Mit Hund oder Katze nach Südkorea auswandern

Einreisebestimmungen & Tipps für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Haustiere ins Ausland mitnehmen > Asien > Südkorea

Wer mit Hund oder Katze aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Südkorea auswandern möchte, muss klare Regeln und wichtige Anforderungen beachten. Haustiere brauchen unter anderem einen Mikrochip, einen gültigen Heimtierausweis sowie aktuelle Impfungen, vor allem gegen Tollwut. Die richtige Planung und Vorbereitung sind entscheidend, damit die Reise stressfrei verläuft und die Einreise gelingt.

Viele unterschätzen, wie detailliert die Vorschriften für Haustiere beim Umzug ins Ausland sind. Wer die Vorgaben vorab kennt, vermeidet Probleme an der Grenze und sorgt für die Sicherheit des Tiers.

Grundlagen der Auswanderung mit Haustieren nach Südkorea

Die Mitnahme von Heimtieren wie Hunden und Katzen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Südkorea erfordert eine gründliche Planung. Es gelten strenge Einreisebestimmungen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können.

Überblick über den Auswanderungsprozess

Für die Einreise nach Südkorea muss jedes Haustier eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage alt, aber nicht älter als 12 Monate sein. Auch ein Mikrochip nach ISO-Norm 11784/11785 ist Pflicht, damit das Tier eindeutig identifizierbar bleibt.

Ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Dieses muss von einem amtlich zugelassenen Tierarzt ausgestellt werden und kurz vor dem Abflug erstellt sein (meist innerhalb von 7 Tagen). Wichtig ist, dass das Haustier von einer verantwortlichen Person begleitet wird.

Direkt nach der Ankunft in Korea muss das Tier durch den koreanischen Quarantänedienst überprüft werden. In einigen Fällen ist eine Quarantänezeit nötig, besonders wenn Unterlagen fehlen oder die Impfungen nicht korrekt sind.

Besonderheiten für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die Anforderungen ähnlich, da alle Länder als tollwutfrei oder -kontrolliert gelten. Tiere benötigen den EU-Heimtierausweis, in dem alle Impfungen und Chip-Nummer dokumentiert werden.

In allen drei Ländern sollte auf den exakten Impfzeitpunkt und die Richtigkeit der Bescheinigungen geachtet werden. Bei fehlenden oder abgelaufenen Papieren kann es sowohl beim Ausreisen als auch beim Einreisen in Korea zu Problemen oder sogar zu Ablehnungen kommen.

Österreich und die Schweiz akzeptieren ebenfalls den voll ausgefüllten Heimtierausweis mit Mikrochip. Es ist ratsam, sich frühzeitig um alle Unterlagen zu kümmern und die Transportbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft genau zu prüfen. In jedem Fall sollten Heimtiere reisefit und stressfrei transportiert werden.

Rechtliche Einreisebestimmungen für Haustiere

Haustiere wie Hunde, Katzen und Frettchen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Südkorea einzureisen. Wichtig sind Vorschriften zu Impfungen, Dokumenten und dem Ablauf des Grenzübertritts.

Einfuhrbestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen für die Einreise nach Südkorea einen aktuellen Heimtierausweis.

Ein Mikrochip ist Pflicht. Der Chip muss dem ISO 11784/11785 Standard entsprechen. Ohne gültige Kennzeichnung kann das Tier nicht einreisen.

Eine gültige Tollwutimpfung ist notwendig. Diese muss mindestens 30 Tage alt, aber höchstens 12 Monate alt sein, wenn das Tier ankommt. Der Impfstatus wird kontrolliert und sollte im Heimtierausweis stehen.

Wichtige Dokumente im Überblick:

Dokument

Heimtierausweis

Mikrochip

Tollwutimpfung

Gesundheitszeugnis

Pflicht

Ja

Ja

Ja

Ja

Hinweise

Muss aktuelle Daten enthalten

Vor Impfung einsetzen

Datum und Gültigkeit beachten

Kurz vor Abreise von Tierarzt ausstellen

Medizinische Nachweise oder Quarantäne können verlangt werden, falls Unterlagen fehlen oder Zweifel bestehen.

Regeln für Jungtiere und Altersbeschränkungen

Für junge Hunde und Katzen gelten besondere Einfuhrregeln. Tiere unter 3 Monaten dürfen meist nicht einreisen, da sie keine vollständige Tollwutimpfung haben dürfen.

Welpen und junge Katzen dürfen nur mitreisen, wenn sie mindestens 3 Monate alt sind und alle Impfungen nachweisen können. Das Alter des Tieres wird am Tag der Einreise geprüft.

Jungtiere müssen zusätzlich oft ein Gesundheitszeugnis vorlegen, dass sie frei von Krankheiten sind. Ohne Nachweise ist die Einfuhr nicht erlaubt und das Tier kann zurückgewiesen werden.

Südkorea achtet auf diesen Punkt sehr streng. Es wird empfohlen, die Impfzeitpunkte genau zu dokumentieren und rechtzeitig zu planen.

Einreiseorte und Grenzübertritt

Die Einreise mit Haustieren nach Südkorea ist nur über bestimmte Einreiseorte wie internationale Flughäfen oder ausgewählte Häfen möglich. Direkt nach der Landung muss das Tier beim Zoll angemeldet werden.

An den Einreisestellen gibt es Tierärzte, die alle Dokumente kontrollieren. Sie prüfen den Mikrochip, Impfungen und das Gesundheitszeugnis. Ein Grenzübertritt ohne vollständige Unterlagen ist nicht erlaubt.

Typische Einreiseorte sind:

  • Incheon International Airport (ICN)

  • Gimpo International Airport (GMP)

  • Häfen in Busan und Incheon

Werden bei der Kontrolle Unstimmigkeiten festgestellt, kann eine Quarantäne für das Tier angeordnet werden. Vor der Abreise sollten Reisende sich direkt bei Airline und Einreisebehörde über aktuelle Regeln informieren.

Impfschutz und tiermedizinische Voraussetzungen

Für die Ausreise mit Hunden oder Katzen nach Südkorea müssen Haustiere bestimmte medizinische Bedingungen erfüllen. Besonders wichtig sind der Schutz gegen Tollwut sowie die korrekte Dokumentation aller Impfungen und Tests.

Notwendige Tollwutimpfung und Tollwutantikörpertest

Jedes Tier, das nach Südkorea einreisen soll, benötigt eine gültige Tollwutimpfung. Die Impfung muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor der Ausreise erfolgt sein. Das genaue Zeitfenster kann je nach Impfstoff leicht variieren. Es empfiehlt sich, den Impfpass mit allen Einträgen dabei zu haben.

Zusätzlich fordert Südkorea einen Tollwutantikörpertest. Dieser Bluttest muss frühestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung, aber mindestens 3 Monate vor der Einreise, durchgeführt werden. Das Labor, das den Test auswertet, muss von den zuständigen Behörden anerkannt sein. Der Nachweis über den Antikörpertiter muss im Original mitgeführt werden.

Bluttest und Dokumentenkontrolle

Neben der Tollwutantikörperbestimmung kann ein zusätzliches Blutbild zur allgemeinen Gesundheit verlangt werden. Übliche Werte, die geprüft werden, sind zum Beispiel Leber- und Nierenfunktion. Der Tierarzt sollte die aktuellen Laborwerte bestätigen.

Korrekte Dokumentation ist zwingend erforderlich. Dazu zählen:

  • EU-Heimtierausweis (bei Tieren aus Deutschland, Österreich, Schweiz)

  • Nachweis der Tollwutimpfung

  • Ergebnis des Antikörpertests

  • Gesundheitspass oder ein tierärztliches Gesundheitszeugnis

Die Dokumente werden bei der Ausreise und Einreise kontrolliert. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zur Quarantäne des Tieres führen.

Veterinärrecht und Tiergesundheit

Südkorea hat strenge veterinärrechtliche Vorschriften zum Schutz vor Tierseuchen. Alle Tiere werden bei der Grenzkontrolle von Amtstierärzten untersucht. Es wird geprüft, ob das Tier Anzeichen einer Krankheit zeigt und ob die Impfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Tiere dürfen keinerlei Anzeichen von ansteckenden Krankheiten wie Tierseuchen aufweisen. Sonst können weitere Tests oder sogar die Rückweisung des Tieres angeordnet werden. Die Vorschriften werden regelmäßig angepasst, daher sollten die aktuellen Bestimmungen vor der Ausreise immer geprüft werden.

Identifikation und Dokumentation

Bei der Ausreise mit Haustieren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Richtung Südkorea spielen besondere Identifikations- und Dokumentationspflichten eine Rolle. Dabei wird besonderer Wert auf eindeutige Erkennungssysteme und begleitende Nachweise gelegt.

Mikrochip und Tätowierung

Jeder Hund oder jede Katze muss durch einen Microchip eindeutig gekennzeichnet sein. Das Implantat muss der Norm ISO 11784 oder 11785 entsprechen und bei den meisten Tierärzten und Grenzstellen lesbar sein.

Eine Tätowierung wird in den meisten Fällen nur noch akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gemacht wurde und klar zu erkennen ist. Für Reisen nach Südkorea ist meist der Mikrochip zwingend. Eine doppelte Kennzeichnung (Tätowierung und Chip) ist zwar erlaubt, aber der Chip ist das international anerkannte Hauptmerkmal.

Vor der Abreise sollte geprüft werden, ob die Chipnummer korrekt registriert und auslesbar ist. Die Identifikationsnummer muss mit allen anderen Dokumenten übereinstimmen.

EU-Heimtierausweis und andere Dokumente

Der EU-Heimtierausweis dokumentiert die Identität des Tieres, Impfungen (vor allem gegen Tollwut), Chipnummer und Besitzerdaten. Für Reisen nach Südkorea reicht dieser Ausweis allein jedoch nicht aus. Zusätzlich wird eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung benötigt, meistens auf Englisch.

Wichtige Dokumente auf einen Blick:

  • EU-Heimtierausweis

  • Amtliche Tiergesundheitsbescheinigung (vom Amtstierarzt bestätigt)

  • Impfbescheinigungen (insbesondere Tollwut)

  • Nachweis über den Mikrochip

Alle Angaben müssen vollständig und fehlerfrei sein. Bei Unstimmigkeiten kann es zu Problemen beim Zoll oder bei der Einreise nach Südkorea kommen.

Identitätsfeststellung und Datenbankeintrag

Die Identitätsfeststellung erfolgt bei der Ausreise und Einreise über das Ablesen des Mikrochips. Die Daten des Tieres sollten in einer anerkannten Haustierdatenbank wie TASSO registriert sein, damit sie jederzeit geprüft werden können.

Ein Datenbankeintrag hilft im Verlustfall. Behörden oder Tierärzte können so sofort sehen, zu wem das Tier gehört. Die Registrierung sollte Name, Chipnummer, Rasse, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Halters enthalten.

Einige Länder fordern vorab die Meldung des Transports und aller Daten im Rahmen der Zoll- oder Quarantänebestimmungen. Eintragungen müssen immer aktuell gehalten werden. Ein Abgleich mit allen Dokumenten ist vor dem Abflug zu empfehlen.

Besondere Anforderungen für Nicht-EU-Staaten und Drittländer

Für die Ausreise mit Haustieren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Südkorea gelten besondere Vorschriften, wenn das Tier aus einem Nicht-EU-Staat oder Drittland kommt. Die Regeln können sich je nach Herkunftsland, wie z.B. Türkei, Indien, USA oder Tunesien, deutlich unterscheiden und zusätzliche Dokumente erfordern.

Implikationen für dritte Länder, wie Türkei, Indien, USA und Tunesien

Wenn Haustiere aus einem Nicht-EU-Staat (Drittland) einreisen, müssen strenge Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehört oft ein Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung, die mit einem anerkannten Mikrochip verknüpft ist.

Eine tierärztliche Bescheinigung ist meist Pflicht. Diese muss Angaben zu Identifikation und Impfstatus enthalten. Zusätzlich verlangen viele Länder einen Tollwut-Antikörpertest. Das Ergebnis muss in einem EU-anerkannten Labor ausgewertet werden und rechtzeitig vorgelegt werden.

Wer mit Haustieren aus der Türkei, den USA, Indien oder Tunesien reist, muss den Heimtierausweis sowie einen amtlichen Gesundheitsnachweis mitführen. Die Einfuhr kann nur über bestimmte Kontrollpunkte erfolgen. Fehlerhafte Unterlagen führen oft zu Quarantäne oder sogar Rückweisung.

Vergleich mit Urlaubsländern und Ferienaufenthalten

Bei Reisen in typische Urlaubsländer innerhalb der EU gelten meist einfachere Regeln als bei der Einreise aus Drittländern. Für Ferienaufenthalte in EU-Staaten reicht in der Regel ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Mikrochip.

Die Rückkehr aus Ferienländern wie Spanien, Italien oder Frankreich ist oft unkomplizierter als aus Nicht-EU-Ländern. Bei Drittstaaten werden zusätzlich Laborberichte und amtliche Atteste verlangt.

Zoll, Steuern und Importregelungen

Beim Umzug nach Südkorea mit Haustieren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gibt es wichtige Vorschriften zu Zoll, Steuern und den zuständigen Behörden. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland und Tierart.

Importprozess und Mehrwertsteuerpflicht

Wer ein Haustier aus einem dieser Länder exportiert, muss den Importprozess in Südkorea beachten. Beim Grenzübertritt wird das Tier zuerst beim Zoll angemeldet. Hier kontrollieren die Behörden die Dokumente und gewährleisten, dass alle Gesundheitsbescheinigungen vorliegen.

In der Schweiz: Haustiere, die ins Ausland verkauft werden, sind in der Regel zollfrei, allerdings muss bei der Einfuhr in die Schweiz die Mehrwertsteuer von 8,1 % vom Warenwert bezahlt werden.

In Deutschland und Österreich ist die Mehrwertsteuer ebenfalls relevant, wenn Haustiere eingeführt oder wieder eingeführt werden. Für Südkorea gelten wiederum eigene Einfuhrsteuern und Gebühren, die sich nach Tierart und Wert richten. Die aktuellen Sätze und Belege sind an der jeweiligen Zollstelle zu klären.

Beim Import sollten Halter darauf achten, sämtliche Unterlagen wie Impfpass und Identifikationsnachweis (z. B. Mikrochip) vorweisen zu können. Sind diese nicht vollständig, kann das Tier zurückgewiesen oder in Quarantäne gesetzt werden.

Rolle des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist für die gesetzlichen Vorgaben rund um den Export von Haustieren aus Deutschland zuständig. Es informiert über aktuelle Bestimmungen zu Gesundheit, Transport und Begleitpapieren.

Das BMEL stellt Checklisten zum richtigen Ablauf bereit. Dazu zählen die vorgeschriebenen Impfungen, die Einhaltung von Wartezeiten nach bestimmten Impfungen und das Ausfüllen von Exportbescheinigungen.

Auch für die Rückkehr mit Haustieren gibt es klare Vorgaben. Das BMEL beantwortet Fragen zu Zulassung, Gesundheitspflichten und Einreisebedingungen. Für Österreich und die Schweiz bieten die jeweiligen Landwirtschaftsministerien bzw. Bundesämter ähnliche Informationen.

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