Spanien Beckham Law Status: Neue Regeln 2023
Zu Gast: Svenja Werner
Die Folge ist auch auf allen gängigen Podcast Plattformen zu finden:
Für viele ist Spanien ein absolutes Traumland. Wer will nicht in Mallorca, Madrid oder Barcelona leben? Mit den richtigen Voraussetzungen, kann mit dem Beckham Law Status in Spanien auch noch enorme Steuervorteile genießen.
Aber was genau ist das Beckham Law, welche Voraussetzungen muss man erfüllen und welche neuen Regelungen gibt es seit 2023?
Wir beantworten diese Fragen in unserem neuen Podcast mit Svenja Werner, die Rechtsanwältin in Madrid ist und sich hauptsächlich mit dem Thema Steuerrecht, Beckham Law und Steuervorteile in Spanien beschäftigt.
Was ist das Beckham Law in Spanien?
Das Beckham Law / Beckham Gesetz oder die Beckham Law Regelung bietet Ausländern, die nach Spanien auswandern, einen pauschalen Steuersatz von nur 24% auf alle Einkünfte bis 600.000 Euro für einen Zeitraum von 6 Jahren. Während dieser 6 Jahre muss auch keine Steuererklärung im Ausland abgegeben werden.
Wichtig: Auch das weltweite Einkommen, das im Ausland und nicht in Spanien generiert wird, wird in Spanien besteuert.
Voraussetzungen Beckham Law: Welche Kriterien muss man erfüllen?
Um einen Beckham Law Status zu bekommen, darf man in den letzten 5 Jahren in Spanien keinen Wohnsitz gehabt haben oder steuerlich ansässig gewesen sein. Man muss aus einer der folgenden Gründe nach Spanien ziehen:
Arbeitnehmer bei einem spanischen Arbeitgeber oder Unternehmen
Es muss sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handeln.Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber im Ausland (Remote Work oder Entsendung)
Remote-Worker, die für ausländische Kunden tätig sind, können den Beckham Law Status nutzen, wenn sie entweder a) vom Arbeitgeber im Ausland entsendet werden, um im spanischen Unternehmen von Spanien aus zu arbeiten oder b) der Arbeitgeber die ausländische Gesellschaft in Spanien mit Steuernummer und Sozialversicherung als nicht-ansässige Firma registriert, damit keine Betriebsstätte ausgelöst wird.
Wenn der ausländische Arbeitgeber die Firma in Spanien nicht anmelden will, kann er den Remote Worker auch über einen Employer of Record in Spanien anstellen. Man muss nur beweisen, dass man die Arbeit komplett online/remote erledigen kann. Wichtig: Der ausländische Arbeitgeber darf keine Betriebsstätte in Spanien auslösen.
Fazit: Für typische Freiberufler, die für mehrere Kunden im Ausland arbeiten, ist das Beckham Law nicht geeignet.Geschäftsführer in einem eingetragenen spanischen Unternehmen (z.B. SL)
Die Beteiligung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft muss unter 25% sein. Wenn die Firma nicht nur Anteile verwaltet, sondern wirtschaftlich aktiv ist und den Geschäftsführer die Geschäftsführertätigkeit nach Spanien zieht, darf man auch über 25% halten. Einkünfte dürfen aus einer spanischen Betriebsstätte jedoch nicht generiert werden - wie das in dem Fall zu verstehen ist, weiß man noch nicht genau.Selbständige mit ENISA-Bescheid mit spanischem Arbeitgeber
Tipp: Es gibt ein Startup-Register mit Unternehmen, die in Spanien anerkannt sind und man kann sich bei diesen bewerben.Hochqualifizierte Arbeitnehmer, die für Start-up-Unternehmen in Spanien arbeiten
Die Voraussetzungen für ENISA müssen erfüllt sein - mehr dazu unten.
Was ist ENISA, was sind die Voraussetzungen und welche Vorteile hat es bei Beckham Law?
Die neue Gesetzesregelung gibt es seit Ende Dezember 2022 und wurde verordnungsmäßig noch nicht umgesetzt.
ENISA ist eine staatliche Organisation in Spanien, die kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von innovativen Projekten unterstützt.
Bisher war das Beckham Law für abhängige Beschäftigte (Arbeitnehmer), die entweder von ihrem Heimatunternehmen im Ausland nach Spanien entsendet wurden oder für Auswanderer, die nach Spanien gezogen sind, um in Spanien als Angestellter oder Geschäftsführer zu arbeiten oder um ein spanisches Unternehmen zu gründen.
Mit dem ENISA-Bescheid gibt es jetzt auch für Selbstständige die Möglichkeit das Beckham Law zu nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen:
Das Unternehmen bietet mit seiner Innovation wirtschaftliche Vorteile für Spanien.
Die Antragsteller sollten wirtschaftliche und/oder persönliche Erfahrung in diesem Bereich haben. Es wird überprüft, wie sehr sie in das Projekt eingebunden sind.
Das Geschäftsmodell muss vorgestellt werden - Was wird angeboten? Wie wird es entwickelt? Wie wird es finanziert? Welchen Mehrwert bietet es der spanischen Wirtschaft? Welche Möglichkeiten gibt es für Investoren?
Beim Beckham Law Status darf man grundsätzlich keine Einkünfte in einer spanischen Betriebsstätte generierien. Der große Vorteil des ENISA-Bescheid: Es darf ausnahmsweise eine Betriebsstätte in Spanien mit spanischen Einkünften ausgelöst werden.
Für wen ist der ENISA-Bescheid interessant?
Der ENISA-Bescheid ist für alle selbstständigen Personen aus Start-ups der Technologie, Biotech, Fintech usw. geeignet, die nach Spanien ziehen und die steuerlichen Vorteile des Beckham Law nutzen wollen.
Antragstellung Beckham Law und ENISA-Bescheid
Dinge die man wissen sollte, bevor man sich für Beckham Law oder ENISA-Bescheid bewirbt:
Voraussetzungen erfüllen
Siehe oben.Umzug nach Spanien
Bevor man den Beckham Law Status oder ENISA-Bescheid beantragen kann, muss man zuerst in Spanien mit Wohnadresse und Steuernummer gemeldet sein. Das ENISA-Projekt darf vom Ausland aus nicht vorgestellt werden.
Gut zu wissen: Die Beantragung über eine Anstellung in einem Unternehmen geht schneller. Als Privatperson muss man entweder schon einen Arbeitsplatz in Spanien haben oder bereits als Selbstständiger mit Steuernummer gemeldet sein. Svenja Werner empfiehlt ihren Kunden immer, die Steuernummer für Ausländer schon vom Ausland aus zu beantragen. Man muss den Behörden sagen, dass man diese aus wirtschaftlichen Gründen braucht und nicht, weil man nach Spanien ziehen will.
Antragsfrist einhalten
Die Antragsfrist beträgt 6 Monate und gilt ab dem Zeitpunkt, an dem man in Spanien anfängt zu arbeiten bzw. seine Aktivität als Unternehmer ausübt.
Antrag abgelehnt?
Wenn der Beckham Law Antrag abgelehnt wird, hat man innerhalb der Frist immer noch die Möglichkeit weitere Unterlagen einzureichen oder den Antrag zurückzuziehen. Wer seinen Antrag zurückzieht und sich im nächsten Jahr erneut bewerben will, muss aus Spanien wegziehen, bevor man steuerlich ansässig wird (183 Tage). Wer bereits steuerlich ansässig war, kann erst in 5 Jahren wieder nach Spanien ziehen und sich erneut bewerben. Wenn der ENISA-Antrag abgelehnt wird, kann man weitere Unterlagen einreichen. Eine Unternehmensgründung dauert ca. 6 Monate und über diesen Geschäftsführer-Status bekommt man normalerweise einen Beckham Law Status.
Überblick: Neue Regelungen Beckham Law
Es sind nur mehr 5 Jahre, in denen man keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben darf.
Als Geschäftsführer darf man, bei wirtschaftlich aktiven Unternehmen, mehr als 25% halten.
Der ENISA-Bescheid ermöglicht auch Selbstständigen den Beckham Law Status zu nutzen, sogar mit spanischer Betriebsstätte.
Familienangehörige (Lebens- und Ehepartner, Kinder), die mitziehen und auch die letzten 5 Jahre nicht in Spanien gelebt haben, können das Beckham Law nun auch nutzen. Wichtig: Die Familienangehörigen müssen weniger verdienen als der Hauptantragsteller. Die Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein, max. 1 Jahr später nachziehen und sich innerhalb der Frist anmelden.
Weitere Informationen zu Beckham Law und Spanien und vielen anderen Ländern finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Wohnsitz Ausland, Auslandsunternehmen, St Matthew, und auf LinkedIn.
Kontaktdaten und Links
Svenja Werner
Homepage: svenjawerner.com
E-Mail: svenja@svenjawerner.com
Weitere Auslandsperspektiven für Sie:
Als Non Dom steuerfrei in UK, Irland, Malta & Zypern leben
Was steckt hinter den 16 Fragen, die das Finanzamt Auswanderern stellt?
Für deutsche Firma im Ausland arbeiten
Quellensteuer Schweiz: Was Deutsche in der Schweiz wissen müssen
Die überdachende Besteuerung bei Umzug von Deutschland in die Schweiz
Dubai - sicheres, fortschrittliches Steuerparadies ohne Buchführungspflicht
Thailand besteuert Auslandseinkünfte ab 2024
Wohnsitz: Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Portugal schafft NHR-Status 2024 ab
Wie man's richtig macht: USA Unternehmensgründung
Timestamps
00:00:49 - Begrüßung, Einleitung und Vorstellung
00:02:21 - Was ist der Beckham Law Status bzw. die Beckham Law Regelung?
00:06:03 - Was ist der ENISA-Bescheid und wie bekommt man ihn?
00:10:04 - Beckham Law: Welche Ausnahmen und Vorteile bietet der ENISA Bescheid?
00:13:07 - Beckham Law und ENISA Bescheid Antragstellung
00:13:31 - Umzug nach Spanien, Steuernummer und Antragstellung - Wie lange dauert das?
00:16:33 - ENISA Beantragung abgelehnt: Kann ich ENISA erneut beantragen?
00:20:53 - Freelance und Remote-Worker, die für ausländische Kunden tätig sind: Beckham Law Status möglich?
00:25:49 - Für typische Freiberufler ist der Beckham Law Status nicht geeignet, es sei denn man arbeitet für einen spanischen Arbeitgeber
00:28:30 - Als Freiberufler Geschäftsführer einer spanischen Firma (SL) werden, um Beckham Law Status zu erhalten?
00:31:41 - So können Freiberufler in Spanien mit schlauer Steuergestaltung und dank niedriger Sozialabgaben Geld sparen
00:36:36 - Als Freiberufler eine SL in Spanien gründen für Beckham Law Status - Kritikpunkte
00:39:01 - Die einfachste Möglichkeit den Beckham Law Status zu erhalten: Eine Anstellung
00:41:14 - Beckham Law Status: Neue Gesetze für Familienangehörige**
00:45:05 - Solidaritätssteuer und Vermögenssteuer mit Beckham Law Status in Spanien
00:50:17 - Kryptowährungen in Spanien mit Beckham Law Status versteuern?
00:56:40 - Mit Beckham Law Status die Gewinnausschüttung meiner Gesellschaft im Ausland versteuern?
01:00:37 - Sind die spanischen Steuerbehörden bei allen Ausländern und Beckham Law Nutzern so streng wie bei Shakira?
01:04:05 - Neue Gesetze bei Erbschaft- und Schenkungsteuer für Beckham Law Nutzer
01:06:24 - Schlussfrage an Svenja Werner
Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 92: Spanien Beckham Law Status: Neue Regeln 2023
Zu Gast: Svenja Werner
Vorspann: Was ist eigentlich der Beckham Law Status und was macht ihn so interessant? Außer man könnte möglicherweise über die eigene SL gehen. Da kommen wir jetzt darauf zu. Jetzt habe ich eine Ablehnung, kann ich nochmal beantragen? Ist es zulässig, dass zum Beispiel einfach der Ehepartner eine Firma gründet, bei der ich angestellt bin, und ich hab keine Beteiligung der Firma? Bei Trading müssen wir unterscheiden zwischen gewerblichen Trading oder eben hobbymäßigen Trading. Wie sieht es denn damit aus?
Perspektive Ausland der Podcast für Unternehmer und Freiberufler die es ins Ausland zieht. Egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung, oder Lifestyle-Fragen: Hier geht's jede Woche zur Sache und hier sind deine Gastgeber Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.
00:00:49 - Begrüßung, Einleitung
Daniel Herzlich willkommen zu unserem heutigen Podcast. Wir haben heute Frau Svenja Werner als Expertin für das Thema Beckham Law und Steuervorteile in Spanien mit dabei. Frau Werner, Sie waren ja schon mal bei uns zu Gast. Aber im Jahr 2022 wurden von der spanischen Regierung einige Gesetzesänderungen beschlossen. 2023 ist es jetzt soweit, das heißt, jetzt kommt das auch zur Anwendung und deswegen ist es sehr gut, dass wir uns noch mal treffen und darüber nochmal sprechen. In dieser Folge heute wollen wir unter anderem besprechen die Bedeutung des positiven Elisa Bescheids, die Anwendung des Beckham Law Status ganz speziell unter dieser neuen Gesetzgebung, die Gründung einer eigenen SL in Spanien, die Nutzung des Beckham Law Status auch jetzt durch Familienangehörige und auch ein Thema, was wir gerne ansprechen wollen ist das Thema Solidaritätssteuer und auch die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen, Gewinnausschüttungen aus Gesellschaften. Das werden wir dann noch im Detail näher angehen. Geballtes Wissen zu Spanien und Beckham Law erwartet also die Zuschauer und Zuhörer heute und das in, wenn wir es schaffen, weniger als 60 Minuten. Dann kann ich jetzt schon sagen, viel Spaß beim Zuhören und für diejenigen, die Frau Werner heute das erste Mal als Gast erleben, Frau Werner, stellen Sie sich doch bitte nochmal ganz kurz unseren Zuschauern und Zuhörern vor.
Svenja Ja gerne, also ich heiße Svenja Werner, bin Rechtsanwältin in Madrid in Spanien und mache hauptsächlich Steuerrecht für Privatpersonen, entweder die in Spanien sind und Vermögen oder irgendwas im Ausland haben, was sie hier auch mit angeben müssen in ihren Steuern oder die im Ausland sind und entweder nach Spanien umziehen wollen oder die zum Beispiel Immobilien in Spanien kaufen wollen oder irgendwelche Interessen in Spanien haben. Genau da helfe ich, also berate ich im Vorfeld oder auch wenn es dann soweit ist, mache ich die entsprechenden Steuererklärungen.
00:02:21 - Was ist der Beckham Law Status bzw. die Beckham Law Regelung?
Daniel Klasse, super. Vielleicht bevor wir jetzt ins Detail gehen und auch zu den Updates gehen, können Sie unseren Zuschauern und Zuhörern bitte noch einmal zusammenfassen, was ist eigentlich der Beckham Law Status und was macht ihn so interessant?
Svenja Ja, gerne. also die Beckham Regelung, das ist eine günstigere Besteuerung für Leute, die nicht die ganze Zeit schon in Spanien gelebt haben, sondern die nach Spanien ziehen. Und da können die für insgesamt 6 Jahre eine sage ich mal Flatrate-Besteuerung nutzen. Das sind 24% auf zum Beispiel Arbeitseinkünfte, so generelle Einkünfte in Spanien und die normale 19 bis 28% in Spanien für Kapitalerträge. Das Gute daran ist außerdem, dass die keine Erklärung abgeben müssen bezüglich ihrem Vermögen im Ausland, also es geht nur um spanische Vermögensgüter, die man hat oder spanische Einkünfte, die man erwirtschaftet, die werden in Spanien besteuert. Bei dem Arbeitseinkommen gibt es die einzige Ausnahme da wird auch weltweites Arbeitseinkommen in Spanien besteuert, aber mit teilweise Anrechnung, falls im Ausland schon Steuern gezahlt wurden. Jedenfalls der Hauptsinn von der Regelung ist eben, dass die Leute, die nach Spanien kommen und hier eine gute Arbeit haben oder viel verdienen, nicht gleich durch hohe Einkommensteuersätze abgeschreckt werden, die in Spanien normalerweise bei bis fast 50% liegen. Das ist der Vorteil.
Sebastian Genau das ist für viele unserer Mandanten natürlich enorm interessant, vor allen Dingen Unternehmer, die ein Unternehmen außerhalb Spaniens haben oder gründen zum Beispiel in Irland, Malta, Zypern, und von diesem Unternehmen dann Dividenden, also Gewinnausschüttungen enthält, der muss diese dann in Spanien weder versteuern noch in der Steuererklärung angeben, das ist natürlich hochattraktiv. Die Länder die ich genannt habe, erheben ja keine Quellensteuer und Gewinne sind sowieso in den Gesellschaften günstig besteuert. So kann man also gerade unter den richtigen Voraussetzungen natürlich, hier doch sehr interessante Steuersätze erreichen und vor allen Dingen eben in einem Land wie Spanien, was ja doch für viele, gerade aus dem deutschsprachigen Raum Traumland Nummer 1 ist. Also ich denke gerade Mallorca, wer möchte nicht Mallorca leben? Also wer dort die richtigen Bedingungen erfüllt, kann natürlich dort ganz enorme Vorteile genießen zu herrlichen Bedingungen hinsichtlich Lebensqualität, Lebensumfeld, etc.
Daniel Aber man muss doch noch eine aber hinzufügen, Sebastian, oder?
Sebastian Genau das aber ist natürlich, dass es dort gewisse Auflagen gibt. Darüber werden wir jetzt sprechen, die muss man eben erfüllen. Also man kann nicht so einfach nach Spanien umziehen, weil gewisse Personen, die Vorteile gar nicht nutzen können, zum Beispiel Freelancer, die können jetzt nach der neuen Regelung, die Vorteile nur unter bestimmten Bedingungen nutzen, da gehen wir jetzt auch gleich darauf ein. Also es hat schon seine Tücken und eben Sonderregelungen, man braucht auf jeden Fall eine kompetente Anwältin wie die Frau Werner, die einen dann hier durch diesen Dschungel hilft und sich zurechtzufinden.
00:06:03 - Was ist der ENISA-Bescheid und wie bekommt man ihn?
Daniel Gut, dass wir das schon mal angekündigt haben. Also dann werfe ich jetzt mal das erste Thema in den Ring. Vielleicht können wir ganz kurz besprechen was eigentlich der ENISA-Bescheid ist? Was bedeutet es einen positiven Bescheid von ENISA zu benötigen und auch zu erhalten. Ist das kompliziert? Ist es aufwendig diesen Bescheid zu bekommen? Vielleicht steigen wir in dieses Thema ein.
Übrigens, wenn du keinen unserer interessanten Podcasts mehr verpassen willst, dann klicke jetzt gleich auf Abo und besuch uns doch mal auf unserer Website www.perspektiveausland.com. Da gibts übrigens auch alle Podcasts als Video zum Ansehen und du kannst uns dort deine Fragen, Kommentare oder Vorschläge für neue Sendungen hinterlassen. Bis bald!
Svenja OK, also im Prinzip ENISA ist das eine staatliche oder öffentliche Organisation für Innovation und die untersuchen oder helfen auch bei der Finanzierung von bestimmten Projekten für Leute, die in Spanien irgendwas Innovatives aufbauen wollen. Möglichst skalierbar, sodass auch viele Investoren da mit ins Boot kommen können. Ja, was hat es jetzt mit diesem Bescheid auf sich? Also es ist so, dass jetzt diese Beckham Regelung bisher für Arbeitnehmer war, also abhängige Beschäftigte, die nach Spanien entweder entsendet wurden von ihren Heimatunternehmen im Ausland oder die nach Spanien gezogen sind und hier eine Arbeit aufgenommen haben oder auch Geschäftsführer geworden sind in einem spanischen Unternehmen. Mit dem ENISA Bescheid gibt es jetzt auch die Möglichkeit sozusagen für Selbstständige diese Regelung zu nutzen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Möglichkeit ist eben, dass man ein Wirtschaftsprojekt hat oder irgendeine Idee und die diesem Institut für Innovationsforschung vorstellt und die sagen einem dann ja, das ist etwas Innovatives und hat für Spanien wirtschaftliche Vorteile, das ist ein innovatives Projekt und damit kann man dann auch die Beckham Regelung nutzen, obwohl man weder angestellt ist noch Geschäftsführer von einem Unternehmen ist. Jetzt ist die Frage: Wie geht das? Ist das einfach oder nicht? Also um ehrlich zu sein, ich habe jetzt keine persönliche Erfahrung mit diesem Antrag, weil zwar die Gesetzesregelung zur Beckham Änderung da ist, aber erst seit Ende Dezember in Kraft getreten ist und verordnungsmäßig noch nicht umgesetzt. Das heißt in der Praxis kann man diesen Antrag noch gar nicht beantragen und sagen, dass man eine innovative Tätigkeit in Spanien macht. Deswegen kann ich nicht sagen, ob das schnell geht, ob das einfach ist, oder was genau die Voraussetzungen sind. Ich kann nur sagen, dass man mit einer unternehmerischen Tätigkeit, die innovativ ist oder von speziellem wirtschaftlichem Interesse für Spanien ist, diesen ENISA Bescheid in Betracht ziehen kann. Und dass ENISA dann bewertet, ob das eine innovative Aktivität ist. Da geht es darum, wer der Antragsteller ist und was der für einen Hintergrund hat und ob der eine wirtschaftliche oder persönliche Erfahrung hat, wie sehr der in das Projekt eingebunden ist und was das Geschäftsmodell ist. Also das Projekt muss vorgestellt werden - Was wird angeboten? Wie wird es entwickelt? Wie wird es finanziert? Welchen Mehrwert bietet es der spanischen Wirtschaft? Welche Möglichkeiten gibt es für Investoren?
Daniel Klingt auch irgendwo, als hätte man sich das von dem UK Innovatoren Visum ein bisschen abgeschrieben.
00:10:04 - Beckham Law: Welche Ausnahmen und Vorteile bietet der ENISA Bescheid?
Sebastian Frau Werner, ich hab jetzt nochmal hier 2 Fragen. Also man sagt ja immer grundsätzlich, dass die Einkünfte in einer spanischen Betriebsstätte generiert werden können. Ist das jetzt hier als Ausnahme zu betrachten oder geht es hier um Personen, die zwar ein solches Unternehmen initiieren, aber dann letztlich für die Einkünfte, die sie daraus generieren, ganz normale spanischen Steuern bezahlen und nur auf ihre Auslandseinkünfte dann möglicherweise das Beckham Law in Anspruch nehmen können?
Svenja Genau. Also grundsätzlich darf man, wenn man unter der Beckham Law Regelung ist, keine Einkünfte aus Betriebsstätten haben. Und das ist sozusagen eine Ausnahme, also es ist immer noch nach wie vor die Regelung, dass man keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte bekommen darf, mit Ausnahme der Vorraussetzungen der ökonomische Aktivität, wie wir es jetzt gerade besprochen haben. Oder die zweite Möglichkeit wäre, als Selbstständiger das zu nutzen, wenn man für ein spanisches Startup arbeitet und daraus eben seine Einkünfte erzielt, also für ein spanisches Startup, aber nicht als normaler Angestellter, sondern auch als sozusagen externer Forscher, der Fortbildungen etc. für die Firma bietet. Genau das sind die zwei Ausnahmen. Also theoretisch ist das immer noch so, man darf keine Einkünfte aus einer spanischen Betriebsstätte erzielen, außer man nutzt unter dieser Voraussetzung die Beckham Regelung, dann ist das sozusagen in Ordnung und man darf trotzdem Einkünfte mit den 25% versteuern.
Sebastian Angesprochen würden sich Personen fühlen aus der Technologie, Start-ups, Biotech, Fintech usw. Aber ich kann zum Beispiel nicht sagen, dass ich jetzt nach Spanien ziehe und ein Poolreinigung-Unternehmen oder eine Autowerkstatt oder sowas gründe, das wäre unter normalen Voraussetzung nicht innovativ genug, oder?
Svenja Genau, ja, das würde ich auch so sehen. Also das würde mich jetzt überraschen.
Daniel Es sei denn, du machst das mit Gen-manipulierten Bakterien oder Robotern vielleicht?
Svenja Genau, wer weiß!
Daniel Also ich muss trotzdem sagen, dass das relativ kompliziert klingt. Also das kann man alles nicht irgendwie auf einen Bierdeckel schreiben.
Svenja Ich finde halt, dass das so unvorhersehbar ist. Ich kann das alles vorstellen und dann kriege ich den Bescheid oder nicht. Und wenn nicht, was mache ich dann? Normalerweise bin ich dann schon hergezogen, weil vorher darf man den ENISA Bescheid gar nicht beantragen, also ich kann mein Projekt nicht vom Ausland aus vorstellen. Also man kann nicht erst dann herziehen, sondern kann die Beckham-Regelung und den ENISA Bescheid erst dann beantragen, wenn ich schon in Spanien bin. Das ist dann natürlich schlecht.
00:13:07 - Beckham Law und ENISA Bescheid Antragsstellung
Daniel Und in der Antragszeit muss ich dann aber auch angemeldet sein und den Aufenthaltstitel beantragt haben? Wie läuft das?
Svenja Naja, also man braucht zumindest eine Anschrift an der man gemeldet ist und man braucht eine Steuernummer damit man überhaupt zugeordnet werden kann. Genau das sind die 2 Hauptgrundlagen, würde ich mal sagen.
00:13:31 - Umzug nach Spanien, Steuernummer und Antragsstellung - Wie lange dauert das?
Daniel Und wie lange braucht der Prozess? Also, wenn jemand nach Spanien umzieht sogar mit Familie und dann ankommt, muss ich jetzt bevor ich diesen Antrag ausfüllen und abgeben kann, zuerst eine Steuernummer beantragt haben und eine Wohnung organisiert haben (gemietet, gekauft)? Wie lange braucht das in Spanien bis ich die Steuernummer habe? Es gibt Länder da dauert das alleine schon länger als einen Monat…
Svenja Ja, das ist leider nicht so einfach. Es kommt immer darauf an unter welchen Voraussetzungen man kommt. Meistens geht es als Arbeitnehmer, als abhängiger Beschäftigter schneller, weil die die Beantragung dann über die Firmen eher zuweisen, weil die Firma dann die Beantragung macht. Wenn ich jetzt als Privatperson hierherziehe, ist es wirklich nicht so leicht, die Steuernummer überhaupt zu bekommen, dann muss ich meistens also entweder schon einen Arbeitsplatz haben oder eben schon als Selbstständiger gemeldet sein, was ich natürlich ohne die Steuernummer nicht kann. Also es ist irgendwie so ein bisschen schwierig. Oder ich muss schon 3 Monate hier ohne Anmeldung gewohnt haben und nicht angemeldet sein, dann hingehen und Bescheid geben, dass man schon seit 3 Monaten hier wohnt und dann bekommt man auch so eine Steuernummer zugeteilt. Was ich meinen Kunden immer empfehle ist, dass sie die Steuernummer schon versuchen vom Ausland aus zu beantragen, also die Steuernummer für Ausländer. Das ist eigentlich im Prinzip nicht so schwierig, das Problem ist nur, dass das seit Corona extrem unvorhersehbar ist, wann ein Termin frei ist und deswegen ist das Beste, man beantragt das schon vom Ausland aus, aber da muss man halt sagen, dass man das aus wirtschaftlichen Gründen braucht und nicht, dass man nach Spanien umziehen will. Wer nach Spanien umziehen will und dort dauerhaft leben will, für den dürfen die Konsulate das eigentlich nicht machen. Ja, also man darf sozusagen nicht die Wahrheit sagen, sondern nur die halbe Wahrheit, weil man das sonst nicht machen kann. Und wenn man jetzt einmal hier ist, dann kommt es auch darauf an, wo man wohnt. Es gibt da so verschiedene mafiöse Gruppen, die einem irgendwie helfen das zu organisieren. Also ich glaube, die haben dann irgendjemanden, den Sie kennen bei der Polizei, weil ansonsten gibt es nur eine einzige Internetseite, wo man diesen Termin beantragen muss mit allen Daten. Also ich weiß nicht, wie man das macht ohne vorher schon die Pass-Nummer und so weiter von der Person zu haben mit Datum, Geburtsdatum und alles.
Daniel Also Sie meinen da gibt es den Terminhandel sozusagen, jetzt habe ich es verstanden. Also wir sagen unseren Zuhörern und Zuschauer, dass sie sich bitte an die Frau Werner wenden sollen.
Svenja Deswegen empfehle ich das schon ein bisschen vorher zu machen.
00:16:33 - ENISA Beantragung abgelehnt: Kann ich ENISA erneut beantragen?
Daniel Da haben wir den ersten Teil. Also wir haben das gut verstanden: Das ENISA ist sozusagen eine neue Alternative für eine neue Personengruppe sich dem Beckham Law anzuschließen. Wir müssen in einem Jahr wahrscheinlich noch mal über die Erfahrungen damit sprechen, weil es so neu ist und man wahrscheinlich ein paar abgelehnte Fälle braucht, um zu wissen, wie man es richtig macht und damit man dann sozusagen überhaupt sieht, worauf man achten soll. Nehmen wir mal an, ich beantrage den ENISA Bescheid und bekomme eine Ablehnung, kann ich den Bescheid dann nochmal beantragen?
Svenja Normalerweise bekommt man nicht direkt eine Ablehnung von ENISA und das war es dann, sondern man bekommt einen Brief von ENISA und bekommt eine Erklärung, warum man abgelehnt wurde. Dann kann man in Spanien immer noch neue Unterlagen einreichen, die sozusagen belegen, dass das in anderen Ländern schon super funktioniert, etc. und sie somit noch umstimmen. Wenn es um den Beckham Antrag geht, habe ich bei Ablehnung auch immer noch die Möglichkeit weitere Unterlagen einzureichen oder den Antrag zurückzuziehen. Und wenn ich noch in der Frist bin, kann ich natürlich auch aus einem anderen Grund noch die Beckham Regelung beantragen. Dann muss man sich eben etwas anderes einfallen lassen. Diese Frist sind 6 Monate. 6 Monate ab wann? Nicht unbedingt ab dem Zeitpunkt wo ich in Spanien ankomme mit dem Auto oder Flugzeug, sondern ab dem Zeitpunkt, wo ich hier anfange zu arbeiten oder eben anfange meine Aktivität als Unternehmer auszuüben. Wenn ich zum Beispiel im Juli anfange und im August sagen sie nein, dann habe ich immer noch genug Zeit bis Dezember mir was anderes einfallen zu lassen. Also entweder ich suche mir dann schnell irgendwo eine Anstellung, muss ja nicht für immer sein, aber Hauptsache ich hab dann irgendeinen Job, wo ich dann sagen kann im Nachhinein, ich bin deswegen hierher gezogen und ich habe ein bisschen Vorlaufzeit gebraucht. Oder ich werde als Geschäftsführer eingesetzt für ein spanisches Unternehmen oder Startup, dass ich mir dann ein bestehendes Startup suche, was zufälligerweise auch irgendwas mit Wasser-Qualität zum Beispiel zu tun hat, also mit dem Thema womit ich mich beworben habe, zu tun hat und dann sage ich, dass ich das zu bieten habe, und sie mich darüber anstellen sollen. Also es ist nicht aller Tage Abend, wenn man die Ablehnung bekommt. Es kommt auf den Grund an, warum. Wenn ich z.B. den Grund bekomme, dass ich schon ein Jahr in Spanien bin, dann habe ich leider nichts mehr zu sagen und dann kann man nichts machen. Ich habe öfter Fälle, wo mich die Leute anschreiben und mir sagen, dass sie eigentlich noch gar nicht so lange da sind, aber sind dann seit einem Jahr irgendwo beschäftigt auch noch, also auffällig, das geht dann nicht mehr.
Daniel Nehmen wir mal an, ich schaff das nicht in der entsprechenden Frist, kann ich mich dann noch einmal beantragen, wenn ich Spanien wieder offiziell verlasse und dann z.B. ein Jahr später wieder einziehe?
Svenja Es kommt darauf an, wie lange ich in Spanien bleibe. Wenn ich in einem Jahr in Spanien ansässig geworden bin ist es anders. Wenn ich aber zurückziehe, bevor ich steuerlich ansässig geworden bin, also vor 183 Tagen, kann ich wieder zurückziehen und dann im nächsten Jahr komme ich wieder, das geht. Aber wenn ich schon da gewesen bin, offiziell, und das Jahr war ich steuerlich ansässig, dann muss ich wieder 5 Jahre warten, also dann kann ich zwar wieder wegziehen, kann aber erst nach 5 Jahren wiederkommen. Aber es ist trotzdem schon eine Verbesserung, weil vorher waren es 10.
00:20:53 - Freelance und Remote-Worker, die für ausländische Kunden tätig sind: Beckham Law Status möglich?
Daniel Viele unserer Mandanten sind Freelancer oder die typischen online Remoteworker oder schon in einem Großunternehmen im Ausland tätig sind. Also nehmen wir mal an, ich bin Remoteworker von einem ausländischen Arbeitgeber oder ich bin ein Freelancer, der vielleicht für verschiedene Arbeitgeber arbeitet: Wie sieht es für die aus mit dem Beckham Law und dem ENISA Antrag?
Svenja Also Freelancer für mehrere Unternehmen würde ich jetzt mal sagen, prinzipiell nein, außer ich mache wirklich was für verschiedene spanische Startups, also nicht für irgendwelche anderen Leute im Ausland ja, sondern wenn ich das mache, dann kann ich die Beckham Regelung über diesen Digital-Status nutzen. Homeoffice Arbeitnehmer, die sozusagen nicht entwendet worden sind, sondern nach Spanien ziehen, weil sie wollen, die können das auch machen. Ja, also es muss nicht sein, dass die Firma einen entsendet, aber genau die Firma, für die ich arbeite, von Spanien aus, die muss es schon seit mindestens einem Jahr geben, und ich muss schon seit 3 Monaten da arbeiten, bevor ich mich in Spanien als Homeoffice Mitarbeiter melde und die Firma muss mir eine Bestätigung schreiben, dass ich meine Arbeit vom Homeoffice aus ausrichten kann, also online. Also das heißt also, ich kann das nicht unauffällig machen, der Firma einfach nichts sagen und woanders hinziehen, also nach Spanien, sondern die kriegen das schon mit, indem sie bestätigen müssen, dass sie ihre Arbeit komplett remote erledigen. Dann hat man nur noch eine letzte Hürde: Leider kann der Mitarbeiter nicht für sich selbst seine Steuern abführen und seine Sozialabgaben, das heißt also die Firma bzw. der ausländische Arbeitgeber hat 2 Möglichkeiten, wenn sie den Arbeitnehmer nicht entsendet (also wenn es keinen wirtschaftlichen Vorteil gibt, dass die Person hier ist) : Entweder die ausländische Gesellschaft in Spanien registrieren / anmelden, also mit Steuernummer und Sozialversicherungsanmeldung als nicht ansässige Firma, also damit sie keine Betriebsstätte haben und der Mitarbeiter darf dann auch keine Arbeit machen, wo er die ganzen Aufträge für die Muttergesellschaft an Land holt, sondern es muss irgendwas sein, wo man jetzt nicht zwingend in Spanien eine Betriebsstätte generiert. Die zweite Möglichkeit ist, wenn die Firma einen nicht anmelden will in Spanien, dass die den Mitarbeiter über einen sogenannten Employer of Record anstellen, über jemanden, den es schon in Spanien gibt und dann eben intern das abmachen mit dieser zwischengeschalteten spanischen Firma, die quasi diese Mitarbeiter-Anstellungen macht über den Employer of Record.
Sebastian Es ist ganz wichtig für jeden zu verstehen, dass wir hier nur von Festangestellten reden. Wir reden auch gleich über Freiberufler, aber das alles gilt tatsächlich nur Festangestellte. Man muss dann eben, wie Sie bereits gesagt haben, mit dem Arbeitgeber in einem Boot sitzen und vielfach wird es natürlich Personen geben, wo z.B. der Ehepartner in Spanien arbeitet und dann letztlich mal einen guten Grund hat, auch nach Spanien zu gehen. Und dann eben der Arbeitgeber im Grunde genommen einem erlaubt hier von Spanien aus zu arbeiten, weil man möglicherweise wichtig für das Unternehmen ist. Also wenn ich jetzt dem Arbeitgeber etwas bedeute, meine Mitarbeit wichtig genug ist, dann wird mir der Arbeitgeber gerade in der heutigen Zeit entgegenkommen und erlaube, dass du von Spanien aus arbeitest, ohne dass ich dich als Arbeitgeber dorthin entsendet habe. Das ist ja hier der Punkt, dass es nicht um eine Entsendung vom ausländischen Arbeitgeber geht, sondern dass man hier in Spanien bei den Behörden vom ausländischen Arbeitgeber registriert wird, eine Betriebsnummer bekommt und so. Wäre das auch etwas womit Sie die Mandanten unterstützen könnten?
Svenja Also ich persönlich jetzt nicht, aber da kenne Leute die das machen und die ich empfehlen kann.
00:25:49 - Für typische Freiberufler ist das Beckham Law nicht geeignet, es sei denn man arbeitet für einen spanischen Arbeitgeber
Sebastian Also wir kennen das, wir machen das in verschiedenen Ländern, zum Beispiel UK. Das ist natürlich eine gewisse Formalität, aber normalerweise überschaubar. Natürlich ein ganz wichtiger Punkt hier für viele Arbeitgeber ist ob man hier eine Betriebsstätte auslöst oder nicht. Verschiedene Arbeitgeber sind da verschieden streng, verschiedene Arbeitgeber haben verschiedene Länder, auch diverse Policies. Ich kenne zum Beispiel Arbeitgeber, die finden Spanien okay aber Türkei auf keinen Fall. Da muss man also mit dem Arbeitgeber dann zusammenarbeiten und eben hier letztlich prüfen, ob der Arbeitgeber dem zustimmt. Wie gesagt, ohne den Arbeitgeber geht es nicht und wenn man natürlich eine Position innehat, das heißt, man ist im höheren Management oder man ist im Vertrieb oder Business Development, dann muss man natürlich sagen, hat man vermutlich hier eine Tätigkeit, die eine Betriebsstätte auslöst, dann wird der Arbeitgeber dem möglicherweise nicht zustimmen. Damit muss man rechnen. Um noch mal ganz zum Anfang zurückzukommen, wie Sie schon gesagt haben, für Freelancer oder dem typischen Freiberufler, der jetzt in Deutschland irgendwo ein IT-Projekt hat und von Spanien aus arbeitet, der kann in der Regel den Beckham Status nicht nutzen. Das heißt auf die bezieht sich diese Regelung nicht, aber ich könnte, wie Sie es vorhin gesagt haben, wenn ich jetzt als Freelancer zum Beispiel als Softwareentwickler für spanische Startups auf freiberuflicher Basis arbeite, dann könnte ich wiederum den Status nutzen. Gibt es da irgendwelche Kriterien, die man dann erfüllen muss? Muss man nachweisen wer meine Auftraggeber in Spanien sind oder wie funktioniert das?
Svenja Ja, das muss man auf jeden Fall nachweisen. Es ist schon im Gesetz vorgesehen, wird aber noch genau festgelegt, auf welche Art und Weise man das nachweisen muss, dass man für spanische Arbeitgeber arbeitet. Also ich gehe fest davon aus, dass man da eine Liste schicken muss oder irgendjemanden angeben muss, für den man arbeitet, mit einer Rechnung, die belegt, dass der Kunde ist. Es gibt hier auch ein Startup-Register, also man kann nicht sagen, dass man für Firma XY arbeitet, sondern es muss im Register von Startups eingetragen sein. Da kann man sich auch erkundigen, ob diese Firmen im Register eingetragen sind oder nicht, und dann eben entsprechend vielleicht auch darauf basierend seine Angebote schicken, also nur an Firmen, die da auch eingetragen sind.
00:28:30 - Als Freiberufler Geschäftsführer einer spanischen Firma werden, um Beckham Law Status zu erhalten?
Sebastian Das ist ein wichtiger Punkt: Für den typischen Freiberufler ist das Beckham Law eigentlich nicht geeignet. Es gibt jetzt diverse Ausnahmefälle in denen man das Beckham Law verwenden kann, wir haben jetzt hier einige besprochen. Aber für den typischen Freiberufler, der z.B. Softwareentwickler oder im Online Marketing für irgendwelche Firmen in Deutschland oder sonst irgendwo arbeitet, und das von Spanien aus macht, funktioniert das nicht. Außer man könnte möglicherweise über die eigene SL gehen, und da kommen wir jetzt drauf zu sprechen.
Daniel Das ist in vielen Ländern generell so eine Sache, dass man sich die Gesetze anguckt und dann entscheidet, wo die Bedingungen für Freelancer, Freiberufler etc. eine gute Lösung sind oder ob es besser ist eine Firma zu gründen. Und wie der Sebastian grade gesagt hat, wäre da die SL wahrscheinlich die erste Wahl. Gibt es da was Neues? Was ist da zu beachten?
Svenja Ja genau, also bis jetzt ist es immer so gewesen, dass man auch als Geschäftsführer von einer spanischen Firma das Beckham Law nutzen kann. Aber bisher war die Regelung immer, dass man mit der Firma nicht verbunden sein darf, also im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, das heißt die Beteiligung musste unter 25% sein. Nach dem neuen Gesetz steht jetzt aber, dass man als Geschäftsführer das Beckham Law nutzen kann, und wenn es sich um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft handelt, dann muss die Beteiligung weiterhin unter 25% sein. Das heißt sozusagen im Umkehrschluss: Wenn ich eine Firma habe, die wirklich wirtschaftlich aktiv ist und nicht nur Anteile von irgendwas anderem verwaltet, dann kann ich das Beckham Law auch nutzen, wenn ich über 25% halte. Und es gibt auch schon mehrere solche verbindlichen Anfragen beim Finanzamt, wo das bestätigt wurde, dass auch bei Beteiligungen über 25% das möglich ist diesen Status zu nutzen, solange man auch die anderen Voraussetzungen erfüllt. Also meistens ist das wichtigste Kriterium, dass man wegen dieser Geschäftsführertätigkeit eben nach Spanien zieht. Also, dass man nicht schon seit 3 Jahren in Spanien ist und sich dann überlegt, eine Firma zu gründen, sondern dass man das von vornherein so plant und deswegen hierher zieht. Also das wäre auf jeden Fall eine Möglichkeit, dass man eine Gesellschaft gründet, was ca. 6 Monate dauert, und dann bekomme ich über diesen Geschäftsführer Status meinen Beckham Law Status. Aber dann ist immer noch die Frage, also die nächste letzte Voraussetzung ist ja immer, dass man keine Einkünfte aus einer spanischen Betriebsstätte hat und da ist dann halt die Frage, wie das zu verstehen ist? Da gab es jetzt noch keine Antwort drauf. Aber ich finde es ein bisschen schwierig. Wenn ich jetzt sozusagen nur Geschäftsführer bin, was ist jetzt mit den Gewinnen der Firma? Ich bin da ein bisschen skeptisch, ehrlich gesagt, wie ich das jetzt zu verstehen habe.
00:31:41 - So können Freiberufler in Spanien mit schlauer Steuergestaltung und dank niedriger Sozialabgaben Geld sparen
Daniel Die Sache ist, dass es momentan eigentlich keine richtige Option auf Beckham Law für Freelancer gibt. Ist das jetzt eine Sache, mit der man Freelancer beraten kann: Gründe deine SL und dann klappt das alles oder entstehen dadurch andere Nachteile? Das heißt eigentlich ist es keine Lösung für Freelancer eine SL zu gründen, weil man vielleicht auch jetzt noch nicht die Folgen abschätzen kann?
Sebastian Naja, nehmen wir mal jetzt an ich bin Freelancer und verdiene 100.000 Euro im Jahr an Umsatz, könnte ich jetzt zum Beispiel sagen, könnte ich mich dann bei meiner eigenen SL als angestellter Geschäftsführer melden? Lasse mir dann dieses Honorar, also Geschäftsführergehalt auszahlen, dann würde ich ja letztlich den gesamten Betrag mit den 24% versteuern. Die Frage wäre halt dann, die Sozialabgaben sind die in Spanien irgendwo gedeckelt bei einem sinnvollen Betrag oder sind die ungedeckelt bei Angestelltengehälter in Spanien?
Svenja Nein, die sind gedeckelt. Also das Maximum ist jetzt, glaube ich, 4.500 Euro als Basis und darauf zahlt die Firma glaube ich 31% und der Mitarbeiter ungefähr zwischen 6% und 7%.
Sebastian Maximal, kann man sagen, würde man 1.500 Euro im Monat Sozialabgaben bezahlen.
Svenja Ja.
Sebastian Das heißt also, wenn der Verdienst hoch genug ist, also ich meine 100.000 Euro und mehr, dann bleiben die Sozialabgaben ab einem bestimmten Einkommen die gleichen, und ich lasse mir das dann als Geschäftsführer auszahlen, dann hätte ich möglicherweise, das ist natürlich spekulativ, weil wir es nicht wissen, wir warten noch auf die Erläuterung, aber dann könnte es sein, dass ich keine Einkünfte aus der Betriebsstätte habe, sondern eben aus dem Gehalt. Ich hätte dann zwar immer noch keine komplette Niedrigsteuer-Lösung, aber möglicherweise niedriger als in anderen Ländern wie Deutschland wo man auch schnell Steuern in Höhe von weit mehr als 40% zahlen muss. Hier hätte ich dann vielleicht vielleicht 30%. Also das könnte ja eine Möglichkeit sein, um hier noch einigermaßen steuerlich davonzukommen.
Svenja Also wie gesagt, die Sozialabgaben sind auf jeden Fall wesentlich geringer als in Deutschland. Also so kann man auf jeden Fall sparen, wenn man von Spanien aus arbeitet, weil da haben manche Leute immer so ihre Bedenken, ob sie jetzt den spanischen Arbeitsvertrag annehmen sollen oder nicht oder ob sie lieber den Deutschen behalten, also zumindest die Leute, die nur 2 Jahre nach Spanien kommen und wirklich vorhaben danach wieder zurückzuziehen. Also wenn ich vorhätte wieder zurückzuziehen, würde ich wahrscheinlich auch nicht wechseln, einfach wegen den Einzahlungen für die Rente und so weiter. Aber wenn ich sowieso plane dauerhaft hier zu sein, dann kann man auf jeden Fall sparen mit den niedrigeren Sozialabgaben.
Sebastian Genau und möglicherweise habe ich dann auch noch andere Einkünfte im Ausland Kapitalträger und sowas, die in Spanien nicht versteuert werden müssen und dann wird das Ganze dann ohnehin interessant. Dann würde ich vielleicht sagen, OK, ich bin Freiberufler, muss ich vielleicht ein bisschen höhere Steuer vielleicht akzeptieren als mir lieb ist, aber immerhin weniger als in Deutschland. Und wie gesagt, dann nutzen halt die steuerlichen Vorteile vor allem bei anderen Einkommensgruppen dann besonders viel.
Svenja Ein weiterer Vorteil von der Beckham Law Regelung ist, dass es sich für manche Leute aus dem Ausland sogar lohnt, einfach die Erleichterung zu haben für 6 Jahre lang nicht alles Mögliche im Ausland angeben zu müssen und nicht immer erläutern zu müssen wieviel Steuern man bezahlt hat, oder wie man das abziehen oder nicht soll, je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit den einzelnen Ländern? Also das kann mit dem Beckham Law schon ein großer Vorteil sein.
Sebastian Ja, auf jeden Fall. Bei solchen Steuererklärungen kann man ja schnell sehr viele tausende Euro bezahlen müssen an Steuerberater oder Anwälte, wenn man alles angeben muss. Ja, ich stimme Ihnen zu, die vereinfachte Compliance ist auf jeden Fall ein riesen Vorteil.
00:36:36 - Als Freiberufler eine SL in Spanien gründen für Beckham Law Status - Kritikpunkte
Svenja Aber um jetzt noch einmal auf die SL-Gründung einzugehen. Theoretisch, laut Gesetz, und auch nach diesen verbindlichen Nachfragen ist das möglich. Wenn ich also Geschäftsführer werde in einem spanischen Unternehmen auch mit Beteiligung über 25%, wenn das eine Firma ist, die nicht nur Vermögensverwaltung macht, ist das möglich, darüber den Beckham Status zu bekommen. Aber man muss auch die anderen Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel eben keine Einkünfte aus einer spanischen Betriebsstätte, also mit diesem Angestellten Geschäftsführer habe ich 2 Probleme, die ich jetzt noch nicht gelöst gesehen habe. Einerseits, wenn ich mich selbst anstelle bei meiner eigenen SL, ist das keine abhängige Beschäftigung eigentlich. Das zweite Problem sind eben diese Einkünfte aus einer spanischen Betriebsstätte, weil eigentlich zum Beispiel auch wirtschaftliche Aktivitäten, wenn man da persönlich was macht, hat man etwas erwirtschaftet in Spanien. Also ich bin da ein bisschen skeptisch, wie sich das dann weiterentwickelt. Aber andererseits das Gute ist, dass ich noch nie gesehen habe, dass das spanische Finanzamt jemanden da ausgeschlossen hat. Also ich habe bisher immer nur Fälle gehabt, wo die Leute sich sozusagen selbst abgemeldet haben, weil sie weggezogen sind oder so. Weil man sich in Spanien normalerweise selber immer anmelden, abmelden, mitteilen und so weiter muss. Man muss immer proaktiv was machen. Und ich hatte bis jetzt noch nie den Fall, dass das Finanzamt kam und gesagt hat, wir haben festgestellt, dass sie gewisse Dinge machen und deswegen jetzt ausgeschlossen werden. Aber ich weiß nicht, das sind halt so Sachen für eine bestimmte Zeit, ob die dann dahinter kommen oder nicht oder wann, das kann ich jetzt nicht so sagen.
Sebastian Also ich denke man wird hier warten müssen und das wird sicherlich erklärt werden, was hier genau Sache ist. Ich meine, Sie haben Recht, aber wir müssen uns einfach hier alles anschauen und uns überlegen entsprechend vorzugehen. Man kann nur sagen entsprechend vorsichtig zu sein, sich beraten zu lassen und tatsächlich realisieren, dass diese Sachen noch in gewisser Weise unausgegoren ist. Klarstellungen werden folgen. Potenziell sehr interessant, aber es kann natürlich auch sein, wie Sie es gerade gesagt haben, dass wir das jetzt alles hier komplett falsch verstanden haben und man entsprechend hier dann anders entscheiden wird. Aber da können wir nur abwarten und Tee trinken.
00:39:01 - Die einfachste Möglichkeit den Beckham Law Status zu erhalten: Eine Anstellung
Svenja Die Leute fragen mich immer was die einfachste Möglichkeit ist den Beckham Status zu nutzen ohne großartige Probleme zu bekommen. Und da muss ich eigentlich sagen, das Allereinfachste ist immer noch ein Angestellten-Verhältnis, auch wenn das jetzt nicht für alle Ewigkeit gedacht ist oder wenn man gar nicht so viel verdient, also es gibt keine Vorgabe, dass man ein Mindestgehalt haben muss, sondern Hauptsache man hat das Mindestgehalt in Spanien. Das sind 1.200 Euro im Monat für einen Vollzeit-Job. Man muss auch nicht vollzeitig beschäftigt sein. Also ich kann zum Beispiel sagen, OK, ich komme jetzt nach Spanien, mache hier irgendwas auf 20 Stundenbasis, da habe ich einen Arbeitsvertrag, schicke das ein und dann habe ich meinen Beckham Status und dann kann ich immer noch in der Zwischenzeit das Unternehmen gründen oder kann mir was Besseres suchen oder kann abwarten, wie sich das weiterentwickelt, aber dann habe ich zumindest die Frist eingehalten und schon mal den Beckham Status und habe das gesichert, dass ich im Ausland mein Zeug nicht erklären muss. Genau das empfehle ich den meisten Leute momentan. Und die meisten Unternehmer, die jetzt irgendwie das Land wechseln, die kennen auch andere, die schon da sind oder sonst was. Und da gibt es immer irgendwie die Möglichkeit, dass da jemand einen anstellt, auch wenn das nicht auf Dauer gedacht ist.
Sebastian Sie haben völlig recht. Wir haben sogar schon Mandanten gehabt, die haben sich gegenseitig angestellt. Das ist ganz interessant. Eine Frage dazu auch. Ist es zulässig, dass zum Beispiel einfach der Ehepartner eine Firma gründet, bei der ich angestellt bin, und ich hab keine Beteiligung in der Firma oder wäre das unzulässig?
Svenja Wenn ich verheiratet bin, dann nicht. Das geht mit dem Lebenspartner, aber nicht mit meinem Ehemann oder Ehefrau, weil das verbunden ist. Die Beteiligungen zählen zusammen.
Sebastian Aber möglicherweise, ich könnte eine Vertrauenspersonen fragen, Freund, Bruder oder irgendwie sowas.
Svenja Bruder ist auch schon wieder schwieriger. Also besser nicht Verwandte.
Sebastian Besser nicht. Also nicht Verwandte, aber Bekannte und Vertrauenspersonen, könnte ich fragen, dass die für mich so eine Firma gründen. Ich bin noch angestellt und dann wird das auch gelöst.
Svenja Ja, genau.
00:41:14 - Beckham Law Status: Neue Gesetze für Familienangehörige
Daniel Sebastian hat ja damit schon ein interessantes neues Kapitel aufgeschlagen. Worüber wir auch sprechen wollen, ist, dass sich mit der neuen Gesetzgebung auch etwas für Familienangehörige geändert hat, was den Beckham Law Status betrifft.
Svenja Ja, da hat sich tatsächlich etwas geändert. Das war ja bis jetzt immer unpraktisch, wenn die ganze Familie nach Spanien zieht und dann nutzt einer die Beckham Regelung und die ist personenbezogen und der Ehepartner muss dann gegebenenfalls wegen irgendwelchen Sachen im Ausland, vielleicht arbeitet er noch nicht mal selber, aber hat z.B. eine Wohnung in Deutschland vermietet und muss dann deswegen seine Einkommensteuer machen, gegebenenfalls Vermögenssteuer. Also total kompliziert und eigentlich nicht Sinn der Sache. Jetzt wurde die Regelungen dahingehend erweitert, dass der Ehepartner oder der andere Elternteil der Kinder mitzieht, kann der auch die Beckham Regelung beantragen. Beispiel: Herr XY und Frau XY kommen mit ihren Kindern nach Spanien, der Mann hat eine Anstellung in einem multinationalen Unternehmen und kriegt die Beckham Regelung. Die Frau ist zu Hause und kümmert sich um die Kinder und dann kann die Frau jetzt sozusagen auch die Beckham-Regelung beantragen über den Mann. Das Wichtige ist, dass derjenige der als Familienangehöriger auch in die Regelung reinkommt, muss in der ganzen Anwendungszeit weniger verdienen als die Hauptperson. Dann kann man sich da auch über die Beckham Regelung anmelden.
Daniel Und das betrifft jetzt nur die erwachsenen Ehepartner, oder auch die erwachsenen Kinder, die mitziehen?
Svenja Es betrifft auch die Kinder unter 25 oder wenn jemand eine Behinderung hat, dann ist es egal wie alt. Für die Kinder ist das Wichtigste, dass sie auch mit der Person mitgezogen sind und zwar mindestens innerhalb des ersten Jahres wo die Beckham Regelung zur Anwendung kommt. Also sie können auch hinterher kommen und müssen nicht alle gleichzeitig da sein. Und dann müssen die Kinder auch ihren steuerlichen Sitz anmelden. Was auch wichtig ist: Der Ehepartner darf nicht schon die ganze Zeit hier wohnen oder gerade erst vor einem Jahr nach Deutschland zurück ist und jetzt will die ganze Familie wieder zurückziehen, weil der Hauptantragsteller schon 5 Jahre nicht mehr da war. Also alle Leute, die zur Familie gehören, müssen die letzten 5 Jahre nicht in Spanien gelebt haben und dann können die hierherziehen und dann müssen sie weniger verdienen als der Hauptantragsteller und müssen auch die anderen Sachen beachten. Also das heißt, sie dürfen auch keine Betriebsstätteneinkünfte in Spanien haben zum Beispiel. Und das wird alles jedes Jahr geprüft und man muss sich auch innerhalb der ersten 6 Monate anmelden.
Sebastian Ich habe gerade daran gedacht, wie komplex immer diese Regelungen sind. Das ist ja nicht nur in Spanien so, sondern in vielen Ländern so, also das Alter der Kinder ist entscheidend, dieses und jenes, also man kann sagen, man braucht einen guten Anwalt oder Steuerberater wie Frau Werner, wenn man sich hier durch diesen Dschungel durchkämpfen will, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
00:45:05 - Solidaritätssteuer und Vermögenssteuer mit Beckham Law Status in Spanien
Daniel Stichwort Solidaritätssteuer.
Svenja Genau also bei der Beckham Law Regelung ist es ja so, vielleicht noch mal zum grundsätzlichen Verständnis: Das sind Leute, die leben in Spanien und werden aber steuerlich behandelt, als wären sie Nichtansässige. Deswegen auch diese 24% Steuersatz, was normalerweise der Steuersatz für Nichtansässige ist. Die Nichtansässigen in Spanien sind alle ganz normal immer in Spanien auch vermögensteuerpflichtig mit dem spanischen Vermögen, das heißt also, auch wenn ich unter der Beckham-Regelung bin, muss ich daran denken, auf mein Vermögen in Spanien auch mal ein Auge zu haben. Also wenn ich meine eigenen Immobilien oder Oldtimer, Schiff etc. in Spanien anschaffe, kann ich auch unter die Vermögensteuerpflicht kommen mit meinem in Spanien belegenen Vermögen, darüber muss man sich klar sein. Und die neue Solidaritätssteuer ist an die Vermögenssteuer geknüpft. Das heißt, obwohl ich unter dem Beckham Law bin und in Spanien Vermögen habe, ist die Solidaritätsteuer nur entscheidend, wenn ich über 3.000.000€ habe. Also wenn ich über 3.000.000 Euro Vermögen in Spanien habe, muss ich das auch zahlen.
Sebastian Wichtiger Punkt für alle: Man fällt auch mit dem Beckham Law unter die spanische Vermögenssteuer und die Solidaritätssteuer - aber die ist letztlich nur relevant, wenn man in Spanien belegenes Vermögen hat. Viele werden natürlich Immobilien haben. Und wir sprechen hier immer von Nettovermögen. Das heißt, wenn ich eine Immobilie habe, die 5.000.000 Euro wert ist, aber die Finanzierung ist 4,5 Millionen, dann würde möglicherweise der Freibetrag noch gelten, oder?
Svenja Nein, tatsächlich nicht. Das ist sozusagen irrelevant, ob ich das schon finanziert habe oder nicht. Also es geht hier um Bruttovermögen, also auf jeden Fall sind normalerweise die 5.000.000 Euro entscheidend. Also, wenn ich darin wohne, kriege ich vielleicht noch einen Abzug für Hauptwohnsitz, 300.000 Euro normalerweise, aber das war es dann schon.
Sebastian Gut, dass wir nachgefragt haben. Der Freibetrag bei der Vermögensteuer in Spanien ist wie viel?
Svenja Normalerweise 700.000 Euro, auch für Anwender der Beckham-Regelung. Die Vermögenssteuer in Spanien ist auch regional unterschiedlich. Die Beckham Law Anwender können auch die Regelung von der Provinz nutzen, wo sie wohnen. Also jede Region kann sozusagen eigene Freibeträge noch mal festlegen, höhere oder niedrigere, aber die meisten haben niedrigere. Also beim Hauptwohnsitz wo ich wohne, ist der Freibetrag 300.000 Euro und danach, je nach Vermögen und je nachdem wo ich wohne, werden noch zum Beispiel 500.000 Euro oder 700.000 Euro abgezogen, das sind die normalen Beträge. Dann gibt es in verschiedenen Regionen auch einen generellen Vermögenssteuer-Erlass. Das heißt, wenn ich jetzt mein ganzes Vermögen da angebe, und ich zum Beispiel 2.000€ zahlen muss. Mit dem selben Vermögen, wenn ich in Madrid wohne, muss ich dann vielleicht nichts bezahlen. In dem Fall muss ich mein Vermögen nur dann angeben, wenn es über 2.000.000 Euro ist, also die Vermögensteuer ist ein bisschen schlecht greifbar. Es wird berechnet und man muss eben sehen, ob man zahlen oder nicht zahlen muss. Wenn ich zahlen muss, dann muss ich eine Vermögensteuer abgeben, wenn ich nicht zahlen muss muss ich nur eine Vermögensteuer abgeben, wenn mein Vermögen über 2.000.000 Euro ist. Dann kommen wir noch auf die Stufe mit 3.000.000 Vermögen, dann muss man noch die zusätzliche Solidaritätssteuer zahlen.
Sebastian Können Sie uns ein Beispiel geben. Wenn man z.B. ein Haus um 1.000.000 Vermögen hat, was ist da so ungefähr die Vermögenssteuer? Reden wir da von ein paar tausend oder von zehntausenden Euro?
Svenja Nein, so viel ist es nicht. Bei 1.000.000 ist es ungefähr 1%.
Sebastian Also doch 10.000 Euro.
Svenja Wir können gerne mal ein Beispiel machen und dann ist es vielleicht einfacher. Also normalerweise ist es für die Beckham Regelung-Anwender nicht so schwierig, man muss halt nur in Betracht ziehen, was habe ich in Spanien genau an Vermögen. Und dann muss ich gucken, ob ich über 2 oder 3 Millionen drüber bin, alles drunter ist ja sowieso irrelevant.
00:50:17 - Kryptowährungen in Spanien mit Beckham Law Status versteuern?
Daniel Lassen Sie uns nochmal über 2 andere wichtige Themen sprechen, die aus meiner Sicht eigentlich zusammenhängen. Und zwar es gibt sehr viele unserer Mandanten, die sich beschäftigen und daraus auch wesentliche Einkünfte erzielen, nämlich aus dem Besitz von Kryptowährungen, aber auch aus Trading. Und bei Trading müssen wir auch unterscheiden zwischen gewerblichen Trading oder hobbymäßigem Trading. Wie sieht es denn mit Krypto in Spanien aus?
Svenja Also das mit dem Trading ist gesetzlich noch nicht so gut geregelt. Also im Prinzip muss ich die ganzen Käufe, Verkäufe und was im Endeffekt dabei rauskommt alles in der Einkommensteuer melden. Es gibt keine spezielle Kapitalertragssteuer, sondern die ist als zweite Tabelle in der Einkommensteuer drin. Theoretisch soll man jeden einzelnen Kauf und Verkauf immerhin dokumentieren. Was habe ich bezahlt, was kriege ich usw. Die Prämien werden noch anders behandelt. Aber theoretisch muss ich die Summe und das ist dann schwierig, das rauszufinden, melden und das ist dann ein Vermögen, also ein Kapital, Gewinn oder Verlust, und den muss ich dann mit zwischen 19% und 28% versteuern. Aber 28% ist es erst ab 300.000€. Also Gewinne und Verluste aus diesen Geschäften komplett verrechnen und gegen andere Kapitalerträge, zum Beispiel kann ich nur 25% meiner positiven Dividenden gegen diese Verluste verrechnen. Und der Rest bleibt für die nächsten 4 Jahre. Wenn ich dann zum Beispiel irgendwas mit Gewinn verkaufe, kann ich den Verlust dagegen rechnen und dann im nächsten Jahr auch wieder meine Dividenden und so weiter kann ich auch wieder zu 25% gegen die Verluste rechnen. Also in letzter Zeit gab es eher Verluste, aber theoretisch wenn alles gut läuft, dann muss man Steuern zahlen zwischen 19% und 28%.
Daniel Also es gibt jetzt sowohl bei der Vermögenssteuer als auch bei der Einkommensteuer in den entsprechenden Formularen, gibt es die Spalten "Einkünfte" oder "Vermögenswerte" wie Einkünfte aus Krypto. Das hat sozusagen seinen Platz in den Steuererklärungen gefunden. Gerade beim Vermögen ist es immer so ein Problem, es kann ja sein, dass am Stichtag der Vermögensteuer-Erklärungen habe ich da noch 2.000.000 und morgen haben wir nur noch 300.000, das ist so eine Sache, die kann mir beim Boot, beim Oldtimer und bei einer Immobilie nicht so in der Form passieren, was dazu führt, dass viele auch gerne Länder bevorzugen wo das Kryptovermögen eigentlich komplett ausgeblendet wird.
Svenja Ja, hier ist das schon mit drin. Es geht ja auch immer darum, ob gewerblich oder privat, also das ist ein bisschen schwierig. Also hier eine gewerbliche Tätigkeit, solange ich nichts für jemanden anders mache, sondern nur für mich ist das irgendwie immer privat, egal ob ich damit jetzt nichts verdiene oder 1.000.000. Das ist immer in meiner Einkommensteuer mit drin, außer ich mache das über eine Firma, aber die hat ja normalerweise irgendwelche Kunden. Das ist ja wieder ein bisschen anders.
Sebastian Aber wir sollten im Grunde schon erwähnen, dass wenn ich Beckham Law Nutzer bin und das auf keinen Fall von Spanien aus gewerblich mache, sondern die eigene Vermögensverwaltung und alle meine Depots, Aktien, Wertpapiere, Kryptowährungen alle im Ausland sind, dann muss ich das natürlich nicht mit auf die spanische Steuererklärung aufnehmen oder dort versteuern. Es ist halt nur ein Problem, zum Beispiel bei Krypto, wann ist Spanien berührt? Also ganz sicher natürlich wenn ich eine spanische Exchange verwende oder wenn ich irgendein spanisches Wallet verwende, oder wenn ich zum Beispiel die auf dem Hardware Wallet am Computer habe oder am USB Stick und damit ist spanischer Boden berührt und damit bin ich auch in der spanischen Steuerpflicht drin.
Svenja Ja, richtig.
Sebastian Aber ich glaube, und das haben Sie das letzte Mal gesagt, ist vieles noch nicht 100%ig klar bei Krypto. Das sind jetzt alles nur Annäherungen, die wir hier machen. Aber ich glaube, grundsätzlich, solange alles im Ausland ist und in Spanien im Grunde nichts ausgelöst wird und es keine Berührung in Spanien gibt und ich hier nur gelegentlich trade im Rahmen der persönlichen Vermögensverwaltung, wäre das mit Beckham Law Status komplett außen vor.
Svenja Ja, das würde ich auch so sagen. Bei Krypto gibt es hier zum Beispiel auch so eine Steuererklärung für Auslandsvermögen, was jetzt die Beckham Law Anwender nicht machen müssen, aber die soll ja auch schon seit Jahren eigentlich eingeführt werden soll wo eben auch Kryptowährungen mit erklärt werden soll aber das wurde immer wieder verschoben und ich glaube das liegt genau daran zu sagen wo das denn überhaupt liegt. Und dann ist es natürlich auch schwierig jemanden zu sagen, dass sie das mit angeben hätten müssen. Dann muss es schon auffällig sein, dass es in Spanien ist wie z.B. das Wallet hier, USB-Stick hier und so weiter oder Depot in Spanien. Ich hab auch letztens einem Kunden gesagt, bitte keine spanische ISIN Nummer und kein spanisches Depot, also das ist schon klar.
00:56:40 - Mit Beckham Law Status die Gewinnausschüttung meiner Gesellschaft im Ausland versteuern?
Daniel Bleibt nur noch die Frage zur Gewinnausschüttung aus Nullsteuer-Gesellschaften. Vielleicht kann doch der Sebastian noch dazu sagen, warum diese Frage für unsere Mandanten besonders wichtig ist.
Sebastian Wenn man sich jetzt überlegt, wie man ausländische Einkünfte strukturiert, zum Beispiel irgendwelche Lizenzeinnahmen, die sie jetzt bekommen, oder irgendwelche Gewinne, die Sie jetzt vereinnahmen, dann ist ja immer die Frage, wie wir das jetzt korrekt strukturiert? Verschiedene Länder haben da verschiedene Regelungen. Zum Vergleich bringe ich hier gerne Portugal als Beispiel, da gibt es im Rahmen des NHR-Status ganz klare Regelungen. Also diese Länder sind auf der Blacklist. Und wenn du jetzt eine Firma hast, was weiß ich auf Panama und du bekommst von der Gewinnausschüttung, dann sind die nicht steuerfrei in Portugal. Ganz klassisch, bevor Dubai oder die VAE die Körperschaftsteuer eingeführt haben, war das natürlich manchmal eine bittere Pille zu schlucken. Da sind nämlich Leute, die haben eine Firma in Dubai gegründet und sind nach Portugal umgezogen bis sie dann feststellen mussten, dass das nicht kompatibel ist. Jetzt die Frage war, hat Spanien hier auch spezifische Regelungen, was solche möglichen Gestaltungen im Ausland anbelangt? Wir können jetzt mal das Betriebsstätten Thema außen vor lassen und man davon ausgehen, dass es in Spanien keine Betriebsstätte gibt und man das so gemacht hat, dass es im Ausland einen Geschäftsführer gibt usw. Gibt es in Spanien auch solche Regelungen ähnlich wie in Portugal oder wird das nicht weiter definiert?
Svenja Es wird nicht weiter definiert. In Spanien wird immer auf das Gesetz für Einkommensteuer für Nichtansässige verwiesen und dann kommt es eben darauf an, ist das in Spanien erwirtschaftet oder nicht? Wenn das nicht in Spanien erwirtschaftet ist, dann ist es eben nicht hier erwirtschaftet und es gibt keinen Anhang bezüglich dieser Regelung. In dem Fall gibt es in Spanien das nur bezüglich Arbeitseinkommen. Deswegen diese ganzen Regelungen mit den Ausschüttungen und so weiter. Das muss man sich eigentlich anschauen auf der Ebene der Doppelbesteuerungsabkommen, weil da manchmal Ausschlüsse sind, zumindest mit Deutschland zum Beispiel schon. Da müsste man sich das konkrete Land anschauen, ob es da in den Doppelbesteuerungsabkommen so eine Ausnahmeregelung gibt oder irgendeinen Zusatz zu den Abkommen, oder ein Protokoll wo drin steht, wer unter dieser Spezialregelung ist für Nicht-Ansässige in Spanien also Beckham Law Nutzer. Der kann nicht das Nutzen aus dem Doppelbesteuerungsabkommen zum Beispiel.
Sebastian Das ist ein ganz wichtiger Punkt den Sie da ansprechen. Das heißt, wer zum Beispiel an einer deutschen GMBH beteiligt ist, der muss natürlich dann voll in Deutschland die Gewinnausschüttung versteuern mit Abgeltungssteuer, weil Deutschland sagt, wenn Spanien nicht besteuern will, dann besteuern wir eben.
Svenja Ja, genau. Nicht für jeden lohnt sich das also vom Geld her. Ich habe mehrere Leute, denen ich gesagt habe, dass sie das natürlich machen können, aber im Prinzip bringt es nichts. Wenn sie weiterhin in der deutschen GMBH bleiben wollen, dann nützt das jetzt nichts, also ich krieg das gleiche Geld nicht günstiger als in Spanien, man muss dann nur in Spanien noch mehr angeben, also bei manchen Leuten lohnt sich das nicht. Aber je nachdem wie die Struktur ist. Wenn ich alles im Ausland aufgelöst habe und ich in Spanien meinen Mittelpunkt habe, dann habe ich das Problem nicht, aber wenn ich schon mit anderen Leuten zusammen eine GMBH in Deutschland habe und da kann ich jetzt nicht so einfach raus, dann muss es nicht unbedingt von Vorteil sein, ökonomisch betrachtet, dass ich den Beckham Status jetzt kriege. Da ist es vielleicht sogar sinnvoller, ich bin normal ansässig, also je nach Einkommenshöhe, und kann mir dann wenigstens die Steuer voll anrechnen oder oder mir zurückholen aus dem anderen Land.
01:00:37 - Sind die spanischen Steuerbehörden bei allen Ausländern und Beckham Law Nutzern so streng wie bei Shakira?
Sebastian Wir hatten darüber auch ein separates Video gemacht, über den ganzen Fall mit Shakira. Sind die spanischen Steuerbehörden bei allen Ausländern in Spanien, die gut verdienen, so aggressiv wie bei Shakira, oder ist das wirklich nur weil sie eben so ein ganz bekannter Celebrity ist? Aber ansonsten wird da jetzt eigentlich bei den Beckham Law Nutzern nicht groß nachgefragt, was da passiert?
Svenja Also ich würde mal sagen, das ist weil sie so bekannt ist. Also das ist jetzt nicht bei jedem Ausländer so, dass alles infrage gestellt wird und irgendwelche Prüfungen durchgeführt werden. Aus meiner Erfahrung nicht. Ich meine der Beckham Status ist ja auch ein normaler anerkannter Status, das heißt da bin ich ja nicht inoffiziell in Spanien. Bei Shakira ist es halt so, Künstler können das nicht nutzen und sie hat dann gesagt sie lebt nicht in Spanien, sondern auf den Bahamas und das konnte sie nicht nachweisen. Und die Mitarbeiter, ich weiß es nicht so genau, haben sie hier in Spanien verklagt, weil sie nicht bezahlt hat. Das ist dann natürlich schiewerig zu sagen ich bin nicht hier, wenn ich irgendwelche Mitarbeiter habe, die sagen ich bin die ganze Zeit hier und dann permanent Fotos mit meinen Kindern und meinem Mann machen.
Sebastian Ja, sie war erst 200 Tage im Jahr jeweils in Spanien. Also ich meine, wie ist da ihre Prognose, also ich meine, sie hat jetzt die Einigung abgelehnt mit den Steuerbehörden, November ist der Gerichtstermin. Das sieht ja aus, als ob sie ins Gefängnis gehen würde.
Svenja Ja, also ich weiß nicht. In ihrem Fall finde ich es ziemlich offensichtlich, dass Sie hier war. Also ich weiß nicht, was sie sich da jetzt noch aus dem Ärmel schütteln will. Also ich würde jetzt nicht jedem Ausländer sagen "Hilfe, die Spanier sind ganz streng und ständig hinterher", das ist nicht so der Fall. Also ich habe immer das Gefühl, wenn man mehr oder weniger eine Geschichte erzählt, die plausibel ist und möglich, und vielleicht auch noch der Wahrheit entspricht, dann ist es am besten. Wenn man ein bisschen kooperativ ist, dann ist man auch besser dran, als wenn man jetzt sozusagen nicht zuarbeitet. Ich hab bessere Erfahrungen gemacht, normalerweise ist das dann OK. Und wie gesagt Beckham Regelung-Anwender geben die Steuererklärung ab und die gucken halt also im Prinzip meistens das Arbeitseinkommen an, die Firma hat dann ja auch schon eine Meldung gemacht ans Finanzamt vorher. Dann wird geschaut was hat wer verdient, wieviel hab ich einbehalten und wenn das übereinstimmt, dann ist da keine Rückfrage mehr und dann gucken die nur noch ob man von der Bank Zinsen bekommt. Das kriegen wir auch gemeldet und wenn man jetzt noch Wohnungen in Spanien hat, die man vermietet, dann muss man auch gucken, dass man die da auch mit angibt. Problematisch wird es, wenn was nicht übereinstimmt. Wenn ich z.B. sage, ich habe 50.000 verdient und meine Firma sagt ich hab 100.000 verdient, dann kommen natürlich Rückfragen, was mit dem Rest ist. Wie gesagt, das Ausland muss man eh nicht erklären, also ich hatte noch nie, dass da eine Nachfrage dazu kam.
01:04:05 - Neue Gesetze bei Erbschaft- und Schenkungsteuer für Beckham Law Nutzer?
Daniel Wie sieht es bei der Erbschaft- und der Schenkungsteuer aus? Gibt's etwas Neues oder ist alles so geblieben, wie es vorher warbeim Beckham Law?
Svenja Also die Erbschafts- und Schenkungsteuer muss man in Spanien immer zahlen, egal ob ich in der Beckham Regelung bin oder nicht. In Spanien bin ich immer steuerpflichtig wenn ich etwas geschenkt bekomme oder erbe, auch wenn ich das im Ausland schon gezahlt habe oder auch wenn ich im Ausland nichts zahlen muss. Man muss darauf achten, dass die Schenkung- und Erbschaftsteuer sich nach der Region, wo ich lebe, regelt. Das heißt, wenn ich in Mallorca bin, sind das die Balearen, wenn ich in Barcelona bin, Katalonien usw. Bei Schenkungen gibt es meistens Vergünstigungen von Eltern an Kinder, dann muss man das aber meistens schnell machen, innerhalb von einem Monat ab der Übergabe oder Überweisung von Geld, wenn es um Geld geht. Wenn es um Immobilien geht, dann ab der Übergabe der Urkunde.
Sebastian Genau, ganz wichtiger Punkt, den Sie jetzt ansprechen. Man muss natürlich wissen, dass vielfach Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer auch in Doppelbesteuerungsabkommen nicht geregelt ist. Gerade auch Deutschland hat mit sehr wenigen Staaten diesbezüglich ein Abkommen, das heißt, vielfach muss man doppelt bezahlen, man ist ja auch in Deutschland erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig in den ersten 5 Jahren, wenn man Deutschland verlässt, mit beschränkter Steuer sogar 10 Jahre. Das sind auf jeden Fall Dinge, die man sich gut vorher anschauen muss und möglicherweise überlegen muss, wie man das Unternehmen strukturiert beziehungsweise sein Vermögen strukturiert, hinsichtlich Stiftung oder irgendwelche anderen Dinge. Also ganz wichtiger Punkt: Selbst wenn man Beckham Law nutzt und da viele steuerliche Vorzüge in Anspruch nehmen kann, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer fällt nicht darunter.
Svenja Die Spanier erkennen das schon an, wenn man im Ausland Steuern gezahlt hat und rechnen das auch an. Das einzige Problem ist dann eben das Ursprungsland, also meistens sind meine Mandanten aus Deutschland und bei den Schenkungen machen die meistens das mit 400.000 und zahlen nichts und hier dann plötzlich zu ihrer bösen Überraschung doch. Wenn ich nichts gezahlt habe, kann ich natürlich auch nichts anrechnen, leider.
01:06:24 - Schlussfrage an Svenja Werner
Daniel Guter Punkt noch. Das ist ein extra Thema und auch noch einen extra Podcast vielleicht nochmal wert, wie man sowas im Vorfeld gut planen kann. Wir haben auch schon in einem Podcast darüber gesprochen, haben auch einige Lösungen auf unseren Webseiten, die wir da auch Mandanten empfehlen können, aber es ist ganz wichtig lange vorher, da mit einer guten Planung zu beginnen. Schön also wir haben viel dazu gelernt, es hat sogar länger als 60 Minuten gedauert, das konnten wir nicht ganz einhalten. Eine Frage haben wir trotzdem noch zum Schluss: Wir sprechen ja viel über Menschen, die es ins Ausland zieht, die auswandern und eben jetzt gerade heute zugehört haben, weil Spanien möglicherweise auf der Shortlist steht und vielleicht nicht nur wegen dem Beckham Law, sondern eben einfach, weil es da schön ist. Es ist ja wahrscheinlich auch der Grund, weshalb Sie immer noch dort in Spanien sind oder noch viele andere Gründe. Wir fragen eigentlich alle unsere Gäste immer, wenn Sie denn doch noch mal auswandern würden, welches Land hat es ihnen noch angetan? Also wenn es jetzt doch nicht das schöne Spanien bleibt, wo würden Sie gerne noch mal hinziehen?
Svenja Also ich habe wirklich kein Traumland, wo ich gerne hinziehen möchte. Also wenn, dann würde ich, wenn ich nochmal umziehen müsste, wieder nach Deutschland ziehen, einfach wegen der Familie. Aber ansonsten irgendwo anders, da habe ich jetzt kein spezielles Traumziel.
Daniel Dann ist es also wirklich schön in Spanien. Also dann kann ich nur sagen vielen herzlichen Dank. Also wir haben heute ja schon angedeutet, dass es wahrscheinlich noch einen Grund gibt dann noch in einigen Monaten oder vielleicht in einem Jahr nochmal zu sprechen, wenn Sie die ersten Erfahrungen mit der neuen Gesetzgebung gemacht haben. Da sind wir auch im Namen unserer Mandanten sehr gespannt drauf und werden uns dann noch gerne unterhalten.
Svenja Sehr gut!
Sebastian Ciao, vielen Dank, Frau Werner!
Svenja Bis dann, wiederhören.
Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland, der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht.
Bist du Unternehmer, Freiberufler oder Investor? Zieht es dich schon lange ins Ausland? Mach heute den ersten konkreten Schritt in eine Zukunft mit mehr Geld und mehr Freiheit. Buche ein Beratungsgespräch mit Sebastian und seinen Kollegen. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten wie dich dabei, deine Steuerlast legal zu reduzieren, Vermögen aufzubauen und zu schützen und deine persönliche Freiheit zu maximieren. Profitiere jetzt von unserem Fachwissen und unserem Netzwerk, gehe zu mandatierung.com und werde Mandant zu unserer Kanzlei.