Krypto & Steuerpflicht nach Auswanderung
Viele Personen, die Deutschland verlassen und in ein Land mit niedrigen Steuern umziehen, begegnen häufig neuen steuerlichen Herausforderungen, besonders wenn sie weiterhin Vermögenswerte wie Kryptowährungen besitzen. Die Regelungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht spielen hier eine zentrale Rolle, da sie bestimmen können, ob und wie lange nach dem Wegzug weiterhin Steuern in Deutschland zu zahlen sind.
Speziell im Bereich von Kryptowährungen bleibt vieles unklar: Die aktuellen Gesetze und Einschätzungen divergieren, und es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, wie Einkünfte aus digitalen Währungen steuerlich einzustufen sind. Die Unsicherheiten betreffen sowohl die Frage, wie lange deutsche Steuerregeln nachwirken, als auch den Umgang mit Spekulationsfristen und internationale Doppelbesteuerungsabkommen.
Key Takeaways
Wegzug aus Deutschland kann eine erweiterte Steuerpflicht auslösen.
Regeln zur Besteuerung von Krypto-Vermögen sind bislang uneinheitlich.
Fachkundige steuerliche Beratung ist bei Auswanderung und Kryptohandel unerlässlich.
Grundlagen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht
Begriffsbestimmung und gesetzliche Regelungen
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Personen, die aus Deutschland auswandern und dabei wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behalten. Rechtsgrundlage bildet dabei § 2 des Außensteuergesetzes. Für Steuerpflichtige heißt das, dass bestimmte Einkünfte weiterhin der deutschen Besteuerung unterliegen – etwa, wenn Anteile an deutschen Unternehmen im Ausland gehalten werden.
Im Fokus stehen hierbei Einkünfte, die nicht als „ausländische Einkünfte“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten. Entscheidend ist, dass weder der Standort des Depots noch die Lagerung der Vermögenswerte im Ausland automatisch ausländische Einkünfte begründen. Eine besondere Relevanz entsteht bei Anlagen wie deutschen Aktien oder schwer eindeutig zuordenbaren Werten wie Kryptowährungen.
Bedeutung beim Wegzug aus Deutschland
Wer als deutscher Staatsangehöriger ins Ausland zieht – insbesondere in Länder mit niedrigen Steuersätzen oder als digitaler Nomade – kann auch nach dem Wegzug für bestimmte Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Diese Regelung greift für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Verlassen des Landes.
Bestimmte Sachverhalte, etwa das Halten eines Wertpapierdepots mit deutschen Aktien, führen auch bei Wohnsitz im Ausland zur weiteren deutschen Besteuerung. Auch wenn das Depot zum Beispiel in der Schweiz liegt, ist dies ohne Bedeutung für die Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Die Steuerpflicht bezieht sich explizit auf Erträge aus deutschen Quellen oder nicht klar ausländischen Einkünften.
Voraussetzungen für das Eintreten der Steuerpflicht
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht wird ausgelöst, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland: Zum Beispiel, wenn Beteiligungen an deutschen Unternehmen bestehen.
Bestimmte Schwellenwerte: Die betreffenden Vermögenswerte müssen mehr als 154.000 Euro betragen oder 30 Prozent des gesamten Vermögens übersteigen.
Arten der Einkünfte: Nach der gesetzlichen Definition gilt die Steuerpflicht für Einkünfte, die nicht als ausländische Einkünfte eingeordnet werden können.
Gerade bei Kryptowährungen besteht Unsicherheit, da diese nicht eindeutig einem Land zugeordnet werden können. Bei Überschreiten der genannten Schwellenwerte und fehlender klarer länderspezifischer Zugehörigkeit kann auch für Kryptovermögen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht entstehen. In solchen Fällen wird empfohlen, die deutschen steuerlichen Haltefristen zu beachten und sich an fachkundige Berater zu wenden.
Voraussetzung
Anteile an deutschen Unternehmen
Keine eindeutige Zuordnung zu Ausland
Fortbestehen inländischer Interessen
Schwellenwert / Merkmal
154.000 € oder > 30 % des Gesamtvermögens
Betrifft v. a. Kryptovermögen
10 Jahre nach Wegzug aus Deutschland
Wichtig: Die genaue steuerliche Behandlung ist im Einzelfall zu prüfen, insbesondere bei Kryptowährungen, da es hier unterschiedliche Einschätzungen gibt.
Steuerliche Einordnung von Krypto-Assets
Unterscheidung von Krypto-Vermögenswerten
Kryptowährungen lassen sich nicht eindeutig einem bestimmten Land zuordnen. Sie existieren dezentral auf der Blockchain, wodurch ihr steuerlicher Sitz schwer festzulegen ist. Anders als Aktien mit klarer Herkunft fehlen bei Krypto-Coins eindeutige nationale Anknüpfungspunkte.
Dieser Umstand führt zu Unsicherheiten in der steuerlichen Einordnung. Weder der Ort der Handelsplattform noch der Standort des Besitzers gibt klare Hinweise auf das steuerliche Heimatland des Assets.
Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung
Die steuerrechtliche Einstufung von Kryptowährungen im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist bisher ungeklärt. Eine eindeutige Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen steht noch aus.
Folgende Punkte sind dabei unklar:
Ob Krypto-Assets als ausländisches oder inländisches Vermögen gewertet werden
Welche Regelung bei der Spekulationsfrist (Ein-Jahres-Haltefrist) gilt
Ob beim Verkauf in den zehn Jahren nach Wegzug weiterhin eine Steuerpflicht entsteht
Ohne klare Vorgaben ist für Betroffene besondere Vorsicht geboten.
Unterschiedliche Auffassungen bei Fachleuten
Fachleute im Steuerrecht vertreten unterschiedliche Meinungen zur Behandlung von Krypto-Vermögen:
Ansicht
Krypto fällt unter Steuerpflicht
Krypto folgt dem Standortprinzip
Argumentation
Krypto gilt mangels Zuordnung als nicht-ausländisches Wirtschaftsgut und ist steuerpflichtig, wenn Schwellen überschritten werden.
Kryptowährungen sind am Wohnsitz des Inhabers zu versteuern und würden nicht zwingend unter deutsche Besteuerung nach Wegzug fallen.
Bis zu einer Klärung durch die Finanzverwaltung raten viele erfahrene Steuerberater dazu, sich strikt an die in Deutschland geltenden Haltefristen zu halten. Steuerzahler sollten sich individuell beraten lassen, da bestehende Unsicherheiten zu erheblichen Risiken führen können.
Bedeutung der Spekulationsfrist bei Kryptowährungen
Die Spekulationsfrist spielt bei Kryptowährungen im Zusammenhang mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht eine wichtige Rolle. Wer nach Deutschland ausgezogen ist und unter diese Regelung fällt, muss sich genau an die deutschen steuerlichen Vorgaben zur Haltefrist halten.
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn der Wert der Kryptoanlagen über 154.000 Euro oder 30 % des Gesamtvermögens liegt, bleibt die Steuerpflicht in Deutschland bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug bestehen. Das bedeutet im Klartext: Veräußern Personen ihre Kryptowährungen mit einer Haltefrist von weniger als einem Jahr, können deutsche Steuern auf die Gewinne anfallen – selbst wenn der Wohnsitz längst im Ausland ist.
Eine besondere Herausforderung ergibt sich daraus, dass Kryptoassets keinem bestimmten Land zugeordnet werden können. Anders als bei Aktien, die klar einem Land zugeordnet sind, existieren Kryptowährungen auf der Blockchain und sind somit global verteilt. Eine eindeutige steuerliche Einordnung bleibt daher bisher aus, da das Bundesfinanzministerium hierzu noch keine abschließende Klarstellung geliefert hat.
Es gibt zwei zentral abweichende Meinungen unter Steuerexpert:innen:
Einige meinen, Kryptowährungen fallen wegen der fehlenden Länderzuordnung unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Andere vertreten die Ansicht, dass Kryptowerte am Steuerwohnsitz des Inhabers besteuert werden sollten.
Bis zu einer offiziellen Klärung empfiehlt sich, die einjährige Haltefrist einzuhalten, um mögliche Risiken einer Steuerpflicht in Deutschland zu vermeiden. Wer unsicher ist, sollte die individuelle Situation mit einer spezialisierten Steuerberatung abstimmen.
Tipp: Wer seinen Wohnsitz in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verlegt, profitiert oft von klareren Regelungen. Dort kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht durch internationale Abkommen ausgeschlossen werden.
Voraussetzung
Krypto-Veräußerung < 1 Jahr
Krypto-Veräußerung > 1 Jahr
Wohnsitz in DBA-Land
Konsequenz
Steuerpflicht in Deutschland möglich
Steuerfreiheit möglich
Meist keine deutsche Steuerpflicht
Steuerliche Auswirkungen für Personen mit neuem Wohnsitz im Ausland
Fortdauer der Steuerpflicht bei Wegzug
Auch nach einem Umzug ins Ausland besteht in bestimmten Fällen weiterhin eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Wer signifikante wirtschaftliche Interessen im Inland behält, etwa ein Vermögen, das mehr als 154.000 Euro beträgt oder mehr als 30 Prozent des Gesamtvermögens ausmacht, bleibt für bestimmte Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig – und das bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug.
Folgende Einkünfte sind besonders relevant:
Einkunftsart
Zinsen aus Deutschland
Gewinne aus dem Verkauf deutscher Aktien
Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Aktien
Steuerpflicht in Deutschland
Ja
Ja
Nein
Es ist wichtig hervorzuheben: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft nur Einkünfte aus deutschen Quellen, wie zum Beispiel Aktien deutscher Unternehmen. Für amerikanische, schweizerische oder andere ausländische Wertpapiere greift diese Regelung nicht.
Behandlung von Kapitalerträgen aus digitalen Vermögenswerten im Ausland
Bei der Besteuerung von Kryptowährungen im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht gibt es Unsicherheiten. Kryptowerte lassen sich keinem Land eindeutig zuordnen, da sie auf der Blockchain gespeichert sind und somit keinem nationalen Territorium unterliegen. Die Zuordnung gestaltet sich kompliziert, da auch Börsen lediglich Schlüssel und keine Coins selbst verwalten.
Eine Übersicht zu den aktuellen Positionen:
Unklare steuerrechtliche Einstufung: Kryptovermögen könnten unter die Regelungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht fallen, sofern sie einen bedeutenden Teil des Vermögens ausmachen.
Unterschiedliche Expertenmeinungen: Einige Fachleute empfehlen, die einjährige Spekulationsfrist beim Verkauf von Kryptowährungen weiterhin zu beachten. Andere argumentieren, dass Kryptowährungen stets am Wohnsitz des Eigentümers steuerlich zugeordnet werden.
Mögliche Doppelbesteuerungsabkommen: In manchen Ländern, wie etwa der Schweiz, können nationale Steuerregelungen durch solche Abkommen außer Kraft gesetzt werden.
Hinweis: Es wird geraten, fachkundige steuerliche Beratung einzuholen, bevor Dispositionen bezüglich Kryptowährungen im Ausland getroffen werden, da die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist.
Internationale Besonderheiten und Abkommen zur Doppelbesteuerung
Zusammenarbeit mit ausländischen Steuergesetzen
Im Zusammenhang mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht spielt das internationale Steuerrecht eine zentrale Rolle. Bestimmte Einkünfte, etwa aus dem Verkauf deutscher Aktien, bleiben auch nach dem Wegzug aus Deutschland bis zu zehn Jahre steuerpflichtig. Diese Bestimmungen greifen vor allem, wenn wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen und Grenzwerte (wie über 154.000 Euro oder mehr als 30 % des Gesamtvermögens) überschritten werden.
Bei Kryptowährungen entsteht Unklarheit, da sie keinem Land eindeutig zugeordnet werden können. Steuerliche Bewertung von Kryptowährungen hängt daher nicht direkt vom Aufenthaltsort oder dem Land der Börse ab, sondern orientiert sich an deutschen Vorgaben zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Steuerexperten vertreten hierzu unterschiedliche Ansichten, da bisher keine vollständige Klarstellung durch die Finanzbehörden vorliegt.
Ansätze zur Einschränkung der deutschen Steuerpflicht
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind ein wichtiges Instrument, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und die deutsche Steuerpflicht zu reduzieren. Wer in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen auswandert, kann davon profitieren, dass diese Abkommen internationalen Vorrang vor nationalen Vorschriften haben. In vielen Fällen wird dadurch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht aufgehoben oder erheblich eingeschränkt.
Eine Übersicht der relevanten Ansätze:
Möglichkeit
DBA mit neuem Wohnsitzland
Auswahl des Zuzugslandes
Steuerliche Beratung
Wirkung
Vorrang des Abkommens, oft Wegfall der deutschen Steuerpflicht auf bestimmte Einkünfte
Länder wie die Schweiz bieten vorteilhafte Regelungen für den steuerfreien Verkauf bestimmter Assets
Individuelle Lösungen und Vermeidung von Fehlern durch professionelle Unterstützung
Für Kryptowährungen ist es besonders ratsam, die Situation im jeweiligen Abkommensstaat zu prüfen, da die Einstufung weiter je nach Land unterschiedlich sein kann. Das Einholen fachkundiger Beratung ist hier unerlässlich, um Risiken und offene Fragen rechtssicher zu klären.
Empfehlungen und ungelöste Aspekte
Bedeutung qualifizierter steuerlicher Beratung
Individuelle Beratung durch erfahrene Steuerberater und spezialisierte Anwälte ist bei der Besteuerung von Krypto-Vermögen im Ausland unerlässlich. Gerade bei Unsicherheiten zur Einordnung von Kryptowährungen unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht empfiehlt es sich, die jeweilige Einschätzung eines Steuerexperten einzuholen.
Fachliche Unterstützung: Bei steuerlichen Fragen zu Krypto-Anlagen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit auf Krypto spezialisierten Beratenden, insbesondere, wenn hohe Summen oder komplexe Vermögensverhältnisse betroffen sind.
Konsequente Einhaltung der Vorgaben: Wird aus Vorsicht eine Haltefrist von mindestens einem Jahr empfohlen, sollte diese Regelung befolgt werden, um steuerliche Risiken in Deutschland zu vermeiden.
Tipp: Die Beratung sollte schriftlich dokumentiert werden, damit im Zweifel ein Nachweis gegenüber den Behörden vorliegt.
Option
Einhaltung der Haltefrist
Sofortverkauf ohne Beratung
Vorteil
Minimiert Steuerpflicht
Schneller Zugang zu Erträgen
Risiko
Verlängerte Kapitalbindung
Mögliche Nachversteuerung
Noch nicht abschließend geregelte Fragen des Finanzministeriums
Mehrere steuerliche Fragestellungen rund um Krypto-Assets im Kontext der erweiterten beschränkten Steuerpflicht sind weiterhin ungeklärt. Es bestehen unterschiedliche Auslegungen unter Fachleuten, weil das Bundesfinanzministerium hierzu bisher keine endgültigen Vorgaben veröffentlicht hat.
Beispielhafte Unsicherheiten:
Die Zuordnung von Kryptowährungen zu einem bestimmten Land ist technisch kaum möglich.
Ob und wann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für Krypto-Vermögen im Ausland greift, hängt weiterhin von jeweiligen Einzelfallinterpretationen ab.
Wesentliche Punkte, die noch geklärt werden müssen:
Anerkennung von Haltefristen für Kryptowährungen im Ausland
Anwendung der doppelten Besteuerungsabkommen im Kontext von Krypto-Investments
Klare Richtlinien, wann eine Zuordnung zu „nicht-ausländischem“ Einkommen vorliegt
Bis zur Veröffentlichung verbindlicher Leitlinien durch das Finanzministerium bleibt diese rechtliche Lage offen und erfordert eine individuelle steuerliche Einschätzung.