Versicherung für Auswanderer in Nordkorea

So sichern sich Deutsche, Österreicher und Schweizer optimal ab

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Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die nach Nordkorea ziehen, benötigen einen zuverlässigen und umfassenden Versicherungsschutz, da lokale Versicherungsoptionen sehr eingeschränkt oder nicht vorhanden sind. Internationale Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen können die nötige Absicherung bieten, da viele Anbieter Policen speziell für Auslandsaufenthalte und längere Aufenthalte im Ausland bereitstellen.

Ein sorgfältig gewählter Versicherungsschutz schützt nicht nur vor hohen Kosten im Ernstfall, sondern ist oft Voraussetzung für einen reibungslosen Aufenthalt, zum Beispiel bei der Beantragung eines Visums. Unterschiede in den Versicherungsangeboten und die besonderen Regelungen in Nordkorea machen eine gründliche Vorbereitung besonders wichtig.

Grundlagen des Versicherungsschutzes für Auswanderer in Nordkorea

Der Umzug nach Nordkorea bringt für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz viele Veränderungen mit sich. Besonders der Versicherungsschutz unterscheidet sich stark von den Regelungen, die sie aus ihren Heimatländern kennen.

Versicherungspflichten und Besonderheiten in Nordkorea

In Nordkorea gibt es kein Versicherungssystem, das mit dem westeuropäischen Standard vergleichbar ist. Viele Versicherungsarten, wie sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Pflicht sind, existieren vor Ort gar nicht.

Es besteht in der Regel keine gesetzliche Versicherungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Wer in Nordkorea lebt, erhält meistens keinen Zugang zu staatlicher Gesundheitsversorgung oder Rentenabsicherung wie Einheimische. Private Versicherungen vor Ort sind entweder kaum vorhanden oder sehr eingeschränkt.

Daher müssen Auswanderer sich bereits vor ihrer Ausreise um passenden Versicherungsschutz kümmern. Dazu gehört oft der Abschluss internationaler Kranken- und Unfallversicherungen, die auch Gefahren in Nordkorea abdecken. Beim Thema Abmeldung im Heimatland sollte überprüft werden, wie lange bestehende Versicherungen noch greifen und wann ein Wechsel notwendig ist.

Vergleich der Versicherungssysteme: Deutschland, Österreich, Schweiz und Nordkorea

Deutschland, Österreich und die Schweiz verfügen über umfassende, gesetzlich geregelte Sozialsysteme. Dazu zählen die Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Diese Systeme sind meist mit einer Versicherungspflicht verbunden und sichern verschiedene Lebensbereiche ab.

Im Gegensatz dazu bietet Nordkorea für ausländische Auswanderer keine vergleichbare Infrastruktur.

Versicherung

Krankenversicherung

Rentenversicherung

Unfallversicherung

D/A/CH: Gesetzliche Pflicht?

Ja

Ja

Ja

Nordkorea: Verfügbarkeit für Ausländer

Nein

Nein

Nein

Eine freiwillige Weiterversicherung im Heimatland ist oft nicht möglich, sobald man sich abmeldet und den Wohnsitz endgültig nach Nordkorea verlegt.

Relevanz von Sozial- und Krankenversicherungen

Kranken- und Sozialversicherungen sind für Auswanderer nach Nordkorea von zentraler Bedeutung. Ohne diesen Schutz riskieren sie, bei Krankheit, Unfall oder im Alter keine Absicherung zu haben.

Internationale Krankenversicherungen, die Behandlung in verschiedenen Ländern abdecken, sind dringend zu empfehlen. Sie übernehmen häufig die Kosten für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte.

Da die nordkoreanische Gesundheitsversorgung für Ausländer sehr eingeschränkt ist, wird meist im Notfall ein Transport in ein Nachbarland nötig. Sozialversicherungsleistungen – wie Rente oder Arbeitslosengeld – stehen nach einer vollständigen Abmeldung aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in der Regel nicht mehr zur Verfügung.

Private Gesundheits- und Krankenversicherung in Nordkorea

Deutsche, österreichische und schweizerische Auswanderer finden in Nordkorea keine gesetzliche Krankenversicherung. Privater Schutz ist nötig, da die medizinische Versorgung eingeschränkt und teuer sein kann. Wer selbstständig ist oder als Online-Unternehmer arbeitet, braucht flexible und internationale Lösungen.

Optionen für Privatversicherungen für Auswanderer

Viele internationale Versicherungsunternehmen bieten spezielle Auslandskrankenversicherungen an, die auch für Aufenthalte in Nordkorea gelten. Diese Policen können häufig online beantragt werden und sind meist vor Reiseantritt abzuschließen.

Für deutsche, österreichische und schweizerische Auswanderer gibt es Anbieter wie Care Concept oder ähnliche. Sie bieten Tarife speziell für Expats, privat Reisende sowie Selbstständige an. Die Gebühren werden in Euro bezahlt, oft per Kreditkarte.

Die Policen lassen sich bei Bedarf verlängern oder kündigen. Eine Beratung in der eigenen Sprache hilft, die richtige Deckung zu finden. Es ist ratsam, auch Notfallleistungen und Rücktransport zu prüfen.

Leistungsumfang und Einschränkungen

Der Leistungsumfang privater Auslandskrankenversicherungen ist meist breit gefächert. Er umfasst Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Medikamente sowie Notfallleistungen. Oft gibt es eine Höchstgrenze pro Jahr oder pro Schadensfall.

Nicht alle Leistungen sind überall verfügbar. In Nordkorea ist die medizinische Versorgung eingeschränkt, besonders außerhalb von Pyongyang. Versicherer decken manchmal nicht alle Behandlungen oder schließen bestimmte Regionen aus.

Manche Policen greifen nicht bei sogenannten Vorerkrankungen oder Routinebehandlungen. Auswanderer sollten die allgemeinen Versicherungsbedingungen genau lesen. Vor allem sollte man klären, wann eine Kostenübernahme erfolgt und welche Schritte im Notfall zu folgen sind.

Versicherungsschutz für Selbstständige und Online-Unternehmer

Selbstständige und Online-Unternehmer benötigen flexible Lösungen, da sie oft nicht im Heimatland versichert sind und weltweit unterwegs sein können. Internationale Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Laufzeiten, Selbstbeteiligungen und Leistungsumfänge an.

Einige Policen sind auf Auswanderer mit Wohnsitz im Ausland zugeschnitten. Sie können Zusatzleistungen wie Telemedizin, Online-Beratung oder weltweite Notfallversorgung beinhalten. Zahlungen an Versicherungen, zum Beispiel via Kreditkarte, sind für Selbstständige besonders praktisch.

Banken bieten selbst selten Versicherungsschutz, aber viele empfehlen Policen oder ermöglichen den Abschluss über ihre Online-Portale. Es ist ratsam, vor dem Abschluss zu prüfen, welche Ressourcen und Unterstützung der Versicherer für digitale Nomaden bereitstellt.

Haftpflicht-, Unfall- und Rechtschutzversicherungen beim Leben in Nordkorea

Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sollten wissen, dass klassische Versicherungen oft in Nordkorea nicht direkt verfügbar sind. Für Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen gelten besondere Voraussetzungen und Risiken.

Abdeckung und Risiken durch Unfall- und Haftpflichtversicherungen

Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen von Schäden, die versehentlich anderen zugefügt werden. In Nordkorea gibt es jedoch keine lokalen Versicherungsangebote für westliche Auswanderer.

Internationale Anbieter sind die beste Option. Diese Versicherer bieten oft weltweiten Schutz, aber Nordkorea ist manchmal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

Unfallversicherungen zahlen bei bleibenden Schäden nach einem Unfall. Wie bei der Haftpflicht gilt, dass eine internationale Police notwendig ist. Praktische Hilfe bei einem Unfall in Nordkorea ist schwer zu realisieren. Die Zahlung erfolgt meist ins Ausland oder nach Rückkehr.

Eine rechtliche Absicherung durch Rechtsschutzversicherungen ist in Nordkorea stark eingeschränkt. Rechtliche Konflikte werden dort selten nach internationalen Standards gelöst. Internationale Rechtsschutzversicherungen leisten meist keinen aktiven Schutz vor Ort.

Spezielle Anforderungen für Berufstätige und Gewerbetreibende

Wer in Nordkorea eine betriebsstätte eröffnet oder als Selbständiger arbeitet, muss besondere Risiken beachten. Es gibt keine lokalen Haftpflicht- oder Unfallversicherungen für ausländische Unternehmen oder Arbeitskräfte.

Ausländische Unternehmer benötigen unbedingt eine internationale Haftpflichtversicherung für betriebliche Tätigkeiten. Auch eine gewerbliche Unfallversicherung ist sinnvoll, sofern diese Nordkorea im Geltungsbereich anerkennt.

Die nordkoreanischen Behörden verlangen von ausländischen Firmen oft zusätzliche Nachweise zum Versicherungsschutz. Bei gewerbesteuerlichen Fragen sind keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen bekannt. Internationale Versicherungen erkennen eine Betriebsstätte in Nordkorea meist nur eingeschränkt an.

Für angestellte Arbeitskräfte bestehen keine arbeitsrechtlichen Absicherungen nach deutschem, österreichischem oder schweizerischem Recht. Arbeitnehmer sollten sich vor dem Arbeitsantritt intensiv über Versicherungsstatus und Risiken informieren.

Vermögenssicherung und spezielle Absicherungen

Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Nordkorea auswandert, sollte seine finanziellen Werte und Rechte besonders sorgfältig schützen. Nordkorea stellt außergewöhnliche Anforderungen an die Absicherung von Vermögen und bietet wenig Rechtssicherheit bei Konflikten.

Vermögen und Immobilien im Ausland absichern

Vermögenswerte wie Bankkonten, Wertpapiere oder Immobilien im Ausland sollten erhalten und sicher verwahrt werden. Nordkorea erlaubt Ausländern in der Regel nicht den Besitz von privatem Grund und Boden. Immobilien müssen deshalb im Ausland gehalten oder abgesichert werden.

Viele Auswanderer verwenden Bankkonten in Europa oder Mehrländerdepots, um Kapital außerhalb Nordkoreas zu verwalten. Es empfiehlt sich, alle Verträge und Besitzdokumente in einer rechtssicheren Form in einem stabilen Land zu hinterlegen. Dokumente sollten zudem in elektronischer und physischer Form verfügbar sein.

Ein Überblick der empfohlenen Maßnahmen:

Maßnahme

Ausländisches Bankkonto

Immobilien im Ausland

Internationale Versicherung

Vorteil

Schutz vor lokalem Zugriff

Werterhalt, besserer Rechtsschutz

Absicherung unvorhergesehener Risiken

Holdingstrukturen, Auslandsfirma und Steuervorteile

Viele Auswanderer gründen Holdings oder Auslandsfirmen, um Vermögen rechtlich voneinander abzugrenzen und steuerlich besser zu gestalten. Eine solche Struktur kann vor staatlichem Zugriff und möglichen Änderungen im nordkoreanischen Recht schützen.

Holdinggesellschaften mit Sitz in stabilen Staaten wie der Schweiz, Liechtenstein oder Singapur bieten zusätzliche Sicherheit. Sie ermöglichen es, verschiedene Vermögenswerte (wie Firmenanteile, Immobilien und Geldanlagen) unter einem Dach zu verwalten.

Steuerlich kann die Gründung im Ausland Vorteile bringen. Es ist wichtig, die Steuergesetze des eigenen Heimatlands sowie Nordkoreas zu beachten, um Doppelbesteuerung und rechtliche Risiken zu vermeiden. Eine spezialisierte Beratung durch Fachanwälte für internationales Steuer- und Gesellschaftsrecht ist dringend empfohlen.

Finanzsystem, Bankkonten und Zugang zu finanziellen Ressourcen

Der Zugang zum Finanzsystem in Nordkorea ist für Auswanderer sehr eingeschränkt. Internationale Bankdienstleistungen und moderne Finanztechnologien sind dort nicht im Alltag verfügbar.

Eröffnung und Verwaltung eines Girokontos in Nordkorea

In Nordkorea ist das Bankenwesen staatlich und stark reglementiert. Für Ausländer, einschließlich Menschen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ist das Eröffnen eines eigenen Girokontos meist nicht möglich. Der Zahlungsverkehr läuft vor allem über spezielle Banken für Ausländer, wie die Foreign Trade Bank.

Wichtige Punkte:

  • Kontoeröffnung: Nur mit offizieller Aufenthaltsgenehmigung und meist nur für bestimmte Zwecke.

  • Ein lokales Girokonto ist häufig auf das Minimum beschränkt, oft gibt es Einschränkungen beim Zugriff auf das Geld.

Überweisungen aus dem Ausland werden streng überwacht. Für regelmäßige internationale Zahlungen fallen meist hohe Gebühren an. Einfache digitale Bankdienstleistungen, wie sie in Europa Standard sind, gibt es nicht.

Nutzung von Kreditkarten, Kryptowährungen und Blockchain

Kreditkarten wie Visa oder Mastercard funktionieren in Nordkorea nicht. Internationale Bankkarten werden nicht akzeptiert. Für alltägliche Zahlungen oder Abhebungen eignen sich diese Karten also nicht.

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum werden offiziell weder anerkannt noch unterstützt. Die Nutzung von Blockchain-Technologie ist für Privatpersonen untersagt.

Tabelle: Zahlungsmittel in Nordkorea

Zahlungsmittel

Kreditkarte

Girokonto

Kryptowährungen

Bargeld

Nutzung möglich

Nein

Stark begrenzt

Nein

Ja

Hinweise

Nicht akzeptiert

Nur spezielle Banken für Ausländer

Verboten für Privatpersonen

In Fremdwährung (z.B. USD, EUR)

Für größere Transaktionen nutzen Ausländer meist Bargeld in US-Dollar oder Euro.

Umgang mit Bargeldverbot und FATCA-Regelungen

Ein allgemeines Bargeldverbot gibt es in Nordkorea nicht, aber der Umgang mit ausländischem Bargeld wird über zentrale Banken streng überwacht. Die staatlichen Zentralbanken kontrollieren große Bargeldsummen und Wechselvorgänge genau.

FATCA-Regelungen betreffen vor allem Menschen mit US-Staatsangehörigkeit oder steuerlicher Verbindung zu den USA. Nordkorea nimmt nicht am globalen Austausch von Kontodaten (FATCA, CRS) teil. Informationen über Vermögen oder Konten werden daher nicht automatisch gemeldet.

Für Auswanderer ist es wichtig, keine westlichen Finanzgesetze zu verletzen. Die Kombination aus eingeschränktem Zugang zu Konten, Verbot digitaler Währungen und Kontrolle von Bargeld erschwert finanzielle Flexibilität.

Steuerliche Aspekte beim Auswandern nach Nordkorea

Ein Umzug nach Nordkorea bringt wichtige steuerliche Pflichten mit sich. Es gibt klare Regelungen zur Abmeldung beim Finanzamt, zur Steuerpflicht sowie zur Doppelbesteuerung.

Wegzugsbesteuerung und Abmeldung beim Finanzamt

Beim Wegzug aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist die Abmeldung beim zuständigen Finanzamt Pflicht. Insbesondere in Deutschland greift das Außensteuergesetz (§ 6 AStG). Wer wesentliche Kapitalbeteiligungen (mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft) hält, kann von der Wegzugsbesteuerung betroffen sein. Hierbei wird auf stille Reserven eine Steuer fällig, als ob die Anteile verkauft worden wären.

Die Abmeldung muss rechtzeitig erfolgen und sollte dokumentiert werden. Nicht gemeldeter Wegzug gilt schnell als Steuerhinterziehung. In Deutschland bleibt für das Jahr des Wegzugs noch eine Steuererklärung nötig. Ein erfahrener Steuerberater hilft, Fristen und Pflichten einzuhalten.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Quellensteuer

Nordkorea hat aktuell kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Das hat zur Folge, dass Einkünfte potenziell doppelt besteuert werden können – im Land des Wohnsitzes und in Deutschland, sofern eine beschränkte Steuerpflicht besteht.

Es kann in Einzelfällen zu Quellensteuer kommen: Nordkorea erhebt Steuern direkt von bestimmten Einkünften, wie etwa Gehaltszahlungen oder Kapitalerträgen. Ohne DBA gibt es keinen Anspruch auf eine Anrechnung oder Freistellung dieser Quellensteuer. Deshalb ist es besonders wichtig, Einkünfte aus beiden Ländern exakt zu dokumentieren.

Rechtslage bezüglich Steueransässigkeit und Steuerpflicht

Die Steueransässigkeit wird grundsätzlich dadurch bestimmt, wo jemand seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Mit Wohnsitz in Nordkorea ist man dort steuerpflichtig und hat meist nur noch eine beschränkte Steuerpflicht im Herkunftsland.

Eine Steueransässigkeitsbescheinigung kann hilfreich sein, um die Ansässigkeit im neuen Staat zu belegen. Ohne DBA ist die deutsche Rechtslage eindeutig: Wer in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat, ist nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Trotzdem können bestimmte Inlandseinkünfte (wie Vermietung) weiterhin steuerpflichtig bleiben.

Um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, einen Steuerberater mit internationaler Erfahrung einzubeziehen. Alle steuerlichen Schritte sollten dokumentiert und laufend überprüft werden.

Kindergeld und Sozialleistungen für Auswandererfamilien

Deutsche, österreichische und schweizer Auswanderer sollten die Bedingungen für Kindergeld und andere Sozialleistungen im Ausland kennen. Regelungen und Ansprüche ändern sich deutlich, wenn Familien nach Nordkorea ziehen.

Anspruch, Registrierung und Weiterleitung von Kindergeld

Das Anspruchsrecht auf Kindergeld hängt vom Wohnsitz und dem Aufenthaltsstatus ab. Beim Auswandern nach Nordkorea endet der Anspruch auf deutsches Kindergeld meist, weil das Territorialitätsprinzip gilt. Für gewöhnlich müssen Eltern ihren Wegzug dem zuständigen Amt melden.

Die Registrierung der Kinder sowie die Mitteilung über den neuen Wohnort sind notwendig. Familien müssen dies schriftlich, oft mit Nachweisen zum Aufenthalt, erledigen. Behörden prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliegt, zum Beispiel bei Weiterbeschäftigung durch einen deutschen Arbeitgeber im Ausland oder speziellen Entsendungen.

Die Weiterleitung von Kindergeld ins Ausland ist normalerweise nicht möglich, außer in besonderen Fällen. Eltern sollten direkte Rücksprache mit der Familienkasse halten und aktuelle Formulare nutzen. In komplexeren Fällen beraten spezialisierte Anwälte oder Sozialberater.

Unternehmensgründung und Geschäftstätigkeit in Nordkorea

Bei einer geplanten Firmengründung in Nordkorea stoßen Auswanderer auf besondere Bedingungen. Rechtliche Vorgaben, Marktzugang und der Umgang mit lokalen Arbeitskräften weichen von mitteleuropäischen Standards oft stark ab.

Gestaltungsspielraum und bürokratische Anforderungen

Ausländische Unternehmen haben in Nordkorea nur sehr eingeschränkten Gestaltungsspielraum. Typische Eigentumsrechte, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bekannt sind, gelten nicht. Meistens sind Joint Ventures mit staatlichen Partnern vorgeschrieben.

Die Bürokratie ist streng und undurchsichtig. Genehmigungen erfordern oft langwierige Abstimmungen mit mehreren Behörden. Dokumente müssen in koreanischer Sprache eingereicht werden, und persönliche Vorsprache ist regelmäßig erforderlich.

Wichtige Unterlagen, wie Geschäftspläne und Nachweise zur Finanzierung, sind Pflicht. Internationale Versicherungen bieten keinen umfassenden Schutz. Nur wenige Anbieter erhalten überhaupt Zugang zum nordkoreanischen Versicherungsmarkt, wie auch deutsche Gesellschaften bestätigen.

Marktzugang und Nutzung von Arbeitskräften

Der Marktzugang ist stark reguliert. Ausländer können kein Unternehmen gründen, ohne einen lokalen Partner einzubinden. Der Vertrieb und Import von Waren wird staatlich kontrolliert.

Arbeitskräfte werden in der Regel vom Staat zugewiesen. Eigene Rekrutierung ist nicht möglich. Auswahl, Qualifikation und Bezahlung liegen meist in staatlicher Hand. Unternehmen müssen daher akzeptieren, dass sie oft wenig Einfluss auf die Zusammensetzung ihrer Belegschaft haben.

Gesetze zum Arbeitsschutz oder Sozialversicherung unterscheiden sich von europäischen Standards. Deutsche, österreichische oder schweizerische Arbeitsverträge sind vor Ort nicht rechtskräftig. Sicherheits- und Versicherungsanforderungen müssen angepasst werden.

Risiken von Briefkastenfirmen und Betriebsstätten

Die Gründung sogenannter Briefkastenfirmen ist in Nordkorea praktisch ausgeschlossen. Scheingeschäfte und Strohmänner werden von den Behörden misstrauisch betrachtet und ziehen strenge Strafen nach sich. Jede Betriebsstätte unterliegt staatlicher Kontrolle und muss klar nach außen auftreten.

Deutsche, österreichische und schweizerische Investoren sollten beachten, dass Geschäftsmodelle mit undurchsichtiger Struktur schnell zu Sanktionen führen können. Auch internationale Sanktionen gegen Nordkorea erhöhen das Risiko. Transparenz und Einhaltung aller Meldepflichten sind zwingend notwendig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen und Verfassungsrecht für Auswanderer

Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen bei einem Aufenthalt in Nordkorea verschiedene gesetzliche und verfassungsrechtliche Punkte beachten. Nicht alle Sicherheitsstandards und Datenschutzrechte, die aus der Heimat bekannt sind, gelten dort automatisch.

Unschärfe der Gesetzgebung und Abstraktion bei internationalen Aufenthalten

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche, österreichische oder schweizerische Auswanderer sind im Ausland oft weniger klar. Verfassungsrecht aus dem Heimatland findet in Nordkorea keine Anwendung. Das bedeutet, dass bekannte Rechte wie freier Zugang zu Rechtsmitteln oder Schutz gegen Willkür staatlicher Institutionen in Nordkorea stark eingeschränkt sind.

Gesetze zur Auswanderung, wie das Auswandererschutzgesetz, bieten Schutz und Informationspflichten für Auswanderer vor der Ausreise. In der Praxis endet dieser Schutz aber meist beim Grenzübertritt. Das führt zu einer gewissen Unschärfe und Abstraktion bei der Anwendung nationaler Rechte im Ausland. Es ist wichtig, sich gezielt über nordkoreanische Gesetze zu informieren, denn Verstöße – auch unabsichtlich – können schwerwiegende Folgen haben.

Im Vergleich zu europäischen Standards wirken viele Regelungen in Nordkorea unklar oder werden willkürlich ausgelegt. Der Zugang zu Rechtsberatung ist stark eingeschränkt und oft nur über staatliche Stellen oder ausgewählte Dolmetscher möglich.

Schutz persönlicher Daten und Nutzung von Internetangeboten

Der Schutz persönlicher Daten ist in Nordkorea sehr begrenzt. Internetseiten, E-Mail-Adressen und andere Kommunikationsmittel werden überwacht. Häufig gibt es keinen Zugang zu internationalen Medien und Diensten. Viele Angebote sind nicht verfügbar oder streng zensiert.

Personenbezogene Daten, wie Name, Passdaten und Aufenthaltsort, müssen oft bei Behörden gemeldet werden. Beim Ausfüllen von Formularen oder im Kontakt mit ausländischen Firmen darf nie von europäischem Datenschutz ausgegangen werden.

Die Nutzung von ausländischen Medien oder privaten E-Mail-Adressen kann problematisch sein. Auch verschlüsselte Kommunikation wird in Nordkorea kritisch betrachtet und kann zu Nachfragen durch Behörden führen.

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