Die Zypern-Organschaft: Ideal für Unternehmer aus Österreich?

Zu Gast: Prof. Dr. Stefan Bendlinger

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In den Medien wird bei der Suche nach Steuersparmodellen für Unternehmer immer wieder die Zypern-Organschaft genannt. Das zypriotische Organschaftsmodell soll insbesondere Unternehmern aus Österreich Vorteile bieten. Im aktuellen Podcast auf Perspektive Ausland erklärt der österreichische Steuerexperte Prof. Dr. Bendlinger, was es mit dem Modell genau auf sich hat. Zusammen mit den Gastgebern Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn beleuchtet er die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte der Zypern-Organschaft. Außerdem gehen wir der Frage nach, was Unternehmen, die sich hinsichtlich dieses Modells im Entscheidungsfindungsprozess befinden, beachten sollten. 

Das zypriotische Organschaftsmodell - Was ist das?

Das zypriotische Organschaftsmodell kombiniert nationalrechtliche und steuerrechtliche Vorteile mit einem günstigen Doppelbesteuerungsabkommen. An ihm sind also zwei Länder beteiligt: Österreich und Zypern

Grundvoraussetzung für das Modell ist eine natürliche, steuerlich in Österreich ansässige Person. Diese natürliche Person gründet in Zypern eine Partnerschaft, die sogenannte Limited Partnership. Darunter befindet sich eine Kapitalgesellschaft, die operativ tätig ist. Die Gewinne der Gesellschaft, die in Zypern günstig besteuert wurden, sind in Österreich aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei.

Zum Vergleich: Das deutsche Mittelstandsmodell

Eine ähnliche Struktur wie beim zypriotischen Organschaftsmodell findet man im Mittelstandsmodell zwischen Deutschland und Österreich. Das deutsche Mittelstandsmodell funktioniert wie folgt: Eine deutsche Kapitalgesellschaft hat in Österreich eine Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft (z. B. einer KG) oder nur eine Betriebsstätte. Diese österreichische Betriebsstätte unterliegt der österreichischen Körperschaftsteuer, die derzeit bei 24 % (Stand: 2023) liegt und im Jahr 2024 auf 23 % gesenkt werden soll. Dieses Ergebnis landet steuerfrei auf Ebene der deutschen GmbH, die ihrerseits von einer Kommanditgesellschaft gehalten wird. Die Gewinne der deutschen GmbH inklusive des steuerfrei zu stellenden Ergebnisses aus Österreich landen nun bei dieser Kommanditgesellschaft. 

Für die Kommanditisten sind die Gewinne der österreichischen Betriebsstätte aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei. Dementsprechend scheiden sie bei der Einkommensteuerbemessungsgrundlage aus, was sich aufgrund des progressiven Einkommensteuer positiv auf diese auswirkt. Somit bietet sich das deutsche Mittelstandsmodell als Einkommensteuer-Sparmodell an, allerdings nur bei tatsächlicher unternehmerischer Tätigkeit in Österreich.

Für wen ist die Zypern-Organschaft geeignet?

Das zypriotische Organschaftsmodell macht dann Sinn, wenn Sie unternehmerisch in Zypern oder von Zypern aus in anderen Staaten (zum Beispiel angesichts der geografischen Nähe in den Maghreb-Staaten) tätig sind. Das bedeutet, Sie haben Ihre unternehmerische Basis tatsächlich in Zypern und können hier Substanz nachweisen. 

Was Sie beachten sollten:

  • Geben Sie als steuerpflichtige Person in Österreich in Ihrer Einkommensteuererklärung die zypriotische Organschaft an, wozu Sie verpflichtet sind, müssen Sie hinsichtlich der Betriebstätigkeit mit Rückfragen rechnen. Anhand Ihres Jahresabschlusses sollten Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass es sich nicht um eine reine Briefkastenfirma handelt. Sie müssen die Betriebstätigkeit in Zypern also glaubhaft belegen können, beispielsweise anhand von realistischen Ausgaben für Ihre Geschäftsräume sowie für Mitarbeiter. 

  • Ein weiteres Indiz für die Finanzverwaltung, dass es sich lediglich um ein Scheinmodell handeln könnte, das entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, bietet Ihre Geschäftsadresse. Diese sollte ebenfalls Ihre geschäftliche Substanz belegen können und Sie nicht als Briefkastenfirma ausweisen, die zusammen mit Hunderten anderen Gesellschaften unter der gleichen Adresse gelistet ist.  

  • Ebenfalls zu bedenken ist, dass sich das zypriotische Organschaftsmodell ausschließlich für natürliche Personen eignet. Andernfalls würde es zur Hinzurechnungsbesteuerung kommen.

  • Beachten Sie bei der Frage, ob sich dieses Modell für Sie lohnt, in jedem Fall auch die Kosten. So fallen einerseits für die Ausgestaltung und den Aufbau der Betriebsstätte in Zypern Kosten an. Andererseits haben Sie laufende Betriebskosten. Dementsprechend ist die Zypern-Organschaft nur dann zu empfehlen, wenn Ihre Umsätze und Gewinne entsprechend hoch sind.

Warum Zypern für dieses Modell besonders gut geeignet ist

Zypern bietet für dieses spezifische Steuersparmodell eine besondere Kombination günstiger Voraussetzungen, die so nur selten zu finden ist. Zum einen handelt es sich um ein Niedrigsteuerland. Zum anderen besteht zwischen Österreich und Zypern ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Entlastung solcher betrieblicher Einkünfte mit der Befreiungsmethode vorsieht. Deutschland und Zypern wiederum haben zwar ebenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, jedoch sieht dieses nicht die Befreiungsmethode vor, sondern die Anrechnungsmethode. 

Hält ein Deutscher in Zypern eine Personengesellschaft, könnte er sich die Gewinne dieser Betriebsstätte folglich nicht freistellen lassen, sondern sie würden an deutsches Steuerniveau angepasst werden. Das heißt, es würde zwar keine Doppelbesteuerung erfolgen, jedoch wäre auch eine Steuerersparnis nicht gegeben. Ebenso verhält es sich beispielsweise auch zwischen den Ländern Österreich und Irland. Geeignet wäre für Österreicher neben Zypern dagegen Malta, allerdings liegen die dort anfallenden Steuersätze höher als in Zypern.

Im Fazit kann das zypriotische Organschaftsmodell für österreichische Unternehmer ein interessantes Instrument sein, um ihre Steuerlast zu reduzieren und ihre unternehmerischen Tätigkeiten international erfolgreich zu gestalten. Ob das Modell für Ihr Unternehmen im Einzelnen tatsächlich Sinn macht, sollte im Einzelfall genau geprüft werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich vor einer etwaigen Umsetzung individuell beraten zu lassen.

Kontaktdaten und Links

Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Webseite: www.icon.at

E-Mail-Adresse: stefan.bendlinger@icon.at 

Telefon-Nr.: +43 732 69412 9274

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Timestamps

00:02:57 - Begrüßung, Vorstellung, Einleitung

00:04:26 - Die Zypern-Organschaft und das deutsche Mittelstandsmodell

00:09:57 - Steuerliche Risiken

00:12:22 - Die betriebliche Tätigkeit im Ausland als Grundvoraussetzung

00:15:12 - Erforderliche Nachweise gegenüber den Finanzbehörden

00:18:37 - Ähnliche Anerkennungskriterien wie bei Holding-Gesellschaften

00:22:17 - In welchen Fällen ist die Zypern-Organschaft ratsam?

00:26:36 Echte Wertschöpfung statt Scheinstruktur

00:34:27 - Kosten und Mindestumsatz beachten

00:38:03 - Ein rein zypriotisch-österreichisches Modell?

00:44:49 - Fazit: Lohnendes Modell bei stimmigen Rahmenbedingungen

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 97: Die Zypern-Organschaft: Ideal für Unternehmer aus Österreich?

Zu Gast: Prof. Dr. Stefan Bendlinger

Stefan Bendlinger: Wie gesagt, es ist Voraussetzung, dass ich eine natürliche Person in Österreich habe, die in Österreich steuerrechtlich ansässig ist. Die natürliche Person gründet in Zypern eine Partnership, eine Limited Partnership und unter dieser Partnership habe ich sozusagen eine Kapitalgesellschaft, die operativ tätig ist. Wann macht das Ganze Sinn? Das Ganze macht Sinn, wenn ich darstellen kann, dass ich wirklich unternehmerisch in Zypern tätig bin oder von Zypern aus in anderen Staaten tätig bin.

Perspektive Ausland: Perspektive Ausland, der Podcast für Unternehmer und Freiberufler, die es ins Ausland zieht. Egal ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung oder Lifestyle Fragen, hier geht's jede Woche zur Sache. Und hier sind deine Gastgeber: Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn.

Daniel: Herzlich Willkommen zu einer weiteren spannenden Episode unseres Podcasts. Heute haben wir ein interessantes Thema aus der Welt der Steuern und Finanzen im Programm, das bei unseren Mandanten aus Österreich vor allem immer wieder angesprochen wird. Wir sprechen vom Zypriotischen Organschaftsmodell, ein Konzept, das ja von einigen Internet-Beratern, sagen wir mal so, als verlockendes Steuersparmodell, besonders für in Österreich Ansässige präsentiert wird. Und wir sind sehr sehr froh, heute mal einen ausgewiesenen Steuerrechtsexperten aus Österreich bei uns zu Gast zu haben. Lieber Herr Professor Bendlinger, herzlich willkommen bei uns! Wir wollen also heute über Fragen sprechen wie: Was ist das eigentlich, das zypriotische Organschaftsmodell? Für wen ist es tatsächlich sinnvoll? Für wen birgt es aber möglicherweise auch Risiken? Welche rechtlichen, finanziellen, steuerlichen Konsequenzen sind bei der Anwendung zu erwarten? Und wie können natürlich unsere lieben Hörer, Hörerinnen, Zuschauer, Zuschauerinnen eine fundierte Entscheidung treffen, wenn sie darüber nachdenken, ob dieses Modell für sie geeignet ist, vielleicht, auch wenn sie gerade in einer Beratung stecken bei irgendjemand, der sagt, das ist das, was du unbedingt machen musst. Ich habe gerade eine Webseite vor mir geöffnet, da schreibt jemand zum Beispiel schon bei 30.000 € - und jetzt halten Sie sich fest - nicht Gewinn, sondern Umsatz pro Jahr, steht hier, ich musste zweimal lesen, würde sich das für jeden rechnen. Das heißt eigentlich, fast jeder in Österreich Ansässige müsste jetzt schon dieses zypriotische Organschaftsmodell einsetzen. Also das sind so Dinge, über die wir heute sprechen müssen, vielleicht auf der einen Seite mit einem Schmunzeln im Gesicht, aber auch durchaus natürlich mit einem gewissen Ernst. Und jetzt am Anfang, das ist bei uns so üblich, geben wir unseren geschätzten Gast immer die Möglichkeit, sich kurz unseren Zuschauern und Zuhörern selbst vorzustellen. Lieber Herr Professor Bendlinger, das wäre jetzt Ihre erste Aufgabe.

00:02:57 - Begrüßung, Vorstellung, Einleitung

Stefan Bendlinger: Vielen Dank, dass ich heute bei diesem Podcast mitwirken darf. Mein Name ist Stefan Bendlinger, ich bin Steuerberater und habe zusammen mit zwei Partnern vor 30 Jahren die ICON Wirtschaftstreuhand GmbH gegründet. Wir haben eine etwas eigenartige Geschichte. Ich hatte meine Wurzeln in der Industrie, war also Head of International Tax eines großen österreichischen Industriekonzerns für 11 Jahre meines Lebens. Dieser Konzern hat sich dann entschieden, die Steuerfunktionen auszulagern. Also habe ich mich mit einem ehemaligen Schulfreund, einem Studienfreund, und einem weiteren Partner entschieden, diese Steuerabteilung einfach zu kaufen und damals waren es etwa 8 Mitarbeiter. Wir haben sozusagen die Stärken, die man halt als Inhouse Lawyer eines Konzerns hat, weiterentwickelt. Wir sind heute 30 Jahre auf dem Markt und feiern am 28. September unser 30-jähriges Jubiläum, beschäftigen über 100 Mitarbeiter mit Standort in Linz und einer Zweigniederlassung in Wien. Darum sind Sie wahrscheinlich auch auf uns gestoßen. Wir haben ein besonderes Faible für internationales Steuerrecht, nicht nur für Modelle, sondern auch ganz profane Abwicklungen von Tochtergesellschaften, Betriebsstätten, Auslandssendungen, Verrechnungspreise, grenzüberschreitende Umstrukturierungen, Mergers und Acquisitions, was alles sozusagen der international tätige Unternehmer braucht.

00:04:26 - Die Zypern-Organschaft und das deutsche Mittelstandsmodell

Daniel: Ja, sehr beeindruckend, vielen Dank. Jetzt würde ich gerne noch mal den Sebastian kurz zum Thema ansprechen. Also Sebastian, ist dir das Organschaftsmodell Zypern-Österreich in deiner Beratungspraxis schon häufig begegnet? Was kannst du dazu sagen oder wie häufig hast du damit zu tun?

Sebastian: Das ist in der Tat so, dass jetzt Mandanten aus Österreich danach immer wieder fragen. Wir waren jetzt noch nie involviert in ein entsprechendes Modell oder bei der Aufsetzung, Konzeption eines solchen Modells. Die Fragen kommen eigentlich immer wieder, ich hatte schon mehrmals danach auch dann mal mich informieren wollen. Man findet aber eben online einfach nichts, außer diese dubiosen Webseiten, wo man dann eigentlich schon gleich sagen, also das kann ja nicht funktionieren, so wie es da geschrieben ist. Auf keinen Fall. Also, irgendwas stimmt nicht. Es gibt sehr wenige seriöse Quellen online, die darüber sprechen. Ich habe dann eben hier die Präsentation von Herrn Professor Wendlinger gefunden, wo er da nicht groß darauf eingeht, aber auf die Risiken natürlich hinweist, in gleicher Weise, wie wir sie auch sehen. Also ja, es ist so ein Dauerbrenner, der immer wieder hochkommt. Ich hab das schon vor Jahrzehnten, will ich fast sagen, zum ersten Mal gehört dieses Modell, ich kenne aber niemanden, der es anwendet. Aber doch werden immer wieder Fragen von Österreichern eben hier an uns gestellt. Gibt es sowas? Macht sowas Sinn? Kann man sowas machen?

Stefan Bendlinger: Grundsätzlich kann man das machen, wir haben ja auch ein prominentes Beispiel zwischen Deutschland und Österreich, Sie kennen das sicher, das sogenannte Mittelstandsmodell, das im Grunde auf gleicher Basis aufbaut wie das zypriotische Organschaftsmodell. All diese Modelle haben gemeinsam, dass man eine Kombination national-rechtlicher, steuerlicher Vorteile mit einem günstigen DBA kombiniert.

Das ist also die Basis des deutschen Mittelstandsmodells. Ich glaube, vielleicht sollten wir auf das eingehen, weil man ein bisschen die Basis hat, was im Verhältnis zu Zypern da funktionieren kann. Das deutsche Mittelstandsmodell. Da hat man eine deutsche Kapitalgesellschaft, hat in Österreich eine Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft aus einer KG oder hält einfach nur eine Betriebsstätte. Das hat zur Folge, dass diese Betriebsstätte in Österreich einer Körperschaftsteuer unterliegt, die wir jetzt gesenkt haben von 25% auf 24% und ab 2024 auf 23%. Das heißt, ich zahle eine österreichische Körperschaftsteuer, dann landet dieses Ergebnis dem Grunde nach steuerfrei auf Ebene der deutschen GmbH. Nur die deutsche GmbH wird ihrerseits wieder von einer Kommandit Gesellschaft gehalten, was international relativ unüblich ist, dass nämlich man mit dieser Kommanditgesellschaft eine Organschaft gründen kann, das heißt, ich hab ganz oben einen Organträger, das ist also meine Kommanditgesellschaft. Darunter habe ich eine Kapitalgesellschaft mit einer österreichischen Betriebsstätte. Das hat jetzt zur Folge, dass die Gewinne dieser deutschen GmbH, inklusive des steuerfrei zu stellenden Ergebnisses aus Österreich, bei der Kommanditgesellschaft landen. Und Sie wissen eine KG ist steuerlich nichts, das ist kein Steuersubjekt, ich rechne die Einkünfte dem dahinter stehenden Gesellschafter, also einem Kommanditisten, zu und plötzlich hat in der deutschen Steuererklärung der Kommanditist ein Betriebsstättenergebnis aus Österreich, das er in Deutschland steuerfrei stellen kann und das dort sozusagen aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage ausgeschieden wird. Und wie Sie wissen, haben wir in Deutschland einen progressiven Einkommensteuertarif mit einem Spitzensteuersatz von etwa 48%. Das heißt, die natürliche Person kommt in den Genuss, durch die österreichische Betriebsstätte in Österreich nur Körperschaftsteuer zahlen zu müssen (das sind 23 bis 24 %) und spart sich sozusagen die deutsche Einkommensteuer. Das ist die Besonderheit des Modells. Aber viele sagen, das macht doch jeder, das funktioniert ja ganz einfach. So ist es leider nicht, denn sie haben einige Voraussetzungen zu erfüllen. Einerseits muss natürlich in Österreich eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden, denn damit sie in das DBA reinkommen, brauchen sie einen Betrieb, sogenannte Betriebsstätte, und das impliziert schon gewerbliche aktive Tätigkeit. Das zweite ist, dass diese Betriebsstätte auch der GmbH zuordenbar sein muss. Also wenn diese GmbH sozusagen eine Mantelgesellschaft ist ohne Substanz, dann wird die Betriebsstätte nicht der GmbH zugerechnet, sondern unmittelbar dem Organträger. Da habe ich wieder nichts davon, denn dann zahlt der Organträger Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Außerdem muss diese Zwischenschaltung der GmbH wirtschaftlich begründet sein. Vorsicht, wenn Sie vorhaben, was uns Österreicher natürlich freut, wenn deutsche Unternehmen Substanz nach Österreich bringen und Funktionen nach Österreich bringen. Kennen Sie wahrscheinlich besser als ich, Sie müssen die stillen Reserven den Wirtschaftsgütern stecken, die Sie dann nach Österreich in die Betriebsstätte bringen, entsprechend besteuern. Und ich erwähne nur am Rande, diese modellhaften Gestaltungen sind seit 2020 aufgrund einer Richtlinie der EU DRC 6 den Finanzbehörden gegenüber zu melden. In Deutschland gibt es etwa in Paragraph 138 der Bundesabgabenordnung eine entsprechende Meldepflicht für aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltung.

00:09:57 - Steuerliche Risiken

Sebastian: Und eines sollte man hier vielleicht auch noch sagen. Sie haben das jetzt natürlich schon gesagt, aber es wurde ja mit der, sag ich mal, mit der Arta, mit der EU Anti Tax Voice, mit der Steuervermeidungsrichtlinie EU, letztlich auch die CFC rules ja oder Hinzurechnungsbesteuerung EU-weit eingeführt. Das heißt, es ist natürlich jetzt sehr wichtig, gerade wenn man aus deutscher Perspektive, aus österreichischer Perspektive wird es vermutlich ähnlich sein, dass die Gesellschaft natürlich, wie wir schon gesagt haben, Aktivitäten auch haben muss, und das sind ja in Deutschland zum Beispiel eine Positivliste hier vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Also Land- und Forstwirtschaft oder Produktion oder solche Dinge. Da gibt es 8 Tätigkeiten. Wenn also die Gesellschaft natürlich im Ausland jetzt nur passiv ist, vermögensverwaltend, dann kommt hier noch die Hinzurechnungsbesteuerung dazu und könnte dann nicht vom günstigen Steuersatz profitieren, sondern müsste dann zusätzlich noch die Lokale, also in Deutschland die deutsche Körperschaftsteuer, beziehungsweise Einkommensteuer, bezahlen.

Stefan Bendlinger: So ist es. Allerdings muss man bedenken, dass natürlich diese Modelle, auch das zypriotische Organschaftsmodell, über das wir dann reden werden, nur funktionieren, wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist. Das heißt, die natürliche Person ist an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt. Und in dem Fall greift die Hinzurechnungsbesteuerung zumindest in Österreich nicht, weil die voraussetzt, dass eine juristische Person, die in Österreich ansässig ist, an einer niedrig besteuerten passiven ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Also insofern würde man mit diesem Modell aus dieser Hinzurechnungsbesteuerung hinauskommen, weil eben dieser CNA und, wie sie sagten, eben nur auf Kapitalgesellschaft Strukturen abstellt.

Sebastian: Genau. In Deutschland gibt es die Hinzurechnungsbesteuerung auch bei natürlichen Personen. Aber wie gesagt, letztlich, dann gibt es nur juristische Personen, und insofern sind ja auch in Ländern wie jetzt zum Beispiel Zypern oder auch Irland CFC letztlich eingeführt worden für juristische Personen, aber eben nicht bei natürlichen Personen.

Stefan Bendlinger: Ja, ist aber international unterschiedlich. Es gibt auch Staaten, die bei natürlichen Personen ähnliche Regelungen anbieten.

00:12:22 - Die betriebliche Tätigkeit im Ausland als Grundvoraussetzung

Daniel: Genau. Jetzt hatten Sie vorhin gerade erwähnt - noch nicht beim zypriotischen Organschaftsmodell - weil wir hängen ja noch bei dem Deutsch-österreichischen Modell sozusagen auch das war interessant, mal kurz zu besprechen, aber auch da haben sie gesagt, funktioniert nur, wenn in Österreich beispielsweise auch Substanz geschaffen wird, das heißt, wenn jetzt also wirklich eine Betriebsstätte gegründet ist. Da kam mir jetzt gerade wieder im Sinn, weil ich die Seite immer noch auf habe, jetzt beim zypriotischen Organschaftsmodell, da steht da so lapidar: "Da mietet man irgendwo ein Büro, stellt einen Schreibtisch rein, hauptsache man hat den Schlüssel, ein abschließbares Zimmer mit einem Schreibtisch drin und schon ist da dieser Punkt der Substanz erfüllt." Wie wird denn sowas in Österreich beispielsweise gehandhabt, wird das kontrolliert? Was haben Sie denn da für Erfahrungen? Wie sind eigentlich die Finanzbehörden aufgestellt?

Stefan Bendlinger: Das ist relativ einfach. Ich meine, das Modell Zypern funktioniert auf ähnlicher Basis, etwas anders als das Mittelstands Modell, aber setzt immer voraus, dass Sie eine betriebliche Tätigkeit im Ausland haben. Dass Sie eine Betriebsstätte haben, auch die Beteiligung an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass diese betrieblich tätig ist. Und selbst im digitalen 21. Jahrhundert haben wir im internationalen Steuerrecht immer noch den Grundsatz, dort wo Sie arbeiten, bezahlen Sie ihre Steuern.

Dort wo die sogenannten OECD “significant people function and risks” gelegen sind, dort müssen Sie ihren Obolus an den Fiskus bezahlen. Das heißt, wenn Sie in der Steuererklärung - und das müssen Sie auch in der österreichischen Steuererklärung abbilden - eine zypriotische Beteiligung an einer Personengesellschaft aufnehmen, stellt sich mit Sicherheit die Frage: Was ist denn das? Und in der Regel wird die Finanzbehörde, bevor Sie die Steuererklärung veranlagt, die natürliche Person fragen: Was machst du in Zypern? Wer macht was in Zypern? Welche unternehmerischen Funktionen hast du in Zypern?

Und wenn ich im Internet lese, dass es sehr einfach ist, der österreichische Finanzbehörden nachzuweisen, dass ich Substanz habe, indem ich ein Büro um 300€ Miete anmiete, und ein Geschäftsführer der 600 € verdient, ihre Funktionen wahrnimmt, und darüber hinaus sozusagen sonst nichts zu tun ist, dann ist das schlicht und ergreifend falsch, fahrlässig, und wäre sogar in Österreich finanzstrafrechtlich zu würdigen. Also das heißt, es ist ja nicht so, dass die Behörde Ihnen nachweisen muss, dass Sie die betrieblichen Funktionen im Ausland erfüllen, sondern Sie müssen das beweisen.

00:15:12 - Erforderliche Nachweise gegenüber den Finanzbehörden

Daniel: Jetzt ist es ja in Deutschland so, jetzt mal zum Beispiel im Bereich der Wegzugsteuer. Das wäre für uns interessant, für die Zuschauer. Wie läuft es in Österreich? Also nehmen wir an zur Wegzugsteuer, Sie bekommen Post vom Finanzamt mit 16 Fragen, die sehr, sehr ins Detail gehen, die Sie beantworten müssen. Wie läuft denn sowas zum Beispiel jetzt in so einem Fall auch in Österreich? Also jetzt nicht zur Wegzugsteuer, sondern in diesem konkreten Fall? Sie müssen beispielsweise Substanz nachweisen, kriegen Sie da einen Fragebogen, oder werden Sie eingeladen zu einem Gespräch? Wie kann man sich das vorstellen? Wie muss ich das nachweisen?

Stefan Bendlinger: Es gibt einen Fragebogen, wo im Detail ganz grundsätzlich abgefragt wird, wo ist die Gesellschaft registriert, wer sind die Geschäftsführer der Gesellschaft - das wird man alles noch beantworten können. Firmenbuchauszüge, die, wie Sie wissen, in Zypern sehr rudimentär sind, das ist alles nachweisbar. Und dann wird in der Regel auch gefordert: Legen Sie den Jahresabschluss dieser zypriotischen Gesellschaft vor. Und dann wird es schon ernst. Denn wenn Sie in diesem Jahresabschluss 300 € Miete drinnen haben, 600 € für einen Geschäftsführer und sonst nur Erlöse drinnen haben, dann wird das nicht auf Substanz hindeuten. Ein österreichischer Betriebsprüfer hat einmal gesagt: Zeig mir deine Bilanz und ich sage dir, was du tust. Denn letztlich bildet sich unternehmerische Tätigkeit immer im Jahresabschluss ab und auch nach zypriotischem Recht brauchen Sie sowohl für die Personengesellschaft, als auch für die vorliegende Limited einen Jahresabschluss, den Sie aufstellen müssen. Und wenn da nichts drinnen ist, dann weist das nicht darauf hin, dass Sie die Substanz haben. Also wir werden auch immer wieder gefragt: Muss ich denn der österreichischen Finanzverwaltung (ähnlich in Deutschland) diesen Jahresabschluss vorlegen? Naja, da kann man darauf sagen: Sie sollten das jedenfalls tun, und Sie müssen es auch tun, weil ähnlich wie in Deutschland, haben wir auch eine Bestimmung, die lautet, "bei Auslandsverhalten gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht". Das ist gesetzlich auch genau festgeschrieben und damit sind Sie gezwungen, alle Sachverhalte, die zur Würdigung eines Tatbestandes, eines Sachverhaltes notwendig sind, die müssen Sie offenlegen. Und um diese Fragen geht es dann.

Und wenn Sie dann einen Geschäftsführer haben, der in Larnaca ein Berufskollege von uns ist, der aber gleichzeitig in 200 anderen Gesellschaften Geschäftsführer ist. Dann wissen Sie, oder dann wird die Vermutung ausgesprochen, dass das ein Briefkasten ist, der nicht steuerlich zu würdigen ist und alle Einkünfte, die im Briefkasten landen, werden letztlich dem Gesellschafter steuerlich zugerechnet.

Sebastian: Und man muss auch mal sagen, also mein Eindruck als Außenstehender hier von der österreichischen Finanz ist also schon, dass die eher noch strenger sind als in Deutschland, was die Prüfung und so weiter anbelangt. Ich kenne das so von ein paar Mandanten. Also man darf das auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen, irgendwie Österreicher, die sind da ganz locker und laid back oder so. Die Sachen müssen schon alle Hand und Fuß haben, weil das Risiko ist enorm. Wenn man hier denkt, man kommt mit irgendwas durch, was nicht 100% den Vorschriften entspricht und den internationalen Gegebenheiten.

00:18:37 - Ähnliche Anerkennungskriterien wie bei Holding-Gesellschaften

Stefan Bendlinger: Richtig. Und auch die Rechtsprechung. Also erstens müssen wir mal sagen, Zypern, Malta, Irland sind also durchaus Staaten, die aus der Sicht der österreichischen Finanzverwaltung eine gewisse Skepsis auslösen. Das muss man ganz offen sagen. Und wir haben ein aktuelles, brandaktuelles Urteil, da ging es zwar nicht um das zypriotische Organschaftsmodell, sondern schlicht und ergreifend um die Frage, ob eine zyprische Holdinggesellschaft als EU Gesellschaft berechtigt ist, Eine KESt-Entlastung in Österreich zu kriegen. Und zwar ging es da um eine milliardenschwere Investition, die ein Drittstaaten-Konzern über Zypern an einem österreichischen Konzern getätigt hat. Das ging über mehrere Instanzen und hat sich über viele Jahre gezogen. Da hat der Verwaltungsgerichtshof im März 2023 geurteilt und hat gesagt, diese Holding Gesellschaft erkennen wir nicht als Gesellschafter an, als steuerrechtlichen Gesellschafter, der zur Entlastung von KESt berechtigt ist, denn der macht ja nix außer reine Vermögensverwaltung, hat keine Arbeitskräfte beschäftigt, kann nicht nachweisen, dass er betrieblich tätig ist, hat keine Betriebsräumlichkeiten, außer jene, die bei einem Treuhänder gelegen sind. Es gibt keine wirtschaftlichen oder sonstigen Gründe, die für die Zwischenschaltung dieser Gesellschaft Sinn machen. Der einzige Grund ist die Entlastung innerhalb der EU aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie und Weiterleitung der Dividenden irgendwohin. Sie wissen ja, Zypern erhebt ja bei Outbound Dividenden, also bei der Weiterleitung der Gewinnausschüttungen, keine Kapitalertragsteuer. Das ist natürlich für den Investor, der außerhalb der EU ansässig ist, höchst attraktiv.

Sebastian: Genau, also wir hatten zu diesem spezifischen Problem, was Holdinggesellschaften anbelangt im Ausland, auch schon eine konkrete Folge gemacht. Und das ist natürlich auch ein wichtiger Punkt, eine Problemlage, auf die grundsätzlich bei solchen, ich sage jetzt mal Sitzstaaten wie Malta, Zypern und so weiter auch hier hinzuweisen ist. Denn wie Sie schon gesagt haben, es gibt zwar die EU Mutter-Tochter-Richtlinie, aber in gewisser Weise, damit man die in Anspruch nehmen kann, sind auch bestimmte Bestimmungen zu erfüllen. Wir haben es oftmals bei Personen, die zum Beispiel in Dubai wohnen und dann in Deutschland investieren wollen. Man sagt dann: OK, dann wohne ich in Dubai, gründe eine zypriotische Holding, und die gründet wiederum eine deutsche GmbH und dann kann ich quellensteuerfrei Dividenden von Deutschland nach Dubai ausschütten. Was genau dann nicht funktioniert, aufgrund der Tatsache, die Sie gerade beschrieben haben. Das ist jetzt ein anderes Thema mit der Organschaft, aber man muss eben ganz genau wissen, dass die Steuerbehörden natürlich sensibilisiert sind. EU hin oder her. Ja, also natürlich gibt es Niederlassungsfreiheit in der EU, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, diese ganzen Richtlinien, die letztlich eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften inklusive Beteiligung in der EU ermöglichen sollen. Aber eben nur, wenn das keine künstlichen Strukturen sind, die zur Steuervermeidung etabliert wurden. Es muss eben tatsächlich was dahinter stehen, es muss Substanz haben.

Stefan Bendlinger: Genau, ich habe das nur deswegen erwähnt, dieses Holding Gesellschaftsmodell, weil die Kriterien, die angelegt werden zur Anerkennung einer Gesellschaft und zur Funktion einer Gesellschaft, die gleichen sind wie bei einer Betriebsstätte oder Personengesellschaft.

00:22:17 - In welchen Fällen ist die Zypern-Organschaft ratsam?

Daniel: Jetzt kommt natürlich wahrscheinlich den meisten Zuschauern und Zuhörern die Frage schon vielleicht seit einigen Minuten: Wenn das alles so ist, wie jetzt der Professor Wendlinger hier erläutert, ist denn das jetzt nur ein Fantasie Begriff "zypriotisches Organschaftsmodell" oder gibt es wirklich auch echte Anwendungsfälle, bei denen das funktioniert, bei denen vielleicht auch geraten ist, dieses Modell zu verwenden? Also wie sieht es dann in der Praxis aus? Gibt es jetzt Mandanten, wo Sie sagen würden, also wenn diese Situation so ist, ist das eine tolle Sache, macht das, weil da funktioniert das gut und da wäre das auch eine Empfehlung wert?

Stefan Bendlinger: Ja, schauen Sie, jedes Modell und jede Gestaltung ist im Grunde legal, wenn ich die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfülle. Aber schauen wir uns vielleicht für die Zuhörer und die Zuschauer mal das Modell an, wie es denn eigentlich ausschaut. Wie gesagt, es ist Voraussetzung, dass ich eine natürliche Person in Österreich habe, die in Österreich auch steuerrechtlich ansässig ist. Würde ich eine GmbH als obersten Gesellschafter nehmen, hätte das relativ wenig Sinn, dann würden so auf Ebene der GmbH steuerfrei Zypern Einkünfte einfließen können, ich hätte aber bei der Ausschüttung dann in Österreich, die innerstaatlichen 27,5 %. Daher brauche ich eine natürliche Person. Die natürliche Person gründet in Zypern eine Partnership, eine Limited Partnership, das bedarf einer weiteren Gesellschaft, die sozusagen den Vollhafter stellt, nennen wir sie die Limited 1, die ist gar nicht beteiligt an dieser Personengesellschaft, sondern der Kommanditist, der Teilhafter, der nur mit seiner Einlage haftet, der Österreicher. Und unter diese Partnership habe ich sozusagen eine Kapitalgesellschaft, die operativ tätig ist. Wann macht das ganze Sinn? Das ganze macht Sinn, wenn ich darstellen kann, dass ich wirklich unternehmerisch in Zypern tätig bin oder von Zypern aus in anderen Staaten tätig bin. Wir hatten einen Fall, wo es also darstellbar war, dass der Unternehmer sehr viel im arabischen Raum zu tun hat, in Nordafrika, die geografische Nähe ist ein Thema gewesen. Er hat dort Mitarbeiter gehabt, die für ihn Vertriebsfunktionen wahrgenommen haben. Der hat also tatsächlich Produkte vertrieben in diesem Raum, hat das konzentriert über Zypern und das ist ok. Das lässt sich darstellen. Das heißt, dort, wo ich eine Kongruenz habe zwischen den Handlungen und den Gewinnen, die dort anfallen und die ich dort versteuere, ist das völlig okay. Oder wir haben das Beispiel gebracht mit einer Tauchschule, wenn jemand eine Tauchschule in Zypern betreibt, kann er das tun, dann arbeitet er ja dort nur bei der Tauchschule. Da bezweifle ich, dass das ausreichend Gewinne abwirft, um die Compliance mit dem Modell zu erfüllen. Denn diese 10.000 € bis 15.000 €, die im Internet herum kursieren, die das Aufsetzen der Struktur in Zypern kostet, das ist die halbe Wahrheit. Denn wenn Sie den österreichischen Steuerberater beauftragen, dass er dieses Modell auch gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzt, dann kostet das ein Vielfaches von dem, und dann rede ich eben gar nicht über allfällige Rechtsmittelverfahren, die er dann führen muss. Aber wie gesagt, überall dort, wo ich Zypern als Hub einsetzen kann, wo ich Zypern als meine unternehmerische Basis darstellen kann. Oder der Schriftsteller, der dann vielleicht sogar noch dorthin zieht, muss aber dann auswandern, sozusagen Zypern, das funktioniert, und ich sage immer dazu, wenn jemand auf dieses Organschaftsmodell scharf ist, dann sollte er darüber nachdenken, dass er wahrscheinlich auch seine persönlichen Lebensverhältnisse verändern muss. Denn wenn er diese Gesellschaft führen will, muss er faktisch auch in Zypern sein. Und nicht nur auf Urlaub dort, sondern regelmäßig dort die Geschäfte steuern, die Geschäftsleitung führen, und nicht durch einen Treuhänder das machen lassen. Aber wie gesagt, wenn ich Zypern als meine Basis nehme, als unternehmerische Basis, dann kann das sehr wohl funktionieren.

00:26:36 Echte Wertschöpfung statt Scheinstruktur

Sebastian: Und die Substanz, die muss im Grunde ja letztlich dem entsprechen, was der gesunde Menschenverstand einem sagt. Also wenn ich einen Geschäftsführer einstelle, dann braucht der ein ganz normales Geschäftsführer Gehalt, was auch immer ein Geschäftsführer in Zypern verdient. Vielleicht 3000 €, vielleicht 5000 € im Monat. Ich muss da Mitarbeiter haben, die Wertschöpfung, wie Sie gesagt haben, muss dort stattfinden. Es kann nicht einfach sein, dass die Mitarbeiter nur Bleistifte spitzen oder so. Sondern es muss eben wirklich dort dann das Business gemacht werden, ich brauche dort Geschäftsräume und so weiter und sofort. Ja, also man muss sich das vorstellen wie einen richtigen Betrieb. Also alles was künstlich ist und Scheinstruktur, so tun als ob und nach dem Motto "Wie komm ich da mit dem möglichst geringem finanziellen Einsatz im Grunde durch, das es gerade eben legal ist", ist im Grunde die komplett falsche Denkweise, denn das funktioniert ohnehin nicht. Ja, das ist ja nicht im Sinne des Erfinders, sondern im Grunde genommen, wenn man, wie Sie schon gesagt haben, dort tatsächlich einen guten wirtschaftlichen Grund hat, ein Unternehmen zu etablieren, dann wird man wahrscheinlich keine Schwierigkeiten haben, sich zu rechtfertigen. Oder vielleicht auch Schwierigkeiten, aber am Ende wird es gelingen. Aber wenn es eben eine Scheinstruktur ist, und jeder kann sehen, dass es eine Scheinstruktur ist, dann werden solche Sachen nicht funktionieren, werden zur Steuerfalle und haben dann alle möglichen ernsthaften Konsequenzen. Auch wenn hier sozusagen dann noch Gestaltungsmissbrauch und so weiter im Raum steht.

Stefan Bendlinger: Vollkommen richtig. Es ist natürlich auch branchenspezifisch. Ich als Stefan Wendlinger und Geschäftsführer der Econ könnte natürlich Folgendes machen. Ich könnte mir ein kleines Büro in Zypern anbieten, physisch dort präsent sein, das müsste man natürlich auch ausreichend dokumentieren, wie immer, mit Fotos oder was immer, mit Flugtickets von Wien nach Larnaca und könnte dort meine Stellungnahmen, meine Gutachten physisch anfertigen, sozusagen an meine Mandanten von Zypern aus mailen.

Und dann wäre der Gewinn, den ich mit der Rechnung Stunde mal Stundensatz erwirtschafte, in Zypern zu versteuern, weil ich ja dort eine feste Geschäftseinrichtung habe. Und ich könnte das elegant dem österreichischen Staat zeigen, das wär völlig ok. Das Problem, das ich zu lösen haben werde, ist, dass ich nachweisen muss, dass ich tatsächlich in Zypern war. Aber wenn Sie das jetzt umlegen auf andere Geschäftstätigkeit, wenn Sie ein Produktionsunternehmen sind und Ihre Produktionsgewinne nach Zypern verlagern wollen, dann müssen Sie dort produzieren, ist ja völlig egal. Sie wissen vielleicht, dass Playmobil, dieser Spielzeugkonzern, in Malta produziert. Das ist völlig okay oder Hilti produziert seine Maschinen in Liechtenstein. Wenn Sie von Österreich nach Liechtenstein fahren, fahren Sie an den Anlagen vorbei, das ist völlig legal. Wird gearbeitet, kann die Wertschöpfung, die aus diesen Tätigkeiten resultiert, dann natürlich in Liechtenstein, oder in unserem Beispiel jetzt, in Zypern anfallen. Aber nur so zu tun, als würde ich, das funktioniert nicht. Vielleicht der Hinweis zur Substanz ganz profan: Wir hatten einen Betriebsprüfer, das war ein Schlauer. Der hat einfach die Adresse dieser zypriotischen Personengesellschaft und der darunter hängenden Kapitalgesellschaft gegoogelt. Und wenn Sie eine Adresse in Google eingeben, finden Sie auf der linken Seite auch eine Leiste, wo Sie sehen, welche Unternehmen dort sind, und da waren dann 100 Unternehmen angesiedelt und oben hat ein Unternehmensberater gestanden. Also klar, ich mein, die Vermutung spricht dafür, dass da nichts ist außer eine händische Funktion der Piraten und der Briefkasten, ähnlich wie dieses berühmte Gebäude im Keller.

Daniel: Ja, auch ich hab solche ähnlichen Berichte natürlich im Internet gelesen, wobei natürlich dann die Berater, also eine Seite wie gesagt, ein Berater, der dieses Modell aktiv anbietet, schreibt dann: "Wir machen das jetzt schon für viele Mandanten und die geben das seit 3 Jahren alles schön brav in ihrer Steuererklärung an und ist seit 3 Jahren nichts passiert." Das heißt, die Finanzbehörden in Österreich haben also nicht gemuckt, sondern haben das alles geschluckt. Jetzt ist meine Frage: Wie beruhigt kann man denn da so eine Sache angehen? Wie lange rückwirkend kann denn sowas dann doch noch mal auf die Füße fallen? Nehmen wir mal an, jemand hat das jetzt gemacht, hört jetzt zu, hat gerade eine zypriotische Organschaft, was würde man denn dem raten? Also es hat jetzt ein Jahr funktioniert, ein zweites Jahr funktioniert. Kann man dann sagen, im dritten Jahr kann ich ruhig schlafen oder wie?

Stefan Bendlinger: Richtig aufgesetzt, kann man ruhig schlafen. Aber es ist grundsätzlich so: Nehmen wir das Extrembeispiel, es befindet sich in Zypern nichts außer 3 registrierte Gesellschaften. Tatsächlich werden die Geschäfte von Österreich aus geführt, man kann nicht nachweisen, dass Substanz da ist. Die Jahresabschlüsse schauen nicht gut aus, es sind besonders administrative Aufwendungen drinnen und sonst nur Erlöse. Also gehen wir mal von dieser Situation aus, dann sind Sie wahrscheinlich in Österreich in der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung, was gleichzeitig auslöst, dass die Verjährungsfrist 10 Jahre ist, also die Finanzbehörde 10 Jahre zurückgehen kann. Und der Umstand, wir hören das immer wieder, Herr Taborek, Herr Sauerborn, wir hören das immer wieder: "Ist ja nichts passiert, ich habe einen sehr guten Freund, der macht das schon seit 5, seit 10 Jahren. Da ist nichts passiert." Das kann einfach damit zusammenhängen, dass einfach die Finanzbehörden Personalprobleme haben. Also mehr jetzt als vorher noch, dass man es einfach nicht angesehen hat. Das heißt aber nicht, dass man sicher sein kann. Nur weil es bisher nicht geprüft worden ist, heißt das nicht, dass es korrekt ist und dass man dort und da nicht eingreifen kann. Also unsere Empfehlung ist, nicht in diese Krankheit zu verfallen und sozusagen zu sagen, "ist ja aufgesetzt, ist ja nichts passiert. Machen wir so weiter, das vielleicht auch noch in einer frecheren Art und Weise." Aber Sie sehen schon, ich bin sehr restriktiv, was diese Modelle betrifft. Und das Wort Modell impliziert ja, dass es einmal grundsätzlich ein Modell ist, das mit Leben gefüllt werden muss. Weil ich, ganz offen gesagt, mehr Modelle scheitern gesehen habe, als solche, die tatsächlich funktionieren. Funktionieren tun wirklich nur die, wo die Personen auch wirklich bereit sind, den Schritt zu setzen und zu sagen: Ich gehe auch persönlich nach Zypern und kümmere mich um das, was ich dort tue. Aber von Österreich, und das ist ja der Reiz an diesem zypriotischen Modell, dass ich in Österreich leben kann und in Zypern etwas tue und trotzdem die Einkünfte mit nur 12,5% zypriotische Steuer belastet bekomme. Das ist der Charme an dem Ganzen. Weil der Österreicher tut sich ja schwer, wahrscheinlich auch der Deutsche, seine Lebensqualität aufzugeben. Es ist ja nicht so, dass man in Zypern nicht gut leben kann, aber im Grunde ist es in Österreich schon schön, am Arlberg Ski zu fahren, in Wien in die Oper zu gehen und in Salzburg kann man gut in den Seen schwimmen. Und diese Lebensqualität will der geborene Österreicher ungern aufgeben.

Sebastian: Jemand, der jetzt eine solche Gesellschaft eben gegründet hat und jetzt, nachdem er Ihnen zuhört, wird ihm klar, dass das wahrscheinlich zu Problemen führen könnte, wenn hier jemand da genau drauf schaut, das überprüft. Dem würden wir natürlich empfehlen, sich in Österreich mit seinem Rechtsanwalt oder Steuerberater zu beraten, was jetzt das beste Vorgehen ist. Selbstanzeige, Gesellschaft schließen, was auch immer. Dazu muss man sich dann beraten lassen.

00:34:27 - Kosten und Mindestumsatz beachten

Stefan Bendlinger: Richtig. Ich meine, wir hatten auch schon Fälle, wo der Mandant gekommen ist und gesagt hat, jetzt wird mir aber etwas unwohl, was kann ich tun? Solange die Behörde nicht ermittelt, kann er eine Selbstanzeige machen und da muss halt alles offenlegen und versteuern. Das muss jedem klar sein, der dieses Modell sich auswählt, dass das Konsequenzen hat und dass das etwas kostet. Wie gesagt, diese 30 000 € Umsatz, entschuldigen Sie mir den Ausdruck, völliger Schwachsinn. Denn allein das Aufsetzen des Modells unter Berücksichtigung der österreichischen Kosten, das überschreitet die 30 000 € Umsatz bei Weitem. Und daher empfehle ich auch jedem, egal welches Modell es ist, aber insbesondere dieses zypriotische Modell, sich hinzusetzen, einen Excel-File aufzumachen und einen Businessplan zu machen. Das heißt, über welche Umsätze reden wir? Über welchen Aufwand reden wir? Über welche Gewinne reden wir? Wie hoch ist die tatsächliche Steuerersparnis? Was ist das Delta zwischen einer ganz normalen Struktur in Österreich und einer Struktur unter Zwischenschaltung eines ausländischen Rechtsgebildes? Und wenn Sie das seriös machen, kommen Sie insbesondere bei den One-Man-Shows zu dem Schluss, dass sich das wahrscheinlich nicht rechnet und selbst wenn Sie eine Risikokomponente einrechnen, rechnet sich das überhaupt nicht. Also es muss schon etwas da sein, dass ich entsteuern kann, aber das ist sicher nicht 30.000 € Umsatz.

Sebastian: Jetzt ist auch hier ein wichtiger Punkt, wenn Sie hier schon über die Anwendbarkeit dieses Modells sprechen oder wann es infrage kommen würde. Das man es natürlich, wie gesagt, nur verwenden kann letztlich, wenn es tatsächlich unternehmerische Tätigkeiten gibt. Also was nicht funktionieren würde, wenn ich es richtig verstehe, sind zum Beispiel die, die sagen, ich mach jetzt da in Zypern eine Firma, die macht dann mein Krypto Trading, dann muss ich es in Österreich nicht versteuern, da mache ich Krypto Trading in der zypriotischen Limited und dann kann ich dann hier letztlich die 12,5% Steuern in Österreich bezahlen. Oder die macht Kapitalanlagen anderer Art, Aktien, ETF oder sowas. Also sowas alles würde nicht funktionieren.

Stefan Bendlinger: Ja, aus einem einfachen Grund. Ich sag es nochmals: Das Betriebsstätten Modell ist ein Betriebsstätten Modell. Das setzt voraus, dass ich einen Betrieb habe und das, was von Ihnen erwähnt worden ist, Handel mit Aktien, ETF, mit Titeln, Wertpapieren und so weiter, das ist keine aktive Tätigkeit aus österreichischer Sicht, sondern Vermögensverwaltung. Und wenn eine Personengesellschaft nur in der Vermögensverwaltung tätig ist, vermittelt sie dem Gesellschafter keinen Betrieb. Sodass die Einkünfte dieser Personengesellschaft steuerlich unmittelbar dem Gesellschafter zugerechnet werden. Und damit funktioniert sowas nicht. Das wäre also kein Anwendungsfall für das zypriotische Organschaftsmodell. Da brauche ich wirklich etwas, da muss ich etwas tun, da muss ich etwas Betriebliches tun, produzieren, Dienstleistungen erbringen, Oder wie Sie gesagt haben Handel mit Krypto Assets, aber im Handel mit Krypto Assets, kommt es auch drauf an, wo sitzt denn der, der das macht. Und der sollte, so blöd das jetzt klingt, wenn er in Zypern Steuern zahlen will, und in Österreich nicht Steuern will, dann muss er in Zypern sitzen.

00:38:03 - Ein rein zypriotisch-österreichisches Modell?

Daniel: Ja, macht Sinn. Jetzt ist ja dann die Frage trotzdem nochmal. Also all das mit dem zypriotischen Organschaft Modell wird ja überhaupt möglich, so ist das Modell ja entstanden, weil es das DBA zwischen Österreich und Zypern eben hergibt. Darauf letztendlich basiert es ja. Und jetzt kommt trotzdem natürlich die Frage auf, ist da irgendwas in dem DBA drin, was so anders ist als im DBA zwischen Österreich und anderen Ländern oder könnte man das Modell eigentlich genauso gut auch mit einigen anderen Ländern aufbauen?

Stefan Bendlinger: Ja, Voraussetzung ist, wie schon einleitend erwähnt, dass wir es mit einem Niedrigsteuerland zu tun haben auf der einen Seite und andererseits ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem niedrig Land besteht, dass für die Entlastung von solchen betrieblichen Einkünften die Befreiungsmethode vorsieht. Und das ist eine Kombination, die ist eher selten. In Österreich haben wir sie teilweise und hatten sie etwa mit den Emiraten und haben es eben mit Zypern, dass wir ein ganz normales UEC konformes DPA haben, ohne besondere Mißbrauchsabwehrklassen, eine haben wir drinnen neuerdings. Mit Deutschland zum Beispiel funktioniert das deswegen nicht, weil eben im DBA zwischen Deutschland und Zypern vorgesehen ist, dass die Doppelbesteuerung durch die Anrechnungsmethode entlastet wird. Das heißt, wenn ein Deutscher in Zypern eine Personengesellschaft halten würde, könnte er diese Betriebsstättengewinne nicht sich freistellen lassen unter Progressionsvorbehalt, sondern sie würden hoch geschleust auf das deutsche Steuerniveau und von der deutschen Steuer könnte er dann diese 12,5% zypriotische Steuer anrechnen. Das wars dann aber schon. Mit Irland, funktioniert es auch von österreichischer Seite nicht, weil wir da auch die Anrechnungsmethode sozusagen haben. Mit Malta würde es im Grunde auch funktionieren, allerdings ist die Steuerbelastung für Betriebsstätten von Österreichern etwas höher, sodass sich das nicht so unbedingt rentiert. Wie gesagt, diese Kombination muss ich haben: Niedrigbesteuerung in einem Staat und Steuerentlastungen auf der Befreiungsmethode im anderen Staat. Und das ist der Grund, warum eben da Österreich attraktiv ist, weil das östliche BMF tendenziell die Doppelbesteuerung bei Aktiv Einkünften durch die Befreiungsmethode entlastet.

Sebastian: Jetzt ist ja Zypern auch für Österreich jetzt distanzmäßig weit weg, aber es liegen doch letztlich vor der Haustür ja viele Länder in Osteuropa, die ja auch attraktive Steuersätze haben. Auch ja das Mittelstandsmodell in Deutschland ist ja auch häufig hier ins Gespräch gekommen, wenn es um Personengesellschaften in Osteuropa geht. Wäre das denn zum Beispiel auch eine möglicherweise naheliegendere Alternative zum zypriotischen Modell auch für österreichische Mandanten dieses Organschaftsmodell zum Beispiel zu verwenden mit einem osteuropäischen Land?

Stefan Bendlinger: Im Grunde schon. Sie müssen eines bedenken, dass dieses Mitunternehmer-Konzept, also die transparente Besteuerung einer Partnership oder einer Kommanditgesellschaft, ein Produkt ist, das wir hauptsächlich im zentraleuropäischen Raum kennen, in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Zum Beispiel besteuert Tschechien, Ungarn, die Slowakei oder Rumänien eine Personengesellschaft deutscher oder österreichischer Prägung wie eine Kapitalgesellschaft. Das hat aber jetzt zur Konsequenz, dass wenn ich, als natürliche Person, an einer ungarischen Personengesellschaft beteiligt bin oder an einer slowakischen Personengesellschaft beteiligt bin, dass die Länder die Gewinnzuweisung, also was wir als Betriebsstätten Ergebnis besteuern, als Dividenden qualifiziert haben. Und da habe ich in der Regel eine Kapitalertragssteuer von bis zu 15 % drauf. Und damit sind die Modelle weniger attraktiv im Verhältnis zu Staaten, die sozusagen dieses Mitunternehmerschaft Konzept kennen und die Ausschüttung nicht als Dividende behandeln. Das macht Zypern nicht und das macht Deutschland nicht. Und auch die Schweiz nicht. Und daher sind diese Osteuropa-Modelle nicht so attraktiv wie das Zypern-Modell.

Sebastian: Interessant.

Stefan Bendlinger: Das ist eigentlich der Hintergrund, weil sie immer eine Kapitalertragssteuer drauf haben. Das kann immer noch niedriger natürlich sein, je nach Höhe der Einkünfte, als die progressive österreichische Einkommensteuer, aber in der Regel ist das Delta, sozusagen die Steuerarbitrage, deutlich geringer.

Sebastian: Interessant, ja. Damit ist schon klar natürlich, dass das DBA in Zypern für diese Regelung jetzt besonders vorteilhaft ist, unter der Annahme eben, dass man hier auch die Bedingungen erfüllen kann, um es konform nutzen zu können.

Stefan Bendlinger: Ich meine, ein osteuropäisches Land, das sehr stark genutzt wird, um auf das zurückzukommen, ist die Slowakei. Da gibt es eine hybride Gestaltung, weil in der Slowakei eine Kommanditgesellschaft mit einer KG vergleichbar ist und als Kapitalgesellschaft besteuert werden kann, wenn Österreich das transparent sieht. Da kann man sehr elegant Beteiligungen durch österreichische Gesellschaften, die über eine KS gehalten werden, entsteuern. Das ist ein komplexes Modell und setzt aber Ähnliches voraus wie das Zypern Organschaftsmodell. Das da in der Slowakei tatsächlich was passiert, was aber natürlich wesentlich leichter ist. Von Wien ist man in einer Dreiviertelstunde in Bratislava. Also da kann man schon was darstellen.

Sebastian: Und wie hoch wäre jetzt da die Besteuerung zum Beispiel in der Slowakei?

Stefan Bendlinger: In der Slowakei haben sie auf Ebene der Kapitalgesellschaft, glaube ich, jetzt derzeit 20%. Aber das Besondere ist, dass sie die Dividenden, die sie in Österreich von einer österreichischen Beteiligung mit 27,5% besteuern müsste, wesentlich günstiger besteuert bekommen über den Weg der slowakischen Kommanditgesellschaft. Das Modell ist eine KS, an der sie Kommanditist und an einer österreichischen GMBH beteiligt sind. Die GMBH Ausschüttung in Österreich steuerfrei, auch in der Slowakei steuerfrei und als Österreicher entnehmen Sie die Gewinne aus der österreichischen Beteiligung aus der KS als Betriebsstättengewinn und haben damit eine deutlich niedrigere Steuer.

Daniel: Klingt interessant. Und der Vorteil ist natürlich auch, dass ich von Österreich mit dem Auto in die Slowakei fahren kann.

Stefan Bendlinger: Ja, da sind Sie in einer Stunde ganz locker. Nach Zypern müssen Sie den Flieger nehmen. Das dauert von Wien, glaube ich, auch 3 Stunden, um dort zu sein.

Daniel: Interessant. Schön.

00:44:49 - Fazit: Lohnendes Modell bei stimmigen Rahmenbedingungen

Sebastian: Also ich glaube abschließend sollten wir vielleicht nochmal darauf hinweisen, Daniel, du hast ja anfangs diesen Kommentar hier letztlich zitiert von der Webseite, dass sich das irgendwie ab 30 000€ und so weiter lohnt... Also ich würde jetzt hier Fazit ziehen. Ja, dieses Modell funktioniert, unter den richtigen Rahmenbedingungen. Aber natürlich aufgrund der Kosten für die Gestaltung, sowohl für die Gestaltung als natürlich dann auch für die laufende Substanz, wie gesagt man muss einen Betrieb richtig aufbauen und so weiter - lohnt es sich natürlich nur, wenn man wirklich dort auch dann erhebliche Umsätze und Gewinne realisieren kann in Zypern. Ansonsten wird es sich finanziell nicht rentieren.

Stefan Bendlinger: Vielleicht auch abschließend: Eine One-Man-Show wird sich sehr schwertun, die Voraussetzungen zu erfüllen. Das muss man ganz offen sagen. Wenn ich ein Einzelunternehmer bin ohne Mitarbeiter, dann werde ich es schwer haben, dieses Modell hinzukriegen. Einzelpersonen empfehlen wir das auch in keiner Weise. Denn wie will eine in Österreich lebende Person Substanz in Zypern schaffen, wenn er keine Mitarbeiter hat?

Daniel: Dem können wir uns natürlich nur anschließen.

Sebastian: Vielleicht eine Frage, eine abschließende Frage habe ich noch: Also wie wird denn das Ganze hier von der österreichischen Steuerverwaltung auch betrachtet, sind das hier Modelle, wo man sich jetzt sagt, ja, wir müssen jetzt mal hier das Doppelbesteuerungsabkommen mal hier nachverhandeln, um hier Missbräuche zu vermeiden? Ist es besonders irgendwie auf dem Radar der österreichischen Finanz? Oder ist im Grunde das letztlich so ein Nischenproblem, dass man sagt, die Auswirkungen der Steuern sind so klein, da brauchen wir uns nicht damit zu beschäftigen?

Stefan Bendlinger: Na gut, das Nachverhandeln des DBAs, das würde man natürlich immer wieder gerne tun, aber das stößt natürlich dann schon auf Widerstand aus Zypern, weil die natürlich schon Interesse haben, dass die Rahmenbedingungen so bleiben, wie sie jetzt sind. Ich glaube, dass das Waffenarsenal der Finanzverwaltung, sowohl der Österreicher als auch der Deutschen sehr, sehr groß ist und immer mehr bestückt wird, wo uns ja auch die EU dabei hilft, jetzt der Entwurf vorliegt, wo eine Briefkastengesellschaft nicht mehr anerkannt werden soll. Das alles spielt ja der Finanzverwaltung in die Hände, solche Gestaltungen sozusagen zu bekämpfen. Also ich glaube, dass es jetzt kein riesen Thema ist, dieses zypriotische Geschäftsmodell in Österreich und die, die es machen, reden nicht viel darüber, offen gesagt. Und die Behörden bemühen sich natürlich, DBAs zu ändern, ich glaube aber nicht, dass das zypriotische Organschaftsmodell dramatisch geändert wird. Es wurde durch dieses multilaterale Instrument geändert. Sie kennen das, man hat ja aus dem BEPS-Projekt der OECD die DBA rechtlichen Bestimmungen in ein multilaterales Instrument gegossen und erst vor kurzem ist eben zum Beispiel dieser Principle Purpose, dass diese Missbrauchsabwehrbestimmung auch in das DBA Österreich-Zypern gekommen und diese Bestimmung ermöglicht ja Österreich das Abkommen partiell oder insgesamt nicht anzuwenden, wenn eine Gestaltung als missbräuchlich qualifiziert wird und wenn der Wesentliche oder einer der wesentlichen Gründe für eine Gestaltung die Steuerersparnis und die Nutzung des Abkommens ist. Und wenn wir uns die Fälle anschauen, die wir diskutiert haben, die reine Briefkasten Fälle sind, dann macht es sich ja Österreich leicht. Der einzige Grund für dieses Partnership Modell ist hier die Steuerersparnis und damit muss ich auf Basis dieses Paragraph 29 Absatz 9 des DBA gar nicht gegen mich gelten lassen können. Also ich glaube, man hat so viele Abwehrmechanismen, dass es gar nicht notwendig ist, das DBA entsprechend anzupassen.

Daniel: Ja, also dann sind wir wirklich dankbar, dass wir gemeinsam mit Ihnen dann für unsere Zuschauer und Zuhörer mal Klarheit in dieses Thema geschaffen haben. Das wurde langsam Zeit, muss man einfach sagen. Weil die Menge der Falschinformationen oder unklaren Informationen einfach zunimmt, viele natürlich auch verunsichert sind. Insofern bleibt mir nur, Ihnen nochmals zu sagen: Vielen herzlichen Dank. War sehr informativ.

Sebastian: Gerne, gerne. Herr Bendlinger, wir werden natürlich auch einblenden und in den Shownotes erwähnen, wie sich interessierte Mandanten direkt an Sie wenden können. Sie sind ja Spezialist auf dem Gebiet in Österreich. Wenn also österreichische Mandanten sich mit solchen Strukturen oder Ähnlichen auseinandersetzen möchten und darüber nachdenken, wie sie diese implementieren können, können sie sich natürlich, dann nehme ich an, an Sie wenden und an Ihre Kanzlei. Sie sind dann der richtige Ansprechpartner, um da entsprechend zu beraten.

Stefan Bendlinger: Ja, ich bin keine One-man-Show. Wir haben etwa 30 Mitarbeiter mit internationalem Steuerrecht beschäftigt. Aber es beruht auch auf Gegenseitigkeit, wenn es sich ergibt, Sie sind auch Spezialisten für internationale Staatsstrukturen, dann werden wir natürlich auch auf Sie gerne zukommen.

Sebastian: Gerne.

Daniel: Dann also nochmals vielen herzlichen Dank.

Stefan Bendlinger: Ich bedanke mich. Ich wünsche Ihnen noch in Großbritannien und Griechenland alles Gute. Bleiben Sie gesund und haben Sie einen schönen Sommer.

Sebastian: Vielen Dank. Wiederhören. Tschüss

Daniel: Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland, der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Übrigens, wenn ihr keines unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren-Button und auf die Glocke. Auch über Kommentare, Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.

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