Reiserücktrittsversicherung: Weltweit abgesichert

Du planst auszuwandern, weißt aber noch nicht genau wohin und willst dir vorher einige Länder, die zur Auswahl stehen, ansehen? Oder weißt du schon ganz genau welches Land und welche Region es sein soll und du willst bloß einige Wochen vor dem Umzug dorthin, um alles für eine optimale Ankunft vorzubereiten?

Es ist nicht selten, dass man vor seiner Auswanderung nochmal für eine kurze Zeit in das Zielland reist, um alle wichtigen Vorkehrungen im Vorfeld zu arrangieren. Doch egal wie sorgfältig man eine Reise plant, manchmal kommt es eben anders als man denkt.

Eine plötzliche Krankheit, ein Unfall, ein Wasserschaden oder andere unvorhergesehene Ereignisse können dazu führen, dass du die Reise nicht antreten kannst. Das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt in solchen Fällen vor hohen Stornokosten und gibt dir die Sicherheit, dich auch kurzfristig für eine Absage entscheiden zu können.

In diesem Artikel gehen wir näher auf die Reiserücktrittsversicherung ein, in welchen Fällen diese greift, was genau abgedeckt wird, welche Fristen es einzuhalten gibt und wie hoch die Kosten sind.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittversicherung deckt die anfallenden Reisekosten eines Reiserücktritts und schützt somit vor finanziellen Verlusten. Die Stornogebühren von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften können bei kurzfristigen Absagen hoch ausfallen, und je näher der Abreisetag rückt, desto höher gestalten sich diese Gebühren. In einigen Fällen können die Kosten sogar 100% des Reisepreises betragen.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung lässt sich ein solches Szenario jedoch vermeiden. Die Versicherung kann entweder direkt beim Reiseveranstalter oder separat bei einem Versicherungsanbieter abgeschlossen werden. So kannst du beruhigt eine Reise buchen und bist im Falle eines Rücktritts gut abgesichert.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Anbieter unterschiedliche Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erbringt. Doch diese sind in der Regel stets inbegriffen:

  • eine unerwartete Erkrankung

  • schwerer Unfallverletzung

  • Unerwartetem Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs

  • Impfunverträglichkeit

  • Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen

  • der Todesfall oder Erkrankung eines Familienangehörigen

Es gibt allerdings auch Versicherungsgesellschaften, die einen Reiseabbruch erstatten, wenn zum Beispiel eine plötzliche Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis oder der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses nach langer Arbeitslosigkeit vorliegt.

Außerdem bietet eine Reiserücktrittsversicherung Schutz bei verschiedenen unkontrollierbaren Ereignissen. Zum Beispiel, wenn das Fahrzeug, das du für deine Reise verwenden möchtest, kurz vor oder während der Reise eine Panne hat. Auch verpasste Flüge aufgrund von mindestens 2-stündigen Verspätungen des öffentlichen Verkehrs werden abgedeckt.

Falls dein Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und du dringend ein Ersatzdokument benötigst, ist auch hierfür eine Erstattung möglich. Auch erheblicher Schaden am Eigentum, durch Feuer, Wasserrohrbrüche und Naturkatastrophen, oder aufgrund einer Straftat durch Dritte, wird erstattet. Vorausgesetzt du warst vor Ort.

Selbst wenn du als Zeuge in ein Gerichtsverfahren geladen wirst oder einen Arbeitsplatzwechsel vornimmst, kannst du auf eine Erstattung hoffen.

Wer ist bei einer Reiserücktrittsversicherung mitversichert?

Die Reiserücktrittsversicherung bietet dir, als Versicherungsnehmer, sowie allen weiteren mitreisenden Personen, die du beim Abschluss der Versicherung angegeben hast, Schutz im Falle eines Reiserücktritts oder Reiseabbruchs.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch Risikopersonen eine Rolle spielen. Risikopersonen sind Personen, deren Erkrankung, Unfall oder Tod den Reiserücktritt oder Reiseabbruch einer mitreisenden versicherten Person auslösen würde. Zu den Risikopersonen zählen deine Angehörigen, wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen und die Angehörigen deines Partners.

Auch Betreuungspersonen, die sich um deine Kinder oder pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern, gelten als Risikopersonen. Daher solltest du bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung darauf achten, alle Risikopersonen anzugeben, um im Ernstfall optimalen Versicherungsschutz zu genießen.

Welche Kosten bekomme ich von der Reiserücktrittsversicherung erstattet?

Obwohl jeder Tarif unterschiedliche Leistungen anbietet, ist es üblich, dass Stornierungskosten, die bei Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und Mietwagenanbietern entstehen, abgedeckt werden. Einige Versicherungen gehen noch weiter und übernehmen die Kosten für eine Umbuchung. Allerdings erstattet die Versicherung nur bis zu dem Betrag, der für eine Stornierung der Reise angefallen wäre.

Im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruchs kann die sogenannte Reiseabbruchversicherung die anfallenden Kosten abdecken. Auch wenn du deine Reise wegen eines versicherten Notfalls verspätet oder früher antreten musst, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Mehrkosten für die An- bzw. Rückreise. Außerdem erstattet sie dir die nicht genutzten Reiseleistungen wie z. B. Übernachtungen.

Du musst die Reise aus einem versicherten Grund sogar ganz absagen? Dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung die Reiserücktrittskosten. Diese werden auch Stornokosten genannt. Stornokosten entstehen, wenn du die gebuchte Reise nicht antreten kannst. Im Prinzip handelt es sich um eine Entschädigung an den sogenannten Leistungsträger. Das kann sein:

  • Der Reiseveranstalter

  • Das Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Bahn, Fähre, …)

  • Das Hotel

  • Der Vermieter der Ferienwohnung, des Hausboots o. Ä.

  • Die Autovermietung, Vermietung des Wohnmobils o. Ä.

Einmalversicherung oder ein Jahres Reiseschutz?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Reiseversicherung abzuschließen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Versicherung mit Jahresschutz abzuschließen. Dabei schließt man eine Versicherung unabhängig von einer Reise ab, da diese für alle Reisen innerhalb eines Jahres gilt. Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung bietet sich vor allem an, wenn du dir erst mehrere Länder vor deinem Umzug ins Ausland anschauen möchtest.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, während des Buchungsprozesses eine Versicherung abzuschließen. Viele Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Anbieter von Mietwagen bieten Reiseversicherungen zur Auswahl an, die man gezielt auswählen oder auch darauf verzichten kann. Wenn man sich für eine Reiseversicherung bei der Buchung entscheidet, gilt diese nur für die entsprechende Reise. Diese wird als Einmalversicherung bezeichnet, und für jede weitere Reise muss man eine neue Versicherung abschließen. Diese Versicherung bietet sich an, wenn du bereits weiß, in welches Land du umziehen möchtest und du lediglich die letzten Vorkehrungen treffen willst, bevor du offiziell auswanderst.

Fristen der Reiserücktrittsversicherung

Bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig, die Abschlussfristen zu beachten, die von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Um eine optimale Absicherung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Versicherung gleichzeitig mit der Buchung abzuschließen.

Solltest du jedoch eine Versicherung bei einem anderen Anbieter als dem Reiseveranstalter abschließen wollen, ist es ratsam, dies zeitnah nach der Buchung zu tun. Es ist zu beachten, dass je kürzer der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Reiseantritt ist, desto schwieriger wird es, eine angemessene Absicherung zu gewährleisten.

In der Regel ist es empfehlenswert, sich spätestens zwischen 30 und 14 Tagen nach der Reisebuchung für den Fall des Reiserücktritts zu versichern. Einige Versicherungen bieten jedoch auch einen Reiseschutz bis zu 30 Tage vor Abreise an.

Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Kosten für eine Reiseversicherung variieren je nach Anbieter, Art der Versicherung und Leistungen. So hängt es beispielsweise davon ab, ob du eine Jahres- oder eine Einmalversicherung abschließt und ob der Reiseabbruch enthalten ist. Solltest du dich für eine Jahresversicherung entscheiden, kannst du mit Ausgaben im Bereich von 105€ bis 239€ rechnen. Bei einer Einmalversicherung hängen die Kosten von deiner Reise und der Art der Versicherung ab. Du hast dabei oft die Wahl zwischen einer Reiserücktrittsversicherung inklusive Abbruchversicherung oder einem Rundum-Sorglos-Paket. Die jeweiligen Preise kannst du im Buchungsprozess einsehen, sie sind in der Regel zwischen 50€ und 200€ im Gesamtpreis inkludiert.

Fazit

Ein Umzug ins Ausland ist bereits teuer genug und da möchte man nicht noch weitere Kosten tragen müssen. Egal ob du dich noch nicht für ein Zielland entschieden hast und erst einige Länder erkunden möchtest oder ob du bereits ein Land ausgesucht hast und nur einige letzten Checks durchführen willst, eine Reiserücktrittsversicherung kann dir enorme Kosten ersparen, solltest du die Reise doch nicht antreten können.

Solltest du weitere Fragen zur Reiserücktrittsversicherung oder zu deiner Auswanderung haben, dann kontaktiere uns noch heute und lass dich von unserem Experten beraten. Er wird dir alle Fragen professionell beantworten und dir auch viele Insider-Tipps geben.

 
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Versicherung im Ausland - Welche ist die Richtige?