Diese Vorteile bietet die Genossenschaft

Im Gespräch mit Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn

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Genossenschaften erfreuen sich in den vergangenen Jahren zunehmender Beliebtheit. Kein Wunder, bieten sie doch interessante Möglichkeiten, Steuern zu sparen, das Vermögen zu sichern und die Erbschaft vorausschauend zu planen. Doch wie genau funktioniert eine Genossenschaft, wie können Sie von ihren Vorteilen genau profitieren und worin liegen die Unterschiede zu GmbH oder AG?

Die Genossenschaft im Unterschied zur GmbH

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft, deren Mitgliederzahl nicht geschlossen ist und die den Zweck verfolgt, den Erwerb oder die Wirtschaft, die sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Ebenso wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) ist die Genossenschaft eine Körperschaft. Dementsprechend zahlt sie sowohl Körperschaft- als auch Gewerbesteuer. 

Im Unterschied zur GmbH hat die Genossenschaft jedoch keine Gewinnerzielungsabsicht. Ihr Ziel ist also nicht, Gewinne zu erwirtschaften, sondern ein bestimmtes Problem zu lösen, woraus sich der Zweck der Genossenschaft ergibt. Wie dieses Problem aussehen kann, ist sehr unterschiedlich. Es kann sich um ein gesellschaftliches Problem handeln, es kann dabei aber auch um individuellere Ziele wie die Planung der Vermögensverwaltung oder um die Sicherung der Unternehmensnachfolge gehen. So unterschiedlich die von der Genossenschaft zu lösenden Probleme sind, so unterschiedlich sind auch die Branchen und Bereiche, in denen diese Rechtsform anzutreffen ist. Beispiele sind etwa die Raiffeisenbank oder die DATEV, die das Ziel hat, Steuerbevollmächtigte bei der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. Auch bei Einkaufsgemeinschaften oder Wohnungsgesellschaften sind Genossenschaften beliebt.

Die Vorteile der Genossenschaft

Die Genossenschaft hat eine Reihe von Vorteilen, die von der Steuergestaltung bis hin zu Vorteilen bei einem Wegzug ins Ausland reichen. 

Steuerliche Vorteile

Es gibt nur wenige Genossenschaften, die tatsächlich steuerbefreit sind. So müssen beispielsweise Forst- und Waldgenossenschaften, die den Gewerbebetrieb nur im Nebenbetrieb unterhalten, von der Körperschaftsteuer befreit. Eine derartige Steuerbefreiung ist bei der Genossenschaft aber keinesfalls die Regel. Vorteile ergeben sich aber dadurch, dass Vorteile, die die Genossenschaft den Genossen im Sinne des Genossenschaftszweckes verschafft, nicht als geldwerter Vorteil gelten und damit nicht in der jeweiligen Einkommensteuer der Genossen Berücksichtigung finden. 

Vorteile der Genossenschaft bei der Wegzug- und Erbschaftsteuer

Steuerliche Vorteile können sich aber beispielsweise auch bei der Wegzugsbesteuerung ergeben. Wer in Deutschland an einer GmbH beteiligt ist, dem droht bei Wegzug ins Ausland die Wegzugsteuer. Bei der Ermittlung der Höhe der Wegzugsteuer nutzt das Finanzamt das Ertragswertverfahren und legt den fiktiven Veräußerungsgewinn zugrunde. Zu zahlende Steuern in Höhe von 300.000 EUR bis 400.000 EUR sind dabei keine Seltenheit. Allerdings bietet die Genossenschaft einen Ausweg. So wäre es beispielsweise möglich, die GmbH-Anteile in eine Genossenschaft einzubringen. Wird beim Einbringen ein Nennwert der Anteile veranschlagt, der häufig 25.000 EUR betragen dürfte, wird dieser auch für die Berechnung der Wegzugsteuer zugrunde gelegt. 

Ähnlich wie bei der Wegzugsteuer verhält es sich im Fall von GmbH-Anteilen auch bei der Erbschaftsteuer. Anteile, die in die Genossenschaft unter Angabe des Nennwerts eingegeben werden, werden auch auf Nennwert-Basis vererbt. Dadurch kann (je nach Höhe des tatsächlichen Wertes) bei Vererbung dieser GmbH oder der GmbH-Anteile die Erbschaftsteuer möglicherweise deutlich reduziert werden. 

Schutz des Vermögens mit der Genossenschaft 

Ein weiterer wichtiger Vorteil, den die Genossenschaft im Gegensatz zur GmbH bietet, ist der Schutz des Vermögens. Im Fall der Insolvenz eines Genossenschaftsmitglieds kann zwar der Insolvenzverwalter nach § 66a des Genossenschaftsgesetzes (GenG) das Kündigungsrecht für das Mitglied ausüben und auf diese Weise an das dem Genossenschaftsmitglied zustehende Guthaben gelangen. Das Vermögen der Genossenschaft ist jedoch nicht antastbar. Hinzu kommt, dass es im Falle von Wohnungsgenossenschaften Ausnahmen von diesem Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters gibt.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Genossenschaften oder möchten wissen, ob eine Genossenschaft für Sie persönlich geeignet ist? Dann bieten wir Ihnen gern ein Beratungsgespräch an.

Weitere Informationen zu Genossenschaften finden Sie zudem in unserem Podcast mit dem Genossenschafts-Experten Sven Leudesdorff-Pfeifer.

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Timestamps

00:00:34 - Was ist eine Genossenschaft und wie unterscheidet sie sich von GmbH und AG?

00:04:15 Die Satzung der Genossenschaft

00:07:16 Praktische Beispiele und der Zweck der Genossenschaft

00:10:39 Welche steuerlichen Vorteile bietet die Genossenschaft?

 00:16:47 Diese Möglichkeiten bietet die Genossenschaft in Bezug auf Wegzug- und Erbschaftsteuer

 00:22:45 - Vermögensschutz mit der Genossenschaft

Mitschrift zum Podcast Perspektive Ausland Episode 83: Diese Vorteile bietet die Genossenschaft

Im Gespräch mit Daniel Taborek und Sebastian Sauerborn

Perspektive Ausland: Perspektive Ausland - der Podcast für Unternehmer und Freiberufler, die es ins Ausland zieht. Egal, ob Steuerplanung, Auslandsfirmengründung oder Lifestyle-Fragen - hier geht es jede Woche zur Sache. Und hier sind deine Gastgeber Daniel Tàborek und Sebastian Sauerborn.

00:00:34 - Was ist eine Genossenschaft und wie unterscheidet sie sich von GmbH und AG?

Daniel: Sebastian, heute wollen wir uns ja nochmal zum Thema Genossenschaften unterhalten und es gibt ja eine ganze Menge Halbwahrheiten oder auch Unklarheiten über Genossenschaften im Internet. Heute wollen wir mal darüber sprechen, was wirklich funktioniert, für wen eine Genossenschaft eine lohnende Sache sein kann und für wen auch nicht. Es gibt ja nicht nur die Möglichkeit, mit der Genossenschaft Steuern zu sparen, sondern sie ist auch ein sehr interessantes Instrument, um das Vermögen zu sichern, vielleicht eine bessere Erbplanung zu machen, eine höhere Insolvenz-Sicherheit bietet eine Genossenschaft möglicherweise und man kann generell auch die Vermögens-Unternehmensnachfolge besser planen. Deswegen, Sebastian, heute unser Thema: Wie funktioniert eine Genossenschaft und wo liegt der Unterschied zur GmbH oder zu einer Aktiengesellschaft?

Sebastian: Zunächst mal muss man sagen, beide sind Körperschaften. Das heißt, sowohl die GmbH als auch die AG als auch die Genossenschaft zahlen Körperschaftsteuer und natürlich Gewerbesteuer. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass die Genossenschaft keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Das ist also der wesentliche Unterschied zu GmbH und AG.

Daniel: Das ist ja schon ein sehr, sehr großer Unterschied. Wenn man im Internet nachliest, findet man ja heraus, dass diese Gesellschaftsform, also die Genossenschaft, bereits in der Kaiserzeit entstanden ist und eine staatlich geförderte Gesellschaftsform war. Also eine GmbH, eine Aktiengesellschaft wurde nicht vom Staat gefördert. Bei einer Genossenschaft ist das ganz anders, also eine Gesellschaftsform, die ein Zusammenschluss von mehreren Personen ist, so heißt es, die ein Problem lösen möchte. Das fand ich schon sehr interessant. Also es gibt eine Gesellschaftsform, die das Ziel hat, ein Problem zu lösen. Wenn man sich im Alltag umschaut, dann kennen wir alle wahrscheinlich die DATEV, die Raiffeisenbank und das alles sind ja Genossenschaften. Einkaufsgemeinschaften, Wohnungsgesellschaften zum Beispiel gehören dazu, und wie gesagt auch Banken. Also halten wir mal fest an der Stelle: Die Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform zur Problemlösung.

Sebastian: Absolut, ja, das ist ganz wichtig zu verstehen. Bei GmbH und AG, das ist, wie gesagt, eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter. Bei der Genossenschaft geht es um eine Problemlösung. Jetzt würde man vielleicht denken, was für ein Problem? Ein gesellschaftliches Problem, die Welt vom Hunger zu befreien, die Welt von Krebs zu befreien und so weiter und sofort? Möglicherweise ja, aber man kann es natürlich auch als etwas sehr Persönliches sehen, also das Problem meiner persönlichen Vermögensverwaltung in irgendeiner Weise günstig zu erledigen oder aber, sich um die Unternehmensnachfolge zu kümmern. Auch das ist ein Problem, das gelöst werden muss, eine bessere Insolvenzabsicherung. Alles das sind Probleme, die über eine Genossenschaft gelöst werden können oder zumindest teilweise gelöst werden können. Da muss man also vom Allgemeinen, von den sehr großen Problemen, umdenken auf die persönlichen kleinen Probleme, die eine Genossenschaft für mich möglicherweise lösen kann.

00:04:15 Die Satzung der Genossenschaft

Daniel: Klingt total interessant! Und wenn man sagt, normalerweise ein gesellschaftliches Problem, also einer größeren Gesellschaft, aber die kleinste Zelle der menschlichen Gesellschaft ist nun mal die Familie und die Genossenschaft kann sozusagen auch Probleme der kleinsten Zelle der menschlichen Gesellschaft, nämlich der Familie lösen, meiner Familie beispielsweise. Für einige mag das sehr eigenartig klingen, aber gerade deswegen sprechen wir heute und genau das macht die Genossenschaft auch so interessant. All das, was du gerade erwähnt hast, sind erlaubte und durchaus redliche Gründe, eine Genossenschaft zu gründen. Sprechen wir jetzt aber nochmal über einen zweiten großen Unterschied zur GmbH oder Aktiengesellschaft, nämlich die Satzung. Die Satzung ist ja der Kern, das Herz, der Motor der Genossenschaft, könnte man sagen, und ist bei einer Genossenschaft viel, viel wichtiger als bei einer anderen Gesellschaftsform, weil die Satzung entscheidend dafür ist, ob man mögliche steuerliche Vorteile gewährt bekommt. Und, das ist ganz interessant, die Satzung entscheidet, ob eine Genossenschaft überhaupt gegründet werden kann oder darf, also ob es zu einer Eintragung einer Genossenschaft kommt. Das wollen wir nochmal ganz klar unterstreichen: Wenn irgendwas mit der Satzung nicht stimmt bei einer Genossenschaft kann es dazu führen, dass ich den ganzen Aufwand in die Gründung rein stecke, aber es kommt letztendlich nicht zur Eintragung. Deswegen die Frage, Sebastian: Wie geht man bei der Gestaltung der Satzung vor? Worauf kommt es an? Was ist wichtig dabei?

Sebastian: Zunächst mal muss man sich davon verabschieden, wenn man von der Satzung einer Genossenschaft spricht, dass es ein Drei-Zeilen-Text ist, wie man das vielleicht manchmal kennt, und ein ganz allgemein definierter Text. Auf Englisch sagt man dazu "boilerplate text". Also zunächst mal muss in der Satzung der Genossenschaft sehr detailliert überhaupt das Problem, die Ausgangslage beschrieben werden. Also dieses Problem, was eben die Genossenschaft gemeinschaftlich lösen soll. Dann muss im zweiten Teil letztlich darauf eingegangen werden, was denn dafür eigentlich die Lösung ist. Also, wie kann dieses zuvor definierte Problem gelöst werden? Damit ergibt sich dann letztlich der Zweck der Genossenschaft. Dieser Teil ist extrem wichtig. Und dann ist natürlich in der Satzung der Genossenschaft auch noch alles Mögliche enthalten: Wie können neue Mitglieder aufgenommen werden? Wie können Mitglieder die Genossenschaft verlassen? Also diese ganzen Dinge, die man aus einer Satzung der GmbH auch erwarten würde, finden sich natürlich auch in der Satzung der Genossenschaft.

00:07:16 Praktische Beispiele und der Zweck der Genossenschaft

Daniel: Interessant, guter Punkt! Also, ich versuche es mal an einem praktischen Beispiel zu formulieren. Vielleicht ein Beispiel aus der Landwirtschaft... Nehmen wir mal an, da gibt es mehrere Obstbauern in der Region und die haben alle ein gemeinsames Problem, nämlich der Abfüller, bei dem sie ihren Obstsaft letztendlich abfüllen lassen, der ist sehr teuer, hat vielleicht auch die Preise erhöht und letztendlich schmälert das ihren Gewinn am Ertrag. Würden sie selbst ihren Obstsaft keltern und abfüllen, dann hätten sie viel bessere Erträge. Allerdings ist solch eine Anlage sehr teuer, könnte man aber gemeinsam nutzen. Die Lösung wäre also jetzt die Anschaffung einer Kelter- und Abfüllanlage für die Obstbauern in der Region gemeinsam. Idealerweise könnten jetzt also die Obstbauern in einer Region gemeinsam eine Genossenschaft gründen mit dem Ziel, kostengünstig gemeinsam zu keltern und abzufüllen. Der Zweck der Genossenschaft nach dem, was du gerade erklärt hast, wäre also in dem Fall die Lösung eines Problems, die Anschaffung, der Betrieb, die Bereitstellung dieser Anlage an alle Genossen der Genossenschaft. Der Zweck könnte übrigens dann auch noch sein, vielleicht gemeinsam die Produkte zu vertreiben, also Vertrieb, Großhandel zum Beispiel, zu organisieren usw. Hier erkennt man an solch einem Beispiel schon einen großen Unterschied zu einer Gesellschaft. Eine GmbH hätte ja jetzt das Ziel, Gewinn zu erzielen. Wenn man eine GmbH gründen würde, eine gemeinsame, die diese Kelteranlage hätte, würde man sagen, die muss jetzt Gewinn erwirtschaften, während die Genossenschaft überhaupt nicht das Ziel hat, Gewinn zu erzielen, sondern eigentlich den Genossen, jedem einzelnen Genossen zu ermöglichen, mit seinem eigenen Business Gewinn zu erzielen, aber nicht die Genossenschaft selbst. Habe ich das ganz gut verstanden und gut erklärt oder habe ich einen Fehler in meiner Erklärung drin?

Sebastian: Ich fand die Erklärung super, wir kennen natürlich alle diese landwirtschaftlichen Genossenschaften, die sind ja sehr weit verbreitet in Deutschland. Es gibt Tausende. Soweit ich weiß, gibt es allein in Baden-Württemberg 2.000 oder 3.000. Das ist bekannt, weil natürlich die Landwirtschaft dort sehr intensiv ist. Ich möchte vielleicht noch ein anderes Beispiel bringen, was aus einem ganz anderen Bereich ist. Man könnte sich zum Beispiel vorstellen, dass zwei Ärzte sich zusammentun, um eine Genossenschaft zu gründen. Diese Genossenschaft betreibt dann eine Arztpraxis. Ich könnte jetzt hier relativ kreativ werden, ich könnte sagen, die haben eine Betriebskantine oder ein Betriebsrestaurant, die hat Fahrzeuge, die sie ihren Mitarbeitern und Genossen zur Verfügung stellt, Wohnraum möglicherweise usw. Das kann eine Genossenschaft alles machen und damit wäre letztlich der Zweck der Genossenschaft erfüllt, was bei der GmbH nicht ginge. Ganz interessant ist auch noch, dass natürlich den Genossen diese Vorteile nicht als geldwerter Vorteil zugerechnet wird, das ist schon höchst interessant.

00:10:39 Welche steuerlichen Vorteile bietet die Genossenschaft?

Daniel: Das ist schon mal eine interessante Brücke zu den steuerlichen Aspekten. Da wollen wir jetzt noch ein bisschen mehr einsteigen. Die Genossenschaft ist ja generell erstmal steuerpflichtig. Es gibt zwar Genossenschaften, die von der Steuerpflicht befreit sind, aber da gibt es nur ganz wenige und wenn man sich damit beschäftigt, sieht man, dass es auch immer schwieriger wird, Steuerfreiheit für eine Genossenschaft zu beantragen. Ausnahmen sind vielleicht landwirtschaftliche Genossenschaften, einige Vermietungsgenossenschaften, allerdings auch nur, wenn sie schon lange zurück gegründet worden sind. Und wahrscheinlich sind die Tage der kompletten Steuerfreiheit auch für solche gemeinnützigen Genossenschaften gezählt. Aber trotzdem, du hast jetzt sozusagen die Büchse von steuerlichen Vorteilen aufgemacht, was hat die Genossenschaft für steuerliche Vorteile? Wir gehen mal davon aus, die meisten Genossenschaften, die wir heute gründen können, sind nicht steuerfrei, aber was hat sie für Vorteile?

Sebastian: Genau, das muss man so ähnlich sehen wie zum Beispiel bei einer Stiftung oder so. Ich meine, die wenigsten Stiftungen. die heute gegründet werden in Deutschland oder Liechtenstein oder so sind tatsächlich gemeinnützig oder so, dass sie tatsächlich steuerfrei wären. Es ist sehr schwierig, das anerkannt zu bekommen und darum geht es den meisten auch gar nicht. Ein bisschen ist bei der Genossenschaft das gleiche. Wichtig ist zu verstehen, dass es eben trotz diesem augenscheinlichen Manko, dass die Genossenschaft nicht gemeinnützig ist, was keins ist, nämlich tatsächlich auch weitere steuerliche Vorteile bestehen. Das eine sind die Betriebsausgaben. Das heißt, es können bei einer richtigen Satzungsgestaltung etliche Dinge über die Genossenschaft ganz legal abgerechnet werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Mitglieder, die Genossen, gefördert werden können durch die Genossenschaft. Das ist eben kein geldwerter Vorteil und muss somit nicht privat versteuert werden mit Einkommensteuer. Und was die Besteuerung anbelangt, da ist es halt so, das hängt so ein bisschen vom Einzelfall ab, was besteuert wird, aber man kann von 0 bis 25 % Steuern so ungefähr ausgehen.

Daniel: Klingt interessant und eröffnet natürlich ungeahnte Möglichkeiten. Man erkennt auf den ersten Blick einige Vorteile gegenüber einer GmbH oder Aktiengesellschaft. Ich versuche, das, was du jetzt gesagt hast, trotzdem für mich selbst und für unsere Zuschauer und Zuhörer nochmal an einem Beispiel festzumachen. Es würde jetzt beispielsweise der Zweck der Genossenschaft sein, also das hätte ich in den Statuten, in der Satzung der Genossenschaft so geregelt, den Genossen Fahrzeuge bereitgestellt werden würden, die nicht unter eine sogenannte 1-Prozent-Regel fallen. Also wenn ich jetzt in einer GmbH wäre und ich stelle Mitarbeitern beispielsweise ein Fahrzeug zur Verfügung, würde das ja unter die 1-Prozent-Regel fallen und müsste versteuert werden. Würde aber in der Satzung der Genossenschaft drin stehen, der Zweck der Gesellschaft ist, Probleme unserer Genossen zu lösen, nämlich ihnen Fahrzeuge bereitzustellen. Dann entfällt die 1% Regel. Das ist schon mal interessant. Falls das richtig ist. Oder der Zweck der Genossenschaft könnte die Bereitstellung von Wohnraum, der Betrieb eines Restaurants für Mitglieder sein, so dass man dort zum Beispiel Mittag essen kann. Die Genossenschaft könnte also jetzt von erwirtschafteten Gewinnen jetzt Immobilien oder Restaurant kaufen und betreiben und wenn Mitglieder jetzt den Wohnraum oder das Restaurant nutzen, dann gelten diese Kosten, das wäre noch ein anderer Punkt im Gegensatz zu einer GmbH, voll aus Betriebsausgaben und dem Mitglied wird kein geldwerter Vorteil angerechnet. Habe ich das jetzt so richtig übersetzt, deine Punkte von vorhin?

Sebastian: Genauso ist es. Das hast du so richtig verstanden. Jetzt wird der eine oder andere fragen: "Und wenn ich jetzt den Gewinn ausschütten will?" Dann gilt im Grunde das gleiche, was bei der GmbH auch gilt. Das heißt, natürlich müssen die Gewinne, wie wir vorhin gesagt haben, in der GmbH und auch in der Genossenschaft versteuert werden. Es gibt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Wenn dann die Gewinne an mich persönlich ausgeschüttet werden sollen, würde im Prinzip ja Abgeltungssteuer fällig werden. Ist jetzt eine andere Körperschaft, zum Beispiel eine GmbH Genossin, dann würde, wie auch anderweitig, bei einer Holding zum Beispiel, keine Steuer fällig werden beziehungsweise ein bisschen vielleicht aufgrund des Schachtelprivilegs. Es ist natürlich daher auf jeden Fall ratsam, die Gewinne nicht auszuschütten, sondern in der Genossenschaft zu belassen und einfach weiter zu verwenden. Man muss ein bisschen daran denken, dass die Genossenschaft ja ein bisschen in Richtung Konzern geht, wo man letztlich dann die Steuervorteile nutzen will, den die Konzerne haben, die immer darauf beruhen, dass die Mittel, das Vermögen, die Gewinne im Konzern bleiben, im Grunde nicht ausgeschüttet werden und dort letztlich steuerlich bevorteilt weiter angelegt und dann auch vermehrt werden können. Das heißt im Grunde genommen, die private Ausschüttung an mich selbst, ins Privatvermögen als Genosse, ist im Grunde nicht gewünscht und ist auch nicht besonders günstig, aber auch nicht teurer als bei der GmbH. Also, man kann schon sehen, mit der Genossenschaft lassen sich auf jeden Fall fantastische Konzepte realisieren.

00:16:47 Diese Möglichkeiten bietet die Genossenschaft in Bezug auf Wegzug- und Erbschaftsteuer

Daniel: Klingt alles sehr spannend. Wir sind ja immer noch im Themenbereich Steuervorteile oder steuerliche Betrachtungen einer Genossenschaft im Vergleich zu anderen Gesellschaften. Immer wieder hört und liest man, besonders im Internet, dass die Genossenschaft auch hoch interessante Möglichkeiten bietet, wenn es um Wegzugsteuer und Erbschaftsteuer geht. Kannst du uns dazu noch mehr erzählen, Sebastian?

Sebastian: Genau! Mal angenommen, ich würde jetzt ins Ausland umziehen und bin Eigentümer einer GmbH oder an einer GmbH beteiligt, dann droht ja in Deutschland die Wegzugsteuer und die ist letztlich in ihrer Höhe abhängig davon, wieviel wert meine GmbH ist und da können sehr schnell sehr hohe Summen zustande kommen. Als Beispiel: Eine GmbH, die vielleicht hunderttausend Gewinn macht, die kann schnell so hoch bewertet werden, dass ich dem Finanzamt 300.000 bis 400.000 bezahlen muss beim Wegzug aus Deutschland. Das sind natürlich Beträge, die wollen und können die meisten so ohne Weiteres nicht bezahlen. Deswegen überlegt man sich konkrete Alternativ-Szenarien dazu und es gibt völlig legale Alternativen, um diese Wegzugsteuer zu umgehen. Wir haben darüber auch ein eigenes Video gemacht, aber nur ganz kurz: Eine Möglichkeit wäre, zum Beispiel, zu sagen, ich gebe jetzt die Anteile der GmbH in eine Stiftung oder in eine GmbH und Co KG hinein oder aber eben auch in eine Genossenschaft. Die Genossenschaft hat möglicherweise diverse Vorteile gegenüber der Stiftung. Beim Einbringen in die Genossenschaft wird hier also der Nennwert der Anteile veranschlagt, was ja letztlich 25.000 € vielfach sein werden und wenn ich jetzt also Deutschland verlasse und dann erkläre, was ich hier für Beteiligungen habe, die dann möglicherweise zur Berechnung der Wegzugsteuer herangezogen werden, würde ich im Fall der Genossenschaft schlicht und ergreifend den Nennwert der Anteile dort angeben, nicht den tatsächlichen Wert der GmbH oder den hochgerechneten Wert der GmbH mit Ertragswertverfahren, der ja dann zu so hohen steuerlichen Negativwirkungen führen kann. Somit kann ich also dann tatsächlich Deutschland verlassen, ohne diese Wegzugssteuer bezahlen zu müssen und sie komplett legal vermeiden. Jetzt gibt es natürlich über diese Lösung relativ viele Kommentare. Die war in den letzten Jahren sehr populär. Wir wissen also von vielen Fällen, die diese Lösung gewählt haben. Jetzt gibt es natürlich etliche Kommentare, dass das möglicherweise nicht der Fall ist, und dass hier auch das Ertragswertverfahren angewendet werden muss, um den Genossenschaftsanteil zu bewerten. Bisher gibt es keine Präzedenzurteile dazu. Bisher ist uns auch nicht bekannt, dass hier tatsächlich die Gestaltung von den Finanzbehörden angegriffen wurde, aber wir halten die Augen auf und schauen, was da noch so kommt.

Daniel: Klasse! Dann war das jetzt die Wegzugsteuer. Wie sieht es denn in Bezug auf die Erbschaftsteuer aus?

Sebastian: Im Grunde gilt genau das Gleiche im übertragenen Sinn, was ich gerade für die Wegzugsteuer gesagt habe. Also, ich habe jetzt eine GmbH und ich gebe die jetzt in eine Genossenschaft ein, dann vererbe ich letztlich nicht die GmbH, sondern den Genossenschaftsanteil und der wird eben auch wieder auf Nennwert- Basis vererbt und was natürlich dann ein sehr geringer Betrag ist, womit ich dann möglicherweise deutlich Erbschaftsteuer sparen kann. Auch hier, wie gesagt, gibt es natürlich Fragen: Ist das wirklich so? Hat es wirklich so Bestand? Kann das so gemacht werden? Bisher ist nichts Gegenteiliges bekannt. Man muss einfach abwarten. Die Dinge sind ja doch, was das Steuerrecht betrifft, immer stark in Bewegung und es wurden gerade in den letzten Jahren viele Genossenschaften gegründet. Wir wissen das, und wer weiß, es wäre nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat die Daumenschrauben anzieht, aber bisher ist uns nichts bekannt.

Daniel: Ja, und diejenigen, die Experten auf dem Gebiet Gebiet Genossenschaften sind, erwähnen ja auch immer wieder, dass der Staat sehr, sehr zurückhaltend und vorsichtig ist, da irgendwas an dem Genossenschaftsrecht und -Gesetz zu ändern, weil immerhin die DATEV, der Verband aller Steuerberater, ja auch in einer Genossenschaft organisiert ist, und ich glaube, da würde eine Änderung im Genossenschaftsrecht auch immens Gegenwind oder nicht den Sturm im Wasserglas, sondern einen richtigen Sturm, verursachen. Es war sehr interessant, Sebastian, unsere Zeit ist schon wieder fast vorbei, aber lass uns gemeinsam nochmal die wichtigsten Vorteile und wichtigsten Punkte einer Genossenschaft zusammenfassen. Also das Erste, was wir besprochen haben, ist: Was ist eine Genossenschaft, was ist der Sinn und Zweck? Eine Genossenschaft kann mich persönlich oder meine Familie fördern. Sprich, der Zweck kann rein auf die Förderung meiner Person, meiner Familie, ausgerichtet sein. Das war der erste Punkt. Dann haben wir gesagt, die Genossenschaft kann mich schützen, kann mein Vermögen sozusagen loslösen von meiner Person, ähnlich wie das auch eine Stiftung kann. Und ein dritter Punkt, den wir besprochen hatten, war, die Genossenschaft kann bei richtiger Gestaltung, da geht es besonders um die Satzung, brillante Steuervorteile bringen.

00:22:45 - Vermögensschutz mit der Genossenschaft

Sebastian: Genau. Ich möchte noch zwei Dinge hinzufügen. Das eine ist, dass letztlich die Anteile der Genossenschaft nicht gepfändet werden können. Also anders als bei der GmbH, da können ja im Falle einer Insolvenz die Anteile gepfändet werden, das ist bei der Genossenschaft nicht so. Und auch eine zeitverzögerte Rückzahlung von 2 Jahren der Genossenschaftsbeiträge, die relativ gering sind, ich sag jetzt mal 1000 oder 2000 €. Wie gesagt, die sind ja nur zeitverzögert durch die Genossenschaft zurückzahlbar. Wenn ich jetzt sage, ich der Genossenschaft aus, ich muss Geld locker machen für den Insolvenzverwalter. Damit ist natürlich auch für den Insolvenzverwalter uninteressant, wenn ich da in 2 Jahren einen kleinen Betrag von 1000 oder 2000€ erwarte. Und natürlich das ganze Vermögen der Genossenschaft ist unangreifbar, ähnlich wie bei eine Stiftung, wobei die Genossenschaft. keine Eigentümer in dem Sinne hat. Und natürlich, wie wir vorhin gesagt haben, hat die Genossenschaft zwar an sich eine niedrigere Besteuerung als zum Beispiel die GmbH. Aber es ist natürlich möglich, hier auf andere Weise Kosten geltend zu machen als bei einer GmbH, die ja eine Gewinnerzielungsabsicht haben muss und somit ist das ganze steuerliche Szenario bei der Genossenschaft auf jeden Fall interessanter, im richtigen Kontext als bei GmbH.

Daniel: Klasse! Vielen Dank für diese gute Zusammenfassung, gerade auch diese beiden Punkte am Ende nochmal. Wir sehen also, dass einiges für eine Genossenschaft spricht. Vielleicht fragt sich der eine oder andere Zuschauer oder Zuhörer: Warum habe ich noch keine Genossenschaft? Oder: Lohnt sich das für mich? Was wir nicht besprochen haben, ist zum Beispiel, für wen sich die Genossenschaft nicht lohnt. Also, wer mehr wissen will zu dem Thema, wer interessiert ist, aber sagt: "Ich brauche doch noch mehr Informationen", was macht er?

Sebastian: Zunächst mal haben wir auf unserer Webseite einen größeren Artikel geschrieben zum Thema Genossenschaft und das ist sicherlich interessant. Wir haben auch noch einen anderen Podcast hier gemacht, wo wir sehr ausführlich zu dem ganzen Thema auch nochmal sprechen und dann bietet sich natürlich immer auch ein Beratungsgespräch an für diejenigen, die ins Ausland umziehen und hierbei eine Genossenschaft als einen Teil ihrer Gestaltung gründen möchten. Das ist ja letztlich unser Spezialthema. Dort bietet sich immer ein Beratungsgespräch an.

Daniel: Vielen Dank, Sebastian, für das Gespräch! Perspektive Ausland: Bis zur nächsten Folge von Perspektive Ausland - der Podcast für alle Unternehmer, die es ins Ausland zieht. Übrigens, wenn ihr keines unserer interessanten Videos mehr verpassen wollt, dann klickt doch jetzt gleich auf den Abonnieren-Button und auf die Glocke. Auch über Kommentare, Fragen oder einen Daumen hoch freuen wir uns sehr.

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