Dividenden, Krypto, Aktien & Co: Deutsche Steuerpflicht nach Auswanderung?
Viele Auswanderer mit Einkünften aus Kapitalvermögen — darunter insbesondere auch Trader und Krypto-Nomaden — fragen sich, wie Kapitalerträge und damit auch die Kapitalertragsteuer nach dem Wegzug aus Deutschland behandelt werden. Der Umzug ins Ausland kann zu erheblichen Veränderungen im Steuerstatus führen, insbesondere wenn es um Einkünfte aus Kapitalvermögen geht. Sobald Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgeben, endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht. Doch nach § 2 AStG bleibt Deutschland in bestimmten Fällen weiterhin berechtigt, einen Steuerabzug vorzunehmen, etwa wenn Kapitalerträge aus einem inländischen Depot stammen oder Gewinne aus Beteiligungen an deutschen Gesellschaften realisiert werden.
Die Definition der beschränkten Steuerpflicht legt fest, dass nur bestimmte inländische Einkünfte steuerpflichtig sind, während andere — zum Beispiel Dividenden oder Veräußerungsgewinne aus frei handelbaren Wertpapieren — bei einem Wegzug in ein Niedrigsteuerland teilweise nicht mehr unter die deutsche Steuer fallen. Wichtig ist daher, dass Trader und Investoren den Teil ihrer Einkünfte genau prüfen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Besonders beim Trading von Aktien oder Krypto-Assets stellt sich die Frage, welche Steuerpflicht noch besteht und in welchem Land das Kapitalvermögen künftig versteuert werden muss.
Einen ausführlichen Artikel mit Checkliste zur steuerlichen Auswanderung finden Sie hier: Checkliste zur steuerlichen Auswanderung.
Wenn Sie der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen (§ 2 AStG), können Veräußerungsgewinne aus deutschen Aktien auch nach Ihrem Wegzug besteuert werden. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alles an Kapitalerträgen nach dem Wegzug steuerlich relevant ist. Dies betrifft vor allem deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland umziehen, und jene, die wirtschaftliche Interessen in Deutschland beibehalten.
Besonders digitale Nomaden und Weltreisende stehen hier im Fokus, da unbestimmte Einkünfte aus Geschäftsaktivitäten ohne feste Niederlassung in Deutschland steuerpflichtig sein können. Für Nomaden, die keinen festen Ort oder Aufenthalt haben, ist die steuerliche Einordnung besonders komplex. Die steuerrechtliche Behandlung von Kryptowährungen stellt ebenfalls eine Herausforderung dar, da sie nicht einem bestimmten Land zugewiesen werden können und somit unter Umständen der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich, um steuerliche Risiken und Vorteile optimal zu gestalten.
Key Takeaways
Kapitalerträge können auch nach dem Wegzug aus Deutschland steuerpflicht sein, insbesondere bei Beibehaltung wirtschaftlicher Interessen oder bei Verlegung des Wohnsitzes in ein Niedrigsteuerland.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) erfasst unter bestimmten Bedingungen Veräußerungsgewinne aus deutschen Aktien; diese Regelung ist für Wegzügler besonders relevant.
Digitale Nomaden und Weltreisende können durch unbestimmte Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit ohne feste Betriebsstätte in Deutschland steuerlich betroffen sein.
Grundlegendes zur Besteuerung von Kapitalerträgen nach Verlassen Deutschlands
Wer Deutschland verlässt, stellt seine unbeschränkte Steuerpflicht im Land ein und unterliegt dann möglicherweise nur einer beschränkten Steuerpflicht. Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Gewinne aus Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen oder Fonds und betrifft insbesondere Erträge aus Wertpapieren.
Nach dem Wegzug kann auf bestimmte Kapitalgewinne weiterhin eine Kapitalertragssteuer anfallen, insbesondere wenn das Besteuerungsrecht Deutschlands für diese Kapitalerträge weiterhin besteht. Das bezieht sich ausschließlich auf deutsche Einkünfte, wie Renten, Einkommen aus Immobilien oder Beteiligungen an deutschen Firmen über 1 %. Wer also beispielsweise Anteile an einer deutschen GmbH hält und ins Ausland zieht, ist immer noch steuerpflichtig in Deutschland, sollten diese Anteile veräußert werden.
Nach einer Auswanderung sind allerdings die meisten anderen Kapitalerträge, wie Dividenden, nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig. Es kann jedoch eine Quellensteuer anfallen, die je nach Land stark variieren kann. Für Dividenden aus Ländern ohne Quellensteuer, wie das Vereinigte Königreich, gilt diese nicht.
Im Ausland werden verschiedene Kapitalanlagen wie Aktien, ETFs, Anleihen, Gold oder Kryptowährungen unterschiedlich besteuert, abhängig von den jeweiligen nationalen Steuergesetzen. Die Bewertung der Vermögenswerte spielt dabei eine zentrale Rolle für die steuerliche Behandlung nach dem Wegzug. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen in vielen Ländern einer eigenen steuerlichen Regelung, wobei die Steuerpflicht oft ins neue Wohnsitzland verlagert wird.
Erträge aus unterschiedlichen Quellen, wie Zinsen, Dividenden, Trading etc., werden nach dem Wegzug je nach Art und Herkunft unterschiedlich besteuert. In manchen Ländern ist das Einkommen aus Kapitalanlagen sogar steuerfrei, was für Auswanderer besonders attraktiv sein kann. Manche Kapitalerträge bleiben nach dem Wegzug steuerfrei, während andere weiterhin der Besteuerung unterliegen.
Auch Gold und Anleihen werden im Ausland steuerlich unterschiedlich behandelt, wobei physisches Gold in vielen Ländern steuerfrei bleibt, während Anleihen oft einer Quellensteuer unterliegen. Wertpapiere, die im Ausland gehalten werden, unterliegen in der Regel der Besteuerung im neuen Wohnsitzstaat. Die steuerliche Behandlung von Aktien, Trading usw. hängt von der jeweiligen Gesetzgebung des Landes ab. Trading-Tätigkeiten können nach dem Wegzug als private oder gewerbliche Einkünfte eingestuft werden, was erhebliche steuerliche Unterschiede mit sich bringt.
Steuerabzüge auf Kapitalerträge sind im Ausland oft möglich und können die Steuerlast erheblich senken. Die Geschäftsleitung eines Unternehmens ist für die steuerliche Zuordnung von Kapitalerträgen nach dem Wegzug entscheidend, insbesondere bei internationalen Firmenstrukturen. Nur ein Teil der Kapitalerträge bleibt nach dem Wegzug steuerpflichtig, während der Großteil für gewöhnlich im Ausland besteuert wird. In der Regel entfällt die Steuerpflicht für Kapitalerträge nach dem Wegzug, sofern keine besonderen Regelungen wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen.
Die Regelung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht kann dazu führen, dass bestimmte Kapitalerträge weiterhin in Deutschland besteuert werden. Es gibt verschiedene Arten von Kapitalerträgen, wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Kryptowährungen oder Wertpapierverkäufen, die jeweils unterschiedlich behandelt werden. Die Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Kapitalerträgen ist nach dem Wegzug besonders wichtig, da hiervon die steuerliche Behandlung abhängt.
Zinsen sind nach dem Wegzug aus Deutschland auch nicht mehr steuerpflichtig, es sei denn, sie stammen aus Darlehen, die mit deutschem Immobilienvermögen besichert sind. Verkäufe von Aktien und ähnlichen Beteiligungen sind, sofern aus einem deutschen Depot realisiert, im neuen Wohnsitzland zu versteuern.
Bei Umzug in ein Niedrigsteuerland gelten besondere Regeln: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht kann Anwendung finden, was bedeutet, dass Verkaufserlöse von deutschen Aktien doch in Deutschland steuerpflichtig werden können. Dies gilt insbesondere für Deutsche, die wirtschaftliche Interessen in Deutschland, wie Immobilien, Geschäftsanteile oder Konten, beibehalten.
Digitale Nomaden und Perpetual Traveler ohne festen Wohnsitz gelten als in einem Niedrigsteuerland lebend. Hier könnte die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen, was zur Steuerpflicht in Deutschland für Verkaufserlöse von deutschen Aktien führt, unabhängig von der Höhe des Anteils.
Für Kryptowährungen ist zu beachten, dass diese keiner klaren staatlichen Zuordnung unterliegen können. Dies kann dazu führen, dass im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht steuerliche Pflichten in Deutschland für Private Veräußerungsgeschäfte bestehen bleiben.
Abschließend ist anzumerken, dass bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland das Wohnsitz-Finanzamt über den Umzug in ein Niedrigsteuergebiet informiert werden muss, indem das entsprechende Feld im Formular WA-ESt der Steuererklärung markiert wird.Bei einem Umzug ins Ausland endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts ist dabei entscheidend für die steuerliche Zuordnung. Mit Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland entfällt die unbeschränkte Steuerpflicht und es greift die beschränkte Steuerpflicht. Das Besteuerungsrecht Deutschlands bleibt jedoch für bestimmte Kapitalerträge, wie Zinsen aus deutschen Quellen oder Veräußerungserlöse aus deutschen Unternehmensbeteiligungen, auch nach dem Wegzug bestehen. Die Geschäftsleitung eines Unternehmens kann nach dem Wegzug eine Rolle spielen, wenn es um die steuerliche Zuordnung von Kapitalerträgen geht. Eine sorgfältige Planung der steuerlichen Auswanderung ist daher unerlässlich, um unerwartete Steuerfolgen zu vermeiden.
Es ist wichtig, die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu verstehen: Während bei unbeschränkter Steuerpflicht das weltweite Einkommen besteuert wird, unterliegt man bei beschränkter Steuerpflicht nur mit bestimmten Einkünften der deutschen Steuer. Die Definition der beschränkten Steuerpflicht besagt, dass nur Einkünfte aus deutschen Quellen in Deutschland besteuert werden. Die Regelung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht kann dazu führen, dass auch nach dem Wegzug noch eine erweiterte Steuerpflicht besteht. Nur ein Teil der Kapitalerträge bleibt nach dem Wegzug steuerpflichtig, insbesondere solche mit direktem Deutschlandbezug.
Nach dem Wegzug aus Deutschland unterliegen Personen nur noch der beschränkten Steuerpflicht für Einkünfte aus deutschen Quellen. Dazu zählen:
Einkünfte aus Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien in Deutschland
Zinsen, die aus Darlehen resultieren, die durch deutsche Immobilien besichert sind
Veräußerungserlöse aus Beteiligungen an deutschen Unternehmen (über 1 Prozent)
Anteilsverkäufe in deutschen Unternehmen, mit einer Beteiligung von mehr als 1 Prozent, unterliegen auch nach einem Wegzug und selbst nach zehn Jahren noch der deutschen Steuerpflicht. Hingegen sind andere Kapitalerträge, wie Dividenden aus ausländischen Unternehmen, nicht in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Quellensteuern anfallen können, die je nach Land variieren.
Einnahmen aus Zinsen, die nicht durch deutsche Immobilien gesichert sind, und Erlöse aus dem Verkauf von Aktien, ungeachtet ihrer Herkunft, werden ebenfalls nicht in Deutschland besteuert, wenn der Veräußerer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat. Sofern der neue Wohnsitzstaat solche Einkünfte nicht besteuert, wie zum Beispiel die Schweiz, fällt keine Steuer in Deutschland an.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Eine wesentliche Ausnahme bildet die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Diese greift für deutsche Staatsbürger, die in ein Niedrigsteuerland umziehen. Ein Niedrigsteuerland ist dabei definiert durch eine Besteuerung, die etwa ein Drittel niedriger ist als in Deutschland. Als Maßstab dient ein Referenzeinkommen von 77.000 Euro. Weiterhin muss die Person wirtschaftliche Interessen in Deutschland, wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder bestimmte Kontostände, aufweisen.
Digitale Nomaden und Dauerreisende mit kommerziellem Einkommen ohne feste Betriebsstätte können ebenfalls dieser erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen. In solchen Fällen sind auch Veräußerungserlöse aus deutschen Aktienbeständen in Deutschland steuerpflichtig.
Veräußerung von Kryptowährungen
Für private Veräußerungsgeschäfte, die nicht eindeutig einem ausländischen Land zugeordnet werden können, wie bei Kryptowährungen, besteht eine deutsche Steuerpflicht fort. Es ist somit Vorsicht geboten, wenn man unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht fällt.
Schließlich existieren Meldeverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, speziell durch das Formular WA-ESt im Rahmen der letzten Steuererklärung. Dort muss angegeben werden, ob man sich in einem Niedrigsteuergebiet aufhält.
Kategorien von Einkünften aus Kapitalvermögen und deren Versteuerung
Beim Wegzug aus Deutschland und Übersiedlung ins Ausland endet für die betreffende Person die unbeschränkte Steuerpflicht. Es gibt verschiedene Arten von Einkünften aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Kryptowährungen, Erträge aus Anleihen, Gold, Wertpapieren, Aktien, Trading & Co., die jeweils einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung unterliegen. Nur ein Teil der Kapitalerträge bleibt nach dem Wegzug steuerpflichtig, während manche Kapitalerträge nach dem Wegzug steuerfrei bleiben. In der Regel entfällt die Steuerpflicht im Ausland, sofern keine besonderen Regelungen greifen. Die Regelung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht kann jedoch dazu führen, dass bestimmte Erträge weiterhin in Deutschland besteuert werden. Zu diesen Einkünften gehören:
Renten aus Deutschland
Einkünfte aus Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung von in Deutschland gelegenem Grundbesitz
Zinsen aus durch deutsche Immobilien gesicherten Darlehen
Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an deutschen Unternehmen bei Anteilen über 1%
Freistellung und Besteuerung von Kapitalerträgen:
Dividenden unterliegen nach dem Wegzug nicht der deutschen Besteuerung, es kann jedoch zu ausländischen Quellensteuern kommen.
Verkaufserlöse von Wertpapieren, die in einem Depot in Deutschland gehalten werden, fallen nach dem Fortzug in die Steuerpflicht des neuen Wohnsitzlandes. Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Gewinne aus Kapitalanlagen wie Aktien, Fonds, Anleihen und anderen Wertpapieren. Die Definition der Kapitalertragssteuer umfasst die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen.
Zinseinkünfte sind außerhalb der oben genannten Ausnahmen von der deutschen Besteuerung freigestellt. Die steuerliche Behandlung von Kapitalanlagen im Ausland hängt vom jeweiligen Land ab, wobei das Einkommens aus Kapitalanlagen in manchen Ländern steuerfrei ist. Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren, Gold oder Anleihen können im Ausland unterschiedlich besteuert werden. Der Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegt im Ausland oft anderen steuerlichen Regelungen als in Deutschland. Auch Erträge aus Trading & Co. werden je nach Land unterschiedlich behandelt, wobei Steuerabzüge möglich sind. Die Bewertung der Vermögenswerten nach dem Wegzug ist für die steuerliche Behandlung entscheidend. Die Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Kapitalerträgen ist nach dem Wegzug relevant, da sie unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben kann. Das Besteuerungsrecht Deutschlands kann bei bestimmten Kapitalerträgen, wie z.B. aus deutschen Quellen, auch nach dem Wegzug weiterhin bestehen. Die Rolle der Geschäftsleitung ist bei der steuerlichen Zuordnung von Kapitalerträgen aus Auslandsunternehmen zu beachten.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht:
Deutsche Staatsbürger, die in ein Niedrigsteuerland ziehen, können dieser Steuerpflicht unterliegen.
Veräußerungsgewinne von deutschen Aktien können dann weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein.
Spezielle Hinweise für digitale Nomaden und auswandernde Unternehmer:
Wirtschaftsinteressen in Deutschland können die erweiterte beschränkte Steuerpflicht begründen, dies betrifft u.a. die nicht einer Betriebsstätte zuzurechnenden gewerblichen Einkünfte.
Veräußerungsgewinne von deutschen Unternehmensanteilen sind in diesem Fall in Deutschland steuerpflichtig.
Kryptowährungen:
Besteuerung von Kryptowährungen kann im Kontext der erweiterten beschränkten Steuerpflicht relevant sein, da eine klare Zuordnung zu einem Land nicht möglich ist.
Es ist wichtig, sich bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland umfassend zu den individuellen steuerlichen Pflichten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Beschränkte Steuerpflicht und ihre Auswirkungen
Die beschränkte Steuerpflicht ist für viele Personen, die aus Deutschland auswandern, ein zentrales Thema. Sie greift immer dann, wenn nach der Auswanderung weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielt werden. Typische Beispiele sind Dividenden aus einer deutschen Kapitalgesellschaft, Zinsen aus deutschen Bankkonten oder Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die in Deutschland gehalten werden. Auch wer nach der Auswanderung noch eine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland ausübt oder eine Beteiligung an einer deutschen Firma hält, kann der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Ein klassischer Fall: Wer als deutscher Aktionär nach der Auswanderung Dividenden von einer deutschen Aktiengesellschaft erhält, muss auf diese Dividenden weiterhin die deutsche Quellensteuer zahlen. Das gilt unabhängig davon, in welchem Land der Empfänger nun lebt. Die beschränkte Steuerpflicht kann somit zu einer doppelten Besteuerung führen, wenn das neue Wohnsitzland die Einkünfte ebenfalls besteuert. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen und gegebenenfalls eine Anrechnung der deutschen Steuer zu beantragen.
Die Konsequenzen der beschränkten Steuerpflicht sollten bei der Auswanderung nicht unterschätzt werden. Wer beispielsweise Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft verkauft, kann auch nach dem Wegzug mit der Besteuerung der Veräußerungsgewinne in Deutschland konfrontiert werden.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die steuerlichen Auswirkungen im Vorfeld genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Territorialbesteuerung und ihre Auswirkungen
Das Prinzip der Territorialbesteuerung ist für viele Auswanderer und internationale Trader besonders attraktiv. In Ländern mit Territorialbesteuerung werden nur die Einkünfte besteuert, die tatsächlich im jeweiligen Land erzielt werden. Ausländische Kapitalerträge, wie Dividenden, Zinsen oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren, bleiben in diesen Ländern steuerfrei.
Ein anschauliches Beispiel ist die Schweiz: Wer als Trader oder Anleger in der Schweiz ansässig ist, muss auf Kapitalgewinne aus dem Ausland keine Kapitalertragsteuer zahlen. Das bedeutet, dass Einkünfte aus dem Handel mit Aktien, ETFs oder anderen Wertpapieren, die außerhalb der Schweiz erzielt werden, nicht der Schweizer Steuerpflicht unterliegen. Für viele Personen, die aus Deutschland auswandern, kann dies ein entscheidender Vorteil sein, da sie ihre internationalen Kapitalerträge steueroptimiert vereinnahmen können.
Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle Länder das Territorialprinzip anwenden und die Regelungen je nach Land stark variieren können. Wer eine Steueroptimierung durch Auswanderung anstrebt, sollte sich daher frühzeitig über die steuerlichen Vorschriften im Zielland informieren und die Auswirkungen auf die eigene Steuerpflicht sorgfältig prüfen.
Sonderfall Kryptowährung: Steuerliche Behandlung nach Auswanderung
Kryptowährungen stellen für Auswanderer einen steuerlichen Sonderfall dar. In Deutschland unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Nach einer Auswanderung kann sich die steuerliche Behandlung jedoch grundlegend ändern, da jedes Land eigene Regelungen für Kryptowährungen hat.
Ein Beispiel ist die Schweiz: Hier werden Kryptowährungen als Vermögenswerte betrachtet und unterliegen der Vermögenssteuer, nicht aber der Einkommensteuer auf Kursgewinne. Das bedeutet, dass Trader und Anleger, die nach der Auswanderung in der Schweiz ansässig sind, ihre Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerfrei realisieren können — sie müssen lediglich den Wert ihrer Kryptobestände im Rahmen der Vermögenssteuer angeben.
Die steuerlichen Konsequenzen einer Auswanderung mit Kryptowährungen hängen also stark vom neuen Wohnsitzland ab. Es ist ratsam, sich vor dem Umzug umfassend über die jeweiligen Vorschriften zu informieren, um unerwartete Steuerforderungen zu vermeiden und die steuerliche Behandlung optimal zu gestalten.
Steueroptimierung durch Firmengründung im Ausland
Die Gründung einer Firma im Ausland ist für viele Auswanderer und Unternehmer ein beliebtes Mittel zur Steueroptimierung. Durch die Wahl eines Niedrigsteuerlandes als Firmensitz kann die Steuerlast auf Gewinne und Dividenden erheblich reduziert werden. Ein bekanntes Beispiel ist Malta: Hier beträgt die effektive Körperschaftsteuer auf Gewinne nach Rückerstattung nur 5 %, was die Insel zu einem attraktiven Standort für internationale Firmen macht.
Allerdings ist es entscheidend, die jeweiligen Regeln und Vorschriften im Ausland genau zu beachten. Die Firmengründung muss den lokalen und internationalen steuerlichen Anforderungen entsprechen, um als legale Steueroptimierung anerkannt zu werden.