Steuerfreie LLC? Warum du trotzdem eine "Mini-Steuererklärung" abgeben MUSST (Deadline 2026)
Der Frühling steht vor der Tür, es ist Anfang 2026 – und damit naht der alljährliche Stichtag für die sogenannte Ministeuererklärung deiner amerikanischen LLC bei der IRS. Viele glauben, dass eine steuerfreie LLC keinerlei Pflichten in den USA hat, doch das ist ein hartnäckiger Irrglaube. Auch wenn du mit deiner amerikanischen LLC keine Steuern in den USA zahlen musst, bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Erklärung abzugeben – und es gibt viel zu verlieren, wenn du sie vergisst. Was du jetzt tun musst, wie der Ablauf ist und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest, das erfährst du hier.
Warum braucht sogar eine "steuerfreie" LLC eine Erklärung?
Es klingt widersinnig: Eine "Exempt LLC" oder "Disregarded Entity" mit Einkünften außerhalb der USA und ohne Betriebsstätte in Amerika – und trotzdem verlangt der amerikanische Staat jedes Jahr bis zum 15. April eine Formularflut? Ja! Grund dafür ist nicht etwa, dass du auf dein Auslandsgeschäft Steuern zahlen sollst, sondern dass die USA genaue Kontrollmitteilungen wollen, was auf ihrem Gebiet für Geschäfte – auch steuerfreie – laufen. Seit Januar 2017 sind die Regeln besonders streng: Jede "foreign owned disregarded entity", die amerikanische LLC mit nur einem Gesellschafter außerhalb der USA, gilt für diesen Zweck formal als Corporation und ist meldepflichtig bei der IRS.
Welche Fristen und Strafen gibt es?
Am 15.4.2026 muss die Ministeuererklärung für das Steuerjahr 2025 bei der IRS vorliegen. Bist du zu spät dran, drohen empfindliche Bußgelder – die Strafe kann mehrere tausend Dollar betragen. Und sollte dir die IRS einen Brief schicken, weil du zu spät oder gar nicht abgegeben hast, bedeutet das jede Menge Stress, den man leicht vermeiden kann. Wer keine Umsätze hatte, also mit einer "dormant LLC" gearbeitet hat, ist allerdings ausgenommen. Hier musst du keine Erklärung abgeben.
Sei vorsichtig, wem du bei Steuertipps vertraust!
Viele Berater, insbesondere konventionelle Steuerberater oder amerikanische Accountants, kennen sich mit diesen Spezialfällen nicht wirklich aus. Sie versuchen oft, eine umfassende Steuererklärung oder aufwendige Buchhaltungen zu erstellen – alles unnötig und für deine LLC gar nicht gefordert. Es gibt viele fehlerhafte Informationen im Netz – lass dich davon nicht verunsichern und prüfe Deine Quellen stets kritisch.
Die wichtigsten Formulare im Überblick
Für die Ministeuererklärung brauchst du im Wesentlichen drei Dokumente:
Das Kernstück ist Formular 5472. Hier werden Informationen zu deiner LLC, zu den Gesellschaftern und zum Umsatz abgefragt. Als "Reporting Corporation" muss deine LLC dieses jedes Jahr ausfüllen, sofern sie außerhalb der USA aktiv ist und Umsätze erzielt.
Formular 1120 – das ist eigentlich die Körperschaftssteuererklärung für US-Unternehmen. Für dich heißt das aber nur: Du füllst nur die allerwichtigsten Felder aus (Name, Steuernummer, Adresse, ein paar Daten) und reichst dieses Blankoformular als „Träger“ für das 5472 ein. Umsatz- oder Gewinnerklärungen sind nicht notwendig.
Ein "Reporting Statement" – eine einfache Beschreibung, was deine Gesellschaft macht, welche Umsätze erzielt wurden, welche Kapitalzuflüsse es gab und welcher Gesellschafter mit welcher Nationalität beteiligt ist.
Wichtige Angaben und typische Stolpersteine
Die IRS verlangt Informationen wie Name, Steuernummer und US-Adresse deiner LLC (oft die Adresse des Registered Agents), sowie den Bundesstaat der Gründung und den Gesamtumsatz in US-Dollar. Wichtig: Keine Kontoauszüge oder detaillierten Buchhaltungsdaten, sondern lediglich der grobe Gesamtumsatz.
Spannend und gerade für digitale Nomaden manchmal knifflig: Du musst eintragen, in welchem Land deine LLC steuerlich ansässig ist und wo sie eine Betriebsstätte hat. Hier darf auf keinen Fall „USA“ stehen, sonst würdest du in den USA steuerpflichtig. Bist du unterwegs und hast keine feste steuerliche Ansässigkeit? Gib das Land an, in dem du dich am häufigsten aufgehalten hast oder aus dem du deine Geschäfte verwaltest. Aber keine Sorge: Die IRS gibt diese Info nicht weiter, sie dient nur zu internen Kontrollzwecken.
Hilfreiches Angebot für dich
Bei all den Formularen und bürokratischen Anforderungen den Überblick zu behalten, ist oft nicht leicht. Deshalb bietet die erfahrene Kanzlei aus dem Video an, die komplette Ministeuererklärung für dich zu übernehmen – inklusive aller Formulare und Kommunikation mit der IRS. So sparst du Nerven und minimierst dein Risiko auf Strafen durch Falschangaben oder Fristüberschreitungen. Bis zu einem bestimmten Termin gibt es sogar einen 100 Dollar Rabatt mit dem Code „YouTube 100“ auf die ohnehin schon günstige Pauschale.
Häufige Fragen und Missverständnisse
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, eine deutsche oder europäische LLC sei nicht meldepflichtig bei der IRS – das ist falsch! Auch wenn du keinerlei US-Einkünfte hast, Rechnungen an deutsche Kunden stellst und der Gesellschaft keine „Substanz“ in den USA zukommt, bist du meldepflichtig, solange du Umsätze generierst. Ebenso ist es falsch, mit dem Hinweis auf einen Berater, der „noch nie etwas eingereicht hat“, die Pflicht zu ignorieren: Es ist letztlich dein Risiko, nicht das deines Beraters.
Fakt ist: Die US-Behörden wollen diese Formulare – und du solltest sie ernst nehmen, um spätere unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Fazit: Kein Hexenwerk, aber Pflicht!
Die jährliche Ministeuererklärung für deine US-LLC macht vielleicht keinen Spaß, ist aber auch kein Hexenwerk. Mit dem Wissen aus diesem Beitrag weißt du nun, was gefordert ist, wie die wichtigsten Formulare aussehen und an welche Fristen du dich halten solltest. Willst du komplett auf Nummer sicher gehen, hol dir professionelle Unterstützung und nutze den Service der erfahrenen Steuerexperten, die im Video angeboten werden.
Zöger nicht und lass die Ministeuererklärung rechtzeitig erledigen – so gehst du Bußgeldern und Ärger aus dem Weg und kannst dich wieder auf das konzentrieren, was du am liebsten machst: Dein Business führen, Geld verdienen und das Leben genießen!