Haustiere nach Jordanien mitnehmen
Einreisebestimmungen und Tipps für Auswanderer aus Deutschland, Österreich & der Schweiz
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Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Jordanien auswandern möchte, muss wichtige Einreisebestimmungen für Haustiere beachten. Die Vorschriften in Jordanien unterscheiden sich von denen innerhalb der EU und verlangen spezielle Dokumente sowie Gesundheitsnachweise.
Die meisten Länder, darunter auch Jordanien, fordern einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut sowie einen amtlichen Gesundheitsnachweis für das Tier. Ohne die richtigen Papiere oder Impfungen kann die Einreise verweigert werden. Wer den Ablauf frühzeitig plant und sich über die aktuellen Anforderungen informiert, kann Stress an der Grenze oder im Zielland vermeiden.
Voraussetzungen für das Auswandern mit Haustieren nach Jordanien
Für die Auswanderung nach Jordanien mit Haustieren gibt es mehrere wichtige Bestimmungen. Es müssen sowohl tierbezogene Vorgaben aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, als auch die Einreisevorschriften Jordaniens beachtet werden.
Einwanderungs- und Aufenthaltsgenehmigung
Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung ist für Menschen, die nach Jordanien auswandern, Pflicht. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommt, benötigt in der Regel ein Visum und danach eine Aufenthaltserlaubnis für längere Zeit.
Haustiere selbst benötigen zwar keine eigene Aufenthaltsgenehmigung, doch ihre Einfuhr ist streng geregelt. Für die Tiere ist oft ein Gesundheitszeugnis vom Tierarzt erforderlich, das kurz vor der Ausreise ausgestellt wird. Neben dem EU-Heimtierausweis wird meist eine bestätigte Tollwutimpfung verlangt, die mindestens drei Wochen und höchstens zwölf Monate alt ist. Die Einfuhr von Heimtieren kann an bestimmten Grenzstationen geprüft werden.
Vorbereitung des Umzugs für Heimtiere
Es ist vorgeschrieben, Haustiere vor dem Umzug nach Jordanien mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) zu kennzeichnen. Hunde und Katzen brauchen neben der Kennzeichnung eine gültige Tollwutimpfung und ein amtliches Gesundheitszeugnis. Meist darf das Zeugnis bei der Einreise nicht älter als 7 bis 14 Tage sein.
Zusätzlich verlangen viele Fluggesellschaften spezifische Transportboxen, die den internationalen Standards entsprechen. Vor dem Umzug sollten Haustierbesitzer sich rechtzeitig über die aktuellen Quarantänebestimmungen informieren, da diese sich ändern können.
Einreisebestimmungen für Haustiere
Haustiere müssen bei der Einreise nach Jordanien bestimmte Anforderungen erfüllen. Es gelten klare Regeln für Impfungen, Dokumente und die Identifizierung der Tiere.
Gesundheitsanforderungen und Impfungen
Bei der Einreise nach Jordanien ist für Hunde und Katzen ein aktueller Nachweis der Tollwutimpfung vorgeschrieben. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Abreise und nicht älter als ein Jahr sein. Jungtiere dürfen erst nach abgeschlossenem Impfschutz reisen.
Zusätzlich verlangen die Behörden oft ein amtliches Gesundheitszeugnis. Dieses Formular bestätigt, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ein Tierarzt stellt das Zeugnis aus. Es sollte nicht älter als sieben Tage bei Einreise sein.
Eine Übersicht wichtiger Impfanforderungen:
Tierart
Hund
Katze
Tollwutimpfung
Ja
Ja
Gesundheitszeugnis
Ja
Ja
Andere Impfungen können empfohlen werden, sind aber keine Pflicht. Bei Unsicherheiten sollten Tierhalter rechtzeitig beim jordanischen Konsulat nach den aktuellen Vorgaben fragen.
Dokumentenkontrolle und Identitätsfeststellung
Das Tier benötigt einen gültigen Heimtierausweis oder vergleichbare Dokumente, die alle Impfnachweise enthalten. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist meist der EU-Heimtierausweis ausreichend, sofern alle Informationen auf Englisch vorliegen.
Zur Identitätsfeststellung muss das Tier einen Mikrochip tragen. Nur Chips nach ISO-Norm werden anerkannt. Falls das Tier noch eine Tätowierung zur Kennzeichnung hat, wird diese meist nicht akzeptiert. Der Mikrochip sollte vor der Tollwutimpfung gesetzt werden.
Am Flughafen oder an bestimmten Einreiseorten kontrollieren Zoll und Amtstierärzte die Dokumente und den Mikrochip. Es ist wichtig, alle Papiere im Original mitzuführen und schnell vorzeigen zu können. Nur so vermeiden Reisende Verzögerungen oder Quarantäne für das Tier.
Haustierarten und besondere Regelungen
Die Einreisebestimmungen für Haustiere nach Jordanien hängen von der Tierart ab. Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten andere Vorschriften als für andere Heimtiere und Vögel. Reisende müssen alle nötigen Dokumente und Gesundheitsnachweise vorlegen.
Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen
Für die Ausreise aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz sind ein EU-Heimtierausweis, ein Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung und ein Mikrochip nach ISO-Norm 11784 nötig.
Jordanien verlangt zusätzlich ein aktuelles Gesundheitszeugnis vom Tierarzt, das kurz vor der Reise ausgestellt werden muss. Ohne dieses Zeugnis darf das Tier nicht einreisen.
Wichtige Punkte:
Tiere müssen mindestens 12 Wochen alt sein, um geimpft zu werden.
Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise erfolgt sein.
Es kann eine Quarantäne am Flughafen angeordnet werden.
Freitierarten wie Frettchen unterliegen denselben Einreisevorschriften wie Hunde und Katzen. Besonders wichtig ist, dass die Tiere keine Krankheitssymptome zeigen und keine übertragbaren Krankheiten mitbringen.
Bedingungen für andere Heimtiere und Vögel
Andere Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster benötigen meist kein Gesundheitszeugnis, aber eine vorherige Rücksprache mit der jordanischen Botschaft ist ratsam. Für manche Tierarten gelten spezielle Schutzvorschriften.
Für die Einfuhr von Vögeln gelten besonders strenge Maßnahmen. Oft sind spezielle Importgenehmigungen und ein Nachweis über den Gesundheitszustand nötig. Bei exotischen Arten wie Papageien und Sittichen kann zusätzlich ein Herkunftsnachweis verlangt werden.
Hinweis:
Manche Vögel stehen unter Artenschutz und dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt werden. Wer Vögel oder andere Kleintiere mitnehmen will, sollte die aktuellen Vorschriften bei den Behörden prüfen.
Wiedereinreise in die Schweiz, Deutschland und Österreich
Die Rückkehr mit Haustieren nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz stellt besondere Anforderungen. Für die Wiedereinreise müssen die Regeln der Europäischen Union und der jeweiligen Länder beachtet werden.
Voraussetzungen für die Rückkehr in das Herkunftsland
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland, Österreich oder in die Schweiz benötigen Hunde, Katzen und Frettchen bestimmte Nachweise. Das Tier muss einen gültigen Mikrochip oder eine Tätowierung besitzen.
Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung ist Pflicht. Bei Rückkehr aus einem Drittstaat wie Jordanien muss die Impfung vor mindestens 21 Tagen erfolgt sein. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Halters, zum Beispiel auch mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Zusätzlich kann, besonders bei Rückreisen aus bestimmten Ländern wie Australien oder den USA, ein Tollwut-Antikörpertest verlangt werden. Die Einreise ist nur über bestimmte Grenzstellen erlaubt. Die Verantwortung liegt immer bei der begleitenden Person.
Leben mit Haustieren in Jordanien
Wer mit Haustieren nach Jordanien auswandert, sollte sich über den Alltag und die Bedingungen für Tiere im Land gut informieren. Die Integration von Haustieren ins tägliche Leben und die Wahl der richtigen Wohnmöglichkeiten spielen eine große Rolle.
Alltag und Integration von Haustieren
In jordanischen Städten gibt es Tierärzte, Tierhandlungen und vereinzelte Dienstleister für Haustiere. Hunde und Katzen sind vor allem in wohlhabenderen Vierteln sehr beliebt. Die Akzeptanz von Haustieren variiert jedoch—nicht alle Vermieter erlauben Tiere und es gibt kulturelle Unterschiede im Umgang mit ihnen.
Für deutsche, österreichische oder schweizer Fachkräfte ist es wichtig zu wissen, dass öffentliche Parks in Amman wenige ausgewiesene Hundebereiche haben. Spaziergänge mit Hunden finden meist in Wohngegenden oder außerhalb der Stadt statt. Bestimmte Viertel sind tierfreundlicher, oft dort, wo viele Expats leben.
Tierärztliche Versorgung ist in Städten wie Amman und Aqaba gut. Es gibt Möglichkeiten zur Impfung, Kastration und Vorsorge. Wer beruflich nach Jordanien kommt, etwa für eine neue Karriere, sollte vorab planen, wie das Haustier Tagesbetreuung und Pflege erhält, besonders bei langen Arbeitszeiten.
Wohnmöglichkeiten und Immobilienkauf
Beim Immobilienkauf oder der Wohnungssuche ist es ratsam, gezielt nach haustierfreundlichen Objekten zu suchen. Einige Immobilienagenturen in Amman und den größeren Städten haben Erfahrung mit ausländischen Fachkräften und kennen die Bedürfnisse von Haustierhaltern.
Häuser mit Garten bieten mehr Freiheit für Haustiere. In neuen Wohngebieten gibt es oft moderne Apartments mit Sicherheitsdienst, allerdings erlauben viele nur kleine Tiere oder verlangen spezielle Genehmigungen. Alle Bedingungen sollten im Miet- oder Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden.
In ländlichen Regionen bewegen sich Tiere oft freier, doch der Zugang zur tierärztlichen Versorgung kann eingeschränkt sein.