🇨🇾 Zypern schafft 60-Tage-Pflicht für Non Doms ab! 🚀

Die Steuerreform in Zypern markiert einen bedeutenden Wendepunkt für internationale Steuerzahler. Ab 2026 wird die bisherige Regelung der 60-Tage-Anwesenheitspflicht für den Non-Dom-Status aufgehoben. Diese Änderung öffnet neue Möglichkeiten für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlegen möchten — eine gute Nachricht in Sachen Steuervorteile für Unternehmer. Alternativ zur 60-Tage-Regelung gilt weiterhin die 183-Tage-Regelung, nach der Personen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Zypern aufhalten, automatisch als steuerlich ansässig gelten.

Die Reform orientiert sich an bewährten Modellen aus Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Fokus liegt künftig auf dem Lebensmittelpunkt und dem wirtschaftlichen Interessenzentrum, wobei bestimmte gesetzliche Bedingungen für die steuerliche Ansässigkeit erfüllt sein müssen. Dies ermöglicht besonders mobilen Berufsgruppen wie Ärzten, Beratern und Künstlern eine flexiblere Gestaltung ihrer steuerlichen Ansässigkeit — sofern diese bereit sind, sich in einer Steuerberatung mit dem spezifischen Steuerrecht der Insel in Bezug auf das Non-Dom-Programm auseinanderzusetzen.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Reform (und deren Auswirkung auf den sog. Mindestaufenthalt) sind in den entsprechenden Artikeln der zyprischen Steuergesetzgebung geregelt. Für all jene, die sich fürs Auswandern interessieren oder auf der Insel steuerlich ansässig sein wollen, fassen wir auf dieser Seite die wichtigsten Punkte zusammen.

Key Takeaways

  • Die zypriotische Steuerreform schafft die 60-Tage-Anwesenheitspflicht für Non-Doms ab 2026 ab

  • Der Nachweis des Lebensmittelpunkts ersetzt die strikte Anwesenheitsregel

  • Die neue Regelung entspricht den internationalen OECD-Standards für Steueransässigkeit

Zyperns Steuerreform und ihre Bedeutung

Die neue Steuerreform in Zypern bringt ab 2026 bedeutende Änderungen für das Non-Dom-Programm. Die bisherige 60-Tage-Regel entfällt komplett.

Der Status eines steuerlichen Ansässigen in Zypern wird künftig flexibler gestaltet. Steuerpflichtige müssen lediglich nachweisen, dass die Insel den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen oder wirtschaftlichen Aktivitäten darstellt. Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, gelten als Steuerinländer.

Mögliche Nachweise für den Lebensmittelpunkt:

  • Einzige dauerhafte Wohnung weltweit

  • Familienwohnsitz in Zypern

  • Haupteinkommensquelle aus zypriotischer Geschäftstätigkeit

Diese Nachweise müssen für jedes Steuerjahr erbracht werden. Die Bedingungen für die steuerliche Ansässigkeit sind innerhalb eines Steuerjahres zu erfüllen.

Diese Änderung orientiert sich an den OECD-Richtlinien und ähnelt den Regelungen in Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Relevanz der Steueransässigkeit:

  • Bei deutschen Abfindungszahlungen

  • Für Dividenden aus Deutschland (15% Quellensteuer)

  • Bei Bankgeschäften und Compliance-Anforderungen

Die steuerliche Ansässigkeit in Zypern hat zudem Auswirkungen auf die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Für Freiberufler und Personen ohne wirtschaftliche Verbindungen zu Deutschland spielt der Nachweis einer Steueransässigkeit eine untergeordnete Rolle.

Die neue Regelung macht Zypern besonders attraktiv für international tätige Personen wie Berater, Ärzte oder Künstler, die selten längere Zeit an einem Ort verbringen.

Ein besonderer Vorteil für Steuerinländer in Zypern ist die günstige Besteuerung von Einkommen und verschiedenen Einkommensarten. Das Non-Dom-Programm ermöglicht es, bestimmte Einkünfte wie Dividenden und Zinsen steuerfrei zu beziehen, während andere Einkommen zu niedrigen Einkommensteuersätzen besteuert werden. Im Rahmen des Steuerjahres profitieren Non-Doms von attraktiven steuerlichen Vorteilen, insbesondere bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen, was die Steuerbelastung auf das Einkommensniveau deutlich reduziert.

Für maximale Effizienz bei der steuerlichen Aufstellung empfehlen wir mit einem spezialisierten Steuerberater eine individuelle Strategie zu entwickeln.

Vergleich von Steuerstandorten

Zypern im Vergleich zu Malta und Dubai

Die neue Steuerreform in Zypern ab 2026 führt zu bedeutenden Änderungen im Non-Dom-Status und der Besteuerung von Unternehmern und Freiberuflern. Die bisherige 60-Tage-Regelung für den Aufenthalt entfällt vollständig.

Zypern orientiert sich mit dieser Reform an den Modellen und Steuerregelungen von Malta und Dubai. Als EU-Mitglied bietet Zypern zudem besondere steuerliche Rahmenbedingungen, die für viele attraktiv sind. Der Fokus liegt künftig auf dem Lebensmittelpunkt und wirtschaftlichen Interessen statt auf physischer Präsenz auf der Insel.

Ein Hauptwohnsitz oder eine langfristig angelegte Wohnung in Zypern reicht als Nachweis für die Steuerpflicht aus. Die Regelung entspricht den OECD-Richtlinien für internationale Besteuerung.

Besonders Geschäftsreisende, Künstler und Berater profitieren von der Neuregelung. Die bisherige Hürde der 60-Tage-Anwesenheit stellte für diese Gruppen ein erhebliches Problem dar.

Die steuerliche Ansässigkeit spielt in folgenden Fällen eine wichtige Rolle:

  • Bei Geschäftseinkünften als Einzelunternehmer

  • Bei deutschen Rentenzahlungen

  • Bei Abfindungen aus Deutschland

  • Bei Dividenden deutscher Unternehmen

Bankgeschäfte: Verschiedene Banken haben unterschiedliche Anforderungen:

  • Manche akzeptieren eine ausländische Steuernummer

  • Andere fordern Ansässigkeitsbescheinigungen (Nachweise dafür, dass man steuerlich ansässig ist)

  • Einige verlangen Steuererklärungen

Die Reform macht Zypern für internationale Fachkräfte und Unternehmer attraktiver, da sie mehr Flexibilität bei der Wahl des Aufenthaltsortes bietet.

Die Rolle der OECD-Regelungen

Die internationale Steuerresidenz folgt den grundlegenden OECD-Richtlinien für die steuerliche Ansässigkeit. Ein entscheidendes Kriterium ist der Lebensmittelpunkt einer Person.

Der Lebensmittelpunkt wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:

  • Eine dauerhafte Wohnung zur langfristigen Nutzung

  • Der Hauptwohnsitz der Familie

  • Der Standort des Unternehmens

  • Die Quelle des Haupteinkommens

Für gebietsansässige Personen in Zypern gelten besondere steuerliche Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit den SDC-Gesetzen, die sich von den Regelungen für nicht gebietsansässige Steuerpflichtige unterscheiden.

Die steuerliche Ansässigkeit kann unabhängig von physischer Anwesenheit bestehen. Eine Person gilt als steuerlich ansässig, wenn sie nachweislich ihren wirtschaftlichen und persönlichen Lebensmittelpunkt in einem Land hat.

Banken fordern häufig Nachweise der Steuerresidenz. Die Anforderungen variieren:

  • Manche akzeptieren eine ausländische Steuernummer

  • Andere verlangen Steuerbescheinigungen

  • Einige fordern zusätzlich Steuererklärungen

Nachweispflicht der Steuerresidenz ist besonders relevant für:

  • Gewerbetreibende: Nachweis einer Betriebsstätte erforderlich

  • Bezieher deutscher Dividenden: Reduzierte Quellensteuer nur mit Residenznachweis

  • Empfänger von Abfindungen: Steuerfreie Behandlung abhängig vom Wohnsitz

Die OECD-Regelungen ermöglichen eine flexible Handhabung der Residenz, solange der tatsächliche Lebensmittelpunkt nachgewiesen werden kann.

Auswirkungen auf verschiedene Berufe

Die neue Steuerreform in Zypern wirkt sich unterschiedlich auf verschiedene Berufsgruppen im Land aus. Berater, Ärzte und internationale Geschäftsreisende profitieren besonders von den Änderungen ab 2026.

Künstler auf Tournee und Weltreisende können von der Neuregelung stark profitieren. Die bisherige 60-Tage-Regelung stellte für diese Gruppen eine erhebliche Hürde dar.

Freiberufliche Tätigkeiten:

  • Ingenieure

  • Ärzte

  • Rechtsanwälte

  • Hebammen

  • Berater

Diese Berufsgruppen genießen mehr Flexibilität bei der steuerlichen Ansässigkeit. Die Anwesenheitspflicht entfällt, sofern der Lebensmittelpunkt nachweislich in Zypern liegt.

Bei gewerblichen Einzelunternehmern gelten besondere Regeln. Sie müssen eine feste Betriebsstätte nachweisen, sonst bleiben ihre Einkünfte für zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig. Die Gründung einer Firma kann dabei helfen, die steuerlichen Vorteile des Non-Dom-Status optimal zu nutzen, da eine Firma als rechtliche Einheit die Umsetzung der steuerlichen Gestaltung in Zypern erleichtert. Eine Firmengründung in Zypern, beispielsweise in Paphos oder Limassol, wird oft als sinnvoller Schritt empfohlen, um von den steuerlichen Vorteilen und der 60-Tage-Regelung zu profitieren.

Wichtig für Bankkunden: Die Anforderungen variieren je nach Institut. Einige Banken akzeptieren eine ausländische Steuernummer, andere fordern zusätzliche Nachweise der Steueransässigkeit.

Die Regelungen für deutsche Rentenbezieher oder Empfänger von Abfindungen bleiben bestehen. Hier ist der Nachweis des zypriotischen Steuerwohnsitzes weiterhin relevant für die steuerliche Behandlung.

Zentrum des wirtschaftlichen Interesses

Die zypriotische Regierung führt ab 2026 eine bedeutende Steuerreform ein. Die bisherige Regelung von 60 Aufenthaltstagen für den Non-Dom-Status entfällt vollständig.

Der neue Fokus im Steuersystem liegt auf dem Zentrum der wirtschaftlichen Interessen. Eine Steuerpflicht in Zypern kann künftig durch verschiedene Faktoren nachgewiesen werden:

  • Eine dauerhafte Wohnung als Hauptwohnsitz

  • Familiärer Lebensmittelpunkt in Zypern

  • Ansässiges Unternehmen mit Haupteinnahmequelle

  • Langfristige Immobilieninvestitionen

Ein zusätzlicher Vorteil für ansässige Unternehmen und Privatpersonen ist die im Vergleich zu vielen anderen Ländern niedrige Einkommenssteuer in Zypern. Für Gehälter, Dividenden und Zinserträge können erhebliche steuerliche Ersparnisse erzielt werden, was die Attraktivität des Standorts weiter erhöht.

Diese Änderung orientiert sich an den OECD-Richtlinien und ähnelt den Regelungen in Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Der Nachweis einer Steuerresidenz ist besonders relevant für:

Deutsche Einkommensquellen:

Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen:

  • Gewerbetreibende mit Einzelunternehmen

  • Freiberufler nach §18 EStG

  • Berater und Künstler mit internationaler Tätigkeit

Die Banken stellen unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Steuerresidenz. Einige akzeptieren eine ausländische Steuernummer, andere fordern detaillierte Bescheinigungen oder Steuererklärungen.

Die neue Regelung erleichtert besonders die Situation für international tätige Personen, die bisher Schwierigkeiten hatten, die 60-Tage-Regelung zu erfüllen.

Bedeutung und Nachweis der Steueransässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit spielt eine zentrale Rolle bei internationalen Steuerfragen. Ein Nachweis der Steueransässigkeit ist nicht immer erforderlich, wird aber in bestimmten Situationen benötigt. In Zypern gelten für Bürger und Ausländer unterschiedliche steuerliche Verpflichtungen: Während Bürger des Landes bestimmte Voraussetzungen für die Registrierung und Steuerpflicht erfüllen müssen, profitieren Ausländer unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Vorteilen, sofern sie sich ordnungsgemäß registrieren.

Selbstständige mit gewerblichen Einkünften müssen nach dem Wegzug aus Deutschland eine Betriebsstätte im neuen Wohnsitzland nachweisen. Ohne diesen Nachweis bleiben die Einkünfte für weitere zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Bei deutschem Einkünften wie Renten, Abfindungen oder Dividenden ist der Nachweis des neuen Steuerwohnsitzes wichtig. Dies bestimmt die Besteuerung des Einkommens nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure ist der Nachweis einer Steueransässigkeit nicht zwingend erforderlich. Gleiches gilt für Personen, die von Verkaufserlösen aus Kryptowährungen oder Aktien leben.

Banken fordern häufig einen Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit. Die Anforderungen variieren: Manche Banken akzeptieren eine ausländische Steuernummer, andere verlangen eine Ansässigkeitsbescheinigung oder Steuererklärungen.

Spezialfall Zypern:

  • Ab 2026 entfällt die 60-Tage-Aufenthaltsregel

  • Der Lebensmittelpunkt oder wirtschaftliche Interessen werden maßgebend

  • Eine eigene Wohnung oder Familienwohnsitz dient als Nachweis

  • Die Regelung entspricht OECD-Standards

Länder wie Spanien oder Australien verlangen beim Wegzug den Nachweis einer neuen Steueransässigkeit in einem Nicht-Steueroasenland. Ohne diesen Nachweis bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.

Steuerliche Besonderheiten und Regelungen

Steuerpflichtige Einkünfte aus Deutschland

Deutsche Pensionen, Abfindungszahlungen und Dividenden aus Deutschland erfordern den Nachweis eines neuen Steuerwohnsitzes. Bei Abfindungszahlungen für Wettbewerbsverbote spielt der steuerliche Wohnsitz eine zentrale Rolle.

Für Dividenden aus deutschen Unternehmen fällt in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen oft nur 15% Quellensteuer an. Ohne nachgewiesenen Steuerwohnsitz können die vollen Steuersätze plus Abgaben in Deutschland fällig werden.

Gewerbliche Einzelunternehmer müssen nach dem Wegzug eine ausländische Betriebsstätte nachweisen. Ohne Betriebsstätte bleiben die Einkünfte für weitere zehn Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Steuerbefreiungen auf Zypern

Abfindungszahlungen für Wettbewerbsverbote sind auf Zypern steuerfrei. Diese Steuerbefreiung greift aber nur, wenn der steuerliche Wohnsitz nachgewiesen werden kann.

Ab 2026 entfällt auf Zypern die Pflicht zur physischen Anwesenheit von 60 Tagen für den Non-Dom-Status. Stattdessen muss der Lebensmittelpunkt oder der wirtschaftliche Interessenschwerpunkt auf Zypern liegen:

  • Dauerhafte Wohnung als einziger Wohnsitz

  • Familie lebt vor Ort

  • Unternehmen mit Haupteinnahmequelle auf Zypern

  • Korrekte behördliche Registrierung

  • Eigene Einrichtung und Gegenstände vor Ort

Diese Regelung entspricht den OECD-Vorgaben für die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerliche Pflichten im Bankenwesen

Steuerlicher Wohnsitznachweis bei Bankinstituten

Die Vorlage eines Steuerwohnsitznachweises ist für viele Bankkunden eine wichtige Anforderung. Bankkonten erfordern häufig einen klaren Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit.

Die Anforderungen der Banken unterscheiden sich deutlich. Einige Finanzinstitute akzeptieren eine ausländische Steuernummer als ausreichenden Nachweis. Andere Institute verlangen zusätzliche Dokumente wie Steuerbescheinigungen oder Steuererklärungen.

Diese Nachweispflicht steht nicht in direktem Zusammenhang mit der tatsächlichen Steuerpflicht. Sie dient primär der bankinternen Compliance und der Erfüllung regulatorischer Vorgaben.

Bei internationalen Bankbeziehungen ist die steuerliche Dokumentation besonders relevant. Ausländische Banken prüfen die Steueransässigkeit ihrer Kunden oft noch strenger als inländische Institute.

Die Nachweisanforderungen gelten für private und geschäftliche Konten:

  • Steuernummer des Ansässigkeitsstaates

  • Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung

  • Aktuelle Steuererklärungen

  • Wohnsitznachweise

Lebenszentrum und wirtschaftliche Interessen als Kriterien

Die zypriotische Steuerreform bringt ab 2026 bedeutende Änderungen für den Non-Dom-Status. Die bisherige 60-Tage-Regelung entfällt vollständig.

Zypern bietet in den allgemeinen Lebensbedingungen eine hohe Lebensqualität, die sich durch ein angenehmes Klima, moderne Infrastruktur und eine offene Kultur auszeichnet.

Die neue Regelung orientiert sich am Steuersystem von Malta und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der Fokus liegt auf dem Lebensmittelpunkt und den wirtschaftlichen Interessen als entscheidende Faktoren. Durch die neuen steuerlichen Regelungen gewinnen Auswanderer zusätzliche persönliche Freiheit und Flexibilität, was Zypern besonders attraktiv macht.

Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz:

  • Dauerhafte Wohnung im Land

  • Familiärer Lebensmittelpunkt

  • Ansässiges Unternehmen mit Haupteinnahmequelle

  • Korrekte behördliche Registrierung

Diese Regelung entspricht den OECD-Richtlinien für internationale Besteuerung. Eine kurzfristige Unterkunft wie Airbnb erfüllt die Voraussetzungen nicht.

Die Nachweispflicht der steuerlichen Ansässigkeit ist besonders relevant für:

  • Geschäftsinhaber mit Einzelunternehmen

  • Bezieher deutscher Renten

  • Empfänger von Abfindungen

  • Anteilseigner deutscher Unternehmen mit Dividendenbezug

Für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Ingenieure gelten gesonderte Bestimmungen nach §18 EStG. Der Nachweis der Steueransässigkeit spielt auch bei Bankgeschäften eine zentrale Rolle.

Die genauen Durchführungsbestimmungen der zypriotischen Steuerbehörden stehen noch aus. Die Anforderungen für den Nachweis des Lebensmittelpunkts werden noch konkretisiert.

Überlegungen zur Steuerresidenz

Die Steuerreform in Zypern bringt ab 2026 bedeutende Änderungen für das Non-Dom-System. Die bisherige Regelung von 60 Tagen Mindestaufenthalt entfällt vollständig. Das Thema Steuerresidenz und verwandte Themen wie Auswandern, Steuersysteme oder Gesundheitswesen sind dabei besonders relevant.

Der Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes erfolgt künftig über den Lebensmittelpunkt oder wirtschaftliche Interessen. Dies kann durch eine dauerhafte Wohnung, den Aufenthalt der Familie oder ein dort ansässiges Unternehmen belegt werden. Es besteht die Möglichkeit, durch die Aufenthaltsdauer in Zypern und den persönlichen Status als Steuerresident die eigenen steuerlichen Verpflichtungen gezielt zu beeinflussen, wobei die aktuelle Gesetzeslage zu beachten ist.

Diese Neuregelung entspricht den OECD-Richtlinien zur steuerlichen Ansässigkeit. Die zypriotischen Steuerbehörden werden noch detaillierte Handlungsanweisungen veröffentlichen.

Eine steuerliche Ansässigkeit ist besonders relevant für:

  • Gewerbetreibende mit Einzelunternehmen

  • Bezieher deutscher Renten oder Abfindungen

  • Empfänger von Dividenden aus Deutschland

  • Personen mit Bankverbindungen, die Steuernachweise fordern

Bei Abfindungen für Wettbewerbsverbote bietet Zypern steuerliche Vorteile. Diese sind in Zypern steuerfrei, wenn die steuerliche Ansässigkeit nachgewiesen werden kann.

Für Dividenden aus Deutschland gilt: In DBA-Staaten fällt oft nur 15% Quellensteuer an. Ohne Nachweis der Steuerresidenz kann die volle deutsche Quellensteuer fällig werden.

Die neue Regelung macht Zypern für internationale Berater, Ärzte und Künstler attraktiver. Diese Berufsgruppen konnten die bisherige 60-Tage-Regel oft nicht erfüllen.

Sollten Sie Fragen zum Thema Steuerresidenz oder zu den in diesem Artikel erwähnten neuen Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Beantragung und Verfahren

Die Beantragung des Non Dom Status in Zypern ist für viele internationale Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen ein entscheidender Schritt, um von den attraktiven steuerlichen Vorteilen des Landes zu profitieren. Mit der neuen Regelung ab 2026, die die bisherige 60-Tage-Regelung (Mindestaufenthalt) abschafft, wird das Verfahren noch flexibler und eröffnet neue Möglichkeiten für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlegen möchten.

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