Geschäftsführer wandert aus – und das Finanzamt will weiter kassieren (Wahrer Fall)

Auswandern klingt für viele nach Abenteuer, nach Freiheit und nach einem ganz neuen Lebensabschnitt. Vielleicht hast du aber schon gemerkt: Sobald Geld und Steuern ins Spiel kommen, kann das Auswandern ganz schön steinig werden, besonders als Unternehmer. Dass es dabei nicht immer so einfach ist, wie es auf den ersten Blick wirkt, zeigt das Beispiel eines Unternehmers, der von Deutschland nach Dubai auswandern wollte. In diesem Blogpost erfährst du, worauf du wirklich achten musst und warum eine rechtzeitige und fundierte steuerliche Beratung unabdingbar ist.

Die große Illusion vom problemlosen Auswandern

Wer überlegt, nach Dubai auszuwandern, stößt im Internet schnell auf unzählige Serviceanbieter, die dir suggerieren: Alles ist ganz leicht. Aufenthaltstitel? Kein Problem! Kontoeröffnung? In wenigen Tagen erledigt. Firmengründung? Kinderleicht! Besonders wenn du als Unternehmer die Geschäfte aus Dubai weitersteuern möchtest, scheint der Weg fast zu einfach. Doch wehe, du glaubst blind daran. Die Realität holt viele Auswanderer spätestens dann ein, wenn steuerliche und rechtliche Hürden plötzlich auftauchen – und das nicht nur vor Ort in Dubai, sondern auch in Deutschland. Gerade die Wegzugsbesteuerung, die beschränkte oder erweiterte beschränkte Steuerpflicht werfen viele Fragen auf, die sich oft nur mit kompetenter Hilfe klären lassen.

Warum Du als Unternehmer besonders achtsam sein musst

Als unser Mandant – Inhaber einer deutschen GmbH – seine Auswanderung plante, war sein Ziel klar: Weiterhin Rechnungen über die deutsche Firma stellen, das Gehalt fortan in Dubai beziehen und dieses Gehalt natürlich nicht mehr in Deutschland versteuern. Klingt logisch, schließlich wohnt und arbeitet er künftig ausschließlich in Dubai. Doch genau diese Konstellation sorgt regelmäßig für Verwirrung – auch bei erfahrenen Steuerberatern und Finanzämtern.

Ein häufiger Mythos: Die Geschäftsführung im Ausland reicht aus, um sich der deutschen Steuerpflicht zu entziehen. Leider steckt der Teufel im Detail. Für GmbH-Geschäftsführer hat sich das Besteuerungsrecht grundsätzlich verändert: Nur wenn auch wirklich in Deutschland die Geschäftsleitung stattfindet, bleibt das Geschäftsführer-Gehalt dort steuerpflichtig. Doch wie sieht es mit der sogenannten „Verwertungstatbestand“ aus, über den viele Berater kaum aufklären?

Verwertungstatbestand, beschränkte Steuerpflicht & Paragraphenwirrwarr

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, fällt nicht mehr unter die unbeschränkte Steuerpflicht. Aber: Deutsche Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen, Gehälter oder Honorarzahlungen können weiterhin steuerpflichtig bleiben. Der §49 des Einkommensteuergesetzes regelt, welche Einkünfte auch nach einem Wegzug in Deutschland versteuert werden müssen. Besonders spannend ist hier der Abschnitt zum sogenannten Verwertungstatbestand: Werden Arbeitsleistungen (z.B. von Freiberuflern) „im Inland verwertet“, dann bleibt der deutsche Fiskus am Honorar dran. Aber gilt das auch für Geschäftsführer einer GmbH, die aus dem Ausland agieren?

Im Fall unseres Mandanten ging es darum, dass er seine Arbeitsleistung ausschließlich aus Dubai für seine deutsche GmbH erbringen wollte. Keine Geschäftsführung mehr aus Deutschland, keine weiteren Geschäftsführer im Land, kein fester Bezug zum Inland – eigentlich ein klarer Fall. Trotzdem kam das deutsche Finanzamt nach Prüfung zur Überzeugung, dass das Gehalt weiterhin in Deutschland zu versteuern sei. Ein Schock! Und ein Paradebeispiel dafür, wie uneindeutig das Steuerrecht sein kann – selbst bei "verbindlichen Auskünften" vorab.

Warum verbindliche Auskünfte und Einsprüche so wichtig sind

Was tun, wenn das Finanzamt widerspricht? Genau deshalb ist es so wichtig, im Vorfeld alle Eventualitäten durch eine verbindliche Auskunft zu klären. Im Ernstfall weißt du immerhin, woran du bist, bevor du den Wohnsitz aufgibst, dein Gehalt steuerfrei beziehst – und dann später womöglich mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung konfrontiert wirst. Im Fall unseres Mandanten ging die Odyssee weiter: Steuerberater und sogar offizielle Schreiben argumentierten teils widersprüchlich und falsch. Erst durch das Hinzuziehen eines erfahrenen Rechtsanwalts konnte fundiert Einspruch eingelegt werden. Die endgültige Entscheidung steht noch aus, doch der Fall zeigt: Eine sorgfältige Vorbereitung schützt vor unangenehmen Überraschungen und teuren Konsequenzen.

Planung schlägt Spontanität: Was du beim Auswandern beachten musst

Ob du Freiberufler, Investor oder Unternehmer bist: Je komplexer deine Konzepte werden, desto wichtiger ist es, sich frühzeitig Expertenrat zu holen. Nicht in jedem Fall brauchst du eine verbindliche Auskunft oder den Gang zum Anwalt, aber je größer das Risiko – und je höher die Summen, um die es geht – desto wichtiger wird die professionelle Begleitung. Es geht nicht nur darum, Steuern zu sparen, sondern Risiken zu vermeiden und die Basis für deinen Neustart zu legen. Lass dich nicht entmutigen, wenn nicht immer alles sofort klappt – besser Stolpersteine im Vorfeld beseitigen, als später mit Klagen und Strafzahlungen konfrontiert werden.

Fazit: Dein Weg zur steueroptimierten Auswanderung

Das Beispiel zeigt deutlich: Wer als Unternehmer auswandern will, steht schnell im Dickicht von Paragrafen, Vorschriften und unerwarteten Fallstricken. Vorbereitung ist das A und O. Kümmere dich frühzeitig um erfahrene Beratung, prüfe alle Optionen und hole verbindliche Auskünfte ein, wenn Unsicherheiten bestehen. Scheue nicht davor zurück, auch bei Gegenwind für dein Recht zu kämpfen. Mit der nötigen Planung, dem Mut zum ersten Schritt und professioneller Unterstützung steht deiner erfolgreichen Auswanderung in ein anderes Land – mit mehr Freiheit und Lebensqualität – nichts mehr im Wege. Starte jetzt und informiere dich bei erfahrenen Experten, damit du sicher und gut vorbereitet deinen Traum vom Leben im Ausland verwirklichen kannst.

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