US LLC in Malta nutzen: Steuerlicher Traum oder Albtraum?
US-LLC plus Wohnsitz in Malta: Für viele klingt das nach dem perfekten Steuersparmodell. Nicht ohne Grund, denn Malta lockt mit dem Non-Dom-Status, einer Pauschalsteuer von 5.000 Euro und keinerlei Mindestanwesenheit. Gleichzeitig gilt die US-LLC als flexibel, international akzeptiert und in vielen Konstellationen steuerlich transparent. Aber funktioniert diese Kombination wirklich so reibungslos – oder läufst du schnurstracks in eine teure Steuerfalle?
Bevor du dich in diese Struktur verliebst, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Praxis. Entscheidend ist, wo die Tätigkeit „stattfindet“. Wenn du deine Leistungen faktisch von Malta aus erbringst, wird es komplex – und die schöne Idee von „Null Steuern, null Aufwand“ verpufft. Dann greift nämlich das maltesische Betriebsstättenprinzip, und deine LLC wird wie eine maltesische Gesellschaft behandelt.
Anders sieht es aus, wenn du die LLC nur vermögensverwaltend nutzt, also ohne operative Tätigkeit in Malta. Einkünfte aus passiver Vermögensverwaltung lassen in Malta in der Regel keine Betriebsstätte entstehen – hier kann die Kombination tatsächlich elegant sein.
Noch heikler wird es, wenn du Deutscher bist und „on the road“ arbeitest. Ohne Betriebsstätte im Ausland riskierst du „betriebsstättenlose Einkünfte“ (stateless income) – und damit eine zehnjährige Steuerpflicht in Deutschland für gewerbliche Gewinne. Genau das übersehen viele, wenn sie an ein ortsunabhängiges Setup denken.
Warum Malta so attraktiv ist
- Non-Dom-Status: Malta besteuert in der Regel nur in Malta erzielte oder nach Malta überwiesene Einkommen. Wer sich für das Pauschalmodell entscheidet, zahlt 5.000 Euro pro Jahr und gibt eine „leere“ Steuererklärung ab – ohne die ausländischen Einkünfte im Detail offenzulegen.
- Keine Mindestanwesenheit: Im Gegensatz zu Zypern oder Dubai gibt es in Malta keine feste Mindestaufenthaltsdauer.
- Unternehmenssteuern: Eine maltesische Limited kann effektiv mit rund 5 % besteuert werden (Rückerstattungsmechanismus). Allerdings braucht es dafür eine durchdachte Struktur und Substanz – meist mit drei Gesellschaften (operative Gesellschaft in Malta, maltesische Holding, ausländische Holding). Das lohnt sich in der Regel erst ab etwa 250.000 Euro Gewinn pro Jahr.
Was eine US-LLC steuerlich wirklich ist – und was nicht
- Flexibel, aber nicht magisch: Eine US-LLC ist rechtlich eine Kapitalgesellschaft, wird steuerlich jedoch häufig „transparent“ behandelt (insbesondere bei ausländischen Gesellschaftern ohne US-Betriebsstätte). Das bedeutet: In den USA fällt oft keine Steuer an, solange keine US-Quelle oder US-Betriebsstätte besteht. Compliance-Pflichten (Registrierung, Jahresmeldungen) gibt es trotzdem.
- Heimatland schlägt Form: Für die Steuer ist nicht das Etikett „LLC“ entscheidend, sondern wo du arbeitest und welchen Charakter deine Einkünfte haben. Erbringst du Leistungen von Malta aus, gilt Malta als Ort der Tätigkeit – mit allen Folgen.
Der Betriebsstätten-Check: Wann deine LLC in Malta besteuert wird
- Arbeitest du in Malta, rechnest von Malta aus ab und nutzt dafür deine LLC, begründest du in der Regel eine Betriebsstätte in Malta. Folge: Buchhaltung, Jahresabschluss, ggf. Testat, Steuererklärung in Malta – und Besteuerung ähnlich einer maltesischen Gesellschaft.
- Die effektive Steuer kann niedrig sein (bei richtiger Struktur um 5 %), aber der organisatorische Aufwand ist real. Wer glaubte, mit der LLC sämtliche Bürokratie zu umgehen, irrt.
Wenn die LLC in Malta funktioniert: Vermögensverwaltung und passives Einkommen
- Vermögensverwaltung: Hält die LLC z. B. Krypto, Aktien oder andere Assets und wickelt deine privaten Investments ab, ohne dass du von Malta aus eine operative Tätigkeit erbringst, entsteht in der Regel keine Betriebsstätte. Unter dem Non-Dom-Regime (und bei Nutzung der 5.000-Euro-Pauschale) kann das sehr attraktiv sein – vorausgesetzt, die Erträge fließen nicht nach Malta.
- Passives vs. aktives Einkommen: Ausschüttungen, Dividenden und Zinsen gelten in der Regel als passiv. Agenturleistungen, Softwareentwicklung, Beratung, E-Commerce-Betrieb etc. sind operative Tätigkeiten. Letztere lösen schnell eine Betriebsstätte aus, wenn du sie von Malta aus erbringst.
Unterwegs arbeiten: LLC außerhalb Maltas betreiben
- Wenn du nur 90–120 Tage in Malta verbringst und den Rest der Zeit im Ausland bist, kannst du deine Leistungen in diesen Zeiträumen durchaus außerhalb Maltas erbringen. Aus maltesischer Sicht kann das funktionieren, solange keine maltesische Betriebsstätte entsteht und die Einkünfte nicht nach Malta remittiert werden.
- Aber Vorsicht: Das Doppelbesteuerungsabkommen hilft dir nur dort, wo es tatsächlich greift. Ohne Betriebsstätte fehlt oft die Zuordnung – und damit der Schutz.
Sonderfall Deutschland: stateless income und 10-Jahres-Falle
- Bist du Deutscher und erwirtschaftest gewerbliche Einkünfte mit einer LLC ohne Betriebsstätte im Ausland (also „betriebsstättenlos“), sieht das deutsche Recht vor, dass diese Gewinne noch bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig sein können. Das gilt insbesondere, wenn die Einkünfte nicht eindeutig einem anderen Staat zugeordnet werden können.
- Freie Berufe vs. Gewerbe: Bei freiberuflichen Einkünften (z. B. Anwalt, Arzt, Steuerberater) greift diese Regelung typischerweise nicht. Bei gewerblichen Tätigkeiten (Agentur, Handel, Softwareprodukte, Performance-Marketing etc.) schon.
- Ergebnis: Wer „von überall“ arbeitet, ohne irgendwo Substanz zu schaffen, kann ungewollt eine deutsche Steuerpflicht auslösen – trotz Malta-Residency. Das ist eine der größten Fallstricke in diesem Setup.
Sichere Alternativen: Malta-Limited, Zypern oder Osteuropa
- Malta-Limited mit Rückerstattung: Rechtssicher und DBA-abgedeckt, klare Betriebsstätte in Malta, in der Praxis jedoch komplexer (Struktur mit mehreren Gesellschaften) und teurer. Lohnend ab ca. 250.000 Euro Gewinn.
- Zypern: Einfachere Struktur (oft eine Gesellschaft genügt), nominale Steuersätze höher als Malta, aber insgesamt oft effizient und administrativ überschaubarer.
- Osteuropa (z. B. Bulgarien, Rumänien): Teilweise sehr wettbewerbsfähige Sätze (effektiv ca. 10–15 %), dafür andere Anforderungen an Substanz, Verwaltung und Banking. Für bestimmte Geschäftsmodelle eine interessante Alternative.
Praxisbeispiele, die dir die Entscheidung erleichtern
- Krypto-Investor: Du hältst Krypto oder Aktien über deine LLC, triffst deine Investmententscheidungen privat, aber betreibst kein Trading-Business mit externer Leistungserbringung. Die Erträge bleiben außerhalb Maltas. Ergebnis: Häufig sehr effizient unter dem Non-Dom-Regime, da keine maltesische Betriebsstätte entsteht.
- Softwareentwickler mit Kundenprojekten: Du arbeitest in Malta und rechnest Projekte über die LLC ab. Ergebnis: Betriebsstätte in Malta; volle maltesische Compliance und Besteuerung. Die „Null-Steuer-Idee“ ist dahin – die richtige Frage ist dann: Willst du nicht gleich eine maltesische Struktur mit Substanz wählen?
- Digitaler Nomade aus Deutschland: Du bist überwiegend unterwegs, erbringst Leistungen von wechselnden Orten, hast keine feste Betriebsstätte. Aus maltesischer Sicht eventuell okay. Aus deutscher Sicht riskierst du stateless income und damit eine 10-jährige Besteuerung gewerblicher Gewinne. Ergebnis: Vorab eine belastbare Strategie entwickeln (Substanz, Standort, Verträge, Reisetage).
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- „LLC = automatisch steuerfrei“: Falsch. Entscheidend ist, wo die Leistung entsteht. Tätigkeiten von Malta aus schaffen eine Betriebsstätte – mit Steuer- und Erklärungspflichten.
- Banking und Remittance missachten: Unter Non-Dom dürfen Auslands-Einkünfte nicht nach Malta fließen, wenn du die Begünstigungen voll nutzen willst. Achte auf saubere Kontentrennung und Zahlungsflüsse.
- Keine Substanz, kein Schutz: Ohne Substanz im Ausland fehlt oft die Betriebsstätte – und damit der Schutz durch Doppelbesteuerungsabkommen. Das ist besonders für Deutsche gefährlich.
- Gewinnschwelle ignorieren: Hochkomplexe Strukturen rechnen sich selten bei kleinen Gewinnen. Unter etwa 250.000 Euro Jahresgewinn kann eine „leichtere“ Lösung sinnvoller sein.
- Fehlberatung und Haftungsrisiken: Verlasse dich nicht auf Tipps ohne fachliche Haftung. Steuer- und Rechtsberatung sollte versichert und dokumentiert sein.
Checkliste: So gehst du vor
1) Geschäftsmodell klären: Operativ (Dienstleistung/Handel) oder rein vermögensverwaltend? Davon hängt alles ab.
2) Aufenthaltsmuster prüfen: Wie viele Tage bist du in Malta, wo erbringst du Leistungen, wo entstehen Kundenbeziehungen? Dokumentation ist Gold wert.
3) Deutschland-Faktor bewerten: Bist du Deutscher mit gewerblichen Einkünften? Gefahr „stateless income“. Frühzeitig eine belastbare Struktur mit Substanz planen.
4) Konten & Zahlungsflüsse: Achte unter Non-Dom darauf, dass ausländische Einkünfte nicht nach Malta remittiert werden, wenn du die Vorteile behalten willst.
5) Alternativen rechnen: Malta-Limited (mit Substanz) vs. Zypern vs. Osteuropa – je nach Gewinnhöhe und Compliance-Bereitschaft.
6) Rechtssichere Umsetzung: Verträge, Betriebsstätte, Buchhaltung, Jahresmeldungen. „Form folgt Funktion“ – nicht umgekehrt.
Kurz gesagt: Funktioniert die Kombination LLC + Malta?
- Ja, wenn die LLC rein vermögensverwaltend ist und keine operative Tätigkeit von Malta aus erbracht wird. Dann kann die Non-Dom-Pauschale mit 5.000 Euro sehr attraktiv sein.
- Ja, wenn du operative Leistungen außerhalb Maltas erbringst und dort eine echte Betriebsstätte mit Substanz belegst. Aber prüfe die Auswirkungen auf DBA und lokale Pflichten.
- Vorsicht, wenn du Deutscher bist und „ortsunabhängig“ arbeitest: Betriebstättenlose gewerbliche Einkünfte können bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig sein.
- Eher nein als „Abkürzung“, wenn du in Malta lebst und von dort aus operativ tätig bist. Dann ist eine maltesische Struktur oft die sauberere, wenn auch aufwendigere Lösung.
Fazit: Klar planen, sauber umsetzen, ehrlich bleiben
Die Kombination aus US-LLC und Malta-Residency ist keine Wunderwaffe, aber sie kann – richtig eingesetzt – sehr effektiv sein. Der Schlüssel liegt in der Frage: Wo entsteht deine Wertschöpfung? Wenn du die LLC als vermögensverwaltendes Vehikel nutzt oder echte Substanz außerhalb Maltas aufbaust, passt das Setup. Wenn du aber in Malta lebst und von dort aus operativ arbeitest, wirst du an maltesischer Compliance nicht vorbeikommen. Und als Deutscher solltest du das Thema „stateless income“ sehr ernst nehmen.
Mein Rat: Plane zuerst das Geschäftsmodell und deinen Lebensstil, dann die Struktur. Rechne konservativ, grenze Risiken sauber ab und hol dir qualifizierte, haftungsversicherte Beratung. So vermeidest du teure Überraschungen – und nutzt die Vorteile von Malta und einer LLC genau dort, wo sie dir wirklich helfen: legal, effizient und nachhaltig.