BGH-Schock für Online-Coaches: Geld zurück?! So schützt du dich jetzt richtig!
Vielleicht hast du es schon gehört: Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt aktuell für eine wahre Schockwelle in der Online-Coaching-Welt. Was ist passiert? Der BGH hat entschieden, dass viele Coaching-Kunden nun die Möglichkeit haben könnten, bereits gezahlte Honorare zurückzufordern – ein Paukenschlag, der Sorgen und Unsicherheiten auslöst. Aber was steckt genau hinter diesem Urteil, wer ist betroffen und wie kannst du dich als seriöser Coach jetzt richtig aufstellen? In diesem Artikel packe ich die Fakten für dich aus, erkläre die Hintergründe und zeige dir Lösungswege, damit du auch in Zukunft sicher und erfolgreich coachen kannst.
Warum das neue BGH-Urteil Wellen schlägt
Der Kern des Problems: Online-Coachings werden oft als „Fernunterricht“ eingestuft und unterliegen damit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Das aktuelle BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 bestätigt, dass dieses Gesetz sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch Unternehmern gilt. Fehlt dem Coach eine entsprechende Zulassung nach dem FernUSG, ist der Vertrag rechtlich gesehen nichtig – und der Kunde hat theoretisch das Recht, sein Geld zurückzufordern. Das betrifft schätzungsweise die Mehrheit der Online-Coaches, denn nur die wenigsten haben sich nach dem FernUSG offiziell registriert.
Hand aufs Herz: Der Markt kennt schwarze Schafe, bei denen Coaches viel Geld verlangen und am Ende wenig oder gar keinen Mehrwert bieten. Doch die überwältigende Mehrheit arbeitet professionell, bietet echten Mehrwert und geht mit Herz und Engagement auf ihre Kunden ein. Das Urteil trifft also nicht nur die schwarzen Schafe, sondern vor allem viele gut aufgestellte und ehrliche Coaches.
Was das konkret für dich als Coach bedeutet
Vielleicht fragst du dich jetzt: Muss ich aufgeben? Soll ich den Coaching-Betrieb in Deutschland direkt einstellen? Nein, keine Panik! Es gibt mehrere Wege und Optionen, wie du jetzt clever agieren kannst.
Eine zentrale Möglichkeit besteht darin, deinen Geschäftssitz ins Ausland zu verlegen. Das BGH-Urteil und das FernUSG sind nämlich, so zeigen es zahlreiche Rechtskommentare und -meinungen, im Ausland de facto nicht durchsetzbar. Wenn du also tatsächlich auswanderst, dauerhaft im Ausland lebst und von dort – über eine ausländische Gesellschaft – coachst, bist du aus deutscher Sicht weitgehend „aus dem Schneider“. Aber Achtung: Es reicht nicht, eine Briefkastenfirma im Ausland zu gründen und weiter in Deutschland zu wohnen. Du musst tatsächlich umziehen und deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern.
Klarheit bei den Rechtsgrundlagen: Nur der tatsächliche Wohnsitz im Ausland zählt
Wohnt und arbeitest du im Ausland, gelten dort auch andere Gesetze und Gerichtsstände. Das kannst du zusätzlich über deine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln, indem du zum Beispiel festlegst, dass bei Streitigkeiten das Recht und die Gerichte deines Aufenthaltslandes – beispielsweise Malta, Zypern oder Texas – zuständig sind. Damit bist du als Coach nicht mehr unmittelbar vom deutschen FernUSG betroffen. Gerade internationale Coaches wie Tony Robbins machen das vor – sie lassen sich von solchen deutschen Sonderregelungen nicht beeinflussen.
Doch auch im Ausland gibt es Dinge zu beachten.
Denke an die Umsatzsteuer und eine ordentliche Rechtsberatung
Selbst wenn du aus Costa Rica, Malta oder den USA heraus coachst: Je nachdem, wo deine Kunden sitzen, kann trotzdem Umsatzsteuer fällig werden. Bietest du beispielsweise Leistungen an Kunden innerhalb der EU an, können unter bestimmten Bedingungen auch deutsche Umsatzsteuervorschriften Anwendung finden. Daher ist eine steuerliche und rechtliche Beratung für dich als Coach immer sinnvoll – idealerweise mit einem Experten, der sich mit internationalem Steuerrecht und Auswanderungsfragen auskennt. Auch Thema AGB: Lass diese von einem erfahrenen Anwalt überprüfen und spezifisch auf deine neue Situation anpassen.
Das Wichtigste: Kein Grund zur Panik, aber handle jetzt
Das BGH-Urteil ist ein echter Weckruf für alle, die als Coaches digital arbeiten und bisher die gesetzlichen Rahmenbedingungen vielleicht nicht so ganz auf dem Radar hatten. Wenn du also dauerhaft in Deutschland bleiben willst, prüfe dringend, ob eine Zulassung nach dem FernUSG für dich notwendig ist und wie du dich hier absichern kannst. Wenn du ohnehin schon mit dem Gedanken spielst auszuwandern, bietet sich jetzt die Gelegenheit, diesen Schritt professionell und sicher zu gehen.
Zögere nicht, dir unabhängigen Rat zu holen und dabei nicht nur auf Halbwissen oder Hörensagen zu vertrauen. Die Praxis zeigt, dass das Thema internationaler Coaching-Markt viele Chancen bietet – aber auch Herausforderungen mit sich bringt, die du proaktiv angehen solltest. Es gilt, steuerliche Aspekte, Gesetzgebung und Kundeninteressen gleichermaßen im Blick zu halten. Und zum Schluss: Wer Wert schafft, gute Arbeit leistet und seine Verträge sauber aufsetzt, hat auch in Zukunft eine starke Position auf dem Online-Coaching-Markt.
Deine nächsten Schritte: Profitiere von Beratung & Klarheit
Willst du dein Coaching-Business nicht dem Zufall überlassen? Dann prüfe jetzt deine Optionen. Ziehst du Auswanderung in Betracht, lohnt es sich, dich umfassend beraten zu lassen – von Profis, die sich seit Jahren mit diesen Fragen beschäftigen. Mit den richtigen Strategien sicherst du dir nicht nur deinen Erfolg, sondern auch echte Freiheit und Unabhängigkeit.
Jetzt liegt es an dir. Mache den ersten Schritt – informiere dich, hole dir Rat und bleibe am Ball. Die (Coaching-)Welt dreht sich weiter – mit dir vorn dabei!