Non-Dom Steuersparmodell: Die die besten Steuerparadiese für 2025

Im April 2025 wurde der britische Nondom-Status abgeschafft, womit eine 200-jährige Ära endete. Dieses System erlaubte es Ausländern, Auslandseinkünfte von der britischen Steuer auszunehmen, solange diese nicht ins Land transferiert wurden. Viele wohlhabende Personen verließen daraufhin das Land, was weitreichende Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft hatte.

Trotz des Wegfalls in Großbritannien existieren ähnliche Regelungen weiterhin in anderen Ländern. Einige Staaten mit historischem Bezug zur britischen Rechtstradition bieten ein vergleichbares Remittance-Basis-Modell an, das bestimmte Vorteile für Auswanderer bereithält.

Key Takeaways

  • Der britische Nondom-Status endete im April 2025

  • Vergleichbare Steuermodelle bestehen in mehreren anderen Ländern

  • Bestimmte Regelungen bieten Vorteile für Auswanderer

Abschaffung des britischen Nondom-Status

Entwicklung und Geschichte des Status

Der britische Nondom-Status bestand fast zwei Jahrhunderte und stellte ein zentrales steuerliches Instrument für Großbritannien dar. Er erlaubte es Ausländern, in Großbritannien zu leben und gleichzeitig ausländische Einkünfte außerhalb des Landes steuerfrei zu halten, solange diese nicht nach UK transferiert oder im Land verwendet wurden. Besonders wohlhabende Personen nutzten dieses System, um Vermögen und Einkünfte effizient zu strukturieren.

Hintergründe der Beendigung

Die konservative Regierung unter Rishi Sunak beendete den Nondom-Status am 6. April 2025. Ein zentraler Grund hierfür war der politische Druck durch sozialistische Kräfte, die darin eine Bevorzugung der Reichen sahen. Laut Regierungsentscheidung sollten Gleichheit und Fairness gestärkt werden, allerdings verließen rund 10.000 vermögende Personen Großbritannien unmittelbar nach Bekanntwerden der Maßnahme. Die Regierung nahm damit erhebliche Einbußen in Kauf, die durch den Wegfall von Investitionen, Immobilienbesitz und Konsum dieser Gruppe entstanden.

Folgen für das Vereinigte Königreich

Die sofortigen Auswirkungen zeigten sich unter anderem im Rückgang von Immobilienbesitz, ausbleibenden Investitionen und geringeren staatlichen Einnahmen. Wirtschaftliche Aktivitäten wie Schulgeldeinnahmen, Beschäftigungsverhältnisse und Konsum in Restaurants und lokalen Unternehmen gingen deutlich zurück. Die Beendigung des Nondom-Status wird von vielen als Fehlentscheidung angesehen, da sie den Wirtschaftsstandort Großbritannien nachhaltig schwächt.

Jahr

2024

Ab 04/2025

Status der Nondom-Regelung

Noch gültig

Abgeschafft

Geschätzte Nondom-Bewohner

ca. 10.000+

Starker Rückgang

  • Wegfall der Attraktivität für wohlhabende Zuziehende

  • Rückgang von Investitionen

  • Verluste im Dienstleistungssektor

Diese Entwicklung zeigt, dass das Ende des traditionellen britischen Nondom-Status weitreichende Folgen, insbesondere für die britische Wirtschaft, hat.

Das Grundprinzip der Remittance-Besteuerung

Abgrenzung zur Besteuerung nach Herkunftsland-Prinzip

Das Remittance-Basis-Prinzip unterscheidet sich deutlich vom sogenannten Herkunftsland-Prinzip, das in vielen Ländern Anwendung findet. Beim Herkunftsland-Prinzip werden nur Einkünfte, die tatsächlich im jeweiligen Land erwirtschaftet werden, besteuert. Ausländische Einkünfte bleiben dort steuerfrei, unabhängig davon, ob sie in das Land transferiert werden oder nicht.

Im Gegensatz dazu sieht die Remittance-Besteuerung vor, dass ausländische Einkünfte zunächst steuerfrei sind. Sobald diese Einkünfte jedoch ins Land überwiesen oder dort genutzt werden, unterliegen sie der Besteuerung. Diese Regelung erlaubt es, Vermögen und Einkommen im Ausland zu belassen, ohne eine Steuerpflicht auszulösen, solange kein Transfer in das Aufenthaltsland erfolgt.

Wesentliche Unterschiede im Überblick:

Prinzip

Herkunftsland-Prinzip

Remittance-Basis

Besteuerung auf ausländische Einkünfte

Nein

Zunächst nein

Steuerpflicht beim Transfer ins Land

Keine

Ja, beim Überweisen oder Verwenden im Land

Vergleich zu anderen steuerlichen Modellen

Die Remittance-Besteuerung steht neben weiteren Modellen der internationalen Besteuerung, wie etwa dem Territorial- oder dem Wohnsitzprinzip. Während beispielsweise Länder wie Paraguay oder Uruguay nach dem Territorialprinzip besteuern und ausländische Einkünfte vollständig außen vor lassen, macht das Remittance-Prinzip die Steuerpflicht direkt vom Geldtransfer ins Land abhängig.

Zu beachten ist, dass Systeme wie das in Italien oder Zypern bestehende Nondom-Modell nicht auf der Remittance-Basis beruhen, sondern andere Voraussetzungen und Bedingungen aufweisen. Die Remittance-Besteuerung entspricht damit klassischen britischen Vorbildern, wobei die Steuerlast oft erst mit dem tatsächlichen Mittelzufluss entsteht.

Kurzübersicht der Modelle:

  • Remittance-Basis: Steuerpflicht nur bei inländischem Zufluss.

  • Territorialprinzip: Nur lokale Einkünfte werden besteuert.

  • Wohnsitzprinzip: Weltweites Einkommen ist steuerpflichtig, unabhängig vom Ort des Zuflusses.

Die Nachlassländer des Nondom-Status: Übersicht

Irland: Traditionelle Erfassung der Nondom-Regelung

Irland setzt weiterhin auf das bewährte Modell des traditionellen Nondom-Status.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung beim Aufenthalt und keine Sondersteuer auf Nutzung dieses Status.
Die Betroffenen müssen den Status der Finanzbehörde melden, jedoch nicht im Detail offenzulegen, welche Auslandseinkünfte bestehen.

Vorteile in Irland:

  • Keine Remittance Tax

  • Unbegrenzte Nutzungsdauer

  • Attraktives Umfeld für Familien, etwa durch das Schulsystem und die Möglichkeit von Homeschooling

  • Irischer Pass als Pluspunkt für Langzeitaufenthalt

Malta: Pauschalbesteuerung für Nondoms

In Malta besteht der traditionelle Nondom-Status ohne Laufzeitbeschränkung.
Um den Status zu nutzen, ist eine Pauschalsteuer von 5.000 € pro Jahr zu entrichten.
Damit können bis zu 35.000 € jährlich ins Land transferiert werden, ohne dass weitere Steuern anfallen.

Besonders in Malta:

  • Nach einigen Jahren darf nicht verbrauchtes Auslandseinkommen ohne zusätzliche Steuer überwiesen werden

  • Meldepflicht in der Steuererklärung durch Ankreuzen der Pauschalsteuer

  • Keine Angabe der vollständigen Auslandseinkünfte notwendig

Aspekt

Pauschalsteuer

Freibetrag Transfer

Meldepflicht

Steuer auf Alt-Einkommen

Besonderheit Malta

5.000 €

35.000 €

Ja

Keine nach Jahren möglich

Gibraltar: Britisches Modell an der Südspitze Europas

Gibraltar bietet ebenso die Möglichkeit, den Nondom-Status nach britischem Vorbild zu nutzen.
Die Voraussetzung ist eine jährliche Pauschalsteuer von etwa 30.000 €.
Die Nutzung ist nicht zeitlich limitiert, und Details zu den Auslandseinkünften müssen nicht angegeben werden.

Weitere Hinweise:

  • Aufenthaltstitel möglich ab etwa 2,5 Mio. € Vermögen

  • Alternativ besteht Zugang über Selbstständigkeit oder Beschäftigung

Mauritius: Nondom-Regelung im Indischen Ozean

Auch Mauritius räumt Ausländern den Zugang zu einem Nondom-Status ein.
Hier können Einkünfte, die im Ausland erzielt und nicht ins Land überwiesen werden, steuerfrei bleiben.
Dies eröffnet Investoren und Zuzüglern einen flexiblen Umgang mit internationalen Einkünften.

Überblick:

  • Anwendung der Remittance Basis

  • Steuervorteile für internationale Einkommen

  • Mauritius ist damit in puncto Nondom ein relevanter Standort für Auswanderer

Besondere Regelungen und Voraussetzungen

Anmeldung und steuerliche Offenlegung

In allen hier genannten Ländern ist es erforderlich, die Nutzung des jeweiligen Nondom-Systems den Steuerbehörden zu melden. Wer in Irland oder Malta den Status in Anspruch nimmt, muss dies in der Steuererklärung vermerken. Die Angaben betreffen dabei nicht zwingend die konkreten Auslandsgewinne, sondern die Tatsache, dass die Sonderregelung genutzt wird.

In Irland war es früher möglich, Einkünfte aus dem Ausland gar nicht zu deklarieren. Heute ist zumindest eine formale Anzeige gegenüber der Behörde vorgeschrieben. Auch in Malta besteht die Pflicht, bei Beanspruchung des Status die gezahlte Pauschalsteuer auszuweisen.

Pauschale Steuersätze und Gebühren

Die Länder unterscheiden sich in den geforderten Pauschalbeträgen:

Land

Malta

Gibraltar

Irland

Zu zahlende Pauschalsteuer

5.000 €

ca. 30.000 €

Keine Pauschale, aber Meldung

Besonderheit

Bis 35.000 € können steuerfrei überwiesen werden

Keine weiteren Angaben zu Auslandseinkommen notwendig

Keine zeitliche Beschränkung des Status

In Malta ist eine einmalige Zahlung Voraussetzung, um vom System zu profitieren. Gibraltar verlangt eine deutlich höhere jährliche Pauschale, bietet dafür aber weitgehende Freiheit in der Ausgestaltung. Irland verzichtet auf eine Sonderabgabe.

Bedingungen für Aufenthalt und Wohnsitz

Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung gibt es je nach Land unterschiedliche Anforderungen. In Gibraltar ist ein Vermögensnachweis von etwa 2,5 Millionen Euro erforderlich, um den Aufenthaltstitel zu erhalten. Alternativ bestehen dort auch Möglichkeiten, über eine selbstständige Tätigkeit oder andere Wege einen legalen Aufenthalt zu sichern.

In Malta und Irland gestalten sich die Bedingungen zum Teil flexibler. Wer in Malta investiert oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann den Status nutzen. Die Aufenthaltsdauer ist nicht begrenzt, und auch die steuerlichen Vorteile erlöschen nicht nach einer festen Frist.

Chancen und Gesichtspunkte für Auswanderer

Lebensstandard und Möglichkeiten zur Kapitalanlage

Wer sich für einen Wohnortwechsel entscheidet, findet in bestimmten Ländern flexible Bedingungen beim Umgang mit Auslandseinkommen. Die Möglichkeit, finanzielle Mittel zunächst außerhalb des Landes zu halten oder gestaffelt einzubringen, eröffnet neue Optionen für Investitionen in Immobilien oder andere Projekte.

Irland und Malta bieten attraktive Modelle ohne strenge zeitliche Begrenzungen oder hohe Zusatzsteuern für Einkünfte, die außerhalb des Landes bleiben. Besonders in Malta besteht die Gelegenheit, Vermögen nach einigen Jahren steuerfrei ins Land zu bringen, was gezielte Investitionen erleichtert.

Land

Irland

Malta

Gibraltar

Steuerregelung für Auslandseinkommen

Meldung notwendig, keine Frist

5.000 € Pauschalsteuer

30.000 € Pauschalsteuer

Einmalzahlungen/Pauschalen

Keine Pauschalsteuer

Bis 35.000 € steuerfrei

Keine weitere Steuerpflicht

Bildungschancen und Optionen für Familienangehörige

Ein bedeutender Vorteil betrifft das Thema Bildung und familiäre Bedürfnisse. In Irland etwa wird Auswanderern ein zugängliches, anerkanntes Schulsystem geboten, das sowohl klassische Schulmodelle als auch Homeschooling erlaubt.

Dies begünstigt Familien besonders, die Wert auf Flexibilität und internationale Mobilität legen. Der Erwerb eines irischen Passes ist möglich, was internationale Reisefreiheit und zusätzliche Perspektiven schafft.

Vorteile im Überblick:

  • Gute Schulbildung für Kinder verfügbar

  • Flexible Bildungsmodelle (z.B. Homeschooling)

  • Relevante Staatsbürgerschaft nach Wohnsitz möglich

Steuerstrategien und finanzielle Gestaltungsfreiheit

Die Wahl des Ziellandes erlaubt Auswanderern, ihren finanziellen Spielraum zu erweitern. Bestimmte Staaten erheben keine oder geringe Pauschalsteuern auf im Ausland erzielte Einkünfte, solange diese nicht ins Land transferiert werden. In einigen Fällen besteht sogar nach Jahren noch die Gelegenheit, Kapital steuerlich begünstigt einzubringen.

Solche Modelle lassen eine individuelle Planung der Steuerlast und Liquidität zu:

  • Pauschalbesteuerung statt vollständiger Deklaration aller Details

  • Möglichkeit zur strukturierten Kapitalüberweisung

  • Auswahl unterschiedlicher Wege zur Aufenthaltsgenehmigung, z.B. durch Investition oder unternehmerische Tätigkeit

Diese Methoden unterstützen die Mitglieder der Zielgruppe bei der Optimierung ihrer finanziellen und steuerlichen Situation im internationalen Kontext.

Fazit und abschließende Gedanken

Der britische Nondom-Status ist zwar Geschichte, aber ähnliche Modelle existieren weiterhin in mehreren Ländern. Besonders Irland, Malta, Gibraltar und Mauritius führen diese Tradition fort und bieten attraktive Optionen für Personen mit internationalen Einkünften.

Eine zentrale Eigenschaft dieser Regelungen ist die Remittance Basis. Einnahmen aus dem Ausland bleiben steuerfrei, solange sie nicht ins Land überwiesen werden. Das unterscheidet sie klar von Ländern mit Territorialprinzip, bei denen die Herkunft der Einkünfte wichtiger ist als der Geldfluss ins Land.

Die Details variieren je nach Land:

Land

Irland

Malta

Gibraltar

Mauritius

Meldepflicht

Ja

Ja

Nein

?

Pauschalsteuer

Nein

5.000 €

~30.000 €

?

Zeitliche Begrenzung

Nein

Nein

Nein

?

Besondere Aspekte

Keine Zusatzsteuer, attraktiver Pass

Nach Jahren Geld steuerfrei überweisbar

Vermögensnachweis für Aufenthalt

Nondom-Modell vorhanden

Diese Länder ermöglichen flexible Gestaltung der Steuerpflicht für international orientierte Personen. Wer solche Bedingungen sucht, findet außerhalb von Großbritannien interessante Alternativen.

Hinweis: Die Konditionen und Regelungen können sich jederzeit ändern. Es empfiehlt sich daher, individuelle Beratung einzuholen und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Länder zu prüfen.

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