Versicherung in Japan
Wichtige Tipps für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die nach Japan gehen, stehen vor neuen Herausforderungen, besonders beim Thema Versicherung. In Japan ist die Krankenversicherung Pflicht für alle, die länger als ein Jahr im Land leben. Der richtige Versicherungsschutz ist wichtig, weil die nationale Krankenversicherung in Japan meist nur 70% der Behandlungskosten übernimmt und der Rest selbst gezahlt werden muss.
Da zwischen Österreich und Japan kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist ein zusätzlicher Schutz oft notwendig, um hohe Kosten im Krankheitsfall zu vermeiden. Auch bei Aufenthalten aus Deutschland oder der Schweiz empfiehlt sich eine gute internationale oder private Krankenversicherung. Wer vorbereitet ist, kann teure Überraschungen vermeiden und den Start in Japan entspannter erleben.
Grundlagen des Versicherungsschutzes für Auswanderer in Japan
Für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der richtige Versicherungsschutz in Japan essenziell. Das Gesundheitssystem und die Anforderungen an Versicherten unterscheiden sich teils deutlich von jenen im deutschsprachigen Raum.
Bedeutung des richtigen Versicherungsschutzes
Wer als Expat oder Auswanderer nach Japan geht, muss auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten. In Japan gilt ein zentrales Krankenversicherungssystem, das alle Expats einschließt, die länger als ein Jahr im Land bleiben. Ohne entsprechenden Schutz können hohe Kosten im Krankheitsfall entstehen.
Ein umfassender Versicherungsschutz umfasst nicht nur medizinische Leistungen, sondern auch Haftpflicht-, Unfall- und gegebenenfalls Zusatzversicherungen. Es ist zu beachten, dass manche Behandlungen wie Schönheitsoperationen oder allgemeine Gesundheitsuntersuchungen oft nicht abgedeckt sind.
Versäumen Auswanderer den Abschluss oder die fristgerechte Anmeldung zur Krankenversicherung, drohen nicht nur finanzielle Nachteile. Seit 2021 kann Ausländern mit unbezahlten medizinischen Kosten sogar die Einreise verweigert werden.
Wichtige Voraussetzungen und Bedingungen
Wer in Japan lebt, muss sich im dortigen Krankenversicherungssystem anmelden, wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr dauert. Kurzzeitige Aufenthalte können durch Auslands- oder Reiseversicherungen abgedeckt werden. Die Anmeldung bei der nationalen Krankenversicherung ist verpflichtend und erfolgt meist über die lokale Stadtverwaltung.
Voraussetzungen für die Aufnahme sind ein fester Wohnsitz in Japan und ein gültiges Visum. Die Beiträge richten sich nach Einkommen und Lebensumständen. Für Familien mit mehreren Kindern kann dies finanziell spürbar sein.
Für Auswanderer ist zu klären, welche Leistungen genau abgedeckt sind:
Standardbehandlungen
Notfallversorgung
Arzneimittel
Zahnbehandlungen (eingeschränkt)
Fremdsprachenfreundliche Beratungsstellen sind nicht immer selbstverständlich. Es wird empfohlen, sich vorab zu den Bedingungen und Sprachoptionen der gewählten Versicherung zu informieren.
Unterschiede zu Deutschland, Österreich und der Schweiz
Im Gegensatz zum deutschsprachigen Raum arbeitet das japanische Krankenversicherungssystem überwiegend zentralisiert. In Deutschland, Österreich und der Schweiz können Auswanderer meist zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen wählen.
Ein wesentlicher Unterschied: In Japan besteht für fast alle Personen mit längerem Aufenthalt eine Versicherungspflicht im staatlichen System. Anbieter und Leistungsumfang sind stärker reguliert. Viele private Versicherer in Europa bieten für langfristige Aufenthalte in Japan oftmals nur eingeschränkten Schutz.
Erstattungen in Japan erfolgen meist nicht direkt, sondern der Versicherte bezahlt Arztkosten vor Ort und reicht Belege später zur Rückerstattung ein. Zusatzversicherungen sind nötig, um spezielle oder nicht gedeckte Leistungen zu bekommen. Im Vergleich bietet das System weniger Flexibilität, erfordert aber eine genaue Prüfung der eigenen Bedürfnisse vor Auswanderung.
Krankenversicherung in Japan für deutschsprachige Auswanderer
Wer als Auswanderer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan geht, sollte die gesetzlichen Vorgaben und verfügbaren Versicherungsarten genau kennen. Die Wahl des Versicherungsschutzes beeinflusst den Zugang zu medizinischer Versorgung, Kostenübernahmen und wichtige Zusatzleistungen.
Gesetzliche Krankenversicherung in Japan
In Japan gibt es ein zentrales Krankenversicherungssystem, das alle Einwohner abdeckt, auch ausländische Staatsangehörige, die länger als ein Jahr im Land leben. Diese sogenannte „National Health Insurance“ (NHI) ist für die meisten Expats verpflichtend, sobald sie sich offiziell melden.
Die Beiträge werden je nach Einkommen berechnet. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt meist 70 % der Behandlungskosten, während Patienten die restlichen 30 % selbst zahlen.
Zu den abgedeckten Leistungen gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen und Medikamente. Für Behandlungen außerhalb des Versicherungssystems oder außerhalb Japans gibt es allerdings keine Erstattung.
Expats sollten sich rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung anmelden, da sonst Rückforderungen drohen. Eine Gesundheitsprüfung ist bei Eintritt nicht erforderlich, die Grundversicherung deckt aber keine privaten Zusatzleistungen ab.
Private Auslandskrankenversicherungen
Viele Auswanderer entscheiden sich für eine private Auslandskrankenversicherung aus ihrem Herkunftsland, etwa eine Reisekrankenversicherung oder spezielle Expat-Tarife. Diese Tarife bieten weltweit gültigen Schutz, oft mit flexibleren Bedingungen und Zusatzleistungen.
Sie können die Zeit bis zur Aufnahme in die japanische gesetzliche Krankenversicherung überbrücken oder als Ergänzung dienen. Die Leistungen reichen von ambulanten Behandlungen bis zu kostenintensiven Spezialtherapien.
Im Unterschied zur NHI erstatten Auslandskrankenversicherungen häufig auch Behandlungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Vor Abschluss ist meist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Die Beitragshöhe richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang.
Zusatzversicherungen und Leistungen
Die gesetzliche Grundversicherung in Japan schließt nicht alle Bereiche ab. Viele Expats schließen daher Zusatzversicherungen ab, etwa für Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder Aufenthalte in Privatkliniken. Häufig bieten diese Policen eine höhere Kostenerstattung und einen besseren Komfort, zum Beispiel bei der Unterbringung im Krankenhaus.
Typische Zusatzleistungen sind:
Zahnzusatzversicherung
Krankenhaustagegeld
Pflegezusatzversicherung
Vorsorgeuntersuchungen
Diese ergänzenden Policen können auch bestimmte Heilpraktikerleistungen enthalten. Wer privat vorsorgt, profitiert oft von kurzen Wartezeiten und Direkterstattung an die Klinik oder den Arzt.
Telemedizin und digitale Gesundheitsservices
Telemedizin ist in Japan stark im Kommen und kann auch für deutschsprachige Auswanderer nützlich sein. Viele Versicherungen bieten Apps und Online-Portale für direkte Arztkontakte oder Gesundheitsberatung.
Digitale Services ermöglichen es, medizinische Dokumente schneller zu teilen, Symptome abzuklären oder Rezepte ausstellen zu lassen. Besonders bei Sprachbarrieren hilft es, wenn Telemedizin-Angebote in mehreren Sprachen verfügbar sind.
Einige Zusatz- und Auslandskrankenversicherungen bieten integrierte Telemedizin als festen Bestandteil. So lässt sich oft unnötiger Aufwand bei einfachen Behandlungen vermeiden und die medizinische Versorgung bleibt auch in abgelegenen Regionen zugänglich.
Spezielle Versicherungen und Absicherungen für Auswanderer
Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen im Ausland oft andere Risiken absichern als im Heimatland. Sie sollten auf passende Versicherungen für Unfälle, medizinische Notfälle und Reisen achten, um keine Lücken im Schutz zu haben.
Unfallversicherung und Invaliditätsschutz
Eine Unfallversicherung sichert finanzielle Hilfe nach einem Unfall, der zu Verletzungen oder einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. In Japan kann die gesetzliche Versicherung für Expats und Auswanderer oft nicht alle Kosten decken, besonders bei längeren Auslandsaufenthalten. Für Auswanderer ist es sinnvoll, eine internationale Unfallversicherung abzuschließen, die speziell im Ausland gültig ist.
Die Police sollte Invaliditätsleistungen beinhalten, falls dauerhafte Schäden entstehen. Oft sind auch Zahlungen bei Todesfall und Kostenübernahmen für Reha-Maßnahmen enthalten. Wichtig: Nicht jede Standard-Krankenversicherung enthält diesen Schutz. Ein Vergleich verschiedener Angebote hilft, eine passende Lösung zu finden, die persönlichen Bedürfnissen entspricht.
Bergungskosten und Notfallabsicherung
Bergungskosten entstehen, wenn nach einem Unfall oder in einer Notlage Rettungsdienste eingreifen müssen. In Japan können solche Einsätze, zum Beispiel in den Bergen oder bei Naturkatastrophen, sehr teuer werden. Viele Reise- und Auslandskrankenversicherungen übernehmen diese nicht automatisch.
Eine spezielle Notfallabsicherung umfasst oft die Kosten für Such-, Rettungs- und Transportmaßnahmen. Sie kann auch Assistance-Leistungen wie die Organisation eines Rücktransportes nach Deutschland oder in das Heimatland beinhalten. Auswanderer sollten prüfen, ob ihre Versicherung Bergungskosten und Rückholdienste abdeckt und wie hoch die Versicherungssummen sind.
Reiseversicherung für Auslandsaufenthalte
Eine Reiseversicherung schützt vor Risiken wie Krankheit, Unfall, Diebstahl oder dem Abbruch einer Reise. Bei längeren Auslandsaufenthalten reicht eine normale Reiseversicherung oft nicht aus, denn sie gilt meist nur für Reisen bis zu 6-8 Wochen.
Auswanderer sollten zu einer Auslandskrankenversicherung greifen, die auch Reiseabbruch, Gepäckverlust und medizinische Notfälle weltweit abdeckt. Einige Policen bieten zusätzliche Leistungen wie 24-Stunden-Notrufservice und Rechtsberatung im Ausland. Ein Vergleich der Konditionen hilft, die optimale Absicherung für den persönlichen Aufenthalt zu wählen und Lücken zu vermeiden.
Renten- und Altersvorsorge für Deutsche, Österreicher und Schweizer in Japan
Wer nach Japan auswandert, steht vor wichtigen Fragen zur Rentenversicherung und Altersvorsorge. Unterschiede zwischen den Rentensystemen und mögliche Abkommen können die Auszahlung und Ansprüche beeinflussen.
Überblick über die Rentenversicherung im Ausland
Viele Länder, darunter Deutschland und Japan, haben Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Im Fall von Deutschland und Japan sorgt das Abkommen dafür, dass die in beiden Ländern erworbenen Rentenzeiten zusammengerechnet werden. Das hilft, Lücken im Rentenanspruch zu vermeiden.
Österreich und die Schweiz haben ebenfalls Abkommen mit Japan, aber Details können unterschiedlich sein. Wer als Auswanderer arbeitet, zahlt oft in das lokale System ein. Wichtig: Die gezahlten Beiträge zählen für spätere Rentenansprüche.
Die deutsche Rentenversicherung informiert über nötige Schritte und Fristen. Eine freiwillige Weiterversicherung bleibt oft möglich, zum Beispiel bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Besondere Regeln gelten zudem bei der Erwerbsminderungsrente und bei Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Die deutsche, österreichische und schweizerische Rente im Ausland
Rentner und Rentnerinnen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz können ihre gesetzliche Rente meist auch in Japan beziehen. Für deutsche Rentner zahlt die Deutsche Rentenversicherung weiterhin aus, auch bei dauerhaftem Wohnsitz in Japan.
Die Höhe der Auszahlung hängt von den gezahlten Beiträgen und möglichen Abzügen (zum Beispiel Krankenversicherung) ab. In Japan müssen eventuell Steuern auf Rentenzahlungen bezahlt werden. Laut Suchergebnissen liegt der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %.
Die Auszahlung der Schweizer und österreichischen Rente erfolgt nach ähnlichen Regeln. Wechselkursschwankungen und Bankkosten können die ausbezahlte Summe etwas beeinflussen. Ein rechtzeitiger Antrag und die Meldung des Wohnorts sind sehr wichtig, damit es zu keinen Verzögerungen kommt.
Riester-Rente und private Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist für viele Deutsche ein wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge. Wer im Ausland lebt, kann aber unter Umständen Förderungen verlieren, da das Wohnsitzprinzip gilt. Die Auszahlung ist auch im Ausland möglich, allerdings oft ohne staatliche Zulage.
Andere private Altersvorsorgeprodukte, wie Renten- oder Lebensversicherungen, zahlen meist weltweit aus. Es ist ratsam, vor dem Umzug die Vertragsbedingungen zu prüfen. Manche Anbieter verlangen eine Meldung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird.
Steuerliche Aspekte und Doppelbesteuerungsabkommen
Wer nach Japan auswandert, muss sich mit neuen steuerlichen Regeln auseinandersetzen. Das betrifft nicht nur die Steuerpflicht in Japan, sondern auch die Vermeidung einer Doppelbesteuerung durch Abkommen zwischen Japan und dem Heimatland.
Steuerliche Pflichten bei Auswanderung nach Japan
Personen, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan ziehen, werden in der Regel in Japan unbeschränkt steuerpflichtig. Das heißt, ihr weltweites Einkommen kann in Japan besteuert werden.
In den Heimatländern endet die dortige unbeschränkte Steuerpflicht meist mit dem endgültigen Wegzug. Dennoch kann bei bestimmten Einkünften wie Mieteinnahmen aus Immobilien, Pensionen oder Betriebsvermögen weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht bestehen.
Es ist wichtig, alle Einkünfte sowohl in Deutschland, Österreich oder der Schweiz als auch in Japan korrekt anzugeben. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Problemen mit den Steuerbehörden führen. Wer Familienangehörige oder Vermögen im Heimatland zurücklässt, sollte die steuerlichen Auswirkungen besonders beachten.
Doppelbesteuerungsabkommen und Steuerfreibeträge
Zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Japan bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Sie bestimmen, in welchem Land welches Einkommen besteuert werden darf und vermeiden so eine doppelte Besteuerung.
So regelt das DBA, dass bei Arbeitslohn oft der Tätigkeitsstaat, also Japan, das Besteuerungsrecht hat. Renten und Pensionen können je nach Abkommen im Herkunftsland oder im Aufenthaltsland versteuert werden.
Auch Steuerfreibeträge werden im Rahmen der Abkommen berücksichtigt. Sie sind jedoch meist in jedem Land unterschiedlich hoch. Wer Anspruch auf Freibeträge prüfen möchte, sollte sich an einen Steuerberater wenden, um die optimale Nutzung sicherzustellen.
In bestimmten Fällen, etwa bei Schenkungen oder Erbschaften, gelten spezielle Regelungen. Hier kann sowohl das Herkunfts- als auch das Aufenthaltsland Besteuerungsansprüche haben, abhängig davon, wo das Vermögen liegt.
Steuervorteile, Werbungskosten und Sonderausgaben
Japan kennt verschiedene Steuervorteile und Abzugsmöglichkeiten. Werbungskosten wie Ausgaben für den Arbeitsweg, Arbeitsmittel oder Berufskleidung können angerechnet werden.
Auch Sonderausgaben, etwa für Sozialversicherungsbeiträge oder Spenden, sind teilweise absetzbar. Es kann sinnvoll sein, Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, um alle Möglichkeiten zu nutzen.
Eine Übersicht möglicher Abzüge:
Kategorie
Werbungskosten
Sonderausgaben
Weitere Abzüge
Beispiel
Fahrtkosten, Arbeitsmittel
Sozialversicherungen, Spenden
Kinderfreibeträge, Rentenversicherungen
Die Regeln unterscheiden sich jedoch von denen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Eine steuerliche Beratung hilft, keine Vorteile zu verpassen.
Außergewöhnliche Belastungen bei Auslandsaufenthalt
Außergewöhnliche Belastungen können bei längeren Auslandsaufenthalten entstehen. Dazu zählen zum Beispiel hohe Gesundheitskosten, die im Ausland entstehen und nicht von der Versicherung übernommen werden.
Auch Notlagen oder Kosten für die Unterstützung von Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Für einen Abzug ist meist ein Nachweis nötig, zum Beispiel durch Rechnungen und Belege.
Die steuerliche Behandlung solcher Belastungen ist in jedem Land unterschiedlich. In Japan gibt es hierfür spezielle Vorschriften und Höchstgrenzen. Es lohnt sich, außergewöhnliche Belastungen frühzeitig zu planen und zu dokumentieren, um mögliche Steuernachlässe zu erhalten.
Aufenthaltsbestimmungen und Einreise nach Japan
Wer nach Japan auswandern möchte, muss sich vorab mit den gültigen Einreise- und Aufenthaltsregeln vertraut machen. Neben dem passenden Visum sind dabei auch Meldepflichten und administrative Anforderungen zu beachten.
Visum und Einreisebestimmungen
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer gelten bei der Einreise nach Japan bestimmte Bestimmungen. Ein gültiger Reisepass ist erforderlich; Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass.
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht meist keine Visumspflicht. Wer allerdings in Japan wohnen, arbeiten oder studieren möchte, benötigt ein passendes Visum. Gängige Visa sind das Arbeitsvisum, das Studentenvisum oder das Visum für Familienangehörige.
Visaanträge müssen rechtzeitig bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat gestellt werden. Die Bearbeitungszeit variiert, je nach gewähltem Visum und Saison. Für einen längeren Aufenthalt verlangt Japan meist ein Einladungsschreiben, einen Nachweis der finanziellen Mittel sowie Informationen zum Versicherungsstatus.
Wichtige Dokumente bei der Einreise:
Dokument
Reisepass
Visum
Nachweis Rückflug
Einladungsschreiben
Benötigt für
Alle Reisenden
Aufenthalte >90 Tage
Teilweise gefordert
Je nach Visa-Typ
Aufenthalt im Ausland und Registrierung
Nach der Einreise müssen sich längerfristige Auswanderer bei der örtlichen Behörde registrieren. Japan verlangt eine Anmeldung beim lokalen Rathaus (市役所, "Shiyakusho") oder beim Bezirksamt, meist innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft.
Dabei wird die Adresse erfasst, und der Ausländer erhält eine Aufenthaltskarte ("Residence Card"). Diese Karte ist der offizielle Nachweis des legalen Aufenthaltsstatus und muss immer mitgeführt werden. Adressänderungen müssen umgehend gemeldet werden.
Zusätzlich gibt es eine Krankenversicherungspflicht während des Aufenthalts in Japan. Die Anmeldung zur Sozialversicherung oder zur nationalen Krankenversicherung erfolgt meist gemeinsam mit der Anmeldung beim Rathaus.
Online-Schalter und administrative Abläufe
Viele Formalitäten können heute über Online-Schalter erledigt werden. Behörden in Japan bieten Internetportale für die Visumbeantragung, Adressänderung und Terminvereinbarung an.
Eine häufig genutzte Plattform ist das "Immigration Services Agency"-Portal. Hier können Termine gebucht, Dokumente eingereicht oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt werden.
Die Nutzung der Online-Schalter vereinfacht viele Prozesse, spart Zeit und reduziert den Papieraufwand. Dennoch sollten Auswanderer darauf achten, alle Originaldokumente griffbereit zu behalten. Manche Anträge und Meldungen sind weiterhin nur persönlich oder per Post möglich, vor allem bei Erstaufnahme und speziellen Aufenthaltsstatus.
Integration in den japanischen Arbeitsmarkt
Deutsche, österreichische und schweizerische Auswanderer treffen in Japan auf einen strukturierten Arbeitsmarkt mit klaren Regeln und Erwartungen. Für Sonderfälle wie Au-Pairs oder Grenzgänger gibt es spezielle Vorgaben und Möglichkeiten, die beachtet werden sollten.
Jobsuche und Arbeitsbedingungen
Die meisten internationalen Arbeitskräfte bewerben sich aus dem Ausland und benötigen ein konkretes Jobangebot von einem japanischen Arbeitgeber. Das Visum ist oft an diesen Arbeitgeber gebunden, was einen Wechsel erschwert.
Die Suche nach offenen Stellen erfolgt meist über Online-Jobbörsen, Personalvermittlungen oder direkte Kontakte zu Unternehmen. Es ist üblich, Bewerbungsunterlagen auf Japanisch zu verfassen und ein Vorstellungsgespräch vor Ort zu führen.
Arbeitsbedingungen unterscheiden sich oft deutlich von denen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In vielen Branchen ist die Arbeitszeit länger, Überstunden sind weit verbreitet. Die soziale Absicherung umfasst die Pflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Arbeitnehmer, wobei Details je nach Beschäftigungsart variieren.
Einige Unternehmen bieten Unterstützung beim Umzug sowie Sprachkurse an. Dennoch wird erwartet, dass Auswanderer grundlegende Japanischkenntnisse mitbringen, um sich im Arbeitsalltag zurechtzufinden.
Sonderfälle: Au-Pair und Grenzgänger
Au-Pair-Aufenthalte ermöglichen jungen Menschen, in japanische Familien einzutauchen und Sprachkenntnisse zu verbessern. Dafür braucht es meist ein spezielles Visum und einen Vertrag mit einer Gastfamilie. Das monatliche Taschengeld und die Arbeitszeiten sind begrenzt, zudem ist eine Krankenversicherung Pflicht.
Grenzgänger im klassischen europäischen Sinn gibt es in Japan kaum, da direkte Grenzübergänge für den Arbeitsweg unüblich sind. Wer jedoch regelmäßig zwischen Japan und einem anderen Land pendelt und arbeitet, muss besondere Regelungen beachten. Sozialversicherungsabkommen, etwa mit Deutschland, können bestimmen, wo Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden müssen.
Für beide Gruppen ist es entscheidend, sich früh über Versicherungsanforderungen und arbeitsrechtliche Bedingungen zu informieren. Spezielle Beratungsstellen und internationale Netzwerke können Hilfestellung bieten.
Leben in Japan: Tipps für deutsche, österreichische und schweizer Auswanderer
Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz treffen in Japan auf andere Lebensbedingungen als in vielen europäischen Ländern. Finanzielle Planung und kulturelle Unterschiede sind entscheidend für einen erfolgreichen Start im neuen Land.
Lebenshaltungskosten und wirtschaftliche Planung
Die Lebenshaltungskosten in Japan sind hoch, besonders in Städten wie Tokio, Osaka und Yokohama. Mietpreise für kleine Wohnungen können im Zentrum von Tokio leicht über 1.000 Euro pro Monat liegen. Auch Lebensmittel, Verkehr und Freizeit sind oft teurer als in Deutschland oder Polen.
Viele alltägliche Ausgaben sind unterschiedlich. Obst, Käse und Brot sind spürbar teurer, während Reis und Fisch günstiger sein können. Gesundheitskosten werden in Japan durch die gesetzliche Krankenversicherung zu 70 % übernommen, aber die restlichen 30 % trägt jeder selbst.
Ein monatliches Budget sollte alle festen Kosten, wie Miete, Nebenkosten und Versicherungen, abdecken. Wer auswandert, sollte vorab Ersparnisse zur Überbrückung der ersten Monate einplanen, da die Jobsuche und Anpassung Zeit brauchen kann.
Ausgabenposten
Miete (ein Zimmer)
Öffentlicher Verkehr
Lebensmittel
Durchschnittliche Kosten (Tokio, monatlich)
1.000–1.500 €
70–100 €
300–500 €
Leben in der Sonne: Unterschiede zu Spanien, Polen und anderen Zielländern
Im Vergleich zu Spanien oder „Leben in der Sonne“-Zielen ist das Klima in Japan vielfältiger. Die Sommer sind heiß und feucht, während Winter recht kalt werden können, besonders im Norden und in den Bergen.
Viele Deutsche im Ausland bevorzugen Spanien wegen des ganzjährigen milden Wetters. In Japan gibt es dagegen ausgeprägte Jahreszeiten inklusive Regenzeit. Aufenthalte an der frischen Luft sind im Sommer wegen Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit oft anstrengend.
Anders als in Polen, wo Lebenshaltungskosten niedriger sind, müssen Auswanderer in Japan mit einem höheren Budget rechnen. Der Lebensstil ist stärker durch Regeln, Etikette und formelle Abläufe geprägt. Kontakte zu Einheimischen entstehen oft über Arbeit oder Vereine, was zeitaufwendig sein kann.
Rolle von Institutionen und Behörden
Verschiedene Behörden und Institutionen spielen eine wichtige Rolle, wenn Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Japan ziehen. Konsularische Dienste und Kooperationen helfen bei der Organisation des Versicherungsschutzes und bieten Unterstützung im Notfall.
Das EDA und konsularische Unterstützung
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützt Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland. Es stellt Informationen zur Verfügung, hilft bei Problemen mit Behörden und bietet Listen von empfohlenen Versicherungen sowie Hinweisen zum nationalen System in Japan.
Schweizer Staatsbürger können sich beim EDA registrieren, was die Kontaktaufnahme im Krisenfall erleichtert. Das EDA informiert auch über den Abschluss und die Gültigkeit von Kranken- oder Reiseversicherungen in Japan.
Ähnliche Aufgaben übernehmen auch deutsche und österreichische Botschaften sowie Konsulate. Sie helfen bei der Vermittlung im Versicherungsfall, unterstützen im Krankheitsfall und bieten Beratung zu den Sozialversicherungsabkommen zwischen Japan und EU-Ländern sowie Österreich.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Ein wichtiger Aspekt für Auswanderer ist die Zusammenarbeit zwischen den Behörden aus dem Heimatland und den japanischen Institutionen. Oft gibt es bilaterale Abkommen, wie das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Japan seit 2012, das beitragsrechtliche Doppelversicherungen vermeiden und Ansprüche sichern soll.
Die Behörden informieren über Anmelde- oder Nachweispflichten und bieten Anlaufstellen bei Fragen zu Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung. Viele Informationen und Formulare werden online bereitgestellt. Auswanderer sollten die Dienste von Versicherungsberatern in Anspruch nehmen, die mit beiden Rechtssystemen vertraut sind.
Wichtige Anlaufstellen:
Institution
EDA (Schweiz)
Österr. Botschaft / Japan
Deutsche Botschaft
Japanische Institutionen
Aufgabe
Konsularischer Schutz, Info zu Versicherungen
Hilfe bei Formalitäten, Versicherungshinweise
Beratungen, Vermittlung im Versicherungsfall
Anmeldung bei lokalen Krankenversicherungen