Die große Krypto-Lüge: Warum du in Dubai weiter deutsche Steuern zahlst

Du spielst mit dem Gedanken, nach Dubai, Zypern oder in ein anderes Niedrigsteuerland auszuwandern, um deine Kryptogewinne steuerfrei zu genießen?
Dann solltest du unbedingt weiterlesen – denn viele übersehen eine entscheidende Regelung: die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Diese kann dazu führen, dass du noch bis zu 10 Jahre nach deinem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig bleibst – selbst wenn du längst im Ausland lebst und dort keine Steuern zahlst.

Was besagt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)?

Laut § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) gilt Folgendes:
Wenn du in den letzten 10 Jahren vor deinem Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst und anschließend in ein Niedrigsteuerland ziehst (z. B. Dubai),
kann dich das deutsche Finanzamt weiterhin beschränkt steuerpflichtig machen – und zwar für alle Einkünfte, die keine ausländischen Einkünfte sind.

Das bedeutet:
👉 Kryptogewinne gelten nicht als ausländische Einkünfte, selbst wenn du sie im Ausland erzielst.
👉 Du bleibst also in Deutschland steuerpflichtig, wenn deine Kryptogewinne über 16.500 € pro Jahr liegen.

Beispiel: Du ziehst mit Bitcoin nach Dubai

Angenommen, du besitzt zwei Bitcoins, die zusammen etwa 200.000 € wert sind, und ziehst nach Dubai.

Da Dubai ein Niedrigsteuerland ist (keine Einkommensteuer),
fällst du unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, wenn du noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast – z. B.:

  • Beteiligungen an deutschen Unternehmen

  • Einkünfte aus Deutschland über 62.000 €

  • Oder ein Vermögen, dessen Erträge keine ausländischen Einkünfte wären (z. B. Kryptos)

Da dein Kryptovermögen über 154.000 € liegt, gilt das als wesentliches wirtschaftliches Interesse in Deutschland.
Damit bleibst du bis zu 10 Jahre nach deinem Wegzug für Kryptogewinne in Deutschland steuerpflichtig.

Was bedeutet das konkret für dich?

Wenn du nach deinem Umzug Kryptos verkaufst und dabei mehr als 16.500 € Gewinn pro Jahr erzielst,
musst du in Deutschland weiterhin eine Steuererklärung abgeben – auch wenn du offiziell keinen Wohnsitz mehr hast.

Das Finanzamt kann dich sogar direkt kontaktieren, um deine Einkünfte zu prüfen.
Und du bist gesetzlich verpflichtet, mitzuwirken und Auskünfte zu geben.

Wann greift die Regelung nicht?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift nicht, wenn:

  • Du kein deutsches Vermögen oder Einkommen mehr hast,

  • Dein Kryptovermögen unter 154.000 € liegt,

  • Oder du in ein Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ziehst, das diese Fälle ausschließt.

Deshalb ist es entscheidend, das richtige Land zu wählen und dich vor dem Wegzug steuerlich beraten zu lassen.

Typischer Irrtum: „In Dubai ist alles steuerfrei“

Viele Influencer und YouTuber behaupten, sie leben „steuerfrei in Dubai“.
Doch das gilt nicht automatisch für jeden.

Wenn du Deutscher bist, in den letzten 10 Jahren in Deutschland gelebt hast und noch Vermögenswerte wie Kryptos besitzt,
kann das Finanzamt dich weiterhin zur Kasse bitten – unabhängig davon, wo du wohnst.

Fazit: Steuerfreiheit ist kein Selbstläufer

Wenn du mit Kryptos ins Ausland ziehst, solltest du dich gründlich vorbereiten.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht kann dich bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug steuerlich binden.

👉 Informiere dich über Doppelbesteuerungsabkommen,
👉 dokumentiere deine Wegzugsplanung sauber,
👉 und hole dir eine steuerliche Beratung, bevor du deine Kryptos verkaufst.

So vermeidest du böse Überraschungen – und kannst deine Auswanderung wirklich rechtssicher und steueroptimiert gestalten.

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