BFH-Urteil 2025: US-LLC für Auswanderer am Ende?
Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht sorgt für Unsicherheiten bei der Nutzung von US-LLCs durch Auswanderer. Besonders für deutsche Staatsbürger, die ein Unternehmen in Form einer US-LLC betreiben möchten und wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen genau zu verstehen.
Entscheidend ist, wie die LLC genutzt wird: Für Freiberufler bestehen andere Voraussetzungen als für Personen mit gewerblichen Aktivitäten. Auch länderübergreifende Regelungen, wie Doppelbesteuerungsabkommen, wirken sich auf die steuerliche Behandlung aus. Eine präzise Planung und individuelle Prüfung der eigenen Steuerpflicht bleibt daher unabdingbar.
Key Takeaways
Die steuerlichen Regeln für US-LLCs haben sich durch das BFH-Urteil bestätigt.
Freiberufliche und gewerbliche Nutzung werden unterschiedlich behandelt.
Individuelle Gestaltung und internationale Abkommen beeinflussen die Steuerpflicht.
BFH-Urteil zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Anfang 2025 entschieden, dass die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland weiterhin anzuwenden ist. Diese Regelung betrifft Personen, die aus Deutschland ausgewandert sind, aber bestimmte Kriterien erfüllen, darunter die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland und weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland.
Wichtige Kriterien laut BFH-Urteil:
Deutsche Staatsbürgerschaft oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
Zuzug in ein Niedrigsteuerland.
Wirtschaftliche Verbindungen nach Deutschland, wie etwa Einkünfte aus einer US-LLC ohne Betriebsstätte.
Relevanz für US-LLCs: Wer eine amerikanische LLC als Briefkastenfirma nutzt und daraus gewerbliche Einkünfte erzielt, kann in Deutschland für diese Einkünfte bis zu zehn Jahre nach der Auswanderung steuerpflichtig bleiben. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, beratende Ingenieure), für die diese Regelung nicht anwendbar ist.
Szenario
Gewerbliche Einkünfte aus LLC
Freiberufliche Einkünfte
Gewinn unter 16.500 €
Keine deutsche Staatsbürgerschaft (z. B. Österreicher/Schweizer)
Steuerpflicht in Deutschland
Ja, bis zu 10 Jahre
Nein
Nein
Nein
Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann diese Steuerpflicht einschränken oder aufheben, sofern keine Rückfallklausel existiert. Bei Aufenthalten in Ländern wie Malta, Dubai oder je nach Ausgestaltung des DBA kann eine Steuerpflicht in Deutschland vermieden werden.
Die BFH-Entscheidung bedeutet, dass sich Betroffene mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht auseinandersetzen müssen, insbesondere bei Nutzung einer LLC ohne tatsächliche Betriebsstätte. Für viele bleibt die LLC aufgrund ihrer einfachen Handhabung und geringer Anforderungen dennoch eine attraktive Option, sofern die steuerliche Situation im Einzelfall sorgfältig geprüft wird.
Grundwissen zur US-LLC für Auslandsumzüge
Aufgabenbereich und Nutzen einer US-LLC
Eine US-LLC (Limited Liability Company) bietet zahlreiche Vorzüge für Personen, die ins Ausland ziehen. Die Gründung ist unkompliziert, Buchhaltungs- und Veröffentlichungspflichten sind gering, und es wird keine Bilanzierung verlangt. Steuern und Pflichten hängen dabei stark vom individuellen Wohnsitz und der persönlichen Situation ab.
Vorteile auf einen Blick:
Einfache und schnelle Gründung
Niedrige administrative Anforderungen
Datenschutz, da Gesellschafter nicht veröffentlicht werden
Kein Zwang zur Abgabe einer US-Steuererklärung (je nach Struktur und Nutzung)
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Allerdings sind bei der Nutzung steuerrechtliche Vorschriften im Heimatland zu berücksichtigen – insbesondere im Hinblick auf mögliche erweiterte beschränkte Steuerpflichten.
Anwendungsbeispiele für Auswanderer
US-LLCs finden in verschiedenen Kontexten bei Auswanderern Anwendung, oft angepasst an den persönlichen Status und das Zielland. Hier eine Übersicht typischer Nutzungsformen:
Anwendergruppe
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Freiberufler (Ärzte, Juristen, Ingenieure)
Gewerbliche Nutzer
Personen in Doppelbesteuerungsabkommens-Staaten
Möglichkeiten der LLC-Nutzung
Nutzung ohne Auswirkungen der deutschen Steuerpflicht
Nutzung bleibt meist ohne Pflicht zur Gewerbesteuer
Sorgfältige Prüfung der Steuerpflicht notwendig, evtl. 10 Jahre betroffen
Möglicher Schutz vor deutscher Nachversteuerung
Weitere Nutzungsmöglichkeiten:
Konteneröffnung in den USA oder der EU
Option, LLCs für Visaanträge in den USA einzusetzen
Gestaltung über Familienmitglieder ohne deutsche Staatsbürgerschaft
Die sinnvolle Verwendung einer US-LLC ist stark von der Person und dem jeweiligen Zielland abhängig. Eine gründliche Analyse der steuerlichen Rahmenbedingungen ist unerlässlich.
Auswirkungen der erweiterten Steuerpflicht auf den Einsatz von LLCs
Voraussetzungen für die erweiterte Steuerpflicht in Deutschland
Die Anwendung der erweiterten Steuerpflicht betrifft Personen, die Deutschland verlassen, aber weiterhin bestimmte wirtschaftliche Bindungen beibehalten. Dazu zählen vor allem ehemalige deutsche Steuerpflichtige, die in ein Land mit niedrigen Steuersätzen auswandern und nebenbei noch Einkünfte aus deutschen Quellen erzielen. Entscheidende Kriterien sind:
Staatsbürgerschaft: Wer in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war, bleibt im Fokus.
Wirtschaftliche Interessen: Einkünfte ohne inländische Betriebsstätte, zum Beispiel aus einer amerikanischen LLC ohne feste Niederlassung, können die Steuerpflicht auslösen.
Einkommenshöhe: Erst ab einem Gewinn von über 16.500 Euro pro Jahr greift die Regelung. Dabei werden auch andere Einkünfte mit angerechnet.
Eine Übersicht der wichtigen Kriterien:
Kriterium
Staatsangehörigkeit
Aufenthaltsstatus
Höhe der Einkünfte
Art der Einkünfte
Bedeutung
Relevanz für ehemalige deutsche Steuerpflichtige
Ansässig in einem Niedrigsteuerland
Grenze von 16.500 Euro
Gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte
Bedeutung der Staatsangehörigkeit für die Steuerpflicht
Die erweiterte Steuerpflicht wirkt sich in erster Linie auf deutsche Staatsbürger aus, die ins Ausland ziehen. Für Österreicher oder Schweizer, auch bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland, findet diese Regelung keine Anwendung. Ebenso betrifft die Regelung nicht ehemalige deutsche Staatsbürger, die bereits vor fünf Jahren ihre Staatsangehörigkeit aufgegeben haben.
Für Deutsche besteht eine besondere Gefahr, wenn die wirtschaftlichen Interessen im Inland beibehalten werden und eine LLC lediglich als sogenannte Briefkastenfirma betrieben wird. Ehepartner oder Lebenspartner ohne deutschen Pass können eine LLC dagegen meist unproblematisch nutzen.
Typische Problembereiche und Praxisbeispiele
In einigen Konstellationen können sich steuerliche Probleme ergeben. Besonders relevant sind folgende Fälle:
Briefkasten-LLC: Wer eine amerikanische LLC nutzt, die keine tatsächliche Geschäftstätigkeit im Ausland entfaltet, erzielt sogenanntes "schwebendes Einkommen" und bleibt bis zu zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig, falls die Einkunftsgrenze überschritten wird.
Freiberufler vs. Gewerbetreibende: Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte sind von dieser Einschränkung nicht betroffen, während Gewerbetreibende sie beachten müssen.
Doppelbesteuerungsabkommen: Lebt eine Person in einem Vertragsstaat mit DBA ohne Rückfallklausel, wie z.B. Malta, kann das die erweiterte Steuerpflicht aushebeln. Bei Ländern wie Irland (mit Rückfallklausel) bleibt das Problem bestehen.
Beispiele tabellarisch:
Szenario
Deutsche*r in Dubai mit steuerlicher Ansässigkeit
Deutsche*r in Zypern (kein volles DBA)
Österreicher/in mit LLC
LLC ohne Gewinne
Steuerliche Folge
Anwendung der lokalen Besteuerung; ggf. keine deutsche Steuerpflicht
Steuerpflicht bleibt, Abzug gezahlter Steuern möglich
Keine Anwendung der deutschen Regel
Keine zusätzliche Steuerpflicht
Unterschied zwischen freiberuflicher und gewerblicher Nutzung der LLC
Steuerliche Behandlung von freiberuflichen Tätigkeiten
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder beratende Ingenieure können eine LLC auch nach einem Wegzug aus Deutschland nutzen, ohne dass sie von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen sind. Für diese Berufsgruppen entfällt die Gewerbesteuer, da ihre Einkünfte als freiberuflich gelten. Hier besteht kein Risiko bezüglich sogenannter “schwebender” gewerblicher Einkünfte und daher keine weitere Besteuerung in Deutschland nach dem Wegzug.
Wichtige Punkte für Freiberufler:
Keine Gewerbesteuerpflicht
Keine Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht
Nutzung der LLC bleibt uneingeschränkt möglich
Gewerbliche Tätigkeit mit Sitzgesellschaft (ohne Betriebsstätte)
Wird eine LLC gewerblich als reine Briefkastengesellschaft, also ohne Betriebsstätte, betrieben, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für ehemalige deutsche Steuerpflichtige relevant werden. Wer als deutscher Staatsbürger in ein Niedrigsteuerland auswandert und weiterhin in Deutschland wirtschaftliche Interessen hat, muss auch nach dem Wegzug mit einer steuerlichen Nachbesteuerung rechnen.
Kriterien für die Steuerpflicht nach Umzug:
Deutsche Staatsbürgerschaft und Wegzug in ein Niedrigsteuerland
Weiterhin relevante wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland
Gewinnausschüttungen aus gewerblichen Aktivitäten übersteigen 16.500 Euro
Eine Übersicht typischer Fälle:
Sachverhalt
Gewerbliche Einkünfte über 16.500 Euro
Keine Betriebsstätte, rein virtuelle Adresse
Wohnsitz in DBA-Staat ohne Rückfallklausel
Steuerliche Konsequenz
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift
Umsatz gilt als schwebendes Einkommen
DTA kann Steuerpflicht aushebeln
Besondere Vorsicht ist bei Briefkastengesellschaften geboten, da Deutschland weiterhin auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugreifen kann – und dies bis zu zehn Jahre nach Wegzug. Wer mit einer LLC keine Gewinne erzielt oder die Freigrenze nicht überschreitet, ist meist nicht betroffen. Auch eine tatsächliche Verlagerung und ordnungsgemäße Besteuerung der LLC im Ansässigkeitsstaat kann Abhilfe schaffen.
Handlungsoptionen zur Minimierung der Steuerlast
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Viele Staaten verfügen mit Deutschland über spezielle Steuerabkommen. In diesen Abkommen wird häufig geregelt, welches Land die Steuerhoheit für bestimmte Einkünfte hat.
Ein Vorteil für Auswanderer: Wenn eine solche Vereinbarung besteht und keine Rückfallklausel enthalten ist, kann die deutsche Besteuerung der Auslandseinkünfte vermieden werden. Beispielhaft ist das Abkommen mit Malta, das keine solche Rückfallregel beinhaltet.
Land
Malta
Irland
Zypern
Besonderheit
Keine deutsche Besteuerung möglich
Deutschland kann ggf. nachbesteuern
Nur Anrechnung gezahlter Steuern
Steueroptimierung durch Standortwahl und Wohnsitzmodell
Durch den Umzug in Länder mit niedriger Besteuerung können Steuerpflichtige die Gesamtbelastung senken. Beispielsweise ist Dubai attraktiv, wenn dort ein tatsächlicher Wohnsitz eingerichtet und die LLC entsprechend registriert wird. In Dubai gelten auf Gewinne bis ca. 750.000 € Umsatz keine oder sehr geringe Steuersätze.
Tatsächlicher Wohnsitz muss im gewählten Land bestehen.
Steuerliche Registrierung der LLC vor Ort ist verpflichtend.
Niedrige Steuersätze können je nach Umsatzhöhe Anwendung finden.
Strukturierung über ausländische Familienangehörige
Wenn Ehepartner oder Lebenspartner keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können sie als Gesellschafter einer LLC auftreten. In dieser Konstellation greift die erweiterte beschränkte Steuerpflicht aus Deutschland nicht, da diese nur für ehemalige deutsche Steuerpflichtige gilt.
Zusammengefasst:
LLC kann auf nicht-deutsche Familienmitglieder angemeldet werden
Der Steuerzugriff Deutschlands wird vermieden
Geeignet für gemischt-nationale Familienkonstellationen
Beschränkungen der ausgeweiteten begrenzten Steuerpflicht
Geringfügige Einkünfte und besondere Schwellenwerte
Nicht jede Person, die unter die erweiterte begrenzte Steuerpflicht fällt, ist automatisch steuerpflichtig in Deutschland. Wenn die erzielten Gewinne unter 16.500 € liegen, greift diese Regelung nicht. Es handelt sich dabei um einen Grenzwert, der alle relevanten Einkünfte, nicht nur die aus einer LLC, umfasst.
Liegt der jährliche Gewinn der LLC unter diesem Betrag oder wird gar kein Überschuss erzielt, entfällt die Anwendung der erweiterten Regelung. Die Höhe der laufenden Betriebsausgaben spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da sie das zu versteuernde Einkommen maßgeblich beeinflussen.
Bedeutung von festen Betriebsstätten und laufenden Geschäftskosten
Die Art der Betriebsstätte ist ein zentrales Kriterium: Wird die LLC als reine Briefkastenfirma ohne feste Betriebsstätte geführt, können gewerbliche Einnahmen bis zu zehn Jahre nach Wegzug weiterhin besteuert werden. Anders verhält es sich, wenn eine tatsächliche Betriebsstätte im Ausland nachgewiesen wird.
Eine Übersicht:
Art der Betriebsstätte
Briefkastenfirma (keine feste Betriebsstätte)
Tatsächliche Betriebsstätte im Ausland
Steuerliche Auswirkung in Deutschland
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht bleibt bestehen
Einfluss der DBA, häufig keine deutsche Besteuerung
Zusätzlich entscheidend: In Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland kann diese Form der Steuerpflicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden – insbesondere, wenn das Abkommen keine Rückfallklausel enthält. Laufende Geschäftsausgaben können außerdem dazu führen, dass keine oder nur geringe Gewinne anfallen, womit wiederum auch keine Steuerpflicht nach den Vorschriften der erweiterten beschränkten Steuerpflicht entsteht.
Empfehlungen für den effektiven Einsatz einer US-LLC
Beste Bundesstaaten zur Gründung auswählen
Bei der Wahl des passenden US-Bundesstaats für die Gründung einer LLC sollten rechtliche Rahmenbedingungen, Gründungsgebühren und Vertraulichkeit berücksichtigt werden. Viele setzen dabei weiterhin auf Staaten wie Delaware, Wyoming oder Florida, da sie oft weniger strenge Anforderungen an Geschäftsführerdaten stellen und geringe laufende Kosten aufweisen.
Bundesstaat
Delaware
Wyoming
Florida
Vorteile
Schnelle Gründung, hohe Diskretion
Niedrige Gebühren, Datenschutz
Flexible Betriebsführung, Bekanntheit
Typische Nutzung
Internationale Geschäfte
Digitale Nomaden
Dienstleistungsfirmen
Die Auswahl ist abhängig von individuellen Bedürfnissen und sollte sorgfältig abgewogen werden.
Bankkonten eröffnen und verwalten
Die Kontoeröffnung für eine US-LLC kann in den USA oder der EU erfolgen. In den USA erfordert dies üblicherweise die persönliche Anwesenheit bei der Bank, einen sogenannten EIN (Employer Identification Number) sowie Gründungsdokumente der LLC. Einige Banken und moderne Anbieter ermöglichen bereits teilweise digitale Prozesse, wobei aber weiterhin Identitätsnachweise notwendig sind.
Eine Checkliste für Bankkonto-Eröffnung:
LLC-Gründungsunterlagen (Articles of Organization)
Employer Identification Number (EIN)
Identitätsnachweise der Gesellschafter
Bei Bedarf Nachweis über Firmensitz in den USA
Persönliche Anwesenheit oder Online-Identifizierung
Auch in der EU ist es teilweise möglich, mit einer US-LLC ein Bankkonto zu eröffnen, wobei die Anforderungen je nach Land und Bank stark variieren.
Einsatz der LLC im Kundenkontakt und für Visaanträge
Im Umgang mit Kunden ist es empfehlenswert, die US-LLC als offiziellen Vertragspartner auftreten zu lassen und alle Geschäfte sowie Kommunikation klar über die LLC abzuwickeln. Dies sorgt für Transparenz und erleichtert die Trennung zwischen privater und unternehmerischer Sphäre.
Für Anträge wie Visa oder Green Card kann die LLC unterstützend eingesetzt werden, indem sie als Nachweis für wirtschaftliche Tätigkeit oder Geschäftsinteressen in den USA dient. Dabei sollten alle Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sein, um den Behörden eine klare Übersicht zu ermöglichen. Für spezielle Anforderungen bei Visaanträgen kann es sinnvoll sein, ergänzende Dokumentation oder Unterstützung durch Fachleute einzuholen.
Zusammenfassung und Ausblick
Die aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht bestätigen erneut die bestehenden gesetzlichen Vorgaben und machen deutlich, dass Auswanderer weiterhin sorgfältig auf steuerliche Konsequenzen achten müssen. Besonders relevant bleibt die Behandlung von Einkünften aus US-LLCs ohne Betriebsstätte in Deutschland.
Wichtige Punkte im Überblick:
Personengruppen ohne Risiko:
Staatsangehörige aus Österreich oder der Schweiz, auch bei vorherigem Wohnsitz in Deutschland
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder beratende Ingenieure
Risikogruppen:
Ehemalige deutsche Staatsbürger mit wirtschaftlichen Interessen in Deutschland
Personen mit Wohnsitz in Niedrigsteuerländern, sofern sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen
Kriterium
Gewinn > 16.500 €
Doppelte Besteuerung
Wohnsitz im Ausland
Bedeutung
Steuerpflicht greift bei Überschreitung dieser Grenze
DBA kann Steuerpflicht verhindern; Fallback-Klauseln sind zu beachten
Registrierung und Besteuerung der LLC im jeweiligen Land, z.B. Dubai
Eine Alternative zur eigenen LLC-Gründung können auch Modelle mit Partnern ohne deutsche Staatsbürgerschaft sein. Zudem ist bei niedrigen Gewinnen oder fehlender Betriebsstätte die Steuerpflicht ebenfalls eingeschränkt.
Vorteile der US-LLC:
Einfache und schnelle Gründung
Geringe formale Anforderungen, keine Buchführungspflicht
Diskretion und Flexibilität bei der Nutzung
Die Entscheidung zur Nutzung einer LLC bleibt somit weiterhin individuell und nimmt Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Tätigkeit und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Situation ist unerlässlich, um die optimale Lösung zu wählen und unerwartete steuerliche Belastungen zu vermeiden.