Haustiere nach Japan mitnehmen

So gelingt der Umzug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

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Haustiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Japan mitzunehmen ist möglich, aber mit klaren Regeln und einigen wichtigen Schritten verbunden. Viele Menschen möchten nicht ohne ihre geliebten Tiere ins Ausland ziehen, aber der Umzug nach Japan stellt besondere Anforderungen. Gerade für Hund und Katze gibt es spezielle Vorschriften, damit die Einreise reibungslos klappt.

Wer plant, gemeinsam mit Vierbeinern auszuwandern, muss sich rechtzeitig informieren. In Japan gelten strenge Bestimmungen, unter anderem ein verpflichtender Mikrochip sowie vorgeschriebene Impfungen. Nur wer diese Vorgaben genau beachtet, kann unnötigen Stress oder Probleme bei der Ankunft vermeiden.

Rechtliche Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren nach Japan

Haustierbesitzer, die mit Hunden, Katzen oder Frettchen nach Japan umziehen möchten, müssen zahlreiche rechtliche und veterinärrechtliche Vorgaben beachten. Diese betreffen die Registrierung, Gesundheit und Einreisevoraussetzungen der Tiere. Verstöße gegen die Vorschriften können zu langen Quarantänezeiten oder sogar zur Einreiseverweigerung führen.

Aktuelle Gesetzeslage für Hunde, Katzen und Frettchen

Die japanischen Einreisebestimmungen verlangen, dass alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip nach ISO 11784/11785 gekennzeichnet sind. Ohne Mikrochip ist eine Einreise unmöglich. Frettchen fallen ebenfalls unter spezielle Regelungen und müssen meldepflichtig sein.

Haustiere müssen spätestens 40 Tage vor der Einreise bei der zuständigen Tierquarantänestation in Japan angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und kann online vorbereitet werden.

Bei der Ankunft am Flughafen oder Hafen müssen die Tiere von einer Begleitperson beim Zoll angemeldet werden. Die Einreise ist nur über bestimmte Flughäfen oder Häfen möglich. Während der Zollveranlagung sind die Unterlagen zu Gesundheitsstatus und Impfschutz, vor allem gegen Tollwut, vorzulegen.

Wichtige Veterinärgesetze und der Seuchenstatus

Japan legt großen Wert auf die Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen. Für Hunde und Katzen gilt eine Pflicht zur Tollwutimpfung. Diese Impfung muss mindestens zweimal durchgeführt werden, wobei die letzte mindestens 30 Tage und höchstens ein Jahr vor der Abreise erfolgt sein muss.

Der Bund verlangt zudem eine tierärztliche Bescheinigung, die den Seuchenstatus des Tieres bestätigt. Die Bescheinigung darf nicht älter als einige Tage vor der Einreise sein. Tiere mit Krankheitssymptomen oder unvollständigem Impfschutz werden in Quarantäne genommen oder zurückgewiesen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Deutschland) stellt offizielle Gesundheitszertifikate aus. Vergleichbare Regelungen existieren in Österreich und der Schweiz. Eine genaue Kontrolle der Unterlagen ist unerlässlich, um ein Einfuhrverbot zu vermeiden.

Bedeutung von Nicht-EU-Staaten und Drittstaaten

Japan zählt für Deutschland, Österreich und die Schweiz als Drittland (Nicht-EU-Staat). Das bedeutet, dass strengere Veterinärvorschriften gelten als beim Reiseverkehr innerhalb der EU. Tiere benötigen vollständige Dokumente zum Gesundheitsstatus, Mikrochip und Impfnachweise.

Die Einfuhr von Heimtieren darf nur über besetzte Grenzstellen mit Zollveranlagung erfolgen. Eine Anmeldung vorab ist verpflichtend, und die Tiere dürfen nicht einfach an jeder Grenze einreisen. Fehlende Dokumente können zur Einfuhrverweigerung führen.

Diese Regelungen gelten für alle Heimtiere, unabhängig von der bisherigen Herkunft innerhalb Europas. Besondere Vorsicht gilt bei Tieren aus Ländern mit niedrigem Seuchenstatus.

Vorbereitungen für die Auswanderung mit Haustieren

Für die Einreise nach Japan mit Haustieren gelten strenge Vorschriften. Die wichtigsten Schritte sind das Kennzeichnen des Tieres, die notwendigen Impfungen sowie genaue Kontrollen der Dokumente durch die Behörden.

Mikrochip, Tätowierung und Identitätsfeststellung

Hunde und Katzen, die aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan gebracht werden, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Es wird ausschließlich der ISO 11784/11785 Mikrochip akzeptiert. Falls ein anderer Standard verwendet wurde, muss das eigene Lesegerät mitgeführt werden.

Eine Tätowierung wird nicht als ausreichende Identifikation anerkannt. Der Mikrochip dient dazu, das Tier eindeutig und schnell zu identifizieren. Die Nummer des Mikrochips wird in alle offiziellen Reisedokumente eingetragen.

Jede Identitätsfeststellung erfolgt bei Ausreise und bei Einreise in Japan. Nur so können die Behörden sicherstellen, dass alle weiteren Nachweise und Impfungen wirklich zu dem jeweiligen Tier gehören.

Erforderliche Impfungen und der Tollwutantikörpertest

Vor der Ausreise muss das Tier einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut nachweisen. Die erste Impfung sollte mindestens 91 Tage vor der geplanten Einreise verabreicht werden. Wiederholungsimpfungen müssen immer im gültigen Zeitraum liegen.

Nach der letzten Tollwutimpfung ist ein Tollwutantikörpertest vorgeschrieben. Der Bluttest wird frühestens 30 Tage nach der Impfung abgenommen. Das Ergebnis muss einen Tollwutantikörpertiter von mindestens 0,5 IE/ml zeigen.

Alle Impfungen und Testergebnisse werden im EU-Heimtierausweis dokumentiert. Ohne gültige Einträge kann die Einreise verweigert werden.

Bluttest und Dokumentenkontrolle

Für Japan ist ein spezieller Bluttest zur Kontrolle des Tollwutantikörpers Pflicht. Der Test muss in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden. Eine genaue Liste der anerkannten Labore kann bei den zuständigen Behörden angefragt werden.

Die Behörden prüfen sowohl den Heimtierausweis als auch alle Zusatzzertifikate sehr genau. Bereits kleine Fehler oder fehlende Angaben können zu einer Quarantäne oder sogar zur Zurückweisung führen.

Vor dem Abflug sollte kontrolliert werden:

Erforderliches Dokument

EU-Heimtierausweis

Mikrochipnummer eingetragen

Tollwut‐Impfzertifikate

Bluttestergebnis

Vorhanden und ausgefüllt?

Länderspezifische Besonderheiten für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Vor dem Umzug nach Japan müssen Haustierbesitzer bestimmte Regeln aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beachten. Die Bestimmungen unterscheiden sich oft je nach Land und können sich auf Impfungen, Papiere und Kontrollmaßnahmen auswirken.

Spezielle Anforderungen aus Deutschland

Wer mit einem Tier aus Deutschland auswandern möchte, muss bestimmte Maßnahmen einhalten. Alle Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Mikrochip nach dem ISO-Standard 11784/11785. Der Implantationszeitpunkt muss vor der Tollwutimpfung liegen.

Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht. Nach der Impfung muss das Haustier einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen werden. Diese Probe kann frühestens 30 Tage nach der Impfung abgenommen werden.

Das Ergebnis wird in einem Gesundheitszeugnis und dem Heimtierausweis dokumentiert. Mehrsprachige Gesundheitsbescheinigungen sind empfehlenswert. Die Ausreise darf erst nach Ablauf einer Wartezeit (~180 Tage nach Blutentnahme) erfolgen.

Wichtige Dokumente:

  • EU-Heimtierausweis

  • Nachweis der Mikrochip-Nummer

  • Antikörpertestresultat gegen Tollwut

  • Gesundheitszeugnis vom Tierarzt

Regelungen für die Ausfuhr aus Österreich

Auch für Tiere aus Österreich gibt es klare Anforderungen. Der Mikrochip nach ISO 11784/11785 ist vor Ausreise Pflicht. Die aktuelle Tollwutimpfung muss im Heimtierausweis eingetragen sein. Ohne Impfstatus ist eine Reise nicht möglich.

Ein Tierarzt muss eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper durchführen. Das Blut darf frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen werden. Das Testergebnis muss bestimmte Mindestwerte zeigen (mindestens 0,5 IU/ml).

Die Einhaltung der Wartefrist von 180 Tagen ist vor Ausreise wichtig. Alle Unterlagen sollten in englischer Sprache ausgestellt werden, um Probleme bei der Einreise nach Japan zu vermeiden.

Checkliste für den Umzug:

  • Mikrochip-Implantation

  • Tollwutimpfung und Dokumentation

  • Bluttest mit ausreichendem Wert

  • Gesundheitszeugnis (möglichst international)

Vorschriften für die Schweiz

Haustierhalter aus der Schweiz müssen ähnlich vorgehen wie in Deutschland und Österreich. Für den Umzug ist ein ISO-konformer Mikrochip verpflichtend. Die Tollwutimpfung wird nur akzeptiert, wenn sie vor Ausreise mindestens 21 Tage alt ist.

Auch hier gilt: Nach der Impfung erfolgt ein Antikörpernachweis per Bluttest. Erst wenn ein ausreichender Wert nachgewiesen wurde und die vorgeschriebene Zeit vergangen ist, kann das Tier ausreisen.

Zudem sollten alle Papiere vollständig ausgefüllt und von einem amtlichen Tierarzt bestätigt werden. Es empfiehlt sich, die Unterlagen zusätzlich auf Englisch oder Japanisch vorzubereiten.

Wichtige Anforderungen:

Voraussetzung

Mikrochip

Tollwutimpfung

Antikörper-Bluttest

Gesundheitszeugnis

Pflicht

Ja

Ja

Ja

Ja

Zeitpunkt

Vor Impfung

Mind. 21 Tage vor Ausreise

Frühestens 30 Tage nach Impfung

Max. 10 Tage vor Abreise

Die Einreiseprozedur nach Japan für Haustiere

Bei der Einreise nach Japan mit Haustieren müssen mehrere Schritte beachtet werden. Es gibt genaue Vorgaben zu Registrierung, Quarantäne und den nötigen Abgaben.

Anmeldung und Registrierung am Einreiseort

Das Tier und seine begleiteten Personen müssen sich direkt nach Ankunft am Einreiseort beim zuständigen Amt melden. Japan verlangt einen Mikrochip nach ISO 11784/11785 Standard, der bei der Anmeldung geprüft wird. Ohne korrekte Kennzeichnung wird die Einreise verweigert.

Bei der Registrierung werden alle Dokumente geprüft. Hierzu zählen der Tollwut-Impfnachweis, die Chipnummer, und eventuell ein Gesundheitszeugnis. Die Daten werden in ein Register eingetragen.

Es empfiehlt sich, Kopien aller Unterlagen bereitzuhalten.

Quarantäne und Kontrolle durch die Zollstelle

Nach dem Behördengang erfolgt eine Kontrolle durch die Zollstelle. Das Tier wird untersucht, um ansteckende Krankheiten, wie z. B. Tollwut, auszuschließen. Tiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen meist 2 Tollwut-Impfungen nachweisen, bevor die Quarantäne verkürzt wird.

Die Quarantänedauer hängt davon ab, ob alle Dokumente vollständig und die Impfungen aktuell sind. In der Regel beträgt der Zeitraum wenige Stunden bis maximal mehrere Tage.

Falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann das Tier für eine längere Zeit in Quarantäne bleiben. In dieser Phase ist die Kommunikation mit dem Quarantänepersonal besonders wichtig.

Zollveranlagung und Abgaben

Nach erfolgreichem Abschluss der Kontrollmaßnahmen stellt die Zollstelle eine Quittung über die Zollveranlagung aus. Haustiere zur privaten Einreise unterliegen meist keinen hohen Abgaben. Es ist wichtig, alle Gebühren direkt vor Ort zu zahlen und eine Quittung zu verlangen.

Die Zollveranlagung dient der Nachprüfung und Dokumentation der Einfuhr. Manchmal können kleine Pauschalabgaben oder Gebühren für die Dokumentenbearbeitung erhoben werden.

Wer unsicher bezüglich der Abgabesituation ist, sollte sich vor Reiseantritt bei der japanischen Zollstelle über aktuelle Sätze informieren. Die bezahlten Abgaben und erhaltenen Quittungen sollten für eventuelle spätere Nachfragen aufbewahrt werden.

Sonderfälle: Jungtiere, kupierte Hunde und Einfuhrverbote

Für die Einreise nach Japan gelten besondere Vorschriften für Jungtiere, kupierte Hunde und Tiere, die unter Einfuhrverboten stehen. Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan auswandert, sollte diese Regeln im Detail kennen.

Sonderregelungen für Jungtiere

Jungtiere können in den ersten Lebensmonaten nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllen. Besonders wichtig ist die Tollwutimpfung, die erst ab einem bestimmten Alter möglich ist (meist ab 12 Wochen).

Vor der Einreise muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die erste Tollwutimpfung ist Pflicht, gefolgt von einer Wartezeit. Ohne gültige Impfung und Antikörpertest dürfen Jungtiere nicht direkt nach Japan einreisen.

Eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen ist möglich, falls wichtige Nachweise fehlen. Wer plant, mit einem Jungtier einzureisen, muss die nötigen Fristen und Dokumente früh einplanen.

Bestimmungen für kupierte Hunde

Kupierte Hunde, also Tiere mit abgeschnittenen Ohren oder Schwänzen, sind ein besonderer Fall. In der Schweiz ist die Einfuhr von kupierten Hunden generell verboten. Auch vorübergehende Aufenthalte, zum Beispiel für Urlaub, können Ausnahmen bilden, die jedoch streng kontrolliert werden.

In Deutschland und Österreich gilt ein Kupierverbot, aber der Besitz ist nicht immer untersagt. Für die Ausreise nach Japan ist es wichtig, die Herkunftspapiere mitzuführen und mögliche Einschränkungen beim Transit durch die Schweiz zu beachten.

Für Japan gibt es keine gesonderten Einreiseregeln zu kupierten Hunden, aber Transitländer wie die Schweiz können ein Problem sein. Ohne korrekte Dokumente kann die Einreise oder Weiterreise verweigert werden.

Einfuhrverbote und Ausnahmen

Einige Hunderassen und andere Heimtiere unterliegen in Japan einem generellen Einfuhrverbot. Dazu zählen oft bestimmte als gefährlich eingestufte Rassen. Exotische Tiere und bestimmte Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden.

Für alle Hunde und Katzen gilt: Sie müssen mit einem ISO-konformen Mikrochip gekennzeichnet und geimpft sein. Fehlen Nachweise oder bestehen Zweifel am Gesundheitsstatus, wird das Tier bei Ankunft in Japan für bis zu sechs Monate unter Quarantäne gestellt oder sogar abgewiesen.

Ausnahmen werden selten gemacht und bedürfen eines triftigen Grundes sowie einer Sondergenehmigung. Die jeweiligen Botschaften oder Zollbehörden geben im Zweifel genaue Auskünfte zu einzelnen Fällen.

Transport und Reisevorbereitung für Haustiere

Der Umzug mit Haustieren nach Japan erfordert sorgfältige Planung. Es sind verschiedene Vorschriften für Transport, Betreuung und Zoll zu beachten, um Stress für Mensch und Tier zu vermeiden.

Planung internationaler Reisen mit Heimtieren

Für die Einreise nach Japan müssen Hunde und Katzen mit einem ISO 11784/11785-Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich ist ein Gesundheitszeugnis durch einen Tierarzt vorgeschrieben. Dieses muss aktuell sein und einige Anforderungen der japanischen Behörden erfüllen.

Haustiere müssen oft lange Transportwege im Flugzeug zurücklegen. Die Tiere reisen je nach Fluggesellschaft entweder im Frachtraum oder in einer geeigneten Transportbox in der Kabine. Frühzeitige Buchung ist wichtig, da nur begrenzte Plätze für Tiere vorhanden sind.

Auch sollte das Tier rechtzeitig an die Transportbox gewöhnt werden. Das erleichtert den Transport erheblich und verringert Stress für das Tier. Transportboxen müssen bestimmten Sicherheits- und Größenstandards entsprechen.

Vor dem Abflug wird empfohlen, Futter, Wasser und eventuell eine kleine Decke oder ein vertrautes Spielzeug mitzunehmen. Direktflüge sind meist angenehmer für das Tier, da die Reisezeit kürzer ist und es weniger Umstiege gibt.

Unterstützung und Betreuung während des Umzugs

Viele Familien holen sich Unterstützung von spezialisierten Umzugsfirmen oder Tiertransportdiensten. Diese Anbieter helfen bei der Organisation der Reise, den nötigen Papieren und dem sicheren Transport. Einige Firmen bieten einen „Rundum-Service“ – vom Abholen des Tieres bis zur Ankunft in Japan.

Während des Transports ist es wichtig, dass das Tier immer Zugang zu Wasser hat. Es sollte regelmäßig kontrolliert werden, falls das möglich ist. In einigen Fällen begleiten Tierärzte den Flug.

Nach der Ankunft folgt oft eine Quarantänezeit. Die Dauer und Bedingungen für die Quarantäne werden von den japanischen Behörden festgelegt. Es empfiehlt sich, alle Dokumente griffbereit zu halten, um den Ablauf zu beschleunigen.

Vertrauenswürdige Betreuungspersonen und klare Kommunikation mit Transportunternehmen sorgen dafür, dass das Tier sicher und gut betreut ankommt.

Übersiedlungsgut und steuerrechtliche Aspekte

Tiere gelten beim Umzug nach Japan als Teil des Übersiedlungsguts. Damit fallen sie unter besondere Einfuhrbestimmungen. Bei der Einfuhr muss das Tier beim Zoll angemeldet werden. Die Anmeldung muss an einem offiziellen und besetzten Grenzübergang erfolgen und zu den regulären Zeiten im Reiseverkehr durchgeführt werden.

Steuerrechtlich ist wichtig zu wissen, dass für gebrauchte Haustierartikel wie Transportboxen oder Spielzeuge in der Regel keine Mehrwertsteuer anfällt. Neue Gegenstände oder größere Mengen von Tierbedarf können jedoch verzollt oder versteuert werden.

Tabelle: Wichtige Dokumente für Haustiere beim Umzug

Dokument

Mikrochip-Nachweis

Gesundheitszeugnis

Impfausweis

Quarantänebescheinigung

Zweck

Identifikation des Tieres

Nachweis über Impfungen und Gesundheit

Kontrolle von Tollwut und anderen Impfungen

Abschluss der Quarantäne in Japan

Alle Unterlagen sollten im Original und als Kopie mitgeführt werden, um Verzögerungen beim Zoll zu vermeiden.

Aufenthalt und Leben in Japan mit Haustieren

In Japan gibt es klare Regeln für das Leben mit Haustieren. Die Eingliederung gestaltet sich je nach Aufenthaltsstatus, Wohnsituation und dem Umgang der japanischen Gesellschaft mit Tieren unterschiedlich.

Aufenthaltserlaubnis und Visa für Tierhaltende

Wer mit Haustieren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan zieht, muss zuerst ein passendes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für die Tiere selbst ist keine eigene Aufenthaltserlaubnis nötig. Es ist jedoch notwendig, alle Einfuhrbestimmungen wie Mikrochip, Tollwutimpfung und Gesundheitszertifikate zu erfüllen. Menschen, die länger bleiben wollen, brauchen oft ein Arbeits-, Studenten- oder Familienvisum.

Es empfiehlt sich, vorab alle Dokumente ins Japanische oder Englische übersetzen zu lassen. Sprachkenntnisse erleichtern die Kommunikation mit Behörden und Tierärzten deutlich, da viele Formulare nur auf Japanisch verfügbar sind.

Tägliches Leben und Wohnraumsuche mit Haustieren

Wohnraum für Haustierbesitzer zu finden ist in Japan häufig eine Herausforderung.

Viele Vermieter verbieten Tiere in Mietwohnungen. Es ist ratsam, bei der Immobiliensuche gezielt nach „ペット可“ (Petto-ka, „Haustiere erlaubt“) zu suchen. Besonders in Großstädten sind solche Wohnungen oft teurer oder seltener.

Wer ein eigenes Haus kaufen möchte, hat mehr Freiheiten mit Haustieren. Grundstückspreise sind jedoch hoch, vor allem in Ballungsräumen. Parks und Grünanlagen in Japan sind meist sauber, aber nicht alle erlauben Hunde. In vielen Mietverträgen sind Regeln zur Tierhaltung klar festgelegt.

Kulturelle Besonderheiten im Umgang mit Haustieren

Haustiere haben in der japanischen Kultur einen festen Platz, aber die Einstellungen unterscheiden sich von Mitteleuropa.

Japaner schätzen Sauberkeit und Ruhe. Laute oder freilaufende Tiere werden selten akzeptiert. Daher sind Pflichten wie das Sammeln von Hundekot und Leinenzwang wichtig. Hunde bleiben meist klein, weil viele Menschen in Apartments leben.

Tiercafés, Hundesalons und Haustierhotels sind verbreitet. Trotzdem gelten Tiere für viele primär als Begleiter, nicht als Familienmitglied. Rücksichtnahme auf Nachbarn und Einhaltung von Regeln werden erwartet. Sprachkenntnisse helfen auch hier, Missverständnisse im Alltag zu vermeiden.

Vergleich: Einreisebestimmungen nach Japan, Australien, Neuseeland, England und Frankreich

Die Bedingungen für das Einreisen mit Haustieren unterscheiden sich je nach Land deutlich. Vorschriften zu Mikrochips, Quarantänezeiten und notwendigen Impfungen sind oft strenger außerhalb Europas, besonders in Ländern wie Australien, Neuseeland und Japan.

Unterschiede bei der Einfuhr von Haustieren

Für die Einreise nach Japan müssen Hunde und Katzen mit einem Mikrochip nach ISO 11784/11785 gekennzeichnet sein. Impfungen gegen Tollwut sind verpflichtend, und es gibt oft längere Quarantänezeiten, speziell für Tiere aus Ländern außerhalb Japans.

Australien verlangt eine Quarantäne von mindestens 10 Tagen für Hunde und Katzen. Außerdem sind mehrere Gesundheitszertifikate und spezifische Impfungen nötig. Ohne die richtigen Dokumente kann die Einreise verweigert werden.

Für Neuseeland ist ein Import Permit erforderlich. Tiere müssen einen Mikrochip haben, Tollwut-Impfungen besitzen und oft eine vorgeschriebene Quarantäne von mindestens zehn Tagen durchlaufen. Die Einreise ist streng geregelt und unterscheidet sich je nach Herkunftsland.

In England (UK) benötigen Besitzer für ihre Tiere einen Haustierpass, aktuelle Impfungen (einschließlich Tollwut) und einen Mikrochip. Eine Quarantäne ist bei Einhaltung aller Regeln in der Regel nicht mehr nötig.

Frankreich ist als EU-Land weniger streng. Ein EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und Tollwut-Impfung reicht meist für den Grenzübertritt.

Land

Japan

Australien

Neuseeland

England

Frankreich

Mikrochip

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Tollwut-Impfung

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Pflicht

Quarantäne

Möglich

Ja

Ja

Selten

Nein

Heimtierausweis

Nicht benötigt (eigene Nachweise)

Ja

Ja

Ja

Ja

Spezielle Anforderungen in anderen Ländern

Australien und Neuseeland haben sehr hohe Anforderungen für die Einreise von Hunden und Katzen. Dies liegt daran, dass beide Inselstaaten ihre einheimische Tierwelt schützen wollen.

Die Tiere müssen nicht nur gegen Tollwut, sondern auch gegen andere Krankheiten wie Leptospirose und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlungen müssen vor Abreise dokumentiert werden. Für bestimmte Rassen gelten zusätzliche Einschränkungen oder Einfuhrverbote.

In Japan ist eine Voranmeldung beim zuständigen Quarantäneamt mindestens 40 Tage vor Anreise nötig. Ohne diese Voranmeldung kann das Tier nicht einreisen.

Für England müssen Hunde eine Bandwurmbehandlung erhalten, die beim Tierarzt im Heimtierausweis dokumentiert ist. Ohne diesen Nachweis ist die Einreise nicht erlaubt.

Frankreich ist für die Einfuhr aus EU-Ländern deutlich einfacher. Allerdings sollten Besitzer beachten, dass bestimmte Listenhunde besonderen Regeln unterliegen.

Kurzaufenthalte und weltweite Regelungen

Bei Kurzaufenthalten in Ländern wie Frankreich und England genügt oft ein Heimtierausweis, solange die erforderlichen Impfungen aktuell sind.

Bei Reisen außerhalb Europas, also nach Japan, Australien oder Neuseeland, gelten sehr viel strengere Kontrollen.

Viele Länder verlangen, dass Hunde und Katzen neben dem Mikrochip auch einen Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung haben. Für Reisen mit anderen Tierarten (wie Vögeln oder Nagetieren) gelten gesonderte Regeln, die jeweils beim Zielland erfragt werden sollten.

Für Auswanderer empfiehlt es sich, den Transport und die Einfuhrbedingungen mit einem spezialisierten Tiertransport-Dienstleister abzuklären.

Sonstige Hinweise und nützliche Kontakte

Beim Umzug mit Haustieren nach Japan ist eine sorgfältige Planung wichtig. Expertenrat und zuverlässige Informationsquellen erleichtern die Organisation und helfen, Probleme zu vermeiden.

Fachkräfte für Tiertransport und Einwanderung

Der Transport von Hunden und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Japan erfordert spezielles Know-how. Unternehmen und Fachkräfte, die auf Tiertransporte ins Ausland spezialisiert sind, kümmern sich um Logistik, Buchungen, sowie den sicheren und artgerechten Transport.

Es gibt Speditionen, die sich auf internationale Tiertransporte konzentrieren. Sie beraten zu Anforderungen bei Fluggesellschaften, Transportboxen und Gesundheitsnachweisen. Manche bieten einen Abhol- und Bringservice sowie Unterstützung bei Zoll- und Quarantäneformalitäten.

Tierärzte mit Erfahrung im internationalen Reiseverkehr sind ebenfalls wichtige Ansprechpartner. Sie führen notwendige Impfungen, Gesundheitszeugnisse und die Mikrochip-Kennzeichnung nach ISO 11784/11785 durch. Ihr Fachwissen hilft, alle gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt Auskunft über anerkannte Transportunternehmen und Tierspeditionen in Deutschland.

Wichtige Tipps:

  • Nur zertifizierte Tiertransportunternehmen nutzen

  • Vorher Referenzen prüfen

  • Persönliche Beratung in Anspruch nehmen

Wichtige Informationsquellen und Behörden

Für eine reibungslose Einreise von Haustieren nach Japan sind offizielle Informationen unerlässlich. Das BMEL stellt auf seiner Website Merkblätter und Kontaktadressen für Haustierbesitzer bereit, die ins Ausland umziehen.

Die japanische Botschaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz informiert zu Einreisebestimmungen und benötigten Papieren. Dort erhält man aktuelle Vorgaben zu Mikrochip, Impfungen (z. B. gegen Tollwut), sowie zur Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper.

Die zuständige japanische Quarantänebehörde (Animal Quarantine Service) ist für die Kontrolle bei Einreise verantwortlich. Ihre Kontaktdaten sowie Formulare sind online abrufbar. Es empfiehlt sich, frühzeitig direkten Kontakt aufzunehmen.

Nützliche Links und Kontakte:

Alle Dokumente sollten stets im Original und als Kopie mitgeführt werden.

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