Auslandskonto & Steuern: So vermeidest du Ärger!

Viele Menschen in Deutschland und Österreich denken darüber nach, ein Konto außerhalb der EU zu eröffnen, oft aus Sorge um wirtschaftliche und politische Unsicherheiten. Die steigende Staatsverschuldung, neue EU-Regelungen und der Wunsch nach finanzieller Absicherung führen dazu, dass Auslandsbanken für manche interessanter werden.

Bei der Nutzung solcher Konten entstehen jedoch wichtige Fragen: Wer erhält Informationen über das Konto? Gibt es meldepflichtige Aktionen? Besonders entscheidend bleibt, wo und wie das Einkommen, das auf diesen Konten entsteht, steuerlich behandelt werden muss.

Key Takeaways

  • Auslandskonten erfordern genaue steuerliche Deklaration im Wohnsitzland.

  • Doppelbesteuerungsabkommen und OECD-Regelungen beeinflussen die Steuerpflicht.

  • Transparenz und Meldepflichten hängen vom jeweiligen Land und Kontotyp ab.

Steuerliche Behandlung von Konten im Ausland

Steuerliche Verpflichtungen mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich hat, unterliegt dort der sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht. Das heißt, sämtliche Einkünfte – unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erzielt werden – müssen in der jährlichen Steuererklärung im jeweiligen Land angegeben werden.

Dies betrifft unter anderem:

  • Zins- und Dividendenerträge

  • Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien

  • Provisionen oder sonstige Einnahmen

Ein Beispiel: Werden Mieteinnahmen aus einer Immobilie im Ausland, zum Beispiel in Montenegro, erzielt und auf ein ausländisches Konto überwiesen, sind diese Einnahmen in der deutschen oder österreichischen Steuererklärung zu erfassen.

Weltweite Einkünfte und Meldepflichten gegenüber dem Finanzamt

Nach dem Prinzip der weltweiten Einkommenserfassung (Welteinkommensprinzip) müssen alle Einkünfte, unabhängig vom Land des Kontos, im Wohnsitzstaat gemeldet werden. Einkünfte, wie zum Beispiel Zinsen oder Gewinne auf einem Konto in der Schweiz, sind also steuerpflichtig in Deutschland oder Österreich, wenn dort der Wohnsitz liegt.

Eine Übersicht:

Einkunftsart

Zinsen

Mieteinnahmen

Aktiengewinne, Dividenden

Meldepflicht im Wohnsitzstaat

Ja

Ja

Ja

Mögliche Quellensteuer im Ausland

Je nach Doppelbesteuerungsabkommen

Möglich, abhängig vom Fremdland

Möglich, abhängig vom Land

Hinweise

In der Regel Versteuerung im Wohnsitzstaat

Progressionseffekt in Deutschland möglich

Quellensteuern anrechenbar

Wichtige Hinweise:

  • Einkommen aus dem Ausland kann im Ausland zusätzlich besteuert werden, je nach Doppelbesteuerungsabkommen.

  • Oft gibt es im Ausland Quellensteuern, die aber häufig in der heimischen Steuererklärung mit angerechnet oder abgezogen werden können.

  • Beim Eröffnen eines Kontos im Ausland sollte immer die Wohnsitzadresse wahrheitsgemäß angegeben werden, damit eine korrekte steuerliche Behandlung erfolgt.

Das Thema Meldepflichten umfasst auch, dass seit dem automatischen Informationsaustausch (wie dem OECD Common Reporting Standard) Konteninformationen in den meisten Fällen ans Wohnsitzland gemeldet werden. Nur wenige Staaten sind hiervon ausgenommen.

Tipp: Wer Einkünfte aus ausländischen Konten erzielt, sollte diese ausnahmslos in der Steuererklärung angeben, um Ärger mit den heimischen Finanzbehörden zu vermeiden.

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und steuerliche Handhabung

Steuerliche Behandlung von Zinserträgen und Vermögenseinkünften

Zinserträge aus ausländischen Konten fallen grundsätzlich unter die Steuerpflicht im Wohnsitzland. Wer beispielsweise in Deutschland lebt und in Norwegen ein Festgeldkonto mit Zinsen in norwegischen Kronen unterhält, versteuert diese Einkünfte in Deutschland. Die norwegische Bank darf in diesem Fall keine Steuern einbehalten, sofern der Wohnsitz korrekt angegeben wurde und die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens greifen. In der Regel werden ausländische Zinserträge ähnlich wie inländische behandelt und müssen vollständig in der Steuererklärung angegeben werden.

Eine Übersicht zur Besteuerung von Zinsen:

Wohnsitzland

Deutschland

Österreich

Herkunftsland Konto

Norwegen

Schweiz

Steuerpflicht

Besteuerung in Deutschland

Besteuerung in Österreich

Steuerliche Behandlung von Ausländischen Mieteinnahmen

Für Mieteinnahmen aus Immobilien im Ausland sieht das Doppelbesteuerungsabkommen üblicherweise eine Besteuerung im Land der Immobilie vor. Wer etwa ein Haus in Montenegro besitzt und dort Mieteinnahmen auf ein lokales Konto erhält, ist verpflichtet, diese Einkünfte zunächst in Montenegro zu versteuern. Gleichzeitig müssen diese Einnahmen auch in der Steuererklärung des Wohnsitzlandes – etwa Deutschland oder Österreich – angegeben werden.

Wichtige Hinweise bei ausländischen Mieteinnahmen:

  • In vielen Ländern ist eine Steuererklärung für die vor Ort erzielten Mieteinnahmen erforderlich.

  • Die erzielten Einkünfte wirken sich auf die heimische Steuerprogression aus (siehe nächster Abschnitt).

Einfluss der ausländischen Einkünfte auf die heimische Steuerprogression

Auch wenn Einkünfte wie Mieteinnahmen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland besteuert werden, beeinflussen sie die Steuerberechnung im Wohnsitzland durch den sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass diese Einkünfte bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige Einkommen im Inland berücksichtigt werden, auch wenn darauf keine Inlandsteuer mehr zu zahlen ist.

Das bedeutet konkret:

  • Das Auslandseinkommen erhöht den Steuersatz für das übrige deutsche oder österreichische Einkommen.

  • Alle Auslandserträge, die unter den Progressionsvorbehalt fallen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Durch Tabellen, klare Deklarationspflichten und den Progressionsvorbehalt ergibt sich eine nachvollziehbare und strukturierte steuerliche Behandlung ausländischer Konten und Einkünfte.

Kontodaten-Übermittlung nach internationalem OECD-Standard

Pflichten zur Meldung und Weitergabe von Bankdaten

Banken in Ländern, die dem internationalen Meldeverfahren folgen, übermitteln die relevanten Kontoinformationen an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes des Kontoinhabers. Entscheidend für den Informationsaustausch ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern allein der Wohnsitz.

Folgende Daten werden regelmäßig weitergegeben:

Klasse der Daten

Kontoinformationen

Finanzdaten

Typische Inhalte

Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer

Kontostände, Zinsen, Erträge, Gutschriften

Finanzzentren weltweit, einschließlich bedeutender Länder wie die Schweiz, Singapur oder Dubai, beteiligen sich an diesem standardisierten Verfahren. So gelangen Kontoinformationen automatisch an das zuständige Finanzamt im Aufenthaltsland.

Besondere Regelungen und Ausnahmen bei Ländern ohne Meldeverfahren

Einige Länder sind nicht Teil des internationalen Informationsaustauschs. Beispielhaft zu nennen sind die USA, Serbien, die Philippinen sowie vereinzelte Schwellenländer.

Wichtige Merkmale solcher Staaten:

  • Keine automatische Meldung: Es erfolgt keine automatische Weitergabe von Kontodaten an deutsche oder österreichische Behörden.

  • Keine Meldepflicht: Kontoinhaber müssen Überweisungen auf eigene Konten in diesen Ländern in der Regel nicht anzeigen, sofern es sich nicht um meldepflichtige Auslandsinvestitionen handelt.

  • Die Schwelle für meldepflichtige Transaktionen liegt nicht bei Transfers auf eigene Auslandskonten.

Trotz dieser Ausnahmen bleibt die Verpflichtung für Steuerpflichtige, sämtliche Einnahmen – auch solche aus nicht-meldepflichtigen Ländern – korrekt in der heimischen Steuererklärung anzugeben.

Beweggründe für Banken und Konten außerhalb der EU

Absicherung gegen Währungsverluste und Vermögenserhalt

Viele Bürger aus Deutschland und Österreich interessiert es, wie sie ihr Vermögen durch Diversifikation schützen können. Ein Konto in einem Land außerhalb des Euroraums kann als „finanzielle Notreserve“ und als Alternative für mögliche wirtschaftliche Krisen dienen. Währungsschwankungen spielen dabei eine wichtige Rolle, wie der Vergleich zwischen Euro und Schweizer Franken deutlich macht:

Jahr

Vor 15 Jahren

Betrag in Euro

100.000

Wert in CHF (Schätzwert):

etwa 150.000

Das Beispiel verdeutlicht, dass sich Vermögen durch Wechselkursveränderungen außerhalb der Eurozone erhalten oder sogar steigern kann.

Zweifel an EU-Gesetzen und Schutz persönlicher Daten

Mehrere rechtliche Entwicklungen in der EU sorgen für Skepsis. Dazu zählt unter anderem die Einführung des europäischen Kontoregisters ab 2029, das volle Transparenz für Ermittlungsbehörden schafft. Zusätzlich sorgen Gesetze wie das SAG-Gesetz, bei dem Bankkunden bei einer Insolvenz über 100.000 Euro selbst haften, für Unsicherheit.

Wichtige Aspekte im Überblick:

  • Einblick in alle EU-Konten durch Behörden

  • Rückwirkende Datenerfassung bis 5 Jahre

  • Mögliche Haftung im Krisenfall durch „Bail-In“-Regelungen

Diese Faktoren veranlassen viele dazu, über Alternativen außerhalb der EU nachzudenken, um mehr Kontrolle über die eigenen Finanzen zu sichern und den Datenschutz zu stärken.

Steuerpflicht in Verschiedenen Ländern: Praktische Fallbeispiele

Beispiel Schweiz

In der Schweiz können Auslandsdevisen eine bedeutende Wertsteigerung erfahren. Wer vor 15 Jahren 100.000 Euro in Schweizer Franken angelegt hätte, verfügte heute über etwa 150.000 Euro, da die Währung deutlich an Wert zugelegt hat.

Steuerliche Aspekte:
Einkünfte, die auf einem Schweizer Konto erzielt werden – wie beispielsweise Zinsen – müssen im Wohnsitzstaat deklariert werden. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit fließen diese Informationen aufgrund des OECD Common Reporting Standard automatisch an die Steuerbehörden des Wohnsitzlandes. In der Regel findet keine zusätzliche Besteuerung in der Schweiz statt, solange der Kontoinhaber dort nicht steuerpflichtig ist.

Einkommensart

Zinsen

Überweisungen

Meldepflicht im Wohnsitzland

Ja

Ja

Steuerpflicht in der Schweiz

Nein*

Nein

*Abweichungen können auftreten, falls der Kontoinhaber in der Schweiz steuerlich ansässig ist.

Fall Montenegro

Wer beispielsweise eine Immobilie in Montenegro vermietet und die Mieteinnahmen auf ein lokales Konto empfängt, unterliegt zunächst der dortigen Steuerpflicht. Montenegro wendet ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland an, wobei noch Regeln aus jugoslawischen Zeiten gelten.

Wichtige Schritte:

  • Mieteinnahmen müssen in Montenegro versteuert und dort in einer Steuererklärung angegeben werden.

  • Im Wohnsitzstaat, wie etwa Deutschland oder Österreich, werden diese Einnahmen ebenfalls gemeldet. Die Besteuerung erfolgt aber nur in Montenegro; im Wohnsitzland wirken die Einkünfte sich lediglich auf den Steuersatz (Progressionsvorbehalt) aus.

Ablauf im Überblick:

  1. Versteuerung der Miete in Montenegro

  2. Meldung der Einnahmen im Wohnsitzland

  3. Keine Doppelbesteuerung, aber Einfluss auf die Steuerprogression

Beispiel Norwegen

Wer ein Konto in Norwegen besitzt und beispielsweise Festgeld in norwegischer Krone anlegt, erhält Zinsen, die aus steuerlicher Sicht wie folgt zu behandeln sind:

  • Grundsätzlich werden Zinsen auf solche Anlagen im Wohnsitzstaat versteuert, sofern gegenüber der norwegischen Bank der richtige Wohnsitz angegeben wurde.

  • Die norwegische Bank führt dann keine Steuern auf die Zinserträge ab, da das Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht, dass diese Einkünfte nur im Wohnsitzland steuerpflichtig sind.

Checkliste Norwegen:

  • Richtigen Wohnsitz angeben bei der Kontoeröffnung

  • Zinseinnahmen in der Steuererklärung des Wohnsitzlandes angeben

  • In Norwegen wird keine Steuer auf diese Zinserträge erhoben, solange kein norwegischer Wohnsitz besteht

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Steuerpflicht sowohl vom Standort des Kontos als auch von internationalen Abkommen abhängt. Die richtige Deklaration im Wohnsitzland bleibt stets entscheidend.

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