Top 10 Steuerfragen deutscher Auswanderer – Was du UNBEDINGT wissen musst!

Viele Menschen, die Deutschland verlassen möchten, haben zahlreiche Fragen zu steuerlichen Themen. Die steuerlichen Auswirkungen eines Wegzugs sind umfangreich und betreffen nicht nur die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern auch spezielle Regelungen wie die Wegzugsbesteuerung, Entstrickungsbesteuerung für Unternehmer sowie die Besteuerung von Renten und Abfindungen.

Besonders für Auswanderer ist es wichtig, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht sowie die geltenden Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt im Blick zu behalten. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und erklärt kurz die Aspekte, die bei der Planung einer Auswanderung berücksichtigt werden sollten.

Key Takeaways

  • Verschiedene steuerliche Regelungen greifen beim Wegzug aus Deutschland.

  • Auch nach dem Wegzug können weiterhin steuerliche Pflichten bestehen.

  • Jede Auswanderung erfordert eine individuelle steuerliche Planung.

Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

Um die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu beenden, sind zwei Voraussetzungen notwendig: Der Wohnsitz in Deutschland muss vollständig aufgegeben werden und es darf kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr im Land bestehen. Maßgeblich ist dabei, dass sich die betreffende Person weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhält.

Wichtige Kriterien:

  • Kein Wohnsitz mehr gemäß § 8 Abgabenordnung

  • Aufenthaltsdauer in Deutschland unter 183 Tagen pro Jahr

Bedingung

Aufgabe des Wohnsitzes

Aufenthaltsdauer < 183 Tage

Auswirkung auf Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht endet

Gewöhnlicher Aufenthalt entfällt

Ist beides erfüllt, besteht in Deutschland keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr. Es kann dann zu einer beschränkten oder erweiterten beschränkten Steuerpflicht kommen, insbesondere bei bestimmten Einkünften oder weiterhin bestehenden Inlandsbezügen.

Hinweis: Die konkrete Situation kann durch Doppelbesteuerungsabkommen beeinflusst sein, insbesondere bei Renten, Unternehmensbeteiligungen oder bestimmten Kapitalerträgen. Eine individuelle Prüfung und Beratung ist empfehlenswert, da Ausnahmen und Sonderregelungen existieren.

Bedeutung der Besteuerung beim Wegzug

Steuerliche Behandlung bei Auslandsumzug mit Immobilienvermögen

Eigentümer von Immobilien im Privatvermögen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, unterliegen in der Regel nicht der sogenannten Wegzugsbesteuerung. Die private Immobilie bleibt von dieser Regelung ausgenommen. Anders verhält es sich, wenn die Immobilie im Besitz einer Kapitalgesellschaft ist, an der der Steuerpflichtige beteiligt ist.

In diesem Fall kann der steuerlich relevante Unternehmenswert durch in der Gesellschaft gehaltene Immobilien erheblich beeinflusst werden. Dies kann für betroffene Personen mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden sein, sofern ein Wegzug ins Ausland erfolgt.

Besteuerung bei Beteiligungen an Unternehmen

Wer mindestens ein Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird grundsätzlich von der Wegzugsbesteuerung erfasst. Die Steuerpflicht entsteht unabhängig davon, ob tatsächlich Anteile verkauft wurden.

Eine Übersicht zu Beteiligungsarten und deren Relevanz:

Beteiligungshöhe

< 1 %

≥ 1 %

Steuerliche Konsequenz bei Wegzug

Keine Wegzugsbesteuerung

Wegzugsbesteuerung greift

Die Höhe der Steuer hängt maßgeblich vom Wert der Gesellschaftsanteile ab. Dies erfordert eine sorgfältige steuerliche Planung vor einem bevorstehenden Wegzug, um eine überraschende Steuerbelastung zu vermeiden.

Tipp: Eine individuelle Beratung ist dringend angeraten, um Risiken und Handlungsoptionen zu prüfen.

Entstrickungsbesteuerung bei Einzelunternehmen und Freiberuflern

Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern greift die sogenannte Entstrickungsbesteuerung, wenn Betriebsvermögen oder Geschäftsaktivitäten ins Ausland verlagert werden. Im Unterschied zur Wegzugsbesteuerung, die bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent relevant wird, betrifft diese Regelung Selbstständige und Freiberufler direkt.

Wichtige Punkte zur Entstrickungsbesteuerung:

  • Sie kommt zur Anwendung, sobald Unternehmenswerte oder Geschäftsfunktionen ins Ausland überführt werden.

  • Dabei entsteht in Deutschland ein steuerpflichtiges Ereignis, da ein sogenannter Funktionsverlagerungstatbestand realisiert wird.

  • Die entstehenden Steuern können häufig durch einen angemessenen Unternehmerlohn erheblich reduziert oder sogar vollständig vermieden werden, insbesondere wenn der jährliche Gewinn unter ca. 150.000 bis 180.000 Euro liegt.

Voraussetzung

Verlagerung des Betriebs

Gewinn unter ca. 150–180.000 €

Steuerliche Folge

Entstrickungsbesteuerung

Mögliche Reduzierung

Für Selbstständige, die darüber nachdenken, ihr Unternehmen ins Ausland zu verlegen, ist eine detaillierte steuerliche Planung unabdingbar. Die optimale Gestaltung des Unternehmerlohns spielt hierbei eine zentrale Rolle, um steuerliche Belastungen zu minimieren.

Besteuerung von Renteneinkünften nach Auswanderung

Nach dem Wegzug aus Deutschland bleiben Renteneinkünfte grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Ob und in welchem Umfang Steuern in Deutschland anfallen, hängt jedoch davon ab, welches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem neuen Wohnsitzstaat besteht. Unterschiedliche Abkommen regeln jeweils, welche Art von Rente in welchem Land besteuert wird.

Wichtige Punkte:

  • Die meisten DBAs führen dazu, dass die gesetzliche Rente weiterhin in Deutschland versteuert wird.

  • Betriebliche Altersvorsorge und andere Betriebsrenten werden je nach Abkommensland häufig im neuen Wohnsitzstaat besteuert.

  • Es gibt Staaten wie Thailand, in denen sogar die staatliche Rente nicht mehr in Deutschland versteuert wird.

Rentenart

Gesetzliche Rente

Betriebsrente

Ausnahmen (z.B. Thailand)

Mögliche Besteuerung

Meist in Deutschland

Oft im Wohnsitzstaat

Teilweise keine Steuer in DE

Beispielhafte Staaten

Frankreich, Spanien

Österreich, Schweiz

Thailand

Wer als Rentner auswandert, sollte das jeweilige DBA genau prüfen und idealerweise mit einem Steuerberater besprechen, um Überraschungen bei der Steuerpflicht zu vermeiden. Die Regelungen können im Detail variieren und führen häufig zu abweichenden Ergebnissen.

Erhöhte eingeschränkte Steuerpflicht für Weggezogene

Folgen für ortsunabhängige Erwerbstätige

Wer dauerhaft ins Ausland geht und seine Ansässigkeit in Deutschland aufgibt, kann trotzdem der sogenannten erhöhten eingeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Diese gilt besonders, wenn weiterhin Einnahmen oder Vermögenswerte mit Deutschland verknüpft sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei, ob Geschäftseinnahmen oder wirtschaftliche Interessen im Bundesgebiet verbleiben.

Gerade Personen, die als digitale Nomaden international unterwegs sind, sollten beachten, dass bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein können. Das betrifft vor allem gewerbliche Einkünfte, die über eine GmbH oder eine ähnliche Gesellschaft generiert werden, aber weiterhin einen Bezug zu Deutschland haben.

Beispielhafte Übersicht:

Tätigkeit

Freiberufler mit deutschem Kundenstamm

GmbH-Anteilseigner

Kryptowährungserträge

Steuerpflicht in Deutschland

Möglich, je nach Struktur

Ja, bei wesentlicher Beteiligung

Möglich

Besonderheit

Betriebsstättenregelung beachten

Zehnjährige Nachbesteuerung möglich

Detaillierte Einzelprüfung nötig

Wichtige Hinweise:

  • Die zehnjährige Nachbesteuerungsfrist sollte vor einer Auswanderung besonders beachtet werden, da sie bei bestimmten Konstellationen greift.

  • Der genaue Steuerstatus hängt außerdem davon ab, ob das neue Wohnsitzland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat.

  • Ohne ein solches Abkommen kann eine Besteuerung durch deutsche Behörden trotz Wohnsitzes im Ausland fortbestehen.

Wer plant, als digitaler Nomade zu leben und Einkünfte aus Deutschland zu beziehen, sollte die individuelle Situation sorgfältig prüfen lassen. Auch kleine Details, z. B. Vertragsbeziehungen oder Gesellschaftsformen, beeinflussen die Steuerpflicht entscheidend.

Alltag ohne deutsche Einkommensteuer

Bedingungen für eine steuerfreie Auswanderung

Um keine Einkommensteuer mehr in Deutschland zahlen zu müssen, gibt es klare Voraussetzungen. Zuerst muss der Wohnsitz in Deutschland dauerhaft aufgegeben werden. Zusätzlich darf Deutschland nicht mehr als gewöhnlicher Aufenthaltsort gelten, was konkret bedeutet, dass sich die Person weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhält.

Wer diese Bedingungen erfüllt, fällt nicht mehr unter die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. In Einzelfällen muss geprüft werden, ob eventuell noch eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift, besonders wenn weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen.

Länder mit keinem oder geringem Einkommensteuersatz

Verschiedene Staaten erlauben ein Leben ohne Einkommensteuer:
Hier eine Übersicht einiger Länder, in denen keine Einkommensteuer erhoben wird:

Land

Vereinigte Arabische Emirate (z. B. Dubai)

Bahamas

Kaimaninseln

Einkommensteuer auf Privatpersonen

Nein

Nein

Nein

Viele nutzen diese Staaten, wenn sie beispielsweise von Kapitalerträgen leben oder Einkünfte aus Aktienverkäufen erzielen.

Zu beachten:
Eine sorgfältige Planung ist nötig, um alle Details zu berücksichtigen. Es bleibt wichtig, die jeweiligen lokalen Gesetze, etwaige Abkommen zur Doppelbesteuerung und die Regelungen zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht in Deutschland genau zu prüfen. Wer diese Faktoren einbezieht, kann dauerhaft steuerfrei leben.

Besteuerung von Abfindungen nach der Auswanderung

Abfindungen bleiben in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn die empfangende Person bereits ausgewandert ist. Das liegt daran, dass diese Zahlungen fast immer mit einer früheren Tätigkeit in Deutschland in Zusammenhang stehen.

Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn die Abfindung statt vergangener Tätigkeit für zukünftige Verpflichtungen – wie z.B. eine Karenzzeit oder ein Wettbewerbsverbot – gezahlt wird. In dem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerfreiheit in Deutschland möglich sein, insbesondere wenn der neue Wohnsitz in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) liegt und das Abkommen die Besteuerung der Abfindung dem Wohnsitzstaat zuweist.

Nachfolgende Übersicht zeigt den Grundsatz:

Abfindungstyp

Für vergangene Tätigkeit in Deutschland

Für künftige Verpflichtungen (z.B. Wettbewerbsverbot)

Besteuerung in Deutschland

Ja

Möglich, aber oft steuerfrei

Ausnahmefall im DBA-Staat?

Selten

Möglich, abhängig vom DBA

Wichtig: Länder wie Dubai oder Monaco sind keine DBA-Staaten mit Deutschland, daher ist hier keine Steuerfreiheit in der Regel möglich. Bei anderen Ländern wie Malta, Thailand oder Zypern kann es im Einzelfall anders aussehen.

Eine genaue Prüfung des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem neuen Wohnsitzstaat ist immer erforderlich, um die Abfindung optimal zu planen und Nachteile zu vermeiden.

Zehnjährige Steuerhaftung nach Wegzug

Wer aus Deutschland wegzieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin der sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt oft dann, wenn nach dem Wegzug weiterhin wirtschaftliche Interessen wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder relevante Vermögenswerte in Deutschland bestehen.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Wegzug in ein Niedrigsteuerland

  • Beibehaltung wesentlicher wirtschaftlicher Interessen in Deutschland

Ob tatsächlich Steuern in Deutschland gezahlt werden müssen, hängt häufig davon ab, ob zwischen Deutschland und dem neuen Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. In Staaten mit DBA wie Malta oder Zypern kann in vielen Fällen eine Steuerpflicht in Deutschland vermieden werden. Bei Wohnsitz in Ländern ohne DBA, beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai), kann die Steuerpflicht jedoch fortbestehen.

Dauer der erweiterten Steuerhaftung:
Die Regelung gilt in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Wegzug.

Beispielhafte Übersicht:

Land des neuen Wohnsitzes

Malta

Zypern

Vereinigte Arabische Emirate

DBA mit Deutschland

Ja

Ja

Nein

Steuerpflicht in Deutschland möglich?

Häufig nein

Häufig nein

Häufig ja

Diese verlängerte Haftung betrifft insbesondere digitale Nomaden, Unternehmer oder Personen mit weiterhin bestehenden Einkunftsquellen oder Beteiligungen in Deutschland. Wer diese Aspekte nicht beachtet, läuft Gefahr, auch nach dem Wegzug weiterhin in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben.

Pflichten zur Mitarbeit gegenüber dem Finanzamt nach dem Wegzug

Nach dem Wegzug aus Deutschland bleibt die Mitwirkungspflicht gegenüber dem Finanzamt weiterhin bestehen. Insbesondere bei Anfragen zur Steuerpflicht oder zu bestimmten Einkünften im Ausland müssen alle relevanten Unterlagen und Informationen bereitgestellt werden.

Wichtige Aspekte:

  • Anfragen vom Finanzamt müssen auch nach dem Wegzug beantwortet werden.

  • Dokumente zu Auslandseinkünften, Konten oder Investments sind vorzulegen, falls das Finanzamt danach fragt.

  • Die Mitwirkungspflicht gilt unabhängig von einem neuen Wohnsitz im Ausland und endet nicht automatisch mit der Abmeldung.

Checkliste für Steuerpflichtige nach dem Wegzug:

  • Jährliche Steuererklärungen prüfen

  • Schriftliche Mitteilungen des Finanzamts beachten

  • Gegebenenfalls Einnahmen und Vermögen im Ausland offenlegen

Eine Missachtung der Mitwirkungspflichten kann zu Nachforderungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen. Wer seinen Wegzug steuerlich sauber abwickeln möchte, sollte die Kommunikation und Korrespondenz mit dem Finanzamt weiterhin ernst nehmen.

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