Auswandern verboten? Was im Spannungsfall wirklich gilt (Die Rechtslage)

Wenige Themen sind in Deutschland aktuell so umstritten und emotional aufgeladen wie die Frage: Was passiert eigentlich, wenn es wirklich ernst wird und der Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wird? Gerade für Auswanderungswillige, Menschen mit Auslandsträumen oder jene, die sich Gedanken über ihre persönliche Sicherheit und Freiheit machen, ist das eine drängende Frage. Im Folgenden gehe ich darauf ein, worauf du dich als deutscher Mann (und auch teilweise als Frau) im Ernstfall einstellen musst, wie sich das Zusammenspiel zwischen Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung, Passgesetz und möglicher Ausreisesperre zeigt – und was viele YouTube-Videos zu diesem Thema völlig falsch darstellen.

Verlass dich nicht auf YouTube-Mythen – Es geht um deine Freiheit und Sicherheit

Im Netz kursieren viele Videos sogenannter Auswanderungs-"Helfer" zu diesem Thema, oft ohne jede seriöse Quellenangabe. Mein dringender Appell: Glaube nicht alles, was du ohne belastbare Belege auf YouTube siehst! Gerade bei existenziellen Themen wie Wehrpflicht, Ausreiseverboten oder gar deiner Bewegungsfreiheit im Kriegsfall solltest du dich an seriöse Quellen halten und, wenn du wirklich planst, auszuwandern oder dich abzusichern, professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Falsche Informationen können schnell zu folgenreichen Fehlentscheidungen führen.

Wie ist die (aktuelle) Rechtslage zur Wehrpflicht und wer ist betroffen?

Seit einigen Jahren ist die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt – das heißt, aktuell muss niemand gegen seinen Willen zum Bund. Doch was viele nicht wissen: Bei Ausrufung eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls – also im Angesicht eines potentiellen Krieges – kann die allgemeine Wehrpflicht per Gesetz ganz schnell wieder aktiviert werden. Dann gilt für alle männlichen Staatsbürger zwischen 18 und 60 Jahren die Pflicht, entweder Dienst an der Waffe oder zumindest einen Ersatzdienst zu leisten. Relevant ist dabei das sogenannte Wehrpflichtgesetz. Momentan plant die Bundesregierung nicht, die Wehrpflicht generell wieder einzuführen, doch bestimmte Jahrgänge (ab 2008) werden seit einiger Zeit aktiv von der Bundeswehr angeschrieben und gebeten, Fragebögen auszufüllen. Das Ziel: Im Falle der Fälle schnell handlungsfähig zu sein.

Was bedeutet das konkret? Solange kein Spannungsfall ausgerufen ist, darfst du als junger Mann Deutschland uneingeschränkt verlassen, auswandern oder im Ausland leben – sogar ohne Zustimmung der Bundeswehr. Das war nicht immer so: Zu Zeiten der aktiven Wehrpflicht konntest du das Land nur mit Sondergenehmigung verlassen, wenn du wehrpflichtig warst. Erst im Krisenfall ändert sich diese Freizügigkeit schlagartig.

Der Spannungsfall – und das Reiseverbot tritt in Kraft

Eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages kann den sogenannten Spannungsfall ausrufen. Dann greifen zahlreiche Ausnahmeregeln für Grundrechte – z.B. kann die Regierung Medien abschalten, Versammlungen verbieten und die Bewegungsfreiheit massiv beschneiden. Damit wird auch sofort die Wehrpflicht reaktiviert. Männer bis 60 Jahre dürfen Deutschland dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der Bundeswehr verlassen. Auch deutsche Männer, die sich bereits im Ausland aufhalten, können verpflichtet werden, zurückzukehren – rein rechtlich gilt die Wehrpflicht weiterhin, sofern du nach deinem 17. Lebensjahr ausgewandert bist. Wie so etwas praktisch umgesetzt werden würde, ist unklar, aber du befindest dich ohne Erlaubnis potentiell illegal im Ausland.

Das Grundgesetz garantiert grundsätzlich, dass niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden kann – das gilt laut aktueller Auslegung tatsächlich nicht nur für Deutsche, sondern auch für Ausländer in Deutschland. Das Wehrpflichtgesetz, Passgesetz und die Kriegsdienstverweigerung sprechen aber explizit nur von „Deutschen“. Deshalb: Ein Ukrainer, der in Deutschland lebt, könnte sich formal auf das Grundgesetz berufen, wird im Ernstfall (siehe Urteil Bundesgerichtshof 2024) jedoch kaum Schutz genießen.

Kriegsdienstverweigerung: Eine Illusion im Ernstfall?

Theoretisch kannst du als Deutscher mit Glaubens- oder Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern – das war früher mit hohen Hürden versehen, später wurde es pragmatischer gehandhabt. Doch wenn es wirklich zum Äußersten, also zum Verteidigungsfall, kommt, ist sehr zweifelhaft, ob die Kriegsdienstverweigerung weiterhin Bestand hätte. Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass im Angriffsfalle sogar ausländische Soldaten nicht durch das Grundgesetz geschützt sind und abgeschoben werden können – das spricht Bände.

Die Folgen sind klar: Auch als Kriegsdienstverweigerer wirst du verpflichtet, einen Ersatzdienst zu leisten – z.B. im zivilen Bereich oder international für das Technische Hilfswerk oder das Rote Kreuz. Dass du auf keinen Fall an der Waffe eingesetzt wirst, ist nicht garantiert. Zudem kann dich der Staat auch für schwere logistische oder unterstützende Aufgaben im Inland oder NATO-Raum verpflichten, z.B. im Sanitätsdienst, bei der Versorgung von Verwundeten oder in der Verwaltung. Gerade bei weitreichenden NATO-Operationen würde Deutschlands Wichtigkeit als Logistikzentrum eine gesonderte Rolle spielen – mit massiven Folgen für Personalbedarf in allen Bereichen.

Das Passgesetz – Wie Reise- und Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden kann

Deutschland verfügt über eins der schärfsten Passgesetze weltweit. Sollte ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen werden, müssen Behörden deutschen Männern im wehrpflichtigen Alter, die sich der Einberufung entziehen wollen, die Ausreise verweigern. Das bedeutet: An der Grenze kann dich die Bundespolizei aufhalten, deinen Pass oder Personalausweis einziehen, dich zurückschicken oder sogar die Neuausstellung deiner Ausweisdokumente im Ausland verweigern. Schon jetzt ist das so geregelt – eine Gesetzesänderung wäre dafür gar nicht notwendig.

Wenn du schon im Ausland bist? Selbst dann kann es sein, dass die Botschaft deinen deutschen Pass nicht mehr verlängert oder dir die Ausstellung eines neuen Personalausweises verweigert. Auch die massenhafte Entwertung vorhandener Pässe von im Ausland lebenden Wehrpflichtigen ist laut Gesetz möglich. Das bedeutet ganz praktisch: Selbst wenn du z.B. in Dubai oder einem anderen Land lebst, deine Aufenthaltsrechte und Konten dort aber an den deutschen Pass oder eine deutsche ID geknüpft sind, wirst du handlungsunfähig, wenn diese entwertet werden. Mit der Einführung digitaler IDs könnte dies noch einfacher und umfassender durchgesetzt werden – inklusive möglicher Sperrung deiner Konten und Aufenthaltsdokumente im Ausland.

Das alles klingt nach Bürokratie, betrifft aber im Ernstfall direkt deine Freiheit und Existenz.

Zweitpass, Plan B & persönliche Vorbereitung: Was kannst du tun?

Viele beschäftigen sich daher mit der Beschaffung eines zweiten Passes. Das muss kein „Premium“-Pass sein – entscheidend ist die Handlungsfähigkeit: Mit einem gültigen anderen Reisepass kannst du Konten, Aufenthaltsrechte oder IDs aufrechterhalten und bist nicht von deutschen Regularien abhängig. Der deutsche Staat kann es dir nämlich nicht verbieten, eine andere Staatsbürgerschaft zu besitzen oder zu beantragen. Nur: Das alles sollte rechtzeitig geschehen – im akuten Spannungsfall ist es dafür zu spät.

Wenn du also wirklich Wert auf Reisesicherheit, persönliche Autonomie und Handlungsspielraum legst, solltest du dich frühzeitig mit Themen wie Zweitpass, alternativen Ausweisdokumenten und Wohnsitz außerhalb der EU beschäftigen. Lass dich kompetent beraten, informiere dich über die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten und vertraue bei so entscheidenden Fragen nicht auf Halbwissen aus Social Media.

Fazit: Nimm es selbst in die Hand – rechtzeitig!

Egal ob du Unternehmer, Investor, Selbstständiger oder einfach ein freiheitsliebender Mensch bist: Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland beim Eintritt des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sind klar – und sie bedeuten im Zweifel erhebliche Einschränkungen für deine Freiheit. Was du daraus machst, liegt an dir: Lieber vorbereitet sein, rechtzeitig klug handeln und unabhängiger werden, statt im Ernstfall hilflos dazustehen. Wer früh für Alternativen sorgt, Zweitpässe und Aufenthaltsrechte vorbereitet und seine Bankkonten entsprechend ausrichtet, hat einen echten Plan B – und ist deutlich entspannter, egal wie sich die Weltlage entwickelt. Sorge für dich und deine Liebsten vor – informiere dich, handle und hole dir ggf. Unterstützung von Profis, die dir den Weg in die persönliche und finanzielle Freiheit ebnen.

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