Vermögensteuer: Beginnt 2028 echt die AMLA-Datenerfassung für das EU-Vermögensregister??
In diesem Beitrag wird die Frage untersucht, ob die EU ab 2028 tatsächlich mit der Erhebung von Vermögensdaten für ein zentrales europäisches Register beginnt und damit eine neue Vermögenssteuer vorbereitet. Anlass ist eine Community-Anfrage, die sich auf Vermutungen und verbreitete Aussagen über die Pläne und Aufgaben der neuen europäischen Behörde AMLA sowie deren Relevanz für Bürgerinnen und Bürger der EU bezieht.
Wir betrachten, was die AMLA wirklich leisten soll, wie aktuelle EU-Gesetze zur Geldwäschebekämpfung aussehen und ob es derzeit Bestrebungen gibt, ein allgemeines Vermögensregister einzuführen. Dabei steht im Fokus, welche Missverständnisse und Fehlinformationen vorhanden sind und welche Bedeutung diese Themen für die Öffentlichkeit haben.
Key Takeaways
Die AMLA koordiniert und überwacht Geldwäschebekämpfung in der EU.
Ein zentrales Vermögensregister für alle Bürger ist aktuell nicht geplant.
EU-Gesetze werden verstärkt vereinheitlicht und an neue Herausforderungen angepasst.
Die Funktion der AMLA innerhalb der EU
Die AMLA agiert als zentrale Kontroll- und Koordinationsstelle innerhalb der Europäischen Union, vor allem mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die zuständigen nationalen Behörden, sogenannte "Competent Authorities", in Fragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überwachen und aufeinander abzustimmen.
Wichtige Aufgaben der AMLA:
Einheitliche Richtlinien für die EU definieren (Single Rulebook)
Direktes Monitoring besonders risikoreicher Finanzdienstleister
Unterstützung und Kontrolle der nationalen Behörden
Eine Übersicht zeigt die Verantwortlichkeiten:
Verantwortlich
AMLA direkt
Nationale Behörden
AMLA
Die AMLA sieht keine direkte Kontrolle einzelner EU-Bürger vor. Die nationale Durchführung, beispielsweise durch die deutsche FIU oder das Bundeskriminalamt, bleibt davon unberührt. Dazu kommt, dass es laut aktuellem Stand keine Pläne oder rechtlichen Grundlagen für ein zentrales Vermögensregister gibt, das personenbezogene Daten aller EU-Bürger erfassen würde.
Neuerungen wie das EU-weite Regelwerk und die aktualisierte Geldwäscherichtlinie (AMLD6) sorgen für mehr Klarheit bei der Gesetzesanwendung. Die AMLA stärkt somit vor allem die Durchsetzung bestehender Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und führt zu einer engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.
Aktuelle Lage: Kein EU-weites Vermögensverzeichnis
Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung
Im Jahr 2023 wurde eine umfassende Untersuchung zur Machbarkeit eines europäischen Vermögensverzeichnisses durchgeführt. Das Ziel war es, unterschiedliche Modelle und Herausforderungen bei der Einführung einer solchen Datenbank zu analysieren. Die Analyse berücksichtigte verschiedene Szenarien und zeigte auf, dass eine Realisierung grundsätzlich möglich, aber technisch und verwaltungstechnisch sehr aufwendig wäre.
Die Studie umfasste unter anderem diese Schwerpunkte:
Schwerpunkte
Technische Umsetzung
Verwaltungsaufwand
Datenschutz
Beschreibung
Komplexe Datenschnittstellen und rechtliche Hürden
Hoher Koordinationsbedarf zwischen EU-Mitgliedsstaaten
Strenge Anforderungen an die Sicherung der Informationen
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass zahlreiche Details geregelt werden müssten, um eine zentrale Erfassung von Vermögenswerten in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
Entscheidung der EU: Keine Einführung eines Registers
Nach der Präsentation der Machbarkeitsstudie im Sommer lehnte die EU-Kommission die Schaffung eines zentralen Vermögensverzeichnisses ab. Zentrale Gründe waren der große technische, organisatorische und rechtliche Aufwand sowie datenschutzrechtliche Überlegungen.
Die Kommission entschied, auf ein gemeinsames europäisches Register zu verzichten. Stattdessen liegt der Fokus weiterhin auf bestehenden Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie sie in den aktuellen EU-Richtlinien vorgesehen sind. Bis auf Weiteres wird es also kein EU-weit einheitliches Vermögensregister geben.
Aufbau und Zuständigkeiten der AMLA
Abstimmung der Aufsichtsbehörden in den EU-Ländern
Die AMLA dient als zentrale Stelle zur Steuerung der zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten, die im Bereich der Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung tätig sind. Sie stellt sicher, dass die jeweiligen nationalen Stellen nach den aktuellen EU-Vorgaben handeln und eng miteinander kooperieren.
Die AMLA koordiniert die Umsetzung des einheitlichen Regelwerks (Single Rulebook) zur Bekämpfung von Geldwäsche.
Sie arbeitet eng mit Behörden wie der FIU in Deutschland zusammen, um die Einhaltung der EU-Regeln national umzusetzen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Angleichung und Kontrolle der Arbeitsweise in den verschiedenen EU-Staaten.
Behörde
FIU
Bundeskriminalamt
AMLA
Beispiel-Land
Deutschland
Deutschland
gesamte EU
Aufgabe im System
Finanzermittlungen
Durchsetzung, Koordination
Übergeordnete Aufsicht, Koordination
Überprüfung besonders wichtiger Finanzdienstleister
Die AMLA übernimmt zusätzlich die direkte Kontrolle über bestimmte Finanzakteure, die als besonders risikoreich eingestuft werden. Dazu zählen große Banken, Broker und Finanzdienstleister, deren Geschäftsvolumen oder -struktur potenzielle Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bergen.
Insgesamt sind etwa 40 Unternehmen unter ihrer direkten Überwachung.
Zu den Merkmalen, die zur Auswahl führen, gehören Größe, grenzüberschreitende Tätigkeit und potenzielle Risiken.
Beispiele für direkt überwachte Unternehmen:
Große Banken mit internationalem Geschäft
Broker mit umfangreicher Kundschaft
Finanzinstitute mit besonderen Risikoindikatoren
Die AMLA sorgt dafür, dass gerade diese Schlüsselunternehmen die EU-Vorschriften konsequent und verbindlich umsetzen.
EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche
Einheitliches EU-Regelwerk
Mit dem aktuellen Maßnahmenpaket wurde die Einführung eines einheitlichen Regelwerks zur Geldwäschebekämpfung in der Europäischen Union beschlossen. Dieses sogenannte "Single Rulebook" sorgt dafür, dass die Vorschriften nicht mehr individuell in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet werden, sondern europaweit verbindlich und direkt gelten. Die EU übernimmt dadurch eine stärkere Rolle bei der Standardisierung der Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Eine zentrale Neuerung ist, dass dieses Regelwerk wie ein Bundesgesetz auf EU-Ebene anzusehen ist: Die EU setzt die Standards, und die nationalen Behörden müssen diese direkt umsetzen. Dies betrifft beispielsweise die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden mit der neu geschaffenen AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main.
Aspekt
Umsetzung der Regeln
Zuständigkeit
Überwachung von Unternehmen
Bisherige Praxis
Nationale Anpassung nötig
Nationale Behörden
Eigenständige nationale Regeln
Neuer Ansatz (Single Rulebook)
Direkt anwendbar, einheitlich
Stärkere Koordinierung durch EU
Einheitliche Vorgaben durch EU
Anpassungen durch die sechste EU-Geldwäscherichtlinie
Mit der sechsten Überarbeitung der EU-Geldwäscherichtlinie wurden die bestehenden Regeln erneut erweitert und präzisiert. Diese Anpassungen betreffen vor allem strengere Vorgaben und zusätzliche Kontrollmechanismen für Unternehmen, Finanzdienstleister und Banken.
Die AMLA übernimmt künftig die Rolle einer zentralen Koordinierungs- und Aufsichtsbehörde, arbeitet jedoch weiterhin mit den national zuständigen Stellen zusammen. Besonders risikobehaftete Finanzinstitute in der EU werden direkt von der AMLA überwacht. Diese Instanzen sind für die praktische Durchsetzung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung im eigenen Land verantwortlich.
Wichtige Punkte der AMLD6:
Erweiterung des Kreises der Verpflichteten
Präzisere Definition von Straftatbeständen im Zusammenhang mit Geldwäsche
Verbesserte Kooperation zwischen Behörden innerhalb der EU
Häufige Irrtümer und Falschinformationen
Bewertung von Informationsquellen und Fachmeinungen
Im Zusammenhang mit Gerüchten über die Einführung eines europäischen Vermögensregisters und einer möglichen Vermögenssteuer ab 2028 kursieren zahlreiche Missverständnisse. Besonders in sozialen Medien und auf Videoplattformen verbreiten sich schnell Fehlinformationen. Es ist wichtig, kritisch darauf zu achten, welche Experten-Meinungen und Kanäle als vertrauenswürdig angesehen werden.
Einige behaupten, dass neue EU-Behörden wie die AMLA ab 2028 Daten zentral erfassen und so die Grundlage für eine Vermögensabgabe schaffen. In Wirklichkeit ist die AMLA jedoch für die Koordination und Überwachung nationaler Behörden im Kampf gegen Geldwäsche verantwortlich und hat keinen direkten Zugriff auf die Vermögensdaten von Privatpersonen. Es lohnt sich also, Aussagen in Videos oder von selbsternannten Experten mit großer Vorsicht zu genießen.
Eine klare Orientierung bei der Auswahl von Informationsquellen:
Quelle
Offizielle EU-Verlautbarungen
Individuelle YouTube-Kanäle
Fachliteratur und Studien
Art der Information
Gesetze, Pläne, Hintergründe
Meinungen, Interpretationen
Analysen, Gutachten
Empfehlung:
Hoch: direkt prüfen
Mit Skepsis beurteilen
Empfehlenswert
Glaubwürdigkeit von Steuerberatern einschätzen
Nicht jeder, der sich online als Steuerberater ausgibt, agiert auch im Sinne beruflicher Sorgfalt oder unterliegt einschlägigen Standesregeln. Es ist üblich, dass Angehörige freier Berufe (wie Steuerberater oder Rechtsanwälte) einen Ehrenkodex einhalten und sich an berufsspezifische Vorschriften halten müssen. Verstöße gegen diese Regeln können ernsthafte Konsequenzen haben, bis hin zum Entzug der Berufserlaubnis.
Folgende Hinweise helfen, die Glaubwürdigkeit eines Steuerberaters einzuschätzen:
Verweis auf Berufsordnung: Seriöse Steuerberater richten sich nach den Regeln ihrer zuständigen Kammer.
Transparenz und objektive Argumentation: Fachleute stellen meist sachliche Informationen bereit und vermeiden reißerische oder unbelegte Aussagen.
Nachweisbare Qualifikationen: Ein echter Steuerberater ist in einem Berufsregister eingetragen und kann auf Nachfrage seinen Status belegen.
Tipps zur Überprüfung:
Im Zweifel immer das Berufsregister oder die Kammer kontaktieren.
Aussagen hinterfragen, die nicht belegbar oder besonders spektakulär präsentiert werden.
Vorsicht bei Pauschalbehauptungen über neue Regularien, die nur auf Hörensagen beruhen.
Bedeutung für EU-Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ergeben sich durch die Einrichtung der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) keine direkten Auswirkungen auf ihre persönliche Situation oder ihre Vermögensdaten. Die AMLA ist als zentrale Koordinations- und Überwachungsstelle für die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten vorgesehen und richtet sich nicht an Privatpersonen.
Wichtige Punkte im Überblick:
Die AMLA arbeitet mit den sogenannten „Competent Authorities“ der einzelnen EU-Staaten zusammen, zum Beispiel der FIU in Deutschland.
Eine direkte Überwachung oder Datenerhebung zu einzelnen Vermögen findet nicht statt.
Die AMLA fokussiert sich auf große Finanzdienstleister und Banken, die als besonders risikoreich eingestuft werden.
Kein EU-weites Vermögensregister:
Es gibt aktuell keine Pläne für ein zentrales Vermögensregister für Privatpersonen in der gesamten EU.
Die ursprünglichen Diskussionen zu einem Vermögensregister wurden nach einer Studie und Bewertung nicht weiterverfolgt.
Thema
Einführung AMLA
Zentrales Vermögensregister
Überwachung von Privatvermögen
Bürgerinnen und Bürger der EU müssen daher weder ab 2028 noch später mit einer automatisierten Erfassung ihrer Vermögen durch eine EU-Behörde rechnen. Die Befugnisse der AMLA bleiben klar auf die Überwachung von Finanzinstituten und die Einhaltung der Geldwäschevorschriften begrenzt.
Engagement der Community und Themeneinreichung
Die Beteiligung der Community ist ein wesentlicher Bestandteil der Inhalte dieses Kanals. Viele der behandelten Themen stammen direkt aus Vorschlägen von Mandanten und Mitgliedern der Community. Vorschläge für neue Videos und Fragen können bequem auf der Webseite perspektiveausland.com eingereicht werden – im Footer findet sich dazu eine E-Mail-Adresse und ein Formular.
Die Einreichungsideen werden regelmäßig gesichtet – besonders spannende und relevante Themen werden aufgegriffen und in neuen Videos behandelt. Es besteht aber keine Garantie, dass jeder Vorschlag umgesetzt wird. Die Auswahl hängt von der Relevanz und Aktualität ab.
Eine offene Kommunikation wird dabei großgeschrieben. Persönliche Daten und Namen von Zusendungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, um die Privatsphäre zu schützen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Inhalte orientieren sich ausschließlich an den eingesendeten Fragestellungen und der Interessenlage der Community, nicht an einzelnen Personen oder Kanälen.
Wie kann man Themen einreichen?
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Anonyme und vertrauliche Behandlung der Daten
Was passiert mit Vorschlägen?
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Keine Garantie zur Veröffentlichung jeder Einreichung