Haustiere nach Israel mitnehmen
Die wichtigsten Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Wer mit Hund, Katze oder Frettchen von Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Israel auswandern möchte, muss einige wichtige Vorschriften beachten. Haustiere benötigen einen gültigen Heimtierausweis, eine Mikrochip-Kennzeichnung und eine aktuelle Tollwutimpfung, um nach Israel einreisen zu dürfen. Oft ist auch eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper notwendig.
Die Bedingungen sollen sicherstellen, dass Tiere gesund und ordnungsgemäß registriert sind.
Grundlagen der Auswanderung mit Haustieren nach Israel
Die Auswanderung mit Haustieren wie Hunden, Katzen oder Frettchen nach Israel erfordert sorgfältige Planung und die Beachtung vieler Regeln. Impfungen, Gesundheitszeugnisse und verschiedene rechtliche Vorgaben spielen dabei eine zentrale Rolle.
Voraussetzungen für die Einreise von Haustieren
Für die Einreise nach Israel müssen Hunde, Katzen und Frettchen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Tiere benötigen einen Mikrochip nach ISO 11784 oder 11785, der eindeutig lesbar ist. Ein EU-Heimtierausweis oder eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung ist zwingend notwendig.
Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung ist Pflicht. Diese muss mindestens 21 Tage vor Abreise, aber nicht älter als ein Jahr, durchgeführt werden. Zusätzlich verlangt Israel ein tierärztliches Attest, das den Gesundheitszustand kurz vor der Reise bestätigt.
Einige Tiere wie Esel oder andere Kleintiere unterliegen gesonderten Regeln und benötigen oft spezielle Importgenehmigungen. Für alle Haustiere gilt, dass sie von einer verantwortlichen Person begleitet werden müssen.
Gesetze und Bestimmungen für Heimtiere
Israel hat strenge veterinärrechtliche Bestimmungen für die Einfuhr von Heimtieren. Tiere dürfen nicht jünger als drei Monate alt sein und müssen bei der Einreise frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ist verpflichtend und darf bei Ankunft nicht älter als sieben Tage sein. Die israelischen Tierschutzgesetze legen fest, dass Tiere nicht in Quarantäne müssen, wenn alle Dokumente korrekt und aktuell sind. Wird eine Anforderung nicht erfüllt, kann das Tier abgewiesen oder in Quarantäne genommen werden.
Die Einfuhr mehrerer Tiere ist pro Person begrenzt. In den meisten Fällen sind bis zu zwei Tiere (je nach Art) pro Person erlaubt. Exotische Haustiere wie Vögel oder Esel haben zusätzliche Vorschriften.
Wichtige Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils leicht unterschiedliche Abläufe für das Ausstellen von Heimtierausweisen und tierärztlichen Bescheinigungen, aber die Kernanforderungen bleiben gleich: Mikrochip, Tollwutimpfung und Gesundheitsnachweis.
In Deutschland werden Heimtierausweise meist über den Haustierarzt ausgestellt. In Österreich ist es ähnlich, doch in Grenznähe kann es Zusatzanforderungen geben, wenn das Tier aus dem Ausland stammt. Die Schweiz verlangt, dass Tiere oft vorher beim Zoll angemeldet werden, vor allem wenn sie länger als drei Monate im Ausland waren.
Bei der Auswanderung aus diesen Ländern ist besonders zu beachten, dass alle Impfungen und Papiere auf dem aktuellen Stand sind. Fehlt ein Dokument, kann die Einreise nach Israel verweigert werden. Wer mehrere Haustiere mitnehmen möchte, sollte sich vorher beim jeweiligen Veterinäramt oder Zoll informieren.
Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen
Für die Einreise nach Israel gelten klare Vorgaben für Hunde, Katzen und Frettchen. Diese Regeln betreffen das Mindestalter, Gesundheitsanforderungen und spezielle Maßnahmen bei Tieren aus Gebieten mit erhöhtem Tollwutrisiko.
Mindestalter und Gesundheitsanforderungen
Hunde, Katzen und Frettchen müssen für die Einreise mindestens drei Monate alt sein. Sie brauchen eine Identifikation durch einen Mikrochip, der dem ISO-Standard entspricht. Ohne diesen Mikrochip ist die Einreise nicht möglich.
Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht. Das Tier muss bei der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein. Nach der Impfung müssen mindestens 21 Tage bis zur Einreise vergehen, damit die Impfung als gültig gilt.
Zusätzlich verlangt Israel ein Gesundheitszeugnis von einem Amtstierarzt, das nicht älter als 7 Tage bei der Ankunft sein darf. Dieses Dokument bestätigt den allgemeinen Gesundheitszustand und den Impfstatus des Tiers. Es gibt auch Empfehlungen, die üblichen Impfungen gegen andere häufige Tierkrankheiten nachzuweisen.
Spezielle Regeln für Tollwutgebiete
Wer mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen aus einem Land oder einer Region mit höherem Tollwutrisiko nach Israel einreisen will, muss strengere Auflagen beachten. In diesen Fällen verlangt Israel einen sogenannten Tollwut-Antikörpertest, auch „Tollwut-Titer-Test“ genannt.
Der Test muss mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und frühestens drei Monate vor der Einreise durchgeführt werden. Das Ergebnis muss mindestens 0,5 IU/ml betragen, um anerkannt zu werden. Der Test sollte von einem akkreditierten Labor ausgeführt werden.
Falls dieser Nachweis fehlt oder nicht den Vorgaben entspricht, kann das Tier an der Grenze abgewiesen oder sogar in Quarantäne genommen werden. Es empfiehlt sich, eine Kopie des Befunds sowie die Kontaktdaten des Labors mitzuführen.
Vorgaben für Jungtiere
Für Jungtiere gibt es besondere Regeln. Sie dürfen nur nach Israel einreisen, wenn sie mindestens drei Monate alt sind. Eine Tollwutimpfung ist Pflicht, aber da Jungtiere im Impfalter sind, kann die Einreise erst 21 Tage nach ihrer ersten Impfung erfolgen.
Katzen, Hunde oder Frettchen unter drei Monaten erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Ohne Impfschutz und gültigen Nachweis ist die Einreise nicht möglich. Auch bei Jungtieren aus Tollwutgebieten ist der Tollwut-Antikörpertest erforderlich.
Reisende sollten beachten, dass Israel keine Quarantäne für korrekt geimpfte und getestete Jungtiere verlangt. Dennoch müssen alle Dokumente vollständig und lückenlos vorliegen.
Erforderliche Dokumente und Identitätsnachweise
Für eine Ausreise mit Haustieren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Israel müssen genaue Dokumente und Nachweise vorliegen. Die wichtigsten Punkte sind Identitätsnachweise wie Mikrochip oder Tätowierung, spezifische Heimtierausweise sowie die Kontrolle dieser Dokumente durch Behörden.
EU-Heimtierausweis und nationale Heimtierpässe
Ein gültiger EU-Heimtierausweis ist bei Haustieren aus Deutschland und Österreich vorgeschrieben. Er enthält wichtige Informationen wie Angaben zum Tier, zum Halter und zu Impfungen, zum Beispiel gegen Tollwut. Die Schweiz stellt einen ähnlichen nationalen Heimtierpass aus, der vergleichbare Angaben enthält.
Der Heimtierausweis muss immer mitgeführt werden. Er dient als offizielles Dokument zum Nachweis, dass das Tier alle vorgeschriebenen Impfungen und Untersuchungen erhalten hat. Besonders die aktuelle Tollwutimpfung ist entscheidend für die Anerkennung bei der Einreise.
Wer mit seinem Haustier reist, sollte darauf achten, dass alle Daten im Heimtierausweis klar und aktuell sind. Kontrolliert werden diese Unterlagen bereits bei Ausreise sowie spätestens bei der Einreise in Israel.
Mikrochip und Tätowierung
Seit 2011 ist ein Mikrochip nach ISO-Norm 11784 oder 11785 für Hunde, Katzen und Frettchen Pflicht. Der Chip muss international lesbar sein und schon vor der Durchführung der Tollwutimpfung implantiert worden sein.
Eine Tätowierung als Identitätsnachweis ist nur zulässig, wenn sie vor Juli 2011 gemacht wurde und eindeutig zu lesen ist. Der Mikrochip wird bei der Ein- und Ausreise von Veterinärbehörden ausgelesen, um das Tier eindeutig zu identifizieren.
Die Mikrochip-Nummer muss mit den Angaben im Heimtierausweis übereinstimmen. Es wird empfohlen, den Nachweis über das genaue Implantierdatum des Chips griffbereit zu halten.
Dokumentenkontrolle und Identitätsfeststellung
Vor der Ausreise prüfen Behörden, ob alle Dokumente vollständig und korrekt sind. Das gilt besonders für den Heimtierausweis, die Impfbescheinigungen und die Lesbarkeit des Mikrochips oder der Tätowierung.
Bei der Einreise nach Israel verlangt der Veterinärdienst ein international gültiges Gesundheitszeugnis. Zusätzlich werden die Identität des Tieres und die Übereinstimmung der Chipnummer mit den Papieren kontrolliert.
Eine fehlende oder fehlerhafte Dokumentation kann zur Zurückweisung des Tieres führen. Es ist ratsam, Kopien aller wichtigen Dokumente dabei zu haben, falls sie nochmals überprüft werden müssen.
Gesundheitliche Maßnahmen und Vorbereitung
Vor einer Auswanderung mit Haustieren nach Israel müssen mehrere gesundheitliche Vorschriften beachtet werden. Neben vorgeschriebenen Impfungen sind spezielle Tests sowie amtliche Nachweise erforderlich, um Gesundheitsrisiken für Mensch und Tier zu minimieren.
Tollwutimpfung und Bluttest
Für die Einreise nach Israel ist eine gültige Tollwutimpfung vorgeschrieben. Der Impfstoff muss von einem Tierarzt verabreicht und im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden.
Nach der Impfung ist ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper verpflichtend. Dieser Test muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Das Ergebnis muss mindestens 0,5 IU/ml betragen. Nur Labore, die von der EU anerkannt sind, dürfen den Test durchführen.
Ohne diesen Nachweis kann die Einreise verweigert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt Listen anerkannter Labore bereit.
Weitere tierärztliche Untersuchungen
Ein internationales Gesundheitszeugnis von einem amtlichen Tierarzt ist nötig. Es bestätigt, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Vor dem Flug verlangt Israel oft auch eine Untersuchung auf Parasiten wie Würmer oder Zecken. Die Behandlung und Untersuchung sollten zeitnah vor der Ausreise erfolgen, meistens innerhalb von sieben Tagen.
Folgende Dokumente müssen mitgeführt werden:
EU-Heimtierausweis
Nachweis aller Impfungen
Ergebnisse des Tollwut-Bluttests
Gesundheitszeugnis
Ohne vollständige Unterlagen kann das Tier bei Ankunft vorübergehend in Quarantäne kommen.
Besonderheiten bei Wettbewerben und Handelszwecken
Für Tiere, die zu Wettbewerben oder Zucht- und Handelszwecken mitgenommen werden, gelten besondere Regeln.
Oft werden zusätzliche Gesundheitsnachweise verlangt. Je nach Anlass kann Israel eine Sondergenehmigung oder weitere tierärztliche Atteste verlangen. In manchen Fällen prüft die israelische Behörde (veterinärdienst) vorab alle Unterlagen.
Bei Handelszwecken verlangt Israel oft auch Angaben zur Herkunft und Gesundheit des Tieres. Es lohnt sich, frühzeitig mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen und die spezifischen Anforderungen zu klären. Für aktuelle Informationen hilft ein Blick auf offizielle Seiten wie die des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Transport und Einreiseorte in Israel
Bei der Auswanderung nach Israel mit Haustieren ist es wichtig, sowohl den passenden Transport als auch die richtigen Einreiseorte zu kennen. Für einen reibungslosen Ablauf sollten auch die Ankunft am Flughafen und die Wiedereinfuhr gut vorbereitet werden.
Geeignete Transportmöglichkeiten
Haustiere können nach Israel meist im Flugzeug transportiert werden. Viele Fluggesellschaften wie EL AL akzeptieren Hunde und Katzen entweder als Kabinen- oder Frachttier. Das hängt von der Größe und dem Gewicht des Tieres ab.
Vor dem Flug ist eine stabile Transportbox nach internationalen Vorgaben erforderlich. Tiere sollten dabei genügend Platz haben, um sich hinzulegen und zu drehen. Die Box muss eine sichere Belüftung haben.
Vor Reiseantritt empfiehlt es sich, bei der Fluggesellschaft die genauen Bedingungen zu erfragen. Oft gibt es Beschränkungen je nach Zielflughafen und Jahreszeit. Eine rechtzeitige Reservierung ist ratsam.
Vorgeschriebene Einreiseorte
Haustiere dürfen Israel nur über bestimmte offizielle Einreiseorte betreten. Internationaler Haupt-Einreiseort ist der Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv. Hier erfolgt die Einreiseabfertigung bei Ankunft aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Landgrenzen und kleinere Flughäfen sind für die Einreise mit Haustieren meist nicht zugelassen. Die Behörden prüfen die Einfuhr genehmigungen und Papiere direkt nach der Landung.
Die Transportgenehmigung des israelischen Veterinärdienstes ist Pflicht. Nur mit diesem Dokument ist der Zutritt für Hunde, Katzen oder Frettchen erlaubt.
Ablauf bei der Ankunft und Wiedereinfuhr
Nach der Ankunft werden die Tiere von den zuständigen Behörden kontrolliert. Impfungen und Mikrochip werden überprüft, ebenso der EU-Heimtierausweis und die Transportgenehmigung. Bei fehlenden Unterlagen kann die Einreise verweigert werden.
Die Abholung der Tiere erfolgt meist am Cargo-Schalter oder einem gesonderten Bereich am Flughafen. Nach einer erfolgreichen Kontrolle dürfen die Tiere mit ihrem Besitzer weiterreisen.
Bei der Wiedereinreise nach Deutschland, Österreich oder die Schweiz sind die jeweiligen EU-Bestimmungen zu beachten. Die Ausfuhr muss durch gültige Gesundheitsbescheinigungen nachgewiesen werden. Die Tiere sollten zudem einen aktuellen Tollwutimpfnachweis besitzen.
Besondere Hinweise für den Umzug aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Der Umzug mit Haustieren nach Israel unterscheidet sich je nach Herkunftsland. Jedes Land hat eigene Regeln, Anforderungen und Besonderheiten, die genau beachtet werden müssen.
Länderspezifische Unterschiede
Beim Auswandern mit Haustieren aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gibt es kleine, aber wichtige Unterschiede. In Deutschland ist oft ein EU-Heimtierausweis nötig, der Angaben zum Tier und Impfungen enthält. Die Schweiz fordert zusätzlich einen Mikrochip nach ISO-Norm 11784 und eine gültige Tollwutimpfung, die spätestens 21 Tage vor der Ausreise erfolgt sein muss.
Für Haustiere aus Österreich gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland. Hier wird großer Wert auf die lückenlose Dokumentation des Impfstatus gelegt. In der Schweiz ist die Kontrolle an der Grenze häufig besonders gründlich.
Manche Unterschiede betreffen auch den Ablauf: In der Schweiz zum Beispiel findet die Überprüfung oft direkt am Grenzübergang statt. Auch das Ausstellen gewisser Papiere kann je nach Land mehr Vorlaufzeit erfordern.
Typische Herausforderungen beim Auswandern
Ein großes Problem ist die rechtzeitige Organisation aller Papiere. Fehlt der EU-Heimtierausweis oder sind Impfungen nicht aktuell, darf das Tier Israel nicht betreten. Verzögerungen können auftreten, wenn Impfungen nicht im erforderlichen Zeitraum durchgeführt wurden.
Tiere aus der Schweiz brauchen manchmal zusätzliche Dokumente, etwa Gesundheitsbescheinigungen von Amtstierärzten. Manchmal werden auch Kontrollen beim Ankunftsflughafen in Israel durchgeführt, etwa bei Unsicherheiten über Chip oder Impfung.
Transport und Sicherheit während der Reise sind ebenfalls Herausforderungen. Haustiere müssen in geeigneten Transportboxen reisen. Je nach Fluglinie werden verschiedene Anforderungen gestellt.
Rolle der Behörden in den Herkunftsländern
Die jeweiligen Veterinärämter und Zollstellen prüfen alle Unterlagen und den Gesundheitszustand der Tiere. In Deutschland und Österreich sind das meist die lokalen Veterinärbehörden, bei der Schweiz oft die Grenztierärztlichen Dienste.
Behörden stellen amtliche Zeugnisse aus, kontrollieren die Implantation des Mikrochips und prüfen die Gültigkeit der Tollwutimpfung. Ohne die Bestätigung dieser Behörden ist eine Ausreise oft nicht möglich.
Wer Fehler im Ablauf macht, riskiert eine Zurückweisung an der Grenze oder zusätzliche Quarantänezeiten in Israel. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ist deshalb ein entscheidender Schritt im Umzugsprozess.
Tierschutz, Abgabe und Verkauf von Haustieren
Bei einer Auswanderung mit Haustieren nach Israel ist es wichtig, die gesetzlichen Regeln zur Abgabe, zum Verkauf und zum Tierschutz zu kennen. Wer ein Heimtier abgibt oder verkauft, muss auf tierschutzrechtliche Vorgaben achten, besonders bei Grenzübertritten und Vermittlungen.
Abgabe und Weitervermittlung von Heimtieren
Wer ein Heimtier aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz abgeben oder weitervermitteln will, muss das Wohl des Tieres sicherstellen. Die Abgabe sollte nur an verantwortungsbewusste Personen erfolgen und ist oft mit einem Abgabevertrag abzusichern.
Bei Auswanderung ist eine rechtzeitige Organisation wichtig, falls das Tier nicht mitgenommen werden kann. Tierheime und Tierschutzvereine bieten Unterstützung bei der Vermittlung, verlangen jedoch meist Informationen zum Gesundheitszustand und zur Herkunft des Tieres.
Es ist ratsam, vor einer Abgabe den Impfstatus sowie Mikrochip-Nummer klar zu dokumentieren. Einige Länder und Organisationen fordern tierärztliche Atteste vor der Annahme eines abgegebenen Tieres.
Bestimmungen zum Verkauf von Tieren
Für den Verkauf von Haustieren gelten in Deutschland, Österreich und der Schweiz genaue Vorschriften. Gewerbliche Verkäufer benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde nach §11 Tierschutzgesetz (Deutschland).
Beim Verkauf ins Ausland, zum Beispiel nach Israel, sind zusätzliche Exportregelungen zu beachten. Diese betreffen unter anderem Exportpapiere, Gesundheitszeugnisse und eine lückenlose Dokumentation der Tierdaten.
Private Verkäufer sollten die Identität der Käufer prüfen. Der Verkauf kranker Tiere oder ohne gültige Impfpapiere kann rechtliche Folgen haben. Auch müssen Tiere meist mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Tierschutzrechtliche Aspekte
Das Wohl der Heimtiere steht immer im Vordergrund. Die tierschutzrechtlichen Vorgaben verlangen artgerechte Haltung, Versorgung und Schutz der Tiere auch bei Abgabe oder Verkauf.
Die Einfuhr und Vermittlung von Tieren über Grenzen hinweg ist streng geregelt. In Nicht-EU-Ländern und in Israel gelten teils andere Schutzvorschriften. Deutschland, Österreich und die Schweiz fordern Nachweise zum Gesundheitsstatus, um Tierleid und Krankheiten vorzubeugen.
Tierschutzorganisationen raten, Haustiere nicht spontan abzugeben oder zu verkaufen, sondern immer im besten Interesse des Tieres zu handeln. Sanktionen bei Missachtung können Bußgelder und Tierhalteverbote sein.
Visum und weitere rechtliche Aspekte für Auswanderer
Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz mit Haustieren nach Israel auswandert, muss sich auf verschiedene rechtliche Anforderungen einstellen. Besonders wichtig sind Visa, Drittstaatenregeln und die Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort.
Notwendige Visa und Aufenthaltsgenehmigungen
Ein Visum ist für alle Auswanderer erforderlich, die nicht israelische Staatsbürger sind. Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können zunächst mit einem Touristenvisum nach Israel einreisen.
Wer sich dauerhaft niederlassen möchte, muss einen Antrag auf eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung stellen. Israel unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Aufenthaltstiteln, wie z. B. Arbeitsvisa oder dem sogenannten „Aliyah“-Visum für jüdische Einwanderer.
Die Bearbeitungszeit für ein Visum kann mehrere Wochen betragen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der israelischen Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung zu setzen. Die Ausweise und Dokumente aller mitreisenden Haustiere müssen zusätzlich zu den persönlichen Dokumenten im Original und in Kopie vorgelegt werden.
Bedeutung der Drittstaatenregelungen
Israel gehört nicht zur Europäischen Union. Für die Ausreise aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelten deshalb die Regeln für sogenannte Drittstaaten.
Drittstaatenregelungen betreffen nicht nur Menschen, sondern auch die Einfuhr von Heimtieren. Besonders wichtig sind die jeweiligen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen, die sich unter anderem auf Impfungen, Nachweise und mögliche Quarantänefristen beziehen.
Die Tiere brauchen oft besondere Dokumente, zum Beispiel den EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip zur Identifikation und eine gültige Tollwutimpfung. Auch zusätzliche Gesundheitsnachweise können verlangt werden. Wer sich nicht an die Drittstaatenregelungen hält, riskiert, dass das Tier an der Grenze abgewiesen oder in Quarantäne genommen wird.
Zusammenarbeit mit israelischen Behörden
Nach der Einreise ist eine enge Absprache mit den israelischen Behörden nötig. Die Israelische Veterinärbehörde kontrolliert Dokumente, Impfungen und Gesundheitszustand der Haustiere direkt am Flughafen oder an den Einreisepunkten.
Wird ein Visum für den längeren Aufenthalt beantragt, müssen oft zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Dazu zählen Meldebescheinigungen, Nachweise über einen festen Wohnsitz und Versicherungsbescheide.
Israelische Behörden bieten häufig mehrsprachigen Service an und stehen per Telefon, E-Mail oder persönlich zur Verfügung.