Versicherungsschutz für Auswanderer in Griechenland
Das müssen Deutsche, Österreicher und Schweizer wissen
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Griechenland lockt jedes Jahr zahlreiche Deutsche, Österreicher und Schweizer mit seinem angenehmen Klima und seiner entspannten Lebensweise. Der Traum vom Leben unter der mediterranen Sonne bringt jedoch auch wichtige administrative Fragen mit sich, besonders hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Ausland. Als Auswanderer in Griechenland sind Sie grundsätzlich über das staatliche griechische Gesundheitssystem abgesichert, jedoch gibt es wichtige Unterschiede zum Versicherungssystem in den deutschsprachigen Ländern, die beachtet werden müssen.
Die Krankenversicherungssituation variiert je nach Herkunftsland und Status. Für EU-Bürger gelten besondere Regelungen, die den Zugang zum griechischen Gesundheitssystem erleichtern, während bei der Auswanderung aus der Schweiz die obligatorische Krankenpflegeversicherung mit der Ausreise endet. Der staatliche Versicherungsschutz in Griechenland umfasst zwar die Grundversorgung, Erste Hilfe und Krankenhausaufenthalte, dennoch empfehlen Experten oft eine zusätzliche internationale Krankenversicherung.
Grundlagen des Versicherungsschutzes für Auswanderer
Bei der Auswanderung nach Griechenland ist ein passender Versicherungsschutz entscheidend. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland und beeinflussen die Versicherungspflicht sowie Krankenversicherungsoptionen.
Wohnsitzanmeldung und Meldepflichten
Expats müssen bei einem langfristigen Aufenthalt in Griechenland ihren Wohnsitz anmelden. Diese Anmeldung ist nicht nur eine behördliche Pflicht, sondern auch die Grundlage für den Versicherungsschutz.
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer besteht in der Regel eine Meldefrist von 90 Tagen nach Einreise. Die Wohnsitzanmeldung erfolgt beim zuständigen Bürgeramt (Dimarchío) oder der Ausländerbehörde.
Bei der Anmeldung wird der Nachweis einer Krankenversicherung gefordert. Dies kann entweder durch die Mitgliedschaft im heimischen System oder durch eine private Auslandskrankenversicherung erfolgen.
Die Krankenversicherungspflicht gilt in Griechenland für alle Einwohner, unabhängig von der Nationalität. Ohne gültigen Versicherungsschutz können Expats keinen legalen Aufenthaltsstatus erhalten.
Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland, Österreich, Schweiz und Griechenland
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben mit Griechenland bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese regeln die Anrechnung von Versicherungszeiten und die Leistungsansprüche.
Für gesetzlich Versicherte aus Deutschland und Österreich gilt innerhalb der EU das Prinzip der Koordinierung der Sozialsysteme. Die heimische Grundversicherung bleibt bei vorübergehenden Aufenthalten bestehen.
Bei dauerhafter Auswanderung müssen sich Expats jedoch im griechischen System (EFKA) versichern. Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen ihren heimischen Versicherungsschutz beibehalten.
Schweizer Auswanderer unterliegen besonderen Regelungen aufgrund des Freizügigkeitsabkommens. Die Krankenkasse in der Schweiz kann unter Umständen weitergeführt werden, alternativ ist ein Wechsel ins griechische System möglich.
Krankenversicherung
Eine angemessene Krankenversicherung ist für Auswanderer in Griechenland unverzichtbar. Sie bietet nicht nur finanziellen Schutz bei medizinischen Notfällen, sondern ist auch oft eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.
Gesetzliche und Private Krankenversicherungsoptionen
In Griechenland existiert ein staatliches Gesundheitssystem (EOPYY), das für alle legal im Land lebenden Personen zugänglich ist. Für Auswanderer aus Deutschland besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder in das griechische System zu wechseln.
Expats aus der Schweiz können ihre Grundversicherung unter bestimmten Bedingungen behalten, müssen jedoch die Krankenversicherungspflicht im neuen Wohnsitzland beachten. Bei längerem Aufenthalt empfiehlt sich oft eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Auswanderer.
Private Krankenversicherungen bieten umfangreicheren Schutz mit kürzeren Wartezeiten und Zugang zu privaten Kliniken. Die Kosten variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang zwischen 100€ und 300€ monatlich.
Besonderheiten für Rentner und Pensionierte
Rentner aus Deutschland behalten ihren Versicherungsschutz der deutschen Krankenversicherung, wenn sie ihre Rente nach Griechenland transferieren. Hierfür ist das Formular S1 (ehemals E121) bei der Krankenkasse zu beantragen.
Schweizer Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Schweizer Krankenkasse versichert bleiben. Die Grundversicherung der Schweiz deckt auch notwendige Behandlungen im Ausland ab.
Für österreichische Pensionisten gelten ähnliche Regelungen mit dem europäischen Krankenversicherungsformular S1. Wichtig ist: Die Rente muss aus dem Heimatland bezogen werden, damit dieser Schutz greift.
Zusätzliche private Absicherungen sind empfehlenswert, da nicht alle Leistungen durch die staatliche Versorgung abgedeckt werden.
Versicherungsschutz bei Urlaub und Kurzreisen
Für kurze Aufenthalte in Griechenland genügt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die bei der heimischen Krankenkasse erhältlich ist. Sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen ab.
Die EHIC ersetzt jedoch keine Reisekrankenversicherung. Letztere übernimmt zusätzliche Kosten wie:
Rücktransport ins Heimatland
Behandlung in Privatkliniken
Zuzahlungen, die das griechische System nicht übernimmt
Für Reisende aus der Schweiz gilt die EHIC ebenfalls, da entsprechende Abkommen mit der EU bestehen. Die Grundversicherung der Schweiz deckt notwendige Behandlungen ab, jedoch nur bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz anfallen würde.
Bei häufigen Kurzreisen lohnt sich eine Jahres-Reiseversicherung mit Auslandskrankenversicherung für etwa 50-70€ pro Person.
Weitere Versicherungen für den langfristigen Aufenthalt
Neben der Krankenversicherung sind für Auswanderer in Griechenland weitere Absicherungen essentiell, um finanzielle Risiken zu minimieren und die soziale Sicherheit zu gewährleisten.
Unfall- und Pflegeversicherung
Eine private Unfallversicherung bietet wichtigen Schutz bei Unfällen im Alltag oder Beruf. In Griechenland gibt es keine automatische Absicherung wie in Deutschland, daher ist eine zusätzliche Versicherung ratsam.
Die Unfallversicherung zahlt Einmalleistungen oder Renten bei bleibenden Beeinträchtigungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Police auch im Ausland uneingeschränkt gilt und keine geografischen Ausschlüsse enthält.
Die Pflegeversicherung wird mit zunehmendem Alter relevanter. Das griechische Gesundheitssystem bietet nur Grundleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Private Vorsorge ist daher wichtig, um im Pflegefall nicht finanziell belastet zu werden.
Viele internationale Versicherer bieten spezielle Expat-Tarife an, die Pflegeleistungen in Griechenland abdecken. Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss die Leistungen im Detail.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die Rentenversicherung ist für Auswanderer besonders wichtig. EU-Bürger können ihre erworbenen Rentenansprüche nach Griechenland mitnehmen. Die Rentensysteme werden koordiniert, sodass Beitragszeiten aus verschiedenen EU-Ländern zusammengerechnet werden können.
Für zusätzliche Absicherung empfiehlt sich eine private Altersvorsorge. Deutsche, österreichische und schweizerische Anbieter haben spezielle Produkte für Auswanderer im Portfolio.
Die Arbeitslosenversicherung funktioniert in Griechenland anders als in deutschsprachigen Ländern. Ansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen für drei Monate mitgenommen werden.
Bei längerfristigen Aufenthalten greift das griechische System. Die Leistungen sind jedoch oft geringer als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Eine finanzielle Rücklage ist daher empfehlenswert.
Praktische Schritte vor dem Wegzug ins Ausland
Vor dem Umzug nach Griechenland müssen deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger wichtige administrative Angelegenheiten regeln. Die rechtzeitige Abmeldung bei Behörden und die Überprüfung bestehender Versicherungsverträge sind entscheidende Schritte für einen reibungslosen Übergang.
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. In Deutschland erfolgt dies beim örtlichen Einwohnermeldeamt, in Österreich bei der Wohnsitzgemeinde und in der Schweiz beim Einwohneramt der Gemeinde.
Die Abmeldung sollte innerhalb einer Woche vor bis spätestens zwei Wochen nach dem Wegzug erfolgen. Für die Abmeldung werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ausgefülltes Abmeldeformular
Ggf. Nachweis über den neuen Wohnsitz in Griechenland
Nach der Abmeldung erhalten Auswanderer eine Abmeldebescheinigung, die für weitere behördliche Angelegenheiten in Griechenland nützlich sein kann.
Kündigung bestehender Versicherungsverträge
Beim Wegzug ins Ausland sollten alle bestehenden Versicherungsverträge überprüft und gegebenenfalls gekündigt werden. Besonders wichtig sind:
Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung sollte über den Auslandsumzug informiert werden. Für EU-Länder wie Griechenland gilt: Versicherte können ihre Leistungsansprüche mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) geltend machen.
Weitere Versicherungen: Haftpflicht-, Hausrat- und KFZ-Versicherungen haben oft spezielle Kündigungsfristen bei Wegzug ins Ausland.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen mit Angabe der Versicherungsnummer und des genauen Datums des Wegzugs. Wichtig ist, die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten, die je nach Vertrag zwischen einem und drei Monaten liegen können.
Versicherungsschutz für Spezielle Gruppen
Bestimmte Personengruppen benötigen maßgeschneiderte Versicherungslösungen bei einem Umzug nach Griechenland. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Status und Aufenthaltsdauer erheblich.
Grenzgänger und Expats
Grenzgänger und Expats stehen vor besonderen versicherungstechnischen Herausforderungen in Griechenland. Bei zeitlich begrenzten Aufenthalten können Versicherte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz oft ihren heimischen Versicherungsschutz beibehalten.
Für langfristige Aufenthalte ist jedoch eine Anmeldung des Wohnsitzes in Griechenland erforderlich. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Versicherungsstatus. Expats mit unbefristetem Aufenthalt sollten eine lokale Krankenversicherung abschließen, die der griechischen Gesetzgebung entspricht.
Besonders wichtig für diese Gruppe:
Überprüfung bestehender Policen auf Auslandsklauseln
Abschluss einer spezifischen Auslandshaftpflicht
Klärung des Rentner-Status bei Sozialversicherungsträgern
Die staatlichen Krankenkassen decken zwar Grundleistungen ab, private Zusatzversicherungen sind jedoch empfehlenswert.
Studenten und Bildungsaufenthalte
Studenten und Personen mit bildungsbezogenen Aufenthalten benötigen spezielle Versicherungslösungen. Die meisten Universitäten in Griechenland verlangen einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Immatrikulation.
EU-Studierende können die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen, die grundlegende medizinische Versorgung abdeckt. Für längere Studienaufenthalte ist diese jedoch oft nicht ausreichend.
Empfehlenswert sind spezielle Auslandskrankenversicherungen für Studierende mit:
Rücktransport im Krankheitsfall
Deckung für studienbezogene Aktivitäten
Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung
Die Versicherungsdauer sollte mindestens die gesamte Studien- oder Bildungszeit abdecken. Viele Anbieter bieten kostengünstige Tarife speziell für junge Menschen in Ausbildung an.
Häufige Probleme und Hinweise
Bei der Auswanderung nach Griechenland treten einige typische Herausforderungen auf, die mit der richtigen Vorbereitung vermieden werden können. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie den rechtlichen Grundlagen und dem lückenlosen Versicherungsschutz widmen.
Visum und Aufenthaltsrecht
Als Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz genießen Sie dank EU-Freizügigkeit (bzw. bilateraler Abkommen für Schweizer) vereinfachte Bedingungen für den Aufenthalt in Griechenland. Für die ersten 90 Tage benötigen Sie kein Visum.
Bei längerfristiger Aufenthaltsdauer müssen Sie sich jedoch bei den griechischen Behörden registrieren lassen. Nach drei Monaten ist eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Dimotologio) erforderlich.
Wer länger als sechs Monate in Griechenland lebt, sollte seinen Wohnsitz offiziell anmelden, um steuer- und versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. Die Behördengänge können zeitaufwändig sein, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Planung.
Versicherungsschutz für Besuche in der Heimat
Ein oft übersehener Aspekt ist die Versicherungsabdeckung bei temporären Heimatbesuchen. Viele private Auslandskrankenversicherungen bieten keinen oder nur eingeschränkten Schutz bei Aufenthalten im Herkunftsland.
Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Auslandskrankenversicherung auch Heimatbesuche abdeckt und für welche Zeiträume dieser Schutz gilt. Einige Policen begrenzen den Heimataufenthalt auf 30 oder 60 Tage pro Jahr.
Für längere Aufenthalte in der Heimat sollten spezielle Ergänzungsversicherungen in Betracht gezogen werden. Achten Sie besonders auf Assistance-Leistungen, die im Notfall wichtige Unterstützung bieten können.
Die EHIC-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) sollte trotz privatem Versicherungsschutz immer mitgeführt werden, da sie bei Notfällen innerhalb der EU grundlegende Leistungen garantiert.