Rückfallklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen: Schlimm oder nicht so wild??

Viele Menschen stehen vor Herausforderungen, wenn es um Doppelbesteuerungsabkommen und spezielle Klauseln wie die Fallback-Klausel geht. Besonders bei Auslandsumzügen oder grenzüberschreitenden Einkünften entstehen häufig Unsicherheiten, welche steuerlichen Verpflichtungen in verschiedenen Ländern bestehen. Das Verständnis dafür ist entscheidend, um unerwartete steuerliche Nachteile zu vermeiden und rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

Doppelbesteuerungsabkommen bieten grundsätzlich Schutz vor einer doppelten Steuerbelastung. Allerdings gibt es Ausnahmen und Besonderheiten, etwa im Hinblick auf Erbschaft- und Schenkungsteuer oder den Umgang mit Kryptowährungen. Der genaue Blick auf die Fallback-Klausel, wie sie etwa im Abkommen zwischen Deutschland und Irland geregelt ist, zeigt, welche Fallstricke und Möglichkeiten in der Praxis zu beachten sind.

Key Takeaways

  • Doppelbesteuerungsabkommen bieten Schutz, aber enthalten komplexe Ausnahmen.

  • Die Fallback-Klausel betrifft vor allem Einkünfte aus deutschen Quellen.

  • Sonderfälle wie Kryptowährungen und erweiterte beschränkte Steuerpflicht erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Grundprinzipien und Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen

Hauptfunktionen und Nutzen von Doppelbesteuerungsvereinbarungen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) dienen dazu, Steuerpflichtige vor einer doppelten Erhebung von Steuern durch verschiedene Staaten zu schützen. Besonders relevant wird dies für Personen, die grenzüberschreitende wirtschaftliche Interessen oder Einkünfte haben, wie z. B. bei Miet-, Kapital- oder Arbeitseinkommen. Wer beispielsweise in einem Land lebt und Einkünfte aus einem anderen Staat, wie Deutschland, erzielt, profitiert unmittelbar von den Regelungen eines DBAs.

Vorteile auf einen Blick:

  • Schutz vor doppelter Steuerbelastung

  • Klare Zuweisung des Besteuerungsrechts zwischen den Staaten

  • Anerkennung und Anrechnung ausländischer Steuerbeträge

  • Mehr Rechtssicherheit für Steuerpflichtige

In der Praxis bedeutet dies, dass viele Einkünfte – wie Mieten, Dividenden oder Renten aus dem Ausland – zwar in beiden Staaten angegeben werden müssen, die Steuer aber nur einmal gezahlt wird. Zudem beeinflusst das Welteinkommen zumindest indirekt die Besteuerung innerhalb Deutschlands, etwa über den Progressionsvorbehalt.

Risiken der doppelten Besteuerung bei fehlender Vereinbarung

Fehlt ein DBA zwischen den betroffenen Staaten, ist das Risiko einer doppelten Steuerfestsetzung deutlich erhöht. Typisch ist das etwa bei Erbschaft- und Schenkungsteuer, die in den meisten deutschen DBAs nicht geregelt ist. So kann es vorkommen, dass ein steuerpflichtiger Erbe sowohl im Wohnsitzland als auch in Deutschland besteuert wird, etwa beim Erwerb einer Immobilie.

Beispielhafte Auswirkungen:

Szenario

Mieteinkünfte aus Ausland

Erbschaft einer Immobilie

Mit DBA

Besteuerung nur im Ausland

Häufig keine Regelung

Ohne DBA

Besteuerung in beiden Staaten

Steuerpflicht in beiden Ländern

Ohne ein bestehendes Abkommen müssen Steuerpflichtige daher im Zweifel mit finanziellen Nachteilen rechnen und entsprechend handeln, um Belastungen zu minimieren.

Anwendung und Absicherung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Steuerliche Behandlung unterschiedlicher Einkunftsquellen

Doppelbesteuerungsabkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten wie Mieteinnahmen, Dividenden oder Zinserträge hat. Fehlt ein solches Abkommen, besteht die Gefahr, dass dieselbe Einkunft sowohl im Herkunftsland als auch im Wohnsitzstaat besteuert wird. In der Regel verhindert ein Abkommen somit eine doppelte Besteuerung.

Ein Überblick der typischen Besteuerung nach Einkunftsart:

Einkunftsart

Mieteinnahmen

Dividenden, Zinsen

Erwerbseinkommen

Besteuerungsrecht oft bei

Belegenheitsstaat

Wohnsitzstaat, Ausnahmen möglich

Tätigkeitsstaat

Wichtig: Nicht jede Steuerart ist abgedeckt. Zum Beispiel sind Erbschaft- und Schenkungsteuer oft nicht Bestandteil der Vereinbarungen.

Beispielszenarien: Vermietungs- und Kapitalerträge

Wer beispielsweise in Deutschland wohnt und Mieteinkünfte aus Frankreich erzielt, muss ohne Abkommen potenziell in beiden Ländern Steuern zahlen. Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen wird in diesen Fällen festgelegt, dass die Steuerpflicht meist nur im Land der Immobilie entsteht. Dennoch müssen die Einnahmen im Wohnsitzstaat deklariert werden, wobei sie dort nicht erneut versteuert werden.

Bei Kapitalerträgen, wie Dividenden oder Zinsen aus deutschen Quellen, greift in bestimmten Ländern eine sogenannte Rückfallklausel. Zahlt das Wohnsitzland keine oder nur auf einen Teil der Erträge Steuern, kann Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zurückerhalten. Dies gilt speziell bei Konstellationen, in denen Regime wie "non-dom" Status zur Anwendung kommen.

Typische Fallstricke

  • Bei Überweisungen auf ein inländisches Konto im Wohnland kann dort Steuerpflicht entstehen.

  • Bleiben Erträge im Herkunftsland, greifen Rückfallklauseln häufiger.

  • Ausnahme: Für Einkommen aus Drittstaaten (außerhalb des DBA) gelten diese Regeln nicht.

Einfluss des Progressionsvorbehalts auf die Besteuerung

Auch wenn bestimmte ausländische Einkünfte im Wohnsitzland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht versteuert werden, wirken sie sich oft auf den Steuersatz des übrigen Einkommens aus. Diese Regelung nennt sich Progressionsvorbehalt.

  • Progressionsvorbehalt: Weltweites Einkommen wird bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, selbst wenn es im Wohnsitzland steuerfrei bleibt.

  • Auswirkungen:

    • Der persönliche Steuersatz auf das inländische Einkommen kann dadurch steigen.

    • Betrifft besonders Gehälter, Renten und Kapitaleinnahmen aus dem Ausland.

Beispiel: Wer neben deutschem Gehalt auch ausländische Kapitalerträge hat, zahlt trotz steuerfreier Auslandseinkünfte eventuell einen höheren Steuersatz auf das deutsche Einkommen.

Diese Regel erhöht die steuerliche Belastung indirekt, ohne dass es zu einer direkten Doppelbesteuerung kommt.

Besonderheiten bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen

Steuerliche Behandlung im Rahmen vorhandener Doppelbesteuerungsabkommen

Die meisten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfassen Regelungen für Einkommensteuer und Kapitalertragsteuer, lassen jedoch Erbschaft- und Schenkungsteuer häufig außen vor. Nur mit wenigen Ländern wie der Schweiz oder den USA bestehen spezielle Vereinbarungen zu diesen Bereichen. Diese Ausnahmen bieten Betroffenen die Möglichkeit, Doppelbesteuerung im Erbfall zu vermeiden.

Regelungsübersicht:

Land

Schweiz

USA

Spanien

Frankreich

Spezielles Erbschafts-/Schenkungssteuerabkommen mit Deutschland

Ja

Ja

Nein

Nein

Möchte man deutschen Besitz, etwa eine Immobilie, an jemanden mit Wohnsitz in einem anderen Land übertragen, hängt die konkrete steuerliche Belastung davon ab, ob dieses Land ein entsprechendes Abkommen abschlossen hat. In den meisten Fällen fehlt eine solche Vereinbarung.

Gefahr doppelter Steuerbelastung bei grenzüberschreitender Vermögensübertragung

Ohne explizites Abkommen zur Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung besteht das Risiko, dass sowohl Deutschland als auch der ausländische Wohnsitzstaat diese Vorgänge besteuern.

Beispielhafte Folgen:

  • Eine in Deutschland gelegene Immobilie wird von einer Person mit Wohnsitz in Spanien geerbt.

  • Deutschland erhebt Steuer, weil sich das Objekt im Inland befindet.

  • Spanien erhebt Steuer, weil der Erbe dort steuerpflichtig ist.

Es kann sein, dass in einzelnen Staaten eine Steueranrechnung oder -gutschrift möglich ist, diese deckt jedoch nicht immer den gesamten Steuerbetrag ab. Daher bleibt das Risiko einer effektiven Doppelbesteuerung bestehen. In Ländern ohne entsprechende Abkommen sollten grenzüberschreitende Vermögensübertragungen daher besonders sorgfältig geplant werden, um Mehrfachbelastungen bestmöglich zu vermeiden.

Wie funktioniert die Rückfallregelung?

Was bedeutet die Rückfallregelung und wann kommt sie zur Anwendung?

Die sogenannte Rückfallregelung kommt bei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zum Tragen, wenn z. B. ausländische Einkünfte grundsätzlich im Wohnsitzstaat besteuert werden sollen, dieser Staat die Einkünfte aber gar nicht oder nur eingeschränkt besteuert. Häufig betrifft das Länder wie Irland, in denen ausländische Einkünfte steuerfrei bleiben, solange sie nicht ins Land transferiert werden.

Beispiel: Wer als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Irland keinerlei inländische Einkünfte nach Irland überweist, zahlt darauf in Irland keine Steuern. Die Rückfallregelung sorgt dann dafür, dass das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte auf Deutschland zurückfällt, wenn Irland auf das Steueraufkommen verzichtet.

Typische Konstellationen

In diesen Fällen greift die Rückfallregelung nur, wenn der neue Wohnsitzstaat keine oder nur anteilige Besteuerung vornimmt.

Konsequenzen für die Steuerpflicht

Die Anwendung der Rückfallregelung hat direkte Auswirkungen auf die Steuerpflicht betroffener Personen. Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht „zurückfällt“, unterliegen weiterhin der deutschen Besteuerung, selbst wenn der Wohnsitz im Ausland liegt.

Wichtige Auswirkungen:

  • Erhalt von Einkünften: Wer deutsche Einkünfte nicht in den Wohnsitzstaat überträgt, riskiert die Besteuerung in Deutschland.

  • Kapitalerträge im Ausland: Kapitaleinnahmen mit Bezug zu Deutschland bleiben steuerpflichtig, sofern sie nicht vor Ort versteuert werden.

  • Kryptoeinkünfte: Bei Kryptowährungen besteht derzeit Unsicherheit, ob diese unter die Rückfallregelung fallen – es gibt keine abschließende Klärung der deutschen Finanzverwaltung.

  • Besondere Beachtung bei Non-Dom-Status: Länder mit Non-Dom-Regelungen wie Irland oder Großbritannien sind besonders oft betroffen. Deutschland kann hier sehr weitreichende Besteuerungsansprüche geltend machen.

Einkunftsart

Deutsche Dividenden

Ausländische Zinsen

Immobilien in Deutschland

Steuerpflicht im Ausland?

Oft steuerfrei

Meist steuerfrei

Beschränkt möglich

Rückfallregelung aktiv?

Ja

Nein

Ja

Steuerpflicht in Deutschland?

Ja

Nein

Ja

Hinweis: Damit die Rückfallregelung gar nicht erst greift, sollten betroffene Personen idealerweise auf deutsche Einkünfte verzichten bzw. entsprechende Einkünfte nicht mehr beziehen.

Beispiel aus der Praxis: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Irland

Irlands Nichtdomizilierungsstatus

In Irland besteht für Personen mit Non-Dom-Status die Möglichkeit, ausländische Einkünfte steuerfrei zu halten, sofern diese nicht nach Irland überwiesen oder dort genutzt werden. Das bedeutet: Wer beispielsweise in Irland lebt, aber Einkünfte aus dem Ausland bezieht, ist auf diese in Irland nicht steuerpflichtig, solange das Geld im Ausland bleibt. Diese Regel gilt insbesondere bei ausländischen Kapitalerträgen, Dividenden oder Zinsen.

Handhabung deutscher Einkünfte

Für Einkünfte, die aus Deutschland stammen, greift eine Besonderheit: Werden diese Einkünfte nicht nach Irland transferiert, sondern verbleiben beispielsweise auf deutschen Konten, nimmt Irland darauf keine Besteuerung vor. Ein praktisches Beispiel:

Herkunft der Einkünfte

Deutsche Renditen

Deutsche Renditen

Überweisung nach Irland

Ja

Nein

Besteuerung in Irland

Ja

Nein

Besteuerung in Deutschland

Nein

Ja (aufgrund Rückfallregel)

Dadurch kann es passieren, dass Deutschland das Besteuerungsrecht zurückerhält, wenn Irland das Einkommen nicht besteuert. Dies betrifft ausschließlich deutsche Einkommen; Einnahmen aus anderen Ländern fallen nicht unter diese Regelung.

Relevanz der Rückfallklausel aus Artikel 29

Artikel 29 des Doppelbesteuerungsabkommens enthält die sogenannte Rückfallklausel. Sie besagt, dass wenn Irland das Besteuerungsrecht zwar hat, aber die Einkünfte nicht besteuert, das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfällt. So wird vermieden, dass bestimmte deutsche Einnahmen unversteuert bleiben, obwohl eine Doppelbesteuerung verhindert werden soll.

Diese Bestimmung betrifft hauptsächlich Kapitalerträge, Zinsen oder Dividenden aus Deutschland. Besonders Betroffene sollten auf diese Klausel achten und gegebenenfalls ihre Einkommensstruktur entsprechend anpassen. Insbesondere beim Thema erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist darauf zu achten, dass Deutschland hier umfassende Steueransprüche geltend machen kann – wie zuletzt auch durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofs bestätigt.

Möglichkeiten zur Umgehung der Rückfallregelung

Hinweise für den Umgang mit deutschen Einnahmen

Um der Anwendung der Rückfallregelung vorzubeugen, ist es entscheidend, keine deutschen Einkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne zu erzielen, solange diese weiterhin der deutschen Besteuerung unterliegen könnten. Wer ausschließlich Einkünfte aus Drittstaaten bezieht, fällt in der Regel nicht unter die Rückfallklausel.

Empfehlungen:

  • Keine deutschen Investmentprodukte im Bestand halten, wenn ein Wegzug erwogen wird.

  • Einnahmen aus ausländischen Wertpapieren bevorzugen, da diese nicht unter die Rückfallregelung fallen.

  • Transaktionen und Vermögensübertragungen sorgfältig planen, insbesondere was die Überweisung von Geldern auf irische Konten betrifft.

  • Bei Unsicherheiten zu digitalen Assets wie Kryptowährungen sollten Expertenmeinungen und die aktuelle Rechtslage geprüft werden, da diesbezügliche Auslegungen variieren.

Folgen für unterschiedliche Einkunftsquellen

Die Auswirkungen der Rückfallregelung sind nicht bei allen Einkünften gleich. Vor allem deutsche Kapitalerträge wie Dividenden oder Zinsen stehen im Fokus; bei Einkünften aus ausländischen Quellen findet die Regel meist keine Anwendung.

Art der Einkünfte

Deutsche Dividenden/Zinsen

Ausländische Wertpapiererträge

Immobilienerträge aus Deutschland

Kryptowährungen

Rückfallregelung betroffen?

Ja

Nein

Ja

Unsicher

Besonderheiten:

Deutschland kann Steuern erheben

Fallen meist nicht unter die Regelung

Steuerpflicht auch bei Wohnsitz im Ausland

Uneinheitliche Auslegung, Experten konsultieren

Für die Besteuerung von Kryptowährungen ist die Lage aktuell nicht eindeutig. Hier sollte auf eine ausreichend lange Haltedauer geachtet und die Entwicklung der Rechtslage beobachtet werden.

Tipp: Vor jeder größeren Transaktion empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung, um Überraschungen durch die Rückfallregelung zu vermeiden.

Besondere Themen: Digitale Währungen und erweiterte eingeschränkte Steuerpflicht

Unklare Rechtslage bei der Besteuerung digitaler Vermögenswerte

Die steuerliche Behandlung von Erträgen aus Kryptowährungen ist aus deutscher Sicht nicht eindeutig geregelt. Es herrscht Unsicherheit, ob solche Einkünfte als ausländisch oder inländisch zu klassifizieren sind, was sich auf die Besteuerung auswirkt. Besonders im internationalen Kontext fehlen klare Richtlinien, insbesondere bei Wohnsitz in Staaten mit abweichenden Regelungen wie Irland.

Einfluss aktueller gerichtlicher Entscheidungen

Die Anwendung der erweiterten eingeschränkten Steuerpflicht wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2025 bekräftigt. Das Urteil betraf einen Fall mit Non-Dom-Status in Großbritannien, was auch auf vergleichbare Situationen in anderen Ländern übertragbar ist. Dadurch wird ersichtlich, dass Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das Steuerrecht für bestimmte Einkünfte durchsetzen kann.

Jahr

2025

Gericht

Bundesfinanzhof (BFH)

Relevanz

Bestätigung der erweiterten eingeschränkten Steuerpflicht

Konkrete Hinweise für Betroffene

Es empfiehlt sich, deutsches Einkommen wie Zinsen oder Erträge aus deutschen Kapitalanlagen weitgehend zu vermeiden, wenn das Risiko der erweiterten Steuerpflicht ausgeschlossen werden soll. Wer Krypto-Vermögenswerte hält, sollte eine Haltefrist von mindestens einem Jahr einhalten, um eine steuerliche Belastung nach deutschem Recht zu vermeiden. Da die Einschätzung von Experten in diesem Bereich teils unterschiedlich ausfällt und behördliche Klarstellungen fehlen, ist eine individuelle Prüfung unerlässlich.

Empfohlene Maßnahmen:

  • Deutsche Kapitalerträge nach Möglichkeit meiden

  • Für Krypto-Investments Haltefrist beachten

  • Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung regelmäßig prüfen

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Zweitpass: Risiko oder Rettung?