Beckham Law & Malta Wohnsitz: Rechtssicher steuergünstig in Spanien leben

Viele betrachten die Kombination aus einer Ansiedlung in Malta und den steuerlichen Vorteilen des Beckham Law in Spanien als lohnenswerte Strategie. Besonders für deutsche Steuerpflichtige ergibt sich dadurch die Möglichkeit, von den Regelungen zweier Länder zu profitieren und potenzielle steuerliche Fallstricke zu umgehen.

Das Modell kann dabei helfen, Einkünfte aus dem Ausland effizienter zu strukturieren und steuerfrei zu halten, solange gewisse Anforderungen erfüllt werden. Wer diesen Weg in Erwägung zieht, sollte jedoch die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgfältig prüfen und sich auf einen gewissen organisatorischen Aufwand einstellen.

Key Takeaways

  • Die Kombination von Malta und dem Beckham Law bietet steuerliche Vorteile für bestimmte Personengruppen.

  • Eine sorgfältige Planung und Umsetzung ist für den Erfolg unerlässlich.

  • Informations- und Beratungsangebote unterstützen Interessierte bei der Realisierung.

Überblick: Aufenthalt in Malta und das spanische Beckham-Gesetz

Sinn und Zweck der Kombination von Malta und Spanien

Die Nutzung des steuerlichen Wohnsitzes in Malta in Verbindung mit dem Beckham-Gesetz in Spanien verfolgt das Ziel, steuerliche Nachteile bei der Rückkehr in einen EU-Staat mit Deutschlandbezug zu vermeiden. Da das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien beim Beckham-Gesetz nicht greift, schützt der Zwischenschritt über Malta vor erweiterten steuerlichen Pflichten in Deutschland.

Typische Vorgehensweise:

  • Erst Wohnsitz in Malta begründen und wirtschaftlichen Mittelpunkt nachweisen

  • Später nach Spanien umziehen und Beckham-Gesetz beantragen

  • In Malta eine eigene Gesellschaft gründen und sich dort anstellen

Nutzen bei grenzüberschreitender Steueroptimierung

Die Kombination dieser Modelle bietet mehrere Vorteile für die internationale Steuerplanung. Besonders relevant ist die Absicherung durch das DBA zwischen Malta und Deutschland, das Schutz vor der erweiterten deutschen Steuerpflicht bietet.

Wesentliche Vorteile:

  • In Malta beträgt die effektive Körperschaftsteuer nur 5 % bei entsprechender Struktur

  • Gewinn- und Dividendenausschüttungen aus Malta bleiben in Spanien steuerfrei, solange die Voraussetzungen nach Beckham-Gesetz erfüllt sind

  • Keine Besteuerung von Gewinnen aus deutschen Unternehmensanteilen bei Wohnsitz in Malta

  • Wenig restriktive Regeln zur Aufenthaltsdauer in Malta – Flexibilität beim Lebensmittelpunkt

  • Checkliste für die Gestaltung:

Schritt

Wohnsitz und Lebensmittelpunkt Malta

Gesellschaftsgründung Malta

Umzug und Anstellung in Spanien

Ziel

DBA-Schutz gegenüber Deutschland

Geringe Steuerbelastung und Auszahlungsmöglichkeiten

Nutzung Beckham-Gesetz, Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte

Für die erfolgreiche Umsetzung sind klare Strukturen nötig, wie ein echtes Büro in Malta, eine lokale Geschäftsleitung und geeignete Mietverhältnisse. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die steuerlichen Vorteile des Modells auch tatsächlich greifen und nicht durch etwaige Betriebsstätten in Spanien gefährdet werden.

Das spanische Sondersteuergesetz für zugezogene Fachkräfte

Bedingungen für die Inanspruchnahme

Um von dem spanischen Sondersteuergesetz profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer in Spanien als Arbeitnehmer tätig wird, kann die Regelung nutzen – dies gilt ebenfalls, wenn die Anstellung in einem eigenen Unternehmen erfolgt. Die Beschäftigung muss offiziell in Spanien gemeldet sein und die Person muss sich mindestens 183 Tage im Jahr im Land aufhalten.

Steuervorteile für Einkommen aus dem Ausland

Das Sondersteuergesetz eröffnet verschiedene steuerliche Vorteile, insbesondere hinsichtlich ausländischer Einkünfte. Für einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren werden Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Gewinne aus Kryptowährungen oder Erträge aus Unternehmensbeteiligungen aus dem Ausland nicht in Spanien besteuert. Auch Gewinnausschüttungen eigener Firmen außerhalb Spaniens können steuerfrei bezogen werden. Die Regelung betrifft ausschließlich Einkommen, das nach dem Umzug nach Spanien erzielt wird.

Einkommensart

Gehalt aus spanischer Anstellung

Ausländische Dividenden

Gewinne aus Kryptos

Ausschüttungen eigener Auslandsfirmen

Steuerpflicht in Spanien

Besteuert

Steuerfrei

Steuerfrei

Steuerfrei

Einschränkungen und mögliche Nachteile

Bei der Nutzung dieser Regelung bestehen auch Risiken und Beschränkungen. Vor allem entfällt der Schutz durch das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen, was insbesondere für Personen mit weiteren wirtschaftlichen Verbindungen nach Deutschland zu Nachteilen führen kann. Somit gelten die gleichen steuerlichen Risiken wie bei einem Umzug in Länder ohne Abkommen, zum Beispiel Monaco. Zudem muss streng darauf geachtet werden, dass kein steuerlicher Anknüpfungspunkt – etwa in Form einer Betriebsstätte – in Spanien für die Auslandsfirma entsteht, da sonst das weltweite Einkommen in Spanien besteuert wird. Fachkundige Beratung ist deswegen unbedingt empfehlenswert.

Malta als Wohnsitz für deutsche Steuerpflichtige

Vorteile des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Malta und Deutschland

Wer als deutscher Steuerpflichtiger seinen Lebensmittelpunkt nach Malta verlegt, profitiert vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Malta und Deutschland. Das Abkommen schützt vor einer doppelten Besteuerung von Einkünften, die in beiden Ländern anfallen könnten. Besonders relevant ist dies für Einkünfte wie Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von deutschen Unternehmensanteilen.

Wichtige Vorteile im Überblick:

  • Reduzierter Quellensteuersatz auf Dividenden aus Deutschland

  • Gewinne aus dem Verkauf deutscher Anteile sind in Deutschland für Personen mit Wohnsitz in Malta nicht steuerpflichtig

  • Keine „öffnende“ Klausel im DBA, wodurch die Gefahr einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht deutlich reduziert wird

Auch exotische deutsche Regelungen wie der sogenannte „Verwertungstatbestand“ greifen durch den Schutz des Abkommens nicht.

Absicherung gegen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Malta gilt als Vertragspartner Deutschlands, wodurch der Wohnsitz dort umfassenden Schutz vor der erweiterten beschränkten Steuerpflicht bietet. Anders als in Ländern ohne DBA mit Deutschland haben in Malta ansässige Personen nicht die Nachteile, die bei einem Wegzug nach Spanien unter Nutzung des Beckham Law entstehen könnten.

Zusammengefasst:

  • Keine Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht auf in Malta ansässige Personen

  • Nur Meldepflichten gegenüber deutschen Behörden, aber keine steuerlichen Nachteile durch die Wegzugsbesteuerung

  • Voraussetzung: Der tatsächliche Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen liegt in Malta, z. B. durch eigenen Wohnsitz, Unternehmen, Geschäftsführer und Büro vor Ort

Diese Struktur bietet für Unternehmer und Investoren eine rechtssichere Grundlage, um Einkünfte steuergünstig zu gestalten und gleichzeitig deutsches Steuerrecht einzuhalten.

Steueroptimierung: Unternehmensgründungen und Holding-Strukturen

Gründung von Firmen und Steuervorteile in Malta

Malta gilt als attraktiver Standort für Unternehmensgründungen, insbesondere wegen seines niedrigen effektiven Körperschaftsteuersatzes von rund 5 %. Unternehmen profitieren davon, dass Dividenden nach Steuern weitgehend steuerfrei ausgeschüttet werden können.

Eine feste Betriebsstätte ist in Malta durch typische Kriterien wie eine Wohnung und ein angemietetes Büro nachzuweisen. Geschäftsführer vor Ort, idealerweise mit eigenem Gehalt (z. B. 1.200–1.500 € monatlich), schaffen zusätzliche Substanz und stärken die steuerliche Anerkennung der Struktur.

Steuerfreie Gewinnausschüttungen und Holding-Gestaltung

Nach Abzug der geringen maltesischen Unternehmenssteuern können Gesellschafter bis zu 95 % der Gewinne steuerfrei erhalten, beispielsweise über eine ausländische Holdinggesellschaft. Die Konstruktion mit einer Auslandsholding, etwa in Schottland, ermöglicht eine effiziente Verteilung an die wirtschaftlich Begünstigten.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick:

Schritt

Unternehmensgewinn

Ausschüttung an Holding

Steuersatz in Malta

5 %

Steuer auf Ausschüttung

0 %

Keine Betriebsstätte in Spanien – Voraussetzungen und Maßnahmen

Um eine steuerliche Betriebsstätte in Spanien zu vermeiden, dürfen die wesentlichen Unternehmensaktivitäten nicht dort stattfinden. Die wesentliche Leitung und Verwaltung muss in Malta liegen.

Notwendige Maßnahmen sind:

  • Wohnsitz und Aufenthaltszeiten in Malta: Der Lebensmittelpunkt muss erkennbar in Malta liegen.

  • Geschäftsführung in Malta: Lokal ansässige Manager und Mitarbeitende stärken die Struktur.

  • Eigene oder geteilte Büroräume in Malta: Die Existenz eines Geschäftssitzes vor Ort ist entscheidend.

Wird eine Betriebsstätte in Spanien fälschlicherweise begründet, unterliegen sämtliche Gewinne der dortigen Besteuerung – das sollte unbedingt vermieden werden.

Praktische Durchführung und Voraussetzungen

Beleg der Wohnsitznahme in Malta

Der offizielle Nachweis des Wohnsitzes in Malta erfolgt in der Regel durch einen eigenen Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus. Es reicht nicht aus, lediglich postalisch gemeldet zu sein – ein tatsächlich bewohntes Objekt wird vorausgesetzt. Immobilienmakler vor Ort können hierbei unterstützen und passende Immobilien bereitstellen.

Es sollte sichergestellt werden, dass der Wohnsitz auch aus steuerlicher Sicht anerkannt wird. Dazu kann es notwendig sein, sich beim maltesischen Einwohnermeldeamt zu registrieren und weitere erforderliche Behördengänge, wie die Eröffnung eines Bankkontos, abzuschließen.

Aufenthaltsdauer und zeitliche Vorgaben

Im Unterschied zu anderen Ländern existiert in Malta keine feste Anzahl von Tagen, die man pro Jahr im Land verbringen muss, um als steuerlicher Einwohner zu gelten. Dennoch ist es ratsam, einen deutlichen Lebensmittelpunkt in Malta vorweisen zu können.

Ein regelmäßiger Aufenthalt vor Ort, das Vorhandensein einer Wohnung und die Beschäftigung in einem Unternehmen mit Sitz in Malta tragen dazu bei, die Ansässigkeit überzeugend zu belegen. Klare Tagesgrenzen, wie sie z. B. in Zypern gelten, sind in Malta nicht festgelegt, wodurch individueller Gestaltungsspielraum entsteht.

Aufgaben und Wichtigkeit der Geschäftsführung

Der Einsatz eines Geschäftsführers mit Wohnsitz in Malta ist von entscheidender Bedeutung für die steuerliche Anerkennung der maltesischen Gesellschaft. Im Regelfall erhält der Geschäftsführer ein monatliches Gehalt, häufig zwischen 1.200 € und 1.500 €.

Die Geschäftsführung in Malta stellt sicher, dass das Unternehmen nicht irrtümlich als in Spanien ansässig gilt, was sonst erhebliche steuerliche Nachteile hätte. Der Geschäftsführer sollte physisch in Malta präsent sein und im besten Fall auch regelmäßige Geschäftsaktivitäten vor Ort durchführen.

Geschäftsräume und betriebliche Ausstattung

Ein eigenes Büro – auch als Shared Office möglich – wird von den Steuerbehörden regelmäßig verlangt, um den Geschäftsbetrieb glaubhaft darzustellen. Ebenso empfiehlt sich eine grundlegende Unternehmensinfrastruktur mit Büroräumen, die aktiv genutzt werden.

Tabelle: Wichtige Elemente für die Betriebsstätte in Malta

Merkmal

Eigener Mietvertrag

Büroausstattung

Vor-Ort-Präsenz

Bedeutung

Bestätigung des Geschäftssitzes

Nachweis betrieblicher Tätigkeit

Unterstützt die steuerliche Anerkennung

Die Einrichtung und der Betrieb dieser Infrastruktur sind unerlässlich, um eventuelle steuerliche Risiken zu minimieren und die Vorteile der maltesischen Ansässigkeit voll auszuschöpfen.

Typische Einsatzbereiche und Zielgruppen

Besonders geeignet für Unternehmer und international agierende Firmen

Unternehmer mit internationalen Strukturen profitieren besonders von der Kombination eines Wohnsitzes in Malta mit der Anwendung des spanischen Beckham-Gesetzes. Strukturiertes Vorgehen wie der Aufbau einer maltesischen Gesellschaft und das Vorhalten eines lokalen Büros ermöglichen den Zugriff auf steuerliche Vorteile, beispielsweise eine effektive Körperschaftsteuer von 5 % in Malta.

Zielgruppen:

  • Geschäftsführer mit eigenen Firmen im Ausland

  • Gesellschafter, die Dividenden ausländischer Unternehmen erhalten

  • Personen mit wirtschaftlichen Interessen oder Einnahmen weiterhin in Deutschland

Vorteile im Überblick:

Vorteil

Doppelbesteuerungsabkommen

Steueroptimierte Dividenden

Flexibler Aufenthalt

Unternehmensstruktur

Beschreibung

Malta schützt durch DTA mit Deutschland

Geringe Quellensteuer auf Dividenden aus Malta

Keine festen Mindestaufenthaltszeiten in Malta

Möglichkeit einer Holding-Struktur mit Sitz außerhalb Spaniens

Wer in Spanien tätig sein möchte, kann über Anstellung bei seiner eigenen maltesischen Firma dort arbeiten. Ein Gehalt wird regulär in Spanien versteuert, ausländische Einkünfte bleiben jedoch steuerfrei.

Eingeschränkte Vorteile für Freiberufler und Einzelunternehmer

Für selbständige Einzelpersonen oder Freelancer ohne komplexe Unternehmensstrukturen ist dieses Modell oft nicht wirtschaftlich. Der administrative Aufwand und der Bedarf an festen Strukturen, wie einer physischen Betriebsstätte und Geschäftsleitung vor Ort, stellen Hürden dar.

Wichtige Punkte:

  • Kein signifikanter Steuervorteil ohne eigene Firma

  • Organisation und Kosten können den Nutzen übersteigen

  • Relevanter Aufwand für Wohnsitz, Anstellung und Büroleitung

Fazit in Listenform für diese Gruppe:

  • Einfache, rein freiberufliche Tätigkeiten profitieren meist nicht

  • Nur bei klarem unternehmerischem Hintergrund sinnvoll

  • Ohne engagiertes Management in Malta kaum empfehlenswert

Beratung und weitere Vorgehensweise

Fachkundige Unterstützung und Netzwerk

Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen in Spanien und Malta ist entscheidend, um steuerliche und rechtliche Anforderungen korrekt umzusetzen. Es empfiehlt sich, deutschsprachige Anwälte und lokale Partner einzubinden, damit sämtliche Abläufe effizient und rechtssicher gestaltet werden. Für Interessierte besteht die Möglichkeit, sich zu praxisorientierten Workshops mit Experten zu vernetzen und offene Fragen im kleinen Teilnehmerkreis direkt zu klären.

Vorteile des Netzwerks:

  • Direkter Zugang zu spezialisierten Anwälten

  • Individuelle Beratung zu den Besonderheiten der Beckham Law und maltesischer Steuerpraxis

  • Austausch mit anderen Teilnehmern und Praxisbeispiele

Informationen zu bevorstehenden Workshops und die Möglichkeit zur Vormerkung werden regelmäßig bereitgestellt.

Schritte zum Erlangen von Aufenthalt und Anmeldung gemäß Beckham Law

Der Ablauf zur optimalen Nutzung der steuerlichen Vorteile umfasst mehrere strukturierte Schritte. Wer die Kombination aus einer Ansässigkeit in Malta und der Anwendung der Beckham Law in Spanien anstrebt, sollte folgende Punkte beachten:

  1. Aufenthalt in Malta begründen:

    • Abschluss eines Mietvertrags für eine Wohnung

    • Aufbau einer wirtschaftlichen Verbindung, etwa durch Anstellung bei der eigenen maltesischen Firma

    • Nachweis über den Lebensmittelpunkt in Malta, z. B. Aufenthaltszeiten, eigenes Büro, lokale Bankverbindung

  2. Firmengründung in Malta:

    Schritt Beschreibung

    Gesellschaftsgründung Eintragung der Firma und Bestellung eines Geschäftsführers

    Büro und Infrastruktur Einrichtung eines (auch kleinen) Büros und Einstellung eines Direktors

    Steuerliche Registrierung Registrierung der Firma und ggf. weiterer erforderlicher Meldungen

  3. Anmeldung in Spanien und Anwendung der Beckham Law:

    • Umzug nach Spanien und Begründung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

    • Anmeldung bei den spanischen Behörden zur Inanspruchnahme der Beckham Law

    • Sicherstellung, dass die maltesische Firma keine Betriebsstätte in Spanien unterhält

  4. Laufende Überprüfung:

    • Einhaltung der geforderten Aufenthaltszeiten in beiden Ländern

    • Regelmäßige Kontrolle der Steuerpflichten und rechtlichen Voraussetzungen

    • Laufender Kontakt zu Beratenden und lokalen Behörden

Die einzelnen Schritte erfordern eine genaue Planung und Dokumentation, um sowohl steuerliche Vorteile zu realisieren als auch Risiken wie eine Doppelbesteuerung oder ungewollte Steuerpflichten in Deutschland zu vermeiden.

Informationen zum geplanten Workshop in Spanien

Ein Workshop zur spanischen Beckham-Regelung ist für den Juli 2025 in Spanien geplant. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit spanischen Juristen organisiert und richtet sich an kleine Gruppen von etwa 8 bis 15 Personen, um ausreichend Raum für Fragen und individuelle Anliegen zu bieten.

Wichtige Fakten:

  • Ort: Spanien

  • Geplanter Zeitraum: Anfang bis Mitte Juli 2025

  • Sprache: Deutsch

  • Gruppengröße: 8 bis 15 Teilnehmer

  • Anmeldung: Unverbindliche Voranmeldung über einen Anmeldelink (im Video-Beschreibung verfügbar)

  • Kontaktaufnahme: Voraussichtlich im Juni 2025, sobald ausreichend Interesse vorliegt

  • Buchung: Nach Kontaktaufnahme möglich

Thematische Schwerpunkte:

  • Vorteile und Voraussetzungen der Beckham-Regelung

  • Kombination mit einer Wohnsitznahme in Malta

  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Auslandseinkünften

  • Praktische Tipps für die Umsetzung und typische Stolperfallen

Es besteht kein Anmeldezwang; die Voranmeldung dient lediglich dem Zweck, das Interesse zu ermitteln und aktuelle Informationen weiterzugeben.

Für Fragen oder bei Interesse kann jederzeit eine Rückmeldung erfolgen.

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