Die "Freundin-Falle": Wie dein Partner in Deutschland Auswanderer steuerpflichtig macht

Was erwartet dich steuerlich, wenn du auswanderst und dein Lebenspartner in Deutschland bleibt? Diese Frage ist komplexer, als viele denken, und birgt einige unerwartete Fallstricke. Wenn du darüber nachdenkst, Deutschland zu verlassen, dein Herz aber an jemanden bindet, der hier bleibt, solltest du unbedingt weiterlesen.

Trügerische Sicherheit beim Auswandern – was das Gesetz wirklich sagt

Viele Menschen denken, dass sie mit dem Ausstieg aus dem deutschen System auch alle steuerlichen Verpflichtungen hinter sich lassen. Besonders, wenn man nicht verheiratet ist und „nur“ mit einem Lebenspartner zusammengelebt hat, scheint das Risiko gering – oder? Hier fängt das Problem an! Die meisten Gesetzestexte sprechen von Ehepartnern, nicht von Lebenspartnern. Daraus schließen viele irrtümlich, dass der Staat keine Handhabe hat. Doch das Finanzamt interessiert sich weniger für den Beziehungsstatus auf dem Papier, sondern vielmehr dafür, ob du weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland hast oder regelmäßig hier verweilst.

Der Steuer-Knackpunkt: Der Wohnsitz

Hier trennt sich der Mythos von der Wirklichkeit. Laut deutschem Steuerrecht bist du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast. Dieser muss nicht dein Lebensmittelpunkt sein – es reicht, wenn du die Möglichkeit hast, eine Wohnung in Deutschland zu nutzen. Das kann selbst dann passieren, wenn du nur gelegentlich in der Wohnung deines (ehemaligen) Lebenspartners oder gar der Mutter deiner Kinder übernachtest. Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, wie viele Tage du dich tatsächlich in Deutschland aufhältst oder ob du unter 183 Tage bleibst. Schon gelegentliche Übernachtungen in deiner alten Wohnung können ausreichen, um einen Wohnsitz zu konstruieren – mit allen steuerlichen Konsequenzen.

Lebenspartner und die versteckte Steuerfalle

Oft denkt man: Der Staat weiß ja gar nicht, dass ich mit meinem Lebenspartner zusammengewohnt habe, also kann er auch keine steuerliche Verbindung herstellen. Aber wehe, das Finanzamt stellt bei einer Prüfung fest, dass du regelmäßig in der alten Wohnung übernachtest – zum Beispiel bei Besuchen in Deutschland nach deiner Auswanderung. Ob Lebenspartner, Ex-Partner oder Eltern deiner Kinder: Nutzt du eine Wohnung wiederholt, die früher dein Wohnsitz war, öffnest du dem Finanzamt Tür und Tor für eine unbeschränkte Steuerpflicht. Besonders knifflig wird es, wenn gemeinsame Kinder in Deutschland leben und du sie regelmäßig besuchst. Das Zusammenleben mit Kindern in der alten Wohnung kann ebenfalls als Wohnsitz gewertet werden, selbst wenn die Partnerschaft längst vorbei ist.

Wie schützt du dich vor ungewollter Steuerpflicht?

Dokumentation ist der Schlüssel. Belege über Hotelübernachtungen, ausführliche Reisetagebücher und eine genaue Aufzeichnung deiner Aufenthalte in Deutschland sind Gold wert. Solltest du eine neue Beziehung in Deutschland beginnen – aber nie zuvor mit dieser Person zusammengewohnt haben – oder bei Freunden und Verwandten übernachten, ist das meist unproblematisch. Doch bei Besuchen in der früheren Wohnung beim Lebenspartner solltest du höchste Vorsicht walten lassen. Noch sicherer: Lass dir vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft geben, um Klarheit über deine steuerliche Situation zu schaffen – besonders bei komplexen Konstellationen.

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