Haustiere nach China mitnehmen
Leitfaden für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Viele Menschen möchten ihre Haustiere mitnehmen, wenn sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach China auswandern. Das ist möglich, aber es gibt klare Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen. Haustiere müssen vor der Einreise nach China gechippt, auf Tollwut geimpft und tierärztlich untersucht werden.
Wer plant, seinen Hund oder seine Katze nach China zu bringen, sollte sich frühzeitig informieren. Nur bestimmte Tiere dürfen mitgenommen werden, und pro Person ist lediglich ein Haustier erlaubt. Die Vorschriften gelten für alle Reisenden aus dem deutschsprachigen Raum.
Grundlegende Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren nach China
Für die Einreise mit Haustieren nach China gelten klare Regeln. Nur Hunde und Katzen dürfen eingeführt werden, und jede Person darf nur ein Tier mitnehmen. Die wichtigsten Vorschriften drehen sich um Gesundheit, Dokumente, und Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Rechtsgrundlagen und tierseuchenrechtliche Bestimmungen
China erlaubt ausschließlich die Einfuhr von Hunden und Katzen. Pro Person ist nur ein Haustier zur Einreise zugelassen. Die Begleitperson muss als verantwortliche Tierhalterin oder Tierhalter ausgewiesen sein.
Die Tiere müssen einen implantierten Mikrochip tragen, der international auslesbar ist. Ein Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht. Diese Impfung muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
China verlangt zudem einen negativen Tollwut-Antikörpertest aus einem anerkannten Labor. Hunde und Katzen müssen zum Zeitpunkt der Einreise frei von ansteckenden Krankheiten sein. Es gelten darüber hinaus die Regelungen des Veterinärrechts und des Tierschutzes, sowohl im Herkunftsland als auch in China.
Erforderliche Dokumente für die Einfuhr von Haustieren
Folgende Unterlagen sind für die Einfuhr nach China unerlässlich:
Internationaler Heimtierausweis (z. B. EU-Heimtierausweis) mit allen Einträgen zu Impfungen und Mikrochip.
Gesundheitszeugnis vom amtlichen Tierarzt, das maximal sieben Tage alt sein darf.
Tollwut-Antikörpertest mit schriftlicher Bestätigung durch ein zertifiziertes Labor.
Ausreisebescheinigung des zuständigen Veterinäramts im Herkunftsland.
Alle Dokumente müssen in englischer Sprache vorliegen oder offiziell übersetzt werden. Die Papiere werden bei der Einreise vom chinesischen Zoll geprüft. Ohne vollständige und korrekte Unterlagen kann das Tier zurückgewiesen oder unter Quarantäne gestellt werden.
Unterschiede für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Haustierbesitzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen länderspezifische Bestimmungen beachten. In Deutschland ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zuständig. Für Österreich gilt das jeweils zuständige Amtstierärztliche Veterinäramt, während in der Schweiz das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Einfuhr regelt.
Der EU-Heimtierausweis wird in allen drei Ländern anerkannt. Die vorgeschriebenen Impfungen und Nachweise unterscheiden sich inhaltlich wenig, jedoch können die Anforderungen für Gesundheitszeugnisse oder deren Ausstellung leicht variieren. Die Behörden raten dazu, sich frühzeitig über die aktuellen Vorgaben zu informieren und genügend Zeit für die Beschaffung der Unterlagen einzuplanen.
Eine genaue Prüfung der zuständigen Behörden, insbesondere ihrer jeweiligen veterinärrechtlichen Bestimmungen und Ausfuhrdokumente, ist in jedem Land notwendig. Dies hilft, Verzögerungen oder Probleme am Zoll zu vermeiden.
Gesundheits- und Impfanforderungen für Hunde, Katzen und Frettchen
Vor einer Ausreise nach China müssen bestimmte Gesundheits- und Impfregeln erfüllt werden. Die Vorschriften gelten für Hunde, Katzen und Frettchen und unterscheiden sich je nach Alter und Herkunft der Tiere.
Tollwutimpfung und Tollwutantikörpertest
Für alle Hunde, Katzen und Frettchen ist eine aktuelle Tollwutimpfung Pflicht. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Ausreise erfolgt sein und darf meist nicht älter als 12 Monate sein. Der genaue Zeitraum richtet sich nach den Vorgaben des Impfstoffherstellers und den chinesischen Einreisebestimmungen.
Zusätzlich wird oft ein Tollwutantikörpertest (Bluttest) verlangt. Dieser Test muss mindestens 30 Tage nach der Impfung, aber mindestens drei Monate vor der Einreise durchgeführt werden. Das Tier muss im Testergebnis einen Antikörpertiter von mindestens 0,5 IU/ml aufweisen. Die Probe muss in einem anerkannten Labor untersucht werden. Ohne gültigen Test kann die Einreise verweigert werden oder das Tier muss in Quarantäne.
Weitere notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen
Neben der Tollwutimpfung werden weitere Impfungen für Hunde meist empfohlen oder vorgeschrieben, z. B. gegen Staupe, Parvovirose und Hepatitis. Katzen benötigen oft Impfungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist für alle Tiere Pflicht. Dieses Dokument bestätigt, dass das Tier gesund ist und keine Tierseuchen aufweist.
Das Gesundheitszeugnis darf in der Regel nicht älter als sieben bis zehn Tage vor Reiseantritt sein. Es wird von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt und vor der Abreise vom Veterinäramt bestätigt. Es ist wichtig, alle Impfausweise und Nachweise sorgfältig mitzuführen, da sie bei der Einreise kontrolliert werden.
Jungtiere und besondere Anforderungen
Für Jungtiere unter drei Monaten gelten besondere Anforderungen. Häufig dürfen sie nur einreisen, wenn sie noch bei der Mutter leben und keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren hatten. Viele Länder verlangen, dass auch Jungtiere eine Tollwutimpfung erhalten haben. Ist dies nicht möglich, können andere Regelungen greifen, wie etwa längere Quarantänezeiten.
Wer ein Jungtier mitnehmen möchte, sollte sich frühzeitig bei den Behörden erkundigen. Die Anforderungen können sich kurzfristig ändern. Für Jungtiere ist es besonders wichtig, rechtzeitig mit allen Planungen und Impfungen zu beginnen, um Verzögerungen und Probleme zu vermeiden.
Mikrochip, Tätowierung und Identitätsnachweis
Für die Einreise von Heimtieren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach China gelten bestimmte Vorschriften zur Identifikation. Der korrekte Mikrochip oder eine gültige Tätowierung ist in fast allen Fällen verpflichtend und muss spezifische Anforderungen erfüllen.
Technische Normen für Mikrochip-Implantate
China verlangt einen ISO 11784/11785 kompatiblen Mikrochip für Hunde und Katzen. Dieser Mikrochip muss unveränderbar und maschinenlesbar sein und besteht meist aus einem 15-stelligen Zahlencode. Nicht alle Scanner können ältere oder abweichende Chips lesen.
Wichtige Eigenschaften:
ISO-Norm: 11784 oder 11785
15-stellige Nummer (keine Buchstaben)
Implantationsort: Linke Halsseite
Beim Tierarzt sollte immer eine Bestätigung über die erfolgreiche Implantierung und Lesbarkeit des Chips ausgestellt werden. Nach dem Einsetzen wird die Chipnummer in den Heimtierausweis eingetragen. Reisenden wird geraten, ein eigenes Lesegerät mitzuführen, falls Unsicherheiten bei der Lesbarkeit im Ausland bestehen.
Alternativen zur Identifikation
Ist das Tier vor Juli 2011 mit einer klar lesbaren Tätowierung gekennzeichnet, akzeptieren einige Länder – unter bestimmten Bedingungen – die Tätowierung ersatzweise. In China ist jedoch fast immer der Mikrochip vorgeschrieben. Tätowierungen werden heute nur noch selten anerkannt.
Für den Identitätsnachweis muss die Kennzeichnung eindeutig sein und exakt zu den Begleitdokumenten (z. B. Impfpass, Gesundheitszeugnis) passen. Eine fehlerhafte oder fehlende Identifikation kann zur Ablehnung der Einreise führen.
Hinweis: Die Identität des Heimtiers wird bei der Einreise kontrolliert. Der Abgleich der Nummer oder Tätowierung mit Pass und Zertifikat ist verpflichtend. Bei Abweichungen besteht das Risiko einer Quarantäne oder Rückweisung.
Zoll- und Abgabebestimmungen bei der Einfuhr von Haustieren
Die Einfuhr von Haustieren nach China ist an bestimmte Vorschriften gebunden. Es gibt klare Regeln für die Zollabwicklung, die Kontrolle der Dokumente und die möglichen Kosten wie Abgaben oder Steuern.
Zollabwicklung und Dokumentenkontrolle
Bei der Einreise mit Haustieren muss der Grenzübertritt an einem besetzten, offiziellen Übergang stattfinden. Nur Hunde und Katzen dürfen eingeführt werden. Pro Person ist die Einfuhr auf ein Tier beschränkt.
Wichtige Dokumente sind erforderlich. Dazu gehören:
Ein internationaler Heimtierausweis oder Impfpass
Ein Nachweis zur Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor Einreise, Tier mindestens 12 Wochen alt)
Ein Mikrochip, der mit den Papieren übereinstimmt
Ein aktuelles Gesundheitszeugnis, meist nicht älter als 7 Tage
Die Zollbehörden kontrollieren sorgfältig alle Unterlagen. Fehlerhafte oder fehlende Dokumente führen oft zur Quarantäne des Tieres oder zur Einreiseverweigerung. Eine vorherige Anmeldung beim Zoll ist notwendig.
Abgaben und Mehrwertsteuer
In den meisten Fällen fällt für die Einfuhr eines Haustiers nach China keine klassische Zollgebühr an. Trotzdem verlangt der Zoll oft eine Gebühr für die Bearbeitung und die sogenannte Zollveranlagung.
Für Privatpersonen, die ihr Haustier nicht zu gewerblichen Zwecken mitbringen, wird keine Mehrwertsteuer (MwSt) erhoben. Sollte das Tier verkauft oder weitergegeben werden, können jedoch Steuern und Abgaben anfallen.
Alle Gebühren müssen direkt am Zoll oder vorab bei der zuständigen Behörde bezahlt werden. Die Höhe variiert je nach Region und Tierart, liegt aber im Normalfall im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich (in Euro oder lokalen Währungen).
Wichtige Einreiseorte und Grenzabwicklung
Für die Einreise mit Haustieren nach China gibt es festgelegte Grenzpunkte, an denen strenge Dokumentenkontrollen und spezielle Abläufe gelten. Verschiedene Einreiseorte haben unterschiedliche Anforderungen und Abläufe, die beachtet werden müssen.
Spezielle Anforderungen an Einreiseorte
Nicht alle Grenzübergänge oder Flughäfen in China sind für die Einfuhr von Haustieren aus dem Ausland zugelassen. Große Städte wie Peking, Shanghai und Guangzhou haben spezialisierte Einrichtungen für den Tierimport. Dort gibt es erfahrenes Personal und Quarantänestationen.
Pro Person ist nur ein Haustier erlaubt. Es muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis vom Veterinäramt vorgelegt werden. Die Tiere müssen außerdem einen Mikrochip tragen, der internationalen Standards entspricht.
Einige Flughäfen fordern eine vorherige Anmeldung des Tieres. Ohne vollständige Dokumente oder Anmeldung kann die Einreise verweigert werden. Auch die Öffnungszeiten der Quarantänestationen und Zollstellen sollten beachtet werden.
Verfahren bei der Ankunft in China
Nach der Landung wacht das Zollpersonal über die Abfertigung. Zuerst wird das Haustier sowie alle notwendigen Dokumente überprüft. Dazu gehören Impfbescheinigungen, der Heimtierausweis und das Gesundheitszeugnis.
Danach folgt meist eine Quarantänezeit, die in speziellen Einrichtungen am Flughafen durchgeführt wird. Die Dauer beträgt in der Regel zwischen 7 und 30 Tagen, je nach Herkunftsland und Impfstatus.
Während der Quarantäne ist kein direkter Kontakt zum Tier möglich. Bei Unstimmigkeiten in den Dokumenten kann sich die Quarantänezeit verlängern oder das Tier wird nicht freigegeben. Die Kosten für Quarantäne und Kontrollen müssen vom Besitzer selbst getragen werden.
Transportoptionen und praktischer Ablauf der Reise
Beim Auswandern mit Haustieren nach China stehen mehrere Transportmöglichkeiten zur Auswahl. Dabei spielen die Flugreise, der Umgang mit Übersiedlungsgut und der Service von Speditionen eine große Rolle für einen reibungslosen Ablauf.
Flugreisen mit Haustieren
Haustiere werden meist per Flugzeug nach China transportiert. Je nach Fluggesellschaft können Tiere als Handgepäck, Aufgabegepäck oder im Frachtraum reisen. Die geltenden Regelungen unterscheiden sich je nach Größe, Gewicht und Tierart. Viele Airlines verlangen eine spezielle Transportbox, die den internationalen Vorschriften entsprechen muss.
Vor dem Abflug müssen Halter einen Gesundheitsbericht für ihr Tier vorlegen und bei manchen Airlines weitere Formulare ausfüllen. Tiere dürfen oft frühestens sieben Tage nach dem Werfen transportiert werden und dürfen sich nicht in einem späten Stadium der Trächtigkeit befinden.
Nach Ankunft in China ist eine 30-tägige Quarantäne in einer zugelassenen Einrichtung gesetzlich vorgeschrieben. Die Einfuhr kann durch die Vorlage von Chipnachweis, Impfausweis und tierärztlichen Bescheinigungen erleichtert werden.
Kurzaufenthalte und Übersiedlungsgut
Für Kurzaufenthalte lohnt sich die Mitnahme des Tieres meist nur, wenn der Aufenthalt mehrere Wochen dauert. Da bei der Einreise nach China pro Person maximal fünf Haustiere mitgenommen werden dürfen, ist die Planung wichtig. Haustiere gelten als Übersiedlungsgut und brauchen spezielle Dokumente sowohl für die Ausreise als auch für die Einreise.
Die Tiere müssen vor Abflug tierärztlich untersucht werden (maximal 14 Tage vor Ankunft). Ein Mikrochip ist in vielen Fällen vorgeschrieben. Besonders wichtig ist es, die Anforderungen der chinesischen Behörden und der Abflug-Airline zu prüfen.
Tiere, die auf bestimmten Wegen als Teil des Übersiedlungsgutes transportiert werden, unterliegen denselben Quarantäne- und Gesundheitsvorschriften wie bei einer regulären Einreise.
Speditionen und Umzugsunternehmen
Speditionen bieten spezielle Dienstleistungen für den Transport von Haustieren an. Diese Unternehmen übernehmen Organisation, Logistik und die Kommunikation mit Fluggesellschaften und Behörden. Sie kümmern sich um die notwendigen Dokumente, Impfbescheinigungen und Gesundheitszeugnisse.
Umzugsunternehmen mit Erfahrung im Tiertransport können zusätzliche Leistungen wie Haustierbetreuung vor und während der Reise anbieten. Ein Vorteil: Haustiere reisen oft stressfreier, weil die Abläufe geplant und überwacht werden.
Ein seriöses Umzugsunternehmen erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen und auf Referenzen oder Zertifikate zu achten, um das Wohl des Tieres zu sichern. Eine frühzeitige Planung ist wichtig, da Termine mit Behörden und Quarantäneplätzen eingehalten werden müssen.
Sonderfälle: Einreiseverbote, Kupierte Hunde und Handelszwecke
China hat besondere Vorschriften zur Einfuhr von Haustieren. Manche Tiere dürfen nicht eingeführt werden, andere benötigen zusätzliche Dokumente oder Erlaubnisse.
Kupierte Hunde und Einfuhrverbot
Kupierte Hunde, also Hunde mit abgeschnittenen Ohren oder Schwanz, können Probleme bei der Einreise nach China bekommen. In vielen chinesischen Großstädten gelten strenge Regeln. Oft werden kupierte Hunde nicht akzeptiert, besonders wenn der Eingriff aus nicht-medizinischen Gründen erfolgte.
Einige Städte in China können die Einreise solcher Hunde komplett verbieten. Tierärztliche Nachweise oder alte Fotos, die belegen, dass die Kupierung medizinisch notwendig war, sind wichtig. Es gibt keine landesweit einheitlichen Regeln, deshalb ist eine frühzeitige Abfrage bei den lokalen Behörden notwendig.
Wer einen kupierten Hund mitnimmt, sollte Kontakt mit dem chinesischen Zoll oder der jeweiligen Stadt aufnehmen. So lässt sich vermeiden, dass der Hund bei der Einreise abgewiesen wird oder in Quarantäne muss.
Einreise für Handelszwecke
Wer Tiere gewerblich nach China bringen will, unterliegt strengeren Regeln. Haustiere, die zum Verkauf oder zur Zucht eingeführt werden, gelten als Waren und nicht als private Heimtiere.
Für die Einfuhr aus Handelszwecken sind spezielle Genehmigungen und umfangreiche Gesundheitszeugnisse nötig. Dazu gehören oft Quarantäneauflagen und zusätzliche tierärztliche Kontrollen. Es kann auch eine Importlizenz oder eine Registrierung beim chinesischen Landwirtschaftsministerium verlangt werden.
Handelsimporte von Tieren sind streng überwacht. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert Bußgelder oder eine Rücksendung der Tiere. Informationen und Formulare gibt es beim zuständigen Zollamt oder auf den Webseiten der chinesischen Behörden.
Aufenthalt, Wohnen und Leben mit Haustieren in China
Nach dem Umzug mit Haustier nach China stehen wichtige Fragen zu Gesundheit, medizinischer Versorgung, Wohnmöglichkeiten und dem Alltag an.
Veterinärmedizinische Versorgung und Bildung
In den großen Städten wie Peking, Shanghai und Guangzhou gibt es viele Tierkliniken und gut ausgestattete Tierarztpraxen. Dort arbeiten oft erfahrene Veterinäre, die auch internationale Standards kennen.
Die Kosten für Behandlungen können stärker schwanken als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Notfallversorgung sind möglich, aber spezielle Medikamente könnten schwer zu finden sein. Es empfiehlt sich, häufig benötigte Medikamente mitzubringen.
Tierhalter sollten auch wissen, dass Tierkrankenversicherungen in China noch nicht so verbreitet sind. Es lohnt sich, vorab zu prüfen, ob eine internationale Krankenversicherung für das Tier übernommen wird. In Tierhandlungen oder manchen Kliniken gibt es Angebote für Tierbedarf und Beratung.
Wohnmöglichkeiten und Haustierhaltung
Nicht jede Wohnung oder Wohnanlage in China erlaubt Haustiere. Beim Wohnungssuchen sollten Migranten direkt abklären, ob Hunde oder Katzen gehalten werden dürfen. Manche Anlagen haben spezielle Vorgaben, zum Beispiel die Größe oder Anzahl der Haustiere.
In den Städten wohnen viele Menschen in Apartments, daher sind große Hunde oft weniger willkommen. Es gibt Unterschiede zwischen privaten Vermietern und größeren Wohnanlagen. Ein schriftlicher Mietvertrag mit einer „Haustiererlaubnis“ ist ratsam.
Einige moderne Wohnanlagen bieten eigene Hundeparks oder Grünflächen. Viele Vermieter verlangen, dass Haustiere gechippt, geimpft und amtlich registriert sind. In manchen Großstädten ist die Anmeldung von Haustieren verpflichtend und kann mit weiteren Regeln oder Gebühren verbunden sein.
Visa, Passpflicht und Staatsangehörigkeit
Für die Einreise nach China mit Haustieren gibt es mehrere Vorschriften. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Reisedokumenten des Halters sowie nach Status des Haustiers.
Visa-Anforderungen für Mensch und Tier
Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise nach China in der Regel ein gültiges Visum. Eine Ausnahme besteht meist nur für sehr kurzfristige Aufenthalte oder spezielle Reisedokumente. Der Reisepass muss in den meisten Fällen mindestens sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Für das Haustier – erlaubt sind nur Hunde und Katzen – ist kein eigenes Visum nötig. Es gelten jedoch strenge Einfuhrbestimmungen:
Jede Person darf nur ein Haustier einführen
Das Tier muss gechippt sein
Ein internationaler Heimtierausweis und ein aktuelles Gesundheitszeugnis sind Pflicht
Zur Ausfuhr des Tieres aus China benötigen Reisende meist eine Ausreisebescheinigung und einen tierärztlichen Gesundheitsreport. Es sind je nach Abreise- oder Ankunftsland ergänzende Nachweise erforderlich.
Regelungen für Drittstaatsangehörige
Für Drittstaatsangehörige, also Personen, die keinen EU-Pass besitzen, gelten meist strengere Regeln. Sie brauchen ein Visum für die Einreise nach China und müssen oft zusätzliche Dokumente vorlegen. Auch der Reisepass muss den Anforderungen entsprechen: Er muss zum Beispiel mindestens drei Monate nach geplanter Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein.
Wer Angehörige aus Nicht-EU-Ländern mitnimmt, muss für diese ebenfalls die Visumspflicht beachten. In der Regel ist zusätzlich zum Visum für den Menschen ein umfangreicher Dokumentensatz für das Haustier erforderlich. Das umfasst unter anderem Impfbescheinigungen, Chipnummern und Nachweise zur Herkunft des Tieres.
Einreisebestimmungen können sich ändern, daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Klärung mit der zuständigen Botschaft oder Konsulat.
Hinweise zur Einreise mit mehreren Tierarten und besonderen Bedingungen
Wer Haustiere nach China mitnehmen möchte, muss genaue Vorschriften beachten. Vor allem bei mehreren Tieren oder speziellen Tierarten gelten besondere Regeln und Einschränkungen.
Erlaubte Tierarten und Stückzahlen
In China dürfen Reisende in der Regel höchstens ein Heimtier pro Person einführen. Zu den erlaubten Heimtieren zählen meist Hunde und Katzen. Andere Tierarten wie Kleinsäuger, Vögel oder Reptilien sind oft nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt oder komplett verboten.
Für jedes Tier ist ein aktueller Gesundheitsreport sowie ein international anerkannter Impfnachweis erforderlich. Besonders bei Hunden muss der gültige Tollwut-Impfnachweis vorliegen. Manche Flughäfen oder Einreisestellen in China sind ausdrücklich für die Abwicklung von Heimtierimporten zuständig. Ohne die notwendigen Unterlagen oder bei Überschreitung der erlaubten Stückzahl kann die Einreise verweigert werden.
Maßnahmen bei tierseuchenrechtlichen Auffälligkeiten
Falls Zweifel an der Gesundheit des Tieres bestehen oder seuchenrechtliche Auffälligkeiten festgestellt werden, greifen strenge Maßnahmen. Die Tiere werden in diesen Fällen einer amtlichen Untersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten kann eine Quarantäne von mehreren Wochen angeordnet werden.
Findet ein Ausbruch von Tierseuchen wie Tollwut oder eine andere meldepflichtige Krankheit statt, treten zusätzliche Einschränkungen in Kraft. Die Einfuhr kann erneut geprüft oder ganz untersagt werden. Im schlimmsten Fall ist sogar die Rückführung oder Tötung des betroffenen Tieres möglich, wenn die tierseuchenrechtliche Gefahr als hoch eingestuft wird.