Raus aus dem Krisenmodus: Wie du mit NHR 2.0 in Portugal neu durchstartest!
Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz überlegen, ihren Lebensmittelpunkt nach Portugal zu verlegen. In letzter Zeit gab es viele Veränderungen im Bereich der steuerlichen Begünstigungen, insbesondere mit der Einführung des neuen NHR 2.0 Status, der sich gezielt an Unternehmer und Fachkräfte im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung richtet. Dadurch sind erstmals seit Februar 2025 neue Möglichkeiten entstanden, um unter bestimmten Voraussetzungen von attraktiven steuerlichen Regelungen profitieren zu können.
Für Unternehmen und Freiberufler bringt diese Entwicklung neue Chancen, aber auch gewisse Herausforderungen bei Antragstellung und Umsetzung. Wichtig ist, genau zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie der Ablauf funktioniert und welche Besonderheiten zu beachten sind, um die neuen steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
Key Takeaways
Portugal bietet mit NHR 2.0 neue steuerliche Vorteile für innovative Unternehmer.
Es sind spezifische Voraussetzungen und ein offizieller Antrag notwendig.
Der Prozess ist neu und erfordert sorgfältige Vorbereitung und Beratung.
Überblick zum Status NHR 2.0
Zentrale Neuerungen gegenüber dem bisherigen NHR-Programm
Mit der Einführung des neuen NHR 2.0 Status (auch als IFICI bekannt) wurde das frühere NHR-Modell aus dem Jahr 2023 abgelöst. Der aktuelle Status richtet sich nun vor allem an Personen, die in Portugal in bestimmten Positionen arbeiten – wie zum Beispiel Softwareentwickler, Hochschulprofessoren oder Beschäftigte im Forschungsbereich. Privatpersonen und Rentner erhalten keine Steuervergünstigungen mehr durch NHR 2.0.
Die Steuervergünstigungen gelten jetzt ausschließlich für Beschäftigte oder Unternehmer in anerkannten Sektoren wie Innovation, Forschung, Entwicklung oder Start-ups, sofern sowohl die Person als auch das Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllen und offiziell anerkannt sind. Wer als Angestellter oder als Unternehmer die Kriterien erfüllt, zahlt nur 20 % Einkommensteuer auf inländische Gehälter – ein deutlicher Vorteil gegenüber dem portugiesischen Spitzensteuersatz. Zudem bleiben Kapitalerträge aus dem Ausland – wie Dividenden, Zinsen, Lizenzeinnahmen oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen – steuerfrei, mit Ausnahme von Einkünften aus schwarzgelisteten Offshore-Gesellschaften.
Voraussetzungen im Überblick:
Voraussetzung Beschreibung Qualifiziertes Arbeitsverhältnis Nur für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Tech, Forschung, Innovation) Unternehmensstatus Unternehmen muss als innovativ/start-up/research anerkannt sein Umsatzanforderung Mindestens 50 % der Umsätze müssen aus dem Ausland stammen Antragstellung Status kann erst nach Zuzug beantragt werden Laufzeit 10 Jahre Steuervergünstigung möglich
Hintergründe zur gesetzlichen Neuausrichtung
Nach der Abschaffung des früheren NHR-Status kam es in Portugal zu politischen Veränderungen. Die neue konservative Regierung führte den Status in modifizierter Form wieder ein, um gezielt qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen anzuziehen. Anders als früher verfolgt das System nicht mehr das Ziel, vor allem Rentnern und Privaten mit großzügigen Steuervorteilen einen Anreiz zu bieten.
Stattdessen wurde die Ausrichtung an das spanische Modell der sogenannten „Beckham Law“ angepasst. Es werden gezielt hochqualifizierte Berufsgruppen adressiert, um die Wirtschaft, Innovation und den Technologiebereich in Portugal gezielt zu fördern. Die Neuregelung dient auch dazu, zu vermeiden, dass nur einkommensstarke Privatpersonen von Steuervorteilen profitieren und schafft damit eine ausgewogenere steuerliche Struktur.
Wichtige Punkte zu den aktuellen Abläufen:
Die Antragsstellung ist erst seit Februar 2025 möglich.
Der Prozess unterliegt noch neuen Anpassungen und Erfahrungen der Behörden.
Die Anerkennung und Antragstellung erfolgt nach dem Umzug und ist an detaillierte Fristen gebunden (zum Beispiel bis 15. Januar des Folgejahres).
Hinweis: Für Unternehmen und Antragsteller ist eine frühzeitige Abstimmung mit qualifizierten Steuerberatern empfehlenswert, um alle Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Voraussetzungen zur Erlangung des NHR 2.0 Status
Geeignete Berufssektoren und Tätigkeitsbereiche
Der NHR 2.0 Status richtet sich ausschließlich an Personen aus bestimmten Berufsgruppen. Besonders gefragt sind Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovationsprojekte, Hochtechnologie und nachhaltige bzw. ökologische Projekte. Auch Berufsfelder wie Softwareentwicklung, Hochschullehre sowie andere qualifizierte Tätigkeiten im Innovationsumfeld sind zugelassen. Klassische Dienstleistungen ohne Innovationsbezug sind nicht vorgesehen.
Anforderungen an Unternehmen und Zulassungsverfahren
Damit eine Anstellung oder Tätigkeit für den NHR 2.0 Status anerkannt wird, muss das jeweilige Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen und offiziell als qualifizierendes Unternehmen zugelassen werden. Dies bedeutet, das Unternehmen muss
im Bereich Innovation, Forschung, nachhaltiger Entwicklung oder Technologie aktiv sein, und
eine offizielle Bestätigung von zuständigen Behörden oder dem Ministerium einholen.
Wichtige Punkte:
Die Anerkennung betrifft sowohl Unternehmer, die in Portugal eine Kapitalgesellschaft gründen, als auch bereits bestehende Firmen.
Eine Listenzulassung durch offizielle Stellen ist erforderlich, abhängig von der jeweiligen Branche.
Notwendiger Auslandserlösanteil
Der NHR 2.0 Status setzt voraus, dass das Unternehmen einen Mindesterlösanteil im Ausland nachweist. Mindestens 50 % des Umsatzes müssen außerhalb Portugals erzielt werden. Dies betrifft vor allem Unternehmer und Freiberufler, die entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Bedingung Anforderungen Auslandserlös Mind. 50 % des Gesamtumsatzes Dokumentation Nachweis beim Antrag erforderlich
Dieser Nachweis ist fester Bestandteil des Antragsprozesses und entscheidet darüber, ob der Status gewährt wird.
Steuerliche Sonderregelungen und Vorteile
Einkommenssteuer mit Feststeuersatz
Personen, die sich nach Portugal begeben und den neuen NHR 2.0 Status (auch als IFICI bekannt) erlangen, profitieren von einem festen Steuersatz auf Einkommen aus qualifizierter Tätigkeit. Das reguläre Arbeitseinkommen wird pauschal mit 20 % besteuert, was deutlich unter dem regulären Höchststeuersatz Portugals liegt, der bei über 40 % angesiedelt ist.
Kurzüberblick:
Einkommensart Steuersatz unter NHR 2.0 Qualifizierte Tätigkeit in Portugal 20 %
Steuerfreiheit von internationalen Einkünften
Mit dem neuen Status bleiben Einkünfte aus ausländischen Quellen, wie Zinsen, Dividenden, Lizenzeinnahmen oder Veräußerungsgewinne, in Portugal steuerfrei. Diese Regelung gilt für sämtliche Kapitalerträge, die aus dem Ausland stammen, vorausgesetzt, sie fallen nicht unter die nachfolgenden Ausschlüsse.
Vorteile auf einen Blick:
Kapitalerträge aus dem Ausland (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) sind steuerfrei.
Die Steuerfreiheit ist umfassender als bei der vorherigen NHR-Regelung.
Beschränkungen bei Offshore-Einnahmen
Einkünfte, die aus sogenannten Offshore-Gesellschaften stammen, unterliegen nicht der Steuerfreiheit. Viele Länder sind auf einer portugiesischen schwarzen Liste geführt – Erträge aus diesen Quellen müssen vollständig in Portugal versteuert werden.
Wichtige Hinweise:
Offshore-Einkommen wird in Portugal besteuert.
Überprüfen, ob das Herkunftsland auf der Liste der nicht begünstigten Staaten steht.
Nur ausländische Einkünfte außerhalb unerwünschter Jurisdiktionen sind abgedeckt.
Diese Regelungen bieten einerseits attraktive Steuervorteile, fordern andererseits jedoch genaue Prüfung der Herkunft aller Einkünfte. Die Einhaltung der Vorgaben und rechtzeitige Antragsstellung bleibt entscheidend für die erfolgreiche Nutzung des NHR 2.0 Status.
Weg zum Antrag und Verfahrensablauf
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag auf den neuen NHR 2.0-Status kann erst nach dem Zuzug nach Portugal gestellt werden. Wer beispielsweise Anfang 2026 einreist, hat bis zum 15. Januar 2027 Zeit, die Beantragung vorzunehmen. Somit erfolgt die Antragstellung immer rückwirkend nach erfolgtem Wohnsitzwechsel.
Notwendige Nachweise und Dokumente
Für die Beantragung müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden, dazu zählen:
Bestätigung der Qualifikation des Unternehmens: Die Firma oder Anstellung muss durch ein zuständiges Ministerium oder eine anerkannte Stelle als innovativ, forschungsnah oder im Hightech-Bereich tätig bestätigt werden.
Nachweis der Auslandserlöse: Mindestens 50 % des Umsatzes der eigenen Firma müssen außerhalb Portugals erwirtschaftet werden.
Arbeitsvertrag oder Anstellungsnachweis: Ein Arbeitsverhältnis in einem relevanten Bereich wie Forschung, Entwicklung oder Innovation.
Weitere branchenabhängige Unterlagen können erforderlich sein, dies sollte direkt mit dem zukünftigen Arbeitgeber oder den beratenden Dienstleistern geklärt werden.
Tipp: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig mit portugiesischen Fachleuten Kontakt aufzunehmen, um den Ablauf optimal zu gestalten.
Mögliche Stolpersteine beim Verfahren
Da das Verfahren erst seit Februar 2025 möglich ist und in der Praxis noch recht neu ist, müssen Antragsteller mit folgenden Risiken rechnen:
Verzögerungen im Ablauf: Da die Behörden und beratenden Firmen noch Erfahrungen sammeln, kann es zu ungewohnten Verzögerungen und Schwierigkeiten kommen.
Ungewissheit bei der Bewilligung: Wird der Status nicht bewilligt, gilt automatisch die reguläre, oft sehr hohe portugiesische Einkommensteuer.
Erhöhtes Risiko im ersten Jahr: Empfohlen wird, das zu versteuernde Einkommen im ersten Ansässigkeitsjahr möglichst gering zu halten, um böse Überraschungen bei der Steuer zu vermeiden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich des Pionierstatus dieser Regelung bewusst sein und ausreichend Vorlauf für die Antragstellung sowie Unterstützung durch lokale Berater einplanen.
Praxistipps für Selbstständige und Unternehmensgründer
Neue Geschäftsmöglichkeiten und Sektoren im Fokus
Unternehmer und Freiberufler, die sich mit dem Gedanken tragen, nach Portugal umzuziehen, sollten ein besonderes Augenmerk auf innovative Branchen legen. Forschung, Entwicklung, Technologie, grüne Initiativen und nachhaltige Geschäftsmodelle stehen im Mittelpunkt der neuen portugiesischen Regelungen.
Um vom sogenannten NHR 2.0-Status profitieren zu können, müssen Unternehmen klar nachweisen, dass sie in diesen Bereichen tätig sind. Eine Übersicht:
Branche Chancen für NHR 2.0 IT & Softwareentwicklung Hoch Forschung & Innovation Hoch Nachhaltige Technologien Hoch Klassische Dienstleistungen Niedrig
Mindestens die Hälfte des Umsatzes sollte aus dem Ausland stammen. Das eröffnet besonders für exportorientierte Beratungen, technische Dienstleister oder Ingenieure neue Perspektiven.
Kooperation mit portugiesischen Fachleuten
Erfahrene Anwälte und Steuerberater sind in Portugal für den Start unverzichtbar. Die gesetzlichen Grundlagen rund um IFICI (NHR 2.0) sind neu und die Auslegung kann sich verändern.
Empfehlenswert ist es, von Anfang an auf spezialisierte Fachleute zu setzen, die mit den zuständigen Behörden in Kontakt stehen und über das richtige Netzwerk verfügen.
Vorteile einer Zusammenarbeit:
Unterstützung beim Antrag und bei notwendigen Bestätigungen durch Ministerien oder Fachgremien
Klärung steuerlicher Details bei Einkünften aus dem Ausland
Bessere Planungssicherheit für die gesamtunternehmerische Struktur
Erste Schritte und mögliche Stolpersteine
Seit Februar 2025 ist der Antrag auf den neuen Status überhaupt erst möglich. Vieles ist noch im Fluss und die Erfahrungen mit dem Verfahren sind begrenzt. Unternehmer und Selbstständige sollten sich auf einen Prozess mit noch unklaren Abläufen einstellen.
Die Beantragung erfolgt immer rückwirkend nach dem Umzug – das heißt, es besteht das Risiko, dass der Status eventuell nicht gewährt wird. Sollte das passieren, gelten die regulären, deutlich höheren Steuersätze in Portugal. Aus diesem Grund:
Zu Beginn geringe Einkünfte ansetzen
Risiken bei der steuerlichen Belastung einkalkulieren
Flexible Planung für die ersten Geschäftsjahre vorsehen
Wer sich jetzt entscheidet, ist quasi „Pionier“ – mit allen Vor- und Nachteilen.
Fazit und Perspektiven
Durch die Einführung des neuen NHR 2.0-Status, oft als IFICI bezeichnet, ergeben sich für Unternehmer und qualifizierte Fachkräfte interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in Portugal. Im Vergleich zum vorherigen NHR-Modell fallen unter NHR 2.0 Privatanleger und Rentner jedoch nicht mehr in den Anwendungsbereich – eine klare Fokussierung auf innovative Tätigkeiten, Forschung und Entwicklung ist sichtbar.
Vorteile des NHR 2.0-Status:
20 % Einkommensteuer auf Gehaltszahlungen für qualifizierte Tätigkeiten (deutlich unter dem Spitzensteuersatz Portugals)
Ausländische Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gewinne sind steuerfrei
Gültigkeit: 10 Jahre mit hoher Planungssicherheit
Wichtige Voraussetzungen:
Beschäftigung in einem anerkannten innovativen Sektor
Unternehmen muss von einer zuständigen Stelle (z.B. Ministerium, Steuerbehörde) zugelassen sein
Mindestens 50 % des Umsatzes muss aus dem Ausland generiert werden
Keine steuerfreien Einkünfte aus Offshore-Gesellschaften oder Ländern auf der Blacklist
Bedingung Erforderlich für NHR 2.0 Beschäftigung in Portugal Ja (innovativer Bereich) Unternehmenszulassung Ja Anteil Auslandsumsatz Mind. 50 % Steuerfreiheit Kapitaleinkünfte Ja (außer Offshore) Privatpersonen/Rentner Nicht möglich
Beim Antragsverfahren ist zu berücksichtigen, dass die Regularien und Formulare erst seit Februar 2025 verfügbar sind und aktuelle Erfahrungen noch begrenzt sind. Wer den Status beantragen möchte, sollte einkalkulieren, dass zu Beginn noch Unsicherheiten bestehen und Anpassungen folgen können.
Insgesamt eröffnet das neue Regelwerk engagierten Unternehmern und Spezialisten günstige steuerliche Bedingungen, setzt dafür aber ein gewisses Maß an Vorbereitung, Branchenfokus und Flexibilität voraus. Die Zusammenarbeit mit lokalen Fachexperten kann wesentlich zur erfolgreichen Umsetzung beitragen.