Digitaler Nomade? Vermeide diese Steuerfallen & bleibe in Deutschland steuerfrei!

Viele, die Deutschland verlassen und als digitale Nomaden oder Perpetual Traveler unterwegs sind, fragen sich, was steuerlich beachtet werden muss, um spätere Probleme zu vermeiden. Die Regeln zur erweitert beschränkten Steuerpflicht betreffen besonders Personen, die trotz Wegzug noch enge wirtschaftliche Verbindungen nach Deutschland haben.

Bei bestimmten Einkünften, wie z. B. Immobilien, Firmenbeteiligungen, Bankguthaben, deutschen Wertpapieren oder Kryptobeständen, kann in Deutschland weiterhin eine Erklärungspflicht oder sogar Steuerpflicht bestehen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Einkünfte und Vermögenswerte relevant sind, um keine ungewollten Steuern nach dem Wegzug zahlen zu müssen.

Key Takeaways

  • Nach dem Wegzug aus Deutschland gelten spezielle Kriterien für die Steuerpflicht.

  • Vermeidbare Einkünfte und Vermögenswerte können steuerliche Nachteile verhindern.

  • Bestimmte Einkünfte ohne Bezug zu Deutschland sind empfehlenswert.

Grundlagen der erweitert beschränkten Steuerpflicht

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht betrifft Personen, die ihren Wohnsitz aus Deutschland in ein Niedrigsteuerland verlegt haben oder nun keinen Wohnsitz mehr in Deutschland besitzen. Für deutsche Staatsbürger, die in den zehn Jahren vor Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren, gilt diese Regelung für zehn Jahre nach dem Wegzug weiter. Voraussetzung ist unter anderem, dass wirtschaftliche Interessen in Deutschland weiterhin bestehen.

Um die erweitert beschränkte Steuerpflicht zu vermeiden, sollten bestimmte Vermögenswerte und Einkünfte in Deutschland nicht vorhanden sein. Zu beachten sind dabei insbesondere:

  • Immobilienbesitz in Deutschland

  • Firmenbeteiligungen an deutschen Unternehmen

  • Bankkonten, wenn diese mehr als ein Drittel des Gesamtvermögens oder insgesamt über 154.000 € enthalten

  • Aktien deutscher Unternehmen mit denselben Schwellenwerten wie Bankvermögen

  • Wertgegenstände wie Gold, Oldtimer oder Kunstgegenstände, die erhebliche Werte darstellen

  • Kryptowährungen, sofern sie nicht als ausländisches Vermögen gelten und Schwellenwerte überschreiten

  • Deutsche Renten und Pensionen, wenn diese mehr als ein Drittel der Einkünfte oder über 62.000 € jährlich betragen

  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für deutsche Unternehmen, die entsprechende Schwellen überschreiten

  • Betriebsstättenlose gewerbliche Einkünfte, zum Beispiel aus einer ausländischen Firma ohne Betriebsstätte in Deutschland

Wichtige Schwellenwerte:

 

Vermögensart

Anteil am Gesamtvermögen

Absoluter Wert

Jährliche Einkünfte (z.B. Rente)

 

Wertgrenze

> 1/3

> 154.000 €

> 62.000 €

Kryptowährungen gelten in diesem Zusammenhang nicht als ausländisches Vermögen. Das gilt auch für Gold, Oldtimer oder andere Wertgegenstände, wenn sie bestimmten Schwellenwerten entsprechen. Auch bei Verkäufen sind steuerliche Regeln wie Haltefristen zu beachten, um Steuerpflichten in Deutschland zu vermeiden.

Unproblematisch sind Kapitalerträge aus ausländischen Quellen, wie Zinsen und Dividenden von ausländischen Wertpapieren, sofern kein Bezug zu Deutschland besteht und die Schwellenwerte nicht überschritten werden.

Voraussetzungen für die Steuerpflicht nach Auswanderung

Staatsangehörigkeit und bisherige umfassende Steuerpflicht

Die steuerliche Pflichterfüllung nach dem Wegzug hängt unter anderem davon ab, ob jemand die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Zusätzlich spielt es eine Rolle, ob in den zehn Jahren vor dem Verlassen Deutschlands mindestens fünf Jahre eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestand.

Checkliste:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden

  • Mindestens 5 Jahre in den letzten 10 Jahren unbeschränkt steuerpflichtig

Wer beide Punkte erfüllt, fällt für einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Wegzug unter die sogenannte erweitert beschränkte Steuerpflicht.

Fortbestehende wirtschaftliche Bindungen in Deutschland

Wirtschaftliche Interessen in Deutschland sind ein wesentlicher Faktor für die fortgesetzte Steuerpflicht nach der Auswanderung. Beispiele für solche Interessen sind:

  • Immobilienbesitz in Deutschland

  • Beteiligungen an deutschen Unternehmen

  • Konten in Deutschland mit mehr als einem Drittel des Gesamtvermögens oder über 154.000 €

  • Deutsche Wertpapiere (dieselbe Schwelle wie Bankvermögen)

  • Besondere Sachwerte wie Oldtimer, Gold oder Kunst mit Inlandbezug und hohem Anteil am Gesamtvermögen

  • Kryptowährungen ab einem Drittel des Gesamtvermögens oder 154.000 €

  • Renten oder Pensionen, die mehr als ein Drittel der gesamten Jahreseinkünfte bzw. mehr als 62.000 € jährlich ausmachen

  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit für deutsche Auftraggeber, sofern die Beträge die genannten Schwellen überschreiten

Eine übersichtliche Tabelle:

Vermögensart

Immobilien/Firmenbeteiligungen

Bankkonten/Wertpapiere

Kryptowerte

Deutsche Renten/Pensionen

Freiberufliche Einkünfte (dt. Kunde)

Prüfschwelle

Besitz in Deutschland

>1/3 vom Gesamtvermögen oder >154.000 €

>1/3 vom Gesamtvermögen oder >154.000 €

>1/3 vom Gesamteinkommen oder >62.000 €/Jahr

>1/3 vom Gesamteinkommen oder >62.000 €/Jahr

Zeitlicher Rahmen der erweiterten Steuerpflicht

Der Zeitraum, für den die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug besteht, beträgt zehn Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums sind alle relevanten Einkünfte mit Bezug zu Deutschland weiterhin in Deutschland zu erklären und möglicherweise steuerpflichtig.

Anmerkung: Der Zeitraum beginnt mit dem Jahr des Wegzugs und betrifft besonders alle unter die oben genannten Kriterien fallenden Einkünfte und Vermögenswerte. Nach Ablauf der zehn Jahre entfällt diese besondere Besteuerungsverpflichtung.

Vermeidbare Einkünfte zur Reduzierung der Steuerpflicht

Immobilienbesitz innerhalb Deutschlands

Eigentum an Immobilien in Deutschland sollte vermieden werden, um keine erweiterten steuerlichen Pflichten auszulösen. Immobilienbesitz stellt einen wesentlichen Inlandsbezug dar, der zur Erklärungspflicht in Deutschland führt. Bereits der Besitz genügt, unabhängig von Mieteinnahmen oder Nutzung.

Beteiligungen an deutschen Unternehmen

Beteiligungen an deutschen Firmen oder Gesellschaften können eine erweiterte Steuerpflicht auslösen. Das gilt vor allem dann, wenn solche Beteiligungen mehr als ein Drittel des Gesamtvermögens betragen oder insgesamt 154.000 € überschreiten. Wer komplett steuerlich unabhängig von Deutschland sein möchte, sollte diese vermeiden.

Bankkonten und Vermögensgrenzen in Deutschland

Bankkonten in Deutschland, auf denen entweder mehr als ein Drittel des Vermögens liegt oder deren Kontostand 154.000 € übersteigt, sind relevant. Reine Depotkonten bleiben hiervon grundsätzlich unberührt. Um steuerlichen Verpflichtungen zu entgehen, sollten größere Vermögen nicht auf inländischen Konten verbleiben.

Deutsche Aktien und sonstige Wertpapiere

Wer deutsche Aktien besitzt, sollte darauf achten, dass diese nicht mehr als 30 % des Vermögens ausmachen oder 154.000 € überschreiten. Anders als bei ausländischen Aktien kann dies zu einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht führen. Für ein steuerkonformes Verhalten ist der Fokus auf ausländische Wertpapiere ratsam.

Physische Wertanlagen wie Gold, Oldtimer und Kunst

Physische Wertgegenstände in Deutschland, darunter Gold, Oldtimer oder Kunstwerke, zählen als steuerlich relevante Faktoren. Sobald deren Wert ein Drittel des Gesamtvermögens oder 154.000 € überschreitet, wird ein steuerlicher Bezug geschaffen.

Wichtige Fakten:

  • Bei einem Verkauf gilt eine Haltefrist von mindestens einem Jahr für Steuerfreiheit.

  • Beträgt der Anteil oder Wert die genannten Schwellen, werden steuerliche Pflichten ausgelöst.

Kryptowährungen

Kryptowährungen, die nicht eindeutig ausländischem Vermögen zugeordnet werden können, sind besonders relevant. Sobald Krypto-Bestände die Schwellen von 154.000 € oder einem Drittel des Vermögens überschreiten, greift die erweiterte Steuerpflicht. Auch ohne Verkauf entsteht dadurch eine zehnjährige Erklärungspflicht in Deutschland.

Kriterium

Anteil am Gesamtvermögen

Absoluter Wert

Schwellenwert

>1/3

>154.000 €

Renteneinkünfte und Pensionen aus Deutschland

Deutsche Renten oder Pensionen sollten möglichst nicht bezogen werden, wenn die Steuerpflicht ausgeschlossen werden soll. Kritisch wird es, wenn diese Einkünfte mehr als ein Drittel der Gesamteinkünfte oder mehr als 62.000 € jährlich betragen. Auch Einmalzahlungen können komplexe steuerliche Konsequenzen haben.

Freiberufliche Aufträge für deutsche Firmen

Freiberufliche Tätigkeiten für Auftraggeber aus Deutschland führen zu deutlichen steuerlichen Verpflichtungen. Die Schwellenwerte von einem Drittel der Gesamteinkünfte oder 62.000 € pro Jahr sind entscheidend. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen bereits unter beschränkter Steuerpflicht der Steuererklärungspflicht.

Betriebsstättenlose Auslandseinkünfte

Selbst wenn Einkünfte aus einer ausländischen Firma stammen – etwa durch eine amerikanische LLC ohne Betriebsstätte –, können diese für bis zu zehn Jahre nach Wegzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Besonders relevant ist dies bei Beratung, Softwareentwicklung oder ähnlichen Gewerbearten. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte solche Einkünfte vermeiden.

Vorgeschlagene Auslandsgewinne ohne Deutschlandbezug

Erträge aus internationalen Kapitalanlagen

Kapitalgewinne, die aus Anlagen im Ausland stammen, gelten als unproblematisch, solange kein Bezug zu Deutschland besteht. Typische Beispiele sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die an ausländischen Börsen gehandelt werden, sowie Investitionen in nicht-deutsche Finanzprodukte. Solange keine deutschen Unternehmen beteiligt sind und der Anteil dieser Anlagen nicht den Schwellenwert für die Steuerpflicht in Deutschland übersteigt, fallen dafür keine steuerlichen Pflichten in Deutschland an.

Kapitalanlage

US-Aktien

Britische Anleihen

Beispielland

USA

Großbritannien

Steuerpflicht in Deuschland:

Nein

Nein

Beteiligungen an ausländischen Unternehmen und Dividenden

Der Besitz von Aktien und Unternehmensanteilen aus dem Ausland führt nicht zu einer erweiterten Steuerpflicht in Deutschland, sofern es sich nicht um deutsche Firmen handelt und entsprechende Grenzwerte eingehalten werden. Erhaltene Dividenden aus internationalen Aktiengesellschaften bleiben ebenfalls steuerfrei in Bezug auf eine erweiterte Steuerpflicht, wenn sie keinen Deutschlandbezug aufweisen.

Wichtige Hinweise:

  • Beteiligungen an ausschließlich ausländischen Unternehmen gelten als sicher.

  • Es ist darauf zu achten, nicht in deutsche Firmen zu investieren, um steuerliche Pflichten zu vermeiden.

Zinserträge und globale Investmentmöglichkeiten

Einkünfte aus Zinsen, die von internationalen Banken oder über ausländische Finanzprodukte erzielt werden, unterliegen keiner deutschen Steuerpflicht, wenn sie keinem deutschen Recht unterfallen. Beispiele dafür sind Festgelder bei ausländischen Banken oder Zinsen aus internationalen Anleihen.

Beispiele für unproblematische Zinseinnahmen:

  • Festgelder bei einer Schweizer Bank

  • Anleihen aus den USA oder Großbritannien

  • Zinsgewinne aus internationalen Investmentfonds

Insgesamt sind bei konsequenter Trennung von deutschen Finanzinstituten und klarer Ausrichtung auf ausländische Anlageprodukte die Risiken einer erweiterten Steuerpflicht in Deutschland deutlich reduziert.

Entscheidende Aspekte zur Vermeidung deutscher Steuerpflicht

Grenzen für Vermögenswerte und Einkünfte im Blick behalten

Es ist unerlässlich, bestimmte Schwellenwerte für Vermögen und Einnahmen aufmerksam zu beachten. Werden Immobilien, Firmenbeteiligungen, Bankguthaben oder andere relevante Werte in Deutschland gehalten und überschreiten diese ein Drittel des Gesamtvermögens oder einen Betrag von 154.000 €, entsteht das Risiko einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

Ebenso müssen Einkünfte wie Renten oder Pensionen aus Deutschland berücksichtigt werden. Sobald diese mehr als 62.000 € pro Jahr oder mehr als ein Drittel der Gesamteinkünfte betragen, besteht eine erhöhte Steuer- und Erklärungspflicht.

Zu berücksichtigen:

  • Immobilienbesitz in Deutschland

  • Beteiligungen an deutschen Unternehmen

  • Bankkonten mit erheblichem Guthaben

  • Kryptowährungen, Oldtimer, Gold, Kunstgegenstände

  • Deutsche Renten/Pensionen (über 62.000 € p.a. oder 1/3 der Gesamteinkünfte)

Mindesthaltezeiten für steuerfreie Verkäufe

Für bestimmte Vermögenswerte gelten Haltefristen, um steuerfreie Veräußerungen zu ermöglichen. Gold oder Kryptowährungen im Privatvermögen sollten mindestens zwölf Monate gehalten werden, bevor ein steuerfreier Verkauf möglich ist. Bei einem Verkauf vor Ablauf dieser Frist fällt auf die Gewinne eine Steuerpflicht in Deutschland an.

Diese Regel betrifft ebenfalls Sammlerstücke wie Oldtimer oder Gemälde, sofern sie in Deutschland gelagert werden und eine bedeutende Rolle im Gesamtvermögen spielen. Ein frühzeitiger Verkauf kann zu unerwarteten steuerlichen Konsequenzen führen.

Vermögensart

Gold

Kryptowährungen

Oldtimer, Kunstwerke

Steuerfrei nach (min.)

12 Monaten

12 Monaten

12 Monaten

Fachkundige steuerliche Beratung einholen

Durch die Komplexität der deutschen Steuerregeln im Zusammenhang mit Wegzug und erweitert beschränkter Steuerpflicht ist qualifizierte Beratung unerlässlich. Ein spezialisierter Steuerberater oder Steueranwalt kann helfen, individuelle Vermögenssituationen zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Insbesondere bei geplanten Vermögensverschiebungen, bei Unsicherheiten zu Einkunftsarten oder Grenzwerten, sollte der direkte Kontakt zu Experten gesucht werden. Nur so lassen sich unerwünschte Nachversteuerungen und langfristige Erklärungspflichten wirksam vermeiden.

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