Vermögensteuer: Beginnt 2028 echt die AMLA-Datenerfassung für das EU-Vermögensregister??

In diesem Beitrag wird die Frage untersucht, ob die EU ab 2028 tatsächlich mit der Erhebung von Vermögensdaten für ein zentrales europäisches Register beginnt und damit eine neue Vermögenssteuer vorbereitet. Anlass ist eine Community-Anfrage, die sich auf Vermutungen und verbreitete Aussagen über die Pläne und Aufgaben der neuen europäischen Behörde AMLA sowie deren Relevanz für Bürgerinnen und Bürger der EU bezieht.

Wir betrachten, was die AMLA wirklich leisten soll, wie aktuelle EU-Gesetze zur Geldwäschebekämpfung aussehen und ob es derzeit Bestrebungen gibt, ein allgemeines Vermögensregister einzuführen. Dabei steht im Fokus, welche Missverständnisse und Fehlinformationen vorhanden sind und welche Bedeutung diese Themen für die Öffentlichkeit haben.

Key Takeaways

  • Die AMLA koordiniert und überwacht Geldwäschebekämpfung in der EU.

  • Ein zentrales Vermögensregister für alle Bürger ist aktuell nicht geplant.

  • EU-Gesetze werden verstärkt vereinheitlicht und an neue Herausforderungen angepasst.

Die Funktion der AMLA innerhalb der EU

Die AMLA agiert als zentrale Kontroll- und Koordinationsstelle innerhalb der Europäischen Union, vor allem mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die zuständigen nationalen Behörden, sogenannte "Competent Authorities", in Fragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überwachen und aufeinander abzustimmen.

Wichtige Aufgaben der AMLA:

  • Einheitliche Richtlinien für die EU definieren (Single Rulebook)

  • Direktes Monitoring besonders risikoreicher Finanzdienstleister

  • Unterstützung und Kontrolle der nationalen Behörden

Eine Übersicht zeigt die Verantwortlichkeiten:

Bereich

Überwachung von Banken usw.

Überwachung Privatpersonen

Vorgabe einheitlicher Regeln

Verantwortlich

AMLA direkt

Nationale Behörden

AMLA

Die AMLA sieht keine direkte Kontrolle einzelner EU-Bürger vor. Die nationale Durchführung, beispielsweise durch die deutsche FIU oder das Bundeskriminalamt, bleibt davon unberührt. Dazu kommt, dass es laut aktuellem Stand keine Pläne oder rechtlichen Grundlagen für ein zentrales Vermögensregister gibt, das personenbezogene Daten aller EU-Bürger erfassen würde.

Neuerungen wie das EU-weite Regelwerk und die aktualisierte Geldwäscherichtlinie (AMLD6) sorgen für mehr Klarheit bei der Gesetzesanwendung. Die AMLA stärkt somit vor allem die Durchsetzung bestehender Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und führt zu einer engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.

Aktuelle Lage: Kein EU-weites Vermögensverzeichnis

Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung

Im Jahr 2023 wurde eine umfassende Untersuchung zur Machbarkeit eines europäischen Vermögensverzeichnisses durchgeführt. Das Ziel war es, unterschiedliche Modelle und Herausforderungen bei der Einführung einer solchen Datenbank zu analysieren. Die Analyse berücksichtigte verschiedene Szenarien und zeigte auf, dass eine Realisierung grundsätzlich möglich, aber technisch und verwaltungstechnisch sehr aufwendig wäre.

Die Studie umfasste unter anderem diese Schwerpunkte:

Schwerpunkte

Technische Umsetzung

Verwaltungsaufwand

Datenschutz

Beschreibung

Komplexe Datenschnittstellen und rechtliche Hürden

Hoher Koordinationsbedarf zwischen EU-Mitgliedsstaaten

Strenge Anforderungen an die Sicherung der Informationen

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass zahlreiche Details geregelt werden müssten, um eine zentrale Erfassung von Vermögenswerten in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Entscheidung der EU: Keine Einführung eines Registers

Nach der Präsentation der Machbarkeitsstudie im Sommer lehnte die EU-Kommission die Schaffung eines zentralen Vermögensverzeichnisses ab. Zentrale Gründe waren der große technische, organisatorische und rechtliche Aufwand sowie datenschutzrechtliche Überlegungen.

Die Kommission entschied, auf ein gemeinsames europäisches Register zu verzichten. Stattdessen liegt der Fokus weiterhin auf bestehenden Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie sie in den aktuellen EU-Richtlinien vorgesehen sind. Bis auf Weiteres wird es also kein EU-weit einheitliches Vermögensregister geben.

Aufbau und Zuständigkeiten der AMLA

Abstimmung der Aufsichtsbehörden in den EU-Ländern

Die AMLA dient als zentrale Stelle zur Steuerung der zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten, die im Bereich der Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung tätig sind. Sie stellt sicher, dass die jeweiligen nationalen Stellen nach den aktuellen EU-Vorgaben handeln und eng miteinander kooperieren.

  • Die AMLA koordiniert die Umsetzung des einheitlichen Regelwerks (Single Rulebook) zur Bekämpfung von Geldwäsche.

  • Sie arbeitet eng mit Behörden wie der FIU in Deutschland zusammen, um die Einhaltung der EU-Regeln national umzusetzen.

  • Ein Schwerpunkt liegt auf der Angleichung und Kontrolle der Arbeitsweise in den verschiedenen EU-Staaten.

Behörde

FIU

Bundeskriminalamt

AMLA

Beispiel-Land

Deutschland

Deutschland

gesamte EU

Aufgabe im System

Finanzermittlungen

Durchsetzung, Koordination

Übergeordnete Aufsicht, Koordination

Überprüfung besonders wichtiger Finanzdienstleister

Die AMLA übernimmt zusätzlich die direkte Kontrolle über bestimmte Finanzakteure, die als besonders risikoreich eingestuft werden. Dazu zählen große Banken, Broker und Finanzdienstleister, deren Geschäftsvolumen oder -struktur potenzielle Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bergen.

  • Insgesamt sind etwa 40 Unternehmen unter ihrer direkten Überwachung.

  • Zu den Merkmalen, die zur Auswahl führen, gehören Größe, grenzüberschreitende Tätigkeit und potenzielle Risiken.

Beispiele für direkt überwachte Unternehmen:

  • Große Banken mit internationalem Geschäft

  • Broker mit umfangreicher Kundschaft

  • Finanzinstitute mit besonderen Risikoindikatoren

Die AMLA sorgt dafür, dass gerade diese Schlüsselunternehmen die EU-Vorschriften konsequent und verbindlich umsetzen.

EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche

Einheitliches EU-Regelwerk

Mit dem aktuellen Maßnahmenpaket wurde die Einführung eines einheitlichen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung in der Europäischen Union beschlossen. Dieses sogenannte "Single Rulebook" sorgt dafür, dass die Vorschriften nicht mehr individuell in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet werden, sondern europaweit verbindlich und direkt gelten. Die EU übernimmt dadurch eine stärkere Rolle bei der Standardisierung der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Eine zentrale Neuerung ist, dass dieses Regelwerk wie ein Bundesgesetz auf EU-Ebene anzusehen ist: Die EU setzt die Standards, und die nationalen Behörden müssen diese direkt umsetzen. Dies betrifft beispielsweise die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden mit der neu geschaffenen AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.

Aspekt

Umsetzung der Regeln

Zuständigkeit

Überwachung von Unternehmen

Bisherige Praxis

Nationale Anpassung nötig

Nationale Behörden

Eigenständige nationale Regeln

Neuer Ansatz (Single Rulebook)

Direkt anwendbar, einheitlich

Stärkere Koordinierung durch EU

Einheitliche Vorgaben durch EU

Anpassungen durch die sechste EU-Geldwäscherichtlinie

Mit der sechsten Überarbeitung der EU-Geldwäscherichtlinie wurden die bestehenden Regeln erneut erweitert und präzisiert. Diese Anpassungen betreffen vor allem strengere Vorgaben und zusätzliche Kontrollmechanismen für Unternehmen, Finanzdienstleister und Banken.

Die AMLA übernimmt künftig die Rolle einer zentralen Koordinierungs- und Aufsichtsbehörde, arbeitet jedoch weiterhin mit den national zuständigen Stellen zusammen. Besonders risikobehaftete Finanzinstitute in der EU werden direkt von der AMLA überwacht. Diese Instanzen sind für die praktische Durchsetzung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung im eigenen Land verantwortlich.

Wichtige Punkte der AMLD6:

  • Erweiterung des Kreises der Verpflichteten

  • Präzisere Definition von Straftatbeständen im Zusammenhang mit Geldwäsche

  • Verbesserte Kooperation zwischen Behörden innerhalb der EU

Häufige Irrtümer und Falschinformationen

Bewertung von Informationsquellen und Fachmeinungen

Im Zusammenhang mit Gerüchten über die Einführung eines europäischen Vermögensregisters und einer möglichen Vermögenssteuer ab 2028 kursieren zahlreiche Missverständnisse. Besonders in sozialen Medien und auf Videoplattformen verbreiten sich schnell Fehlinformationen. Es ist wichtig, kritisch darauf zu achten, welche Experten-Meinungen und Kanäle als vertrauenswürdig angesehen werden.

Einige behaupten, dass neue EU-Behörden wie die AMLA ab 2028 Daten zentral erfassen und so die Grundlage für eine Vermögensabgabe schaffen. In Wirklichkeit ist die AMLA jedoch für die Koordination und Überwachung nationaler Behörden im Kampf gegen Geldwäsche verantwortlich und hat keinen direkten Zugriff auf die Vermögensdaten von Privatpersonen. Es lohnt sich also, Aussagen in Videos oder von selbsternannten Experten mit großer Vorsicht zu genießen.

Eine klare Orientierung bei der Auswahl von Informationsquellen:

Quelle

Offizielle EU-Verlautbarungen

Individuelle YouTube-Kanäle

Fachliteratur und Studien

Art der Information

Gesetze, Pläne, Hintergründe

Meinungen, Interpretationen

Analysen, Gutachten

Empfehlung:

Hoch: direkt prüfen

Mit Skepsis beurteilen

Empfehlenswert

Glaubwürdigkeit von Steuerberatern einschätzen

Nicht jeder, der sich online als Steuerberater ausgibt, agiert auch im Sinne beruflicher Sorgfalt oder unterliegt einschlägigen Standesregeln. Es ist üblich, dass Angehörige freier Berufe (wie Steuerberater oder Rechtsanwälte) einen Ehrenkodex einhalten und sich an berufsspezifische Vorschriften halten müssen. Verstöße gegen diese Regeln können ernsthafte Konsequenzen haben, bis hin zum Entzug der Berufserlaubnis.

Folgende Hinweise helfen, die Glaubwürdigkeit eines Steuerberaters einzuschätzen:

  • Verweis auf Berufsordnung: Seriöse Steuerberater richten sich nach den Regeln ihrer zuständigen Kammer.

  • Transparenz und objektive Argumentation: Fachleute stellen meist sachliche Informationen bereit und vermeiden reißerische oder unbelegte Aussagen.

  • Nachweisbare Qualifikationen: Ein echter Steuerberater ist in einem Berufsregister eingetragen und kann auf Nachfrage seinen Status belegen.

Tipps zur Überprüfung:

  • Im Zweifel immer das Berufsregister oder die Kammer kontaktieren.

  • Aussagen hinterfragen, die nicht belegbar oder besonders spektakulär präsentiert werden.

  • Vorsicht bei Pauschalbehauptungen über neue Regularien, die nur auf Hörensagen beruhen.

Bedeutung für EU-Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ergeben sich durch die Einrichtung der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) keine direkten Auswirkungen auf ihre persönliche Situation oder ihre Vermögensdaten. Die AMLA ist als zentrale Koordinations- und Überwachungsstelle für die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten vorgesehen und richtet sich nicht an Privatpersonen.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Die AMLA arbeitet mit den sogenannten „Competent Authorities“ der einzelnen EU-Staaten zusammen, zum Beispiel der FIU in Deutschland.

  • Eine direkte Überwachung oder Datenerhebung zu einzelnen Vermögen findet nicht statt.

  • Die AMLA fokussiert sich auf große Finanzdienstleister und Banken, die als besonders risikoreich eingestuft werden.

Kein EU-weites Vermögensregister:

  • Es gibt aktuell keine Pläne für ein zentrales Vermögensregister für Privatpersonen in der gesamten EU.

  • Die ursprünglichen Diskussionen zu einem Vermögensregister wurden nach einer Studie und Bewertung nicht weiterverfolgt.

Thema

Einführung AMLA

Zentrales Vermögensregister

Überwachung von Privatvermögen

Status für EU-Bürger

Keine direkte Betroffenheit

Nicht geplant

Findet nicht statt

Bürgerinnen und Bürger der EU müssen daher weder ab 2028 noch später mit einer automatisierten Erfassung ihrer Vermögen durch eine EU-Behörde rechnen. Die Befugnisse der AMLA bleiben klar auf die Überwachung von Finanzinstituten und die Einhaltung der Geldwäschevorschriften begrenzt.

Engagement der Community und Themeneinreichung

Die Beteiligung der Community ist ein wesentlicher Bestandteil der Inhalte dieses Kanals. Viele der behandelten Themen stammen direkt aus Vorschlägen von Mandanten und Mitgliedern der Community. Vorschläge für neue Videos und Fragen können bequem auf der Webseite perspektiveausland.com eingereicht werden – im Footer findet sich dazu eine E-Mail-Adresse und ein Formular.

Die Einreichungsideen werden regelmäßig gesichtet – besonders spannende und relevante Themen werden aufgegriffen und in neuen Videos behandelt. Es besteht aber keine Garantie, dass jeder Vorschlag umgesetzt wird. Die Auswahl hängt von der Relevanz und Aktualität ab.

Eine offene Kommunikation wird dabei großgeschrieben. Persönliche Daten und Namen von Zusendungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, um die Privatsphäre zu schützen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Inhalte orientieren sich ausschließlich an den eingesendeten Fragestellungen und der Interessenlage der Community, nicht an einzelnen Personen oder Kanälen.

Wie kann man Themen einreichen?

Über E-Mail oder Formular auf der Website

Anonyme und vertrauliche Behandlung der Daten

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Relevante und spannende Themen werden als Video umgesetzt

Keine Garantie zur Veröffentlichung jeder Einreichung


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