Erblasser in Deutschland, Erbe im Ausland: Steuerschock vermeiden!
Viele Menschen stellen sich die Frage, wie die Erbschaftsteuer geregelt ist, wenn der Erblasser in Deutschland lebt, aber die Erben im Ausland wohnen. Die Regelungen dazu sind komplex und es kann in bestimmten Fällen sogar zu einer doppelten Besteuerung kommen, da viele Doppelbesteuerungsabkommen diese Steuerarten nicht abdecken.
Die Höhe und Pflicht zur Zahlung deutscher Erbschaftsteuer hängt oft davon ab, ob der Erblasser, der Erbe oder das Vermögen in Deutschland ansässig beziehungsweise gelegen ist. Es gibt zudem zahlreiche Besonderheiten bei internationalen Erbfällen, wie das Fünf-Jahres-Prinzip bei Wegzug ins Ausland und Unterschiede bei der Besteuerung von Schenkungen und Erbschaften. Wer mit grenzüberschreitenden Erbfällen zu tun hat, sollte die Besonderheiten genau kennen und fachkundige Beratung suchen.
Key Takeaways
Die Erbschaftsteuerpflicht hängt vom Wohnsitz und vom Standort des Vermögens ab.
Internationale Erbfälle können zu Doppelbesteuerungen führen.
Fachkundige Beratung ist bei komplizierten Erbfällen unerlässlich.
Zentrale Bestimmungen zur deutschen Nachlasssteuer
Steuerpflicht im Inland und Ausland
In Deutschland richtet sich die Nachlasssteuerpflicht nach der persönlichen Situation des Erblassers, des Begünstigten und dem Standort des Vermögens. Grundsätzlich ist die Steuerpflicht in folgenden Fällen unbeschränkt:
Erblasser oder Begünstigter mit unbeschränkter Steuerpflicht: Wohnt entweder der Verstorbene oder die begünstigte Person in Deutschland oder ist hier steuerlich ansässig, fällt die volle deutsche Nachlasssteuer an.
Vermögen in Deutschland: Befinden sich Immobilien oder andere Vermögenswerte im Inland, unterliegen diese grundsätzlich immer der deutschen Nachlasssteuer, auch wenn Erblasser und Begünstigter im Ausland leben.
Es spielt keine Rolle, ob Begünstigte bereits lange im Ausland wohnen oder beispielsweise deutsche Immobilien, Bargeld oder Gold vererbt werden. Auch Länder ohne eigene Erbschaftsteuer, wie zum Beispiel Dubai, entbinden nicht von der deutschen Steuerpflicht, sofern einer der genannten Anknüpfungspunkte vorliegt.
Bei doppeltem Auslandsbezug und deutschem Vermögen bleibt die beschränkte Steuerpflicht bestehen. Wurden beide Beteiligten in den letzten fünf Jahren aus Deutschland verlegt, aber bleiben deutsche Staatsbürger, kann dennoch ein unbeschränkter Steuerzugriff erfolgen. Ein Überblick:
Situation Steuerpflicht in Deutschland Erblasser in D, Erbe im Ausland Ja Erblasser im Ausland, Erbe in D Ja Beide im Ausland, Vermögen in D Ja (beschränkt)
Freibeträge und Steuersätze im Überblick
Die Nachlasssteuer in Deutschland kennt verschiedene Freibeträge, welche sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser richten. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Kinder 400.000 Euro. Diese Freibeträge sind im deutschen und internationalen Vergleich oft großzügig.
Steuersätze wiederum hängen vom Wert des Erbes sowie von der Steuerklasse des Begünstigten ab. Eine Übersicht:
Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehegatten): niedrige Steuersätze und hohe Freibeträge
Steuerklasse II/III (entferntere Verwandte, Dritte): deutlich geringere Freibeträge und höhere Sätze
Zur Verdeutlichung:
Beziehung zum Erblasser Freibetrag (Beispiel) Steuersatz Kind 400.000 € ab 7 % Ehepartner 500.000 € ab 7 % Nichtverwandte 20.000 € bis 50 %
Bei Schenkungen gelten die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie bei Nachlässen. Internationale Unterschiede können bedeutsam sein: Andere Länder wie Spanien haben oft niedrigere Freibeträge und strengere Regelungen. Ein gründlicher Vergleich und fachkundige Beratung sind daher unbedingt zu empfehlen.
Erbschaften: Testierender in Deutschland, Begünstigte im Ausland
Steuerliche Verpflichtungen bei Auslandswohnsitz der Erben
Die Steuerpflicht in Bezug auf Erbschaften bleibt bestehen, auch wenn der Begünstigte im Ausland lebt. Wenn der Erblasser in Deutschland ansässig war oder die vererbten Vermögenswerte sich dort befinden, ist grundsätzlich die volle deutsche Erbschaftsteuer zu entrichten.
Wesentliche Punkte:
Erben müssen deutsche Erbschaftsteuer zahlen, auch mit Wohnsitz im Ausland.
Die steuerlichen Freibeträge gelten weiterhin, z. B. für Kinder 400.000 €.
Die Verpflichtung zur Steuerzahlung gilt unabhängig davon, wie lange der Erbe bereits im Ausland lebt.
Die Art der Vermögenswerte (z. B. Bargeld, Immobilien, Gold) ist unerheblich.
Beispielhafte Übersicht:
Situation Deutsche Erbschaftsteuerpflicht Erblasser in Deutschland, Erbe im Ausland Ja Erblasser im Ausland, Erbe in Deutschland Ja Vermögenswert in Deutschland Ja
Unterschiedliche Rechtsprechung und deren Einfluss
Internationale Unterschiede können dazu führen, dass Begünstigte mehrfach zur Kasse gebeten werden. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen erfassen Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht, was eine doppelte Besteuerung begünstigt.
Viele Länder setzen deutlich niedrigere Freibeträge als Deutschland an, manche sogar keine.
Einige Staaten – wie etwa Spanien – erheben strengere und umfassendere Erbschaftsteuern als Deutschland.
Es gibt Länder, in denen keine Erbschaftsteuer erhoben wird; trotzdem kann für deutsche Erben dort in Deutschland Steuer anfallen, etwa bei Wohnsitz in Dubai oder der Schweiz.
Hinweis: Wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall aus Deutschland fortgezogen ist und noch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein – auch bei einem Erbfall im Ausland.
Zusammengefasst:
Doppelte Steuerpflicht ist möglich, besonders ohne einschlägiges Doppelbesteuerungsabkommen.
Erben sollten die Regelungen sowohl des deutschen Steuerrechts als auch des Wohnsitzlandes prüfen.
Spezielle regionale Vorschriften, wie kantonale Bestimmungen in der Schweiz, können Auswirkungen auf die Steuerbelastung haben.
Erbschaften mit Auslandstestament und Inlandsbegünstigten
Steuerliche Verantwortung bei ausländischem Nachlass
Wer in Deutschland lebt und erbt, steht grundsätzlich in der vollen deutschen Erbschaftsteuerpflicht – unabhängig davon, wo sich der Erblasser aufhielt. Maßgeblich sind die persönlichen und sachlichen Anknüpfungspunkte: Entweder der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, der Erbe ist es, oder das vererbte Vermögen befindet sich auf deutschem Boden.
Insbesondere wenn der Erbe im Ausland lebt, wird die deutsche Erbschaftsteuer dennoch fällig, sofern der Nachlass oder die Schenkung aus Deutschland kommt oder der Erblasser dort wohnhaft war. Relevant sind dabei die deutschen Freibeträge, welche auch für im Ausland lebende Erben gelten können. Es ist zu beachten, dass Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer erfassen, sodass eine doppelte Steuererhebung – im Inland und im Ausland – auftreten kann.
Nachfolgend eine kurze Übersicht wichtiger Faktoren:
Situation deutsche Steuerpflicht Testator in Deutschland, Erbe im Ausland Ja Erbe in Deutschland, Nachlass aus Ausland Ja Erbe & Testator im Ausland, Besitz in DE Ja
Besondere Regeln bei Immobilienübertragungen
Liegt eine Immobilie in Deutschland, fällt unabhängig vom Aufenthaltsort des Erben oder Erblassers immer deutsche Erbschaftsteuer an. Diese Regelung greift auch, wenn beide Parteien keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, aber die Immobilie dem deutschen Steuerrecht unterliegt.
Anders verhält es sich, wenn beispielsweise sowohl Erbe als auch Erblasser ins Ausland, etwa in die Schweiz, verzogen sind und sich die Immobilie ebenfalls dort befindet. Ist der Wegzug aus Deutschland weniger als fünf Jahre her und besteht weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit, unterliegen die Beteiligten weiterhin der unbeschränkten deutschen Besteuerung. In solchen Fällen muss der Erwerb auch in Deutschland gemeldet und versteuert werden, selbst wenn im Ausland keine Steuer anfällt.
Beispiel:
Eine in der Schweiz liegende Immobilie wird zwischen deutschen Staatsangehörigen weitervererbt, die erst vor drei Jahren aus Deutschland ausgewandert sind. In Deutschland besteht weiterhin volle Steuerpflicht. Erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist entfällt diese Verpflichtung – vorausgesetzt, keine weiteren steuerrechtlichen Bindungen an Deutschland bleiben bestehen.
Erbschaft mit beiden Beteiligten im Ausland bei Vermögen in Deutschland
Steuerliche Behandlung von Vermögenswerten in Deutschland
Sind sowohl der Erblasser als auch der Erbe im Ausland ansässig, aber es befindet sich Vermögen in Deutschland, wird für diese Werte dennoch eine deutsche Erbschaftsteuer fällig. Dies betrifft insbesondere Immobilien, Bankguthaben oder andere Vermögensgegenstände, die in Deutschland belegen sind.
Die Steuerpflicht entsteht unabhängig vom aktuellen Wohnsitz oder dem Steuerstatus der beteiligten Personen. Entscheidend ist der Standort des vererbten Vermögens.
Wichtige Punkte:
Befindet sich ein Vermögenswert wie eine Immobilie in Deutschland, unterliegt dieser der deutschen Erbschaftsteuer.
Die Steuerpflicht gilt auch dann, wenn weder Erblasser noch Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Es spielt keine Rolle, wie lange die Personen bereits nicht mehr in Deutschland leben.
Voraussetzung Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland Beide Parteien wohnen im Ausland Ja, bei Vermögenswerten in Deutschland Nur Erbe oder Erblasser im Ausland Ja, ggf. auf das weltweite Vermögen Vermögen ausschließlich im Ausland Nein, bei fehlender unbeschränkter Steuerpflicht
Hinweis: Bei Unsicherheiten lohnt sich die Konsultation eines Fachberaters, da Fehler schnell zu einer Doppelbesteuerung führen können.
Besondere Fälle: Auslandsumzug und die Fünf-Jahres-Regel
Fortbestehende Steuerpflicht nach Auslandsaufenthalt
Ein Wegzug ins Ausland bedeutet nicht automatisch das Ende der deutschen Erbschaftsteuerpflicht. Wer als deutscher Staatsbürgerin mit Wohnsitzwechsel ins Ausland zieht, bleibt für fünf Jahre nach Wegzug in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. In dieser Zeit müssen auch im Ausland erhaltene Erbschaften oder Schenkungen in Deutschland angezeigt und ggf. versteuert werden.
Beispielhafte Regelung:
Wohnsitzwechsel Steuerpflicht in Deutschland Besonderheiten Vor weniger als 5 Jahren Unbeschränkt (voll steuerpflichtig) Auch bei ausländischem Vermögen Nach mehr als 5 Jahren Beschränkt oder entfällt ggf. Abhängig vom Einzelfall
Wichtig: Die Fünf-Jahres-Frist gilt nur bei Aufgabe des Wohnsitzes und gleichzeitiger deutscher Staatsangehörigkeit. Sind beide Bedingungen erfüllt, bleibt der Erbschaftsteuerzugriff erhalten, auch wenn der gesamte Vorgang außerhalb Deutschlands stattfindet.
Folgen bei Rückkehr nach Deutschland
Wer nach einigen Jahren im Ausland wieder nach Deutschland zieht, kann für nicht oder nicht korrekt gemeldete Erbschaften oder Schenkungen belangt werden. Später auftretende Fragen des Finanzamts, etwa im Rahmen eines Immobilienverkaufs, können eine nachträgliche Überprüfung auslösen.
Dazu zählen folgende Risiken:
Nachträgliche Steuerforderungen: Nicht deklarierte Erbfälle aus der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht können rückwirkend besteuert werden.
Erklärungspflicht: Spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland besteht die Pflicht, Quellen und Erwerbswege größerer Vermögenswerte offen zu legen.
Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden: Mitteilungspflichten und Datenabgleich können Verstöße auch Jahre später zum Vorschein bringen.
Um spätere rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollte eine rechtzeitige und vollständige Steuerdeklaration sowohl im Ausland als auch in Deutschland erfolgen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schützt vor unerwarteten Problemen nach der Rückkehr.
Doppelbesteuerung und grenzüberschreitende Herausforderungen
Fehlende Abkommen zur Doppelbesteuerung
Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland abgeschlossen hat, erfassen Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht. Das führt dazu, dass in vielen Fällen keine internationale Regelung besteht, die eine doppelte Belastung vermeiden könnte. Besonders für Erben mit Wohnsitz im Ausland ist deshalb Vorsicht geboten, weil es an einem rechtlichen Mechanismus zur Anrechnung oder Befreiung fehlt.
Beispielhafte Problemländer sind etwa Spanien, wo deutlich strengere Regelungen und geringere Freibeträge als in Deutschland gelten. Ein Vergleich zeigt, dass deutsche Freibeträge für Kinder beispielsweise 400.000 Euro betragen, während andere Staaten teils sehr viel restriktivere Grenzen anwenden.
Land Freibetrag für Kinder Sonstige Hinweise Deutschland 400.000 € relativ großzügig Spanien deutlich niedriger oft strikte Vorschriften Schweiz (Kanton Schwyz) keine Erbschaftsteuer kantonale Unterschiede
Gefahr einer zweifachen Steuerpflicht
Wenn ein Erbfall mit Auslandsbezug auftritt, kann eine doppelte Steuerbelastung entstehen. Erbschaft- oder Schenkungsteuer werden dann sowohl in Deutschland als auch im Land des Erben erhoben, falls dort entsprechende Regelungen existieren. Das gilt unabhängig davon, ob der Erbe schon lange im Ausland lebt oder erst kürzlich ausgewandert ist.
Es sind verschiedene Szenarien denkbar:
Der Erblasser lebt in Deutschland, der Erbe im Ausland
→ Besteuerung in Deutschland, ggf. zusätzliche Steuer im Wohnsitzland des ErbenBeide leben im Ausland, das Vermögen liegt aber in Deutschland
→ Erbschaftsteuerpflicht allein wegen deutscher VermögenswerteWohnsitzwechsel innerhalb von fünf Jahren nach Deutschland
→ Unbeschränkte Steuerpflicht bleibt bestehen
Wer also denkt, eine Steuerpflicht im Ausland könne die Abgaben in Deutschland vermeiden, irrt häufig. Es lohnt sich, vor grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Schenkungsteuer bei internationalem Bezug
Steuerliche Verantwortung bei Schenkenden und Beschenkten im Ausland
Im internationalen Kontext der Schenkungsteuer ist entscheidend, wo der Schenker und der Empfänger jeweils ansässig sind. Die unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht greift, wenn entweder der Schenker in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, der Empfänger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, oder sich das verschenkte Vermögen im Inland befindet.
Beispiele:
Situation Steuerpflicht in Deutschland Anspruch auf Freibeträge Schenker lebt in Deutschland, Empfänger im Ausland Ja Ja Empfänger lebt in Deutschland, Schenker im Ausland Ja Ja Beide leben im Ausland, Vermögen in Deutschland Ja Ja
Auch bei Schenkungen ins Ausland bleibt Deutschland in der Regel steuerlich zuständig, unabhängig davon, wie lange der Empfänger bereits ausgewandert ist oder wo sich dieser aufhält. Sollte der Empfänger oder Schenker innerhalb von fünf Jahren nach dem Wegzug noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, besteht weiterhin eine Steuerpflicht in Deutschland.
In Fällen, in denen der Empfänger im Ausland lebt und der Schenker aus Deutschland stammt, kann es dazu kommen, dass der Schenker die Steuer selbst abführen muss. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Empfänger dem Zugriff der deutschen Behörden entzogen ist.
Internationale Unterschiede in der Besteuerung von Schenkungen
Die gesetzlichen Regelungen und Freibeträge im Bereich Schenkungsteuer fallen international unterschiedlich aus. Das deutsche Steuerrecht gilt mit vergleichsweise hohen Freibeträgen, zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder, als großzügig.
Vergleichende Übersicht:
Deutschland: Hohe Freibeträge, moderate Steuersätze
Spanien: Deutlich strengere Regelungen, niedrigere Freibeträge
Schweiz: Keine Schenkungsteuer auf Bundesebene; kantonale Unterschiede, in einigen Kantonen keine Schenkungsteuer bei direkter Verwandtschaft
In vielen Ländern existieren jedoch strengere Vorschriften. Wer beispielsweise von den deutschen Freibeträgen ausgeht und ins Ausland zieht (z.B. Spanien), kann vor Ort auf deutlich schlechtere Rahmenbedingungen stoßen. Hinzu kommt: Doppelbesteuerungsabkommen erfassen Schenkungsteuer meist nicht, wodurch eine doppelte Besteuerung im In- und Ausland möglich ist.
Die länderspezifischen Besonderheiten und abweichenden Freibeträge machen eine detaillierte steuerliche Prüfung notwendig. Ein Überblick über die jeweiligen Regelungen im Zielland ist daher unerlässlich, um unerwartete Steuerlasten zu vermeiden.
Praktische Empfehlungen und Hinweise
Relevanz der steuerlichen Unterstützung
Eine fundierte steuerliche Beratung wird bei grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen dringend empfohlen. Schon kleinere Details, wie der Wohnsitz von Erblasser und Erben oder der Standort der Vermögenswerte, können zu einer doppelten Steuerbelastung führen. Klare Rücksprache mit einem Steuerexperten hilft, Fallstricke zu vermeiden.
Tipp:
Frühzeitig mit einem spezialisierten Berater über geplante Erbschaften oder Schenkungen sprechen.
Unterschiede zwischen deutschen und internationalen Steuerfreibeträgen beachten.
Vor einem Auslandsumzug Fristen und steuerliche Konsequenzen prüfen.
Land Freibeträge/Regelungen Besonderheiten Deutschland Z. B. 400.000 € für Kinder Großzügige Freibeträge im Vergleich zu vielen anderen Ländern Spanien Deutlich geringere Freibeträge Höhere Steuerlast möglich; eigene Regelungen pro Region Schweiz (Kanton Schwyz) Kein Inheritance Tax Unterschiedliche Besteuerung je nach Kanton
Informationspflichten und Offenlegung
Die Meldepflichten im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen sind in Deutschland streng geregelt. Selbst bei Wegzug ins Ausland bleibt unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht bestehen, insbesondere bei Behalten der deutschen Staatsangehörigkeit innerhalb von fünf Jahren nach Ausreise.
Wichtig: Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug müssen dem deutschen Finanzamt auch dann gemeldet werden, wenn für die Vermögenswerte im Ausland keine Steuer fällig wird.
Wer mutwillig die Meldung unterlässt, kann bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland Schwierigkeiten bekommen.
Checkliste:
Prüfen, ob eine *
unbeschränkte Steuerpflicht* besteht.
Meldung aller relevanten Vorgänge beim Finanzamt vornehmen.
Dokumentation aufbewahren, falls Rückfragen auftreten.
Hinweis: Auch nach langer Zeit kann das Finanzamt Nachweise über die Herkunft von Vermögenswerten verlangen, etwa bei Immobilien- oder Kapitaltransaktionen. Regelmäßige Kontrolle der eigenen Meldepflichten schützt vor unerwarteten Nachzahlungen und rechtlichen Problemen.