in der Sicherheitsstatistik. Die Vereinigten Arabischen Emirate, vor allem bekannt durch Dubai, besteuern Einkommen nicht und sind auch bezüglich der Sicherheit gut positioniert.
Irland bietet einen sogenannten Non-Dom-Status, der es ermöglicht, bei korrekter Strukturierung keine Steuern auf ausländisches Einkommen zu zahlen. Griechenland und Italien haben Programme für Ausländer, die beträchtliche Steuererleichterungen bieten, und gewähren Sicherheit.
Schweiz bietet je nach Verdienst sehr interessante Steuersätze zwischen 1-2% und maximal etwa 20%. Brunei verlangt keine Steuern und ist ebenso in den oberen Rängen der Sicherheitsstatistik. Saudi-Arabien, das keine Einkommenssteuer erhebt, und China, das für sein hohes Maß an Sicherheit bekannt ist, runden die Liste ab.
Unterstützung bei der Auswanderung
Viele Kunden, die in steuerlich vorteilhaften Ländern leben möchten, legen großen Wert auf ein sicheres Umfeld. Im Hinblick auf die Sicherheitslage veröffentlicht die UN eine Rangliste bezüglich der Mordhäufigkeit pro Land. Aus 195 gelisteten Ländern befindet sich Deutschland auf Platz 37, was eine gute Sicherheitsbilanz widerspiegelt. Doch wie sieht es mit anderen Ländern aus, die für Auswanderer aus Deutschland ebenfalls attraktiv sein könnten?
Beim Vergleich sticht hervor, dass manche beliebte Auswandererziele eine schlechtere Platzierung aufweisen. Zum Beispiel liegt Costa Rica auf dem 160. Platz, die USA auf dem 141. und Paraguay auf dem 139. Platz. Im weiteren Vergleich sind Länder wie die Türkei auf dem 95., Großbritannien auf dem 52., Portugal auf dem 40. und Österreich auf dem 32. Platz zu finden. Luxemburg, eines der wohlhabendsten Länder in Europa, nimmt sogar den 10. Platz ein.
In der Diskussion um Sicherheit müssen auch regionale Unterschiede innerhalb der Länder berücksichtigt werden. So variieren Sicherheitsbedingungen oft von Stadtteil zu Stadtteil. Neben Mordraten sind auch andere Formen der Kriminalität wie Einbrüche und Raubüberfälle für die umfassende Bewertung der Sicherheitslage relevant.
Für unsere Kunden spielt Sicherheit eine wichtige Rolle, insbesondere für diejenigen, die ihre Familien in ein neues Umfeld mitnehmen. Obwohl einige steuergünstige Länder im internationalen Sicherheitsranking schlechter abschneiden als Deutschland, gibt es Alternativen. Wir haben 16 Länder identifiziert, die sicherer als Deutschland sind, und gleichzeitig bedeutende steuerliche Vorteile bieten.
Diese Länder umfassen unter anderem Monaco, wo aufgrund des Status als Zwergstaat keine Steuern erhoben werden und das im Sicherheitsranking auf dem 3. Platz steht. Weiterhin gibt es Bermuda sowie Bahrain, beides Orte ohne Mordraten und mit steuerlichen Vergünstigungen für bestimmte Einkunftsarten. Singapur und Oman bieten ebenfalls attraktive Bedingungen für Auswanderer, ebenso wie Japan, wo Neubürger unter bestimmten Umständen in den ersten fünf Jahren keine Steuern auf ausländische Einkommen zahlen müssen.
Schweizer Steuersätze variieren und können durchaus attraktiv sein, abhängig vom Einkommen. Italien bietet verschiedene Programme, die substantielle Steuervorteile für Auswanderer ermöglichen. Spanien lockt mit dem Beckham-Gesetz, und in den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es keine Einkommenssteuer für Privatpersonen. Irland bietet den sogenannten "Non-Dom"-Status und Saudi-Arabien, ebenfalls auf der Liste, erhebt keine Einkommenssteuer.
Griechenland, das einen Platz besser als Deutschland auf der Sicherheitsliste steht, hat ähnlich wie Italien interessante steuerliche Programme für Auswanderer.
Wenn Sie also Deutschland verlassen möchten, sei es aus steuerlichen Gründen oder aus dem Bedürfnis nach mehr Sicherheit für sich und Ihre Familie, gibt es zahlreiche Optionen. Wir stehen bereit, um Sie dabei zu unterstützen, ein passendes Land zu finden und dort steuerlich wie auch sicherheitstechnisch das Beste für Ihre Situation herauszuholen. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Umsiedlung, sondern unterstützen auch bei der Unternehmensgründung, um eine optimale steuerliche Position im neuen Wohnsitzland zu erreichen.
Portugal: Seit 2023 leider kein Krypto-Paradies mehr
Erfahren Sie, wie Portugal, ehemals ein Zufluchtsort für Kryptowährungsinvestoren, sich seit 2023 an deutsche Steuermodelle angeglichen hat, indem es eine 28%ige Steuer auf Kryptogewinne bei Verkäufen innerhalb eines Jahres erhebt und Steuerbefreiungen für langfristige Anlagen beibehält. Informieren Sie sich über die neue Krypto-Steuerlandschaft und ihre Auswirkungen auf Händler.
Portugal galt viele Jahre als ein Paradies für Kryptowährungen, doch mit Beginn des Jahres 2023 kam das Ende dieser Ära. Die lange Zeit unbestimmten Steuerregelungen für Kryptoeinkünfte wurden konkretisiert, was zu einer effektiven Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen geführt hat. Dabei orientierten sich die neuen Regelungen weitestgehend an das deutsche Modell: Kryptoinvestoren, die nicht gewerblich handeln, müssen keine Steuern auf den Verkauf von Kryptowährungen zahlen, sofern sie diese mindestens ein Jahr lang gehalten haben.
Beim Verkauf innerhalb eines Jahres hingegen fallen 28% Steuern an. Besonders ist, dass Tauschvorgänge von Krypto zu Krypto nicht als Verkauf angesehen werden, was einen steuerlichen Unterschied darstellt. Dies gilt jedoch nur für gelegentliche Verkäufe. Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel sowie die genauen Grenzen, ab wann der Handel als gewerblich gilt, blieben allerdings weiterhin nicht vollends klar definiert. Portugal könnte somit an Attraktivität für Krypto-Trader verlieren, während andere Länder als Alternativen in den Vordergrund treten könnten.
Key Takeaways
Die neuen Steuerregelungen in Portugal beenden die steuerfreie Ära für Kryptogewinne und orientieren sich am deutschen Modell.
Ein steuerlicher Unterschied besteht bei Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgängen, die nicht als Veräußerung gelten, sofern sie gelegentlich erfolgen.
Die neuen Regelungen könnten dazu führen, dass Portugal für Krypto-Investoren an Attraktivität verliert und alternative Länder in den Fokus rücken.
Ende des Krypto-Steuerparadieses Portugal
In den vergangenen Jahren galt Portugal als Zufluchtsort für Kryptowährungs-Investoren aufgrund der steuerlichen Vorteile, doch mit Beginn des Jahres 2023 endete diese Ära. Deutschlandähnliche Steuergesetze wurden eingeführt, welche den Handel mit Kryptowährungen neu regulieren. Hierbei gelten nun klare Regeln für die Besteuerung von Krypto-Gewinnen.
Steuerregelungen im Überblick:
Haltefrist von einem Jahr: Werden Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, fällt beim Verkauf keine Steuer an.
Verkauf innerhalb eines Jahres: Es wird eine Steuer von 28% auf Gewinne erhoben.
Krypto-zu-Krypto-Tausch: Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen sind steuerlich irrelevant, solange keine Umwandlung in Fiatwährungen stattfindet.
Private Verkäufe von Kryptowährungen werden von der Handelsaktivität abgegrenzt, wobei die Unterscheidungskriterien zwischen gelegentlichem und kommerziellem Handel unscharf bleiben. Die portugiesischen Regelungen implizieren, dass nebenberufliche Händler als private Verkäufer angesehen werden, sofern sie eine Hauptbeschäftigung haben und nur gelegentlich handeln.
Weitere steuerpflichtige Aktivitäten:
Gewinne aus Staking, Lending oder Mining von Kryptowährungen sind steuerpflichtig.
Für Kryptohändler, die im Hinblick auf steuerliche Vorteile nach Portugal gezogen sind, ergibt sich durch diese neuen Regularien ein vermindertes Anreizsystem. Alternativen wie Spanien mit dem Beckham-Gesetz, Malta, Irland und Zypern bieten weiterhin Steuervorteile, solange die Handelsaktivitäten im privaten Rahmen bleiben.
Das Beratungsunternehmen steht zur Unterstützung bereit und bietet Hilfe für diejenigen, die im Hinblick auf ihre Krypto-Einkünfte ihr Domizil wechseln möchten, um die steuerliche Lage zu optimieren. Hierdurch eröffnen sich Chancen, trotz veränderter Rahmenbedingungen in Portugal, die persönliche Freiheit und das Vermögen legal zu schützen und zu mehren.
Neue Steuervorschriften für digitale Währungen
Seit dem 1. Januar 2023 hat sich die Steuersituation für Kryptowährungen in Portugal verändert. Während das Land lange als Zufluchtsort für Kryptowährungs-Investoren galt, unterliegen Gewinne aus dem Handel mit digitalen Währungen nun der Steuerpflicht.
Steuerliche Behandlung von Kryptowährungsverkäufen
Haltedauer unter einem Jahr: Verkäufe von Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres nach Anschaffung erfolgen, werden mit einem Steuersatz von 28% besteuert.
Haltedauer über ein Jahr: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben steuerfrei.
Umtausch von Kryptowährungen
Krypto-zu-Krypto Transaktionen: Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere wird steuerlich nicht als Verkauf betrachtet, sofern sie nicht gegen Fiatwährungen eingetauscht werden.
Tausch in Fiatwährung: Sobald ein Tausch von Kryptowährung in eine Fiatwährung innerhalb eines Jahres erfolgt, wird dieser Vorgang steuerlich erfasst und eine Steuer ist fällig.
Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel
Gelegentlicher Handel: Die Klassifizierung des Handels als privat wird anhand der Häufigkeit und des Umfangs der Transaktionen getroffen, zusätzlich zum Bestehen einer hauptberuflichen Tätigkeit.
Vollzeit- oder gewerblicher Handel: Sobald der Handel mit Kryptowährungen die Hauptbeschäftigung darstellt, ist er steuerpflichtig.
Andere Formen von Kryptowährungsaktivitäten
Einkünfte aus Staking, Lending oder Mining von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig.
Infolge dieser neuen Regelungen hat Portugal möglicherweise einen Teil seiner Attraktivität für Krypto-Händler eingebüßt. Empfehlungen für alternative Standorte beziehen sich auf Spanien mit dem Beckham-Gesetz sowie Malta, Irland und Zypern, solange die Einnahmen aus privaten Verkäufen stammen.
Für weitergehende Beratung zur steuerlichen Optimierung und Wahl des Wohnsitzes bei Kryptowährungseinkommen steht eine professionelle Beratung zur Verfügung. Interessenten können eine Beratung buchen und bekommen Unterstützung dabei, den optimalen Wohnsitz zu wählen.
Einzelheiten zur Kryptowährungsbesteuerung
In Portugal galt die Besteuerung von digitalen Währungen lange Zeit als nicht konkretisiert. Seit dem 1. Januar 2023 ist eine deutliche Regeländerung in Kraft getreten. Portugiesischen Steuergesetzen zufolge müssen nun auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen Steuern entrichtet werden. Dies folgt dem Vorbild der deutschen Gesetzgebung, die besagt, dass Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen steuerfrei sind, wenn die Haltedauer mindestens ein Jahr beträgt.
Verkauf innerhalb eines Jahres:
Steuerlast von 28% auf Gewinne
Tausch von Krypto zu Krypto:
Keine steuerliche Realisierung, außer bei Umtausch in Fiatwährung innerhalb eines Jahres
Bei gelegentlichen Verkäufen bleibt unklar, wie private von kommerziellen oder beruflichen Veräußerungen abgegrenzt werden. Vereinfacht gesagt, vermutet die portugiesische Regelung, dass eine Person mit einem regulären Beruf nicht in Vollzeit Kryptowährungen handelt, wenn die Anzahl der Transaktionen begrenzt ist und sporadisch erfolgt.
Abgrenzung von privaten und kommerziellen Verkäufen:
Die Einstufung hängt von der Häufigkeit und Absicht ab
Unregelmäßige und geringe Anzahl an Transaktionen deutet auf private Verkäufe hin
Erträge aus Staking, Lending oder Mining von Kryptowährungen unterliegen der Einkommenssteuer.
Der Reiz Portugals für Krypto-Händler mag nachgelassen haben, insbesondere wenn die Einjahresfrist eine Hürde darstellt. Wer dennoch nach steuerlich vorteilhaften Alternativen sucht, findet Möglichkeiten in Ländern wie Spanien unter dem Beckham-Gesetz, sowie in Malta, Irland und Zypern, solange es sich um private Verkäufe handelt.
Empfehlungen für Krypto-Händler:
Bewertung von Alternativen stets unter Berücksichtigung von privaten Verkäufen
Andere Länder bieten ggf. steuerliche Vorteile unter bestimmten Bedingungen
Für Unterstützung bei der steuerlichen Optimierung und Wohnsitzwahl im Zusammenhang mit Kryptoeinkünften steht Beratung zur Verfügung, um die am besten geeigneten Optionen zu identifizieren, insbesondere jetzt, da Portugal möglicherweise weniger attraktiv geworden ist.
Steuerregeln für den Tausch von Kryptowährungen untereinander
Wer nicht professionell Kryptowährungen handelt und diese länger als ein Jahr besitzt, muss in Portugal keine Steuern auf den Verkauf zahlen. Im Falle eines Verkaufs innerhalb eines Jahres fallen 28% Steuern an. Bei einem Tausch von Krypto zu Krypto gilt dieser Vorgang nicht als Verkauf und bleibt steuerfrei, solange keine Umwandlung in Fiat-Währung innerhalb dieses Jahres stattfindet.
Bei der Unterscheidung zwischen gelegentlichen privaten Verkäufen und kommerziellem Handeln gibt es Unklarheiten. Es wird angenommen, dass Verkäufe neben einer hauptberuflichen Tätigkeit in der Regel privat sind, solange diese nicht häufig geschehen. Staking, Lending und Mining von Kryptowährungen unterliegen jedoch der Einkommenssteuer.
Für potenzielle Umzüge aufgrund der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen in Portugal wird empfohlen, sich professionell beraten zu lassen. Hierbei können Länder wie Spanien mit dem Beckham-Gesetz, Malta, Irland und Zypern als alternative Wohnsitze interessant sein, solange es sich um private Verkäufe handelt.
Unterschiede im privaten und geschäftlichen Kryptowährungshandel
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Besteuerung von Kryptowährungen in Portugal neu geregelt. Wer Kryptowährungen nicht hauptberuflich handelt, muss auf den Verkauf jener, die über ein Jahr gehalten wurden, keine Steuern zahlen. Dies entspricht der geltenden deutschen Regelung. Für Veräußerungen innerhalb eines Jahres hingegen wird ein Steuersatz von 28% erhoben.
Krypto-zu-Krypto-Transaktionen bleiben im Gegensatz zu Deutschland steuerfrei, solange keine Umwandlung in Fiat-Währungen stattfindet. Der Gesetzgeber macht dabei einen Unterschied zwischen gelegentlichen Verkäufen und dem gewerblichen Handel. Allerdings bleibt die genaue Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handel weitestgehend interpretationsbedürftig. Kryptowährungshandel als Nebentätigkeit wird in der Regel als privater Handel betrachtet, solange die Transaktionen sporadisch bleiben.
Beruf vs. Hobby:
Wer Kryptowährungen als Hobby neben einer hauptberuflichen Beschäftigung handelt, unterliegt nicht der Steuer, sofern die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden.
Regelmäßige und umfangreiche Transaktionen deuten hingegen auf gewerblichen Handel hin.
Steuersatz für Krypto-Verkäufe:
Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer: 0% Steuer
Verkauf innerhalb eines Jahres: 28% Steuer
Ausnahmen für Steuerfreiheit:
Krypto-zu-Krypto-Tausch wird steuerlich nicht als Verkauf angesehen
Erträge aus Staking, Lending oder Mining unterliegen der Einkommensteuer
Seit der Umstellung ist Portugal weniger attraktiv für Krypto-Trader. Als Alternativen mit steuerlichen Vorteilen werden Spanien (Beckham-Gesetz), Malta, Irland und Zypern erwähnt, wobei in allen Ländern Krypto-Geschäfte hauptsächlich steuerbefreit sind, solange sie privat durchgeführt werden.
Anbieter von Steuerberatung bieten Unterstützung für Personen, die aufgrund der geänderten steuerlichen Lage Portugals ihren Wohnsitz verlegen möchten. Eine individuelle Beratung kann helfen, das am besten geeignete Land für die Ansiedlung zu finden.
Auslegungsmöglichkeiten und unspezifische Vorschriften
Portugal galt einst als Zufluchtsort für Kryptowährungen, doch seit dem 1. Januar 2023 ist dies Geschichte, und es werden erhebliche Steuern auf Einkünfte aus Kryptowährungen erhoben. Kryptowährungsgewinne sind nun steuerbar, obgleich die Gesetzgebung jahrelang keine klare Regelung dazu vorgegeben hat. Diese Neuregelung orientiert sich stark am deutschen Modell.
Wer nicht hauptberuflich mit Kryptowährungen handelt, muss auf den Verkauf von Kryptowährungen erst nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr Steuern zahlen. Erfolgt der Verkauf innerhalb eines Jahres, fallen Steuern in Höhe von 28 Prozent an. Im Gegensatz zu Deutschland lösen Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge in Portugal keine unmittelbare Steuerpflicht aus; steuerlich relevant wird der Tausch erst bei einer Umwandlung in Fiatgeld innerhalb des gleichen Jahres.
Das Gesetz unterscheidet klar zwischen gelegentlichen und hauptberuflichen Verkäufen. Eine Abgrenzung, ab wann ein Verkauf nicht mehr als privat gilt, bleibt jedoch verschwommen. Bei einem normalen Vollzeitjob ist davon auszugehen, dass Verkäufe von Kryptowährungen stets als privat eingestuft werden, insbesondere wenn diese nur gelegentlich stattfinden. Übersteigt die Verkaufsaktivität ein gewisses Maß, kann sie durchaus als gewerblich eingestuft werden. Es herrscht jedoch eine Grauzone, da die Kriterien nicht gänzlich klar sind.
Einnahmen aus Staking, Lending oder Mining von Kryptowährungen unterliegen in Portugal der Einkommensteuer. Vor dem Hintergrund aktueller Rechtsvorschriften verliert Portugal mutmaßlich an Attraktivität für Kryptohändler, zumal Länder wie Spanien, Malta, Irland und Zypern steuerfreie Privatverkäufe anbieten, solange sie nicht beruflich getätigt werden.
Sollten Personen daran interessiert sein, ins Ausland zu ziehen, weil sie ihren steuerlichen Status hinsichtlich Kryptoeinkommen optimieren möchten, können sie auf professionelle Unterstützung zählen. Mandanten mit Aktivitäten im Kryptoumfeld wird geraten, Beratungstermine zu buchen, um das optimale Land für ihren Wohnsitz zu bestimmen.
Viele Kunden nutzen bereits Unterstützung in diesem Bereich, aufgrund der undurchsichtigen Natur des Themas. Kryptowährungen bringen Risiken mit sich, und besonders Personen in einem Alter mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten sollten wohlüberlegt ihr Engagement in diesem Markt wählen.
Steuerliche Behandlung von Krypto-Aktivitäten: Beteiligung, Verleih und Mining
Portugal, vormals bekannt als eine Zufluchtsstätte für Kryptowährungsinvestoren, hat eine signifikante Änderung durchgemacht. Seit dem 1. Januar 2023 sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig. Interessanterweise hat man sich hierbei an die deutsche Regelung angelehnt. Für diejenigen, die nicht hauptberuflich mit Kryptowährungen handeln, sind Verkäufe nach einem Haltezeitraum von mindestens einem Jahr steuerfrei. Wird innerhalb eines Jahres verkauft, wird eine Steuer von 28 Prozent fällig.
Krypto-zu-Krypto Tauschgeschäfte bleiben steuerlich unberührt, solange die Kryptowährung nicht in Fiat-Währungen umgetauscht wird. Erst mit dem Umtausch in Fiat-Währung innerhalb des Jahres wird ein steuerrelevantes Ereignis ausgelöst. Die Differenzierung zwischen gelegentlichen privaten Verkäufen und hauptberuflichem oder gewerblichem Handel bleibt allerdings unscharf. Laut der portugiesischen Gesetzeslage wird davon ausgegangen, dass man bei einer Hauptbeschäftigung nebenbei nicht gewerblich handeln kann, sofern die Handelsaktivitäten nur gelegentlich stattfinden.
Unerlässlich ist die Deklaration von Kryptogewinnen in der Steuererklärung, dennoch liegen noch keine exakten Kriterien vor, die zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen trennen. Ebenso unklar ist die Kontrolle über Transaktionen.
Einkünfte aus Beteiligung, Verleihen oder Mining von Kryptowährungen unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Für viele Investoren und Händler verliert Portugal als Residenz dadurch an Attraktivität. Es gibt jedoch alternative Länder, wo private Verkäufe von Kryptowährungen nach wie vor steuerfrei sein können, darunter Spanien mit dem Beckham-Gesetz, Malta, Irland und Zypern.
Für jene, die ihre steuerliche Situation optimieren möchten, insbesondere bei Beteiligungen, Verleihgeschäften oder Mining von Kryptowährungen, bietet sich die Möglichkeit einer steuerrechtlichen Beratung an. Hier helfen Experten dabei, den optimalen Wohnsitzstaat zu wählen, insbesondere jetzt, da Portugal weniger vorteilhaft erscheint.
Einflussfaktoren auf die Anziehungskraft Portugals für Kryptowährungs-Händler
Portugal hatte viele Jahre den Ruf als Krypto-Oase inne, jedoch hat sich dies mit dem Beginn des Jahres 2023 geändert. Eine neue steuerliche Regelung hat Klarheit in Bezug auf die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen geschaffen. Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig geworden, was insbesondere für Krypto-Trader von Bedeutung ist.
Regulierung im Einzelnen:
Krypto-Veräußerungsgewinne: Wer kryptobasierte Vermögenswerte länger als ein Jahr hält, muss darauf keine Verkaufssteuern zahlen, analog zur deutschen Regelung.
Kurzfristige Verkäufe: Beim Verkauf innerhalb eines Jahres fallen 28% Steuern an.
Krypto-zu-Krypto Tausch: Solche Tauschvorgänge werden steuerlich nicht als Verkäufe behandelt und lösen erst dann eine Steuerpflicht aus, wenn ein Wechsel in Fiat-Währung innerhalb des Jahres stattfindet.
Private Veräußerungsgeschäfte: Für gelegentliche Veräußerungsgeschäfte bleibt die genaue Abgrenzung zu gewerblichen oder beruflichen Veräußerungen vage. Es wird angenommen, dass Personen mit einer Hauptbeschäftigung ihre Verkäufe nicht in Vollzeit tätigen, vor allem wenn es sich um wenige, gelegentliche Transaktionen handelt.
Steuern auf Staking, Lending und Mining: Einkommen aus diesen Aktivitäten unterliegen der Einkommensteuer.
Veränderter Reiz Portugals: Die neuen Regelungen mindern Portugals Attraktivität als Wohnsitzland für Krypto-Trader deutlich. Als Alternativen gelten Spanien mit dem Beckham-Gesetz sowie Malta, Irland und Zypern, solange es sich um private Verkäußerungsgeschäfte handelt.
Unterstützung für Krypto-Trader: Anwender, die ihre steuerliche Situation optimieren und eventuell ihren Wohnsitz verlagern möchten, können eine Fachberatung in Anspruch nehmen, um das für sie passende Land zu identifizieren.
Empfehlungen für alternative Länder
Mit der Einführung der Krypto-Besteuerung in Portugal suchen viele Anleger nach alternativen Standorten. Hier sind einige Länder, die für Krypto-Händler als vielversprechend gelten könnten:
Spanien
Beckham-Gesetz: Private Krypto-Verkäufe steuerfrei
Malta
Attraktive Steuerregelungen für Kryptowährungen
Günstiges Umfeld für Blockchain-Technologie
Irland
Günstiges Steuersystem für Krypto-Investoren
Unternehmerfreundliche Vorschriften
Zypern
Niedrige Steuersätze auf Kryptogewinne
Positive Haltung gegenüber Kryptowährungen
Die wichtigste Regel in allen aufgeführten Ländern ist, dass nur private Verkäufe steuerfrei bleiben und gewerbliche Tätigkeiten der Einkommenssteuer unterliegen. Des Weiteren sollte man bei einer Umsiedlung zwecks Steueroptimierung professionelle Beratung einholen, um die beste Wahl für den persönlichen Wohnsitz zu treffen. Während Portugal möglicherweise nicht mehr länger die erste Wahl für Krypto-Händler darstellt, stehen andere Länder bereit, attraktive Bedingungen anzubieten.
Unterstützungsangebote für Kryptowährungsanleger
In jüngerer Vergangenheit hat Portugal eine Änderung seiner Steuergesetzgebung vorgenommen, die nun Gewinne aus Kryptowährungen besteuert. Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Veräußerung von digitalen Währungen neue Regelungen. Es wurde ein Modell eingeführt, das dem deutschen Steuersystem ähnlich ist. Nicht gewerbliche Kryptohändler, die ihre Kryptowährungen länger als ein Jahr halten, müssen beim Verkauf keine Steuern auf ihre Gewinne zahlen. Wird die Kryptowährung innerhalb eines Jahres verkauft, fällt eine Steuer von 28% an.
Besteuerungsdetails
Verkauf nach einem Jahr: Keine Steuern
Verkauf innerhalb eines Jahres: 28% Steuersatz
Darüber hinaus gibt es keine Steuer bei Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäften, bis diese schließlich in Fiat-Währungen umgetauscht werden. Die Unterscheidung zwischen gelegentlichen privaten Verkäufen und gewerblichem oder vollzeitlichem Handel bleibt dabei unklar.
Beispiel für Steuervorgänge:
Krypto-zu-Krypto-Tausch: Keine Steuerevents
Krypto-zu-Fiat-Tausch innerhalb von einem Jahr: Steuerpflichtig
Voraussetzungen für steuerfreie Verkäufe
Es gelten bei gelegentlichen Verkäufen keine Steuern, sofern eine Person einer anderen Vollzeitbeschäftigung nachgeht und nur wenige Transaktionen pro Jahr tätigt. Die präzise Abgrenzung zwischen privatem und kommerziellem Handeln ist momentan nicht konkret definiert.
Dienstleistungen für Kryptoinvestoren
Für Anleger, die ihre steuerliche Situation im Hinblick auf Kryptowährungen optimieren wollen, steht das Angebot von Beratungen zur Verfügung. In diesen Gesprächen werden individuell angepasste Lösungen und mögliche Wohnsitzänderungen herausgearbeitet.
Möglichkeiten für Kryptoinvestoren:
Individuelle Beratungen
Unterstützung bei der Wohnsitzverlagerung
Optimierung der Steuerposition
Mit diesen Änderungen hat Portugal an Attraktivität für Krypto-Investoren verloren, insbesondere für diejenigen, die nicht gewillt sind, die Ein-Jahres-Frist abzuwarten. Als Alternativen empfehlen sich Länder wie Spanien, Malta, Irland und Zypern. Bei der Beratung wird dabei die Rechtslage genau beachtet, um steuerliche Vorteile für private Verkäufe zu sichern.
Alternative Länder mit steuerlichen Vorteilen:
Spanien unter Beckham-Gesetz
Malta
Irland
Zypern
Einnahmen aus Staking, Lending oder Mining von Kryptowährungen unterliegen ebenfalls der Einkommenssteuer. Die Beratungen dienen dazu, jene Krypto-Anleger zu unterstützen, die im aktuellen, teils undurchsichtigen Rechtsrahmen Orientierung suchen.
Erörterung der Marktklarheit im Kryptowährungshandel
Portugal galt lange als Zufluchtsort für Krypto-Investoren, das hat sich jedoch mit Beginn des Jahres 2023 geändert. Die rechtliche Grauzone wird nun durch die neu eingeführte Steuerregelung beseitigt, die sich stark an die deutsche Gesetzgebung anlehnt. Kryptowährungsinvestoren, die nicht berufsmäßig handeln, müssen auf den Verkauf ihrer Krypto-Assets keine Steuern zahlen, sofern sie diese länger als ein Jahr halten.
Innerhalb des ersten Jahres fallen auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen Steuern in Höhe von 28 Prozent an. Der Handel von Kryptowährung zu Kryptowährung bleibt hingegen steuerlich unberührt, bis ein Tausch in Fiatwährungen innerhalb dieses Jahres stattfindet. Bei sporadischen Verkäufen stellt sich jedoch die Frage nach der Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handel. Hier herrscht weiterhin Interpretationsspielraum.
Die Bestimmungen rund um Staking, Lending oder Mining von Kryptowährungen sind eindeutig: Hier ist Einkommensteuer fällig. Für Krypto-Händler, die Portugal als steuerfreundlichen Standort sahen, bedeutet dies einen Verlust an Attraktivität. Trotz allem bleibt die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Ländern wie Spanien, Malta, Irland oder Zypern unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.
Wer Unterstützung zur Optimierung seiner steuerlichen Situation sucht, insbesondere im Hinblick auf Kryptoeinnahmen, sollte professionelle Beratung in Erwägung ziehen. Experten können dabei helfen, ein geeignetes Land für den Wohnsitz zu wählen und damit die steuerliche Last zu minimieren.
Ist die Stiftungs-Limited eine Alternative zur Stiftung?
Entdecken Sie, ob die Stiftungs-Limited, eine Gesellschaftsform aus Großbritannien und Irland, eine sinnvolle Alternative zur herkömmlichen Stiftung ist. Unterschiede, Vorzüge und rechtliche Aspekte im Detail erklärt.
Die Stiftungs-Limited, auch bekannt als Limited by Guarantee, ist eine Gesellschaftsform, die in Großbritannien und Irland verwendet wird. Sie ähnelt einer herkömmlichen Limited, hat jedoch statt Gesellschaftern Mitglieder, zu denen sowohl natürliche als auch juristische Personen zählen können. Diese Mitglieder besitzen jedoch keine Eigentumsanteile an der Gesellschaft. Vielmehr sind sie einem Vereinsmitglied gleichgestellt, was bedeutet, dass ihre Anteile nicht pfändbar sind und somit eine Besonderheit im Bereich des Vermögensschutzes darstellen.
Es existieren wesentliche Unterschiede zwischen der Stiftungs-Limited in Großbritannien und jener in Irland; insbesondere im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft profitiert die irische Variante von Regelungen wie der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie. Während das Einrichten und Verwalten einer britischen Stiftungs-Limited vergleichsweise einfach ist, erfordert die irische Version aufgrund ihrer strengen Anforderungen mehr Aufwand, insbesondere wenn man Vorteile wie den niedrigen Körperschaftssteuersatz von 12,5 % genießen möchte.
Key Takeaways
Stiftungs-Limited ähnelt einer britischen Limited, hat aber Mitglieder anstatt Anteilseigner, was für Vermögensschutz relevant ist.
Im Vergleich zwischen Stiftungs-Limited in Großbritannien und Irland bietet letztere EU-spezifische Vorteile, während die britische einfacher zu handhaben ist.
Eine Stiftungs-Limited ist weder eine gemeinnützige Organisation noch steuerbefreit, sie unterliegt den normalen Körperschaftsteuersätzen.
Die Wesentlichen Merkmale der Stiftungs-Limited
Organisationsstruktur:
Im Vereinigten Königreich und in Irland ist die sogenannte Stiftungs-Limited, ähnlich wie eine herkömmliche Limited Company organisiert. Sie unterscheidet sich jedoch dadurch, dass sie keine Teilhaber oder Aktionäre hat. Stattdessen besteht sie aus Mitgliedern, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Diese Mitglieder besitzen die Firma nicht im eigentlichen Sinne; sie sind mehr wie Mitglieder eines Klubs.
Vorteile im Vermögensschutz:
Eine Besonderheit der Stiftungs-Limited ist ihr potenzielles Privileg beim Vermögensschutz. Da niemand offiziell Eigentümer der Firma ist, können Anteile der Gesellschaft nicht gepfändet werden – ein Unterschied zu normalen Kapitalgesellschaften.
EU-Gesellschaft:
Die irische Variante der Stiftungs-Limited bietet den Vorteil, dass sie als EU-Unternehmen gilt und von Regelungen wie der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie profitieren kann. Im Gegensatz dazu ist die Gründung und Verwaltung einer Stiftungs-Limited im Vereinigten Königreich einfacher als in Irland.
Vereinigtes Königreich Irland Einfachere Einrichtung und Verwaltung Teil der EU 19-25% Körperschaftssteuer 12.5% Körperschaftssteuer bei ausreichender Substanz; sonst 25%
Vielseitigkeit:
Im Gegensatz zu deutschen Vereinen unterliegt die Stiftungs-Limited keinen strengen Restriktionen bezüglich ihrer Tätigkeiten und kann uneingeschränkt wirtschaftlich agieren.
Nicht zur Vermögenssicherung vorgesehen:
In den Ursprungsländern ist die Verwendung der Stiftungs-Limited zur Vermögenssicherung unüblich und wird dort praktisch nicht als solche genutzt.
Keine Präzedenzfälle:
Es existieren keine gerichtlichen Entscheidungen, die bestätigen, dass die Stiftungs-Limited tatsächlich Vermögen schützt oder eben nicht.
Steuerliche Transparenz:
Jede Person in Deutschland mit Einfluss auf eine Stiftungs-Limited muss diese beim Finanzamt melden. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.
Gewinnausschüttungen:
Profitausschüttungen einer Stiftungs-Limited gelten nicht als Dividenden, sondern als Gewinnbeteiligung, da es sich nicht um eine Aktiengesellschaft handelt.
Zuwendungen an Mitglieder:
Die Stiftungs-Limited darf ihren Mitgliedern und Organen Zahlungen leisten, ohne dass diesbezüglich gesetzliche Einschränkungen bestehen. Diese Regelungen können in der Satzung individuell festgelegt werden.
Neben den genannten Punkten existieren weitere Details, die für Personen mit Wohnsitz in Deutschland von Bedeutung sein können, wie beispielsweise das Schenkungssteuergesetz bei der Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftungs-Limited. Individuelle Beratungen können dabei helfen, ein optimales Setup nach den persönlichen Anforderungen zu gestalten.
Unterschiede zwischen Stiftungs-Limited in Großbritannien und Irland
In Großbritannien und Irland stellt die Limited by Guarantee eine beliebte Unternehmensform dar, die einer normalen Limited entspricht und umfassende Geschäftstätigkeiten ausführen kann. Während Aktiengesellschaften Anteilseigner haben, operiert die Limited by Guarantee mit Mitgliedern statt Partnern oder Aktionären, die natürliche oder juristische Personen sein können. Diese Mitglieder besitzen die Unternehmung jedoch nicht; ihre Rolle ähnelt der von Vereinsmitgliedern, wodurch sich besondere Möglichkeiten im Bereich des Vermögensschutzes eröffnen.
Nachstehend sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den Varianten in Großbritannien und Irland aufgeführt:
EU-Zugehörigkeit: Eine irische Limited by Guarantee profitiert als EU-Unternehmen von EU-Richtlinien wie der Mutter-Tochter-Richtlinie.
Gründung und Verwaltung: Eine Gründung in Großbritannien gestaltet sich einfacher und weniger aufwendig als in Irland. In Irland erfordert die Nutzung des niedrigen Körperschaftsteuersatzes von 12,5 % den Aufbau erheblicher wirtschaftlicher Aktivitäten.
Wesentliche Fakten zur Stiftungs-Limited:
Keine Stiftung: Der Begriff "Stiftungs-Limited" ist irreführend, da es sich eher um einen Verein als um eine Stiftung handelt.
Keine Non-Profit-Organisation: Sie kann zwar als gemeinnützig anerkannt werden, doch ist sie an sich keine Non-Profit-Organisation und nicht steuerfrei. Sie unterliegt der normalen Körperschaftsteuer – in Großbritannien zwischen 19 % und 25 %, in Irland 12,5 % oder 25 %.
Unbeschränkte Geschäftstätigkeit: Anders als beispielsweise ein eingetragener Verein in Deutschland darf die Limited by Guarantee uneingeschränkte wirtschaftliche Aktivitäten durchführen.
Kein Vermögensschutzinstrument: In Großbritannien und Irland ist die Verwendung der Limited by Guarantee zum Vermögensschutz nicht gebräuchlich und praktiziert.
Meldepflicht: In Deutschland lebende Personen mit Einfluss auf eine Limited by Guarantee müssen diese beim Finanzamt melden, um hohe Strafen zu vermeiden.
Gewinnausschüttungen: Gewinnausschüttungen gelten nicht als Dividenden, da es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt.
Zulässige Zuwendungen: Die Stiftungs-Limited darf Mitgliedern und Organen Zahlungen für Dienstleistungen oder andere Vorteile gewähren.
Diese Punkte sind besonders für Personen relevant, die sich mit der Struktur einer Stiftungs-Limited vertraut machen möchten – insbesondere für Personen mit Wohnsitz in Deutschland gibt es spezifische Aspekte zu beachten.
Fakt 1: Die Stiftungs-Limited ist tatsächlich keine Stiftung
Organisationsstruktur: Die als Limited by Guarantee bekannte Stiftungs-Limited in Großbritannien und Irland folgt den gleichen strukturellen Regeln wie eine klassische Limited und kann sämtliche Geschäftstätigkeiten ausüben, die auch normale Limited unternehmen dürfen.
Mitglieder statt Anteilseigner: Im Gegensatz zu herkömmlichen Unternehmen verfügt eine Stiftungs-Limited nicht über Gesellschafter, sondern über Mitglieder, welche natürliche oder juristische Personen sein können.
Mitgliedschaftscharakter: Die Mitgliedschaft in einer Stiftungs-Limited gleicht der Mitgliedschaft in einem Verein – die Mitglieder besitzen das Unternehmen nicht, und ihre Mitgliedschaft stellt keinen Anteil dar, der gepfändet werden könnte.
Unterschiede zwischen britischen und irischen Stiftungs-Limited:
EU-Unternehmen: Mit einer irischen Stiftungs-Limited besitzt man ein EU-Unternehmen, das von EU-Richtlinien, wie der Mutter-Tochter-Richtlinie, profitieren kann.
Gründung und Verwaltung: Die Einrichtung und Verwaltung einer britischen Stiftungs-Limited ist einfacher als die einer irischen Variante, die deutlich komplexer und zeitaufwendiger ausfallen kann, besonders wenn man von der 12,5%-igen Körperschaftssteuer in Irland profitieren möchte.
Beispiele für Organisationen mit Stiftungs-Limited:
Diverse Vereinigungen: Clubs, Wohnimmobiliengesellschaften, Studierendenverbände, Sportverbände, soziale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, politische Parteien
Spezielle Einrichtungen: Zum Beispiel die Infrastruktur des britischen Schienennetzes und das britische Domain-Register Nominet sind als Limited by Guarantee organisiert.
Steuerliche Aspekte:
Kein automatischer Gemeinnützigkeitsstatus: Eine Stiftungs-Limited ist nicht per se gemeinnützig. Eine Beantragung dieses Status ist möglich, aber nicht empfohlen, da es die Komplexität erhöht.
Steuerpflicht: Die Stiftungs-Limited unterliegt der Körperschaftssteuer – in Großbritannien zwischen 19-25 % und in Irland entweder 12,5 % oder 25 %.
Geschäftstätigkeit:
Freie Wirtschaftstätigkeit: Eine Stiftungs-Limited kann frei wirtschaftlich handeln, ohne die strikten Bedingungen, die für einen deutschen e. V. gelten.
Vermögensschutz:
Keine anerkannte Methode für Vermögensschutz: Die Nutzung der Stiftungs-Limited für den Vermögensschutz ist im Vereinigten Königreich und in Irland nicht üblich und es gibt keine Präzedenzfälle, die ein solches Vorgehen unterstützen würden.
Berichtspflicht:
Meldung an das Finanzamt: Personen in Deutschland, die Einfluss auf eine Stiftungs-Limited haben, müssen diese beim Finanzamt melden, andernfalls droht eine Strafe von bis zu 25.000 Euro.
Gewinnausschüttungen:
Profitverteilung: Eine Stiftungs-Limited zahlt keine Dividenden, sondern verteilt Gewinne, ähnlich wie eine Partnerschaft.
Spenden an Mitglieder und Organe:
Freie Handhabung: Anders als bei Vereinen gibt es keine Beschränkungen, die verhindern, dass eine Stiftungs-Limited Zahlungen an Mitglieder oder Organe für Dienstleistungen oder andere Leistungen vornimmt.
Fakt 2: Stiftungs-Limited ist keine wohltätige Institution
Unternehmensstruktur:
Eine Stiftungs-Limited, im Vereinigten Königreich und Irland bekannt als Limited by Guarantee, ähnelt in ihrer Organisation einer Standard-Limited. Sie wird jedoch nicht durch Anteilseigner, sondern Mitglieder repräsentiert. Diese können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, besitzen jedoch im Gegensatz zu Aktionären kein Eigentum an der Firma, sondern entsprechen Mitgliedern eines Clubs.
Vermögensschutz:
Ein Schlüsselmerkmal ist, dass Anteile an einer Stiftungs-Limited, ähnlich einer Clubmitgliedschaft, rechtlich nicht pfändbar sind. Dies bietet theoretisch eine Möglichkeit des Vermögensschutzes, da es im Falle persönlicher Verschuldung nicht möglich wäre, die Mitgliedschaft als Tilgung für Schulden heranzuziehen.
EU-Unterschiede:
Die irische Variante bietet den Vorteil, als Unternehmen innerhalb der EU agieren zu können und dadurch von EU-Richtlinien zu profitieren. Im Vergleich ist die Gründung und Verwaltung einer Limited by Guarantee im Vereinigten Königreich einfacher, wohingegen in Irland für steuerliche Vorteile, wie den niedrigeren Unternehmenssteuersatz von 12,5 %, eine signifikante Geschäftstätigkeit notwendig ist.
Steuerliche Behandlung:
Anders als ihr Name vermuten lassen könnte, genießt die Stiftungs-Limited keine Steuerfreiheit oder automatische Gemeinnützigkeit. Ihre Besteuerung entspricht der anderer britischer oder irischer Gesellschaften, mit Steuersätzen zwischen 19 und 25 %.
Geschäftliche Flexibilität:
Im Gegensatz zu deutschen Vereinen hat eine Stiftungs-Limited keine spezifischen Beschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit. Sie darf uneingeschränkt wie ein normales Unternehmen am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Meldepflichten:
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Einfluss auf eine Stiftungs-Limited ausüben, müssen diese beim Finanzamt melden, um hohe Strafen zu vermeiden.
Gewinnverwendung:
Da es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt, erfolgen Ausschüttungen nicht in Form von Dividenden, sondern als Gewinnbeteiligung, entsprechend einer Personengesellschaft.
Zuwendungen:
Eine Stiftungs-Limited darf seinen Mitgliedern sowie Organen Zuwendungen zukommen lassen, ohne dass gesetzliche Beschränkungen, wie bei manchen Vereinen, greifen.
Fakt 3: Gesellschaft mit Garantie und Besteuerung
In Großbritannien und Irland etablierte Gesellschaftsformen, bekannt als Gesellschaften mit Garantie, ermöglichen Unternehmungen, die einer herkömmlichen Kapitalgesellschaft gleichen, fungieren jedoch ohne Anteilseigner, sondern mit Mitgliedern. Diese können sowohl physische als auch juristische Personen sein, besitzen allerdings keinen Eigentumsanteil an der Gesellschaft, vergleichbar mit Vereinsmitgliedern.
Eigentumsanteile, wie Aktien in einer Aktiengesellschaft, unterliegen der Gefahr der Pfändung bei Verschuldung der Eigentümer. Da Mitglieder einer Gesellschaft mit Garantie nicht in dieser Weise beteiligt sind, bietet diese Form keinen Angriffspunkt für derartige Rechtsansprüche auf das Gesellschaftsvermögen.
Steuerlich betrachtet genießen diese Gesellschaften keinen Sonderstatus und sind den regulären Körperschaftssteuersätzen von 19–25% im Vereinigten Königreich und 12,5 oder 25% in Irland unterworfen.
Eine solche Gesellschaft kann in Großbritannien vergleichsweise einfacher gegründet und verwaltet werden als in Irland, wo die Unternehmensführung als anspruchsvoller angesehen wird, insbesondere, wenn man von dem niedrigeren Körperschaftssteuersatz profitieren möchte. Dazu wird eine signifikante wirtschaftliche Substanz in Irland erfordert.
Weitere Informationen:
Anwendungsfälle:
Clubs und Vereinigungen
Studentenorganisationen
Immobilienverwaltungen
Sportverbände
NGOs und gemeinnützige Organisationen
Politische Parteien
Profitable Tätigkeiten und Verteilung von Gewinnen sind zulässig, wobei Gewinnausschüttungen nicht als Dividenden klassifiziert werden.
Zahlungen an Mitglieder oder Organe der Gesellschaft sind möglich, ohne restriktive Bedingungen wie in manchen anderen Organisationsformen.
In Deutschland ansässige Personen mit Kontrolle über eine solche Gesellschaft müssen diese beim Finanzamt melden, ansonsten drohen finanzielle Strafen bis zu 25.000 Euro.
Die Nutzung der Gesellschaft mit Garantie zum Vermögensschutz ist in den Ursprungsländern nicht verbreitet und wird nicht als Praxis verstanden, folglich gibt es keine Präzedenzfälle in diesem Kontext. Angefragte Schutzmechanismen sind theoretisch denkbar, doch mangels rechtlicher Präzedenzfälle besteht hier Unsicherheit.
Wichtige Punkte:
Die Gesellschaft ist keine gemeinnützige Organisation und nicht steuerbefreit.
Es gibt keine spezifischen Beschränkungen bezüglich der Geschäftstätigkeit.
Mitglieder und die leitenden Organe können aus der Gesellschaftssubstanz finanzielle Vorteile erlangen.
Fakt 4: Keine Tätigkeitseinschränkungen für Stiftungs-Limited
Im Gegensatz zu deutschen eingetragenen Vereinen, die strenge Auflagen bezüglich wirtschaftlicher Aktivitäten haben, ist die Stiftungs-Limited in ihrer Geschäftstätigkeit nicht beschränkt. Sie kann als normale Firma agieren, Kunden haben, Vermögenswerte besitzen und verwalten. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten im wirtschaftlichen Sektor, ohne die in Deutschland üblichen enormen Einschränkungen.
Eigenschaft Beschreibung Wirtschaftliche Handlung Erlaubt ohne spezielle Genehmigungen Unternehmensform Ähnlich wie ein Verein, mit Mitgliedern statt Anteilseignern Vermögensschutz In UK und Irland nicht als Schutzmechanismus bekannt oder genutzt Gerichtsurteile Keine Präzedenzfälle bezüglich des Vermögensschutzes durch Stiftungs-Limited Steuerliche Meldepflicht Meldepflicht an das Finanzamt für in Deutschland ansässige Personen mit Kontrolle über die Gesellschaft
Die Mitgliedschaft in einer Stiftungs-Limited ähnelt mehr einer Vereinsmitgliedschaft als dem Besitz von Unternehmensanteilen, was in bestimmten Fällen zu Vorteilen im Bereich des Vermögensschutzes führen kann. Es existieren jedoch keine Präzedenzfälle oder richterlichen Entscheidungen, die die Effektivität dieses Schutzes bestätigen oder verneinen.
Fakten 5: Limited by Guarantee als Mittel zur Vermögenssicherung
Die Limited by Guarantee, auch bekannt als garantiebeschränkte Gesellschaft, ist in Struktur und Funktionsweise vergleichbar mit einer klassischen Limited in Großbritannien und Irland. Sie kann die gleichen Geschäftstätigkeiten wie eine normale Limited ausüben, unterscheidet sich jedoch hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, da sie keine Gesellschafter oder Anteilseigner, sondern Mitglieder hat. Diese können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein und ähneln Vereinsmitgliedern, besitzen allerdings keine Anteile an der Gesellschaft.
Vorteile für den Vermögensschutz:
Mitglieder halten keine Eigentumsanteile, womit eine Pfändung von Unternehmensanteilen erschwert wird.
Unterschiede zwischen Großbritannien und Irland:
Großbritannien: Einfacher in der Gründung und Verwaltung.
Irland: Mitglied der EU und somit von EU-Steuerrichtlinien betroffen. Aufwändiger in der Strukturierung, wenn man von dem 12,5% Körperschaftsteuersatz profitieren möchte, da in Irland erhebliche Substanzaufbauten erforderlich sind.
Betätigungsfelder:
Geeignet für Vereine, Wohnimmobilienverwaltungen, Sportverbände und andere Organisationen.
Beispielsweise wird die britische Eisenbahninfrastruktur als Limited by Guarantee geführt.
Steuersachverhalte:
Nicht steuerbefreit; die Körperschaftsteuer beträgt in Großbritannien 19-25% und in Irland entweder 12,5% oder 25%.
In Deutschland steuerlich relevante Transparenzpflichten für Einflussnehmer, unabhängig von deren Funktion.
Gewinnausschüttungen:
Gewinnausschüttungen gelten nicht als Dividenden, sondern als Profitabführungen, ähnlich denen einer Personengesellschaft.
Zuwendungen an Mitglieder:
Die Limited by Guarantee darf ihren Mitgliedern und Organen Vergütungen zukommen lassen, wofür in den Satzungen keine Einschränkungen bestehen.
Diese Eigenschaften machen die Limited by Guarantee zu einem interessanten Fahrzeug für diverse Organisationstypen, insbesondere wenn es um den Aspekt der Vermögenssicherung geht. Schlussendlich ist diese Gesellschaftsform in Großbritannien und Irland nicht speziell für den Vermögensschutz bekannt, und es gibt keine diesbezüglichen Gerichtsentscheidungen oder Präzedenzfälle.
Fakt 6: Der Mangel an Rechtsprechung
Die Struktur einer Stiftungs-Limited bietet einzigartige Merkmale im Vergleich zu klassischen Gesellschaftsformen. Insbesondere trifft dies auf die Situation zu, in der das Vermögen vor Pfändungen geschützt ist, da Mitglieder einer Stiftungs-Limited keine Eigentümer im herkömmlichen Sinne sind. Sie agieren vielmehr als Vereinsmitglieder, was direkte Beschlagnahmung von Anteilen verhindert.
Eine interessante Tatsache ist, dass es zu diesem Aspekt keine bisherige Rechtsprechung gibt. Es fehlen gerichtliche Entscheidungen, die klarstellen, ob die Mitgliedschaften in einer Stiftungs-Limited im Falle einer Schuldenrückzahlung gepfändet werden können oder nicht. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Irland ist die Verwendung der Stiftungs-Limited für den Vermögensschutz praktisch unbekannt; auch Fachleute auf diesem Gebiet sind mit der Thematik nicht vertraut.
Aufgrund dieser Situation bleibt es eine rechtliche Grauzone, ob Vermögen durch eine Stiftungs-Limited tatsächlich effektiv geschützt werden kann. Obwohl die theoretische Struktur es nahelegt, fehlen handfeste rechtliche Bestätigungen durch Präzedenzfälle.
Fakt 7: Berichtspflichten der Vereinsähnlichen Limited
Die Vereinsähnliche Limited, auch Limited by Guarantee genannt, stellt eine Unternehmensform dar, die sich sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Irland etabliert hat. Bei dieser Rechtsform gibt es keine Anteilseigner oder Gesellschafter, sondern Mitglieder, welche sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Diese Mitglieder halten allerdings keine Unternehmenseigentumsanteile, sondern ihre Mitgliedschaft ist ähnlich der eines Vereinsmitglieds zu verstehen.
In Bezug auf den Vermögensschutz besteht der Vorteil, dass, wenn die Mitgliedschaft einer solchen Limited den Charakter einer Vereinsmitgliedschaft hat, sie nicht pfändbar ist und somit keinen materiellen Wert darstellt. Dies unterscheidet die Vereinsähnliche Limited von herkömmlichen Unternehmensformen, bei denen Firmenanteile im Fall von Schulden des Anteilseigners gepfändet werden könnten.
Es gibt deutliche Unterschiede zwischen einer Vereinsähnlichen Limited im Vereinigten Königreich und einer solchen in Irland. Neben der EU-Unternehmenszugehörigkeit Irlands und den damit verbundenen Rechtsvorteilen ist die britische Variante einfacher zu gründen und zu verwalten, während eine Gründung in Irland als komplex und zeitaufwendig gilt.
Die Berichterstattung an das Finanzamt stellt eine zentrale Pflicht für Personen dar, die in Deutschland leben und Einfluss auf eine im Ausland ansässige Vereinsähnliche Limited ausüben können. Unabhängig davon, ob sie als Mitglied, Geschäftsführer offiziell registriert sind oder im Hintergrund die Fäden ziehen, ist die Offenlegung dieser Unternehmensbeteiligung bei den deutschen Steuerbehörden erforderlich. Unterlässt man diese Meldung, kann dies zu einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro führen.
Zur Klarstellung, die Gewinnverteilung innerhalb einer solchen Limited entspricht nicht der Ausschüttung von Dividenden, wie es bei Kapitalgesellschaften üblich ist. Es handelt sich vielmehr um eine Gewinnausschüttung, ähnlich wie bei Personengesellschaften. Die Bezugsberechtigung und steuerliche Behandlung von Gewinnausschüttungen hängt somit von den individuellen Regelungen des Wohnsitzlandes des Empfängers ab.
Des Weiteren darf eine Vereinsähnliche Limited Zuwendungen an ihre Mitglieder oder Organe leisten. Im Gegensatz zu Vereinen gibt es hier keine Beschränkungen hinsichtlich Zahlungen an Mitglieder, sei es für erbrachte Dienstleistungen, als Entlohnung oder andere Vorteile. Diese Regelungen sind flexibel in der Satzung festlegbar.
Fakt 8: Gewinnausschüttungen der Stiftungs-GmbH
Die Gewinne einer Stiftungs-GmbH, auch als "Limited by Guarantee" bekannt, werden nicht in Form von Dividenden verteilt, da es sich nicht um eine Aktiengesellschaft handelt. Die Ausschüttungen sind eher mit denen einer Personengesellschaft vergleichbar. Je nach Wohnsitzland der Empfänger können sich steuerliche Implikationen aus der Art der Ausschüttung ergeben, da beispielsweise Dividendensteuerbefreiungen nicht anwendbar sein können.
Gewinnausschüttungen: Anders als Dividenden, nicht steuerbefreit in vielen Ländern
Nach Wohnsitzland: Die steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttungen hängt vom Wohnsitzland der Personen ab, die die Gewinne erhalten.
Vergleich: Ähnlichkeit mit Partnern einer Personengesellschaft bei der Gewinnbeteiligung
Die Empfänger müssen die Art der Ausschüttung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen ihres Wohnsitzlandes deklarieren. Durch die unterschiedliche Behandlung von Gewinnausschüttungen können sich für die Beteiligten verschiedene steuerliche Folgen ergeben, abhängig davon, ob die Ausschüttungen als Dividenden oder als anderweitige Gewinnteilung betrachtet werden.
Fakt 9: Gewährung von Leistungen an Mitglieder und Organe
Die Limited by Guarantee, bekannt in Großbritannien und Irland, hebt sich durch bestimmte Merkmale ab, insbesondere durch ihre Mitgliederstruktur. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaftsform, die keine Anteilseigner oder Gesellschafter besitzt, sondern durch Mitglieder, seien es natürliche oder juristische Personen, getragen wird. Diese Mitglieder agieren ähnlich wie Vereinsmitglieder und haben keinen Eigentumsanspruch an der Gesellschaft.
Ein entscheidender Vorteil dieser Gesellschaftsform ergibt sich aus dem Vermögensschutz, da mangels Besitzanteilen eine Pfändung der Firmenanteile ausbleibt. Während ein Besitzanteil an einem Unternehmen wie Mercedes-Benz gepfändet werden könnte, um Verbindlichkeiten zu begleichen, bleibt ein Mitgliedschaftsanteil einer Limited by Guarantee davon unberührt, da er keinen materiellen Wert darstellt.
Es existieren keine direkten vergleichbaren Modelle des Vermögensschutzes innerhalb des Rechtssystems von Großbritannien und Irland, was unter anderem daran liegt, dass die Limited by Guarantee dort nicht zu diesem Zweck genutzt wird. Auch gibt es keine Präzedenzfälle, die die Effektivität der Limited by Guarantee im Hinblick auf den Vermögensschutz bestätigen würden.
Im Kontext von Leistungen an Mitglieder und Organe hebt sich die Gesellschaft dadurch ab, dass sie gegenüber diesen frei agieren kann. Es besteht keine rechtliche Beschränkung bei der Zuwendung von Zahlungen, sei es für Dienstleistungen, Gehälter oder sonstige Vorteile. Diese Flexibilität erlaubt eine individuelle Anpassung in den Statuten der Gesellschaft, womit sich ein breites Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Zusammenfassung und Kontaktinformation
Firmenstruktur:
Struktur: Ähnelt einer britischen oder irischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Mitglieder statt Aktionäre: Natürliche und juristische Personen beteiligt
Eigentum: Mitglieder haben keine Unternehmensanteile, vergleichbar mit Vereinsmitgliedern
Möglichkeiten für Vermögensschutz:
Anteile sind nicht pfändbar, da sie keinen Eigentumswert repräsentieren
Unterschiede zwischen britischen und irischen Modellen:
EU-Vorteile für irische Gesellschaften
Einfachere Gründung und Verwaltung im Vereinigten Königreich
Unterschiede zu gemeinnützigen Organisationen:
Steuerliche Behandlung: Stiftungs-Limited unterliegen der Körperschaftssteuer
Aktivitäten: Keine spezifischen Anforderungen, können wirtschaftlich agieren
Asset-Protection in Großbritannien und Irland:
Stiftungs-Limited nicht für Vermögensschutz konzipiert
Keine Präzedenzfälle bezüglich der Wirksamkeit im Vermögensschutz
Steuerliche Meldepflichten:
In Deutschland Wohnhafte mit Einfluss müssen das Unternehmen dem Finanzamt melden
Gewinnverteilung:
Keine Dividendenausschüttung möglich
Gewinnverteilungen ähneln denen einer Personengesellschaft
Spenden an Mitglieder und Organe:
Gesellschaftsstatuten können Zahlungen an Mitglieder und Organe erlauben
Für detailliertere Informationen und individuelle Beratung zur Gründung und Verwaltung von Stiftungs-Limited Unternehmensstrukturen im Vereinigten Königreich oder Irland sowie zu steuerlichen und rechtlichen Anforderungen, kontaktieren Sie bitte Sebastian und sein Team direkt. Buchen Sie eine Beratung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen und die optimale Struktur für Ihre Ziele zu ermitteln.
BILD fragt: Wird Boris ein US Visum bekommen?
Erfahren Sie, ob Boris mit einem Strafregister ein US-Visum für Medienberichterstattung erhalten kann. Entdecken Sie die Bedeutung des I-Visums und wie ein "Waiver of Inadmissibility" die Einreise ermöglichen könnte.
Im Zuge meiner Tätigkeit verschlägt es mich regelmäßig in die Vereinigten Staaten, um für mein ausländisches Medienunternehmen zu berichten. Aufgrund meiner Erfahrung mit den jeweiligen Visa-Prozessen möchte ich einige wichtige Aspekte mit Ihnen teilen. Jeder, der in den USA beruflich tätig sein möchte, muss die entsprechenden Visa-Anforderungen beachten. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man für Tätigkeiten wie Kommentierung oder Berichterstattung mit einem ESTA reisen könne. Dies ist jedoch nicht der Fall. Gerade für Tätigkeiten im Medienbereich ist ein spezielles I-Visum erforderlich, auch wenn man keine Vergütung aus den USA erhält.
Ein wesentlicher Faktor, der die Einreise in die USA beeinflussen kann, ist ein bestehendes Strafregister. Vergehen, die als moralisch verwerflich gelten, können zu einer Unzulässigkeit führen und somit die Visaerteilung verhindern. Es gibt jedoch bestimmte Wege, auf denen die Einreise auch trotz Vorstrafen möglich ist. Dazu gehört das Beantragen einer sogenannten Ausnahmegenehmigung, eines "Waiver of Inadmissibility", der unter bestimmten Umständen erteilt werden kann. Die Chance auf Erteilung eines solchen Waivers ist bei bestimmten Verbrechen, wie Wirtschaftsdelikten, unter Umständen höher als bei anderen.
Key Takeaways
Für berufliche Tätigkeiten in den USA ist ein I-Visum erforderlich, kein ESTA.
Ein Strafregister kann die Visaerteilung verhindern, aber es gibt Wege zur Überwindung dieses Hindernisses.
Ein "Waiver of Inadmissibility" kann in manchen Fällen helfen, ein Visum trotz Vorstrafen zu erhalten.
Boris Beckers Engagement als Kommentator
Die Funktion von Sportdeutschland.TV
Sportdeutschland.TV hat kürzlich Boris Becker verpflichtet, um Kommentare für das anstehende US Open Tennisturnier zu liefern. Das Ereignis ist für Ende August in New York angesetzt, und Beckers Anwesenheit hat Debatten über die Einreisebestimmungen in die USA angeregt, vor allem im Hinblick auf seine strafrechtlichen Verurteilungen.
Einreisebestimmungen Medienmitarbeiter Keine ESTA-Nutzung bei Vorstrafen I-Visum für Berichterstattung erforderlich Unterschiedliche Visa je nach Beruf Spezifisch für ausländische Medienmitarbeiter I-Visum erlaubt fünfjährigen Aufenthalt Beschäftigung ausschließlich bei ausländischen Medien
Zeitliche Einordnung des US Open
Das US Open Tennisturnier startet in weniger als zwei Wochen, und die Vorbereitungen für Beckers Teilnahme sind in vollem Gange. Die genaue Zeitplanung des Events ist entscheidend für die Visa-Anträge und die Logistik der Berichterstattung.
US Open Tennisturnier
Beginn: Ende August 2023
Veranstaltungsort: New York
Visum und Zeitplan
Antragsverfahren: etwa vier Monate bei Beantragung eines Inadmissibility Waiver
Planung: frühzeitige Beantragung notwendig
Boris Becker muss eine Reihe regulatorischer Hürden nehmen, um an dem Turnier als Kommentator teilzunehmen. Die strikten US-Einreisegesetze bedürfen einer sorgfältigen Planung und die rechtzeitige Beantragung des entsprechenden Visums ist für den reibungslosen Ablauf seiner beruflichen Verpflichtungen entscheidend.
## Einreisebestimmungen in die USA und Visumsvoraussetzungen
### Unterschied zwischen dem ESTA und Arbeitsvisum
Für kurzfristige Reisen zu Geschäftszwecken wie Verhandlungen, Mitarbeitersuche oder Messebesuchen kann das ESTA-Programm genutzt werden. Dieses Programm gilt jedoch nicht für Personen, die tatsächlich in den USA arbeiten möchten. In solchen Fällen ist ein spezifisches Arbeitsvisum erforderlich. Das ESTA darf außerdem nicht von Personen genutzt werden, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dies führt zum Ausschluss von der Nutzung des Programms.
### Wichtigkeit der Einhaltung amerikanischer Einreiseregeln
Amerikanische Behörden legen großen Wert auf die strikte Einhaltung der Einreisebestimmungen. Berichterstatter, die für ausländische Medienunternehmen in den USA arbeiten möchten, benötigen ein I-Visum, unabhängig davon, ob sie innerhalb der USA entlohnt werden. Das I-Visum, auch Journalistenvisum genannt, ermöglicht Medienmitarbeitern, über einen Zeitraum von fünf Jahren unbefristet in den USA zu bleiben und zu berichten. Zu beachten ist, dass bei einer Verweigerung der Einreise durch Fehlen des erforderlichen Visums zukünftige Einreisen über das ESTA unmöglich werden.
Das I-Visum
Voraussetzungen für Mitarbeitende in den Medien
Medienmitarbeiter, die von außerhalb der Vereinigten Staaten über Ereignisse im Land berichten möchten, benötigen ein spezielles Visum. Dies betrifft Personen in Berufsgruppen wie Korrespondenten, Reporter, Dokumentarfilmer, technisches Personal sowie Kommentatoren und Moderatoren fremdsprachiger Medien. Ein bestätigendes Schreiben der ausländischen Medienorganisation, für die berichtet werden soll, ist für die Beantragung dieses Visums erforderlich. Vorstrafen, insbesondere solche, die nach amerikanischer Rechtsauffassung auf schwerwiegende ethische Verfehlungen hindeuten, können die Vergabe eines solchen Visums verhindern.
Vereinfachung des Visumantragsprozesses
Abgesehen von der Problematik der Vorstrafen ist der Prozess der Visumbeantragung in der Regel unkompliziert. Für die Beantragung des spezifischen Visums, das für Medienmitarbeiter vorgesehen ist, genügt in der Regel das bereits erwähnte Schreiben des ausländischen Medienunternehmens. Erfahrungsgemäß sollten Antragssteller einen US-amerikanischen Einwanderungsanwalt zu Rate ziehen, insbesondere, wenn Vorstrafen vorliegen, um sich im Antragsverfahren korrekt zu positionieren.
Aufenthaltsdauer und Lebensmöglichkeiten in den USA
Das entsprechende Visum ermöglicht Medienmitarbeitern einen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten für die Dauer von bis zu fünf Jahren ohne Limitierung der Ein- und Ausreisen. Es erlaubt allerdings ausschließlich die Tätigkeit für ausländische Medienorganisationen. Unter diesen Bedingungen besteht für Visuminhaber auch die Möglichkeit, ihren Wohnsitz in den USA zu nehmen. Sollten Visuminhaber sich einer Tätigkeit bei einer US-amerikanischen Organisation zuwenden wollen, wäre dies mit dem hier besprochenen Visum nicht gestattet.
Strafregister und seine Auswirkungen
Problematik der Einreise mit Vorstrafen
Es besteht ein klarer Grundsatz: Personen, die Einträge im Strafregister besitzen, sind standardgemäß nicht zur Nutzung des Visa Waiver Programms ESTA für die Einreise in die USA berechtigt. Dies betrifft auch Personen, die berufliche Ambitionen in den Vereinigten Staaten verfolgen, wie etwa die Berichterstattung bei einem Sportereignis für einen ausländischen Arbeitgeber. Ungeachtet dessen, dass eine Vergütung im Ausland erfolgt, ist die Einreise ohne Visum nicht erlaubt und strikt geregelt.
Einreisezweck Erforderlicher Visa-Typ Geschäftliche Verhandlungen ESTA Arbeit in den USA (z.B. Berichterstattung) Nicht-ESTA Visum
Zahlreiche Medienschaffende wurden bei Großereignissen zurückgewiesen und ihre Einreise verweigert, weil sie lediglich im Besitz des ESTA waren. Die resultierenden Auswirkungen sind langfristig und führen zum permanenten Verlust der ESTA-Berechtigung.
Stellenwert von Moral und Rechtschaffenheit
Aus Sicht der US-Behörden spiegeln bestimmte Vergehen – insbesondere solche, die als moralisch verwerflich angesehen werden, wie Betrug oder schwerwiegendere Straftaten – die Charakterstärke einer Person wider. Dies hat zur Folge, dass Personen mit solch einem Vorfall im Strafregister grundsätzlich von der Visumvergabe ausgeschlossen sind.
Vergehen Auswirkung auf die Visumerteilung Gewaltverbrechen Visumverweigerung Betrug Potenzielle Visumverweigerung
Für Betroffene kann als Lösung eine sogenannte "Waiver of Inadmissibility" beantragt werden, ein Verzicht auf Unzulässigkeit, welcher es ermöglicht, eine Ausnahme von der Regel in Anspruch zu nehmen. Obgleich Wirtschaftsdelikte durchaus eine Chance auf Rehabilitation bieten, ist eine rechtzeitige Antragstellung entscheidend, da der Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Wege zur Überwindung von Einreisebeschränkungen
Antrag auf Befreiung von der Unzulässigkeit
Um trotz vorliegender Straftaten in die USA einreisen zu können, besteht die Möglichkeit, eine spezielle Ausnahmegenehmigung, den sogenannten "Waiver of Inadmissibility", zu beantragen. Dazu ist es empfehlenswert, einen auf US-Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Im Antragsprozess muss bei der Botschaft angegeben werden, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt. Die US-Botschaft wird den Visumantrag dann zunächst nicht bewilligen, sondern zur Antragstellung eines Befreiungsschreibens auffordern. Dieses wird in den USA bei einer zentralen Behörde gestellt.
Einfluss des Delikts auf die Erteilungswahrscheinlichkeit
Die Art der Straftat hat einen wesentlichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten eines Visumsantrags. Während insbesondere bei Gewaltverbrechen und Drogenhandel kaum mit einer Bewilligung zu rechnen ist, stehen die Chancen bei Betrugsdelikten im Bereich der Wirtschaftskriminalität besser. Die US-Behörden sind eher geneigt, Personen ohne gewalttätigen Hintergrund die Möglichkeit zur Rehabilitation einzuräumen, insbesondere wenn die Strafe bereits verbüßt wurde.
Zeitspanne des Bewilligungsverfahrens
Die Bearbeitungszeit für einen "Waiver of Inadmissibility" wird von den US-Behörden mit neun Monaten angegeben. Die tatsächliche Erfahrung zeigt jedoch, dass mit einer Dauer von etwa vier Monaten für die Bearbeitung zu rechnen ist. Wer also plant, in den USA zu arbeiten, sollte diese Zeitspanne im Voraus einkalkulieren und entsprechende Anträge frühzeitig stellen.
Bootstrapping: Nebenher & ohne Kapital ein Business von Null aufbauen - Teil 3
Entdecken Sie in Teil 3 unserer Serie, wie Adam und Eduard ohne eigene Webseite oder großes Kapital erfolgreiche Unternehmen aufbauten. Lernen Sie, wie Bootstrapping in verschiedenen Branchen funktionieren kann und holen Sie sich Inspiration für Ihren eigenen unternehmerischen Weg.
In einer Welt ständig in Bewegung bringen individuelle Karrierewege und unkonventionelle Geschäftsideen frischen Wind in die Landschaft des Unternehmertums. Besonders bemerkenswert ist die Vielfalt der Branchen, in denen heutzutage Erfolge gefeiert werden. Adam, ein junger Mann aus einem kleinen Ort in Deutschland, begann mit einem mittelständischen Elektrogroßhandel und hat es geschafft, einen der größten europäischen Online-Shops für Kupferkabel aufzubauen – interessanterweise ganz ohne eigene Webseite, ausschließlich über Amazon. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass auch in scheinbar traditionellen Feldern digitale Innovationen zu bedeutenden Marktveränderungen führen können.
Ein weiterer bemerkenswerter Fall ist Eduard, ein Auto-Tuning-Begeisterter aus einem kleinen Dorf, der seine Leidenschaft zum Beruf gemacht hat. Mit online angebotenen Teilen und gut verständlichen Installationsanleitungen hat er ein florierendes Geschäft aufgebaut, das sich bis in die USA ausgeweitet hat. Diese Geschichten von Adam und Eduard sind nur zwei Beispiele von vielen, die zeigen, dass mit der richtigen Idee und viel Einsatz Erfolgsgeschichten überall und in jedem Bereich geschrieben werden können.
Key Takeaways
Einzelne Unternehmer erzielen in traditionellen und digitalen Märkten bemerkenswerte Erfolge.
Die Anpassung an digitale Verkaufsplattformen ist ein Schlüssel zum Erfolg in verschiedenen Branchen.
Leidenschaft und Spezialisierung können zu international erfolgreichen Geschäften führen.
Adam und der Handel mit Kupferkabeln
Adam ist bei einem mittelständischen Elektrogroßhandel tätig und hat sich darauf spezialisiert, Kupferkabel an Elektriker zu vertreiben. Mit der Zeit hat er sich selbstständig gemacht und betreibt nun einen der größten Amazon-Shops für Kupferkabel in Europa, vielleicht sogar weltweit. Sein Geschäftsmodell ist bemerkenswert, da er gänzlich auf eine eigene Webseite verzichtet und sich ausschließlich auf Amazon konzentriert. Trotz der unscheinbaren Fassade ist sein Unternehmen zu einem bedeutenden Akteur auf dem Markt avanciert.
Boris und sein Online-Geschäft
Boris ließ seine Anstellung bei Amazon hinter sich, wo er im Bereich des Marktplatzmanagements tätig war. Mit den dort geknüpften Kontakten gelang es ihm, einen eigenen Amazon-Shop aufzubauen, der mittlerweile große Erfolge verzeichnet. Sein Geschäftsmodell basiert auf seiner Erfahrung mit dem Online-Handelsgiganten und stellt ein Beispiel für erfolgreiche unabhängige E-Commerce-Unternehmen dar. Boris nutzt seine Branchenkenntnisse und seine Netzwerke, um seinen Shop kontinuierlich zu expandieren.
Christian und Daniel, Entwickler von Handelsalgorithmen
Christian und Daniel waren als Entwickler im Bereich der Finanztechnologie für einen Londoner Hedgefonds tätig. Ihre Expertise erstreckte sich auf die Kreation von Datenmodellen und Handelsalgorithmen, ein Kernbestandteil der modernen Finanzwelt. In diesem Kontext ist relevant, dass ein bedeutender Anteil der Hedgefonds-Mitarbeiter aus dem Bereich der Softwareentwicklung und Datenanalyse stammt. Diese Kompetenzen sind entscheidend, da die Branche maßgeblich von Technologie und Datenanalyse getrieben wird.
Mit ihrer Expertise haben sich Christian und Daniel selbstständig gemacht. Nachdem sie das Vereinigte Königreich verlassen hatten, betrieben sie nicht mehr ausschließlich Handelsgeschäfte für einen Fondsanbieter, sondern begannen in eigenem Namen zu handeln. Dies stellt einen bemerkenswerten Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn dar und veranschaulicht, wie Fachkenntnisse aus der Anstellung in die Selbstständigkeit übergeführt werden können.
Name Vorherige Position Aktuelle Tätigkeit Christian Softwareentwickler, Hedgefonds London Unabhängiger Handelsalgorithmus-Entwickler Daniel Softwareentwickler, Hedgefonds London Unabhängiger Handelsalgorithmus-Entwickler
Beide agieren nun unabhängig und tragen damit persönlich die Verantwortung für ihre Handelsentscheidungen. Sie repräsentieren ein prägnantes Beispiel dafür, wie technische Fachkenntnisse im finanziellen Sektor auch außerhalb großer Institutionen erfolgreich angewandt werden können.
Eduard, der Tuner und Online-Verkäufer
Eduard stammt aus einer kleinen Gemeinde in Deutschland und hat eine Leidenschaft für das Tunen von Autos entwickelt. Diese Begeisterung teilte er mit seinem Bruder, einem Kfz-Mechaniker, von dem er vieles über Automechanik gelernt hat. Während seiner Ausbildung begann Eduard, in seiner Freizeit an seinem eigenen Auto zu schrauben und sich ein umfangreiches Wissen über Fahrzeugmodifikationen anzueignen.
Erkannte Marktlücke:
Hohe Nachfrage nach Tuningteilen
Fehlen von einfachen Anleitungen für den Einbau
Geschäftsstart:
Beschaffung von Autoteilen in Asien
Erstellung und Verkauf von Anleitungen zur Selbstmontage
Online-Shop-Einführung:
Gründung eines einfachen Online-Shops
Angebot von Teilen und Anleitungen zur Selbstinstallation
Verkauf über eine Shop-Plattform mit PayPal-Zahlungsoption
Internationale Expansion:
Signifikant steigende Bestellungen aus den USA
Übersetzung seiner Anleitungen durch Kunden
Aktuelle Entwicklung:
Umzug in die Vereinigten Staaten
Betrieb einer Werkstatt für zahlungskräftige Kundschaft
Eduard hat seine Tuning-Leidenschaft in ein florierendes Geschäftsmodell umgewandelt und bedient mittlerweile einen internationalen Markt. Durch die Kombination aus Fachwissen im Automobilbereich, geschickten Marketingstrategien und einer starken Online-Präsenz konnte er ein beachtliches Unternehmen aufbauen.
Frank, der Baseballkarten-Sammler
Frank hat eine Leidenschaft für Baseballkarten, die er schon in jungen Jahren von seinem Vater übernommen hat. Er wuchs teils in Deutschland auf und sammelte früh Baseballkarten. Statt ein Studium zu beginnen, entschied er sich dafür, sein Hobby zum Beruf zu machen und gründete ein Unternehmen für den Handel mit seltenen Karten. Mit Erfolg baute er eine der erfolgreichsten Handelsfirmen für Trading-Cards in Europa auf und plant nun die Expansion in die Vereinigten Staaten.
Alter: Begann das Sammeln als Kind
Unternehmen: Spezialisiert auf seltene Baseballkarten
Gründung: Direkt nach dem Schulabschluss
Erfolg: Eines der führenden Unternehmen in Europa
Expansion: Vorbereitung der Ausweitung des Geschäfts in die USA
Seine Firma funktioniert ähnlich einer Börse, indem sie seltene Karten kauft und verkauft. Der Erfolg von Frank zeigt, dass die Begeisterung für Sammlerstücke eine lukrative Geschäftschance darstellen kann.
Gregor und die Selbstversorgungsberatung
Im Mittelpunkt dieser Betrachtung steht Gregor, ein individuell agierender Berater, der seine Wurzeln in der ökologischen Landwirtschaft hat. Er entschied sich gegen eine traditionelle Laufbahn in der Landwirtschaft und gründete stattdessen ein Beratungsunternehmen. Dieses richtet sich an Personen mit dem Ziel, autark zu leben und eigene Lebensmittel anzubauen. Sein Angebot umfasst die Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von intensivem, doch nachhaltigem Anbau von Obst und Gemüse auf kleinen Flächen. Gregors Ansatz geht über traditionelle Anbaumethoden hinaus und erweist sich als besonders innovativ, da er seinen Klienten dazu verhilft, auf minimalen Flächen eine bemerkenswerte Menge an Nahrungsmitteln zu produzieren.
Dienstleistungen:
Entwicklung von Konzepten für die Nutzung kleiner Landflächen
Persönliche Beratung vor Ort und online
Anpassung der Methoden für optimale Erträge
Gregors Geschäftsidee zeigt eindrucksvoll, wie agronomisches Wissen und eine Leidenschaft für hochwertige Lebensmittel ein profitables Geschäftsmodell generieren können. Mit seiner Hilfe finden Personen, die einen alternativen Lebensstil anstreben, praktische Lösungen, um den Traum der Selbstversorgung Wirklichkeit werden zu lassen.
Hanna, die Spezialistin für soziale Medien
Hanna hat ihre Karriere in einer Werbeagentur begonnen, wo sie tiefgreifende Kenntnisse im Bereich Marketing und Kundenkommunikation erlangte. Mit der Zeit erkannte sie ihre Fähigkeit, diese Expertise auf kleinere Unternehmen anzuwenden, insbesondere auf die Pflege deren sozialer Medien. Ihr Ansatz bestand in der Betreuung von sozialen Medien-Accounts kleiner Unternehmen gegen eine fixe monatliche Gebühr. Hanna war sich bewusst, dass die Nutzung sozialer Medien für ein Unternehmen ohne die richtige Strategie sinnlos sein kann. Ihre Stärke lag darin, effektive Social-Media-Strategien zu entwickeln, die für die entsprechenden Firmen deutliche Ergebnisse hervorbrachten.
Kundenspezifische Betreuung: Individuelle Unterstützung im Social-Media-Management.
Kostenstruktur: Ein einfaches, festes Monatsentgelt, das leistbare Investitionen erlaubt.
Ergebnisorientierung: Fokus auf Maßnahmen, die für kleine Unternehmen wertschöpfend sind.
Durch ihre kompetente Arbeit und den effizienten Einsatz sozialer Medien unterstützt Hanna kleine Unternehmen dabei, ihre Online-Präsenz zu verstärken und ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Sie hat sich im Sektor der sozialen Medien als eine versierte Expertin etabliert, die aufzeigt, wie ausschlaggebend die optimale Pflege dieser Plattformen für den Geschäftserfolg sein kann.
Ingrid, die Börsenhändlerin
Ingrid hat ihr Wissen im Aktienhandel in ihrer Freizeit autodidaktisch erweitert. Nach einigen Jahren gelang es ihr, durch den Handel genug zu verdienen, um ihren Hauptberuf aufgeben zu können. Nun überlegt sie, wie sie ihr Fachwissen weitergeben und andere in der Kunst des Börsenhandels schulen kann. Ihre Reise im Finanzwesen begann als Hobby, doch durch Hingabe und stetige Weiterbildung hat sie es zu einer Hauptbeschäftigung und einem lukrativen Einkommen gebracht. Ingrids Geschichte ist ein Beispiel dafür, wie durch gezielte Selbstbildung und den Einsatz von Fachwissen in einem spezialisierten Bereich bemerkenswerte Karrierewege entstehen können.
Bootstrapping: Nebenher & ohne Kapital ein Business von Null aufbauen - Teil 2
Entdecken Sie im zweiten Teil unserer Bootstrapping-Reihe, wie Sie Ihre Unique Selling Proposition (USP) schärfen und ohne Kapital effektive Vertriebskanäle aufbauen. Lernen Sie, Traffic zu generieren und in Verkäufe umzuwandeln, um Ihr Business erfolgreich zu etablieren.
Auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmertum ist die Einzigartigkeit des eigenen Angebots, die sogenannte Unique Selling Proposition (USP), von großer Bedeutung. Hat man seine Geschäftsidee gefunden und von Experten bestätigen lassen, steht man vor der Herausforderung, potenzielle Kunden zu erreichen. Bevor man überhaupt eine Webseite erstellt oder mit anderen Umsetzungsschritten beginnt, ist es entscheidend, seinen Marktzugang zu definieren. Es ist unabdingbar, Methoden zu erlernen, um gezielt Traffic zu generieren und diesen in Verkäufe umzuwandeln, was letztlich den Erfolg des Unternehmens bestimmt.
Im Fortgang der Unternehmensgründung ist es wichtig, sich auf mindestens einen Vertriebskanal zu spezialisieren und diesen umfassend zu beherrschen. Dies könnte Online-Marketing über soziale Medien oder Suchmaschinen beinhalten. Mit gezielten Tests kann man frühzeitig die Wirksamkeit und Resonanz auf Werbemaßnahmen ermitteln, ohne dabei große Investitionen tätigen zu müssen. Marketing sollte von Anfang an als wesentlicher Teil der Geschäftsplanung betrachtet werden. Erst nach erfolgreicher Marktanalyse und der Entwicklung eines funktionierenden Vertriebskanals ist es sinnvoll, zur Unternehmensgründung und Produktentwicklung überzugehen.
Key Takeaways
Erfolgreiche Geschäftsideen erfordern eine klare USP und bestätigte Marktexpertise.
Eine genaue Marktanalyse und der Aufbau von Vertriebskanälen sind unabdingbar vor der Unternehmensgründung.
Spezialisierung auf mindestens einen Vertriebskanal und frühzeitiges Testen der Marketingstrategien sind für den Markterfolg entscheidend.
Phase 1: Das Einzigartige Verkaufsversprechen Entwickeln
In der ersten Phase der Geschäftsentwicklung ist es entscheidend, ein einzigartiges Verkaufsversprechen (engl. Unique Selling Proposition, USP) zu schaffen. Dies bildet die Grundlage für die Gewinnung von Kunden und den Markteinstieg. Ziel ist es, sich als Experte in seinem Bereich zu etablieren und diese Expertise von anderen bestätigen zu lassen.
Bevor eine Website erstellt oder das Geschäft offiziell gestartet wird, ist die Identifizierung des Marktzugangs zwingend. Selbst die beste Geschäftsidee bleibt ohne Marktpräsenz erfolglos.
Marktzugang definieren:
Wichtige Kontakte und Netzwerke für geschäftlichen Erfolg nutzen.
Mindestens einen Weg zur Kundengewinnung und -umwandlung erkunden.
Aufbau eines Verkaufstrichters:
Klären, wo und wie spezifische Kunden erworben werden können.
Den Traffic gezielt auf die relevante Zielgruppe ausrichten.
Traffic-Generierungsmethoden:
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Google Ads
Social Media Plattformen
YouTube
Radio und Fernsehen
Amazon
E-Mail-Marketing
Affiliate-Marketing
Direktmarketing (Mailings, Flyerverteilung, Printwerbung)
Die Konversion ist das Ziel, Kunden dazu zu bringen, einen Kauf zu tätigen oder ein Formular auszufüllen. Hoher Traffic ohne Konversion ist nutzlos.
Um im Markt erfolgreich zu sein, ist es wichtig, in mindestens einem Marketingkanal Experte zu sein, seien es Facebook-Marketing, Google Ads oder andere Kanäle. Dies ermöglicht es, Marketingkosten zu senken, indem man die Hauptkanäle selbst bedient und nur für sekundäre Kanäle Dienstleister engagiert.
Beispieltestung von Marketingstrategien:
Mit geringem Budget Werbeanzeigen schalten und das Interesse der Zielgruppe testen.
Reaktionen auf Werbung sammeln (Likes, Kommentare, Formulareinträge).
Vor der Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen muss klar sein, dass sowohl das Produkt als auch der Zugang zum Markt gesichert sind. Die strategische Ausrichtung des Marketingkonzepts und die Bedeutung des Marktzugangs sind nicht zu unterschätzen, da ohne sie selbst die beste Geschäftsidee nicht realisiert werden kann.
Der Erfolg hängt von einer perfekten Symbiose zwischen einer starken Geschäftsidee und effektivem Marktzugang ab. Hierzu gehört auch das Ausprobieren und Testen verschiedener Ansätze, da nichts über Nacht entsteht und bei Erfolg nicht jedem zugänglich wäre.
Phase 2: Marktzugang schaffen
Traffic-Erzeugung
Um potenzielle Kunden zu erreichen, ist die Herstellung von Besucherströmen auf die eigene Präsenz entscheidend. Hierbei existieren diverse Kanäle wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), bezahlte Anzeigen bei Google, Präsenz in sozialen Medien und auf YouTube, Rundfunk und Fernsehwerbung, Plattformen wie Amazon, E-Mail-Marketing, Affiliate-Programme sowie direktes Mailing und Printwerbung. Ziel ist es, die eigene Offerte gezielt an die relevante Zielgruppe heranzutragen.
Traffic-Umwandlung
Nicht jeder Seitenbesuch führt zu einer gewünschten Aktion wie dem Kauf oder dem Ausfüllen eines Kontaktformulars. Deshalb ist die Umwandlung des Traffics in konkrete Handlungen der Zielgruppe von Bedeutung. Hier gilt es, aus Besuchern Kunden zu machen, indem sie zur Interaktion und zum Kauf angeregt werden.
Aufbau eines Verkaufskanals
Es ist wesentlich, einen Prozess zu entwickeln, durch den Interessenten systematisch zu Käufern konvertiert werden. Ein effektiver Verkaufstrichter leitet potenzielle Kunden durch die verschiedenen Phasen der Kaufentscheidung bis hin zum Abschluss.
Beherrschung eines Expertenkanals
Die Expertise in mindestens einem Marketingkanal ist essenziell. Ob es sich um Facebook-Marketing, Google Ads oder einen anderen Kanal handelt – die direkte Steuerung eines Kanals kann kostspielige Dienstleistungen ersparen und ermöglicht eine tiefere Kontrolle über die Marketingmethoden.
Marketingstrategien testen
Heutzutage lassen sich Marketingansätze mit geringem Einsatz schnell und einfach testen. Beispielsweise können Werbeanzeigen auf Facebook geschaltet werden, um Reaktionen des definierten Publikums zu beobachten und so die Strategie entsprechend anzupassen. Erst durch das Testen und Anpassen lässt sich sicherstellen, dass die gewählte Methode zielführend ist.
Jeder dieser Schritte steht im Zeichen der effektiven Verbindung von Produkt und potenzieller Kundschaft. Der Marktzugang ist ebenso wichtig wie eine überzeugende Geschäftsidee. Erst durch das Zusammenspiel entsteht Erfolg.
Phase 3: Unternehmensgründung und Organisation
Auswahl der Unternehmensform
Beim Aufbau eines Unternehmens steht zuerst die Entscheidung über die passende Unternehmensform an. Diese Entscheidung sollte wohlüberlegt sein, da sie steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland bietet sich bei Bedarf nach Haftungsschutz die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, an. Ist die Haftungsabsicherung weniger bedeutsam, kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht gezogen werden. Grundsätzlich gilt: Die gewählte Form sollte möglichst einfach und kostengünstig sein, um den Unternehmenseinstieg zu vereinfachen und unnötige Reibungsverluste zu vermeiden.
Organisation der betrieblichen Abläufe
Die Organisation interner Prozesse ist ein essentieller Baustein für die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens. Folgende Punkte müssen strukturiert und organisiert werden:
Kundenanfragen und Bestellungen: Ein klar definierter Workflow für eingehende Anfragen und Bestellungen sichert einen reibungslosen Geschäftsablauf.
Buchhaltung und Steuern: Die Finanzverwaltung muss frühzeitig eingerichtet werden, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Unternehmensfinanzen genau zu überwachen.
Wareneinkauf: Beschaffungsprozesse sollten effizient gestaltet sein, um eine zeitgemäße Verfügbarkeit von Produkten oder Dienstleistungen zu gewährleisten.
Produktentwicklung: In dieser Phase beginnt die Entwicklung von Produkten, wie zum Beispiel einer App, falls dies zum Geschäftsmodell gehört.
Dies alles fügt sich in das Gesamtbild der Unternehmensgründung ein, in dem eine durchdachte Organisation ebenso entscheidend ist wie das Erschließen von Marktzugängen.
Phase 4: Markteinführung und Investitionen
Initiierung der Produktentwicklung
Bei der Initiierung der Produktentwicklung nach der Erschaffung einer Geschäftsidee und der Validierung derselben ist es von entscheidender Bedeutung, die Wege zur Kundengewinnung zu erkunden. Ohne eine klar definierte Strategie zum Marktzugang ist selbst die beste Geschäftsidee nutzlos. Ein entscheidender Schritt ist der Aufbau eines Vertriebskanals - eines sogenannten Sales Funnels. Dies beinhaltet die gezielte Ansprache potenzieller Kunden, bei denen das Angebot Relevanz besitzt. Verschiedene Methoden können hierbei zum Einsatz kommen, von SEO, Google Ads und sozialen Medien bis hin zu E-Mail-Marketing und klassischen Mailings. Es ist wichtig, sich in mindestens einem Marketingkanal zu spezialisieren, auch wenn externe Dienstleister für weitere Kanäle engagiert werden können.
Testläufe von Marketingstrategien können schon mit geringem Budget erfolgen und liefern erste Rückmeldungen zum Interesse potenzieller Kunden. Werden zufriedenstellende Wege zur Kundenakquise gefunden, kann mit der detaillierten Produktentwicklung und dem Firmenaufbau begonnen werden - von der Webseitengestaltung über Produktausarbeitung bis hin zur Unternehmensstrukturierung.
Inkaufnahme von Anfangsverlusten
Es ist eine gängige Praxis, dass zu Beginn einer Unternehmenseinführung finanzielle Verluste hingenommen werden müssen. Dies geschieht im Bestreben, eine Marke oder ein Produkt auf dem Markt zu etablieren und eine Basis an treuen Kunden zu gewinnen. Großzügige Investitionen in Marketing und Werbung können erforderlich sein, um Sichtbarkeit und Reichweite zu erlangen. Ein Beispiel hierfür wäre die Vermarktung eines Films, wo oft ebenso viel oder mehr Geld in Werbung wie in die Produktion fließt. Für eine gezielte Ansprache können Plattformen wie LinkedIn oder Facebook genutzt werden, um spezifische Zielgruppen anzusprechen.
Die Inkaufnahme dieser Anfangsverluste wird oft unterschätzt, ist aber ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsaufbaus. Der Marktzugang ist genauso bedeutsam wie eine gute Geschäftsidee. Erst die perfekte Symbiose zwischen Produkt, Vertrieb und Marketing legt den Grundstein für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb.
Bootstrapping: Nebenher & ohne Kapital ein Business von Null aufbauen - Teil 1
Entdecken Sie in Teil 1 unseres Bootstrapping Guides, wie Sie ein Unternehmen von Grund auf aufbauen – ohne externe Finanzierung. Lernen Sie, wie Sie Ihre Ideen und Fähigkeiten nutzen können, um neben Ihrer Hauptbeschäftigung finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen.
Viele Menschen träumen davon, finanziell unabhängig zu sein und ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Diese Träume sind nicht nur für bereits etablierte Unternehmer reserviert, sondern können auch von Anfängern erreicht werden. Es ist eine Tatsache, dass viele erfolgreiche Unternehmen von Grund auf aufgebaut wurden, oft neben einer Hauptbeschäftigung und ohne externe Startkapitalfinanzierung.
Solche Unternehmungen beginnen häufig mit einer einzigartigen Idee und einer starken Motivation. Der Prozess erfordert Selbstreflexion, Hingabe und eine ehrliche Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten. Ob durch berufliche Expertise, Hobbys oder persönliche Umstände – jeder hat das Potenzial, in einem bestimmten Bereich Fachwissen aufzubauen. Die Fähigkeit, dieses Wissen handfest umzusetzen, kann der Schlüssel zum Unternehmertum sein.
Schlüsselerkenntnisse
Der Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens ohne Startkapital ist möglich und hängt von einer einzigartigen Geschäftsidee ab.
Expertenwissen in einem spezifischen Bereich ist grundlegend für den Aufbau und die Entwicklung einer Geschäftsidee.
Eine selbstkritische Betrachtung eigener Fähigkeiten und die Bereitschaft zur Weiterbildung sind entscheidend für den Erfolg im Geschäftsleben.
Zielgruppe verstehen
Der Trugschluss des exklusiven Reichtumszirkels
Menschen neigen oft dazu, anzunehmen, dass Steueroptimierung nur für extrem wohlhabende Individuen bedeutsam ist. Trotzdem besteht ein erheblicher Teil der Klientel aus Personen, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Sie träumen von finanzieller Unabhängigkeit und Erfolg, haben jedoch noch eine lange Wegstrecke vor sich.
Festlegung des Adressatenkreises
Im Kern dieser Diskussion steht die Diversität der Kundenbasis. Sie umfasst nicht nur etablierte Unternehmer, sondern auch solche, die gerade erst ihre unternehmerische Reise beginnen, eigene Ideen entwickeln und mit dem Gedanken spielen, ins Ausland zu ziehen, um unternehmerische sowie persönliche Ziele zu verfolgen.
Lebenswirklichkeiten und der Unternehmer-Traum
Das zwanglose Verlangen nach Veränderung und Flucht aus unerfüllten Lebensbereichen teilen zahlreiche Personen. Viele sehnen sich danach, ihre Träume zu verwirklichen, erfolgreich eigene Unternehmen aufzubauen und dabei von einem einfachen Nebenjob hin zu einer Vollzeitbeschäftigung überzugehen. Es bleibt dabei wichtig zu betonen, dass ein Großteil der Neugründungen ohne externes Kapital erfolgt und stattdessen auf Eigenfinanzierung durch sogenanntes "Bootstrapping" setzt. Historische Beispiele solcher Unternehmen, die ohne Venture Capital entstanden, sind Firmen wie Facebook und Apple.
Geschäftsentwicklung ohne Anschubfinanzierung
Das Konzept des Nebengewerbes
Der Aufbau eines Nebengewerbes ist ein bewährter Ansatz für Unternehmertum neben einer Hauptbeschäftigung. Dies ermöglicht es Einzelpersonen, eine Unternehmensidee mit geringem Risiko zu verfolgen, während sie ihren Lebensunterhalt durch andere Tätigkeiten sichern.
Unternehmerischer Erfolg durch Selbstfinanzierung
Die Selbstfinanzierung, auch bekannt als Bootstrapping, ist eine Methode, bei der Gründer ihr Unternehmen ohne externe Investoren oder signifikantes Startkapital aufbauen. Mehrere bekannte Unternehmen wie Facebook und Apple demonstrieren, dass man mit dieser Methode sehr erfolgreich sein kann.
Beispiele erfolgreicher Selbstfinanzierungsunternehmen
Einige etablierte Marken haben mit minimalen Ressourcen begonnen und durch Reinvestition eigener Einnahmen Wachstum erzielt. Diese Unternehmen umfassen Branchengrößen wie Dell, Microsoft und SAP, die alle ohne externes Kapital gestartet sind.
Um den Weg zur erfolgreichen Gründung eines Unternehmens ohne Startkapital zu beginnen, ist es entscheidend, ein Alleinstellungsmerkmal, oder USP (Unique Selling Proposition), zu identifizieren. Dies bedeutet, eine Nische zu finden, in der man als Experte gilt oder in der man durch Hobby oder Berufserfahrung Wissen angesammelt hat._training
Phase Beschreibung 1 Identifizierung des Alleinstellungsmerkmals 2 Vertiefung des Fachwissens durch Weiterbildungen und Recherche
Es ist wichtig, dass Gründer ihre Fähigkeiten objektiv einschätzen und ihre Kenntnisse gegebenenfalls erweitern, um ein solides Fundament für ihr Geschäft zu schaffen.
Erste Schritte in die Selbstständigkeit
Entwicklung eines Alleinstellungsmerkmals
Um sich am Markt erfolgreich zu etablieren, ist es entscheidend, ein einzigartiges Verkaufsargument (Unique Selling Proposition – USP) zu identifizieren. Dieses unterscheidet das eigene Angebot maßgeblich von anderen und beantwortet die Frage, warum Kunden sich für Ihre Produkte oder Dienstleistungen entscheiden sollten.
Erkennung: Ein starkes USP kann durch Branchenkenntnis oder spezielle Fähigkeiten hervorgehen.
Analyse: Bewertung persönlicher Kompetenzen und deren Potenzial zur Marktpositionierung.
Implementierung: Nutzung dieser Einzigartigkeit zur Differenzierung im Markt.
Kompetenzen erweitern
Die Grundlage jedes Geschäftsvorhabens ist Fachwissen. Es steht an der Basis einer jeden geschäftlichen Idee und bestimmt maßgeblich den Erfolg.
Berufserfahrung: Bestehende Kenntnisse aus dem Arbeitsalltag nutzen und weiterentwickeln.
Hobby: Persönliche Leidenschaften als Fundament für geschäftliche Unternehmungen in Betracht ziehen.
Selbstbildung: Aktive Weiterbildung durch Kurse, Literatur und Online-Ressourcen.
Lebensumstände: Familiäres und berufliches Umfeld als Wissensquellen einbeziehen.
Selbsteinschätzung und Fertigkeiten
Eine wahrheitsgetreue Selbstbewertung ist ausschlaggebend, um die eigenen Stärken und Schwächen objektiv zu analysieren und daraus Schlüsse für die Geschäftsidee zu ziehen.
Selbstreflexion: Ehrliche Analyse der eigenen Fähigkeiten und des Potenzials.
Externes Feedback: Einholen von Meinungen und Bewertungen durch Fachleute oder Zielgruppen.
Lernbereitschaft: Erkennen von Lücken im Know-how und deren gezielte Schließung durch Weiterbildung.
Realismus und Motivation: Realistische Einschätzung der eigenen Fähigkeiten und der erforderlichen Motivation für das Erreichen gesetzter Ziele.
Umzug ins Ausland
Leben unter der Sonne mit geringer Steuerlast
Die Realisierung eines sonnendurchfluteten Lebens mit dem Vorteil niedrigerer Steuern ist ein erstrebenswertes Ziel für viele. In diesem Abschnitt werden Strategien und Erfahrungen aus der Beratungspraxis beleuchtet, die auf echten Kundenerfahrungen basieren. Diese Einblicke sollen Wege aufzeigen, wie man eigene Geschäftsideen erfolgreich umsetzen und den Wohnsitz in attraktive Länder mit günstigen steuerlichen Bedingungen verlegen kann.
Erste Schritte zur Selbstständigkeit: Die Basis für den Erfolg bildet häufig das Entdecken einer einzigartigen Geschäftsidee, die eigenen Fachkenntnisse sinnvoll einsetzt. Zur Identifizierung eines Alleinstellungsmerkmals (USP) ist es wesentlich, über spezielle Kenntnisse zu verfügen, die als Grundlage für ein Unternehmen dienen können:
Berufliche Erfahrungen nutzen: Kenntnisse aus der aktuellen Berufstätigkeit als Fundament für eine Geschäftsidee.
Hobbys in Einkommen umwandeln: Freizeitaktivitäten können ebenfalls ein Startpunkt für wirtschaftliche Unterfangen sein.
Familienunternehmen als Sprungbrett: Wachstum in einem Familienbetrieb bietet Einblicke und Wissen, die für eigene geschäftliche Ambitionen genutzt werden können.
Weiterbildung: Kurse, Bücher und Online-Ressourcen können helfen, Expertise zu vertiefen oder sich neue Kenntnisse anzueignen.
Von der Nebenbeschäftigung zum Hauptberuf: Viele erfolgreiche Unternehmen begannen als Nebenprojekte und entwickelten sich durch "Bootstrapping", ohne externes Kapital. Dieses Modell verfolgen etwa 80% aller Start-ups und wurde auch von Technologiegiganten wie Facebook und Apple praktiziert. Anfängliche Investitionen kommen oft aus eigener Tasche, was eine effektive Kostenkontrolle und eine tiefere Verbindung zum Unternehmen ermöglicht.
Persönliche Reflexion und Zielsetzung: Für die Umsetzung eigener Geschäftsideen ist es unerlässlich, die eigene Motivation und Fähigkeiten realistisch einzuschätzen:
Selbstmotivation: Hohe Eigenmotivation ist eine Grundvoraussetzung, um persönliche Ziele zu erreichen.
Selbsterkenntnis: Klare Identifizierung der eigenen Fähigkeiten und Defizite, um an diesen zu arbeiten oder notwendiges Wissen zu erwerben.
Rückmeldung einholen: Gespräche mit erfahrenen Personen, um die eigenen Fertigkeiten zu bewerten und weiterzuentwickeln.
Diese Schritte sollen Hilfestellung geben, den Übergang in die Selbstständigkeit strategisch anzugehen und die eigene Lebensqualität durch die Verlagerung in ein wärmeres und steuerlich vorteilhaftes Umfeld zu steigern.
Hinzurechnungs-Besteuerung bei Niedrigsteuer-Gesellschaften
Erfahren Sie, wie die Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland die Einkünfte aus Niedrigsteuerländern regelt und was das für Unternehmen und Personen mit Steuerpflicht in Deutschland bedeutet. Verstehen Sie die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Einkünften und die Bedingungen für die Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne.
Zusatzbesteuerung stellt eine wichtige und komplexe Facette des deutschen Steuersystems dar, die insbesondere bei Geschäftsaktivitäten im Ausland zu beachten ist. Es geht dabei um die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Gesellschaft, die in einem Niedrigsteuerland angesiedelt ist, und betrifft sowohl natürliche Personen als auch juristische Entitäten mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuervermeidung durch die Verlagerung von Einkunftsquellen in Länder mit geringerer Besteuerung zu unterbinden.
Die steuerliche Betrachtung von Einkünften unterscheidet zwischen aktiven und passiven Einkommensarten, wobei letztere im Fokus der Zusatzbesteuerung stehen. Nicht ausgeschüttete Gewinne einer ausländischen Tochtergesellschaft können somit unter bestimmten Bedingungen der Besteuerung in Deutschland unterliegen. Die Kontrolle des Steuerpflichtigen über die ausländische Gesellschaft und die Höhe der tatsächlich gezahlten Steuern im Ausland spielen eine entscheidende Rolle bei der Anwendung der Zusatzbesteuerung.
Key Takeaways
Zusatzbesteuerung erfasst passive Einkünfte ausländischer Gesellschaften in Niedrigsteuerländern.
Die Definition von aktivem bzw. passivem Einkommen bestimmt die Anwendung der Zusatzbesteuerung.
Steuerliche Kontrolle und der Sitz der Gesellschaft beeinflussen die Zusatzbesteuerung entscheidend.
Grundlagen der Zusatzbesteuerung
Steuerliche Zusatzlast für Unternehmen im Ausland
In Deutschland ansässige Personen oder Gesellschaften, die in Niedrigsteuerländern Firmen etablieren, könnten einer zusätzlichen Steuerbelastung unterliegen. Dies betrifft sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie GmbHs. Die Betroffenen zahlen in Deutschland Einkommenssteuer respektive Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ergänzend zu den Steuern im Ansässigkeitsland der Firma.
Passive Einkünfte und ihre Definition
Eine Besonderheit der Zusatzbesteuerung ist ihre Anwendung nur auf passive Einkünfte der ausländischen Gesellschaft. Aktive Einkünfte werden definiert, wobei alle nicht gelisteten als passiv gelten. Hierzu zählen:
Land- und Forstwirtschaftserträge
Einkünfte aus gewerblicher Produktion
Erträge aus dem Betrieb von Kreditinstituten und Versicherungen
Handelseinkünfte
Servicetätigkeitserträge
Mieteinnahmen und Pacht
Gewinnbeteiligungen, sofern die Beteiligung mindestens 10% beträgt
Einkünfte aus Unternehmensveräußerungen oder -auflösungen
Alle anderen Einkünfte werden als passiv angesehen und sind in Deutschland steuerpflichtig.
Ausnahmen bei der Bestimmung von aktiven Einkünften
Es existieren Ausnahmeregelungen bei der Festlegung von aktiven Einkünften. So gelten Einkünfte als passiv, wenn es sich beim ausländischen Unternehmen um eine reine Kauf- oder Verkaufsfirma handelt oder wenn Gesellschafter persönlich Dienstleistungen erbringen, die die Firma fakturiert.
Anwendung nur in Niedrigsteuerländern
Die Zusatzbesteuerung wird ausschließlich in Ländern angewandt, in denen eine Firma weniger als 25% auf ihr Einkommen zahlt. Dabei ist nicht der nominale, sondern der effektiv entrichtete Steuersatz entscheidend.
Kontrolle über die ausländische Gesellschaft
Die Zusatzsteuer wird erhoben, wenn deutsche Steuerpflichtige mehr als 50% der ausländischen Gesellschaft kontrollieren, sei es alleine oder gemeinsam mit nahestehenden Personen.
Besteuerung der nicht ausgeschütteten Gewinne
Ein wesentlicher Aspekt ist die Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne. Wenn also Gewinne in der ausländischen Firma belassen werden, erfolgt trotzdem eine Besteuerung in Deutschland.
Verstoß gegen EU-Recht
Die Zusatzbesteuerung steht teilweise im Widerspruch zu EU-Recht. Sie darf innerhalb der EU nur angewendet werden, wenn eine rein künstliche Gestaltung vorliegt, welche bewiesen werden muss. Bei ausreichender wirtschaftlicher Substanz der ausländischen Firma greift die Zusatzbesteuerung nicht.
Einführung der ATAD-Richtlinie
Mit der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) wurde die Zusatzbesteuerung EU-weit eingeführt. Dies betraf vormals steuerfreie Länder, die nun auch CFC-Regelungen implementieren müssen. Diese gelten vorwiegend für juristische Personen und weniger für natürliche Personen in Niedrigsteuerländern.
Passives Einkommen
Begriffsbestimmung passiver Einnahmequellen
Passive Einkünfte entstehen aus Unternehmensaktivitäten in Ländern mit niedriger Besteuerung, wenn diese Einkünfte nicht zu den gesetzlich definierten aktiven Einnahmearten gehören. In Deutschland müssen sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie eine GmbH für solche Einkünfte Steuern entrichten, zusätzlich zu den Steuern im Land der Unternehmensgründung, falls die Steuersätze unterhalb von 25% liegen.
Ausnahmen bei der Einstufung als aktives Einkommen
Obwohl acht Arten von Einkünften von der deutschen Finanzbehörde als aktiv klassifiziert werden – darunter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Bankwesen, Handel, Dienstleistungen, Vermietung und Verpachtung sowie Beteiligungen und Unternehmensauflösungen – gibt es spezifische Bedingungen, unter denen diese Einkünfte als passiv betrachtet werden können. Dies trifft beispielsweise zu, wenn eine Gesellschaft überwiegend als Handelsunternehmen fungiert oder wenn ein Gesellschafter persönliche Dienste für das Unternehmen erbringt und diese Leistungen verrechnet werden. Hinzu kommt die Kontrollregelung, nach der eine Person oder Gruppe, welche die Mehrheit an einem Unternehmen hält, die zusätzliche steuerliche Belastung aktiviert. Unausgeschüttete Gewinne unterliegen ebenfalls der Besteuerung in Deutschland.
Zusätzliche Steuerbelastungen in Ländern mit geringer Besteuerung
Steuerpflichtige in Deutschland, die Unternehmen in Staaten mit niedriger Besteuerung etablieren, sehen sich mit der deutschen Regelung der Hinzurechnungsbesteuerung konfrontiert. Diese Regel gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige, seien es natürliche oder juristische Personen.
Fokus auf passive Einkünfte:
Nur Einkünfte, die nicht als aktiv klassifiziert werden, unterliegen dieser Hinzurechnung.
Aktive Einkünfte sind in acht Kategorien definiert, u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Kreditinstituten, Versicherungen, Handel, Dienstleistungen, Vermietung und Verpachtung sowie Gewinnausschüttungen, sofern die Beteiligung mindestens zehn Prozent beträgt.
Aktive Einkommensarten Kriterium Land- und Forstwirtschaft - Industrielle Aktivität (Produktion) - Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen - Handel - Dienstleistungen - Vermietung und Verpachtung - Gewinnausschüttungen Beteiligung mind. 10% Einkünfte aus Gesellschaftsveräußerungen -
Definition niedriger Besteuerung:
Als niedrig besteuert gelten Länder, in denen die effektive Unternehmenssteuer unter 25% liegt.
Kontrollbedingungen:
Die Hinzurechnungsbesteuerung greift nur, wenn der deutsche Steuerpflichtige mehr als 50% der Unternehmensanteile hält.
Hinzurechnung undifferenzierter Gewinne:
Selbst wenn Gewinne im Ausland belassen werden, erfolgt eine Besteuerung in Deutschland auf diese nicht ausgeschütteten Gewinne.
Kollision mit EU-Recht:
Hinzurechnungsbesteuerung kann innerhalb der EU nur bei nachweislich künstlichem Arrangement angewendet werden und steht teilweise im Widerspruch zum EU-Recht.
EU-weite Einführung der Hinzurechnungsbesteuerung:
Durch die Anti-Tax-Avoidance Directive (ATAD) der EU wurde die Hinzurechnungsbesteuerung in allen Mitgliedsstaaten eingeführt.
Das Thema zusätzliche Besteuerung bei der Erwirtschaftung von Einkünften über Grenzen hinweg ist hoch komplex und bedarf einer gründlichen Auseinandersetzung mit den spezifischen Steuergesetzen und Vorschriften. Wer internationale Geschäfte tätigt, sollte sich dieser Regelungen bewusst sein, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Unternehmensbesteuerung und zusätzliche Abgaben
Deutschland unterwirft natürliche sowie juristische Personen einer zusätzlichen Besteuerung, wenn diese in Niedrigsteuerländern Gesellschaften etablieren. Diese Steuerpraxis dient dazu, der Steuervermeidung vorzubeugen. Nachfolgend werden sieben zentrale Aspekte dieses Steuersystems beleuchtet:
Passive versus aktive Einkünfte: Die zusätzliche Besteuerung erfasst nur passive Einkünfte der ausländischen Gesellschaft. Aktive Einkünfte sind genau definiert; dazu gehören unter anderem Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Produktion, Bank- und Versicherungsgewerbe, Handel, Dienstleistungen, Vermietung und Verpachtung sowie gewisse Unternehmensbeteiligungen und -veräußerungen.
Exzeptionen bei aktiven Einkünften: Trotz der Definition von acht aktiven Einkunftsarten gibt es Ausnahmen. Beispielsweise wird eine Handelsgesellschaft als passiv eingestuft, falls sie überwiegend Kauf- und Verkaufsaktivitäten betreibt.
Zusätzliche Besteuerung und niedrige Steuerländer: Zusätzliche Abgaben fallen an, wenn Unternehmen in Staaten gegründet werden, in denen diese unter 25% Steuern zahlen. Hierbei zählt die tatsächlich entrichtete Unternehmenssteuer und nicht der nominale Steuersatz.
Kontrollaspekt: Eine zusätzliche Besteuerung greift nur, wenn der deutsche Steuerpflichtige die Kontrolle über das ausländische Unternehmen besitzt. Kontrolle wird definiert als direkte oder indirekte Beteiligung von über 50% durch die Person selbst oder nahestehende Personen.
Besteuerung von nicht ausgeschütteten Gewinnen: Einer der kritischsten Punkte ist, dass die Steuern in Deutschland auf die nicht ausgeschütteten Gewinne der ausländischen Gesellschaft zu entrichten sind, selbst wenn diese im Unternehmen belassen werden und dort bereits versteuert wurden.
Übereinstimmung mit EU-Recht: Die zusätzliche Besteuerung steht teilweise im Widerspruch zu EU-Recht. Eine Durchsetzung ist im EU-Raum nur möglich, wenn eine rein künstliche Gestaltung nachgewiesen wird, also keine substantielle wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt.
EU-Richtlinie gegen Steuervermeidung (ATAD): Die Anti-Tax Avoidance Directive hat dazu geführt, dass nunmehr CFC-Regelungen EU-weit eingeführt wurden. Dies hat eine Harmonisierung zur Folge gehabt, da nun alle EU-Länder den CFC-Regelungen unterliegen.
Diese sieben Fakten beleuchten die Komplexität der deutschen Besteuerungspraxis im internationalen Kontext und unterstreichen die Notwendigkeit, dass Unternehmen und Individuen bei internationalen Steuerangelegenheiten kompetent beraten sein sollten.
Zusätzliche Steuern auf nicht verteilte Erträge
Die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung ist ein komplexer Teil des deutschen Steuerrechts und betrifft Unternehmen und natürliche Personen mit unbegrenzter Steuerpflicht, die Firmen in Niedrigsteuerländern betreiben. Diese zusätzlichen Steuern werden auf nicht ausgeschüttete Einkünfte der ausländischen Gesellschaft erhoben. Unternehmen und Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen neben den lokalen Steuern im Land des Unternehmens möglicherweise auch in Deutschland Steuern zahlen.
Wichtige Fakten zur zusätzlichen Besteuerung:
Anwendungsbereich: Die zusätzliche Besteuerung bezieht sich ausschließlich auf passive Einkünfte der ausländischen Gesellschaft. Passive Einkünfte sind alle nicht als aktiv definierten Einkunftsarten. Dabei gelten nur acht spezifische Einkunftstypen als aktiv, dazu zählen beispielsweise Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft oder aus handwerklicher Fertigung.
Aktive Einkünfte:
Land- und Forstwirtschaft
Industrielle Produktion
Kreditinstitute und Versicherer
Handelsunternehmen
Dienstleistungen
Vermietung und Verpachtung
Gewinnverteilung von Körperschaften (mindestens 10% Beteiligung)
Einkünfte aus Anteilsveräußerungen
Besonderheiten und Ausnahmen: Unternehmen, die aktiv tätig zu sein scheinen, können dennoch als passiv eingestuft werden. Beispielsweise werden Gesellschaften, die ausschließlich Handel zwischen zwei Ländern betreiben oder deren Partner persönliche Dienstleistungen für das Unternehmen zur Verfügung stellen, als passiv angesehen.
Kontrollkriterium: Zusätzliche Steuern fallen nur an, wenn der deutsche Steuerzahler eine beherrschende Kontrolle über die Gesellschaft ausübt. Das bedeutet, mehr als 50% der Anteile müssen vom Steuerpflichtigen und nahestehenden Personen gehalten werden.
EU-Recht: Die zusätzliche Steuer ist mit dem EU-Recht konfrontiert, wonach sie nur bei nachgewiesenem, rein künstlichem Missbrauch angewendet werden darf. Unternehmen können die sogenannte "Substanzausnahme" nutzen, wenn sie nachweisen können, dass das ausländische Unternehmen über eine echte wirtschaftliche Tätigkeit verfügt.
ATAD-Richtlinie: Mit der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) wurde die zusätzliche Besteuerung EU-weit umgesetzt. Dies bedeutet, dass nun alle EU-Staaten, die bisher keine entsprechenden Regelungen hatten, diese implementieren mussten.
Diese Punkte verdeutlichen, dass das Ziel der zusätzlichen Besteuerung darin besteht, die Verlagerung von Einkünften in Länder mit niedrigeren Steuersätzen zu verhindern und Steuergerechtigkeit sicherzustellen.
Zusätzliche Steuern und das Europäische Recht
Konflikte mit Europäischem Recht
Die Konflikte mit europäischem Recht sind besonders im Zusammenhang mit den von Deutschland erhobenen "Controlled Foreign Company" (CFC)-Steuern von Bedeutung. Das EU-Recht wird durch diese Steuerregelung, welche unverteilte Einnahmen ausländischer Gesellschaften in Niedrigsteuerländern besteuert, teilweise verletzt. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof bereits vor Jahren und stellte klar, dass eine solche Besteuerung innerhalb der EU nur zulässig ist, wenn eine rein künstliche Konstruktion vorliegt und kein tatsächlicher wirtschaftlicher Grund für die Existenz des Unternehmens nachgewiesen werden kann.
Wann verletzt die Besteuerung EU-Recht? Wenn die ausländische Gesellschaft in einem EU-Staat ansässig ist und für die Besteuerung weniger als 25% Unternehmenssteuer zahlt, ohne dass ein Missbrauch nachgewiesen ist.
Urteil des EuGH: Die EuGH-Entscheidung im Fall "Cadbury Schweppes" definierte den Rahmen, innerhalb dessen die CFC-Regulierung mit EU-Recht kollidiert.
Substanzklausel als Problemlöser
Die Substanzklausel dient als ein Ausweg aus der Konfliktsituation mit dem EU-Recht. Demnach wird von der deutschen Zusatzbesteuerung abgesehen, wenn die ausländische Gesellschaft eine echte wirtschaftliche Aktivität nachweisen kann. Die Substanz eines Unternehmens ist hierbei der Schlüssel, der durch Faktoren wie reale Geschäftstätigkeit und die Präsenz von angestelltem Personal belegt werden kann.
Was ist eine Substanzklausel? Eine Regelung, die echte wirtschaftliche Tätigkeit belohnt und künstliche Gestaltungen verhindert.
Wie wird Substanz nachgewiesen? Durch Indikatoren wie tatsächlich ausgeführte handelnde Tätigkeiten, Angestellte und Geschäftsräume im Land der Gesellschaft.
Diese Regelungen sollen gewährleisten, dass die Bestimmungen im Kontext des europäischen Binnenmarkts sowie den Prinzipien der Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit Rechnung tragen.
Zusätzliche Steuerregelungen in Deutschland und der EU
In Deutschland müssen natürliche und juristische Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht unter Umständen eine zusätzliche Steuer zahlen, falls sie Unternehmen in Staaten mit niedriger Besteuerung gründen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuerflucht zu erschweren.
Passive Einkünfte: Die zusätzliche Besteuerung betrifft Einkünfte, die nicht als aktiv klassifiziert werden. Aktive Einkünfte umfassen unter anderem Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, produzierendem Gewerbe, dem Finanz- und Versicherungssektor, Handel, Dienstleistungen sowie bestimmte Beteiligungen und Veräußerungserträge. Alle anderen Einkünfte gelten als passiv und sind in Deutschland steuerpflichtig.
Ausnahmen bei aktiven Einkünften: Selbst wenn ein ausländisches Unternehmen grundsätzlich aktive Einkünfte erzielt, können diese unter gewissen Umständen als passiv eingestuft werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Firma als Handelsunternehmen fungiert, das von Deutschland aus Produkte bezieht und diese dann mit Gewinn zurückverkauft.
Niedrig besteuerte Länder: Eine zusätzliche Besteuerung erfolgt, wenn die Gesellschaft in einem Land ansässig ist, in dem sie weniger als 25% Steuern auf ihre Erträge zahlt.
Kontrollierende Gesellschafter: Die Regelung greift nur, wenn der in Deutschland Steuerpflichtige mehr als 50% der Unternehmensanteile direkt oder indirekt über nahe Angehörige hält.
Nicht ausgeschüttete Gewinne: Die zusätzliche Steuer wird auf nicht ausgeschüttete Gewinne erhoben, was bedeutet, dass auch dann Steuern in Deutschland anfallen, wenn Gewinne im Ausland belassen werden.
EU-Rechtskonformität: Die zusätzliche Besteuerung kann teilweise gegen EU-Recht verstoßen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die ausländische Gesellschaft in der EU eine rein künstliche Konstruktion darstellt. Dennoch hat der deutsche Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die den Nachweis einer substantiellen wirtschaftlichen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft erfordert, um von der Zusatzbesteuerung befreit zu werden.
Umsetzung der ATAD: Die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) der Europäischen Union hat zur Folge, dass die CFC-Regelungen (Controlled Foreign Corporation) EU-weit eingeführt wurden. Dies gilt auch für Länder, die zuvor keine solchen Regelungen hatten, wie Irland oder Malta.
Risiko deutsches Konto nach Wegzug ins Ausland?
Erfahren Sie, welche steuerrechtlichen und praktischen Aspekte Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie nach dem Umzug ins Ausland ein deutsches Bankkonto führen möchten. Entdecken Sie die Vor- und Nachteile von Online-Banken und traditionellen Bankdienstleistungen für Expats.
In der heutigen Zeit ist die Frage der Bankkontenführung für Auswanderer ein hochaktuelles Thema. Viele Menschen, die Deutschland verlassen haben oder dies planen, stehen vor der Entscheidung, ob sie ihr deutsches Bankkonto beibehalten sollen. Mit Blick auf verschiedene individuelle Bedürfnisse und internationale Lebensstile bieten sich unterschiedliche Handlungsoptionen an. Es gilt jedoch, sich der steuerrechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein, die mit dem Halten eines Kontos in Deutschland verbunden sind, insbesondere nach der Umsiedlung in ein anderes Land.
Die Auswahl von Bankdienstleistungen und Kontotypen hat sich in den letzten Jahren maßgeblich erweitert und bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten. Moderne Online-Banken ermöglichen einen unkomplizierten und schnellen Zugang zu Bankdienstleistungen, auch für Personen, die nicht mehr in Deutschland ansässig sind. Andererseits bestehen jedoch weiterhin traditionelle Banken, die bestimmte Dienstleistungen und eine persönlichere Betreuung anbieten, jedoch unter Umständen mit Einschränkungen bezüglich des Wohnsitzes des Kontoinhabers verbunden sind.
Key Takeaways
Es wird generell davon abgeraten, deutsche Bankkonten nach dem Wegzug aus Deutschland intensiv weiterzuführen.
Fehlinformationen gegenüber Banken können schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Es existieren Alternativen zu traditionellen Bankkonten, darunter Online-Banken und EU-Basiskonten.
Argumente gegen die Beibehaltung eines Bankkontos in Deutschland nach Wegzug
Das Festhalten an einem deutschen Bankkonto nach einem Fortzug kann aus mehreren Gründen problematisch sein:
Vermeidung erweiterter Steuerpflicht: Nach dem Wegzug aus Deutschland ist es ratsam, Vermögenswerte in Deutschland zu reduzieren. Andernfalls besteht das Risiko einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht, insbesondere bei Umzug in Niedrigsteuerländer oder bei Lebensmodellen als Digitale Nomaden.
Bankrichtlinien: Viele Banken in Deutschland gestatten Kunden nicht, außerhalb der Europäischen Union zu wohnen. Bankkonten können geschlossen werden, daher ist es essenziell, frühzeitig nach Alternativen Ausschau zu halten.
Steuerbehördliche Aufmerksamkeit: Das Offenlegen von Einkünften könnte unerwünschte Aufmerksamkeit der deutschen Steuerbehörden erregen.
Zugriff der Finanzämter: Bei Problemen mit dem Finanzamt kann ein deutsches Konto schnell eingefroren oder gepfändet werden.
Umgang mit Adressänderungen: Bankkunden sind verpflichtet, ihre Adressänderung bei einem Umzug ins Ausland der Bank mitzuteilen. Unterlassen führt zu Risiken im Bereich Geldwäsche.
Steuerpflicht bei Wertpapiererträgen: Bei einem Depot in Deutschland werden Abgaben für Kapitalerträge automatisch entrichtet, welche im Falle eines Wohnsitzes außerhalb Deutschlands möglicherweise nicht mehr zutreffen.
Informationsweitergabe: Kontrollberichte und Kontobewegungen werden an das deutsche Finanzamt weitergeleitet, auch wenn man nicht mehr in Deutschland ansässig ist.
Alternativen zum traditionellen Bankkonto
Konten bei Online-Banken: Möglichkeiten wie Revolut oder Wise bieten unkomplizierte Kontoeröffnungen und stellen damit eine moderne Alternative dar.
Konten bei traditionellen Banken: Oft ist für die Eröffnung eines Kontos ein Wohnsitz im Zielland erforderlich. Ausnahmen bilden etwa Banken in der Schweiz und in Liechtenstein, die jedoch eine hohe Einlage für die Vermögensverwaltung erwarten.
EU-Basiskonto: EU-Bürger mit rechtlichem Wohnsitz in der EU haben das Recht, ein Basiskonto in jedem EU-Land zu eröffnen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Wohnort.
Offshore-Konten: Offshore-Konten in Ländern wie den Cayman-Inseln oder Bermuda werden seltener genutzt. Compliance-Anforderungen erschweren die Geschäftsbeziehung. Nearshore-Lösungen in Ländern wie Montenegro, Nordzypern oder Georgien stellen möglicherweise leichter zugängliche Alternativen dar.
Rechtliche Konsequenzen Bei Falschen Informationen
Auswirkungen der Auslandskonten auf die Steuerpflicht
Nutzer, die Deutschland verlassen, sollten ihre Vermögenswerte im Land schmälern, da sie andernfalls eine erweiterte beschränkte Steuerhaftung riskieren könnten. Besonders relevant wird dies, wenn Nutzer in Staaten mit niedrigeren Steuern umziehen, digitale Nomaden sind oder ähnliches.
Schließung von Konten durch Finanzinstitute
Finanzinstitute haben Richtlinien, die das Führen eines Kontos aus bestimmten Ländern außerhalb der EU nicht gestatten. Ein vorzeitiges Suchen nach Alternativlösungen ist daher empfehlenswert, da die Kontoschließung sonst unausweichlich wird.
Interaktion mit dem Finanzamt
Eine sichtbare Offenlegung von Einkünften gegenüber dem Deutschen Finanzamt kann vermeidbare Aufmerksamkeit erregen. Es ist strategisch klug, der Behörde keine unnötigen Informationen zu bieten.
Konflikte mit dem Finanzamt und Kontopfändung
Bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt ist es möglich, dass Konten in Deutschland relativ schnell eingefroren oder gepfändet werden. Auch nach Klärung eines Missverständnisses kann der Zugriff auf die eigenen Mittel vorübergehend entzogen sein.
Informationspflicht und Rechtskonformität
Handlung Folgen Falsche Adressenangaben Könnte als Geldwäscherei interpretiert werden Adressänderung nicht mitteilen Verstoß gegen die Verpflichtung, die Bank zu informieren
Steuerliche Aspekte
Automatischer Steuerabzug bei Kapitalerträgen, trotz Nichtwohnsitz in Deutschland
Fortlaufende Informationsübermittlung an das Finanzamt
Alternative Banklösungen
Eröffnung von Konten bei Online-Banken
EU-Basiskonten für rechtmäßige EU-Bewohner, mit Einschränkungen
Traditionelle Banken außerhalb des Wohnlandes oft nicht verfügbar
Reduzierte Angebote durch hohe Compliance-Anforderungen
Auswahl vertrauenswürdiger Institutionen notwendig
Near-Shore-Lösungen als potentielle Alternative
Alternative zu deutschen Girokonten
Beim auswandern möchten viele Personen wissen, ob die Beibehaltung eines deutschen Kontos sinnvoll ist. Generell empfehlen Experten dies nicht, außer es handelt sich um ein Konto für geringe Beträge.
Vermeidung erweiterter Steuerpflicht: Das Verkleinern von Vermögen in Deutschland kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht verhindern.
Bankrichtlinien: Viele Banken unterstützen keinen Wohnsitz außerhalb der EU und könnten das Konto schließen.
Steuerbehörden: Hohe Aktivitäten auf einem deutschen Konto können unerwünschte Aufmerksamkeit der Finanzbehörden erregen.
Kontopfändung: Im Fall von Steuerproblemen könnte ein deutsches Konto einfacher gepfändet werden.
Falsche Angaben bei der Bank, wie das Verschweigen einer Adressänderung, könnten als Geldwäsche interpretiert werden.
Online-Banken
Digitale Banken wie Revolut oder Wise ermöglichen es, weltweit Konten einfach zu eröffnen.
Traditionelle Banken
Traditionelle Banken akzeptieren Kontoinhaber meist nur, wenn diese im Land residieren. Ausnahmen bestehen in Ländern wie der Schweiz oder Liechtenstein für vermögende Anleger.
EU-Basiskonto
Das EU-Basiskonto ermöglicht EU-Bürgern, die in der EU leben, das Recht, in jedem EU-Land ein Konto zu eröffnen. Ausnahmen existieren nur unter bestimmten Bedingungen.
Near-Shore- und Offshore-Konten
Offshore-Konten sind in der Praxis schwieriger zu führen, aber es gibt Near-Shore-Lösungen in Ländern wie Montenegro.
Online-Banken und Kartenanbieter
Revolut
Gründungsjahr: 2015
Funktionsweise: Ermöglicht die Eröffnung eines Kontos in wenigen Minuten.
Services: Vielfältige Kontooptionen mit internationalen Währungsmöglichkeiten.
Nutzererfahrung: Wird oft von Kunden favorisiert, benutzerfreundliche App.
Zusätzliche Informationen:
Registrierung: Online und unkompliziert.
Verfügbarkeit: In vielen Ländern zugänglich.
Wise
Gründungsjahr: 2010 als "TransferWise".
Funktionsweise: Spezialisiert auf kostengünstige Währungsumrechnung und -überweisung.
Services: Transparente Gebührenstruktur für internationale Transaktionen.
Nutzererfahrung: Bekannt für klaren Transferprozess und faire Wechselkurse.
Zusätzliche Informationen:
Einfache Kontoeröffnung: Prozess dauert nur wenige Minuten.
Internationale Präsenz: Großes Netz an unterstützten Ländern und Währungen.
Traditionelle Banken und ihre Einschränkungen
Nationale Bestimmungen für die Kontoeröffnung
In verschiedenen Ländern gilt es, spezifische Vorschriften bei der Eröffnung von Bankkonten zu beachten. Generell ist es unüblich für traditionelle Banken, die Eröffnung eines Kontos zu gestatten, wenn der Antragssteller nicht in dem betreffenden Land ansässig ist. Im Falle eines Umzugs außerhalb Deutschlands sehen sich Bankkunden häufig mit der Herausforderung konfrontiert, dass ihre inländischen Konten geschlossen werden, insbesondere wenn sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union ziehen. Die Forderung der Banken nach Angabe einer aktuellen Adresse führt dazu, dass bei einem Umzug die Information der Bank über den neuen Wohnort unerlässlich ist.
Mindestvermögen für die Anlage in der Schweiz und Liechtenstein
In der Schweiz und Liechtenstein erwarten Banken bei der Eröffnung von Konten oft die Einzahlung eines beachtlichen Vermögens als Grundlage für die Vermögensverwaltung. Dies zeigt, dass der Fokus dieser Finanzinstitute auf der Verwaltung von Vermögenswerten liegt, und weniger auf dem täglichen Zahlungsverkehr. Kunden, die über einen Wohnsitz in einem europäischen Land verfügen, können hingegen von EU-spezifischen Bestimmungen profitieren, die das Recht auf Eröffnung eines Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen in jedem EU-Land vorsehen, unabhängig von der Nationalität des Antragsstellers.
EU-Basiskonto als Möglichkeit
Definition und Berechtigung für ein Basiszahlungskonto
Ein Basiszahlungskonto ermöglicht es legalen Einwohnern der EU, ein grundlegendes Bankkonto zu eröffnen und zu führen. Dieses Recht kann nicht aufgrund des Wohnsitzes außerhalb des Landes der Bank verweigert werden. Somit hat jeder, der in der EU lebt, das Recht, in jedem EU-Mitgliedsstaat ein solches Konto zu beantragen.
Voraussetzungen zur Kontoeröffnung innerhalb der EU
Bei der Eröffnung eines Basiszahlungskontos in einem anderen EU-Land müssen begründete Interessen für die Kontoeröffnung dargelegt werden. Potenzielle Gründe können Geschäftstätigkeiten, Beschäftigungsverhältnisse oder Einkünfte aus Vermietung sein. Ein weiteres Konto in demselben Land kann dazu führen, dass die Eröffnung des Basiskontos von einer anderen Bank verweigert wird.
Definition und Optionen für Konten im Ausland
Klassische Auslandskonten
Klassische Auslandskonten werden häufig mit Finanzinstituten in Ländern wie den Cayman-Inseln, den Bahamas oder Bermuda in Verbindung gebracht. In den letzten Jahren nahm die Anzahl dieser Angebote jedoch ab, da Banken aufgrund strikter Compliance-Vorschriften immer weniger bereit sind, Geldtransfers in diese Gebiete zu unterstützen. Bei der Wahl einer Offshore-Bank ist die Suche nach einer renommierten Einrichtung von höchster Bedeutung. Es ist bekannt, dass in einigen Fällen Banken in solchen Ländern plötzlich geschlossen wurden und dabei Kundengelder verloren gingen.
Offshore-Ziele Anmerkungen Cayman-Inseln Weniger aktive Angebote aufgrund strenger Vorschriften. Bahamas Komplikationen bei der Nutzung aufgrund von Compliance-Anforderungen. Bermuda Vorsicht bei der Auswahl der Bank, da das Risiko eines Bankenversagens besteht.
Optionen für Near-Shore-Konten
Near-Shore-Konten sind Alternativen, die relativ nah zur eigenen Heimatregion liegen. Montenegro, der türkische Teil Zyperns und Georgien sind Beispiele für Länder, die Near-Shore-Lösungen anbieten. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie einfacher zu eröffnen und zu nutzen sind als klassische Offshore-Konten. Es ist wichtig, vor dem Öffnen eines solchen Kontos die jeweiligen Anforderungen und Bedingungen zu prüfen.
Near-Shore-Länder Besonderheiten Montenegro Einfache Kontoeröffnung und Verwaltung. Türkischer Teil Zyperns Attraktiv für spezifische finanzielle Bedürfnisse. Georgien Bankdienstleistungen mit weniger strengen Regulierungen.
Die Entscheidungen für Konten entweder in traditionellen Offshore-Lokationen oder Near-Shore-Destinationen sollten in Anbetracht der persönlichen finanziellen Ziele und der steuerlichen Rahmenbedingungen des Wohnsitzlandes getroffen werden.
Auswandern und das Finanzamt vergessen? Nicht immer möglich!
Planen Sie als Unternehmer oder Freiberufler das Auswandern? Entdecken Sie, welche steuerlichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber dem deutschen Finanzamt bleiben, wie die Benennung eines bevollmächtigten Empfängers, und vermeiden Sie rechtliche Fallstricke. Bleiben Sie informiert, um sicher ins Ausland zu wechseln.
In einer Welt der ständigen Bewegung und Veränderung zieht es viele Unternehmer und Freiberufler ins Ausland, um neue Möglichkeiten zu erschließen oder einfach einen anderen Lebensstil zu pflegen. Doch mit der Entscheidung, Deutschland zu verlassen, ergeben sich wichtige Fragen im Hinblick auf die steuerliche Handhabung und die kommunikative Verbindung zum Finanzamt. Gewisse Pflichten wie die Benennung eines bevollmächtigten Empfängers für offizielle Schreiben bleiben bestehen und können, wenn nicht erfüllt, zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Steuerliche Bestimmungen und Regularien gehen oft über Grenzen und Wohnortwechsel hinaus. Das Nichtbenennen eines bevollmächtigten Empfängers kann dazu führen, dass amtliche Dokumente als rechtskräftig zugestellt gelten, auch wenn sie physisch nicht empfangen wurden. Dies wird durch Mechanismen wie die öffentliche Zustellung ermöglicht, bei der eine Mitteilung am Finanzamt ausgehängt wird. Die Globalisierung hat viele Aspekte des Lebens verändert, aber wenn es um Steuerangelegenheiten geht, kann die Annahme, dass man sich der Verantwortung durch Umzug entziehen kann, trügerisch sein.
Key Takeaways
Die Ernennung eines bevollmächtigten Empfängers für Steuerdokumente ist auch nach Auswanderung von Bedeutung.
Ignorieren dieser Pflicht kann dazu führen, dass amtliche Schreiben als rechtskräftig zugestellt gelten, auch ohne physischen Empfang.
Öffentliche Zustellung ist eine gültige Zustellungsform, falls der Empfänger im Ausland nicht erreichbar ist.
Auswanderungsvoraussetzungen und steuerrechtliche Beauftragung
Bedeutung eines bevollmächtigten Zustellungsbeauftragten
Bei einem Umzug ins Ausland kann die Bestellung eines bevollmächtigten Zustellungsbeauftragten, der im Auftrag des Auswanderers Post vom Finanzamt empfängt, von Bedeutung sein. Dies dient dazu, die rechtliche Zustellung von Dokumenten zu gewährleisten. Nach § 123 der Abgabenordnung (AO) wird eine Sendung einen Monat nach Aufgabe zur Post als zugestellt angesehen und ein elektronisches Dokument nach drei Tagen.
Sollten Steuerpflichtige keine Zustellungsbevollmächtigten benennen, gilt jegliche Post automatisch als zugestellt. Dies bedeutet, die Nichtbeachtung kann zu rechtlichen Folgen führen, da Bescheide als rechtlich wirksam gelten, ohne dass der Empfänger tatsächlich Kenntnis erlangt hat.
Die Besonderheiten der Zustellung im Ausland sind im § 122 AO erläutert. Einschreiben können beispielsweise in Ländern versendet werden, in denen dies völkerrechtlich zulässig ist. In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn die Lieferung per Einschreiben aufgrund der Gegebenheiten im Zielland untersagt ist, kann das Finanzamt auf die öffentliche Zustellung nach § 10 der Anwendungsvorschrift zur AO zurückgreifen.
Im Falle einer öffentlichen Zustellung wird das Dokument am Finanzamt ausgehängt und gilt zwei Wochen nach Aushang als zugestellt, woraufhin eine vierwöchige Einspruchsfrist beginnt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Akt rechtsgültig. Steuerpflichtige, die sich im Ausland aufhalten und keine Zustellungsadresse im Inland hinterlegt haben, müssen sich der Möglichkeit einer derartigen Zustellung bewusst sein.
Aus diesen Gründen ist es vorteilhaft, dem Finanzamt eine Zustelladresse mitzuteilen. Alternativ kann auch die Übermittlung per E-Mail vereinbart werden, indem das Finanzamt von der Steuergeheimnisbindung befreit wird. In jedem Fall ist es empfehlenswert, stets eine korrekte Zustelladresse, sei es die eigene oder die einer bevollmächtigten Person wie eines Steuerberaters, zu hinterlegen, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Konsequenzen der Nichtbenennung eines bevollmächtigten Empfängers
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, steht häufig vor der Frage, ob das deutsche Finanzamt eine Zustelladresse benötigt. Die Folgen des Unterlassens einer solchen Benennung sind fest im Steuerrecht verankert.
Gesetzliche Regelung: Nach § 123 der Abgabenordnung (AO) gilt eine vom Finanzamt versandte Postsendung nach einem Monat als zugestellt und ein elektronisches Dokument bereits nach drei Tagen.
Darlegung der Zustellungsprozedur:
Bei Nichtbenennung eines Empfangsbevollmächtigten nimmt das Finanzamt an, der Adressat habe die Sendung erhalten, selbst wenn dies faktisch nicht der Fall ist.
Diese Annahme wird rechtlich bindend und kann gravierende Folgen haben.
Besonderheiten der Zustellung ins Ausland:
§ 122 AO und ergänzende Vorschriften: Paragraph 122 der AO und die dazugehörige Anwendungsvorschrift regeln internationale Zustellungen, die je nach Zielland variieren können.
Internationaler Rechtsrahmen:
Einschreiben ins Ausland sind nur erlaubt, wenn sie international rechtlich zulässig sind.
Für Länder, in denen Einschreiben verboten sind, kann keine gewöhnliche Zustellung erfolgen.
Öffentliche Zustellung:
Voraussetzungen und Ablauf:
Anwendung findet die öffentliche Zustellung unter bestimmten Bedingungen, z. B. wenn die übliche Zustellung unzulässig ist oder der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.
Ein Steuerbeamter entscheidet bei vermuteter Unzustellbarkeit über die Durchführung einer öffentlichen Zustellung.
Rechtsverbindlichkeit:
Das Dokument wird am Finanzamt ausgehängt und gilt zwei Wochen später als rechtskräftig zugestellt.
Innerhalb der darauffolgenden vier Wochen ist ein Einspruch möglich; danach erlangt das Dokument endgültige Rechtskraft.
Alternative Kontaktoptionen:
Freigabe vom Steuergeheimnis: Die Freigabe des Steuergeheimnisses ermöglicht eine Zustellung per E-Mail, wenn eine physische Adresse nicht vorhanden oder nicht erwünscht ist.
Bevollmächtigte dritter Parteien: Es steht jedem frei, eine dritte Person, wie einen Steuerberater oder Verwandte, als Empfangsbevollmächtigten zu benennen.
Insgesamt ist es empfehlenswert, dem Finanzamt einen Zustellungsadressaten zu benennen, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden und eine sichere Kommunikation zu gewährleisten.
Besonderheiten bei internationalen Zustellungen
Länderspezifische Ausnahmeregelungen
Bestimmte Länder gestatten keine Einschreiben aus dem Ausland, was bei Zustellungen zu beachten ist. Laut der Abgabenordnung sind Zustellungen per Einschreiben ins Ausland unter Vorbehalt der internationalen Legalität möglich. Konkret wird in den Regelungen auf Länder wie Ägypten und Brasilien verwiesen, wo solche Sendungen unzulässig sind.
Trügerische Annahme von Zustellungssicherheit
Die Vorstellung, durch den Umzug in bestimmte Länder vor behördlicher Post aus Deutschland sicher zu sein, täuscht. Selbst wenn physische Post aufgrund von Zustellungsverboten nicht empfangen wird, kann die rechtliche Zustellung dennoch erfolgen. Diese Annahme einer Zustellungssicherheit gilt daher als Illusion.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichterhalt von Schreiben
Nicht benannte Empfangsbevollmächtigte können zu Folgen führen, die gesetzlich als Zustellung gelten. Nach deutschem Steuerrecht wird Post nach einem Monat und ein elektronisches Dokument nach drei Tagen als zugestellt betrachtet. Sollte keine Zustellung ins Ausland möglich sein, greift die öffentliche Zustellung. Dabei wird das Schreiben für zwei Wochen am Finanzamt ausgehängt und gilt danach als zugestellt. Dies ermöglicht eine Einwandsfrist von weiteren vier Wochen, bevor Dokumente Rechtskraft erlangen.
Öffentliche Zustellung im Detail
Reichweite und Einsatz der Zustellungsverfahren
Deutsche Behörden nutzen das Verfahren der öffentlichen Zustellung, wenn amtliche Dokumente einer Person im Ausland nicht erfolgreich zugestellt werden können. Dies tritt ein, wenn eine Zustellung über Landesgrenzen hinweg aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, der Aufenthaltsort der betreffenden Person unbekannt ist oder wenn keine Aussicht auf Erfolg einer Zustellung besteht.
Reichweite der Maßnahme:
Gilt bei Unzulässigkeit der Zustellung ins Ausland
Anwendbar bei unbekanntem Aufenthaltsort
Einsatz, wenn Zustellung aussichtslos erscheint
Verfahren und Rechtswirksamkeit
Die öffentliche Zustellung wird durch spezifische Schritte eingeleitet. Eine Aushängung der Dokumente an einer offiziell dafür vorgesehenen Stelle ist üblich, beispielsweise an einer Bekanntmachungstafel der zuständigen Behörde. Nach Ablauf bestimmter Fristen erlangen die ausgehängten Dokumente Rechtskraft.
Dokumentenveröffentlichung:
Aushang an der Bekanntmachungstafel der Behörde
Fristen: 2 Wochen Aushang, danach 4 Wochen Einspruchszeitraum
Rechtskraft:
Nach Fristablauf gültig, soweit kein Einspruch erfolgt
Ermöglicht rechtlich bindende Aktionen der Finanzbehörde
Steuerliche Wohnsitzstrategien
Nutzen der Bekanntgabe einer Zustelladresse
Es bietet Vorteile, dem Finanzamt eine Adresse für Zustellungen mitzuteilen. Das Gesetz sieht vor, dass bei Nichtnennung eines Zustellungsbevollmächtigten, Dokumente, die postalisch versendet werden, nach einem Monat als zugestellt gelten. Elektronische Dokumente werden sogar schon nach drei Tagen als empfangen betrachtet. Die Offenlegung einer Adresse sorgt dafür, dass der Steuerpflichtige über sämtliche Vorgänge und Bescheide zeitgerecht informiert wird. Ohne gültige Adresse kann es geschehen, dass ein Steuerbescheid rechtskräftig wird, ohne dass der Betroffene Kenntnis davon hat. Eine offizielle Zustelladresse, sei es beim Steuerberater oder bei den Eltern, ermöglicht es also, im rechtlichen Rahmen zu bleiben und reaktionsfähig zu sein.
Vorteile der Bekanntgabe einer Zustelladresse Rechtssicherheit bei Zustellung von Dokumenten Vermeidung automatischer Zustellungen bei Abwesenheit Erhalt der Kontrolle über steuerliche Angelegenheiten
Optionen und Datenschutz
Eine Abmeldung aus Deutschland lässt Raum für unterschiedliche Handhabungen hinsichtlich der Zustellungsadresse. Der Paragraph 123 der Abgabenordnung erlaubt es, eine Ausnahme vom Geheimhaltungsgrundsatz zu erklären, woraufhin Kommunikation über eine angegebene E-Mail-Adresse ermöglicht wird. Andernfalls kann es zur öffentlichen Zustellung kommen, wenn Zustellungen ins Ausland rechtlich nicht machbar sind. In solchen Fällen wird die Zustellung durch Aushang am Finanzamt vollzogen. Hier gewinnt die frühzeitige Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse an Bedeutung, die als Alternative zur physischen Zustelladresse fungieren kann, dem Datenschutz Genüge tut und dem Steuerpflichtigen mehr Flexibilität in Hinblick auf seinen Aufenthaltsort verschafft.
Optionen bezüglich Zustelladresse Schutz der Privatsphäre Postadresse beim Steuerberater/Eltern hinterlassen Einschränkung der persönlichen Daten preisgabe Freigabe des Finanzamts zur Nutzung der E-Mail Flexible Handhabung des Aufenthaltsortes Veröffentlichung einer Kontaktadresse auf der eigenen Webseite Kontrolle über den Erhalt von Dokumenten
Überblick und Handlungsempfehlungen
Verfahren bei Erhalt von Finanzamtskorrespondenz nach Auswanderung
Beim Verlassen Deutschlands und Umzug ins Ausland stellen sich oft Fragen bezüglich der Kommunikation mit dem Finanzamt. Viele Auswanderer fragen sich, ob sie dem Finanzamt eine Kontaktperson in Deutschland als empfangsberechtigt nennen sollten. Laut § 123 AO besteht die Möglichkeit, einen Empfangsbevollmächtigten zu benennen. Unterbleibt diese Nennung, kann eine Zustellung als bewirkt gelten: ein Schreiben per Post nach einem Monat, ein elektronisches Dokument bereits nach drei Tagen.
Im internationalen Kontext gibt es weitere Besonderheiten. So regelt § 122 AO zusammen mit der Anwendungsvorschrift (AV) zum AO, dass Sendungen ins Ausland per Einschreiben möglich sind, sofern internationales Recht dies zulässt. In manchen Ländern, wie zum Beispiel Brasilien oder Ägypten, ist dies jedoch nicht gestattet.
In Fällen, in denen eine postalische Zustellung ins Ausland rechtlich nicht machbar ist, tritt das Verfahren der öffentlichen Zustellung in Kraft. Die öffentliche Zustellung findet Anwendung, wenn die Übersendung nicht zulässig ist, der Aufenthaltsort unbekannt ist oder die Zustellung erfolglos bleibt. Die Entscheidung dazu trifft der Sachbearbeiter des Finanzamts. Hierbei wird die Benachrichtigung an einem öffentlichen Ort, beispielsweise am Schwarzen Brett des Finanzamts, ausgehängt und gilt nach zwei Wochen als zugestellt.
Für Auswanderer empfiehlt sich daher, eine Zustelladresse in Deutschland anzugeben, um auf offizielle Schreiben zeitnah reagieren zu können. Eine Alternative dazu kann sein, das Finanzamt von der Steuergeheimnis-Pflicht zu entbinden, um Korrespondenz elektronisch zu erhalten. Wichtig ist, selbst bei fehlender Präsenz in Deutschland, geeignete Vorkehrungen für den Erhalt von Post zu treffen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden und steuerliche Angelegenheiten ordnungsgemäß abzuwickeln.
So kannst du in diesen 10 Ländern steuerfrei leben
Entdecken Sie, wie Sie in 10 Ländern steuerfrei leben können. Erfahren Sie mehr über die Bedingungen und Vorteile, die Ihnen ein Leben ohne schwere Steuerlast ermöglichen. Finden Sie heraus, wie Sie Ihre Einkünfte, einschließlich Kapitalerträge und ausländische Einnahmen, steueroptimiert realisieren können.
Leben ohne Steuerlast – für viele eine erstrebenswerte Vorstellung, die sich in einer Welt vielfältiger Steuersysteme als komplexe Materie offenbart. Der vermeintliche Traum vom sorglosen Dasein in einer steuerfreien Oase ist verwoben mit einer Vielzahl von Bedingungen und Regelungen, die es zu verstehen gilt. Steuerfreiheit bedeutet keineswegs die gänzliche Abwesenheit von Steuern, sondern vielmehr das gezielte Nutzen steuerlicher Vorteile unter bestimmten Umständen. Einzelne Länder bieten etwa für bestimmte Einkünfte – seien es Kapitaleinkünfte wie jene aus dem Verkauf von Kryptowährungen, oder ausländische Einkünfte wie Dividenden oder Honorare – Möglichkeiten, diese steuerlich günstig oder ganz ohne Abgaben zu realisieren.
Jedoch steckt die Tücke oft im Detail, in der genauen Abgrenzung, wann und unter welchen besonderen Bedingungen Einnahmen steuerfrei bleiben. Dies kann in manchen Fällen auch die Erträge aus dem Ausland betreffen, beispielsweise wenn man als Freischaffender im eigenen Land tätig ist, die Auftraggeber aber außerhalb der Landesgrenzen sitzen. Die Liste jener Länder, die derartige steuerliche Regelungen bereitstellen, beschränkt sich nicht allein auf bekannte Steuerparadiese, sondern umfasst eine breitere Palette attraktiver Möglichkeiten – vorausgesetzt, man ist vertraut mit den speziellen Konditionen, die in jedem dieser Länder gelten.
Key Takeaways
Steuerfreiheit bezeichnet die Möglichkeit, bestimmte Einkunftsarten unter spezifischen Bedingungen nicht versteuern zu müssen.
Einige Länder bieten steuerliche Vorteile bei Einkünften aus dem Ausland oder bei bestimmten Kapitalerträgen.
Die genaue Bestimmung und Nutzung solcher steuerlichen Möglichkeiten erfordert ein fundiertes Wissen über die jeweiligen Richtlinien und Bedingungen.
Was bedeutet steuerfrei?
Steuerbefreiung im eigentlichen Sinne impliziert nicht das vollständige Fehlen jeglicher Steuern in einem Land. Länder mögen hohe Steuerlasten haben, aber die Möglichkeit bieten, spezifische Einkommensarten ohne steuerliche Belastung zu generieren. In der Schweiz beispielsweise ist das Einkommen aus dem Verkauf von Kryptowährungen und Aktien unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit. Dies umfasst private Verkäufe, die nicht vollzeitlich getätigt werden.
Es existieren zahlreiche Staaten, die auslandsbezogenes Einkommen steuerlich nicht erfassen. Unter ausländischem Einkommen können passive Einkünfte wie Kryptowährung, Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen oder Kommissionen, die außerhalb des Wohnsitzlandes erzielt wurden, verstanden werden. In einigen Ländern kann auslandsbezogenes Einkommen auch bedeuten, dass freiberufliche Dienstleistungen, die lokal erbracht, aber durch ausländische Kundschaft entlohnt werden, ebenfalls steuerbefreit sind.
Die genaue Definition und die sich daraus ergebenden Bedingungen variierten jedoch stark von Land zu Land. So besteht in Montenegro zum Beispiel die Möglichkeit, als Digitalnomade mit einem speziellen Visum Einkünfte aus Tätigkeiten, die außerhalb des Landes vergütet werden, für einen Zeitraum von vier Jahren von der Steuer freizustellen. Ähnliches lässt sich in den Bahamas erreichen, wo generell keine Einkommensteuern erhoben werden.
Es ist zu beachten, dass "steuerfrei" in einem Land nicht bedeutet, dass weltweit keine Steuern anfallen. So müssen US-Amerikaner unabhängig ihres Wohnsitzes möglicherweise Einkünfte in den USA versteuern. Ebenso können Quellensteuern auf Dividenden in dem Land anfallen, in dem das ausschüttende Unternehmen ansässig ist.
In Portugal zum Beispiel bietet der Status als Nicht-Habitual Resident (NHR) die Möglichkeit, Einkünfte aus bestimmten Quellen steueroptimiert zu erhalten. Über eine maltesische Holding können Investitionseinkünfte in Portugal steuerfrei vereinnahmt werden.
Einkünfte, die aus dem Ausland bezogen werden, sind unter Umständen in Costa Rica steuerfrei, insbesondere wenn die Dienstleistungen für Kunden außerhalb des Landes erbracht werden. In Spanien erlaubt das Beckham-Gesetz Personen unter bestimmten Bedingungen, für einen festgelegten Zeitraum von fünf Jahren Einkünfte aus dem Ausland steuerfrei zu beziehen.
Die Informationen sind eine Zusammenfassung realer potentieller steuerrechtlicher Vorteile in verschiedenen Staaten, die für Personen mit bestimmten Einkommensarten relevant sein können. Diese Aufzählung ist nicht umfassend. Es wird empfohlen, dass Interessenten sich individuell über steuerrechtliche Details und Bedingungen in den Ländern, die für sie von Interesse sind, informieren und beraten lassen.
Besteuerungsfreies Einkommen in ausgewählten Staaten
Arten von steuerfreiem Einkommen
In einigen Staaten existieren spezifische Einkommensformen, die von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo der Verkauf von Kryptowährungen und Aktien unter gewissen Umständen ohne Steuerabgaben erfolgen kann, sofern diese Transaktionen nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit geschehen, sondern dem privaten Handel zuzuordnen sind. Ein weiteres Beispiel ist die steuerliche Behandlung von Auslandseinkommen: Dazu zählen Einkünfte aus Dividenden, Mieten, Zinsen und Provisionen, die außerhalb des Wohnsitzlandes erwirtschaftet wurden. In manchen Ländern wird unter bestimmten Bedingungen auch das Einkommen von Freiberuflern nicht besteuert, sofern ihre Dienstleistungen lokal erbracht und die Kunden aus dem Ausland bezahlt werden.
Einzelheiten und Tücken
Trotz attraktiver Steuerregelungen ist eine genaue Betrachtung des nationalen Steuerrechts nötig. Steuerfreiheit wird meistens nur unter strikten Voraussetzungen gewährt, und die genauen Richtlinien variieren von Land zu Land. Beispielsweise mögen US-Bürger zwar in einigen Staaten steuerfreie Einkünfte erzielen, müssen diese aber gemäß US-Steuerrecht trotzdem in den Vereinigten Staaten versteuern. Bei Einkünften aus Dividenden ist es ebenso möglich, dass Quellensteuern im Land der Ausschüttung anfallen, unabhängig vom Wohnort des Empfängers. Beispielhafte Situationen zeigen auf, wie Personen durch ihren Wohnsitzwechsel in Staaten wie Montenegro, die Bahamas oder Portugal von solchen Regelungen profitieren können, solange sie die lokalen Vorschriften einhalten und ihre Geschäftstätigkeiten entsprechend anpassen.
Kriterien und Aufbau der Länderliste
Auswahlprozess der Länder
In der Zusammenstellung der Liste wurden zehn Nationen ermittelt, in denen unter gewissen Umständen Einkommen steuerfrei bezogen werden kann. Hierbei wurde besonderes Augenmerk auf Länder gelegt, die als Wohnsitz attraktiv sind und nicht nur als steuerliche Zufluchtsorte dienen. Es wurde darauf Wert gelegt, dass es sich bei dieser Auflistung lediglich um Beispiele handelt und jedes Land spezifische Bedingungen an die Steuerfreiheit stellt.
Internationale Steuerverpflichtungen
In Bezug auf internationale Steuerverpflichtungen wurde klargestellt, dass trotz der Möglichkeit, in einigen Ländern bestimmte Einkünfte steuerfrei zu erhalten, dies nicht bedeutet, dass keine Steuern in anderen Ländern anfallen können. Die Liste nimmt explizit Bezug auf Länder, in denen ausländische Einnahmen, beispielsweise Dividenden oder Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, steuerfrei sein können. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass etwaige Quellensteuern im Ausland oder steuerrechtliche Verpflichtungen in der Heimat des Steuerpflichtigen weiter bestehen bleiben.
Digitale Nomaden in Montenegro: Hannas Geschichte
Hanna ist eine Beraterin, die einen neuen Lebensabschnitt als digitale Nomadin in Montenegro beginnt. Sie unterhält ein breites Kundennetzwerk in der gesamten Europäischen Union und hat beschlossen, sich für das dortige digitale Nomadenvisum zu bewerben. Durch die Fakturierung ihrer Kunden über eine US-amerikanische LLC und das Arbeiten von Montenegro aus, obwohl sie gelegentlich für Kundengespräche nach Deutschland und in andere EU-Länder reist, fällt ihr gesamtes Einkommen, welches sie über diese LLC erzielt, in Montenegro für vier Jahre nicht unter die Besteuerung. In den Vereinigten Staaten werden für die LLC ebenfalls keine Steuern fällig, sodass Hanna letztendlich keine Steuern auf dieses Einkommen zahlen muss.
Wichtige Aspekte von Hannas steuerlichem Status:
Standort: Montenegro
Tätigkeit: Digitale Nomadin, Beratungstätigkeiten
Kunden: EU-weit
Firmenstruktur: US LLC
Visum: Digitales Nomadenvisum
Steuerstatus: Keine Besteuerung des Einkommens in Montenegro und den USA
Hinweis: Dieses Arrangement erlaubt es Hanna, ihre beruflichen Aktivitäten international zu gestalten, wobei sie gleichzeitig die steuerlichen Vorteile Montenegros nutzt.
Unternehmerisches Handeln auf den Bahama-Inseln: Ein Porträt von Jan
Als US-amerikanischer Unternehmer ließ ich mich auf den Bahamas nieder, einem Ort ohne direkte Besteuerung. Als deutscher Staatsbürger und Mitbegründer eines Start-ups in Fort Lauderdale, Florida, zog ich in Erwägung, in die USA überzusiedeln, entschied mich jedoch gegen den Schritt aufgrund der dortigen steuerlichen Anforderungen. Stattdessen entschied ich mich für die Bahamas als neuen Wohnort. Hier kann ich meine Geschäftstätigkeit umsetzen, ohne Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Von Nassau aus kann ich jetzt meine Unternehmung in den USA unterstützen, da es nur einen 45-minütigen Flug entfernt ist, und gleichzeitig in derselben Zeitzone wie meine Geschäftspartner in den Vereinigten Staaten sein.
Jeden Monat stelle ich meiner US-Gesellschaft Beratungshonorare in Höhe von 20.000 US-Dollar in Rechnung. Dieses Einkommen ist auf den Bahamas steuerfrei. Die kurze Entfernung nach Fort Lauderdale ermöglicht es mir, intensiv am Projekt mitzuarbeiten und gleichzeitig kein Einkommen in den USA zu versteuern.
Finanzielle Übersicht von Jan:
Standort: Bahamas
Beruf: US-amerikanischer Unternehmer
Managementgebühren: $20.000/Monat
Steuerstatus: Keine Einkommenssteuer auf den Bahamas
Reisestatus: 45 Minuten Flug nach Fort Lauderdale, USA
Die Bahamas bieten also einen attraktiven Standort für Geschäftsleute, die von einer steuerlichen Belastung befreit sein möchten, dabei aber eng mit der Wirtschaft der USA verbunden bleiben wollen.
Investmentgeschäft in Portugal: Eriks Beispiel
Erik ist eine Person, die im Investitionsmarkt tätig ist und an verschiedenen Unternehmen weltweit beteiligt ist. Er zieht nach Portugal um und beansprucht dort den Status als steuerlich nicht regulärer Resident (NHR). Er gründet eine Holdinggesellschaft in Malta, welche die Investitionen erhält und die Verkaufserlöse bei Unternehmensausstiegen steuerfrei vereinnahmen kann.
Wenn die Holdinggesellschaft Dividenden von Tochtergesellschaften erhält, kann dies ebenfalls steuerliche Vorteile haben. Malta erhebt keine Quellensteuer auf Ausschüttungen an Erik und die Ausschüttungen von Gewinnen sind in Portugal dank des NHR-Status steuerfrei.
Das bedeutet konkret, dass wenn Erik eine Firma oder Unternehmensanteile über die maltesische Firma für 5 Millionen verkauft, weder in der Firma in Malta noch in Portugal Steuern anfallen. Er kann die gesamte Summe von 5 Millionen komplett ohne Abzüge an sich selbst ausschütten, genauso wie alle weiteren Einkünfte aus der Holding in Malta.
Coaching in Costa Rica: Die Lage von Ulla
Ulla ist als Beraterin in Costa Rica tätig und arbeitet vor Ort. Ihre Klienten befinden sich allerdings außerhalb des Landes. Das Einkommen, das Ulla mit ihrer Tätigkeit erzielt, unterliegt in Costa Rica keiner Besteuerung, da Einkünfte, die aus Quellen außerhalb des Landes stammen, steuerfrei sind. Zusätzlich entfällt für Ulla die Notwendigkeit, Mehrwertsteuer (MWST) zu berechnen, da die Dienstleistungen faktisch nicht in der EU erbracht werden. Dies kann für Ullas Kunden einen kleinen Vorteil darstellen.
Fakten zu Ullas Beratungsaktivitäten:
Wohnort: Costa Rica
Klientel: International, außerhalb Costa Ricas
Besteuerung des Einkommens: Nein, da ausländische Einkommensquelle
Mehrwertsteuer (MWST): Keine Berechnung für Dienstleistungen außerhalb der EU
Diese Rahmenbedingungen ermöglichen es Ulla, ihr Beratungsgeschäft in Costa Rica zu betreiben, ohne durch lokale Steuergesetze beeinträchtigt zu werden.
Krypto-Handel in Spanien: Franks aktuelle Situation
Frank genießt in Spanien den Status nach dem Beckhams Gesetz, welcher ihm erlaubt, ausländische Einkünfte für fünf Jahre steuerfrei zu erhalten. Seine Aktivitäten umfassen den privaten Handel mit Kryptowährungen, wobei er jährlich 500.000 Euro verdient. Wichtig zu beachten ist hier, dass es sich um keinen gewerblichen oder vollzeitlichen Handel handelt. Sowohl die Plattformen für den Kryptohandel als auch die Wallets befinden sich außerhalb Spaniens – ein Detail, das für die steuerliche Bewertung von Bedeutung ist.
Seinen Krypto-Handel betreibt Frank komplett steuerfrei in Spanien, und die Gewinne müssen nicht einmal in der spanischen Steuererklärung angegeben werden. Diese Regelung kann Frank für insgesamt fünf beziehungsweise fünfeinhalb Jahre voll ausschöpfen. Das ermöglicht ihm, seine Erträge in Spanien zu nutzen, ohne sich um lokale Steuerabgaben sorgen zu müssen.
Nach Unternehmensverkauf in Mexiko: Die Situation von Julius und Gudrun
Nach dem Verkauf ihres Unternehmens in Deutschland haben Julius und Gudrun ihr Vermögen auf ein Wertpapierkonto transferiert und leben nun in Mexiko. Ihr Fokus liegt auf dem Eigenhandel; Dividendenerträge sind für sie weniger von Interesse. Sie profitieren von Kursgewinnen. Hier sind einige wesentliche Punkte zu ihrer Lage:
Wohnsitz in Mexiko: Nach ihrem Umzug können sie ihr Vermögen steuereffizient verwalten.
Selbstständiger Handel: Julius und Gudrun handeln eigenständig auf dem Wertpapiermarkt.
Steuerliche Betrachtung: In Mexiko müssen sie keine Steuern auf die erzielten Kursgewinne zahlen.
Investitionsstrategie: Ihr Einkommen generieren sie durch die Realisierung von Preisgewinnen, nicht durch Dividendenerträge.
Es ist zu beachten, dass Einkommensarten und steuerliche Regelungen je nach Land variieren können und immer detaillierte Kenntnisse der lokalen Gesetze erforderlich sind. Für Julius und Gudrun bedeutet das mexikanische Steuersystem in ihrem speziellen Fall eine steuerfreie Möglichkeit, das nach dem Verkauf des Unternehmens erhaltene Geld zu investieren und zu vermehren.
Thailand: Freiberufler-Alternative zu Border-Run, Edu- und Elite-Visum (steuergünstig!!)
Entdecken Sie den klugen Weg für Freelancer und digitale Nomaden, ihren Aufenthalt in Thailand zu verlängern, ohne die Mühe von Grenzübertritten. Erfahren Sie mehr über legale und steuereffiziente Alternativen zu Bildungs- und Elite-Visa, die es Ihnen ermöglichen, Thailands Schönheit zu genießen, während Sie Ihr Geschäft aufrechterhalten.
Thailand erfreut sich bei Auswanderern großer Beliebtheit, was angesichts seiner malerischen Strände kaum verwunderlich ist. Allerdings stellt die komplexe Visumsituation für viele eine Herausforderung dar. Häufig reisen Menschen mit einem Touristenvisum ein und sehen sich gezwungen, regelmäßige Grenzübergänge zu vollziehen, um ihren Aufenthalt zu verlängern. Eine verbreitete Alternative ist das Bildungsvisum, das jedoch den offiziellen Besuch von Thai-Sprachkursen voraussetzt. Dies führt oft zu Missbrauch, weshalb strikte Kontrollen durch die thailändische Polizei erfolgen können. So müssen manche Inhaber eines Bildungsvisums kurzfristig weite Distanzen zurücklegen, um sich polizeilichen Überprüfungen zu stellen.
Ein weiteres Visum, das Elite-Visum, bietet langfristiges Aufenthaltsrecht, ist allerdings mit hohen Kosten verbunden und erlaubt offiziell keine Erwerbstätigkeit oder Geschäftstätigkeit in Thailand. Für digital Nomaden und Unternehmer, die aus dem Ausland arbeiten, kann dies problematisch sein. Eine innovative Lösung stellt das Modell des Employer of Record dar. Dabei gründet der Auswanderer erst eine ausländische Firma, die dann durch eine thailändische Einrichtung, den Employer of Record, mit einer Arbeitserlaubnis verbunden wird. Dies ermöglicht eine offizielle Tätigkeit und lebensfähige Geschäftsbeziehungen innerhalb Thailands.
Key Takeaways
Viele Auswanderer in Thailand stehen vor komplexen Visumsanforderungen und suchen nach legalen Aufenthaltsmöglichkeiten.
Das Elite-Visum bietet zwar ein langfristiges Aufenthaltsrecht, erlaubt jedoch keine Erwerbstätigkeit, was für Unternehmer problematisch ist.
Der Einsatz eines Employer of Record in Verbindung mit einer ausländischen Firma bietet eine legale Lösung für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Bildungsvisum Komplexitäten in Thailand
Thailand zieht zahlreiche Auswanderer an, vor allem aufgrund seiner malerischen Strände. Dennoch ist das Visumsystem komplex, und viele Auswanderer nutzen das Bildungsvisum, wodurch sie verpflichtet sind, die thailändische Sprache zu lernen. Die Herausforderung dabei ist, dass nicht jeder Bildungsvisuminhaber tatsächlich Thailändisch lernen möchte. Die Folge sind strenge Kontrollen durch die thailändische Polizei, die manchmal kurzfristige Aufforderungen zur Überprüfung einsenden, was für die Visuminhaber, die weit entfernt wohnen, Probleme mit sich bringt. Zu beachten ist, dass das Bildungsvisum kein Multi-Entry-Visum ist, was zusätzliche Einschränkungen bedeutet.
Neben dem Bildungsvisum gibt es alternativ das Elite-Visum, welches mit höheren Kosten verbunden ist, jedoch langfristiges Wohnrecht in Thailand ermöglicht. Allerdings dürfen mit diesem Visum keine Arbeits- oder Geschäftstätigkeiten in Thailand aufgenommen werden, was vor allem für digitale Nomaden und Unternehmer, die aus dem Ausland heraus arbeiten, eine Herausforderung darstellen kann.
Eine kreative Lösung für diese Situation wurde von einem Kunden vorgestellt. Er beschreibt ein Modell, bei dem eine ausländische Firma gegründet wird, die Dienstleistungen über eine thailändische Auftragsfirma (Employer of Record) ausführt und diese die Grundlage für ein Arbeitsvisum und somit eine offizielle Arbeitserlaubnis bietet. Diese Konstruktion ermöglicht es, offiziell in Thailand zu arbeiten und gleichzeitig Einkommensnachweise gegenüber Banken und Behörden vorlegen zu können. Zusätzlich genießt man den Vorteil, dass ausländische Einkünfte nicht in Thailand versteuert werden müssen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Bildungsvisum: Erfordert das Erlernen der Sprache und unterliegt polizeilichen Kontrollen.
Elite-Visum: Bietet Wohnrecht, verbietet aber Erwerbstätigkeit in Thailand.
Unternehmensgründung: Eine ausländische Firma mit einer thailändischen Employer of Record ermöglicht legale Arbeitsmöglichkeiten in Thailand.
Arbeitsgenehmigung: Wird vom thailändischen Employer of Record ermöglicht und ist jährlich erneuerbar.
Kosten: Monatlicher Aufwand und Steuern können bei $2000 Einkommen 20-25% betragen.
Vorteil: Ausländische Einkünfte sind in Thailand steuerfrei.
Wirtschaftlich betrachtet, lohnt sich dieses Modell in erster Linie für Selbständige mit einem Jahresverdienst im sechsstelligen Bereich wegen der anfallenden Strukturkosten. Umfangreiche Unterstützung von Experten bei der Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Angelegenheiten ist empfehlenswert, wobei der erste Schritt eine Beratung ist, die den gesamten Prozess begleitet.
Spezialvisum und dessen Einschränkungen
Thailand ist bei Auswanderern äußerst beliebt, was aufgrund der idyllischen Strände verständlich ist. Das Visumregelwerk jedoch erschwert eine Niederlassung, sodass viele als Touristen einreisen und regelmäßig Grenzübertritte vornehmen müssen, um ihr Visum zu erneuern. Ein alternatives Visum ist das Bildungsvisum, das allerdings auch verpflichtet, thailändisch zu lernen. Die Nachfrage nach diesem Visum ist so hoch, dass Kontrollen durchgeführt werden und man kurzfristig nach Bangkok einbestellt werden kann. Dieses Visum ermöglicht zudem keine Mehrfacheinreisen, was es weniger attraktiv macht.
Ein anderes Visum, das Elite-Visum, bietet langfristige Aufenthaltsmöglichkeiten in Thailand, allerdings zu hohen Kosten und ohne Arbeitserlaubnis, was insbesondere für digitale Nomaden und Unternehmensgründer problematisch ist, die im Ausland tätig sind und in Thailand arbeiten möchten.
Eine innovative Lösung bietet die Verwendung eines "Employer of Record". Dabei gründet man zunächst eine ausländische Firma. In Thailand selbst agiert ein "Employer of Record" als offizieller Arbeitgeber und Sponsor für die Arbeitsgenehmigung. Dadurch ist es möglich, für das eigene ausländische Unternehmen zu arbeiten und Einkünfte legal zu versteuern, wobei man von der Regelung profitiert, nach der Einkommen, das aus dem Ausland überwiesen wird, nicht in Thailand versteuert werden muss.
Die Arbeitsgenehmigung ist für ein Jahr gültig und verlängerbar. Die Kosten für die Dienstleistungen des "Employer of Record" betragen rund 200 bis 300 US-Dollar monatlich, und die Steuern und sozialen Abgaben in Thailand belaufen sich auf etwa 20 bis 25 Prozent des Einkommens. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass eine solche Struktur jährlich Kosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro verursachen kann, und daher insbesondere für Personen attraktiv ist, die ein sechsstelliges Einkommen erzielen.
Für eine umfassende Beratung, inklusive der rechtlichen Anforderungen und administrativen Schritte, sowohl in Thailand als auch in Deutschland, wird empfohlen, eine Fachberatung in Anspruch zu nehmen.
Alternative Optionen für Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltsvisa
In Ländern wie Thailand zieht es viele Auswanderer und Digitale Nomaden; verständlich angesichts der attraktiven Lebensbedingungen dort. Allerdings stellt die Visum-Politik eine Herausforderung dar, sodass häufig Grenzübertritte erforderlich sind. Ein möglicher Ansatz ist das Bildungsvisum, welches allerdings stringent genutzt werden muss, da Schulen und Behörden engmaschige Kontrollen durchführen können.
Zudem gibt es das Elite-Visum, das zwar einen langfristigen Aufenthalt ermöglicht, allerdings mit hohen Kosten verbunden und nicht für Erwerbstätigkeit ausgelegt ist. Für Unternehmer und digitale Nomaden, die global agieren, aber offiziell in Thailand residieren möchten, ist dies nicht optimal.
Eine innovative Lösung bietet hier die Kombination aus einer im Ausland gegründeten Firma und einem lokalen Anbieter von Arbeitsvermittlungsdiensten, bekannt als „Employer of Record“. Dieser tritt in Thailand als offizieller Arbeitgeber auf und ermöglicht somit die Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen und Langzeitaufenthaltsvisa.
Prozessüberblick:
Errichtung einer Auslandsfirma: Die Firma stellt Rechnungen für die Kunden aus.
Zusammenarbeit mit einem Employer of Record: Dieser dient als offizieller Arbeitgeber in Thailand.
Erhalt einer Arbeitsgenehmigung: Der Employer of Record agiert als Bürge.
Finanzielle Transaktionen: Der Employer of Record zahlt ein Gehalt aus und veranschlagt seine Dienstleistungskosten an die Auslandsfirma.
Fiskale Vorzüge: In Thailand erwirtschaftete ausländische Einnahmen müssen nicht deklariert werden, wodurch Gewinne steuerfrei bleiben.
Finanzielle Details:
Gehalt: Annehmen eines monatlichen Gehalts von, zum Beispiel, $2000 durch den Employer of Record.
Sozialversicherung & Steuern: Zahlungen in Höhe von etwa 20-25% in Thailand auf dieses Einkommen.
Kosten für Dienstleistungen des Employer of Record: Circa $200-$300 monatlich.
Dauer und rechtliche Erwägungen:
Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung: Ein Jahr mit der Option zur Verlängerung.
Gründung eines Unternehmens im Ausland: Nutzen einer US LLC oder alternativer Rechtsformen, um die Komplexität des Aufenthaltsstatus zu vermeiden.
Diese Strategie ist insbesondere für Personen mit einem hohen Einkommen vorteilhaft, da die Strukturkosten die Komplexität rechtfertigen. Wer ernsthaft erwägt, eine solche Lösung in Betracht zu ziehen, sollte eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen, um die verschiedenen Anforderungen vollständig zu verstehen und zu erfüllen.
Vorteile des Employer of Record Modells
Arbeitserlaubnis durch Employer of Record
Die Nutzung eines Employer of Record in Thailand bietet eine legale Lösung zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für dort tätige Unternehmer und digitale Nomaden. Durch die Einrichtung einer ausländischen Firma und die Partnerschaft mit einem lokalen Employer of Record, der als Sponsor auftritt, ist es möglich, eine offizielle Arbeitserlaubnis zu erhalten. Dies ermöglicht es, legal und offiziell in Thailand für eine ausländische Gesellschaft zu arbeiten.
Steuerliche Vorteile und Ansässigkeitsnachweis
Durch den Einsatz eines Employer of Record kann eine Person ihre Steuer- und Sozialversicherungsabgaben in Thailand regulieren und einen Wohnsitznachweis erhalten. Dies ist besonders für diejenigen von Vorteil, die ihre Steuerangelegenheiten transparent handhaben und gegenüber ausländischen Banken und Behörden nachweisen möchten. Das Employer of Record Modell sorgt außerdem dafür, dass Einkommen aus dem Ausland, etwa durch eine US LLC, nicht in Thailand versteuert werden muss, was zu erheblichen Steuervorteilen führen kann.
Einfache Ertragsrealisierung durch US LLC
Die Etablierung einer US LLC als Unternehmen im Ausland ist eine effiziente Methode, um Einkünfte zu generieren, die durch den thailändischen Employer of Record verwaltet werden können. Dies ermöglicht den einfachen Transfer von Geldern und stellt sicher, dass lokale Steuern sowie Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichtet werden. Für Einzelpersonen mit höherem Einkommen kann dieses Modell besonders attraktiv sein, da es das Potenzial zur Optimierung der Gesamtsteuerlast bietet.
Einzelheiten und Praktische Überlegungen
Gültigkeitsdauer und Gebühren für die Arbeitserlaubnis
Gültigkeitsdauer: Die Arbeitserlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.
Gebühren: Monatliche Kosten liegen laut eines Arbeitgebervertreters zwischen 200 und 300 US-Dollar.
Besteuerung und soziale Sicherheit in Thailand
Steuern und Abgaben: Für ein Einkommen von 2.000 US-Dollar belaufen sich Steuern und Sozialabgaben auf insgesamt 20 bis 25%.
Ausländische Einkünfte: Einkünfte aus dem Ausland müssen in Thailand nicht deklariert werden und sind somit steuerfrei.
Gründung von Unternehmen im Ausland
Unternehmensstruktur:
Eine ausländische Gesellschaft stellt Rechnungen an Kunden (z.B. US LLC).
In Thailand wird ein Arbeitgebervertreter (Employer of Record) als offizieller Arbeitgeber gewählt.
Arbeitsweise:
Der Arbeitgebervertreter sponsert die Arbeitsgenehmigung und fakturiert an die ausländische Gesellschaft.
Bezahlung und Abgaben in Thailand werden durch den Arbeitgebervertreter reguliert.
Inanspruchnahme von Dienstleistungen:
Administrative Aufwendungen und Einrichtung einer ausländischen Gesellschaft können Kosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Jahr verursachen.
Empfehlenswert für Personen mit einem jährlichen Einkommen im sechsstelligen Bereich.
Bei der Umsetzung dieser Strategie ist eine ausführliche Beratung und die Betrachtung der individuellen Situation essentiell.
Empfehlungen für eine erfolgreiche Durchführung
Zielgruppenbestimmung für die Planung
Es ist essentiell, eine klare Definition der Personenkreise zu haben, für die die Strukturierung gedacht ist. Diejenigen, die von einer anspruchsvollen Visasituation in Thailand betroffen sind und eine legale Aufenthaltsmöglichkeit suchen – ob durch Bildungsvisum oder andere Wege – sind hierbei die Hauptzielgruppe.
Umsetzungsverfahren in die Praxis
Für eine reibungslose Umsetzung in Thailand sollte man in Betracht ziehen:
Eine ausländische Firma zu gründen, die Dienstleistungen in Rechnung stellt.
Einen lokalen „Employer of Record“ finden, der als offizieller Arbeitgeber in Thailand fungiert.
Die Möglichkeit der Arbeitserlaubnis durch einen Employer of Record in Erwägung ziehen, um offiziell für eine ausländische Firma arbeiten zu können.
Angebotene Beratung zur Auswanderung
Allgemeine Beratung:
Legale Möglichkeiten zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Abmeldung im Heimatland und steuerliche Aspekte
Spezialisierte Anwaltsberatung:
Kauf von Immobilien in Thailand
Dienstleistungsangebot:
Persönliche Beratung zur individuellen Situation
Begleitung während des gesamten Prozesses
Unterstützung bei administrativen Vorgängen
Notwendige Schritte bei der Arbeitserlaubnis und Visum:
Prozessschritt Beschreibung Visum Antragsstellungen für das geeignete Visum, z.B. Bildungs- oder Elitevisum Unternehmensgründung Aufbau einer ausländischen Firma zur Rechnungsstellung Employer of Record Auswahl eines lokalen Arbeitgebers für die Beschäftigungserlaubnis Arbeitserlaubnis Erlangung der Arbeitserlaubnis über einen Employer of Record Steuerliche Anmeldung Registrierung und Anmeldung bei den thailändischen Steuerbehörden
100% Steuerfrei für +1 Jahr mit diesen 12 Digital Nomad Visa
Entdecken Sie die besten Visa für digitale Nomaden für ein steuerfreies Leben! Unser Leitfaden hebt 12 Länder hervor, die erhebliche Steuervorteile für Fernarbeiter bieten, ohne strenge Einkommensanforderungen. Erforschen Sie Optionen in Europa, Asien, Afrika und Amerika für ein flexibles, steuerarmes Jahr im Ausland.
Digitale Nomadenvisa werden immer beliebter, da sie ein Leben ohne feste Bürogrenzen ermöglichen. Die Auswahl des richtigen Visas kann jedoch eine Herausforderung sein, insbesondere wenn man die steuerlichen Implikationen berücksichtigt. Es gibt weltweit etwa 50 verschiedene Angebote, die sich allerdings im Hinblick auf Aufenthaltsdauer, Einkommensanforderungen und steuerliche Vorteile unterscheiden. In dieser Diskussion werden Visa beleuchtet, die für einen Aufenthalt von mindestens einem Jahr gelten und bei denen das Nachweisen eines überhohen Einkommens nicht erforderlich ist.
Besonders attraktiv sind die Angebote, die eine steuerfreie Option für ausländische Einnahmen bieten. Mit einer Einkommensgrenze, die für die meisten erreichbar ist, stellen diese Visa eine praktikable Option dar, vorausgesetzt, das Einkommen stammt von Kunden außerhalb des Aufenthaltslandes. Diese Einführung wird einen Überblick geben, wobei Montenegro in Europa, die Vereinigten Arabischen Emirate in Asien und Mauritius in Afrika genauer betrachtet werden, zusammen mit einigen ausgewählten Ländern in Amerika, die ebenso steuerliche Vorteile bieten.
Schlüsseldetails
Die ausgewählten Visa bieten die Möglichkeit, mindestens ein Jahr in dem jeweiligen Land zu wohnen.
Steuerfreie Einkünfte bei einem vernünftigen Einkommensnachweis sind für diese Visa charakteristisch.
Eine individuelle Beratung zur Vertiefung in die Thematik und zur Planung des Umzugs wird angeboten.
Überblick über digitale Nomadenvisa
Digitale Nomadenvisa stellen weltweit eine beeindruckende Auswahl an Möglichkeiten bereit, mit insgesamt etwa 50 unterschiedliche Programmen. Die Auswahlkriterien für die in diesem Artikel erwähnten Visa umfassen eine Mindestaufenthaltsdauer von einem Jahr, wirtschaftlich vernünftige Einkommensnachweisen und steuerfreien Status, insbesondere für Einkommen, das außerhalb des Wohnsitzlandes verdient wird.
In Europa sticht besonders Montenegro hervor. Das Visum dort ist zwei Jahre gültig, verlängerbar und erfordert ein Minimumeinkommen von ca. 1500 Euro monatlich. Die Kosten für dieses Visum belaufen sich auf 67 Euro.
In Asien bietet insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate eine attraktive Option. Dort ist das Visum ein Jahr gültig, mit Verlängerungsoption, und erfordert ein Mindesteinkommen von 5.000 US-Dollar pro Monat. Die Kosten dafür sind mit 611 US-Dollar höher als in Montenegro.
Für Afrika hebt sich Mauritius als Ziel für digitale Nomaden hervor. Das Visum ist hier für mindestens ein Jahr gültig und kann verlängert werden, sofern das Einkommen nicht nach Mauritius transferiert wird. Es wird ein Einkommensnachweis von mindestens 1300 Euro verlangt, und es fallen keine Visagebühren an.
Die verbleibenden neun Programme finden sich in Amerika, wobei Argentinien beispielsweise kein Mindesteinkommen verlangt und nur 200 US-Dollar Gebühren erhebt. Auch andere Länder wie Ecuador und Costa Rica bieten steuerfreie Visen an, allerdings mit unterschiedlichen Mindesteinkommen und Gebühren. In der Karibik bieten Anguilla, Antigua & Barbuda, Barbados, Bermuda, Dominica und St. Lucia steuerfreie Aufenthalte von 12 bis 24 Monaten, ohne dass ein Einkommensnachweis von über 50.000 US-Dollar gefordert wird, allerdings mit höheren Visagebühren zwischen 1.500 und 2.000 US-Dollar.
Auswahlkriterien
Einschränkungen für Angehörige der EU und der Schweiz
EU-Angehörige und Schweizer sind von der Bewerbung auf EU-Visa für digitale Nomaden ausgeschlossen.
Mindestaufenthaltsdauer
Aufnahme nur von Programmen, die einen Aufenthalt von mindestens einem Jahr ermöglichen.
Einkommensvoraussetzungen
Ausschluss von Angeboten mit überhöhten Einkommensanforderungen, beispielsweise mehr als 100.000 Dollar jährlich.
Steuerliche Überlegungen
Prioritär sind steuerlich entlastende Visa, bei denen nur ausländisches Einkommen von der Besteuerung ausgenommen ist.
Globale Visa für digitale Nomaden nach Regionen
Europa: Montenegros Angebot
Montenegro stellt eine attraktive Möglichkeit für digitale Nomaden zur Verfügung. Das Land erhebt keine Steuern auf das Einkommen von digitalen Nomaden, sofern es aus dem Ausland stammt. Das Visum hat eine Laufzeit von zwei Jahren und kann anschließend um weitere zwei Jahre verlängert werden. Interessenten sollten mindestens das Dreifache des montenegrinischen Mindestlohns verdienen, was ungefähr 1500 Euro entspricht. Die Kosten für die Beantragung betragen 67 Euro.
Asien: Digitale Nomadenvielfalt in den VAE
Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten ebenso ein steuerfreies Visum für digitale Nomaden. Dieses Visum gilt für ein Jahr und ist verlängerbar. Ein Einkommen von mindestens 5.000 US-Dollar muss nachgewiesen werden. Die Kosten liegen bei 611 US-Dollar. Die VAE stellen damit eine interessante Option für diejenigen dar, die eine steuerfreie Umgebung suchen.
Afrika: Das mauritische Angebot
Auf Mauritius dürfen digitale Nomaden ihr Einkommen steuerfrei behalten, solange es nicht auf die Insel transferiert wird. Das Visum ist mindestens ein Jahr gültig und kann erneuert werden. Als Voraussetzung gilt ein nachzuweisendes Einkommen von wenigstens 1300 Euro. Es fallen keine Gebühren für das Visum an, was Mauritius besonders attraktiv macht.
Amerika: Übersicht der Länder
In Amerika gibt es verschiedene Angebote für digitale Nomaden:
Argentinien: Keine Steuern auf externes Einkommen, gültig für ein Jahr, kein Minimum bei Einkommen, Gebühr: $200.
Ecuador: Steuerfrei, zweijährige Dauer, dreifaches des lokalen Mindestlohns erforderlich, Kosten: $460.
Costa Rica: Ebenfalls steuerfrei, ein Jahr gültig und verlängerbar, erforderliches Mindesteinkommen: $3000, Visa-Gebühren: $100.
Weitere Ziele umfassen karibische Inseln wie Anguilla, Antigua und Barbuda, Barbados, Bermuda, Dominica und St. Lucia. Diese bieten zwölf bis vierundzwanzig Monate gültige steuerfreie Visa ohne die Notwendigkeit eines Einkommensnachweises über $50.000, allerdings sind die Antragsgebühren mit $1500 bis $2000 vergleichsweise hoch.
Schlüsseldetails zu ausgewählten Visa
Visainformationen für Montenegro
Steuerstatus: Steuerfrei
Gültigkeitsdauer: 2 Jahre, um weitere 2 Jahre verlängerbar
Mindesteinkommen: Dreifaches des montenegrinischen Mindestlohns (ca. 1500 Euro)
Gebühren: 67 Euro
Visainformationen für die Vereinigten Arabischen Emirate
Steuerstatus: Steuerfrei
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, verlängerbar
Mindesteinkommen: 5000 US-Dollar
Gebühren: 611 US-Dollar
Visainformationen für Mauritius
Steuerstatus: Steuerfrei, solange das Einkommen nicht nach Mauritius überwiesen wird
Gültigkeitsdauer: Mindestens 1 Jahr, verlängerbar
Mindesteinkommen: 1300 Euro
Gebühren: Keine
Visa-Informationen für Argentinien
Steuerstatus: Steuerfrei
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Mindesteinkommen: Keines
Gebühren: 200 US-Dollar
Visa-Informationen für Ecuador
Steuerstatus: Steuerfrei
Gültigkeitsdauer: 2 Jahre
Mindesteinkommen: Dreifaches des lokalen Mindestlohns (ca. 1500 US-Dollar)
Gebühren: 460 US-Dollar
Visa-Informationen für Costa Rica
Steuerstatus: Steuerfrei
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, um ein weiteres Jahr verlängerbar
Mindesteinkommen: 3000 US-Dollar
Gebühren: 100 US-Dollar
Visa-Informationen für karibische Inseln
Steuerstatus: Steuerfrei
Gültigkeitsdauer: 12 bis 24 Monate
Mindesteinkommen: Maximal 50.000 US-Dollar
Gebühren: 1500 bis 2000 US-Dollar
Wege zur Zielerreichung und Supportmöglichkeiten
Visumsoptionen für Digitale Nomaden
In der heutigen vernetzten Welt haben einige Länder Visumsoptionen für digitale Nomaden geschaffen. Ziel ist es, Personen anzuziehen, die ortsunabhängig arbeiten und dabei möglicherweise von günstigen steuerlichen Regelungen profitieren können.
Montenegro
Steuerstatus: Vollständige Steuerfreiheit
Gültigkeitsdauer: 2 Jahre, mit Option auf Verlängerung
Einkommensnachweis: Mind. das Dreifache des Mindestlohns (ca. 1500€/Monat)
Gebühren: Circa 67€
Vereinigte Arabische Emirate
Steuerstatus: Vollständige Steuerfreiheit
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, mit Verlängerungsoption
Einkommensnachweis: Mind. 5000 US-Dollar monatlich
Gebühren: Etwa 611 US-Dollar
Mauritius
Steuerstatus: Steuerfrei bei Nichtüberweisung des Einkommens nach Mauritius
Gültigkeitsdauer: Mindestens 1 Jahr, verlängerbar
Einkommensnachweis: Mind. 1300€ monatlich
Gebühren: Keine
Weitere Länder in Amerika
Argentinien: Steuerfrei, ohne Mindesteinkommen, Gebühren ca. 200$
Ecuador: Steuerfrei, Einkommen dreimal Mindestlohn, Gebühren 460$
Costa Rica: Steuerfrei, Mindesteinkommen 3000$, Gebühren 100$
Karibikinseln
Allgemeine Kriterien: Vollständige Steuerfreiheit, Nutzungsdauer von 12 bis 24 Monaten, Einkommen unter 50.000$ im Jahr
Gebühren: Zwischen 1500$ und 2000$
Beispiele: Anguilla, Antigua und Barbuda, Barbados, Bermuda, Dominica, St. Lucia
Beratung und Begleitung
Bei Interesse an einem Aufenthalt als digitaler Nomade, unterstützt unser Beratungsteam Sie mit fachkundiger Beratung hinsichtlich Visum und Steuerfragen in den entsprechenden Ländern. Wir begleiten Sie bei der eventuellen Unternehmensgründung und haben Kontakte zu Steuerberatern und Rechtsanwälten. Unsere Expertise hilft Ihnen, legal Steuern zu senken, Ihr Vermögen zu schützen und Ihre persönliche Freiheit zu maximieren.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
In der heutigen Besprechung wurde eine Vielzahl an digitalen Nomadenvisa diskutiert, deren Auswahl durch spezifische Kriterien eingegrenzt wurde. Diese Kriterien dienten dazu, Visa herauszufiltern, die mindestens ein Jahr Gültigkeit haben und deren finanzielle Voraussetzungen nicht unpraktikabel hoch sind. Unter den EU-Visaoptionen wurde das für Montenegro hervorgehoben, welches für zwei Jahre gültig ist und verlängert werden kann, sofern das Einkommen das Dreifache des lokalen Mindestlohns übersteigt, was ungefähr 1500 Euro entspricht. Mit einer Gebühr von nur 67 Euro stellt es eine kostengünstige Option dar.
In Asien sticht das Vereinigte Arabische Emirat hervor, das eine einjährige, erneuerbare Visaoption bietet – vorausgesetzt, das Einkommen liegt bei mindestens 5000 US-Dollar und man kann die Gebühr von 611 US-Dollar tragen. In Afrika bietet Mauritius Visa an, die ebenfalls für mindestens ein Jahr gelten, einkommensbezogene Voraussetzungen von 1300 Euro festlegen und keine Visa-Gebühren erfordern.
Für Amerika führte die Studie zu einer Liste von Ländern wie Argentinien, Ecuador und Costa Rica, die jeweils ihre eigenen Voraussetzungen und Gebühren anbieten. Einige karibische Inseln wurden ebenfalls genannt, darunter Anguilla, Antigua & Barbuda, Barbados, Bermuda, Dominica und St. Lucia. Diese sind attraktiv aufgrund ihrer steuerlichen Freistellung von Lokaleinkommen und moderaten Einkommensanforderungen, wobei die angehobenen Gebühren berücksichtigt werden sollten.
Interessierten, denen das ausführliche Angebot dieser digitalen Nomadenvisa zusagt, wird empfohlen, sich mit den Experten in Verbindung zu setzen, um eine Beratung zu buchen. Die Spezialisten können umfassende Unterstützung bei der Visa-Auswahl, den damit verbundenen steuerlichen Aspekten und dem Umzugsprozess bieten, einschließlich der Unternehmensgründung und der Vermittlung zu Steuerberatern und Anwälten im Zielland.
Für individuelle Beratung, rechtliche Hilfestellung bei der Steuerreduzierung, Vermögensaufbau und Schutz sowie der Maximierung persönlicher Freiheit sollten Interessierte nicht zögern, das Angebot in Anspruch zu nehmen und von umfangreichem Fachwissen und einem etablierten Netzwerk zu profitieren.
Schon gehört? In Deutschland gilt Territorialbesteuerung!
Entdecken Sie, wie das Territorialprinzip der Besteuerung in Deutschland funktioniert und welche Vorteile es für Steuerpflichtige bietet. Erfahren Sie mehr über die steuerliche Behandlung von Einkommen im In- und Ausland und wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können.
Viele Mandanten sind oft überrascht, wenn sie erfahren, dass die Besteuerung in Deutschland auf dem Territorialprinzip basiert. Tatsächlich wird unter dem Territorialprinzip ein Steuerprinzip verstanden, bei dem Steuern dort zu entrichten sind, wo das Einkommen erzielt wird – unabhängig vom Wohnsitz oder der unbeschränkten Steuerpflicht des Individuums. In anderen Ländern hingegen kann eine Besteuerung zusätzlich im Wohnsitzland erfolgen, auch wenn das Einkommen bereits im Ausland versteuert wurde.
Die Anwendung des Territorialprinzips in Deutschland zeigt sich in verschiedenen Szenarien: Wenn ein in Deutschland lebender Geschäftsführer einer Schweizer Aktiengesellschaft regelmäßig in die Schweiz reist und dort Einkommen erzielt, wird dieses in der Schweiz versteuert und nicht zusätzlich in Deutschland. Ähnlich verhält es sich mit Einkünften aus Vermietungen im Ausland oder Gewinnen einer ausländischen Betriebsstätte einer deutschen GmbH. Diese Beispiele verdeutlichen, wie deutsche Steuerpflichtige durch das Territorialprinzip von einer gezielten Steueroptimierung profitieren können, ohne Deutschland verlassen zu müssen.
Key Takeaways
Das Territorialprinzip in Deutschland bestimmt, wo Steuern auf erzieltes Einkommen zu zahlen sind.
Verschiedene Beispiele verdeutlichen, wie das Territorialprinzip in der Praxis funktioniert.
Durch das Territorialprinzip ergeben sich Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung in Deutschland.
Grundlagen des Besteuerungsprinzips in Deutschland
In der deutschen Steuerlandschaft gilt das Prinzip der Besteuerung nach dem Ort der Einkunftserzielung. Dies bedeutet, dass Einkommen innerhalb der Landesgrenzen, wo es erwirtschaftet wird, besteuert wird, auch wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz nicht dort hat. Dieses Prinzip wird oft mit dem Begriff der territorialen Besteuerung verwechselt, allerdings beschreibt es eher die Zuordnung der Besteuerungsrechte.
Beispiele der Anwendung des Territorialprinzips:
Einkünfte als Geschäftsführer: Angenommen, jemand ist als Geschäftsführer einer schweizerischen Aktiengesellschaft tätig und verrichtet seine Tätigkeit regelmäßig in der Schweiz. Er erhält hierfür ein Gehalt, welches unter 10% in der Schweiz besteuert wird und nicht zusätzlich in Deutschland versteuert werden muss.
Einkünfte aus Vermietung: Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie in Costa Rica über Plattformen wie Airbnb, die mit rund 13% in Costa Rica versteuert werden, unterliegen nicht der Besteuerung in Deutschland.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betreibt eine deutsche GmbH eine Niederlassung in Irland, und werden dort erwirtschaftete Gewinne bereits mit 12,5% besteuert, müssen diese in Deutschland nicht weiter versteuert werden.
Diese Regelungen spiegeln wider, dass Einkommen in Deutschland nach dem Territorialprinzip besteuert werden, was für Unternehmen und Personen mit internationalen Geschäftsbeziehungen steuerliche Optimierungsmöglichkeiten eröffnet.
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten:
Für Unternehmer, die zwar in Deutschland ansässig sind, aber international tätig sein möchten, bietet das Territorialprinzip Chancen zur steuerlichen Optimierung. Beispielsweise kann durch die Einrichtung von Niederlassungen in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen, wie beispielsweise in Singapur, den USA oder der Schweiz, und regelmäßiger geschäftlicher Präsenz in diesen Niederlassungen Einkommen günstiger besteuert werden.
Des Weiteren ist die Gründung einer Personengesellschaft im Ausland für Investoren attraktiv, da die Besteuerung am Ort der Gesellschafter stattfindet. Wenn a
Anwendungsbeispiele des Territorialprinzips
Fall 1: Entlohnung eines Geschäftsführers einer Schweizer Gesellschaft
In der Schweiz tätige Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft (AG), die regelmäßig für geschäftliche Tätigkeiten in die Schweiz reisen und dort übernachten, unterliegen einer geringen Besteuerung ihres Einkommens. Angenommen, das Gehalt beträgt 150.000 CHF, so wird dieses lediglich mit unter 10% in der Schweiz besteuert. Nach dem Territorialprinzip muss dieses Gehalt in Deutschland nicht zusätzlich versteuert werden.
Fall 2: Vermietungseinnahmen in Costa Rica
Eigentümer, die eine Immobilie in Costa Rica besitzen und vermieten – etwa über Airbnb –, zahlen in Costa Rica eine geringe Besteuerung von ca. 13% auf die Mieterträge. Gemäß dem Territorialprinzip sind diese Einnahmen in Deutschland nicht weiter steuerpflichtig, da die Besteuerungsrechte Costa Rica zufallen.
Fall 3: Niederlassung einer deutschen GmbH in Irland
Deutsche Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), die eine Niederlassung in Irland betreiben, unterliegen dort einer Körperschaftsteuer von 12,5% auf den Gewinn der Filiale. Dieser bereits in Irland versteuerte Gewinn wird in Deutschland auf Grundlage des Territorialprinzips nicht weiter besteuert.
Unterschiede im Besteuerungsprinzip international
Steuerliche Regelungen variieren weltweit erheblich, insbesondere im Hinblick darauf, wo und wie Einkommen besteuert wird. Ein zentrales Prinzip ist dabei das Territorialitätsprinzip, das besagt, dass Einkommen dort zu versteuern ist, wo es erwirtschaftet wird, unabhängig davon, wo eine Person wohnt oder ihren steuerlichen Wohnsitz hat. Deutschland folgt diesem Prinzip, was in manchen Fällen eine günstige steuerliche Gestaltung erlaubt.
Steuersatz für Einkünfte aus Geschäftsführungstätigkeiten:
Wohnsitz in Deutschland, Geschäftsführertätigkeit in der Schweiz: Einkommen wird mit weniger als 10% in der Schweiz besteuert; in Deutschland fällt keine zusätzliche Steuer an.
Steuer auf Mieteinnahmen aus dem Ausland:
Vermietung eines Hauses in Costa Rica über Airbnb: 13% Steuern auf die Mieteinnahmen in Costa Rica; in Deutschland erfolgt keine weitere Besteuerung dieser Einkünfte.
Besteuerung von Unternehmenseinkünften:
Deutsche GmbH mit Zweigniederlassung in Irland: Gewinne der Zweigniederlassung werden mit 12,5% in Irland besteuert, Zusatzbesteuerung in Deutschland entfällt.
In anderen Ländern, wie beispielsweise England, kann es zu einer andersartigen Besteuerung kommen. Dort könnte das Einkommen, das bereits in einem anderen Land versteuert wurde, zusätzlich der englischen Steuer unterliegen, natürlich unter Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern.
Interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, die in Deutschland ansässig bleiben, aber dennoch von niedrigeren Steuersätzen im Ausland profitieren möchten. Die Errichtung ausländischer Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen, wie Singapur oder die USA, in Verbindung mit einer aktiven Geschäftsführungstätigkeit vor Ort eröffnet Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung. Hierbei ist zu beachten, dass die ausländische Gesellschaft nicht lediglich als Briefkastenfirma fungieren darf, sondern Geschäftsaktivitäten tatsächlich stattfinden müssen. In Fällen, in denen signifikante Einkünfte im Ausland erwirtschaftet werden, kann es zu einem progressionsbedingten Anstieg des Steuersatzes auf in Deutschland erzielte Einkünfte kommen, ohne dass eine weitere Steuer auf das ausländische Einkommen erhoben wird.
Für die steuerliche Optimierung kann auch die Gründung einer Personengesellschaft im Ausland attraktiv sein, weil Steuern in solchen Fällen auf Ebene der Gesellschafter anfallen und somit ggf. niedrigere Steuersätze zur Anwendung kommen.
Beratende Tätigkeiten zur Nutzung dieser steuerlichen Optionen unter Berücksichtigung der deutschen und internationalen Steuergesetzgebung können für Unternehmen von Nutzen sein, insbesondere wenn der Wohnsitz aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen in Deutschland beibehalten wird.
Strategien für rechtssichere Steuerminimierung in Deutschland
Nutzbarmachung des Prinzips der Steuererhebung nach territorialer Entstehung für Unternehmer
Unternehmer können die Vorteile dieses Steuerprinzips erheblich nutzen, indem sie Geschäftstätigkeiten an Orten mit geringeren Steuersätzen ausüben. Beispielsweise können sie als Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft fungieren, wo sie aufgrund der territorialen Besteuerung ein niedrigeres Steuerniveau genießen. Regelmäßige geschäftliche Aufenthalte und Tätigkeiten im Ausland werden steuerlich dort erfasst, wo die Einkünfte erzielt werden.
Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland
Unternehmen können Tochtergesellschaften in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen gründen und dort von niedrigeren Steuersätzen profitieren. Die Führung der ausländischen Niederlassungen erfordert eine regelmäßige Präsenz, jedoch sollte eine lokale Geschäftsführung vorhanden sein. Einkünfte dieser ausländischen Unternehmungen unterliegen nicht der deutschen Besteuerung unter der Bedingung, dass sie im Ausland bereits versteuert wurden und wirtschaftlich begründet sind.
Land Steuervorteil bei Bedingungen für optimale Nutzung Schweiz Direktorengehältern Regelmäßige Geschäftsreisen und Tätigkeiten Costa Rica Vermietung über Airbnb Ortsansässige Besteuerung, keine Doppelbelastung Irland Gewinne der Tochtergesellschaft Echte Betriebsstätte, lokale Geschäftsführung
Diese Optimierungsstrategien erfordern eine sorgsame Planung und die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, um im Einklang mit dem deutschen und internationalen Steuerrecht zu agieren.
Gestaltung von Geschäftsstrategien zur Nutzung des Territorialprinzips
Beim steuerlichen Territorialprinzip unterliegen Einkünfte der Besteuerung in dem Land, in dem sie erzielt werden. Dies kann für natürliche Personen und juristische Entitäten gleichermaßen von Vorteil sein.
Auslandsgehälter für Geschäftsführungstätigkeiten
Wenn beispielsweise eine Person in Deutschland lebt und als Geschäftsführer einer Schweizer AG tätig ist, wobei sie regelmäßig in die Schweiz reist, wird ihr Gehalt nach dem Territorialprinzip besteuert. Somit werden weniger als 10% Steuern in der Schweiz auf das Gehalt fällig, und es entstehen keine zusätzlichen Steuerlasten in Deutschland.Vermietungseinkünfte aus dem Ausland
Nimmt man an, jemand besitzt ein Haus in Costa Rica und vermietet dieses über Airbnb, so fallen dort lediglich geringe Steuern, wie z.B. 13%, auf die Einkünfte an. Aufgrund des Territorialprinzips wird dieses Einkommen nicht in Deutschland besteuert.Gewinne ausländischer Betriebsstätten
Für eine deutsche GmbH, die eine Niederlassung in Irland unterhält, fallen in Irland 12,5% Steuern auf die dortigen Gewinne an. Diese Gewinne unterliegen in Deutschland keiner weiteren Besteuerung gemäß dem Territorialprinzip.
Daraus ergeben sich klare Vorteile. Eine Person, die ein substantielles ausländisches Einkommen erzielt, muss dieses zwar in Deutschland deklarieren, jedoch fallen keine zusätzlichen Steuern an. Dies unterliegt dem Progressionsvorbehalt, welcher die Steuersätze für in Deutschland erzielte Einkünfte erhöhen kann, ohne erneute Besteuerung des Auslandseinkommens.
Für Unternehmer und Investoren bieten sich ebenso Strategien zur Nutzung des Territorialprinzips. Durch die Gründung von Personengesellschaften im Ausland, wo die Steuern auf der Ebene der Gesellschafter und nicht der Gesellschaft anfallen, kann die Steuerlast gesenkt werden. Ein Beispiel ist eine osteuropäische Kommanditgesellschaft mit einer Gesamtsteuer von 10% auf Einkünfte.
Es gilt stets zu beachten, dass reale Geschäftstätigkeiten und nicht nur Briefkastenfirmen errichtet werden. Fortlaufende Unterstützung durch fachkundige Rechts- und Steuerberatung ist essenziell, um die Strukturen im Einklang mit deutschen und internationalen Steuergesetzen zu halten.
Beratungsdienste und grenzüberschreitende Unterstützungsangebote
In Deutschland beruht die Besteuerung auf dem Prinzip der territorialen Einkunftszurechnung. Dieses Prinzip bedeutet, dass Steuern dort zu entrichten sind, wo das Einkommen erzielt wird, unabhängig vom Wohnsitz oder der unbeschränkten Steuerpflicht. Damit stehen Deutschland und einige andere Länder im Kontrast zu Staaten wie Panama oder Zypern, die für ihre territorialen Steuersysteme bekannt sind.
Beispielhafte Fälle:
Fall 1: Ein in Deutschland wohnhafter Geschäftsführer einer Schweizer Aktiengesellschaft, der regelmäßig für seine Tätigkeit in die Schweiz reist, versteuert sein Einkommen von beispielsweise 150.000 Franken mit weniger als 10% in der Schweiz und unterliegt somit in Deutschland keiner zusätzlichen Besteuerung dieses Einkommens.
Fall 2: Bei Vermietung eines Hauses in Costa Rica über Airbnb fällt eine lokale Steuer von etwa 13% an. Dieses Einkommen wird in Deutschland nicht weiter versteuert, da nach dem Territorialprinzip Costa Rica das Besteuerungsrecht zugesprochen wird.
Fall 3: Eine deutsche GmbH mit einer Zweigniederlassung in Irland zahlt auf die dort erzielten Gewinne eine Steuer von 12,5%. Zusätzliche Steuern fallen für diese Einkünfte in Deutschland nicht an.
Diese Beispiele verdeutlichen die Anwendung des Territorialprinzips in Deutschland und dessen Unterschied zu Ländern wie England, wo solche Einkünfte möglicherweise einer Doppelbesteuerung unterliegen.
Möglichkeiten der rechtlichen Steueroptimierung: Für Unternehmer bieten sich interessante Möglichkeiten zur legalen Steueroptimierung. Insbesondere für solche, die im Ausland von niedrigen Steuersätzen profitieren möchten, ohne Deutschland verlassen zu müssen. Relevante Ansätze dabei sind:
Direktorengehälter ausländischer Tochtergesellschaften: Als zweiter Geschäftsführer mit regelmäßigen Aufenthalten im Ausland kann man nennenswerte Direktorengehälter beziehen, ohne dass diese in Deutschland weiter versteuert werden müssen. Hierbei ist die tatsächliche Geschäftstätigkeit und eine lokale Geschäftsführung von Bedeutung.
Partnerschaftsbeteiligungen: Bei Investitionen in Partnerschaften, vergleichbar mit einer deutschen Kommanditgesellschaft, fallen Steuern auf Gesellschafterebene an. Als Gesellschafter einer ausländischen Partnerschaft unterliegt man dann der beschränkten Steuerpflicht und die Einkünfte werden nur in Höhe des ausländischen Steuersatzes besteuert.
Beratungsunternehmen und Experten können Mandanten bei der Planung und Umsetzung von internationalen Investitions- und Geschäftsstrukturen unterstützen. Dabei ist es wichtig, dass diese Strukturen im Einklang mit den deutschen und internationalen Steuergesetzen stehen. Rechtsanwälte, Steuerberater und weitere Fachleute sind in der Lage, helfend tätig zu werden und auch bei der Gründung von Gesellschaften im Ausland zu assistieren.