Greencard über L1A oder E2 Visum? Das ist der bessere Weg in die USA!
Stell dir vor, dein Traum ist es, in die USA auszuwandern, dort ein Unternehmen zu führen und irgendwann vielleicht dauerhaft dort zu leben – mit einer echten Greencard in der Tasche. Doch schon bei der ersten Recherche wirst du feststellen: Die US-Visa-Landschaft gleicht einem Dschungel, und gerade als Unternehmer stehen dir vor allem zwei Optionen offen – das L1A-Visum oder das E2-Investorenvisum. Doch welches eröffnet dir wirklich die besten Chancen auf die begehrte Greencard? Lass uns Schritt für Schritt Klarheit schaffen, typische Fallen vermeiden und herausfinden, welches Visum für dich als Unternehmer langfristig die sinnvollere Lösung ist.
Die wichtigsten Unterschiede von L1A und E2 im Überblick
Erst einmal zu den Grundlagen: Das L1A-Visum ist ein sogenanntes "Transfer-Visum". Dafür brauchst du ein bereits bestehendes Unternehmen im Ausland, etwa in Deutschland, das dich in die USA entsendet, um dort eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung zu leiten. Einfach ausgedrückt: Dein deutsches Unternehmen schickt dich rüber, damit du den US-Standort aufbaust.
Das E2-Visum dagegen ist ein Investorenvisum. Du musst kein Unternehmen in Deutschland besitzen – du kannst direkt in den USA investieren, dort ein neues Business gründen oder ein bestehendes Unternehmen kaufen. Wichtig: Nur Staatsbürger von Ländern mit einem entsprechenden Abkommen (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz) dürfen überhaupt ein E2-Visum beantragen. Der Investitionsbetrag liegt in der Praxis häufig bei mindestens 100.000 Dollar oder mehr, ist aber nicht fest vorgeschrieben.
Beide Visa haben ihre Eigenheiten. Beim L1A-Visum brauchst du mit deinem Auslandunternehmen Substanz – sprich: echte Mitarbeiter, richtige Geschäftsräume und einen gewissen Mindestumsatz. Eine Ein-Mann-GmbH mit ein paar Freelancern wird es schwer haben. Empfohlen werden etwa 10 Mitarbeiter und mindestens 1 Million Euro Jahresumsatz. Das E2-Visum hingegen eignet sich auch für kleinere Unternehmen oder Solo-Unternehmer mit ausreichender Investition und Engagement in den USA.
Bearbeitungsdauer, Kosten und Flexibilität im Vergleich
Wer es eilig hat, profitiert beim L1A von der sogenannten "Premium Processing"-Option in den USA: Innerhalb von 14 Tagen liegt eine Entscheidung vor – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig. Das Erstvisum gilt für ein Jahr, kann aber insgesamt auf bis zu sieben Jahre verlängert werden. Das E2-Visum wird hingegen über das US-Konsulat (in Deutschland meist Frankfurt oder Berlin) beantragt und ist für 5 Jahre gültig. Es kann beliebig oft erneuert werden, solange dein Unternehmen weiterhin aktiv ist.
Ein wichtiger Unterschied: Für beide Visa brauchst du einen soliden Businessplan und musst echte Arbeitsplätze in den USA schaffen. Sowohl für das L1A- als auch das E2-Visum reicht es nicht aus, das Unternehmen alleine zu führen oder nur den Ehepartner einzustellen – amerikanische Mitarbeiter sind Pflicht.
Wie einfach ist der Weg von beiden Visa zur Greencard?
Hier kommt der große Knackpunkt: Das L1A-Visum ist ein sogenanntes "Dual Intent"-Visum. Es signalisiert den Behörden, dass du dir die Option offenhalten darfst, dauerhaft in den USA zu bleiben. Der Wechsel auf die Greencard – z.B. durch ein EB1C-Verfahren für leitende Angestellte internationaler Firmen – ist damit vergleichsweise unkompliziert. Solange dein L1A aktiv ist, kannst du auch reisen, während der Antrag läuft. Wichtig: Dein ausländisches Mutterunternehmen sollte bestehen bleiben und weiterhin operativ tätig sein, ansonsten verlierst du die Voraussetzung für die Greencard über diesen Weg.
Beim E2 dagegen ist die Lage verzwickter. Es handelt sich streng genommen um ein "Nonimmigrant Visa" – du erklärst damit offiziell, dass du nicht dauerhaft in den USA bleiben möchtest. Ein plötzlicher Greencard-Antrag kann den Verdacht erregen, du hättest zu Beginn falsche Angaben gemacht. Im schlimmsten Fall riskierst du sogar, dass nicht nur der Greencard-Antrag, sondern auch zukünftige E2-Verlängerungen abgelehnt werden. Der konkrete Ablauf: Solange der eigentliche Green Card Antrag noch geprüft wird, kannst du weitgehend normal reisen. Sobald aber die "Statusanpassung" (Formular I-485) beantragt ist, endet diese Flexibilität. Dann darfst du die USA nicht mehr verlassen, bis spezielle Reisedokumente (die "Advance Parole") vorliegen – und das kann 8 bis 12 Monate dauern.
Greencard-Typen: Welcher Weg passt zu deiner Situation?
In der Praxis wechseln die meisten L1A-Inhaber im Rahmen des EB1C-Verfahrens auf die Greencard. Hier sind die Anforderungen praxistauglicher – vor allem braucht es keinen amerikanischen Arbeitsmarkttest und die Bearbeitungszeit ist oft kürzer als bei anderen Greencard-Kategorien.
Auch E2-Visuminhaber könnten theoretisch auf EB1C wechseln – allerdings ist dafür die passende Firmenstruktur nötig. Denn genauso wie beim L1A musst du ein ausländisches Mutterunternehmen vorweisen können, das weiterhin operativ tätig ist. Gibt es das nicht (etwa weil du direkt in den USA gegründet hast), kommen andere Wege wie die EB2 "National Interest Waiver" in Betracht. Hierbei wird geprüft, ob dein Beruf bzw. deine Qualifikation so gefragt ist, dass eine Greencard im nationalen Interesse der USA liegt. Wenn du etwa Pilot, Facharzt oder IT-Experte bist, sind die Chancen nicht schlecht.
Fazit: Strategie zählt – und L1A ist meist der bessere Start für Unternehmer
Wenn du ein solides Unternehmen im Heimatland besitzt und langfristig einen echten Lebensmittelpunkt in den USA anstrebst, solltest du unbedingt frühzeitig überlegen, ob du später die Greencard beantragen möchtest. Ist das Ziel klar, führt am L1A-Visum kaum ein Weg vorbei. Es bietet mehr Flexibilität, weniger Stolpersteine im Green Card-Prozess und erlaubt es dir, legal mit "Dual Intent" auszuwandern. Das E2-Visum ist dann eine gute Option, wenn du (noch) kein Unternehmen im Heimatland hast oder erst einmal flexibel einsteigen möchtest – aber der spätere Wechsel zur Greencard ist definitiv mit mehr Risiken und Hürden verbunden.
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