Gericht: Familiengenossenschaft so schlimm wie CumEx
Viele Personen in Deutschland haben in den letzten Jahren Familiengenossenschaften als vermeintlich steuergünstiges Modell genutzt. Dabei wurde häufig versucht, private Ausgaben wie Urlaube oder Alltagskosten über die Genossenschaft abzurechnen, um diese als betrieblich bedingte Kosten darzustellen. Das Ziel war es, auf diese Weise Steuern zu sparen und Leistungen steuerlich geltend zu machen, die eigentlich dem privaten Bereich zuzuordnen sind.
Aktuelle Gerichtsentscheidungen und Bewertungen der Finanzbehörden stellen dieses Vorgehen jedoch zunehmend kritisch infrage. Die rechtlichen Risiken sind dabei erheblich; insbesondere besteht die Gefahr steuerlicher Nachzahlungen und möglicher strafrechtlicher Ermittlungen. Wer bereits eine Familiengenossenschaft betreibt oder deren Gründung plant, sollte sich daher dringend mit den neuen Entwicklungen auseinandersetzen.
Key Takeaways
Die steuerliche Anerkennung von Familiengenossenschaften ist höchst problematisch.
Private Kosten können nicht einfach als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Es bestehen erhebliche rechtliche und steuerliche Risiken bis hin zu Strafverfahren.
Das Modell der Familiengenossenschaft: Grundzüge
Begriffsklärung und rechtlicher Rahmen
Das Modell einer Familiengenossenschaft basiert auf dem Prinzip, dass Familienmitglieder gemeinsam eine Genossenschaft gründen, um laut Gesetz wirtschaftliche, soziale und kulturelle Interessen durch gemeinschaftliche Geschäftstätigkeit zu fördern. Nach dem Genossenschaftsgesetz (§ 1 Abs. 1 GenG) steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt.
Wichtige Fakten:
Die Genossenschaft ist eine eigenständige juristische Person.
Mitglieder sind häufig enge Familienangehörige.
Zweck ist offiziell die Förderung der Mitglieder durch gemeinsame unternehmerische Aktivitäten.
In der Praxis wurde versucht, die Definition von Mitgliedsförderung weit auszulegen, sodass private Kosten – etwa Urlaubsreisen oder Haushaltsausgaben – als betriebliche Aufwendungen geltend gemacht wurden. Das Ziel war oft eine steuerliche Optimierung durch die Verschiebung privater Ausgaben in den genossenschaftlichen Bereich.
Typische Anwendungen und kritische Problemfelder
Eine Übersicht typischer Praktiken im Zusammenhang mit Familiengenossenschaften:
Beispielhafte Maßnahmen
Urlaubsreisen als „Studienreise“
Persönliches Auto als „Genossenschaftsfahrzeug“
Eigenes Haus als „Genossenschaftskantine“
Steuerliche Zielsetzung
Betriebsausgabe geltend machen
Abzug als Betriebsausgabe
Absetzung der Kosten
Behörden und Gerichte sehen darin regelmäßig sogenannte „verdeckte Gewinnausschüttungen“. Das heißt: Die ursprünglich privat veranlassten Ausgaben werden nicht als Betriebsausgaben anerkannt, sondern gelten als Verteilung von Gewinnen außerhalb des eigentlichen Geschäftszwecks der Genossenschaft.
Kritisch wird dieses Modell auch deshalb beurteilt, weil vielfältige Missbrauchsfälle bekannt geworden sind. Genossenschaften wurden häufig gezielt dazu genutzt, um Steuern oder die Wegzugsbesteuerung zu umgehen. Die Finanzgerichte stellen seit Kurzem klar, dass die Finanzierung privater Lebensführungskosten über Genossenschaften nicht als steuermindernde Betriebsausgabe akzeptiert wird.
Wichtige Hinweise:
Solche Konstruktionen werden zunehmend strafrechtlich verfolgt.
Offenlegung gegenüber dem Finanzamt kann strafmindernd wirken, eine rechtliche Beratung ist jedoch unerlässlich.
Auch außerhalb der Familiengenossenschaft, etwa im Bereich der „EU-Genossenschaft“ (EEIG), sind ähnliche Missbrauchsfälle und Ermittlungen dokumentiert.
Vorsicht ist geboten bei allen Modellen, die private Lebenshaltungskosten durch angebliche betriebliche Zwecke ersetzen wollen. Die Behörden achten inzwischen streng sowohl auf den Wortlaut („letter of the law“) als auch auf den eigentlichen Sinn („spirit of the law“) der gesetzlichen Regelungen.
Entwicklungen in der aktuellen Rechtsprechung und behördlichen Bewertungen
Entscheidung des Berliner Finanzgerichts
Das Finanzgericht in Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Finanzierung privater Ausgaben von Genossenschaftsmitgliedern über eine Familiengenossenschaft kein steuerlich abzugsfähiger Aufwand ist. Vielmehr wird dies als klassische verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Das Gericht betonte, dass der Zweck einer Genossenschaft nach dem Gesetz nicht darin besteht, die privaten Lebenshaltungskosten der Mitglieder zu minimieren, sondern sich auf die wirtschaftliche Förderung beschränken muss.
Eine Tabelle zur Übersicht:
Maßnahme
Finanzierung privater Ausgaben
Umwidmung privater Reisen/Kosten
Steuerliche Behandlung
Nicht abzugsfähig
Nicht anzuerkennen
Gerichtliche Einschätzung
Verdeckte Gewinnausschüttung
Kein Betriebsaufwand
Das Gericht nahm auch Bezug auf potenzielle strafrechtliche Folgen, indem es explizit offenließ, ob aus dem Konstrukt noch andere nicht-steuerliche Konsequenzen resultieren könnten. Die Sachlage wurde somit als besonders heikel eingestuft.
Einschätzung des Finanzressorts in Sachsen-Anhalt
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat bereits 2023 klargestellt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit privater Ausgaben über eine Familiengenossenschaft nicht anerkannt wird. Leistungen, die auf die Finanzierung privater Kosten abzielen, werden als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt, da eine angemessene Verbindung zum satzungsmäßigen Genossenschaftszweck fehlt.
Im Kernpunkt bedeutet das:
Die Finanzverwaltung lehnt jegliche steuerliche Anerkennung solcher Aufwendungen ab.
Eine Meldung entsprechender Ausgaben an das Finanzamt ist dringend zu empfehlen, um Risiken zu minimieren.
Listen über empfohlene Schritte:
Offenlegung der fraglichen Ausgaben gegenüber dem Finanzamt
Beratung mit einem spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt
Prüfung der Situation im Lichte der aktuellen Rechtssprechung
Die Behörden sehen bei missbräuchlicher Nutzung deutliche Parallelen zu bekannten Steuersparmodellen, was eine erhöhte Überprüfung der betreffenden Konstrukte und mögliche strafrechtliche Ermittlungen zur Folge haben kann.
Steuerliche Gefahren und strafrechtliche Folgen
Unzulässige Gewinnverwendung und Versagung der Betriebsausgaben
Die Nutzung von Familiengenossenschaften, um private Lebenshaltungskosten als Betriebsausgaben abzusetzen, wird steuerlich zunehmend kritisch bewertet. Finanzbehörden und Gerichte stellen klar, dass die Finanzierung privater Aufwendungen durch die Genossenschaft ohne ausreichende Geschäftsbeziehung als verdeckte Gewinnverwendung gilt.
Dies führt dazu, dass solche Ausgaben nicht anerkannt werden und kein Betriebsausgabenabzug möglich ist. Typische Beispiele sind private Reisen, die als Studienfahrten deklariert wurden, oder die Nutzung des privaten Autos als Genossenschaftsfahrzeug. In einem aktuellen Urteil heißt es ausdrücklich, dass ein direkter Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist, ansonsten liegt regelmäßig eine steuerlich nachteilige Behandlung vor.
Maßnahme
Private Reise als Studientrip
Privat genutztes Auto
Home-Office-Küche als Kantine
steuerliche Einordnung
Verdeckte Gewinnverwendung
Verdeckte Gewinnverwendung
Verdeckte Gewinnverwendung
Betriebsausgabenabzug?
Nein
Nein
Nein
Risiko der Bewertung als Steuerumgehungsmodell
Behörden stufen das Konstrukt der Familiengenossenschaft immer häufiger als potenzielles Steuerumgehungsmodell ein. Die Finanzgerichte ziehen dabei Parallelen zu bekannten Steuerumgehungen. Es besteht das Risiko, dass das gesamte Modell als steuerlich missbräuchlich angesehen wird.
Wer eine Familiengenossenschaft betreibt oder betrieben hat, sollte beachten:
Die Ermittlungsbehörden könnten strafrechtliche Schritte einleiten, sofern sie eine gezielte Steuerumgehung vermuten.
Die Offenlegung solcher Konstrukte gegenüber dem Finanzamt wird dringend empfohlen, um strafrechtliche Risiken zu minimieren.
Fachliche Beratung durch einen im Steuerstrafrecht erfahrenen Anwalt ist unerlässlich.
Hinweis: Auch rückwirkend können erhebliche steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen eintreten, falls entsprechende Gestaltungen bereits seit Jahren bestehen. Die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige sind in der Praxis hoch – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Pflichten und empfohlene Handlungsschritte
Meldung an das Finanzamt
Wer eine Familiengenossenschaft führt oder geführt hat, ist verpflichtet, gegenüber dem Finanzamt offen darzulegen, ob private Ausgaben über die Genossenschaft finanziert wurden. Diese Offenlegung muss zeitnah und vollständig erfolgen, insbesondere im Rahmen der aktuellen Steuererklärung.
Wichtig zu beachten:
Falsche oder fehlende Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Transparenz reduziert das Risiko, in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten.
Ein tabellarischer Überblick der Meldepflichten:
Pflicht
Auflistung privater Aufwendungen
Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit
Zeitpunkt
Mit der Steuererklärung
Bei Nachfrage
Empfänger
Finanzamt
Finanzamt
Fachliche Unterstützung durch Rechtsanwalt und Steuerberater
Aktuelle Urteile und Erlasse verdeutlichen die Komplexität der Thematik rund um Familiengenossenschaften. Betroffene sollten unverzüglich einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Steuerstrafrecht sowie einen kompetenten Steuerberater konsultieren.
Empfohlene Vorgehensweise:
Fachanwalt einschalten, der mit strafrechtlichen und steuerlichen Fragen vertraut ist.
Steuerberater um Prüfung und gezielte Analyse bitten.
Gemeinsames Festlegen des besten Vorgehens, etwa hinsichtlich freiwilliger Nachmeldungen.
Hinweis: Beratung schützt nicht immer vor Konsequenzen, kann aber das Risiko deutlich senken.
Optionen für eine freiwillige Korrekturmeldung
Für Personen, die bereits private Kosten über die Genossenschaft laufen ließen und dies nicht korrekt gemeldet haben, besteht die Möglichkeit einer Selbstanzeige. Diese kann – bei richtiger Ausführung – strafbefreiende Wirkung entfalten.
Elementare Schritte:
Vollständige und korrekte Nachmeldung aller bisher nicht angegebenen Vorgänge.
Koordination gemeinsam mit Fachanwalt und Steuerberater.
Achtung: Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind streng und eine unvollständige Anzeige kann das Strafrisiko sogar erhöhen.
Eine freiwillige Korrekturmeldung kann insbesondere in Anbetracht der aktuellen Rechtslage sinnvoll sein, um Strafverfahren zu vermeiden.
Checkliste für die Selbstanzeige:
Alle betroffenen Jahre einbeziehen
Lückenlose Dokumentation
Belege bereitstellen
Beratung unbedingt einholen
Sonderthema: Familiengenossenschaft und steuerliche Auswanderung
Gefahren und Irrtümer bei der steuerlichen Wegzugsproblematik
Die Vorstellung, mit der Familiengenossenschaft die Wegzugsbesteuerung umgehen zu können, hat sich in der Praxis als äußerst riskant erwiesen. Viele Beteiligte gingen davon aus, dass die Einbringung von Unternehmensanteilen in eine Genossenschaft den Wert der eigenen Beteiligung quasi auf Null setzen und damit eine Steuerpflicht beim Wegzug vermeiden würde. Gerichte und Finanzbehörden haben diese Modelle nun ausdrücklich als problematisch eingestuft.
Die zentrale Problematik liegt in der Tatsache, dass zahlreiche Ausgaben, die über die Genossenschaft abgewickelt wurden, lediglich private Lebenshaltungskosten betreffen und steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttungen eingestuft werden. Das bedeutet konkret, dass die steuerliche Anerkennung dieser Ausgaben ausbleibt und sie rückwirkend nachversteuert werden müssen. Auch die Annahme, durch genossenschaftliche Konstrukte kriminelle Risiken oder Nachzahlungen umgehen zu können, wurde widerlegt.
Wichtige Aspekte zur Risikobewertung:
Risiko
Steuerliche Nachzahlungen
Strafrechtliche Konsequenzen
Beratungspflicht
Transparenz gegenüber Behörden
Beschreibung
Rückforderung nicht anerkannter Ausgaben und Steuern
Ermittlungen bei Fehlverhalten oder Missbrauch
Dringende Notwendigkeit interdisziplinärer Steuerberatung
Pflicht zur Offenlegung der Strukturen und Ausgaben gegenüber dem Finanzamt
Betroffene, die auf entsprechende Konstruktionen vertraut haben, müssen nun mit Konsequenzen rechnen. Sollte eine Familiengenossenschaft bereits zur Steuervermeidung oder zur Verschiebung privater Ausgaben genutzt worden sein, ist eine umgehende Prüfung und gegebenenfalls Offenlegung gegenüber den Behörden ratsam, idealerweise begleitet durch erfahrene Fachleute im Steuerrecht. Eigeninitiative und fachkundige Beratung können Risiken minimieren, reichen jedoch nicht aus, um die grundlegenden steuerlichen und rechtlichen Bedenken auszuräumen.
Empfehlung:
Steuerliche Modelle, die allzu verlockend erscheinen, sollten kritisch hinterfragt werden.
Wer bereits beteiligt ist, sollte zeitnah professionelle Unterstützung suchen und bestehende Strukturen offenlegen.
Bei geplanten Gründungen empfiehlt es sich, von voreiligen Schritten Abstand zu nehmen und die aktuelle Rechtslage genau zu prüfen.
Darüber hinaus bleibt zu beachten, dass die Kombination von buchstabengetreuer Gesetzesauslegung und der Beachtung des tatsächlichen Gesetzeszwecks entscheidend ist. Wer lediglich versucht, rechtliche Lücken auszunutzen, wird langfristig kaum Erfolg haben und geht erhebliche Risiken ein.
Gegenüberstellung mit anderen Modellen und Beispiele für Missbrauch
Vergleich mit Cum-Ex-Modellen und EU-weite Gestaltungsmodelle
Im Vergleich zu den sogenannten Cum-Ex-Gestaltungen wurde das Modell der deutschen Familiengenossenschaft mittlerweile auf eine ähnliche Stufe gestellt, insbesondere nach der Einschätzung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. In beiden Fällen wird versucht, durch komplexe Strukturen steuerpflichtige Gewinne in Ausgaben für private Zwecke umzuwandeln und somit die steuerliche Belastung zu reduzieren. Solche Konstruktionen, die scheinbar legale Wege zur Steuerersparnis nutzen, werden inzwischen mit höchster Skepsis betrachtet.
Beispielhafte Missbrauchsfälle:
Familiengenossenschaften, die Urlaubsreisen, Fahrzeuge und Wohnraum als betriebliche Aufwendungen deklarieren
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EU-Genossenschaften/EEIG), die gezielt private Kosten steuerlich geltend machen, was zu Strafverfahren führen kann
Modell
Familiengenossenschaft
EEIG (EU-Kooperation)
Cum-Ex
Typische Gestaltung
Betriebsausgaben Privat
Grenzüberschreitend
Aktiengeschäfte
Problematische Praxis
Umwandlung privater Ausgaben in Betrieb
Deklaration von Privataufwand
Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer
Behördenreaktion
Rückforderung/Strafverfahren
Ermittlungen, Strafverfahren
Intensive Strafverfolgung
Wer auf solche Konstruktionen setzt, riskiert dabei nicht nur steuerliche Rückzahlungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Gesetz und Absicht: Buchstaben und Geist des Gesetzes
Im internationalen Kontext gibt es die Begriffe Letter of the Law (Wortlaut des Gesetzes) und Spirit of the Law (Geist des Gesetzes). Es reicht nicht aus, sich akribisch an den Gesetzestext zu halten, wenn dabei der eigentliche Sinn und Zweck der Regelungen unterwandert wird. Die Behörden prüfen daher verstärkt, ob das gewählte Modell nicht nur formal korrekt, sondern auch im Einklang mit der Intention des Gesetzgebers steht.
Wichtige Punkte:
Nur die Einhaltung des Gesetzestextes schützt nicht sicher vor Sanktionen.
Entscheidend ist die Übereinstimmung mit dem Ziel der gesetzlichen Regelungen.
Abweichungen vom Gesetzeszweck werden zunehmend als Missbrauch bewertet.
Werden Strukturen aufgebaut, um systematisch private Lebenskosten als betriebliche Ausgaben abzusetzen, wird dies von Gerichten und Finanzbehörden als Umgehung und somit als möglicher Steuerbetrug eingestuft. Beide Aspekte – Text und Intention – müssen berücksichtigt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Schlussbetrachtung und Zukunftsperspektiven
Das aktuelle Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg und die Steuerverfügung aus Sachsen-Anhalt verdeutlichen, dass die Verwendung von Familiengenossenschaften zur Finanzierung privater Ausgaben steuerlich nicht anerkannt wird. Die Behörden beurteilen entsprechende Modelle zunehmend kritisch und stufen sie als potenziell missbräuchlich ein.
Empfohlene Sofortmaßnahmen:
Überprüfung der eigenen Genossenschaftsstruktur durch eine fachkundige Person
Offenlegung relevanter Sachverhalte gegenüber dem Finanzamt
Einholen von rechtlicher und steuerlicher Beratung
Mögliche Risiken
Steuerstrafrecht
Nachzahlungen
Strafverfahren
Empfohlene Handlung
Rücksprache mit Anwalt
Transparente Offenlegung
Korrekte Meldung
Auch künftige oder bereits laufende Gründungen sollten im Hinblick auf die aktuellen Entscheidungen verantwortungsvoll hinterfragt werden. Es ist ratsam, sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch deren Sinn und Zweck zu berücksichtigen, um spätere Probleme zu vermeiden. Wer bereits private Ausgaben als Betriebsausgaben über eine Genossenschaft abgerechnet hat, sollte jetzt dringend professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.