Wegzugsteuer 2025: Der ultimative Guide zur legalen Vermeidung für Unternehmer
Viele träumen davon, Deutschland oder Österreich zu verlassen und sich im Ausland ein neues Leben aufzubauen. Doch schnell taucht beim Thema Auswandern ein Begriff immer wieder auf: die Wegzugsteuer. Für viele klingt das zunächst komplex und abschreckend. Vielleicht bist auch du deswegen verunsichert? In diesem Blogbeitrag klären wir umfassend, was es mit der Wegzugsteuer auf sich hat, was du beachten solltest und wie du sie, mit guter Planung, sogar vermeiden kannst.
Was ist die Wegzugsteuer überhaupt?
Hinter der Wegzugsteuer steckt der Gedanke, dass der Staat sich einen Teil von nicht realisierten Gewinnen sichern will, wenn du mit deinem Vermögen – vor allem Unternehmensbeteiligungen – das Land verlässt. Ursprünglich schon 1930 in Deutschland eingeführt, hat diese Steuer eine dunkle Vorgeschichte. Lange war sie nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschafft, aber 1974 wurde sie wieder Bestandteil des Steuerrechts und ist seitdem besonders für Unternehmer heiß diskutiert. Auch Österreich hat mittlerweile eine ganz ähnliche Regelung.
Dabei ist wichtig zu wissen: Nicht jeder, der auswandert, ist automatisch von der Wegzugsteuer betroffen. Vor allem bezieht sich die Steuer auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, also beispielsweise deiner eigenen GmbH oder AG. Einzelunternehmen, Freiberufler und die meisten Investoren sind davon oft nicht betroffen – mit einigen wichtigen Ausnahmen.
Wann fällt die Wegzugsteuer an – und wann nicht?
Die Wegzugsteuer in Deutschland greift, wenn du an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH, AG oder UG mindestens 1% Beteiligung hältst und in den letzten 12 Jahren wenigstens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland warst. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei übrigens keine Rolle. In Österreich ist die Regel noch etwas schärfer, dort gibt es keine Mindestaufenthaltsdauer – die Steuer kann also auch nach wenigen Jahren Aufenthalt anfallen.
Wichtig zu wissen: Für normales Aktiendepot, ETFs, Krypto oder Gold fällt aktuell keine Wegzugsteuer in Deutschland an (kleine Einschränkung ab 2025 bei großen ETF-Beständen). In Österreich hingegen wird seit 2016 auf das gesamte Kapitalvermögen, also auch auf Kursgewinne von Aktien oder Krypto, Wegzugsteuer verlangt. Immobilien bleiben in beiden Ländern außen vor.
Typisch betroffen sind vor allem Unternehmer mit GmbHs – auch dann, wenn die GmbH in Deutschland bleibt und lediglich du ins Ausland ziehst. Auch Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften fallen unter die Wegzugsteuer.
Wie hoch ist die Wegzugsteuer und wann wird sie fällig?
Die Wegzugsteuer ist keine neue Steuerart, sondern eine Variante der Einkommensteuer auf einen sogenannten „fiktiven Veräußerungsgewinn“. Du musst also so tun, als ob du deine Gesellschaft zum Stichtag des Wegzugs verkauft hättest. Die Bewertung kann kompliziert sein: Für kleinere Unternehmen wird oft der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre mit dem Faktor 13,75 multipliziert – davon kannst du z.B. das eingezahlte Stammkapital abziehen. Größere Unternehmen sollten für die Wertermittlung einen Wirtschaftsprüfer einschalten. Am Ende liegt die Steuerlast meist bei rund 30% des so ermittelten Gewinns.
Die Zahlung wird aber nicht sofort mit dem Umzug fällig. Normalerweise erklärst du sie erst in deiner letzten Einkommenssteuererklärung, oft ein oder zwei Jahre nach dem tatsächlichen Auswandern. Je nach Situation kann auch eine Stundung beantragt werden – insbesondere, wenn du nur vorübergehend ins Ausland gehst.
Wegzugsteuer umgehen – welche legalen Möglichkeiten gibt es?
Es gibt durchaus legale Strategien, um die Wegzugsteuer entweder zu umgehen oder deutlich zu verringern. Hier die wichtigsten Ansätze:
1. Liquidation oder Verkauf deiner Gesellschaft: Wenn du deine Anteile vor dem Wegzug veräußerst oder die GmbH auflöst, fällt keine Wegzugsteuer an; stattdessen wird ein regulärer Verkaufs- bzw. Liquidationsgewinn versteuert.
2. Verschenken an Kinder (innerhalb von Freibeträgen) oder Übertragung auf eine Stiftung: So kannst du bereits vor dem Auswandern Vermögen übertragen.
3. Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft: Personengesellschaften wie eine GbR, OHG oder GmbH & Co. KG sind von der Wegzugsteuer nicht betroffen; aber Vorsicht, dabei können andere Steuereffekte auftreten.
4. Nachweis eines lediglich vorübergehenden Wegzugs: Planst du, nach spätestens 12 Jahren (Deutschland) oder 5 Jahren (Österreich) zurückzukehren, kann die Steuer gestundet werden.
5. Unternehmerlohn bei Dienstleistungsunternehmen: Besonders spannend – setzt du einen angemessenen Unternehmerlohn für dich an, kann dadurch der steuerpflichtige Gewinn auf Null sinken.
Für reine Investoren empfiehlt sich in Österreich oft das Verschenken des Vermögens an Familienmitglieder, weil dort keine Schenkungssteuer anfällt.
Sonderfälle: Was passiert bei Umzug in bestimmte Länder?
Beim Themenkomplex Wegzugsteuer spielen Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle. Ziehst du z.B. in die Schweiz, gibt es durch das bilaterale Abkommen und das berühmte „Wächtler-Urteil“ besondere Stundungsmöglichkeiten. Zieht es dich in Länder wie Dubai, Monaco oder andere Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen, kann Deutschland weiter ein Besteuerungsrecht behalten – das eröffnet mitunter ganz eigene Optimierungschancen, vorausgesetzt du hältst weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland.
Anders sieht es bei EU-weiten Umzügen aus. In Österreich wird die Wegzugsteuer in diesen Fällen erlassen; in Deutschland fällt sie aber auch bei einem Umzug in einen anderen EU-Staat an, außer für die Schweiz gibt es Sonderregeln. Spezielle Steuermodelle wie das „Beckham Law“ in Spanien oder der „Nondom-Status“ in Italien eröffnen weitere Möglichkeiten, erfordern aber immer ganz genaue individuelle Beratung.
Erbschaften, Schenkungen & weitere Fallstricke
Ein oft vergessener Bereich: Die Wegzugsteuer wird auch fällig, wenn du im Ausland wohnst und Anteile an einer deutschen oder österreichischen Kapitalgesellschaft geschenkt bekommst oder erbst. In diesen Fällen droht neben Schenkungs- oder Erbschaftssteuer auch noch die Wegzugsteuer – doppelte Steuergefahr!
Fazit: Planen ist alles – lass dich beraten!
Die Wegzugsteuer ist eines der komplexesten und für Auswanderer zugleich wichtigsten Themen des internationalen Steuerrechts. Ob und welche Strategie für dich passt, hängt von deiner konkreten Lebens- und Geschäftssituation ab – eine kompetente Beratung ist hier Gold wert. Sammle Informationen, plane weit im Voraus und sprich frühzeitig mit einem Steuerberater, der sich wirklich mit internationalem Steuerrecht auskennt. Und vergiss nicht: Wer gut plant, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven und vermeidet unangenehme Überraschungen, wenn der Traum vom Leben im Ausland Realität wird.
Für weitere Infos oder um gleichgesinnte Auswanderer kennenzulernen, lohnt sich der Besuch von Seminaren und speziellen Auswanderungsreisen, wie sie z.B. von Perspektive Ausland angeboten werden. So findest du nicht nur alle wichtigen Infos, sondern auch die richtige Community für deinen Neustart im Ausland.