Dein deutsches GmbH-Gehalt steuerfrei in Dubai? So geht's!

Träumst du von steuerlicher Entlastung, finanzieller Freiheit und einem Leben an einem sonnigen internationalen Hotspot? Dann bist du in Dubai genau richtig. Immer mehr Unternehmer und Selbstständige zieht es in die Wüstenmetropole am Persischen Golf, um von den attraktiven Steuervorteilen zu profitieren. Doch wie genau funktioniert das – und was musst du beachten, damit dir das deutsche Finanzamt keinen Strich durch die Rechnung macht? In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du als Geschäftsführer einer deutschen GmbH legal und clever dein Geschäftsführergehalt steuerfrei nach Dubai auszahlen lässt und welche Fallstricke du unbedingt vermeiden musst.

Warum sich ein Umzug nach Dubai steuerlich lohnt

Dubai ist nicht nur ein pulsierender Wirtschaftsstandort, sondern gilt auch als eine der bekanntesten Steueroasen weltweit. Was das konkret heißt? In Dubai gibt es nach wie vor keine Einkommens-, Kapitalertrags-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – und seit kurzem lediglich eine moderate Körperschaftsteuer von 9 % für Unternehmen. Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Dubai verlegt, kann – bei kluger Planung – sein Einkommen fast komplett steuerfrei beziehen. Besonders spannend: Als Geschäftsführer einer deutschen GmbH kannst du dir dein Gehalt tax free ins Emirat überweisen lassen, sofern du wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigst.

Doch der Weg dahin ist mitunter gespickt mit Vorschriften und Tücken. Damit du die maximale Steuerersparnis legal ausschöpfen kannst, verraten wir dir die entscheidenden Erfolgsfaktoren.

Dein steuerfreies Geschäftsführergehalt – aber richtig!

Das vielleicht attraktivste und zugleich einfachste Steuermodell: Du ziehst als Geschäftsführer deiner deutschen GmbH nach Dubai um, gibst deinen Wohnsitz in Deutschland vollständig auf und beziehst künftig dein Gehalt steuerfrei im Wüstenstaat. Was auf den ersten Blick nach einem „Steuertrick“ klingt, ist bei richtiger Vorgehensweise völlig legal. Warum das funktioniert? Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben kein Doppelbesteuerungsabkommen, und wenn deine GmbH weiterhin in Deutschland ansässig bleibt (also dort Betriebsstätte, Geschäftsräume, Mitarbeiter vorhanden sind und keine „Funktionsverlagerung“ nach Dubai erfolgt), kann dein Geschäftsführergehalt in Deutschland steuerbefreit ausgezahlt werden – und in Dubai fällt ohnehin keine Einkommensteuer an.

Wichtige Voraussetzungen und Stolperfallen

Damit das Modell reibungslos funktioniert, müssen jedoch einige zentrale Regeln eingehalten werden:

1. Wegzugsteuer beachten: Beim endgültigen Wegzug aus Deutschland kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung anfallen. Hierbei wird insbesondere die GmbH (oder andere Kapitalgesellschaften) bewertet, als würdest du sie verkaufen. Die Steuer kann beträchtlich ausfallen – insbesondere, wenn das Unternehmen wertvoll ist. Gute Nachricht: Für GmbHs, die erst frisch gegründet wurden oder keinen hohen Wert besitzen, ist die Wegzugssteuer oft kein großes Thema. Dennoch sollte jeder Schritt mit einem erfahrenen Steuerberater abgestimmt werden.

2. Entstrickungsbesteuerung vermeiden: Die Betriebsstätte deiner GmbH muss in Deutschland verbleiben. Wird der gesamte Geschäftsbetrieb ins Ausland verlagert oder bleibt kein Personal/Geschäftsraum mehr in Deutschland, kann die Entstrickungsbesteuerung drohen – mit potenziell hohen Steuerlasten.

3. Keine Doppel-Geschäftsführung in Deutschland: Nach deinem Umzug muss die Geschäftsleitung eindeutig in Dubai erfolgen. Gibt es weiterhin Geschäftsführer in Deutschland oder pendelst du ständig zurück, droht die Gefahr, dass das Gehalt doch in Deutschland besteuert wird. Am besten bereitest du diesen Schritt gemeinsam mit deinem Steuerberater vor – idealerweise passt du das Geschäftsführergehalt schon Monate vor dem Auswandern an und meldest transparente Pläne beim Finanzamt an.

4. Auflösung aller Bindungen an Deutschland: Du musst in jedem Fall deinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgeben – das bedeutet: Mietvertrag kündigen, Eigenheim vermieten und mit der ganzen Familie nach Dubai ziehen. Wer weiterhin regelmäßig in Deutschland verweilt oder noch einen weiteren Geschäftsführer dort einsetzt, riskiert die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

5. Vorab verbindliche Auskunft einholen: Kläre deine individuelle Konstellation unbedingt vorab mit einem Steuerberater, am besten mit Unterstützung eines auf internationales Steuerrecht spezialisierten Anwalts. Hole dir eine schriftliche, verbindliche Auskunft vom Finanzamt. So bist du gegen spätere Nachforderungen geschützt.

Viele Mandanten und Unternehmer nutzen dieses Modell bereits erfolgreich. Die Finanzämter in Deutschland kennen es – auch wenn sie nicht immer begeistert sind, lässt sich der legale Charakter des Wegs klar belegen. Wichtig ist: Lass dich nicht durch etwaigen „Gegenwind“ entmutigen. Fachkundige Beratung ist der Schlüssel.

Gewinnausschüttung, Unternehmensverkauf & Co: Wichtige Einschränkungen

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für dein Geschäftsführergehalt! Gewinnausschüttungen, Unternehmensverkäufe oder sonstige Kapitaltransfers unterliegen weiterhin der Besteuerung in Deutschland. Das liegt u.a. daran, dass es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE gibt. Gewinne, die du dir auszahlst, werden in Deutschland wie gewohnt mit Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und ggf. Abgeltungssteuer bzw. Einkommenssteuer belegt. Das solltest du bei deiner langfristigen Finanzplanung unbedingt berücksichtigen.

Dubai-Gesellschaft gründen? Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel

Du musst nicht zwingend in Dubai ein aktives Unternehmen betreiben, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Oft reicht es aus, eine Gesellschaft zu gründen, um einen schnellen und günstigen Aufenthaltstitel zu erhalten – diese Firma muss keine Geschäfte machen. Die eigentliche Management-Tätigkeit übst du dann als Geschäftsführer deiner deutschen GmbH von Dubai aus.

Beachte außerdem: Mit der Einführung der Körperschaftsteuer (9 %) kann in Dubai eine Betriebsstätte entstehen, wenn du die Leitung deiner GmbH von dort aus ausführst. Dank großzügiger Freibeträge (bis ca. 100.000 € steuerfrei, unter 750.000 € Umsatz gilt meist der „Small Business Relief“) bleibt die steuerliche Belastung in Dubai jedoch häufig gering, sollte aber im Einzelfall immer geprüft werden.

Das perfekte Setup für Plan B und finanzielle Freiheit

Ob du Dubai langfristig als dein neues Zuhause wählst oder es nur als „Plan B“-Option in der Schublade hast: Das beschriebene Modell ist flexibel. Du kannst schon frühzeitig alle steuerlichen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um im Bedarfsfall kurzfristig umzuziehen und dann (fast) steuerfrei zu agieren. Zudem bietet Dubai mit Immobilien-Investments, Aufenthalts- und Investitionsprogrammen, Banken und Vermögensschutz viele weitere Chancen für Unternehmer. Besonders gefragt ist außerdem das Seminar „Dubai Refugium“, das detailliert zu allen Auswanderungs-, Steuer- und Vermögensschutzfragen informiert und individuelle Beratung bietet. Teilnehmer profitieren nicht nur von Expertenwissen, sondern erhalten z. B. auch eine vermögensverwaltende US-LLC Betreuung für ein Jahr geschenkt.

Fazit: Mehr finanzielle Freiheit und Lifestyle – wenn du es richtig angehst

Wenn du ernsthaft mit dem Gedanken spielst, Deutschland zu verlassen und deine Steuersituation zu verbessern, kann der Umzug nach Dubai als Geschäftsführer einer deutschen GmbH eine ausgezeichnete Möglichkeit bieten, legal massiv Steuern zu sparen. Es gibt zwar einige komplexe Details zu beachten, aber mit professioneller Beratung und Vorbereitung schaffst auch du den Schritt in ein neues, freieres Leben. Lass dich von erfahrenen Experten unterstützen, plane jeden Schritt sorgfältig und buche gern ein Beratungsgespräch für deine individuelle Situation. Mehr Informationen und ein starkes Netzwerk findest du auf der Webseite der Kanzlei – vielleicht triffst du dich bald auf einem der nächsten Dubai-Seminare. Wage den Schritt – für mehr Geld, Freiheit und Lebensqualität!

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