Deutsches Arbeitslosengeld im Ausland beziehen

Viele Menschen in Deutschland, die arbeitslos sind und Schwierigkeiten haben, eine Anstellung zu finden, überlegen häufig, ins Ausland zu gehen. Das hat damit zu tun, dass sich die Jobsituation in anderen Ländern möglicherweise besser gestaltet. Allerdings stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob sie weiterhin Arbeitslosengeld beziehen können, wenn sie ins Ausland gehen.

Generell ist es möglich, dass Arbeitslose in einem anderen Mitgliedsstaat der EU auf Jobsuche gehen können. Unter gewissen Voraussetzungen können sie dabei auch das ihnen in Deutschland zustehende ALG 1 auch im Ausland beziehen. Doch welche Voraussetzungen muss man genau erfüllen?

In unserem Artikel findest du alles Wissenswerte zum Thema Jobsuche im Ausland, wie du Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausland erhältst, den Fristen, der Anspruchsdauer, den Leistungen bei der Rückkehr nach Deutschland und vieles mehr.

Muss ich Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II beantragen?

Bevor du deinen Auslandsaufenthalt planst, ist es wichtig, sich als Erstes bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, um das Arbeitslosengeld zu erhalten. Doch welches Arbeitslosengeld trifft auf dich zu, ALG I oder ALG II?

Das deutsche Arbeitslosengeldsystem ist zweistufig aufgebaut:

  • Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die von Arbeitnehmern gezahlt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Anspruch darauf haben, wenn du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate erwerbstätig warst oder in den letzten zwei Jahren zumindest zwölf Monate gearbeitet hast.

  • Arbeitslosengeld II ist eine staatliche Leistung, die als Grundsicherung bezeichnet wird. Es steht denjenigen zur Verfügung, die es benötigen und anspruchsberechtigt sind. Hartz IV ist der offizielle Name von ALG II. Ob du in den Genuss von Arbeitslosengeld I oder II kommst, hängt von deiner individuellen Situation ab.

Kann man das Arbeitslosengeld auch im Ausland beziehen?

Arbeitslosengeld Ausländer-Deutsche: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 auch im Ausland geltend machen. Es ist jedoch notwendig, dass die betreffende Person arbeitslos gemeldet ist und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat.

Des Weiteren ist es wichtig, dass das Land, in dem die Jobsuche stattfindet, ein EU-Mitgliedsstaat ist, der in den Verordnungen genannt wird. Darunter fallen beispielsweise Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Slowenien und Norwegen. Arbeitslose haben außerdem die Pflicht, die ausländischen Rechtsvorschriften bezüglich der Arbeitssuche zu erfüllen. Hierzu gehört es, Melde- und Kontrolltermine beim zuständigen Träger einzuhalten.

Darüber hinaus musst du die Wartefrist erfüllen, welche besagt, dass du dem deutschen Arbeitsamt während deiner Arbeitslosigkeit mindestens vier Wochen vor der Ausreise zur Verfügung stehen musst. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, bei denen die Frist verkürzt werden kann.

Wichtig: Wenn Personen, die Arbeitslosengeld 1 im Ausland beziehen, dort eine kurzfristige Nebentätigkeit aufnehmen möchten, müssen sie sowohl bei der deutschen Agentur für Arbeit als auch bei der zuständigen ausländischen Behörde ihre Tätigkeit melden. Hierbei wird das Nebeneinkommen nach deutschem Recht auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet.

Kurz gesagt, du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld im Ausland, wenn du:

  • arbeitslos ist

  • dich in Deutschland arbeitslos gemeldet hast

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland hast

  • in einem EU-Mitgliedstaat Arbeit suchen willst

  • die Pflichten nach den ausländischen Rechtsvorschriften erfüllst

  • die Wartefrist erfüllt hast

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt

Die Beantragung der Leistungsmitnahme

Um als Stellensuchender im Ausland Leistungen der deutschen Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen zu können, ist es entscheidend, die Leistungsmitnahme bereits vor der Ausreise zur Arbeitssuche zu beantragen. Hierfür stellt die zuständige deutsche Agentur für Arbeit das Dokument PD U2 aus, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Dokument dient als Nachweis gegenüber dem ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung und bescheinigt unter anderem den Zeitraum sowie den spätesten Meldetermin beim ausländischen Arbeitsamt für eine nahtlose Zahlung. Sollte das Dokument nicht vor der Ausreise ausgehändigt werden können, wird es an die ausländische Anschrift geschickt, eventuell auch an das ausländische Arbeitsamt.

Da die Bearbeitung eines Antrags einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich, die Agentur für Arbeit möglichst früh über die Absicht zur Arbeitssuche im Ausland zu informieren. So kann das Dokument PD U2 noch rechtzeitig vor der Abreise ausgehändigt werden.

Leistungshöhe und Leistungsdauer

Wenn Personen das Arbeitslosengeld 1 im Ausland beziehen, erhalten sie den gleichen Betrag, den sie auch in Deutschland erhalten hätten. Dabei ist es jedoch von großer Bedeutung, dass sich die Betroffenen rechtzeitig und korrekt bei der zuständigen Arbeitsagentur im Ausland gemeldet haben. Diese Meldepflicht besteht spätestens sechs Tage nach der Abreise. Der Auszahlungszeitraum beträgt im Regelfall drei Monate, weshalb er auch als Mitnahmezeitraum bezeichnet wird. Es ist jedoch auch möglich, diesen Zeitraum auf bis zu sechs Monate zu verlängern. Interessenten müssen dafür einen formellen Antrag bei der zuständigen deutschen Arbeitsagentur stellen.

Kann der Leistungsanspruch aufgeteilt werden?

Wie bereits erwähnt, kann der Leistungsanspruch für das Arbeitslosengeld für maximal 6 Monate mitgenommen werden. Sollte der Anspruch jedoch nicht vollständig in Anspruch genommen werden, kannst du einen erneuten Antrag für die restliche Anspruchszeit stellen. Hierbei müssen allerdings zwei Bedingungen erfüllt werden: Du musst zwischenzeitlich nach Deutschland zurückkehren und es muss sich um den gleichen Mitgliedstaat wie beim ersten Antrag handeln. Der Antrag für die erneute Ausreise muss vorher gestellt werden.

Umstände, die den Leistungsanspruch im Ausland beeinflussen können

Bei der Arbeitssuche im Ausland ist es entscheidend den Fortbestand des Leistungsanspruchs gemäß den deutschen Rechtsvorschriften zu beurteilen:

  • Falls du im Land der Arbeitsuche eine versicherungspflichtige Beschäftigung annimmst oder eine selbstständige Tätigkeit ausübst, endet die Zahlung automatisch.

  • Du unterliegst im Ausland den dortigen Kontrollvorschriften sowie Pflichten, wie beispielsweise einer regelmäßigen Meldung.

  • Falls du eine Gelegenheitsarbeit ausübst, erfährt dein Nebeneinkommen eine Anrechnung gemäß deutschem Recht. Bei Fragen bezüglich der Anrechnung von Nebeneinkommen sowie Änderungen, die für deinen Leistungsanspruch bedeutsam sein könnten, wende dich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

  • Es wird auch empfohlen, bei einer Arbeitsunfähigkeit die entsprechenden Änderungen nicht nur bei der deutschen Agentur für Arbeit, sondern auch bei der Agentur zu melden, bei der du das Dokument PD U2 abgegeben hast.

Arbeitslosengeld II und Rückkehr nach Deutschland

Arbeitslosengeld II kann während der Arbeitssuche im Ausland nicht gewährt werden.

Sollten Stellensuchende bei der Rückkehr nach Deutschland weiterhin ohne Beschäftigung sein, können sie in der Regel frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beziehen.

Eine telefonische Meldung kann in bestimmten Fällen ausreichen, wenn der Mitnahmezeitraum abgelaufen ist oder die Rückkehr aus dem Ausland früher erfolgt ist. Sowohl für die telefonische als auch für die persönliche Arbeitslosmeldung sollten jedoch die nötigen Nachweise erbracht werden.

Versicherungen

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld sind Stellensuchende in Deutschland grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert. Bei der Arbeitssuche in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hast du als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung auch Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Doch um bestimmte Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Krankenhausbehandlungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Stellensuchende und ihre Familienangehörigen eine Europäische Krankenversicherungskarte. Solltest du diese noch nicht erhalten haben, solltest du dich vor der Ausreise bei deiner Krankenkasse melden.

Wenn du die Genehmigung der Agentur für Arbeit erhalten hast, deinen Leistungsanspruch zur Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat mitzunehmen, solltest du dir bewusst sein, dass bei Ausreise zunächst dein Arbeitslosengeldbezug und deine Krankenkasse abgemeldet werden.

Arbeitslosengeld erhältst du erst wieder, wenn du dich beim ausländischen Träger der Arbeitslosenversicherung als Arbeitssuchender angemeldet hast. Die zuständige deutsche Agentur für Arbeit wird anschließend entsprechend informiert.

Du kannst aber auch eine internationale Krankenversicherung in Anspruch nehmen, welche dich sowohl in Deutschland als auch im Ausland versichert.

Fazit

Generell ist es möglich, im Ausland Arbeitslosengeld zu beantragen, wenn du bestimmte Kriterien erfüllst. Abgesehen davon bietet ein Umzug ins Ausland Chancen, auf eine bessere Jobsituation. Neben dem Arbeitslosengeld und der Jobsuche gibt es jedoch noch viele weitere Aspekte, die bedacht werden müssen, bevor man den Sprung wagt ins Ausland zu ziehen.

Wenn du noch professionelle Unterstützung bei deinem Umzug ins Ausland suchst, helfen wir dir gerne! Buche noch heute ein Beratungsgespräch mit unserem Experten, der dir bei jedem Schritt mit Rat und Tat zur Seite steht, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und alle offenen Fragen zu beantworten.

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