10 Steuerfakten Schweiz: Was Auswanderer wissen müssen

Viele Menschen entscheiden sich jedes Jahr für einen Umzug in die Schweiz, sei es aus beruflichen Gründen oder für einen Neuanfang. Die Schweiz bietet zahlreiche Vorteile, darunter ein stabiles politisches System, hohe Sicherheit und ein attraktives Steuersystem, das jedoch einige besondere Regelungen mit sich bringt.

Gerade beim Thema Steuern gibt es wichtige Aspekte, die zukünftige Auswanderer beachten sollten. Besonderheiten wie AHV-Pflichten, die Vermögenssteuer und spezielle Anforderungen an Unternehmer können bei einem Wechsel ins Schweizer Steuersystem überraschend sein und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung.

Key Takeaways

  • Grundkenntnisse der Schweizer Besteuerung sind für Auswanderer notwendig.

  • Steuerpflichten betreffen Vermögen, Einkommen und soziale Absicherung.

  • Unternehmer und Privatpersonen sollten auf steuerliche Besonderheiten achten.

Grundlagen der Schweizer Besteuerung

Die Besteuerung in der Schweiz unterscheidet sich deutlich von anderen Ländern und hängt maßgeblich vom gewählten Kanton und der jeweiligen Gemeinde ab. Es gibt mehrere staatliche Ebenen, auf denen Steuern erhoben werden: Bund, Kanton und Gemeinde.

Wichtige Aspekte der Besteuerung:

  • Die Steuerbelastung variiert stark je nach Wohnort.

  • Neben Einkommenssteuern besteht eine Vermögenssteuer, die auf weltweites Vermögen erhoben wird.

  • Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist für alle verpflichtend, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.

Steuerart

Einkommenssteuer

Vermögenssteuer

AHV

Besonderheiten

Progressiv, variiert je nach Kanton/Gemeinde

Meldepflicht für sämtliche Vermögenswerte

Beitragspflicht auch für nicht Erwerbstätige

Unternehmer und Anteilseigner von Kapitalgesellschaften sind ebenfalls zur AHV-Zahlung verpflichtet, oft in Höhe von zehn Prozent ohne Beitragsobergrenze. Auch private Zuzügler müssen AHV entrichten, sofern das Rentenalter noch nicht erreicht ist.

Bei der Vermögenssteuer gelten progressiv ansteigende Sätze, die Freibeträge sind jedoch niedrig angesetzt. Typische Steuersparemodelle, z.B. durch Dividendenausschüttungen statt Gehalt, sind nicht zulässig – entsprechende Beiträge müssen dennoch abgeführt werden.

Wer in der Schweiz lebt, muss zudem berücksichtigen, dass für bestimmte Auslandsbezüge wie betriebliche Renten weiterhin eine erweiterte, begrenzte Steuerpflicht in Deutschland bestehen kann. Dies ist besonders bei einem Wegzug aus Deutschland relevant.

AHV-Verpflichtungen beim Wegzug

AHV-Einzahlungen für Privatpersonen

Nach dem Wegzug in die Schweiz bleibt die AHV-Pflicht auch für nicht erwerbstätige Privatpersonen bestehen, sofern das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht wurde. Die Höhe der jährlichen Beiträge richtet sich nach dem Vermögen, wobei bei hohen Vermögenswerten bis zu 25.000 CHF pro Jahr fällig werden können. Diese Beiträge betreffen insbesondere Personen mit erheblichen Vermögenswerten, zum Beispiel ab acht Millionen Franken.

Wichtige Punkte:

  • Betrifft auch Privatpersonen ohne Arbeitseinkommen

  • Beitragshöhe abhängig vom Vermögen

  • Maximale Beitragssumme beträgt 25.000 CHF jährlich

Alters- und Hinterlassenenversicherung für Selbstständige und Geschäftsführer

Im Gegensatz zu Deutschland sind in der Schweiz auch Unternehmer und Geschäftsführer grundsätzlich beitragspflichtig in der AHV. Dies umfasst nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Inhaber, Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Der Beitragssatz beträgt 10 % des Einkommens und wird – sofern kein Angestelltenverhältnis besteht – vollständig vom Unternehmer selbst getragen.

Überblick:

  • Beitragspflicht unabhängig vom Beschäftigungsstatus

  • Fester Prozentsatz von 10 % des Einkommens

  • Keine Beitragsobergrenze für hohe Einkommen

Gewinnausschüttungen und Sozialversicherungsabgaben

Es ist unzulässig, das Gehalt niedrig anzusetzen und stattdessen größere Summen als Dividende auszuschütten, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Die Schweizer Behörden werten solche Konstruktionen als Umgehungstatbestand. In diesem Fall wird die Dividende als lohnähnlicher Bezug eingestuft und mit AHV-Abgaben belegt.

Zu beachten:

  • Dividenden können AHV-beitragspflichtig sein

  • Steuersparmodelle diesbezüglich sind rechtlich untersagt

  • Die korrekte Deklaration des Einkommens ist entscheidend

Bereich

Privatpersonen

Unternehmer/Geschäftsführer

Dividenden/Sozialversicherung

Beitragspflicht

Ja

Ja, 10 % des Einkommens

Ja, im Einzelfall

Spezielle Hinweise

Bis zu 25.000 CHF jährlich, abhängig vom Vermögen

Keine Beitragsobergrenze

Dividenden unterliegen ggf. ebenfalls der Beitragspflicht

Vermögensbesteuerung in der Schweiz

Pflicht zur Offenlegung des Vermögens

In der Schweiz müssen alle Privatpersonen ihr gesamtes Vermögen offenlegen. Dies umfasst neben Bankguthaben und Immobilien auch Wertgegenstände wie Gold, ausländische Vermögenswerte und sogar Tiere. Ausgenommen sind lediglich Haushaltsgegenstände.

Die Offenlegungspflicht gilt unabhängig vom Einkommen und betrifft sowohl Inländer als auch Zugezogene. Wer nach Schweiz zieht, muss bereits bei der Anmeldung sein gesamtes Vermögen, auch aus dem Ausland, vollständig angeben.

Ermittlung und Höhe der Vermögensabgabe

Die Vermögensabgabe in der Schweiz wird auf Basis des deklarierten Nettovermögens erhoben. Der Steuersatz ist gestaffelt und variiert stark zwischen den Kantonen. In vielen Fällen liegen die Steuersätze im Bereich von 0,5 % bis 0,6 %, wobei einige Kantone geringere oder etwas höhere Sätze anwenden.

Eine Übersicht:

Kanton

Zürich

Andere Kantone

Typischer Steuersatz (ungefähr)

0,5 – 0,6 %

0,2 – 1,0 %

Die Freibeträge sind normalerweise niedrig angesetzt, wodurch schon bei mittlerem Vermögen eine Steuerpflicht entsteht. Anders als bei anderen Steuern wird auch auf nicht ertragbringende Vermögenswerte, wie etwa Gold oder nicht realisierte Gewinne aus Wertpapieren, die Vermögensabgabe fällig.

B-Bewilligung und Steuerliche Ansässigkeit

Anforderungen an den Aufenthalt

Die B-Bewilligung setzt voraus, dass sich die Person mindestens 183 Tage pro Kalenderjahr tatsächlich in der Schweiz aufhält. Ein längerer Aufenthalt außerhalb des Landes führt dazu, dass die B-Bewilligung entzogen werden kann.

Unfreiwillige Abwesenheiten, wie berufliche Reisen im Auftrag eines Arbeitgebers, werden dabei nicht als fehlende Präsenz gewertet. Die effektive Wohnsitznahme und eine tatsächliche Lebensführung in der Schweiz sind Grundvoraussetzungen für den steuerlichen Wohnsitz.

Wichtige Punkte:

  • Mindestens 183 Tage Anwesenheit pro Jahr erforderlich

  • Aufenthaltsunterbrechungen aufgrund von Arbeit (unfreiwillig) zählen nicht als Abwesenheit

  • Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt müssen klar in der Schweiz liegen

B-Bewilligung aus Sicht digitaler Nomaden

Die B-Bewilligung eignet sich nicht für Lebensmodelle mit häufigen und längeren Auslandsaufenthalten, wie sie bei digitalen Nomaden üblich sind. Wer die Mindestaufenthaltsdauer nicht erfüllt, verliert die Aufenthaltsbewilligung.

Vergleich

Kriterium

Erforderliche Anwesenheit

Flexibilität

Zulässige Abwesenheit

B-Bewilligung Schweiz

183 Tage/Jahr

Niedrig

Nur unfreiwillige Abwesenheiten

Geeignet für digitale Nomaden

Nein

Hoch benötigt

Regelmäßige Abwesenheit unzulässig

Fazit: Wer primär ortsunabhängig arbeitet, erfüllt mit der B-Bewilligung nicht die Voraussetzungen für eine dauerhafte und rechtssichere Präsenz in der Schweiz.

Umfassende Steuerregelungen und Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

Ausgedehnte eingeschränkte Steuerpflicht

Bei einem Wegzug nach Schweiz greifen besondere steuerliche Vorschriften, die eine verlängerte eingeschränkte Steuerpflicht vorsehen. Diese Regelung bleibt bis zu fünf Jahre nach dem Verlassen Deutschlands bestehen.

Kernpunkte:

  • Deutschland behält für bestimmte Einkünfte weiterhin umfassende Steuerrechte.

  • Die Regelungen basieren auf Absprachen im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Auch nach Umzug sind ehemalige Steuerpflichtige in Deutschland bezüglich bestimmter Einkommensarten weiterhin steuerlich erfasst.

Eine Übersicht möglicher betroffener Einkünfte:

Einkunftsart

Renten

Betriebsrenten

Sonstige Altersvorsorgeleistungen

Besteuerung in Deutschland möglich

Ja

Ja

Ja

Steuerliche Behandlung von Altersrenten und betrieblichen Versorgungen

Nach dem Umzug in die Schweiz sind Alters- und Betriebsrenten weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Wer etwa eine Betriebsrente erhält und davon ausgeht, nur die schweizerische Steuer entrichten zu müssen, irrt.

Wichtige Hinweise:

  • Über das Doppelbesteuerungsabkommen hinaus behält Deutschland das Recht, solche Bezüge zu besteuern.

  • Für viele Auswanderer bedeutet das, dass Zahlungen aus betrieblichen Versorgungen oder Renten weiterhin in Deutschland besteuert werden, obwohl sie bereits in der Schweiz wohnen.

Wichtig ist, sich vor dem Umzug mit den konkreten steuerlichen Konsequenzen zu beschäftigen, um Überraschungen bei Rentenbezug oder anderen Versorgungsleistungen zu vermeiden.

Wichtige praktische Schritte beim Umzug in die Schweiz

Bildung und Schulsystem in der Schweiz

Das Schweizer Bildungssystem unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen System. Kinder starten mit dem Kindergarten, gefolgt von der Primarschule, der Sekundarstufe I und anschließend möglichen weiterführenden Bildungswegen wie Gymnasium oder Berufslehre.

Ein wichtiger Hinweis: Die Schulpflicht sowie der Ablauf können je nach Kanton variieren. Es empfiehlt sich, die jeweiligen kantonalen Bestimmungen genau zu prüfen.

Tabelle: Übersicht Schweizer Schulsystem

Stufe

Kindergarten

Primarschule

Sekundarstufe I

Weiterführende Wege

Alter

4–6 Jahre

6–12 Jahre

12–15 Jahre

ab 15 Jahren

Besonderheiten

Einstieg ins Bildungssystem

Grundlegende schulische Ausbildung

Differenzierung nach Leistung

Gymnasium, Berufslehre, Mittelschulen

Suche nach Wohnraum und Immobilienerwerb

Der Wohnungsmarkt in der Schweiz ist besonders in Städten wie Zürich oder Genf sehr angespannt. Mietwohnungen sind oft schnell vergeben, und die Anforderungen an die Unterlagen sind hoch.

Wichtige Schritte bei der Wohnungssuche:

  • Frühzeitige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen (inkl. Betreibungsauszug)

  • Gegebenenfalls Anmeldung bei lokalen Immobilienportalen

  • Schnell auf Angebote reagieren

Beim Immobilienkauf sollten Interessenten regionale Unterschiede im Preisniveau beachten. Es gibt zudem spezielle rechtliche Vorgaben für den Immobilienerwerb durch Ausländer, insbesondere in touristischen Regionen oder bei Zweitwohnungen.

Obligatorische Krankenversicherung

In der Schweiz gilt eine Pflicht zur Krankenversicherung. Jede Person mit Wohnsitz muss innerhalb von drei Monaten nach Zuzug eine Krankenversicherung abschließen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Es gibt eine Vielzahl an Anbietern, die unterschiedliche Grundtarife anbieten.

  • Die Kosten variieren je nach Franchise (Selbstbehalt), Leistungsumfang und Kanton.

  • Familienangehörige müssen separat versichert werden.

Ein Vergleich der Prämien und Leistungen lohnt sich, da die monatlichen Beiträge insbesondere in Ballungsgebieten hoch ausfallen können. Qualifizierte Beratung kann helfen, passende Tarife zu wählen.

Steuerliche Besonderheiten für Unternehmer

Unternehmer und Geschäftsführer, die in die Schweiz ziehen, müssen besondere steuerliche Regelungen beachten. In der Schweiz sind alle, auch Selbstständige und Gesellschafter, verpflichtet, Beiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zu zahlen. Der Beitragssatz beträgt in der Regel 10 % des Einkommens und unterliegt keiner Obergrenze.

Wichtige Punkte für Unternehmer:

  • AHV-Pflicht: Auch für Dividenden oder niedrige Geschäftsführergehälter gilt, dass AHV auf das gesamte Einkommen fällig wird, wenn vermutet wird, dass dadurch Sozialabgaben umgangen werden.

  • Keine Beitragsbemessungsgrenze: Der Prozentsatz bleibt unabhängig vom Einkommen gleich, außer bei sehr geringem Gewinn.

  • Vermögenssteuer: Schweizer Unternehmer zahlen eine jährliche Vermögenssteuer, deren Höhe vom Kanton und der jeweiligen Gemeinde abhängt. Die Steuer ist progressiv aufgebaut und die Freibeträge sind im internationalen Vergleich eher niedrig.

Thema

AHV

Steuervermeidung

Vermögenssteuer

Besonderheit für Unternehmer in der Schweiz

10 % auf das Einkommen, auch auf Dividenden, keine Obergrenze

Gestaltungsmöglichkeiten wie in Deutschland sind nicht zulässig

Pflicht zur Angabe und Besteuerung fast aller Vermögensarten

Unternehmer sollten daher bei der Steuerplanung neben den niedrigen Steuersätzen auch diese zusätzlichen Abgaben berücksichtigen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Speziell für Gesellschafter, Geschäftsführer oder Selbstständige ist eine genaue Kenntnis der AHV-Regelungen und der kantonalen Unterschiede unerlässlich.

Vor- und Nachteile des Schweizer Steuersystems

Das Schweizer Steuersystem bietet einige Vorteile, aber auch Herausforderungen, die sorgfältig bedacht werden sollten. Einer der größten Pluspunkte ist die im Vergleich zu Deutschland häufig geringere Steuerbelastung. Viele Zuziehende profitieren von niedrigeren Einkommenssteuersätzen und einer transparenten, föderalen Struktur, bei der man je nach Kanton und Gemeinde die Steuerbelastung gezielt beeinflussen kann.

Ein weiterer Vorteil ist die wirtschaftliche Stabilität der Schweiz. Die Kombination aus hoher Sicherheit, Pünktlichkeit des öffentlichen Verkehrs und einer demokratischen Verfassung machen das Land aus steuerlicher Sicht attraktiv. Besonders für Fachkräfte und Unternehmer ist das System oft von Vorteil, da höhere Nettoeinkommen möglich sind.

Nachteile ergeben sich unter anderem durch die obligatorische AHV-Beitragspflicht (Alters- und Hinterlassenenversicherung) auch für nicht-Erwerbstätige unter dem Rentenalter. Die Beiträge können sich je nach Vermögen bis zu 25'000 Franken pro Jahr belaufen. Unternehmer, Geschäftsführer und Anteilseigner einer GmbH oder AG müssen zusätzlich 10 % Sozialabgaben entrichten, wobei diese Abgaben nicht gedeckelt sind.

Eine weitere Herausforderung stellt die Vermögenssteuer dar. Diese wird auf das gesamte weltweite Vermögen erhoben, wobei die Freigrenzen relativ niedrig sind. Selbst Sachwerte wie Gold oder Anteile werden besteuert. Die Sätze liegen meistens unter 1 %, aber je nach Vermögenshöhe sind jährliche Zahlungen von mehreren tausend Franken keine Seltenheit.

Eine Übersicht bietet folgende Tabelle:

Vorteil

Niedrige Steuersätze im internationalen Vergleich

Steuerbelastung abhängig von Wohnort

Klare föderale Struktur und Planungssicherheit

Hoher Lebensstandard und Sicherheit

Nachteil

AHV-Beitragspflicht für alle unter dem Rentenalter

Vermögenssteuer auf weltweites Vermögen

Unternehmer zahlen 10 % Sozialabgaben ohne Obergrenze

Zusätzliche bürokratische Anforderungen

Besonderheiten wie die auf fünf Jahre nachwirkende Überbesteuerung nach deutschem Recht – etwa bei Renteneinkünften – sollten ebenfalls beachtet werden. Die steuerliche Situation in der Schweiz ist komplex und erfordert genaue Planung, insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder wenn Einkünfte weiter in Deutschland erzielt werden.

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