Auswandern & US-LLC: Traum oder teure Steuerfalle?

Kurz gesagt: Eine LLC ist in vielen Punkten großartig – privat, flexibel, pragmatisch. Aber sie ist keine Tarnkappe. In den meisten Fällen besteuert dich das Land, aus dem du die LLC „steuerst“, so als wäre sie eine lokale Firma.

Wenn du aus Deutschland oder Österreich wegziehst, bleiben für Deutsche oft zehn Jahre lang steuerliche Fallstricke bestehen (Stichwort erweiterte beschränkte Steuerpflicht). Je nachdem, was du tust – gewerblich, freiberuflich oder vermögensverwaltend – kann das sehr unterschiedliche Konsequenzen haben.

Die gute Nachricht: Es gibt saubere Setups, die wirklich funktionieren. Dazu gehören ausreichend Substanz im neuen Land, klare Abgrenzung deiner Tätigkeit und – wenn du Deutscher bist – im Idealfall ein Doppelbesteuerungsabkommen. Der Weg ist nicht kompliziert, aber er verlangt Sorgfalt.

Warum die US‑LLC so attraktiv wirkt

- Privatsphäre: In vielen US‑Bundesstaaten erscheinen Gesellschafter gar nicht öffentlich. Jahresabschlüsse oder Bilanzen werden nicht veröffentlicht.

- Pragmatik: Geringe Formalitäten, schnelle Gründung, einfache Verwaltung und auch wieder einfache Schließung.

- Bankfähigkeit: Konten in den USA oder über Anbieter wie Wise lassen sich meist unkompliziert eröffnen.

- Keine US‑Steuer bei fehlender US‑Betriebsstätte: Wenn die LLC keine „Betriebsstätte“ in den USA hat, sind ihre Gewinne dort in der Regel nicht steuerpflichtig.

- Kein automatischer Informationsaustausch (CRS): US‑Banken sind nicht Teil des CRS‑Netzwerks. Das ist jedoch kein Freifahrtschein – denn andere Länder können trotzdem steuerlich ansetzen.

All das macht die LLC für Auswanderer, Digitale Nomaden und Investoren extrem reizvoll. Der Denkfehler beginnt dort, wo man glaubt: „Wenn die USA nicht besteuern, besteuert niemand.“ Genau hier greifen die Regeln im Land, aus dem du tatsächlich arbeitest.

Der Stolperstein: Betriebsstätte im Aufenthaltsland

Die meisten, die nach Dubai, Malta, Zypern, Thailand oder in ein anderes Niedrigsteuerland ziehen, nutzen die LLC, um Kundenrechnungen zu stellen. Was viele übersehen: Arbeitest du faktisch von deinem neuen Wohnsitzland aus, gilt die LLC dort regelmäßig als „betriebsstättenpflichtig“. Übersetzt: Die LLC wird steuerlich wie ein lokales Unternehmen behandelt.

- Beispiel Dubai: Führst du die LLC von Dubai aus, wird sie steuerlich wie eine UAE‑Gesellschaft behandelt. Bei Steuerpflicht fallen in der Regel 9 % Körperschaftsteuer an.

- Beispiel Zypern, Malta, Thailand: Gleiches Prinzip. Arbeit aus dem Land X = Betriebsstätte in X. Die vermeintliche Steuerfreiheit auf „ausländische“ Einkünfte verpufft, sobald du vor Ort real arbeitest.

Natürlich sagen manche: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Klar, manche Verwaltungen sind träge. Aber darauf eine Lebensstrategie aufzubauen, ist riskant. Spätestens bei Rückfragen, Bankprüfungen, einem späteren Umzug oder einer Rückkehr kann die Sache auffliegen – mit Nachzahlungen, Bußgeldern und schlaflosen Nächten.

Vermögensverwaltende LLC: Wann es legal gut funktioniert

Richtig stark ist die LLC, wenn sie wirklich nur Vermögen hält und verwaltet – also keine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Beispiele: Aktien, ETFs, Beteiligungen, Anleihen, Immobilienbeteiligungen. In vielen Niedrigsteuerländern ist das sauber abbildbar, insbesondere wenn diese Einkünfte bei dir persönlich ebenfalls steuerfrei wären.

- Positives Beispiel: Du wohnst in Dubai und hältst über die LLC internationale Aktien. Dividenden sind in Dubai für dich privat steuerfrei – damit sind sie meist auch in der LLC steuerfrei und Ausschüttungen an dich bleiben steuerlich unkritisch.

Drei wichtige Grenzen solltest du dabei kennen:

1) Trading ist nicht Vermögensverwaltung. Wenn du täglich viele Trades mit kurzen Haltefristen machst und das deine Haupttätigkeit ist, gilt das steuerlich als gewerblich. Ergebnis: Betriebsstätte im Aufenthaltsland – auch in Dubai, Malta, Zypern oder Thailand.

2) Deutsche Staatsbürger und die 10‑Jahres‑Regel. Ziehst du als Deutscher in ein Niedrigsteuerland ohne Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. Dubai, Monaco), kann Deutschland dich für bestimmte Einkünfte bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug weiter besteuern. Dazu zählen u. a. Veräußerungsgewinne aus deutschen Aktien, Zinsen und Dividenden aus Deutschland – auch, wenn sie über die LLC laufen.

3) Krypto ist aus deutscher Sicht „ortslose“ Einkunft. Fällst du unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, bleiben Kryptogewinne (inklusive Veräußerung) in Deutschland bis zu zehn Jahre steuerpflichtig, wenn du in ein Land ohne DBA gezogen bist. In Ländern mit DBA (z. B. Schweiz, Malta) bist du besser geschützt – dennoch gelten die lokalen Regeln und Haltefristen.

Digitaler Nomade: Frei bewegen, aber nicht steuerfrei für alle

Bist du kein deutscher Staatsbürger und hältst dich in keinem Land lange genug auf, um dort ansässig zu sein oder Substanz aufzubauen, löst deine LLC oft keine Betriebsstätte aus. In solchen Fällen kann es funktionieren, Einnahmen über die LLC zu erzielen, ohne lokal besteuert zu werden. Eine Einzelfallprüfung bleibt aber Pflicht, denn manche Länder haben eigene Schwellenwerte oder „Economic Substance“-Regeln.

Für Deutsche ist der Nomadenweg heikler: Gewerbliche, „betriebsstättelose“ Einkünfte können trotz Auslandsaufenthalt für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Ausnahmen:

- Freiberufliche Einkünfte (z. B. ärztlich, heilberuflich, beratend im Sinne des § 18 EStG) fallen nicht unter diese Regel.

- Reine Vermögensverwaltung gilt ebenfalls nicht als gewerblich.

Was deutsche Auswanderer konkret beachten müssen

Deutschland schaut genau hin – und das ist keine Theorie. Das Bundesfinanzministerium hat Ende 2023 zentrale Punkte der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erneut bestätigt. Anfang 2025 bestätigte ein BFH‑Urteil (höchstes deutsches Finanzgericht) diese Rechtslage nochmals. Praktisch bedeutet das:

- Letzte Steuererklärung in Deutschland: Du musst angeben, wohin und unter welchen Bedingungen du ausgewandert bist. Niedrigsteuerland ohne DBA? Rote Flagge.

- Bescheide oft „unter Vorbehalt der Nachprüfung“: Jahre später kann das Finanzamt noch einmal auf deinen Fall zurückkommen.

- Rückkehr nach Deutschland: Spätestens hier stellen die Behörden gezielte Fragen zu LLC, Betriebsstätte und Auslandseinkünften. Wir sehen Fälle, in denen Menschen nach 10–15 Jahren erneut geprüft werden – mit teuren Konsequenzen.

Saubere Alternativen und Setups, die funktionieren

- Zieh in ein Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Beispiele: Malta, Zypern, Schweiz, Thailand (mit Deutschland gibt es ein DBA). DBAs verteilen Besteuerungsrechte und schützen dich besser vor Doppel- oder Nachbesteuerung aus Deutschland.

- Baue echte Substanz auf. Eine lokale Firma mit Büro, Mitarbeitern oder realen Betriebsräumen schafft klare Betriebsstättenverhältnisse und Rechtssicherheit. In den VAE zahlst du bei Steuerpflicht z. B. 9 % Körperschaftsteuer – planbar und seriös.

- Malta als Beispiel: Mit einer sauberen Struktur ist dort eine effektive Steuerlast von rund 5 % möglich. Zusätzlich gibt es pauschale Regelungen für Privatpersonen. Der Punkt ist: Rechtssicherheit statt Grauzone.

- LLC gezielt nutzen: Für Freiberufler kann die LLC sinnvoll sein, wenn die Tätigkeit wirklich freiberuflich ist und nicht in gewerbliche Bereiche kippt. Ebenso als vermögensverwaltende Holding für Beteiligungen, Wertpapiere oder Immobilienbeteiligungen.

- Familienlösung: Ist dein Ehepartner nicht deutscher Staatsbürger, kann er oder sie eine LLC betreiben, ohne unter die deutsche 10‑Jahres‑Regel zu fallen. Natürlich nur, wenn die übrigen Ansässigkeits- und Substanzkriterien sauber erfüllt sind.

Dein Fahrplan in die legale Steueroptimierung

1) Kläre deinen Status. In welchem Land bist du steuerlich ansässig? Wie viele Tage verbringst du wo? Gibt es ein DBA mit Deutschland? Das ist das Fundament.

2) Definiere deine Tätigkeit. Bist du freiberuflich, gewerblich oder vermögensverwaltend unterwegs? Diese Einordnung entscheidet über Betriebsstätte und Besteuerung.

3) Plane Substanz. Arbeitsort, Büro, Mitarbeiter, lokales Management – je nach Modell brauchst du echte Substanz, damit die Struktur trägt.

4) Prüfe die LLC‑Rolle. Rechnungsschreiber, Holding, Vermögensverwaltung – was passt wirklich zu deinem Ziel und deinem Risikoprofil?

5) Bank & Payment. Wähle Bankkonten und Zahlungsdienstleister, die zu deinem Setup passen. Dokumentiere wirtschaftlich Berechtigte (KYC) sauber.

6) Dokumentation & Contracts. Saubere Verträge zwischen dir, der LLC und ggf. weiteren Gesellschaften. Transfer‑Pricing und Managementverträge nicht vergessen, wenn du mehrere Einheiten hast.

7) Verbindliche Auskunft einholen. Lass deinen Steuerberater eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen, wenn du Deutscher bist und Unsicherheiten bestehen. Das kostet etwas – spart aber oft ein Vielfaches an Risiko und Nerven.

Woran du Falschberatung erkennst

- „Alles steuerfrei, egal wo du lebst.“ – Falsch. Die Betriebsstätte im Aufenthaltsland ist der Dreh‑ und Angelpunkt.

- „LLC = keine Buchhaltung nötig, also keine Steuern.“ – Falsch. Formale Pflichten sind etwas anderes als materielle Steuerpflicht.

- „Deutschland ist raus, sobald du abgemeldet bist.“ – Für Deutsche häufig falsch. Die 10‑Jahres‑Regel greift in vielen Fällen.

- „Trading ist Vermögensverwaltung.“ – Nein. Häufig gewerblich, damit Betriebsstätte und Steuerpflicht vor Ort.

Fazit: Keine Abkürzungen – aber klare Wege

Die US‑LLC ist ein mächtiges Werkzeug. Privatsphäre, Flexibilität und einfache Handhabung sind echte Pluspunkte. Doch sie entfaltet ihre Stärke nur in einem rechtssicheren Gesamtkonzept: mit klarer Ansässigkeit, echter Substanz und einer Tätigkeit, die zum Rahmen passt. Für reine Vermögensverwaltung oder echte Freiberufler kann die LLC hervorragend funktionieren. Für gewerbliche Tätigkeit ohne Substanz ist sie ein Risiko – besonders für Deutsche mit der 10‑Jahres‑Regel.

Wenn du planst auszuwandern und eine LLC einzusetzen, nimm dir die Zeit für eine fundierte Struktur. Sprich mit einem qualifizierten Steuerberater oder Steueranwalt, kläre deine individuelle Situation und – falls du Deutscher bist – sichere dich über eine verbindliche Auskunft ab. Es gibt keine magischen Abkürzungen. Aber es gibt saubere, erprobte Wege zu weniger Steuern, mehr Vermögensschutz und mehr Freiheit. Der beste Zeitpunkt, sie zu planen, ist jetzt.

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Müssen Auswanderer ab 2026 wirklich Welteinkommen in Deutschland weiter versteuern???