US-Visum als Solounternehmer?? Die Wahrheit für Unternehmer, die auswandern wollen!
Viele Interessenten beschäftigen sich mit der Frage, wie der Weg als Unternehmer oder Selbstständiger in die USA gestaltet werden kann. Das Thema ist komplex, denn die Entscheidung zur Auswanderung hängt stark von den Visa-Anforderungen, geschäftlichen Bedingungen und rechtlichen Auflagen ab, die sorgfältig geprüft werden sollten.
Zudem werden immer wieder Missverständnisse über die Möglichkeiten für Solounternehmer und Freiberufler deutlich. Wichtige Aspekte wie Investitionen, Personalverantwortung, steuerliche Besonderheiten sowie alternative Wege in die USA spielen eine zentrale Rolle in der Planung und Umsetzung.
Key Takeaways
Anforderungen und Voraussetzungen der US-Unternehmer-Visa sind umfassend.
Solounternehmertum stößt in den USA auf besondere rechtliche Hürden.
Es gibt alternative Ansätze für qualifizierte Einzelunternehmer und Fachkräfte.
Voraussetzungen für Unternehmer-Visa in den USA
Geschäftliche Voraussetzungen für Unternehmensvisa
Für ein typisches Unternehmer-Visum wie das E2- oder L1-Visum ist es notwendig, dass in den USA eine tatsächliche unternehmerische Tätigkeit aufgenommen wird. Das bloße Leben in den Vereinigten Staaten ist kein Zweck dieser Visa-Arten. Es wird explizit erwartet, dass ein nachhaltiger Geschäftsbetrieb mit wirtschaftlicher Substanz gegründet und geführt wird.
Notwendige Zahl von Arbeitsplätzen
Ein zentrales Kriterium ist die Schaffung von Arbeitsplätzen für andere Angestellte in den USA. Oft sollen innerhalb von fünf Jahren circa fünf Vollzeitstellen geschaffen werden. Nur Ehepartner oder Familienangehörige als Mitwirkende oder einzelne Teilzeitkräfte reichen in der Regel nicht aus. Die Zielsetzung liegt klar auf Beschäftigung von lokalem Personal mit marktüblichen Gehältern.
Anforderungen
Anzahl Mitarbeiter
Art der Anstellung
Gehaltsniveau
Beschreibung
5 Vollzeitkräfte in ca. 5 Jahren
Reguläre, externe US-Mitarbeiter
Entsprechung dem US-Arbeitsmarkt
Planung und Organisationsstruktur des Unternehmens
Ein strukturierter und detaillierter Businessplan ist Pflicht. In diesem muss nachvollziehbar dargelegt werden, wie die Organisationsstruktur des Unternehmens aufgebaut wird und welche Entwicklung in den nächsten Jahren geplant ist. Für die Verlängerung des Visums prüft die Behörde, ob die im Businessplan genannten Meilensteine – vor allem die Anstellung neuer Mitarbeiter – tatsächlich umgesetzt wurden. Das Unternehmen sollte so organisiert sein, dass es unabhängig vom Unternehmer operieren kann.
Wichtige Aspekte im Businessplan:
Klare Darstellung der Hierarchien
Zeitlicher Ablauf der Personalaufstockung
Entwicklung der Geschäftsbereiche
Nachhaltigkeit und Stabilität der Unternehmensstruktur
Übersicht zu wichtigen US-Visatypen für Unternehmer
E2-Visum für Investoren
Das E2-Visum richtet sich an Personen, die aktiv einen Betrag in ihr eigenes Unternehmen in den USA investieren wollen. Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Geschäftstätigkeit und eine betriebliche Präsenz aufgebaut werden. Ein Businessplan mit detaillierten Angaben zur geplanten Organisationsstruktur und Mitarbeiteranzahl ist erforderlich.
Wichtige Punkte:
Investition in ein US-Unternehmen, das Arbeitsplätze schaffen muss
Verpflichtung zur Einstellung von beispielsweise fünf Mitarbeitern innerhalb von fünf Jahren
Bei Verlängerung des Visums wird geprüft, ob diese Vorgaben erfüllt wurden
L1-Visum für internationale Unternehmen
Das L1-Visum eignet sich für Unternehmer, die bereits in Deutschland, Österreich oder einem anderen Land ein Unternehmen führen und in den USA eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung eröffnen möchten. Die Übertragung von Führungspersonal zwischen Standorten steht hier im Vordergrund.
Hauptmerkmale:
Zulässig für Firmen, die im Ausland bereits aktiv sind
Ziel ist der Aufbau einer US-Niederlassung mit eigenständiger Organisation
Auch hier sind die Schaffung von Arbeitsplätzen und eine nachhaltige Unternehmensstruktur entscheidend
E2-Handelsvisa für Vertragshändler
Das E2-Handelsvisum greift für Unternehmer, die in ihrem Heimatland ein Unternehmen betreiben, das bereits jetzt erhebliche Umsätze mit amerikanischen Kunden erzielt. Die Grundlage ist eine bestehende und bedeutsame Handelsbeziehung mit den USA.
Charakteristika:
Bestehende Geschäftstätigkeit mit Schwerpunkt auf den USA
Keine Verpflichtung zur Einstellung von Mitarbeitern wie beim klassischen Investorenvisum
Geeignet für Firmen mit regelmäßigem und umfangreichem Handelsaustausch
Visumstyp
E2 Investoren
L1 Auslandsfirma
E2 Handelsvisum
Investition erforderlich
Ja
Nein
Nein
Bestehende Firma im Ausland
Nein
Ja
Ja
Arbeitsplätze schaffen
Ja
Ja
Nein
Handelsbeziehung zu USA notwendig
Nein
Nein
Ja
Typische Irrtümer beim Unternehmervisum für Einzelunternehmer
Beschränkungen beim Visum für Einzelpersonen
Viele glauben, dass ein Unternehmervisum für die USA auch für reine Einzelunternehmer gedacht ist. In Wirklichkeit verlangen die wichtigsten Visaarten wie das E2 Investorvisum oder das L1 Visum, dass tatsächlich ein funktionsfähiges Unternehmen mit klarer Struktur aufgebaut wird. Es reicht nicht aus, allein oder nur mit dem Partner ein Geschäft zu führen. Ein Visum wird nicht erteilt, um lediglich als Solounternehmer oder „Freelancer“ selbstständig in den USA tätig zu sein.
Wichtige Punkte:
Ein Unternehmervisum ist an die Entwicklung eines echten Geschäftsbetriebs gebunden.
Reine vermögensverwaltende Tätigkeiten ohne Angestelltenstruktur erfüllen die Anforderungen nicht.
Wer nicht bereit ist, ein Team in den USA aufzubauen, wird mit dieser Visakategorie Schwierigkeiten haben.
Rolle der Arbeitsplatzschaffung im Visumprozess
Ein weiterer häufiger Denkfehler ist die Annahme, man könne das Unternehmervisum ohne das Schaffen von Arbeitsplätzen erhalten. Die US-Behörden erwarten, dass durch das Geschäft nachweislich neue Stellen entstehen. In der Regel müssen innerhalb von fünf Jahren etwa fünf Mitarbeiter fest angestellt werden, oft mit entsprechenden Gehältern.
Zu beachten:
Bei jeder Visumverlängerung wird geprüft, ob die im Businessplan zugesagten Arbeitsplätze tatsächlich entstanden sind.
Ein Unternehmensaufbau mit nur einer Aushilfe oder Teilzeitkraft reicht dafür nicht aus.
Die Anforderungen gelten überwiegend für E2- und L1-Visa; das E2 Treaty Trader Visum ist davon ausgenommen.
Kriterium
Solounternehmer
Geschäft mit Angestellten
Reine Verwaltungstätigkeit
Arbeitsplatzschaffung
Notwendig für Unternehmervisum (E2/L1)
❌
✔️
❌
✔️
Das System ist so ausgelegt, dass die Unternehmensstrukturen tragfähig und unabhängig vom Gründer sind, um nachhaltige Beschäftigung zu garantieren. Ohne die Bereitschaft zur Schaffung neuer Jobs empfiehlt es sich, andere Wege wie etwa eine Greencard zu wählen.
Weitere Wege für Selbstständige und Fachkräfte
EB2 NIW Greencard für qualifizierte Bewerber
Die EB2 National Interest Waiver (NIW) Greencard ist eine Möglichkeit, wenn besondere Qualifikationen oder umfangreiche Berufserfahrung in einem gefragten Bereich vorliegen. Antragsteller müssen keinen festen Arbeitsplatz nachweisen.
Personen, die beispielsweise im Energiesektor als Ingenieur arbeiten oder als Pilot tätig sind, haben mit dieser Greencard gute Chancen. Ein weiterer Vorteil: Die Beantragung ist auch ohne bestehendes Arbeitsverhältnis in den USA möglich.
Voraussetzungen im Überblick:
Hervorragende Qualifikationen oder Fachkenntnisse in einem Bereich, der für die USA von besonderem Interesse ist
Nachweis über die Relevanz der Tätigkeit für das nationale Interesse
Bereitschaft, den Prozess der Greencard-Beantragung eigenständig zu durchlaufen
Möglichkeiten für Fachpersonal und Investoren
Es bestehen Alternativen für qualifizierte Fachkräfte und Investoren, die keine klassischen Unternehmervisa nutzen möchten. Dazu zählen beispielsweise spezielle Visa oder direkte Greencard-Anträge, wenn die individuellen Fähigkeiten gefragt sind.
Ein Überblick der Optionen:
Option
Greencard (z.B. EB2 NIW)
Investorenvisum (E2, L1)
Anforderungen
Fachkenntnisse, Nachweise, kein Jobangebot erforderlich
Investition, Aufbau einer Organisationsstruktur, Schaffung von Arbeitsplätzen
Vorteile
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung
Unternehmensaufbau
Für Freiberufler, Einzelunternehmer und Investoren ist es entscheidend, die passenden Visa-Optionen zu recherchieren. Die Anforderungen unterscheiden sich teils deutlich – insbesondere im Vergleich zu klassischen Arbeitsvisa.
Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann so unter bestimmten Bedingungen ohne klassische Firmengründung in den USA leben und arbeiten.
Steuerliche und rechtliche Aspekte bei einer Auswanderung in die USA
Anforderungen bei der Gründung eines US-Unternehmens
Wer als Unternehmer in die USA geht, muss wissen, dass typische Solounternehmer-Modelle wie in Deutschland so nicht vorgesehen sind. Die beliebtesten Unternehmer-Visa – insbesondere E2 Investor und L1 – verlangen die Gründung eines echten Betriebs mit einer klaren Organisationsstruktur.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt die Einstellung mehrerer Mitarbeiter – in der Regel sollen innerhalb von fünf Jahren mindestens fünf Arbeitsplätze geschaffen werden. Visa-Anträge werden nur genehmigt, wenn ein detaillierter Businessplan vorliegt, der die geplanten Einstellungen und die Organisationsentwicklung aufzeigt. Bei der Visumsverlängerung wird die Einhaltung dieser Vorgaben genau geprüft.
Hinweis: Das E2 Treaty Trader Visum setzt hingegen bereits bestehende, signifikante Handelsbeziehungen mit den USA voraus, ohne zwingend so viele neue Arbeitsplätze schaffen zu müssen.
Ein reiner Familienbetrieb oder ein Konstrukt, bei dem nur Eheleute beteiligt sind, erfüllt die Anforderungen meist nicht. Ziel ist stets die Schaffung eines Unternehmens, das sich unabhängig vom Eigentümer etabliert und eine feste Struktur besitzt.
Kurzübersicht: Anforderungen E2/L1 Unternehmensgründung
Voraussetzung
Mitarbeiter einstellen
Klare Organisationsstruktur
Businessplan
Familienbetrieb
Selbstständiger Solounternehmer
Erforderlich?
Ja (mindestens 5)
Ja
Ja
Nicht ausreichend
Nicht vorgesehen
Zentrale steuerliche Überlegungen vor dem Umzug
Bevor der Umzug in die USA vollzogen wird, spielen steuerliche Regelungen in Deutschland eine wichtige Rolle. Gerade bei der Verlagerung des Lebensmittelpunkts ist es essenziell, steuerliche Verpflichtungen gegenüber dem deutschen Staat vorab zu klären. Verbleibende Einkünfte in Deutschland oder mögliche Rückfallregelungen bei einer Visumsablehnung müssen berücksichtigt werden.
In den USA selbst ergeben sich durch die Beschäftigung von Mitarbeitern höhere Lohnkosten, die bei der Kalkulation einzuplanen sind. Löhne in den USA können, abhängig von Branche und Region, zwischen 50.000 und 100.000 US-Dollar pro Beschäftigten betragen. Diese Aufwendungen müssen im Businessplan realistisch abgebildet werden, um eine sorgfältige Finanzplanung sicherzustellen.
Wichtige steuerliche Punkte:
Klären der Steuerpflicht in Deutschland (insbesondere bei bestehenden Einkünften)
Berücksichtigung der hohen Lohnkosten für die geplante Mitarbeiterzahl
Einhalten der steuerlichen Vorgaben der USA für Unternehmens- und Persönlichkeitssteuern
Plan für die Organisation der Firmenstruktur, um steuerliche und rechtliche Anforderungen zu erfüllen
Arbeitet jemand im Energiesektor, als Ingenieur oder Pilot, ist auch der Weg zur Green Card möglich, was zusätzliche steuerrechtliche Aspekte nach sich zieht. Ein Umzug sollte stets steuerlich und rechtlich vorbereitet werden, um langfristig Sicherheit zu schaffen.
Das Weiterbildungsprogramm für zukünftige US-Unternehmer
Thematische Schwerpunkte und Inhalte
Das Seminar konzentriert sich auf die wichtigsten Aspekte für Unternehmer, die den Schritt in die USA planen. Teilnehmer erhalten praxisnahes Wissen zu unterschiedlichen US-Visakategorien, insbesondere dem E2-Investorenvisum und dem L1-Visum, sowie einen Überblick zu steuerlichen Verpflichtungen in beiden Ländern.
Weitere Themen sind der strukturierte Aufbau eines Unternehmens in den USA, die Entwicklung und Umsetzung einer Organisationsstruktur sowie Anforderungen an die Anstellung von Mitarbeitenden. Auch Fragen zur Schulbildung, Homeschooling und deren Besonderheiten in den USA werden ausführlich behandelt.
Schwerpunkte auf einen Blick:
Themengebiet
Visatypen
Steuerliche Rahmenbedingungen
Unternehmensstruktur
Schulbildung
Inhalt
E2, L1, E2 Treaty Trader
USA und Deutschland
Aufbau, Businessplan, Mitarbeiter
Besonderheiten, Homeschooling
Exklusive Vorteile der Teilnahme
Teilnehmer profitieren neben dem Fachwissen von zusätzlichen Vorteilen. Es besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Geschäftspartner mitzubringen. Zudem ist eine Gesellschaftsgründung in Texas inklusive sowie ein Jahr Betreuung ohne Zusatzkosten enthalten.
Vorteile für Teilnehmer:
Ein zusätzlicher Teilnehmer kann gratis dabei sein.
Texas Firmengründung ist im Seminar enthalten.
Ein Jahr lang erhalten Teilnehmer professionelle Unterstützung.
Gesamtwert der Zusatzleistungen: 3.500 US-Dollar.
Diese Vorteile bieten zukünftigen US-Unternehmern wertvolle Unterstützung beim Start in den USA.
Abschließende Hinweise und Kontaktwege
Individuelle Beratung und Unterstützung
Für Unternehmer, die über eine Auswanderung in die USA nachdenken, ist eine maßgeschneiderte Beratung wichtig. Die Kanzlei unterstützt seit 2008 Mandanten bei steuerlichen, rechtlichen und Visafragen rund um den Umzug in die Vereinigten Staaten.
Beratungsangebot im Überblick:
Thema
Steuern & Unternehmensgründung
Visumsberatung
Organisation & Personal
Familie & Alltag
Inhalt
Hilfestellung zu steuerlichen Aspekten und Firmengründung in den USA
Informationen zu verschiedenen Visakategorien, Anforderungen und Ablauf
Beratung zur Strukturierung des Unternehmens und Einstellung von Mitarbeitern
Unterstützung bei Fragen zu Schulbildung, Homeschooling und Alltagsthemen
Unternehmer, Freiberufler oder Investoren können direkt ein Beratungsgespräch vereinbaren. Ein Link zur Terminvereinbarung ist auf der Website zu finden.
Erste Maßnahmen für die US-Auswanderung
Der erste Schritt zur Umsetzung eines Auswanderungswunsches in die USA beginnt mit einer gezielten Planung. Dazu gehört das Verständnis der relevanten Visakategorien und der zu erfüllenden Anforderungen.
Praktische Schritte:
Persönliche Beratung durch die Kanzlei buchen.
Teilnahme an einem Erfahrungsseminar in Texas, um lokale Einblicke und Fachwissen aus erster Hand zu gewinnen.
Businessplan erstellen, der eine belastbare Organisationsstruktur und Personalplanung umfasst.
Nach passenden Visaoptionen suchen, etwa das Investorenvisum, das L1-Visum oder bei entsprechender Qualifikation auch den direkten Weg zur Greencard prüfen.
Tipp: Partner dürfen häufig ohne Zusatzkosten an den Beratungen oder Seminaren teilnehmen. Mandanten profitieren von umfassender Betreuung, beispielsweise durch die kostenfreie Firmengründung in Texas inklusive begleitender Beratung im ersten Jahr.
Fragen oder Interesse an einer Zusammenarbeit können über das Kontaktformular auf der Website oder telefonisch gestellt werden.